Es soll Ärzte geben, die „Masernpartys“ propagieren. Gesunde Kinder besuchen ein an Masern erkranktes Kind. Einziges Ziel: Ansteckung.
Die Ärzte Zeitung weist darauf hin, dass so etwas nach dem Infektionssschutzgesetz (IfSG) strafbar sein kann.
Die Verteidigung in so einem Fall stelle ich mir jedenfalls spannend vor.