30.9.2005

PRIVATE BLOGS: IMPRESSUMSPFLICHT ?

Von Diplom-Jurist Sascha Kremer

Auch private Weblogs sind in der Regel darauf angelegt, über Wochen oder Monate hinweg regelmäßig mit neuen Beiträgen gefüllt zu werden, die potentiell an alle Internetnutzer gerichtet sind und dabei mal den Aspekt persönlicher Kommunikation, mal die redaktionelle Gestaltung in den Vordergrund stellen. Damit handelt es sich bei Weblogs entweder um Teledienste iSd § 2 Teledienstegesetz (TDG) oder aber um Mediendienste iSd § 2 Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV).

Größere Bedeutung kommt dieser Unterscheidung zwischen Teledienst und Mediendienst im Hinblick auf die Impressumspflicht allenfalls dann zu, wenn es sich im Einzelfall bei einem privaten Weblog nicht um ein „geschäftsmäßig“ betriebenes Angebot handelt. Denn dann wären gemäß § 10 Abs. 1 MdStV zumindest Name und Anschrift des Diensteanbieters (= Betreiber des Weblogs) im Impressum zu nennen, während nach § 6 TDG überhaupt keine Impressumspflicht bestünde.

Nach der überwiegenden Ansicht ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit allerdings sehr großzügig auszulegen und erfasst alle Angebote, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit betrieben werden, ohne dass es etwa auf gewerbliches Handeln oder Handeln zum Zwecke der Einnahmenerzielung ankäme. Wird demnach ein privates Weblog über Wochen und Monate hinweg betrieben, ist hiernach ein nachhaltiges und dauerhaftes Handeln gegeben, sodass die weitaus meisten privaten Weblogs geschäftsmäßig betrieben werden und damit – ungeachtet der Einordnung als Tele- oder Mediendienst – in jedem Fall unter die Impressumspflicht fallen, die gemäß § 10 Abs. 2 MdStV bzw. § 6 TDG für alle geschäftsmäßigen Dienste gilt.

Das Impressum muss demnach auch bei privaten Weblogs mindestens die folgenden Angaben enthalten:

1. Name (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)
2. Anschrift (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)
3. Angabe von unmittelbaren (elektronischen) Kontaktmöglichkeiten (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 2 TDG)

Als Name sind Vorname und Nachname anzugeben; ein selbst gewähltes Pseudonym oder ein Spitzname genügen ebenso wenig wie ein im Pass eingetragener Künstlername (wobei letzteres umstritten und noch nicht abschließend geklärt ist). Die Anschrift umfasst Postleitzahl und Ort auch Straße und Hausnummer, ggf. auch das Land.

Als elektronische Kontaktmöglichkeit ist zumindest eine (funktionierende) E-Mail-Adresse („Adresse der elektronischen Post“) anzugeben. Aus dem Wortlaut der genannten Vorschriften, die schwammig von „schneller elektronischer Kontaktaufnahme und Ermöglichung unmittelbarer Kommunikation mit dem Dienstebetreiber“ sprechen, soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers und der jüngeren Rechtsprechung zudem ergeben, dass auch die Angabe einer Telefon-Nummer – soweit vorhanden – erforderlich ist. Der Hinweis im Impressum, man werde nach Eingang einer E-Mail ggf. unverzüglich zurückrufen, genügt nicht.

Bleibt die spannende Frage: Was passiert, wenn sich der Weblog-Betreiber nicht an die Impressumspflicht hält? Anders als bei Internetangeboten von Unternehmen, die sich bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG) eine kostenpflichtige Abmahnung einfangen können, scheidet das bei privaten Weblogs von vorneherein aus.

In Betracht kommt allenfalls, dass ein „missgünstiger“ Dritter (von denen im Internet eine Vielzahl unterwegs zu sein scheint) die Fehlerhaftigkeit des Impressums der zuständigen Behörde meldet und diese gemäß § 12 TDG bzw. § 24 MdStV ein Bußgeldverfahren einleitet.

Immerhin kann ein fehlerhaftes Impressum mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- EUR bestraft werden, auch wenn bei einem privaten Weblog ein Betrag im niedrigen dreistelligen Bereich wesentlich realistischer sein dürfte. Denkbar wäre zudem, dass ein Dritter gerichtlich oder außergerichtlich Ansprüche gegen den Weblog-Betreiber de geltend machen will, hieran aber wegen fehlerhafter bzw. fehlender Angaben im Impressum gehindert wird und deshalb zusätzliche Kosten entstehen (Ermittlung von Name, Anschrift o.ä.). Diese Kosten könnten dann ggf. als Schadensersatz wegen Verletzung der Impressumspflicht geltend gemacht werden.

Rechtliche Konsequenzen dürfte die fehlende Telefonnummer im Impressum eines privaten Weblogs also nur im absoluten Ausnahmefall haben. Und ob man angesichts der mit der öffentlichen Preisgabe seiner Telefonnummer verbundenen Nachteile – E-Mail-Spam kann man filtern, Telefonterror nicht – die denkbaren Risiken in Kauf nimmt, muss jeder selbst entscheiden.

Ein Umzug auf einen ausländischen Server hilft jedenfalls nicht, solange sich das Weblog als (deutschsprachiges) Angebot (auch) an deutsche Internetnutzer richtet. Auch dann ist deutsches Recht zu beachten und ein Impressum erforderlich. Ob das allerdings bei einem im Ausland gehosteten Weblog durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.

Gründe, die derzeitige Rechtslage zu kritisieren, gibt es jedenfalls einige.

Sascha Kremers Weblog: Vertretbar.de

93 Kommentare zu “PRIVATE BLOGS: IMPRESSUMSPFLICHT ?”

  1. Chris meint: (30.9.2005 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank Sascha Kremer!

    Eine Frage stellt sich mir aber: Was ist bei einem Blog bei blogger/twoday etc, die nicht selbst gehostet sind, reicht da das allgemeine Impressum des Anbieters?

    PS: Wer Werbung schaltet (google ads, etc) braucht sich über die Gewerbsmäßigkeit nicht lange Gedanken machen.

  2. Nordlicht meint: (30.9.2005 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    Die Amerikaner haben das Internet erfunden,
    die Deutschen regulieren es.
    Jeder macht das, was er am besten kann.
    (Paul C. Paules)

    Traurig, aber wahr.

  3. Lucomo meint: (30.9.2005 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Das heißt also, dass man als Deutscher theoretisch auch keine Social-Bookmark-Dienste wie Furl oder Del.icio.us nutzen dürfte, ohne nicht auch dort bei allen von einem selbst dort eingestellten (und häufig mit Kommentaren versehenen) Links immer brav seine Adressdaten abzulegen? Denn was ist "geschäftsmäßiger" als dauerhaft abgelegte, kommentierte und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bookmarks?

  4. Alexander Hartmann meint: (30.9.2005 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Ich halte ja eine verfassungskonforme Auslegung des § 6 TDG für geboten, so dass bei "privaten" (tb-mäßig sind darunter auch "geschäftsmäßige" Angebote) die Pflicht zur Angabe der Telefonnummer entfällt.

  5. Jurastudentin meint: (30.9.2005 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Ich halte ja eine verfassungskonforme Auslegung nach amerikanischer Art für wesentlich verfassungsmäßiger als nach deutscher Art. Alles andere ist Einschüchterung nach deutscher Juristenart und sollte im Zweifel vor dem BVerfG oder EuGH und nicht von schmalspurig denkenden Juristen entschieden werden.

  6. Arno meint: (30.9.2005 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation "Ein Umzug auf einen ausländischen Server hilft jedenfalls nicht, solange sich das Weblog als (deutschsprachiges) Angebot (auch) an deutsche Internetnutzer richtet." entbehrt jeder Logik.

    Muss ich jetzt als Deutscher mit einem deutschsprachigen Webangebot auf einem deutschen Server nach Meinung von Herrn Kremer nur die deutschen, österreichischen, schweizerischen und liechtensteinischen Gesetze beachten, weil dort Deutsch Amtssprache ist oder muss ich darüberhinaus auch noch die Regionalgesetzgebung in Südtirol beachten oder gleich das gesamte italienische Recht? Und was ist mit den Gesetzen beliebiger anderer Staaten, wenn dort Deutsche leben oder Menschen, die des Deutschen mächtig sind?

    Mir wird bei Herrn Kremers Ausführungen in keinster Weise klar, welche Webseiten deutscher Gesetzgebung unterliegen und welche nicht. Was ist hier seiner Meinung nach das ausschlaggebende Kriterium?

    Und noch eine Off-Topic-Frage: "Von Diplom-Jurist Sascha Kremer" — ist das ein DDR-Abschluss? SCNR

  7. Udo Vetter meint: (30.9.2005 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    @ Arno: S.K. meint offensichtlich Weblogs auf ausländischen Servern, deren Betreiber in Deutschland wohnt / arbeitet / sich dort regelmäßig aufhält / von Deutschland aus sein Weblog befüllt.

    Zum Diplom-Juristen empfehle ich die Suchfunktion. Findet sich auf der Archivseite.

  8. Malte Welding meint: (30.9.2005 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    was soll denn diese absonderliche beleidung am schluß?
    du kannst den titel diplom-jurist nach dem ersten staatsexamen beantragen.
    wohl noch vor dem krieg studiert ;-)
    ansonsten: wenn du als deutscher auf deutsch für deutsche aus dem ausland schreibst, gelten die deutschen gesetze
    das ist sehr schade, aber warum den boten köpfen wollen?

  9. Malte Welding meint: (30.9.2005 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    14 bezieht sich auf 11
    zu langsam

  10. wirtschaftsweiser_ch meint: (30.9.2005 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    ich zweifel daran, dass die deutsche gerichtsbarkeit für server aus dem ausland zuständig ist. die rechung, man schreibt deutsch man richtet sich an deutsche, ist doch etwas weit hergeholt, bei der weitläufigkeit des deutschen sprachraums.

    wie auch immer, in der schweiz ist impressum keine pflicht. wird aber zur absicherung gegen deutsche psychopathen empfohlen.

  11. Doc meint: (30.9.2005 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Inwiefern man geschäftsmäßig annehmen kann, wenn keinerlei wirtschaftliche Interessen verfolgt werden (also auch keine Werbebanner geschaltet werden), wäre nochmal zu klären.

    Ich halte diese Auslegung für deutlich zu weitgehend …

  12. Alix meint: (30.9.2005 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Wenn der bundesdeutsche Gesetzgeber nicht irgend etwas zu reglementieren hat, sucht und findet er was. Und dann wird das neu kreierte Gesetz so formuliert, dass es Erika und Max Mustermann mit Sicherheit nicht verstehen und selbst Juristen es unterschiedlich interpretieren. Die Anlässe mehren sich, die Hinweis darauf geben, in einer Bananenrepublik zu leben.

  13. SK meint: (30.9.2005 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Mein letzter Satz des Beitrags zeigt sicherlich deutlich, dass ich eine so weitgehende Auslegung des Begriffs der Geschäftsmäßigkeit, wie sie derzeit wohl als "herrschend" angesehen werden kann, ebenfalls für nicht zutreffend halte, sondern den Bereich des "Privaten" dort gerne völlig ausklammern würde. Dann stellt sich die Frage, wie man das "Private" vom "Geschäftsmäßigen, aber nicht Gewerblichen" abgrenzen will. Hier müsste eine klare Grenze gezogen werden können, die nicht neue Schwierigkeiten schafft.

    @11,17: Willkommen in der Wirklichkeit. Zwischen Anwendbarkeit deutschen Rechts und Zuständigkeit deutscher Gerichtsbarkeit ist noch zu differenzieren. Aber genau die von euch angesprochenenen Rechtsfragen darf sich jeder Unternehmer stellen, der via Internet multinationale Angebote macht. Hier kollidieren die verschiedensten Rechtsordnungen miteinander und ein Blick (etwa ins EGBGB) zeigt, dass ich mitunter tatsächlich gezwungen bin, die Rechtsordnungen verschiedener Staaten beachten zu müssen oder die Rechtsordnung eines Staates, in dem mein Angebot zwar nicht beheimatet ist, gleichwohl aber sein Zielpublikum erreicht.

  14. Martin W. Hiegl meint: (30.9.2005 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Doc, du musst zwischen gewerbsmäßig und geschäftsmäßig unterscheiden, Gewerbe != Geschäft.
    Wirtschaftsweiser_ch, es geht wohl weniger um die Server im Ausland. Wenn man als deutscher Bürger ein Weblog hat fällt man wohl unter das Gesetz, unabhängig von Serverstandort.
    Ich finde es gut, dass (in Deutschland) nicht jeder anonym rumschreiben darf und begrüße immer, dass ich erfahren kann wer hinter den Beiträgen steht.

  15. Doc meint: (30.9.2005 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    @ 22: Ich weiß sehr wohl, dass es einen Unterschied zwischen gewerblich und geschäftlich gibt. Und ich weiß auch, dass § 6 TDG von geschäftsmäßig spricht. Dennoch halte ich die (hier als herrschende Meinung bezeichntete) Auslegung für viel zu weit gehend.

    Ich halte es wie die Kanzlei Härting unter lawraw.de/de/3_lawraw/faq...essum.php?we_objectID=341 , die der Ansicht sind, dass ein wie auch immer gearteter wirtschaftlicher Zweck verfolgt werden muss, um eine Geschäftsmäßigkeit anzunehmen.

  16. Matidio meint: (30.9.2005 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @14:
    Absoluter Bloedsinn ist dies:
    "ansonsten: wenn du als deutscher auf deutsch für deutsche aus dem ausland schreibst, gelten die deutschen gesetze"

    Ich als Deutscher, der in Italien lebt kann soviel wie ich will in Deutsch an Deutsche schreiben. Fuer mich gelten immer noch italienische Gesetze … wenn ueberhaupt europaeische. Deine Rechtsauffassung ist ein bisschen zu amerikanisch. Die denken auch immer ihre Gesetze gelten fuer die ganze Welt. Gott sei Dank, ist die deutsche Regelungswut noch nicht europaeisches Allgemeingut …

  17. Arno meint: (30.9.2005 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @ #12, #14: Ich wollte niemanden beleidigen. Durch das regelmäßige Lesen dieses Weblogs bin ich auch bestens über Diplom-Juristen informiert. Ich spielte nur auf die endlosen Diskussionen in genau diesem Blog an, dass sich "Diplom-Jurist" wie ein DDR-Abschluss anhört.

    @ #12: Das ist eine Definition die ich nachvollziehen könnte. In Herrn Kremers Beitrag hörte sich das aber sehr viel weitgehender an. Nach seiner Definition braucht (mindestens) jede deutschsprachige Webseite ein Impressum unabhängig von Staatsangehörigkeit/Wohnort des Anbieters. Und das hielte ich für sehr weit hergeholt. Deine Definition bringt mich aber zu einer weiteren Frage: Wenn ein Blogger gerade _kein_ Impressum anbietet und nicht gerade ausdrücklich erwähnt wo er wohnt, wie soll man dann wissen, ob es sich um einen Deutschen, Österreicher, Schweizer, Liechtensteiner, Südtiroler oder gar ganz jemand anderen, der nur zufällig Deutsch spricht, handelt.

  18. Arno meint: (30.9.2005 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    …und was ist mit einem Deutschen, der auf einem ausländischen Server in englischer Sprache publiziert? ;-)

    (Ja, natürlich wird der wohl kaum anders behandelt, als wenn er auf Deutsch schreibt.)

  19. SK meint: (30.9.2005 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @27,28: Arno, die Formulierung zur "Flucht ins Ausland" im Beitrag ist – wie du richtig feststellst – sehr allgemein gehalten. Die ganzen denkbaren "Hött, Wür & Wenn" hätten den Rahmen des Beitrags gesprengt. Ich wollte lediglich klarstellen, dass nicht allein durch das Ausweichen auf einen ausländischen Server / Anbieter sich jede Frage nach der Anwendbarkeit deutschen Rechts erledigt. Es liegt mir fern – mit Nr. 26 gesprochen – die Amerikanisierung des deutschen Rechts im Sinne eines weltweiten Geltungsanspruchs zu betreiben.

  20. Heinrich v. Raps meint: (30.9.2005 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Es wird nicht lange dauern und so ein paar schwarze Winkeladvokaten werden sich a là Freiherr v. Karpfenfreund auf die Blogger ohne Impressum stürzen. Das sollte wohl auch das Ziel des Artikels sein.

  21. Dieter meint: (30.9.2005 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    "Denkbar wäre zudem, dass ein Dritter gerichtlich oder außergerichtlich Ansprüche gegen den Weblog-Betreiber de geltend machen will, hieran aber wegen fehlerhafter bzw. fehlender Angaben im Impressum gehindert wird und deshalb zusätzliche Kosten entstehen (Ermittlung von Name, Anschrift o.ä.)."

    Okay, bei einer (sehr wahrscheinlich) .de Adresse müsste man zu denic.de surfen und den Domainnamen eingeben. Dauert sicher 30 Sekunden um Namen und Adresse zu erfahren.
    Das da nun einige Firmen oder Anwälte einen Betrag im mittleren 3-stelligen Betrag geltend machen als zusätzliche Kosten würde mich nicht im geringsten wundern.

  22. Jörg meint: (30.9.2005 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Juristische Diskussion auf hohem Niveau. Es werden sofort die Sonderfälle ausgepackt. Ausländischer Server, usw.

    Wie wäre es, sich mal um das Naheliegende zu kümmern? Darf ich jetzt davon ausgehen, dass an der Auslegung von Herrn Kremer nichts zu mäkeln ist? Wenn ja, was machen jetzt all' die blogs, denn ein Impressum ist ja wohl eher die Seltenheit in der blogosphäre. Im übrigen ist die Auslegung von Herrn Kremer nicht neu und anhand der beiden Gesetze auch für Nicht-Juristen nachzuvollziehen. Wer wegen des Artikels aus allen Wolken fällt, der hat bisher ziemlich fahrlässig gebloggt, weil er sich um die rechtlichen Folgen nicht gekümmert hat. In Deutschland muss eben erst ein Jurist ran, bis man das Unvermeidliche akzeptiert.

    Meine Einschätzung schon seit relativ langer Zeit: Die Impressumspflicht wird durchgesetzt werden. Blogs habe eine Aufmerksamkeitsschwelle überschritten und nun wird der Gesetzgeber gefordert werden. Allein schon die Politiblogs, in denen durchaus Dinge drinstehen, die den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Auch Unternehmen stöhnen langsam über die blogs, die jede Image-Kampagne per google-ranking zerstören. Das werden sich die Politiker nicht mehr lange ansehen.

    Die letzten 2 Jahre wagen in bloggerland sowas wie das Wendejahr in der DDR. Alles war möglich. Aber das hat bald ein Ende. Wer wettet dagegen?

  23. Hendrik meint: (30.9.2005 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    also ich frag mich ehrlich gesagt, warum es dafür jetzt noch einen artikel braucht.

    die diskussion ist alt, entsprechende artikel wurden schon vor monaten dazu geschrieben (ja, unter anderem auch von mir *g). und einschlägige rechtsprechung zu dem thema gibt es immer noch nicht.

    wozu also der aufwand?

  24. Dirk Deimeke meint: (30.9.2005 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Die Frage, die ich mir stelle, ist, ob nicht jede Webseite "… über Wochen und Monate betrieben …" wird und somit die Pflicht besteht, ein Impressum zu pflegen?

  25. Moe meint: (30.9.2005 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Wurde die Frage im 2. Kommentar eigentlich beantwortet? Also wie schaut es bei einem Hoster aus, der selber über ein Impressum verfügt und dort viele Weblogs zentral hostet? Ich würde doch erwarten, dass der technische Anbieter der Web-Präsenz ein Impressum vorweisen muss und nicht die Anbieter der Inhalte.

  26. Hendrik meint: (30.9.2005 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    @ Moe:

    das macht m.E. keinen Unterschied. Der Hoster ist ja nur der technische Dienstleister, dabei spielt es keine Rolle, ob er dabei wie gewöhnlich im Hintergrund bleibt oder nicht.

    Entscheidend ist, dass für den redaktionellen Inhalt ein Verantwortlicher erkenntlich sein muss. Und grundsätzlich ist der Hoster nicht für die Inhalte seiner Kunden verantwortlich.

  27. Arno meint: (30.9.2005 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    @ Moe: Das ist doch totaler Unsinn. Nach Deiner Argumentation müssten ja nur die vierzig, fünfzig Hostinganbieter in Deutschland ein Impressum und alle anderen Seiten nicht, weil sie von irgendwem gehostet werden…

  28. Moe meint: (30.9.2005 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @Arno: Müsste dann auch in einem Forum jeder User ein eigenes Impressum vorweisen? Das ist ein zentrales System wo jeder eigene Beiträge schreibt und man sich die Beuträge auch gezielt nach Usern ansehen kann, abgesehen von der Darstellungsform also dasselbe wie ein zentraler Bloghost. Dann wäre ja in der Tat lediglich die Form der Darstellung entscheidend. Nur so kam ich darauf. Und ich meinte nicht die "vierzig, fünfzig Hostinganbieter" der Server, sondern die Inhaber der jeweiligen Domains.
    Was die Frage nach Linkdumps u.ä. angeht, das würde mich in der Tat auch noch interessieren.

  29. Udo Vetter meint: (30.9.2005 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    @ 36: Wozu der Aufwand?

    Möglicherweise haben wir einen Blogger-Mandanten beraten. Und uns anlässlich der Beratung gedacht, dass das Thema auch andere Leser interessieren dürfte.

    Dabei ist uns offen gestanden herzlich egal, ob auch schon mal woanders was zu dem Thema stand.

  30. Jörg meint: (30.9.2005 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Keiner von uns will doch ernsthaft, dass der Blogprovider den schwarzen Peter hat. Dann könnten die dicht machen. Wer will denn die Verantwortung der Inhalte von mehreren 1000 blogs tragen?

    Was ich hier sehe sind Ausweichstrategien. Keiner will sich mit dem Thema und den Konsequenzen befassen. In der Politik bedeutet das immer, dass man am Ende verliert, wenn man seine Interessen nicht wirkungsvoll vertritt. Also müssten eigentlich per professionellem Lobbying die Politiker von der Bedeutung von blogs und der Möglichkeit der Anonymität überzeugt werden. Ein Job für die Blogprovider. Gibt es eigentlich schon einen "Verband der blog-Anbieter und -Dienstleister? Wäre wohl dringend nötig, bevor es zu spät ist.

  31. Arno meint: (30.9.2005 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    @ #41: Nein, da besteht ein ganz erheblicher Unterschied: für das Forum ist in der Tat der Forumbetreiber inhaltlich verantwortlich. Du schreibst zwar einen Beitrag in dem Forum. Aber wenn dem Forumbetreiber dieser Beitrag nicht passt, kann er ihn auch gleich wieder löschen. Wenn ein Beitrag gesetzwidrig ist und der Forumbetreiber weiß von dem Eintrag, dann ist er dafür verantwortlich.

    Bei einem Blog ist aber nicht der Anbieter des Servers, sondern der Blogger für den Inhalt selbst verantwortlich. Es ist "sein" Blog. Für die Kommentare zu seinen Blogeinträgen ist er im Übrigen ebenso verantwortlich, sobald er davon Kenntnis hat.

    Die Kommentierung in Blogs ist viel eher mit Foreneinträgen vergleichbar als die Blogs an sich.

  32. Arno meint: (30.9.2005 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @ #41: …und wenn es um Domains ginge, wäre die ganze Impressumspflicht vollkommen unnötig, denn Domaininhaber kann man ganz einfach über die DENIC-Datenbank (oder vergleichbare Whois-Dienste andere NICs) abfragen.

  33. Arno meint: (30.9.2005 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    @ #43: Da würde ich mir überhaupt keine Sorgen machen. Die Argumentation, dass der Hoster inhaltlich für die Blogs seiner Kunden verantwortlich ist, ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Es besteht ja überhaupt kein Unterschied zwischen einer Homepage und einem Weblog was die inhaltliche Verantwortlichkeit betrifft. Die liegt wohl immer beim Anbieter und nie beim Hoster.

  34. Tilo meint: (30.9.2005 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Wieso darf man eigentlich nicht mal mehr annonym im Internet publizieren? Wieso muss ich der ganzen Welt meine Adresse mitteilen nur weil ich im internet eine Homepage habe und dort habe und dort regelmäßig Inhalte verfasse?

  35. Tilo meint: (30.9.2005 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    Wieso darf man eigentlich nicht mal mehr annonym im Internet publizieren? Wieso muss ich der ganzen Welt meine Adresse mitteilen, nur weil ich im internet eine Homepage habe und dort regelmäßig Inhalte verfasse?

  36. Jörg meint: (30.9.2005 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    @46
    Keine Frage, klar.

    Aber auch die Provider haben ein Interesse daran, dass anonyme blogs möglich sind. Die Blogger können wohl kaum wirkungsvoll gemeinsam auftreten. Das müssen die Provider oder die machen, die andere Dienstleistungen rund ums bloggen anbieten. Ich sehe da wirklich Handlungsbedarf.

    Vielleicht habe ich zulange in der Politik gearbeitet, aber wenn ich mir die Beiträge über die Tagung in Karlsruhe diese Woche ansehe, dann werden blogs von den Medienwissenschaftlern eher kritisch gesehen und Regelungsbedarf wird laut. Wie schon gesagt, die Aufmerksamkeitsschwelle ist überschritten. Schön, dass über blogs und blogger in den Medien geschrieben wird, aber die Kehrseite ist, dass auch negative Entwicklungen auffallen und dann kommt der Gesetzeshammer.

    Übrigens geht die Impressumspflicht in Österreich seit 1.7. deutlich über das hinaus, was in Deutschland geduldet wird. Ausnahmslos jeglicher Online-Auftritt muss über ein Impressum samt Namen und Wohnort verfügen. Weblogs fallen als "meinungsbildende Medien" gar unter noch strengere Regeln.

  37. Arno meint: (30.9.2005 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    Ich erwarte eigentlich auch bei jedem Internetauftritt ein Impressum. Ich möchte wissen, wer hinter dem steckt, was dort publiziert wird.

    Aber ich habe mir ehrlich gesagt noch nie Gedanken darüber gemacht, warum ich anonym bloggen können sollte.

    Kann mir da mal jemand ein schlagkräftiges Argument nennen? Mir fällt einfach keins ein.

  38. maoam meint: (30.9.2005 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Dann dürfen Angehörige von Berufen, die keine Werbung machen dürfen, garnicht mehr bloggen.

  39. thogo meint: (30.9.2005 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    @50
    Gründe gibt es genug. Angefangen von Stalkern über das Abmahnunwesen bis hin zum Chef.

    BTW – die Reporters sans frontier haben gerade einen Leitfaden für anonymes Bloggen herausgebracht (www.rsf.org).

  40. Hendrik meint: (30.9.2005 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    @ 42:
    das Problem ist ja auch nicht, dass dieses Thema oft diskutiert wird, sondern dass die Diskussion auf der Stelle tritt. Und so scheint es auch diesmal zu sein.

    Was natürlich niemanden davon abhalten soll, seine Meinung kundzutun. Und wenn dadurch auch die letzten Unwissenden/Ungläubigen noch informiert werden, dann macht es durchaus Sinn, keine Frage.

  41. Lucomo meint: (30.9.2005 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    @50 und 52: Es wäre doch wirklich traurig, wenn ein deutscher Teenager mit seinem Weblog zunächst Hinweise von Reporters sans frontier studieren muss, um in Deutschland sein Recht auf Jugendschutz und Datenschutz zu realisieren, nur weil das Wort "geschäftsmäßig" angeblich so weit interpretiert werden kann, dass daraus eine allgemeine Impressumspflicht (die so wiederum anscheinend gerade nicht im Gesetz gefordert ist) folgen soll.

    Natürlich könnte man jetzt sagen: Dann soll der Teenager halt im Zweifelsfall auf sein Weblog verzichten, wenn er nicht jedem auf der Welt seine Adressdaten mitteilen möchte. Ich behaupte, dass dies sehr schade wäre für die demokratische Kultur, für die Förderung mündiger Staatsbürger, auf die unsere Demokratie angewiesen ist.

    Man mag das Wort "geschäftsmäßig" dermaßen weit interpretieren, wie S. Kremer dies tut und wohl auch tun muss, weil er seine Klienten vor irgendmöglichem Schaden bewahren will, aber der Sinn der Impressumspflicht verändert sich dadurch enorm. Soweit ich die Impressumspflicht verstehe, dient sie vor allem dazu, faire Bedingungen für Wettbewerber zu garantieren. Eine allgemeine Impressumspflicht jedoch würde jeden, der im Internet "Piep" sagt, zunächst einmal unter Generalverdacht stellen und dabei gefährlich für Jugendschutz, Datenschutz, die Meinungsfreiheit und die demokratische Kultur insgesamt sein.

    Strafrechtlich relevante Äußerungen (Volksverhetzung, persönliche Beleidigungen) werden ja zudem auch jetzt (ohne allgemeine Impressumspflicht) schon verfolgt. Vermutlich würde jemand, der solche Dinge publizieren will auch bei einer allgemeinen Impressumspflicht schlicht falsche Angaben im Impressum machen. Eine allgemeine Impressumspflicht würde also vermutlich in Bezug auf Privatpersonen solche Straftaten nicht verhindern.

    P.S.: Dieser Kommentar ist anonym verfasst worden. Wenn ich hier meine Adressdaten hätte offenlegen müssen, hätte ich mich nicht zu Wort gemeldet.

  42. Arno meint: (30.9.2005 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    Muss nicht allein schon aus presserechtlichen Gründen bei einem Weblog ein Verantwortlicher angegeben werden, wie auf jedem einfachen Flugblatt, dass ich vor der Schule verteile?

  43. Arno meint: (30.9.2005 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    @ #51: Wieso? Du bist gerade im Weblog eines Rechtsanwalts? Und vermisst Du hier ein Impressum?

  44. Bloom meint: (30.9.2005 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Interessante Entwicklung im Verlauf der Diskussion. Nun wird bereits anklagend darüber nachgedacht, warum man eigentlich jemand gestatten sollte, anonym zu bloggen.

    Weil es ein Grundrecht ist, frei seine Meinung äussern zu können, ohne mit einem Schild um den Hals herumlaufen zu müssen, auf dem Name, Adresse und Tel.Nr. verzeichnet sind.

    Schon mal darüber nachgedacht, welch eine Arbeitserleichterung das für die gar nicht so seltenen Stalker bedeutet, wenn sie beispielsweise die hier in einem Beitrag kürzlich erwähnte "Lyssa" direkt vor ihrer Wohnung auflauern können. Es gibt tausend Gründe, warum man im Internet seinen Namen ebensowenig preisgibt wie in der Strassenbahn, oder der Kneipe. Dass es an Fantasie daran mangelt, sich wenigstens einen vorstellen zu können, ist allerdings kein Grund für eine Veröffentlichungspflicht durchaus sensibler persönlicher Angaben.

    Ganz klar, wenn man sich die einige Ansichten hier vergegenwärtigt, dass es in D. nie richtig aus den Köpfen verschwand, dieses obrigkeitlich-bürokratisch-juristische Denken, das den Menschen zur Nummer und Befehlsempfänger einer ausser Rand und Band geratenen Bürokratie degradieren möchte.

  45. thogo meint: (30.9.2005 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    @54

    Ja, es ist traurig. Denn leider hat der deutsche Teenager nur noch eine theoretische Chance – nicht die Gewissheit – sein Recht auf Jugendschutz und Datenschutz durchzusetzen. Leider ist das jetzige Internet nicht mehr die technische Spielwiese die es mal war. Da ist zuviel Geld im Spiel.

    Für mich als Einzelner, mit begrenzten zeitlichen und finanziellen Ressourcen, ist es einfach zu gefährlich geworden. Und da ich mit meinenr Zeit, meinen Nerven und meinem Geld was besseres vorhabe als mich mit irgendwelchen unangenehmen Menschen herumzuschlagen werde ich halt ein paar Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

    Und auch der deutsche Teenager lernt bei der Beschäftigung mit dieser Materie vielleicht etwas über "das Leben" ™ und das eben nicht alles so einfach ist wie es ihm das schlaue Lehrbuch in Gesellschaftskunde weismachen will. Es reicht ja wenn auch mal Andere sich die blutigen Nasen holen.

    Aber an sich ist das ganze Evolution pur. Wettrüsten von Paranoikern und Überwachungsfanatikern. Vielleicht kommen ja ein paar nützliche Programme und Webdienste dabei heraus.

  46. ck meint: (1.10.2005 um 02:19) AntwortenReply to this comment

    Gut geschrieben, selbst wenn man sehr unterschiedlicher Auffassung zu diesem Thema sein kann, das weiterhin von erheblicher Rechtsunsicherheit befangen ist.

    Obgleich die Problematik schon vielfach beleuchtet wurde, vermisse ich den wichtigen Aufsatz, der die Wechselwirkung zwischen den Grundrechten, die von der Impressumsschnapsidee beruehrt sind, eroertert.

    Mit anderen Worten: Ist die Impressumspflicht ueberhaupt verfassungsvereinbar?

    M.E. ist es klar, dass der Gesetzgeber Bloggo Normalverbraucher nicht Stalkern, Spam-Haien und Phishern vorwerfen darf oder wollte.

  47. Tilo meint: (1.10.2005 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    @50:
    Wie schon in anderen Beiträgen angesprochen, trägst du ein Schild mit deiner Adresse um den Hals wenn du in der Öffentlichkeit unterwegs bist?
    Zeigst du jedem deinen Personalausweis, wenn er dich lieb danach fragt, um dich evtl. nochmal zu besuchen?

    Was ist mit den Menschen die Private-Blogs schreiben, also viele "intime" Details über ihr Privatleben? Mit einer Adresse im Impressum sind sie auf einmal völlig gläsern.

    Oder die "Sex-Blogger"? Welche würden noch interessante erotische Geschichten veröffentlichen, wenn Perverse oder gar zufällig ihr Arbeitgeber die Adresse auf dem Blog finden würde?

    Also bei wirklich gewerblichen oder journalistischen (da vielleicht er freiwillig) Beiträgen kann ich eine Impressumspflicht noch nachvollziehen.

  48. johannes meint: (1.10.2005 um 09:30) AntwortenReply to this comment

    @60: Wie willst du die unterschiedlichen Blogs den GENAU unterscheiden?

    Alle Seiten die zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen müssen (IIRC,INAL) ja auch ein Impressum haben.
    Nehmen wir nun 'mal ein privates Weblog an, der besitzer ist politisch motioviert und wettert hin & wieder deshalb auch gegen die anderen Parteien, erzählt aber auch von der Einschulung seiner Kinder, von dem Spielplatz um die Ecke beim Büdchen wo seine kleine Tochter gerne spielt usw.

    Ist dieses Blog dann "schützenswert" im Sinne der Privatsphäre, also ohne Impressum, immerhin könnte wer Böses mit der Adresse Spielplatz und Schule genau lokalisieren …
    Oder zählt das durch die politischen Kommentare zu den die ein Impressum benötigen?

  49. Tilo meint: (1.10.2005 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    Wieso müssen eigentlich Seiten, die zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen ein Impressum haben? Es muss sich doch auch keiner auf einer Demo anmelden, auf der er mitläuft, um seine Meinung kundzutun?! Wie würde man es finden, wenn man jedes mal seine Adresse angeben muss, nur weil an irgendwelchen Aktionen, die ein Meinung ausdrücken, beteiligt?

    @60:
    Am besten wäre, wenn da gar nicht unterschieden werden müsste und eine Impressumspflicht wegfallen würde … oder halt einschränkend für "private" Angebote.

  50. johannes meint: (1.10.2005 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    @62: Ich denke der Betreiber des Blogs/Forum/Webseite wird mit dem Organisator einer Demo verglichen.
    Die einzelnen Beiträge/Kommentare in einem Forum/Blog haben ja kein eigenes Impressum, da der Betreiber dafür haftet (haftet bei ner Demo auch der Veranstalter?)

  51. maoam meint: (1.10.2005 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    In vielen Zeitungen schreiben Journalisten unter Pseudonym. Und das jahrelang.
    Zitate aus: http://www.club-basic.de/anbieter.htm
    "… läßt sich aus dem TDG nicht direkt heraus lesen. Ursprünglich war vorgesehen, durch den Begriff geschäftsmäßigig den Anwendungsbereich der Regelungen auf rein kommerzielle Angebote zu beschränken.
    …offiziellen Begründung zum Gesetzesentwurf stammt. Danach ist jemand dann geschäftsmäßiger Anbieter, wenn er mit seinem Webangebot nachhaltig Einnahmen erzielen will. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Anbieter gewerblich, freiberuflich oder anderweitig selbstständig tätig ist.

    ..öffentliche Einrichtungen (Museen, Bibliotheken),nichtkommerzielle Vereinigungen, z.B. Sportvereine, privat betriebene Webseiten, wenn durch Teilnahme an Partnerprogrammen Einnahmen erzielt werden.
    "
    Der Begrigff "geschäftsmäßig" hat etwas mit Geschäft also mit Geld zu tun und soll nicht die allgemeine Strafverfolgung erleichtern, auch wenn anwälte hier eine leichte einnahmequelle sehen.
    Wenn es "geschäftsmäßige" Angebote gibt, muß es auch "nicht geschäftsmäßige" Angebote geben. Hier wird aber die Meinung vertreten, alle Angebote wären geschäftsmäßig. Und das ist offensichtlich sinnlos.

  52. Jörg meint: (1.10.2005 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Heute würde dieser Gesetzentwurf anders aussehen und klarer auch private Anbieter einschliessen. An blogs und andere Angebote hat ja 2000/2001 niemand gedacht. Wer hätte damals mitten im NE-Boom für möglich gehalten, dass tausende Bürger privat auch ohne Bezahlung ein tägliches Meinungs- und Informationsangebot erstellen, oft durchaus professionell und per google sogar bei der Wahrnehmung gleichauf oder besser wie Unternehmen. Nicht wie die offenen Kanäle auf den hinteren Plätzen der Fernbedienung, die eh niemand sieht. Und ein Ende ist nicht abzusehen: Es geht ja weiter: Blogs, nun padcasts, demnächst videocast.

    Meines Erachtens muss es neben der Interpretation der bestehenden Gesetze auch darum gehen, künftig die Impressumspflicht klarer zu definieren, ohne die Entwicklung privater Angebote zu behindern. ich bin kein Jurist, aber ich denke das hat was mit dem Abwägen von Rechtsgütern zu tun.

    Davon abgesehen: Nachhaltige Einnahmen sind ist ja dann schon die Teilnahme an Partnerprogrammen (bsp. amazon) oder google ads. Besonders der amazon-link ist ja auf jedem 2. blog. Dazu kommt ja noch, dass die Gewinnerzielungsabsicht oft versteckt sein kann, sozusagen als Schleichwerbung.

    Dieses Kriterium ist also nicht sehr tragfähig um eine drohende Impressumspflicht zu verhindern.

  53. maoam meint: (1.10.2005 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Und jeder, dem etwas nicht passt, ruft bei mir privat an oder kommt sogar bei mir privat vorbei.
    Das ist ja nichtmal bei Zeitschriftenredakteuren oder Herausgebern möglich.

  54. Jörg meint: (1.10.2005 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    @66
    Das ist aber eher ein Problem der juristischen Person. Eine Person haftet immer für sich, gegenüber einer Kapitalgesellschaft oder eines Vereins, der einen Sitz hat und nur über den dem Namen des Verantwortlichen mit einer Person vernüpft ist.

  55. Arno meint: (1.10.2005 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    @ #64: Journalisten können ja auch unter Pseudonymen Beiträge schreiben, aber Herausgeber nicht unter Pseudonymen Zeitschriften veröffentlichen.

    @ #62: Demonstrationsteilnehmer können anonym an einer Demonstration teilnehmen, aber jemand der eine Demonstration veranstaltet, muss diese sogar anmelden. (!)

  56. Arno meint: (1.10.2005 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    Ich hab es früher in der Diskussion schon einmal gesagt und ich sage es nochmal, weil anscheinend immer noch viele meinen, dass es ein Recht auf *anonyme* Meinungsäußerung gibt. Es gibt aber nur ein Recht auf *freie* Meinungsäußerung.

    Wenn man seine Meinung schriftlich (also auf Papier) äußert, dann muss man einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts angeben. (z. B. bei Flugblättern, Zeitschriften jeglicher Art etc.)

    Warum soll es bei Weblogs anders sein, nur weil sie in elektronischer Form vorliegen?

  57. Malte Welding meint: (2.10.2005 um 01:20) AntwortenReply to this comment

    @ matidio
    da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt; gemeint war der fall, dass du von einem ausländischen server aus schreibst, dich in real life aber auf deutschem boden befindest
    dass ich zu amerikanisch denke, wird mir sonst eher selten vorgeworfen, auch mal was neues

  58. Bloom meint: (2.10.2005 um 01:38) AntwortenReply to this comment

    @69: Sie schreiben schlicht Unfug. Ein Weblog ist kein Presseorgan, fällt also nicht unters Presserecht. Und selbstverständlich braucht jemand, der seine Meinung äussert dafür keinen Namen angeben im Alltag.

    Und nur weil im GG in Bezug auf freie Meinungsäusserung nicht ausdrücklich festgehalten wurde, dass man, um seine Meinung frei äussern zu können, keinesfalls die Angabe von Name und Adresse erforderlich ist, können Sie davon keine Pflicht herleiten, dass dies nicht anonym geschehen darf.

    Und wenn Sie schon so strenge Maßstäbe anlegen wollen, frage ich mich, warum Sie hier anonym schreiben. Sie bestreiten dieses Recht auf anonyme Meinungsäusserung ja vehement.

    Demonstrationen und Flugblätter sind im übrigen eine völlig andere Baustelle.

  59. maoam meint: (2.10.2005 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Ich merke schon, diese Möglichkeit zum leichten Geldverdienen wollen sich die Anwälte nicht entgehen lassen.
    Nun ja, es hat auch Vorteile, wenn das einzelne Blog nicht in der Masse untergeht. Bekommen Blogger dann auch auf Staatskosten Leibwächter gestellt ? So wie Politiker und andere gefährdete Personem ?
    Wenn etwa jein Bewohner der so genannten befreiten Gebieten (durch Neonazis ausländerfrei gemacht) sich als links outet ?

  60. Jörg meint: (2.10.2005 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @73
    Danke für den link und Beitrag zum Entwurf des neuen Gesetzes. Ich denke, gegen eine private Impressunspflicht (Anbieterkennzeichnung) gibt es in keiner Partei Vorbehalte. Wer Interesse hat, dass dies nicht so umgesetzt wird – es gibt ja ein paar gute Argumente dagegen – der sollte mal schleunigst sich zusammentun und PR und Öffentlichkeitsarbeit betreiben.

    Aber es wird wie immer sein. Das Gesetz wird ohne Widerstand kommen und hinterher werden sich alle tierisch aufregen, wie schon in der obigen Diskussion zu sehen. Die Schuld hat dann wieder die böse Politik. Mich kotzt das in Deutschland langsam an.

  61. maoam meint: (2.10.2005 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Bis jetzt ist "geschäftsmäßig" nach dem willen des Gesetzgebers etwas anderes als "privat". Juristen versuchen aber, es umzudeuten. (Man kann ein Gesetz nicht so formulieren, dass ein Richter nicht das Gegenteil des Gemeinten rausliest.)
    Und das kotzt mich an. Du, mein lieber jörg, solltest also dringends auswandern, statt die Gesetze umzuinterpretieren, denn du bist ein Teil des Problems. (Leider kann man sich gegen die Lobbies ja nicht durchsetzen. man kann höchstens eine Verfassungsbeschwerde erheben. )

  62. Jörg meint: (2.10.2005 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @76
    Schlaf weiter. Mag sein, dass zur Zeit "geschäftsmässig" was anderes als "privat" meint. Die Diskussion ist eher eine juristisch-theoretische. Denn ein neues ist schon in der Entwicklung. Dort wird klarer deutlich gemacht, dass private Anbieter die Pflicht zur Kennzeichnung (Impressum) haben. Im übrigen zeigt auch das österreichische Gesetz, wo der Zug hingeht.

    Im Gegensatz zu dir bin ich überzeugt, dass man sich gegen Lobbies durchsetzen kann. Wobei ich erstmal gerne wüsste, wie die Blog-Provider zu dem Gesetzentwurf stehen. Die müssten eingentlich auch im Bitkom-Verband sein und daher im Gesetzgebungsprozess involviert. Immerhin begrüsst der Bitkom die lange geforderte Vereinheitlichung der Regelungen für Tele- und Mediendienste. In der Stellungnahme zum Entwurf wird die klarere Formulierung des Impressumspflicht kritisiert und ähnliche Gründe angführt (Stalking, Abmahn-Haie,..) die in dieser Diskussion zu lesen waren. Jedoch führt der Bitkom als Beispiele Chats, Foren und private Websites mit Urlaubsfotos auf. blogs kennt der Verband nicht. Die Unsicherheit ob der unscharfen Grenze zwischen journalistischem Angebot und privater Meinungsäusserung, die blogs ja oft haben, ist mit den vom bitkom vorgeschlagenen Änderungen nicht ausgeräumt, da es, wenn es nach dem Willen des Verbands geht, bei der jetzigen Formulierung "geschäftsmässig" bleiben soll.

    Ich denke, die Blog-Provider (blogg.de, myblog, 20six, usw.) sind nun gefragt, um sich im Bitkom und beim Gesetzgeber Gehör zu verschaffen. Jeder, der bei den grossen Anbietern ein blog hat, kann selber die Provider darauf hinweisen und ein stärkeres Engagement zu Gunsten einer klaren Regelung für private, nicht kommerzielle, blogs fordern. Im übrigen haben blogger ja schon gezeigt, dass sie kampagnenfähig sind. Nun mal im eigenen Interesse. So läuft Politik. Aber hinterher jammen und juristische Umgehungskniffe diuskutieren ist halt einfacher.

  63. SK meint: (2.10.2005 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Für Anwälte ist die Impressumspflicht von Privaten keine Möglichkeit zum "leichten Geldverdienen". Denn gebührenpflichtige Abmahnungen eines Wettbewerbers scheiden mangels Wettbewerbsverhältnis bei privaten Weblogs aus. Anders als im Wettbewerbsrecht führt eine extensive Auslegung des Gesetzes also nicht zu einem unmittelbaren Gebührenvorteil des auslegenden Rechtsanwalts.

  64. maoam meint: (2.10.2005 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Wenn es "geschäftsmässig" ist, könnten sich Verlage auff die Füße getreten fühlen.

  65. maoam meint: (2.10.2005 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    "4) Zu veröffentlichen ist ferner eine Erklärung über die grundlegende Richtung des periodischen Mediums. Im Sinn des § 2 werden Änderungen und Ergänzungen der grundlegenden Richtung erst wirksam, sobald sie veröffentlicht worden sind."

    Es wird behauptet, ein blog wäre ein periodisches Medium. welche richtzng hätte denn dann dieses blog ?

  66. Arno meint: (3.10.2005 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das Argument etwas albern, dass Blogger sich durch ihre Meinungsäußerung derart exponieren, dass sie zu Stalking- oder Telefonterroropfern werden oder gar ihr Leben in Gefahr ist.

    Jeder Kommunalpolitiker, jeder Lokalredakteur, jeder der einen Leserbrief schreibt setzt sich dem gleichen Risiko aus, dem sich ein Blogger aussetzen müsste, würde er seinen Namen veröffentlichen.

  67. Klaus meint: (3.10.2005 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Da ich (leider ein Deutscher) in Frankreich lebe, halte ich das mit dem Ausland wirklich nicht für einen Sonderfall. Ich habe Websites mit .ch .at und .de als tld. Auf ein Impressum verzichte ich, da das ein typisch deutscher Schwachsinn ist. Für die Schweizer Seiten benötige ich offiziell kein Impressum und die Freiherrn von Kaspershausen und Co sollen doch mal nach Frankreich eine Abmahnung inkl. Übersetzung hier zustellen.

    Wieso sollte ich mich zu einem deutschen Gericht bewegen? Ich bin in Frankreich und wer etwas will soll doch kommen.

    Liege ich hier völlig falsch? Bedarf es einer Klärung durch den EuGH?

  68. thogo meint: (4.10.2005 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    @81

    Ach Arno, ich glaube wir kommen da in dieser Frage nicht zusammen. Ihnen steht es ja frei ein lupenreines Impressum auf Blogs Webseiten etc. anzugeben. Aber bitte bitte respektieren sie meinen Wunsch nicht von jedem Hanswurst belästigt zu werden. Gerade die von Ihnen genannten Politiker oder Redakteure hüten sich normalerweise aus gutem Grund (aka schlechter Erfahrung) ganz bewußt ihre Privatadressen anzugeben. Als Kontakt erscheint dann das Sekretariat oder Bürgerbüro.

    Da ich mir als normaler malochender Steuerzahler sowas nicht leisten kann muß halt eine mehr oder weniger anonyme Emailadresse herhalten. Und meine Erfahrungen mit Spam und ekligen Emails über diese Adresse reichen aus um das nicht auf meinen privaten Briefkasten und Telefonanschluß ausdehnen zu wollen.

    Außerdem existiert immer noch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht von '83 über die informelle Selbstbestimmung (Schily oder jetzt wohl Beckstein werden es wohl demnächst endgültig schleifen):

    … "Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden." …

    Gruß,
    Thomas aus Dresden

  69. Arno meint: (4.10.2005 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @thogo: Nun gut, von mir aus soll gerne jeder das Recht bekommen, anonym zu bloggen. Ich kann die Motivation mittlerweile nachvollziehen, auch wenn ich die Angst für etwas übertrieben halte — aber gut, sei's drum.

    Eins möchte ich aber doch noch anmerken zur vermeintlichen Abschirmung von Politikern durch Bürgerbüros und Sekretariate: Erstens sprach ich von Kommunalpolitikern, deren Adressen meist einfach aus dem Telefonbuch gesucht werden können, in jedem Fall aber aus Kandidatenlisten oder Adresslisten der Städte und Gemeinden. Zweitens gibt es solche Kandidatenlisten ja auch für Bundestags- und Landtagswahlen. Hier ist jeder (!) Kandidat mit Privatadresse aufgeführt.

    So lässt sich zum Beispiel ganz einfach per Google herausfinden, dass der Kanzler in der Plathnerstraße 37 in Hannover gemeldet ist: nls.niedersachsen.de/file/PI19.9.Anlagen.pdf

  70. Janina meint: (5.10.2005 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Klasse, ich muss also jedem meine Adresse verraten. Und wen darf ich dann dafür haftbar machen, wenn notgeile Kerle vor meiner Tür stehen, die mein Blog so toll fanden?

  71. Daniel meint: (10.12.2005 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, es soll eine neue Pirsch auf Impressum und Nicht-Impressum für arbeitslose Juristen bzw. Juristen mit zuviel Tagesfreizeit eröffnet werden, damit der dumme deutsche Michel so indirekt mal wieder die Jaguar-Produktion ankurbelt.

    Vergleich: Ich rede mit jemandem in der Bahn über ein aktuelles politsches Geschehen und ca. 10-30 Leute können – je nach Fahrtlärm – zuhören. Muss ich da dann auch einen großen Zettel nehmen, in fetten Lettern meine komplette Anschrift aufschreiben und diesen vor verlassen des Zuges gut sichtbar an der Tür des Abteils befestigen, damit mich jemand verklagen kann, wenn ihm meine Meinung oder meine Nase nicht passt?!

    Klar, als ABM für Anwälte ist das toll, aber ansonstne sinnfrei, dass man am besten noch jede private Äußerung im Netz mit Impressum versehen muss – Stichworte Stalker, Basher und andere kranke Geister. Außerdem geht es einben potentiellen Arbeitgeber auch einen Feuchten an, ob sein Bewerber irgendwo seine Domina-Erfahrungen runterschreibt oder die Ergebnisse seines persönlichen Kondom- und / oder Bordell-Tests…

    MfG

    Daniel

  72. Ryo meint: (15.12.2005 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @Arno:
    Ich kann dir sagen wieso ich nur anonym veröffentliche.

    Gerade bei Polit-Blogs und "Exzentrikern", können die Folgen, obwohl man absolut legal bleibt, unabsehbar sein.

    "Kleine" Probleme: Poste mal als PSP-Fan einfach nur deine ehrliche Meinung über den DS wenn dise vernichtend ist. Oder umgekehrt. Kiddys (oder Erwachsene Kinder) stehen dann an deine Tür und bedrohen dich, oder terrorisieren dich per Telefon.
    Das kann so schlimm werden das du echt fertig bist.
    Fanatiker sind gerade im Computerbereich sehr häufig.
    Diese Leute schrecken auch nicht vor körperlicher Gewalt zurück. Von Psychoterror gar nicht erst zu sprechen.

    Beispiel2: Polit-Blog. Denkst du die "Rechten" lesen nicht mit ? Oder die "Linken" (die sind teilweise noch agressiver) wenn du ne "falsche" Meinung über Deutschland hast ?
    Horden von Skins können Ruck-Zuck vor deiner Tür stehen. und die wirst du nicht mehr so schnell los. Da kann auch ein Umzug notwendig sein.

    Ich finde der Schutz der eigenen Person geht vor den Schutz der Interessen der Politik. Deshlab riskiere ich lieber eine Anzeige wg. fehlemden Impressum, als von radikalen Elementen zusammengeprügelt zu werden.
    Was ist die Meinungsfreiheit wert, wenn man sich nicht mehr gegen die Folgen schützen darf ?

    Neuerdings muss man ja offenbar auch Angst haben von der CIA entführt zu werden…also nix negatives über die USA sagen… und nix gegen Nazis und nix gegen Linke und nix gegen…

  73. Andreas meint: (11.4.2006 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    für mich steht fest, ich werde meinen blog mit täglichen über 200 visits schliessen. es ist für mich nicht nachvollziehbar wie man in deutschland immer wieder auf dem impressum rumreitet. in usa hat nicht eine einzige firma ein impressum – warum auch. willkommen in deutschland – hier werden innovationen schon im vorhinein abgeblockt.
    für mich steht auch fest das ein webprojekt was zur zeit von uns in der entwicklung ist, nicht auf einem deutschen server und auch nicht auf deutsch verfügbar sein wird. evtl. sollte man einer oder mehrere abgemahnte gegen diese art der abmahnungen klagen. sicherlich ist ein impressum eine gute sache – aber wenn man im impressum den punkt an der falschen stelle gesetzt hat kann es ja schon sein das sich ein mandant eines rechtsverdrehers irritiert fühlt und man eine abmanung erhält. muss sowas wirklich sein.

  74. Impressum bei Anbieter durchsetzen – wie??? meint: (27.6.2006 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    (Kommentar gelöscht. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  75. F. meint: (25.11.2006 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    @Arno: Ich stimme Joerg zu in all seinen Äußerungen. Anonyme Meinungsäußerung im Internet adé, passé, nicht möglich. Soweit.
    Aber ich verstehe nicht ganz, wieso Sie partout keine Argumente FÜR anonyme Meinungsäußerung akzeptieren wollen. Lesen Sie
    mal die Wirtschaftswoche Nr. 47 vom 20.11.! Dort geht es um "Googlability", der Titel lautet: "Karrierekiller Google". Man könnte aber auch
    jede andere Suchmaschine nehmen. Es gibt sensible Äußerungen in Blogs. Alles, was junge Leute, die nicht fest in einem unbefristeten
    Arbeitsverhältnis stehen, veröffentlichen, kann später bei einer Bewerbung gegen sie verwendet werden. Und wird auch zunehmend.

    Es gibt Detektive, die für Unternehmen arbeiten und den ganzen Tag nichts anderes machen, als ein Profil der Bewerber nur mit
    deren Spuren im Internet zu erstellen. Meistens finden sie was. Das kann Schulabgänger die Zusage zur Ausbildung kosten und
    Studenten den Einstieg in irgendeinem Unternehmen. Den Gefallen sollte man Personalern nicht tun. Reden wir jetzt immer noch von albernen Argumenten?

    Das Internet ist kein Ponyhof. Nicht mehr.

    Ich wollte ein Blog eröffnen und war haarscharf davor. Ich werde es wohl nicht tun können. Schade. Ich hätte niemanden beleidigt, ich hätte lediglich andere interessante Dinge lesen lassen. Aber als ökonomisch und rational denkender Mensch wäge ich nun mal pro und contra ab.

  76. F. meint: (25.11.2006 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    @Sascha Kremer:

    Gibt es bereits Fälle, in denen "mißgünstige" Dritte Ansprüche geltend machen wollten, Kosten hatten wg. fehlendem oder fehlerhaftem Impressum und dann diese Kosten als SE geltend gemacht haben? Wenn ja, wie viel mußte im Schnitt gezahlt werden? Kann man das sagen?

  77. hans meint: (27.11.2006 um 00:20) AntwortenReply to this comment

    für was ist das impressum denn eigentlich gut?
    fuer den fall einer straftat waere es z.b. den gerichten immernoch moeglich über den provider die adresse des betreibers herauszufinden. reicht das nicht schon?
    muss meine adresse auch noch fuer jeden in klartext dastehn?

    ich kann auch ueberhaupt nicht verstehn warum es mir nicht möglich ist einfach meine homepage in den usa zu hosten und ich dann kein impressum brauche.

  78. Torben Keck meint: (26.12.2007 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    Moin, vielen Dank für die Aufklärung. Ich habe den Post mal als Vollzitat unter nordjungs.de/2007/12/26/i...ressumspflicht-bei-blogs/ online gestellt. Natürlich mit Quellenangabe!

  79. Nils meint: (29.2.2008 um 01:34) AntwortenReply to this comment

    impressum muss meines erachtens nach immer rein egal ob blog oder seite.

  80. A. M. meint: (10.3.2008 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    In einer virtuellen Welt maßt sich der deutsche Staat an, den braven Bürgern beim Tippen auf die Finger zu schauen.

    Warum verlangt der Staat keine Impressumspflicht für Graffiti-Sprayer? Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder so anonym seine Meinung und Parolen auf Hauswänder sprühen darf.

    Oder o Gott, die Aufsätze in den Schulen. Eigentlich müssten die doch kopiert und dem Staat unter die Nase gehalten werden, inklusive Name, Alter, Anschrift. Ist ja schließlich auch freie Meinungsäußerung, oder nicht.

    Oder die Briefe. Da ist es genau umgekehrt. Hinten steht der Absender, aber keiner kennt den Inhalt. Das geht doch nicht!

    Ganz zu schweigen von den Stammtischgesprächen und überhaupt alles Gerede auf der Straße. Eine Straße ist schließlich ein Ort der Öffentlichkeit. Wieso tragen wir Bürger kein Namensschild um den Hals? Dann könnten wir reihenweise all jene sofort anzeigen, die uns einen Vogel zeigen. Oder den Mittelfinger. Oder uns beleidigen. Dann würden wenigstens wir von dem Adressschild um den Hals profitieren. Na ja, auch die Anwälte, aber die müssen ja auch von irgendwas leben.

    All das tut der Staat aber nicht. Würde er aber gern. Wenns nur nicht zuviel Aufwand wäre und immer diese widerspenstigen Bürgerrechtler …

    Also wurmt sich der Staat in die virtuelle Welt und gräbt seine Wurmlöcher. Der Wurm hat längst die Orientierung verloren, aber Hauptsache, er zeigt sein dickes, fettes, virtuelles Auge. Quasi sein Allmachtauge.
    Ist wie bei den Hirschen. Wenn brüllen und Drohgebärden nicht mehr helfen, muss man sein Geweih in jede Verästelung stecken und hoffen, dass der andere mürbe wird.

  81. lilley meint: (2.7.2008 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Nachdem ich den Artikel gelesen, die Kommentare überflogen und noch einmal nachgedacht habe möchte ich auch noch meinen Senf dazu geben. Ich bin wirklich Teenager und wollte eine Fanpage veröffentlichen und einen Blog besitze ich auch ( und überlege nun, ob ich nicht gleich löschen sollte…). Als ich mich dann auf die Suche nach den "rechtlichen Dingen", also Disclaimer und co. machte fand ich auch jede Menge zur "Impressumspflicht". Und es war immmer das gleiche: Wieso sollte ein seriöser Blog/eine seriöse Seite nicht die Anschrift des Verantwortlichen veröffentlichen? Ich kann diese Gedanken durchaus nachvollziehen.

    Steht nicht aber in jeder Zeitung " Keine Namen und Adressen in Chats und co. angeben"? Von einem Chat besteht aber meistens nur eine Aufzeichnung, zu der man sicherlich schwerer gelangen kann, als zu dem Impressum einer einfachen Internetseite. Warum werde ich also gezwungen gleich der ganzen Welt meine Daten frei zugänglich zu machen? Bei einer Fanpage ist dies noch eher nachvollziehbar aufgrund von Bilderrechten etc. ( Wobei ich ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers hatte… – und wenn das jemand in Frage stellt, soll er doch fragen!) , aber bei einem Weblog mit persönlichen Sachen mit verschiedenen Filmnkritiken und co. hört meine Verständniss langsam auf – oder gilt dies nicht als "geschäftsmässig"? Ich habe keine Werbung auf dem Blog und wenn, dann würde nur der Hoster was verdienen…Ich finde die ganze Rechtslage nicht besonders eindeutig – was aber bestimmt auch mit meinem Alter und meiner Kenntniss was Rechte angeht zusammenhängt…

  82. Franziska meint: (25.9.2009 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    Hallo, hat sich daran in Bezug auf Blogs eigentlich etwas geändert?

  83. Tina meint: (11.12.2009 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Was ich nicht ganz verstehe, warum wird überall auf Datenschutz hingewiesen und auch hart bestraft, wenn man selbst gesetzlich zur kompletten Offenlegung verpflichtet wird?

    Würde mich über Antworten zu meinem Verständnis freuen!

    LG

  84. Dunkelangst meint: (12.1.2010 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Die Rechtslage hat sich seit Inkrafttreten des TMG zum 1.3.2007 etwas verkompliziert. Da dieser Beitrag aus dem Jahr 2005 ist, wollte ich mal fragen, wie Deine Auffassung heute zu dem Thema ist. Ich würde mir ein ausführlichen, evtl. sogar neuen Blogpost wünschen, da dieser der gesamten deutschen Blogosphäre zu Gute käme.

    Ich danke schon jetzt für deine Antwort im Voraus. :-)

  85. [Iro] meint: (20.3.2010 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Einen herzlichen Dank für diesen Artikel, denn ich als leidenschaftlicher Blogschreiber muss sagen, dass ich hier zum ersten Mal wirklich Licht ins Dunkel bekommen habe. Aber natürlich weiß auch ich, dass sich die gesetzliche Lage ja nun immer wieder mal ändert, weshalb auch ich befürworte, diesen Artikel mal zu aktualisieren, falls dies nötig ist. Vielleicht reicht ja ein Hinweis: Bis heute gültig mit Datum.

    Besten Gruß

  86. Ansgar meint: (28.10.2010 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Im Artikel heißt es "…ein „missgünstiger“ Dritter [...] die Fehlerhaftigkeit des Impressums der zuständigen Behörde meldet…"
    Nun stellt sich mir die Frage, welche Behörde konkret das denn sein soll? Das zuständige Amtsgericht, die jeweilige Berufskammer des Landes oder was ist hier gemeint?

  87. bananenbürger meint: (26.12.2010 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Also meiner Meinung nach sind deutsche Gesetze voll von Schizophrenie. Welche Frage ich mir stelle, ist folgende:
    Hat der Gesetzgeber angst vor der Realität, das sich derzeit Meinungen im Internet bilden bzw. bilden können?

    Denn mir kommt das ganze mit der Impressumspflicht etwas wie eine Abschreckungsmethode vor. Veröffentliche ja nicht deine Meinung im Netz und wenn du es tust, dann bitte nur mit vollen Angaben deiner Kontaktdaten. So können wir als Staat dich leichter verfolgen, falls du z.B gegen die derzeitige politische Meinung schreibst. Nur mal als kleines Beispiel.

    Was ich mich hier auch Frage.. wozu die Impressumsppflicht, wenn der Staat z.B über den Provider eh an die Daten kommen könnte?

    FÜr mich sieht das ganze irgendwie nach "Pass auf.. wir, der Staat lesen mit!!!" aus.

    Ich meine wenigstens dürften wir schreiben.. aber trotzdem steht man schonmal unter generalverdacht. Das fühlt man als Blogger. Und wenn ich ehrlich bin, fühle ich mich bei diesen Gesetzen wärend des schreibens genauso unwohl, wie manch ein Schreiberling aus China. Vielleicht nicht mit dem unwohlbefinden das ich abgeholt und verprügelt werden könnte.. aber dennoch mit dem Gefühl man würde meine Worte dreimal lesen um zu prüfen ob man daraus nicht evtl. sogar Profit ziehen könnte als Anwalt.

    Ich finde das ganze wirklich sehr bedrohlich. Gut das ich derzeit kein eigenen Blog mehr führe. Wollte ich es in Zukunft aber wieder mal tun, würde ich mit sicherheit auf die vielen anonymen möglichkeiten zurückgreifen.

    HideMyAss um IP zu verschleiern… Domain bei einer der anonymen Firmen im Ausland. Server auch anonym im Ausland anmelden usw.

    Man stelle sich vor diesen Aufwand würde ich nicht betreiben, weil ich mit hilfe des Mediums "Blog" gegen ein Gesetz verstoßen wollte, sondern eher aus der Angst heraus das man meine Worte und Sätze z.B als Anwalt so auslegen könnte um daraus Profit zu schlagen. Abmahnwelle lässt grüßen.

    Das ist für mich in der tat eine Bananenrepublik. Auch wenn ich die Schizophrenie eher bei den Gesetzen und Gesetzgebern sehe, muss ich gestehen das es sogleich auch zu mir als Bürger überschwapt. Schizophren macht sich nun auch der Bürger darüber gedanken, warum diese Impressumspflicht eigentlich notwendig ist, ja sogar bei privaten Blogs ohne Gewinnabsicht.

    Ja all das ist Schizophren. Das ist so Schizophren das es mir angst macht in einem solchen Land zu leben. :D

  88. Achim Wagner meint: (4.2.2011 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Auf unserem Blog gilt die Hausregel: nicht anonym. Ein anonymes Flugblatt im Kommunalwahlkampf war überhaupt erst der Auslöser, den Blog zu starten. Obwohl wir aber mit Namen und Adresse gebloggt haben, hat jetzt ein Freizeitpolitiker (man munkelt, er sei der Urheber des anonymen Flugblatts) seinen Anwalt auf den Hals gehetzt. Der Vorwurf: wir bloggten anonym. Name, Adresse und Foto reichten wohl nicht. uns ist es wurscht, ob unsere namen jetzt auch im Impressum stehen, also haben wir jetzt eines. mal sehen, was dem Freizeitpolitiker noch alles einfällt, um kritische Bemerkungen gegen ihn zu unterbinden.

  89. Mutlu meint: (13.5.2011 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    Euer Seite "Edencity"gefiel mir sehr,bis es vor 1 Jahr begann,bergrunter zu gehen ,mit dieser Seite.Hab die Gründe an Crew Rabea geschrieben,leider eine provakative Antwort erhalten.
    Wenn weiterhin solche Crews da sind,wird es immer weniger Leute diese Seite anklicken
    Herzlichst
    Mutlu

  90. Peter Mair meint: (20.8.2011 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es unmöglich, dass ich auf einem privaten Blog meine vollständige Adresse angeben muss. Wie kann ich verhindern, dass meine Adresse somit öffentlich und für jeden einsehbar im Internet erscheint, indiziert und dann auch noch meinem Namen zugeordnet wird?
    Schreibe ich nun aus dem Urlaub heraus, so sind Einbrecher bestens informiert und wissen, wann sie in die Wohnung/in das Haus einsteigen können. Hieraus ergeben sich doch krasse Nachteile für den Betreiber. Ist das so vom Gesetzgeber vorgesehen bzw. bedacht worden?

    Dieser Regulierungswahn ist echt unzumutbar!

  91. T.T. meint: (18.9.2011 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Privatleute die ihre Urlaubsfotos zeigen, 17-jährige Mädels, die ihre Outfits ins Internet stellen -ist es wirklich eine gute Idee, wenn solche Leute alle ihre komplette Adresse angeben müssen? Einerseits wird man gewarnt, man soll im Internet nicht zu viel von sich preisgeben, andrerseits gibt's diese Impressumspflicht. Wie passt das zusammen? Hier muss unbedingt eine neue, großzügigere Regelung für private, nichtkommerzielle Blogger her!

  92. Thomas meint: (18.11.2011 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation, dass der Hoster inhaltlich für die Blogs seiner Kunden verantwortlich ist, ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Es besteht ja überhaupt kein Unterschied zwischen einer Homepage und einem Weblog was die inhaltliche Verantwortlichkeit betrifft.

  93. Andrea Spruda meint: (9.8.2012 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Nun haben wir das Jahr 2012… Wahrscheinlich haben sich einige Rechtsvorschriften im Laufe der Zeit verändert, doch ein bestimmter Umstand eben nicht: Die Rechtsunsicherheit vieler "Normalos". Ich möchte mich nicht zu den juristischen Feinheiten dieser Diskussion äußern, sondern zu den "Stimmungen" im virtuellen Raum, die die Abmahnwellen der letzten Jahren nachhaltig beeinflusst haben.

    Mich wunderten trotz dieser Abmahnwellen immer die Vielzahl an dauerhaften Internetpräsenzen, auf die man wiederholt, sogar mit namentlicher Nennung der Betrieber stieß, wenn man die Suchmaschinen mit Begriffen wie "Abzocke" u. ä. füttert. Für diesen Zweck sind auch Blogs eingerichtet worden, die auf diverse "Abzockermaschen" aufmerksam machten. Die Verstöße waren eindeutig, die Betreiber wurden häufig auf die Täuschung aufmerksam gemacht und Dutzende Male im Internet genannt, man las von Anzeigen durch Privatpersonen, die keine Wirkung zeigten, von Einschüchterung durch Inkassounternehmen, die suggerierten, dass sich die Reingefallenen im Unrecht befinden usw. und auch davon, dass diese Betreiber es niemals auf einen gerichtlichen Prozess ankommen ließen. Natürlich standen auch Anwälte in deren Dienst (wahrscheinlich, weil es da keine eindeutige Regelung gab (?). Trotzdem sind diese unseriösen Angebote noch häufig im Netz zu finden. Ich möchte nichts gegeneinander aufwiegen, trotzdem frage ich mich: Sind da keine RAs tätig gewesen, um das zu unterbinden? Mittlerweile sind wir schon bei der Button-Lösung angelangt, die es mißgestimmten Mitwettbewerbern möglich macht, einen zwar relativ eindeutigen Vorgang mit einem nicht eindeutig bezeichneten Button abzumahnen. Dann hört und liest man von unglaublichen Kosten, die als Folge von Abmahnungen entstehen. Dann flammte eine Diskussion über die Einbindung des "Gefällt-mir"-Button von Facebook auf Websites auf. Mit Facebook wurden plötzlich Begriffe wie "Störer" in das öffentliche Bewusstsein gespült (wobei der Begriff "öffentlich" übertreibt, da nicht von einer großen Zielgruppe auszugehen ist). Das alles bewirkt Verunsicherung, stürzt Abgemahnte in finanzielle Bredouille, die eigentlich über einen "gesunden" Eigentumsbegriff verfügen und prägt ein Gefühl von "Ungerechtigkeit". Es wäre m. E. eine thematische Verschiebung, diese Stimmung einfach nur mit Phrasen wie z. B. "Unwissenheit schützt… " zu BEANTWORTEN. Technokratische Betrachtungen werden nicht wirklich zu einer Lösung dieser Auswirkungen führen, sondern lediglich eine Spaltung zwischen Rechtsgefühl und Rechtsprechung vergrößern. Ich rechne mit bestimmten Einwänden… es geht mir aber nicht (nur) um rechtliche Diskussionen, sondern auch um den Umstand, dass mittlerweile nicht nur Privatmenschen, sondern eine Menge Kleinunternehmer und Freiberufler weder zeitlich noch finanziell in der Lage sind, sich mit wechselnden Rechtsvorschriften auseinanderzusetzen, Unterlassungserkärungen zu trotzen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ihre Webpräsenzen programmiertechnisch überarbeiten zu lassen usw. Und eines ist doch gewiss: Es handelt sich dabei eben überwiegend nicht um "Abzocker" oder Menschen, die eine "Umsonstmentalität" gebucht haben. Ich zweifle da eher an der Redlichkeit der Motive, bestimmte Verstöße abzumahnen. Auch beim Urheberrecht gibt es manchmal einen ganz einfach Weg: Hallo lieber Blogbetreiber, wäre nett, wenn du die Quelle angibst" oder "das Bild aus deinem Beitrag löschst" … Ob man es glaubt oder nicht… Menschen können sich auch ohne den Umweg über das Gericht einigen. Die oft unnötige Klagewut vergiftet m. E. zwischenmenschliche Beziehungen und schafft ein klammes Gefühl der Beengtheit.

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