MASERNPARTY

Es soll Ärzte geben, die „Masernpartys“ propagieren. Gesunde Kinder besuchen ein an Masern erkranktes Kind. Einziges Ziel: Ansteckung.

Die Ärzte Zeitung weist darauf hin, dass so etwas nach dem Infektionssschutzgesetz (IfSG) strafbar sein kann.

Die Verteidigung in so einem Fall stelle ich mir jedenfalls spannend vor.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)