ABSCHRECKUNG

Ich frage mich, was in größeren Anwaltskanzleien los ist.

Die schicken ein harmloses Anwaltsschreiben natürlich nicht nur vorab per Fax. Nein, dem Postexemplar ist auch noch ein Empfangsbekenntnis beigefügt (selbstverständlich unfrankiert) mit der Aufforderung, dieses Empfangsbekenntnis unverzüglich zurückzusenden. Klar, dass auf dem Schreiben in großen Lettern „Zustellung von Anwalt zu Anwalt“ prangt.

Aber wozu? Das Schreiben enthält keine Kündigungen oder sonstigen wichtigen Erklärungen. Sondern nur ein paar Ausführungen zu einem Sachverhalt. Ich hätte also gar nichts davon, wenn ich behauptete, den Brief nicht erhalten zu haben.

Womöglich handelt es sich um eine Art Abschreckungsstrategie: Wer sich mit uns anlegt, wird totbürokratisiert. Ich überlege als Gegenmittel, ob ich meine Antwort persönlich abgebe. Selbstverständlich werde ich nur gehen, wenn ich an Ort und Stelle ein Empfangsbekenntnis erhalte, das ein Anwalt nach Vorlage seines Anwaltsausweises unter meinen Augen ausfüllt, weil ich ja nur dann sicher sein kann, dass die Unterschrift echt ist.

Wäre einen Versuch wert. Es sind nur 100 Meter.