10.10.2005

PRINCESS: STAND DER DINGE

Von Diplom-Jurist Sascha Kremer

Vor gut drei Monaten gab es in Sachen Abmahnungen wegen PRINCESS den ersten Beitrag im law blog.

Tatsächlich waren die damals bekannten Fälle nur die Spitze des Eisbergs, mittlerweile wurden eBay-Verkäufer wegen so ziemlich allem abgemahnt, was auch nur ansatzweise mit Schmuck zu tun hat und unter der Bezeichnung „Princess“ daherkommt (so etwa ein Anbieter von Plastikarmbändchen mit dem Aufdruck „Princess“).

Angesichts der unstrittig zugunsten der Carl Engelkemper GmbH & Co. KG (Münster) eingetragenen Marken „Princess“, die von der Markeninhaberin – entgegen anderweitiger Spekulationen – tatsächlich auch genutzt wird (unter anderem für mit entsprechenden Displays beworbene Ohrstecker), kann eine Verwendung der Bezeichnung „Princess“ für Schmuckstücke im geschäftlichen Verkehr tatsächlich eine Verletzung der Rechte an der Marke „Princess“ darstellen.

Die Folge: Neben die Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Vernichtungsansprüche der Markeninhaberin treten – für den unbedarften Verwender der Marke zumeist am ärgerlichsten – die Kosten für die anwaltliche Durchsetzung der Markenrechte und die (erfolglose) eigene Verteidigung hiergegen, die schnell einen deutlich (!) vierstelligen Betrag erreichen können.

Die Crux: Häufig kann eine solche Abmahnung sogar Privatpersonen treffen, wenn sie etwa auf eBay Waren unter Verwendung geschützter Bezeichnungen anbieten. In einem zu Recht heftig kritisierten Urteil vom 18.03.2005 (Az: 6 U 12/01, – Volltext ) hat das OLG Köln nämlich den Begriff des Handelns im geschäftlichen Verkehr extrem weit ausgelegt:

„Ausgenommen [vom geschäftlichen Verkehr] sind u.a. zwar rein private Tätigkeiten […]. Indes kann auch der Verkauf durch Private bei Hinzutreten bestimmter Umstände geschäftsmäßig sein. Hiervon ist im Interesse eines wirksamen Markenschutzes insbesondere dann auszugehen, wenn Ware außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen – nicht notwendig gegen Entgelt – angeboten wird […] Nach Maßgabe dieser Kriterien steht ohne weiteres zu vermuten, dass die im Rahmen einer Internetauktion […] tätigen Anbieter stets im geschäftlichen Verkehr i.S. des § 14 Abs. 2 MarkenG handeln. […] Angesichts dessen spielt es daneben keine Rolle, ob die Anbieter sonst unternehmerisch oder gewerblich tätig sind, in welchem Umfang und mit welcher Häufigkeit sie Angebote in die Internetplattformen einstellen und welcher Art die offerierten Artikel sind.“

Ein möglicher Ansatzpunkt, diesen Abmahnungen in Sachen „Princess“ ein Ende zu machen, wäre eine erfolgreiche Löschung der Marken (an deren Stelle dann wohl schnell andere treten würden; so ist etwa die Bezeichnung „Majestic“ für Schmuckstücke ebenfalls markenrechtlich geschützt). Ein solches Verfahren wäre aber mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden, ganz ungeachtet der Frage, ob es letztlich erfolgreich sein wird. Zudem drohen in der Zwischenzeit weitere rechtliche Schritte (einstweilige Verfügungen, Hauptsacheklagen), deren Bewältigung erhebliche Ressourcen (Geld, Zeit, Psyche) bindet.

Viele Betroffene beenden deshalb die Auseinandersetzungen wegen Princess durch Abgabe der gewünschten Unterlassungserklärung bzw. einer Abschlusserklärung, wenn man sich bereits eine einstweilige Verfügung vom LG Stuttgart gefangen hatte. Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung bzw. Abschlusserklärung (hierdurch wird die einstweilige Verfügung kraft Parteivereinbarung dem Grunde nach zur rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung) ist aber zugleich im Regelfall die Verpflichtung zur Tragung der Anwaltskosten (sowohl der gegnerischen als auch der eigenen) verbunden, hinzukommen ggf. die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens.

Diese Kosten bestimmen sich nach dem sog. Streitwert, also dem wirtschaftlichen Interesse der Markeninhaberin an der unberechtigten Nutzung ihrer Marke. Während für die Abmahnungen durch die gegnerischen Anwälte zunächst unisono ein Streitwert von 200.000,- EUR zugrunde gelegt wurde (Anwaltskosten dank § 140 Abs. 3 MarkenG und der Zuziehung eines Patentanwalts verdoppelt = rund 5.000,- EUR nur für die gegnerischen Anwälte, im Einzelfall verhandelbar), wurde in den einstweiligen Verfügungen und bei etwaigen Abschlusserklärungen wiederum auf Vorschlag der gegnerischen Anwälte stets ein Streitwert von 150.000,- EUR zugrunde gelegt, was Anwaltskosten (nur gegnerische Anwälte) für das Verfügungsverfahren von rund 4.000,- EUR und für die Abschlusserklärung von rund 2.800,- EUR zuzüglich rund 1.700,- EUR Gerichtskosten bedeutet, summa summarum also runde 8.500,- EUR zzgl. der Kosten für den eigenen Anwalt.

Diese Spruchpraxis des LG Stuttgart zum Streitwert bei Markenverletzungen durch die Verwendung einer geschützten Bezeichnung in der Titelzeile einer Online-Auktion erschien nicht nur uns, sondern auch dem OLG Stuttgart reichlich überzogen. Die gegen die Festsetzung des Streitwerts auf 150.000,- EUR gerichtete Streitwertbeschwerde (bis zu sechs Monate nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung oder anderweitige Erledigung möglich!) war deshalb im Ergebnis ein voller Erfolg:

Ausdrücklich „unter Aufgabe der bisherigen Streitwertpraxis“ hat das LG Stuttgart (Beschluss vom 30.09.2005 –Az: 41 O 150/05 KfH = Download pdf; siehe auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.08.2005 – Az: 2 W 48/05 = Download pdf) nunmehr den Streitwert auf „nur“ noch 75.000,- EUR festgesetzt (ob noch mehr möglich ist, wird sich zeigen). Mit einem Schlag reduzieren sich damit als Ergebnis einer für wenige hundert Euro zu bekommenden Streitwertbeschwerde die Kosten für gegnerische Anwälte und das Gericht für das einstweilige Verfügungsverfahren und die Abschlusserklärung um fast 2.500,- EUR zzgl. der Ersparnis bei den eigenen Rechtsanwälten.

Fortsetzung folgt. Bestimmt.

70 Kommentare zu “PRINCESS: STAND DER DINGE”

  1. Martin W. Hiegl (Link) meint: (10.10.2005 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch krank???

  2. Streitberg meint: (10.10.2005 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Krank ist schon untertrieben. Ich weiß nur nicht, wie man sich von vorneherein gegen diese Gefahr absichern kann. Ich kann doch nicht vor jeder Auktion jeden benutzten Begriff auf Markenschutz untersuchen lassen.

  3. Martin W. Hiegl (Link) meint: (10.10.2005 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Im Prinzip muss man inzwischen jedes Auftreten im Internet prüfen – sonst wird man wegen Nickname oder irgendwelchen Äußerungen in 0,nix abgemahnt. Und selbst wenn man Rechtschutzversichert ist, kann man sich nicht sicher sein – zuerst muss geprüft werden, ob das überhaupt mitversichert ist.
    Ist man wikrlich so machtlos? Das macht traurig!

  4. pirat! (Link) meint: (10.10.2005 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Die Angst vor Abmahnungen dürfte noch viel größeren Schaden anrichten als die Abmahnung selbst: Bei uns können sich so gar keine erfolgreichen Online-shopping-Konzepte durchsetzen. Armes Deutschland: Regierungslos und trotzdem überreguliert.

  5. Ingo meint: (10.10.2005 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    Das Schlimmste ist ja dass man jeden Mist als Marke schützen lassen kann bei dem der Normalbürger nicht mal erkennen kann was daran schützenswert sein soll.
    Im konkreten Fall würde ich am liebsten dafür plädieren dem Kläger eine saftige Strafe dafür aufzubrummen, dass er so unkreativ war einen solchen Allerweltsbegriff für seine Produkte zu benutzen, und sich auch noch einbildet dass ihm Schaden entsteht wenn andere das auch machen.

  6. Anonymous meint: (10.10.2005 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Im Juni hieß es noch: "[...] Denn schließlich wird die Marke nicht zur Bezeichnung eines Konkurrenzproduktes benutzt. Wenn es die andere Seite darauf anlegt, wird man die Sache wohl mal durchkämpfen müssen."

    Und nun, da man im Verfügungsverfahren unterlegen ist, wird eine im Ergebnis nur teilweise begründete Streitwertbeschwerde als "voller Erfolg" bejubelt.

    Da ist man aber ordentlich zurückgerudert.

  7. Udo Vetter (Link) meint: (10.10.2005 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Man muss auch mal verlieren können.

  8. Hugo meint: (10.10.2005 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Es sollte sich nichts markenrechtlich schützen lassen was sich in einem Wörterbuch findet. Egal in welcher Sprache. Was sind wir doch für eine kranke Gesellschaft.

  9. SK (Link) meint: (10.10.2005 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @6: Völlig richtig.

  10. accu meint: (10.10.2005 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    zu 7.) "Man muss auch mal verlieren können", ist einer Privatperson, die Opfer einer solchen Abmahnwelle geworden ist, sicher ein riesen Trost. Vor allem wenn er summa summarum also runde 8.500,- EUR zzgl. der Kosten für den eigenen Anwalt abdrücken muss bei einem Netto Gehalt von sagen wir 1.500,- EUR im Monat, von dem Frau und Kinder ernährt und Miete und Auto bezahlt werden müssen. Irgendwie steht das doch alles nicht Relation. Ich kenne einige die aufgrund solcher Vorgänge die Hosen runterlassen mußten…

    Ich finde diese mafiösen Vorgänge, gerade was das schamlose abmahnen von Privatpersonen angeht, einfach nur zum Kotzen. Eine einfache Unterlassungserklärung ohne weiteren finanziellen Konsequenzen würde doch vollends ausreichen…

  11. SK (Link) meint: (10.10.2005 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    @7:

    Welches die richtige Vorgehensweise ist, wenn ein Unternehmer oder eine Privatperson eine Abmahnung wie etwa in den "Princess"-Fällen erhalten hat, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Hier ist mit dem jeweiligen Mandanten die weitere Vorgehensweise vorab zu besprechen, insbesondere auch im Hinblick auf das Kostenrisiko und die Erfolgsaussichten etwaiger rechtlicher Schritte gegen eine Abmahnung. Die weitere Vorgehensweise ist also im Einzelfall von Risikobereitschaft, Durchhaltevermögen, finanzieller Leistungsfähigkeit und vielen anderen Einzelfaktoren abhängig.

    Selbstverständlich ist es für den Betroffenen kein Trost, auch "mal verlieren zu können". Umso wichtiger ist es, den Mandanten vorher (!) über Risiken und Kosten aufzuklären, damit er in Kenntnis dieser Faktoren eine Entscheidung treffen kann. Hier ist Transparenz gefragt – auch wenn sie im Ergebnis oftmals die eigenen Einkünfte schmälert.

  12. Anonymous meint: (10.10.2005 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Die Kosten für die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung sind regelmäßig vermeidbar, wenn man die entsprechende Erklärung unaufgefordert innerhalb angemessener Frist abgibt.

  13. Peter meint: (10.10.2005 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Im Prinzip müsste nur die erste Abmahnung kostenfrei sein. Dann können die Markeninhaber etc. ihre Rechte durchsetzen, ohne dass nichts ahnende Privatpersonen in den Ruin getrieben werden.

  14. Rudi meint: (10.10.2005 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    …einige von hier sollten sich vielleicht doch mal Markenrecht befassen, bevor sie Kommentare ablassen :-(
    Privatpersonen können eigentlich keine Markenverletzung begehen, aber wenn´s zum Schwur kommt, behauptet jeder E-Bay-Powerseller, er sei Privatperson…

    Problematischer finde ich da das Urheberrecht, bei dem kein gewerbliches Handeln vorausgesetzt ist…

  15. Anonymous meint: (10.10.2005 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @16: Die Grenzziehung ist bei weiter Auslegung des Tatbestandmerkmals "im geschäftlichen Verkehr" oftmals schwierig, so dass nicht nur "Powerseller" betroffen sind.

  16. Rudi meint: (10.10.2005 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    @17: Schon klar, sollte auch nur ein Extrembeispiel sein, wie
    ich es in meiner Praxis selbst schon erlebt habe…
    I.d.R. muß ich aber schon mehrere gleichartige Waren vertickert haben, um "im geschäftlichen Verkehr" gehandelt zu haben. Beim Urheberrecht reicht aber schon ein einziges Stück!!!

    Anders sieht die Sache nat. bei gefälschten Produkten aus…

  17. Alix (Link) meint: (10.10.2005 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Bin ich evtl. zu blauäugig? Ein RA ist (sollte) ein Anwalt des Rechtes sein und kein Abzocker, der die Unerfahrenheit (Rechtsunkunde) von jemanden zu seinem Vorteil nutzt. Ich denke in diesem Zusammenhang an Herrn Freiherr von Gr… , dem es eben mit seiner Abmahnerei nicht um Recht ging, sondern um die Vermehrung seiner Einkünfte.

  18. Rudi meint: (10.10.2005 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    @19: Ja, Du bist blauäugig.
    Ein Anwalt ist Vertreter seines Mandanten, da ist es seine Pflicht, für den Mandanten das beste rauszuholen. Ausserdem ist er "Organ der Rechtspflege" und sollte daher ersteres so tun, daß es im Einklang mit dem Gesetz steht.
    Auch hinter FvG stand immer ein Mandant, der ihn – wie auch immer – beauftragt hat…
    Im übrigen wird viel, was im Markenrecht als Abzocke bezeichnet wird, gemacht, weil das Gesetz – sinnvollerweise – es vom Markeninhaber fordert, um den eigenen Schutzbereich aufrecht zu erhalten…

  19. Anonymous meint: (10.10.2005 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    @20: So ist es. Gerade dann, wenn eine Marke wie im vorliegenden Fall zur Gattungsbezeichnung umzuschlagen droht, ist eine intensive Verfolgung und Unterbindung von Verletzungshandlungen für den Markeninhaber geradezu zwingend.

  20. Princess Opfer meint: (15.10.2005 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Nett nur, dass die Auktionen des "Abmahnenden " bei ebay selbst nicht den Vorschriften entsprechen.
    Ich werde mich mal darum kümmern die Engelkämper GmbH abmahnen zu lassen. das kostst maximal 15 Minuten Zeit. Sollen sich doch Interessenvereine darum kümmern :-)

    Dann weiß der (bitte keine zweifelhaften Kosewörter, auch keine mit Pünktchen. U.V.) mal, wie lustig Abmahnungen so sind.

  21. princess opfer Nr. 300 meint: (21.10.2005 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    hatte Ohrstecker angeboten mit dem Zusatz Pr…… Habe sie aber ein paar Stunden später aus E*** rausgenommen. Doch die aufmerksamen Leuts der Abzockerbande waren schneller …
    Habt Ihr Euch mal durchgerechnet, was die für einen Wahnsinnsgewinn dadurch machen?!? Das kann doch nicht rechtens sein! Und noch Publicity für ihren verstaubten Schmuck dazu!
    Ich wollte mich demnächst selbständig machen, muss aber nun über 4000 Euro an diese Bande zahlen. Daraus folgt, dass ich Privatinsolvenz anmelden muss, mein Gewerbe hat sich erledigt (mit Schufaeintrag kommt man nicht mehr weit) und morgen geh ich aufs Arbeitsamt. Meine Kinder und ich machen uns dann also nen fetten mit Hartz4.
    Doch ich will mal nicht meckern. Andere haben sich vielleicht schon den Strick genommen.
    Mich würde auch interessieren,was das für ein Gefühl ist Existenzen zu zerstören? Danke liebe Fa. Engelkemper!

  22. Masterblaster meint: (22.10.2005 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Es scheint sich eine Lobby gegen die Abmahnungen zu formieren. Ich empfehle jedem, gemäß dem Grundsatz "gemeinsam sind wir stark" dieser beizutreten und sich mit der eigenen Abmahnung ebenfalls zu wehren. Auch wer schon unterschrieben hat sollte sich engagieren, denn irgendwann gehts ums Prinzip.

    Gerüchte der Abzocke zu diesem Thema gibts genug, man sollte dort mal nachforschen und Beweise antreten.

    Schaut einfach in das Forum bei ebay zu dem Thema in der Gemeinschaft auf Clubs drücken und Princess Club suchen.

  23. Petra meint: (23.10.2005 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Ich denke es wär auch hilfreif,wenn alle ihre Abmahnungen,bezgl."Princess",an die Patentanwaltskammer :dpak@patentanwalt.de ,faxen oder schicken,damit man die Serienabmahnung ,beweisen kann!

  24. Anonymous meint: (24.10.2005 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Hallo Masterblaster,benutze nicht das Wort Abz……wurde bereits ein Cartieropfer von den Anwälten für abgemahnt.KEIN WITZ!!!!

  25. Anonymous meint: (24.10.2005 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    WICHTIG!!!!!!!!!!!!
    Donnerstag 27.10.05 20.15Uhr MDR Bei Escher

  26. Anonymous meint: (27.10.2005 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    cc

  27. sioss meint: (28.10.2005 um 03:48) AntwortenReply to this comment

    habe princess-geschichte bei escher gesehen.
    hier entstand für mich schon nach minuten der eindruck, dass es sich bei dieser princess-fa und deren anwälten um abzocke handelt.

    nötigung durch paragrafen… dafür gibts doch auch einen fachbegriff. es ist mir neu, dass man ohne schaden verursacht zu haben, bei unbeabsichtigter verwendung eines geschützten begriffes der nicht allgemein als solcher bekannt ist, sofort abgestraft werden kann. ich dachte, zuerst muss man darauf aufmerksam gemacht werden, erst bei weiterer usw usw….

    oder gibt es im internet eine öffentlich aufliegende liste aller geschützten begriffe? wenn nicht, u wenn derartige abzockersitten per gericht durchgesetzt werden können, dann darf niemand mehr seinen dingen einen namen geben. ich werde meine hunde, auto, alle schmuckstücke prinzesss oder princes.s oder prin.cess oder prinz.ess nennen!!!

    so, jetzt muss ich nur noch meine ip verbiegen…

    wie heißt diese abzockerfirma nochmal? vielleicht sollte man sie mit freundlichen anfragen solange anfragen bis alle anfragen usw usw

  28. princess opfer … meint: (28.10.2005 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Das sind die Porta Patentanwälte aus Pforzheim. Die sind absolut eiskalt. Weil ja nicht ein einzelnes Schreiben eines Anwaltes reicht, müssen das gleich 3 "bearbeiten" (d.h. vorgefertigtes Schriftstück durch den Sachbearbeiter verändern lassen und absenden).
    Denen kann man schreiben wie man will. Lassen nicht mit sich reden. Geben auch keine Antwort auf Anfragen. Ihnen ist es absolut egal, dass sie Existenzen zerstören. Ich meine 5000 Euro hat man natürlich einfach so übrig. Wie darf so jemand seine Lizens als "RECHTS"anwalt behalten? Ich verstehe gar nichts mehr …

  29. abmahner kotzen mich an ! meint: (28.10.2005 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Schreibt an die zustaendigen Regierungsstellen und Handwerks- und Rechtsanwaltskammern und beschwert Euch über diese Anwälte UND ganz allgemein über ein Gesetz (=Abmahngesetz) welches seine urspruengliche Aufagbe mittlerweile KOMPLETT verloren hat und zu 99% nur noch zur Abzocke von kleinen und mittleren Firmen, sowie Privatleuten dient …. gegen die "Grossen", welche solche Abmahnungen über ihre Rechtsabteilungen gehen lassen und auch mehrjaehrige Prozesse führen könnten, geht man dagagen nicht vor !

    WEHRt EUCH !!! …WIR sind das Volk !!! …oder etwa nicht ? …das heisst, wir (das Volk) machen letztlich die Gesetze …. man muss nur zusammenhalten und es den Politikern (welche selbst oftmals Rechtsanwälte sind und ihre Lobby schützen) nur "verklickern" !!! In einer Demokratie können wir die Politker, wenn Sie nicht in unserem (Volkes) Sinne arbeiten, auch schnell wieder absetzen ! Wir in Deutschland sind uns dessen aber offensichtlich immer noch nicht bewusst. In anderen Ländern, wie z.B. Frankreich, gehen die Leute sofort auf die Strasse und machen ihre Ärger öffentlich ! Wir in Deutschland schimpfen zwar auch, aber niemals gemeinsam in der Öffentlichkeit, höchstens am Biertisch ! Es gilt aber immer noch NUR GEMEINSAM sind WIR STARK !!! Würde gegen diese elendigen Abzocker endlich mal eine breite Öffentlichkeit enstehen (und Medien wie TV, Radio und Zeitungen) dabei sein, so würden wir innerhalb kürzester Zeit eine Änderungen der Gesetzeslage bewirken können ! Wenn wir, hier in Deutschland, dies nicht schaffen, sind wir selber dran schuld und haben auch keine besseren Gesetze verdient !

  30. Petra meint: (28.10.2005 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Ich hab als P.Abmahnopfer,an das Justizministerium geschrieben,die haben nur Belangloses geantwortet und mich an den Verbraucherschutz verwiesen,beim Verbraucherschutz hieß es ,das sie nicht allem nachgehen können!Bei der Handwerkskammer hat man sich über die P.Patentanwälte erkundigt und sie als*seriöse Anwaltskanzlei* bezeichnet.Na Klasse!!!!Als Einzelner erreichst Du NICHTS!!!!Also nochmal :Mailt,faxt oder schickt eure Abmahnungen,an die Patentanwaltskammer:dpak@patentanwalt.Je mehr desto effektiver!!Ich nämlich hab keine Lust(als Privatperson) ,meine Leben lang ,Geld für diese Sache zu zahlen!!!!

  31. Anonymous meint: (28.10.2005 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    @33: Und was soll die Patentanwaltskammer unternehmen, solange kein berufsrechtlicher Verstoß vorliegt?

  32. Anonymous meint: (31.10.2005 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Mein Streitwert wurde auf 25 000Euro herrabgesetzt mit der Begründung das dies unüblich sei,da aber Hartz IV Empfänger.Vielen Dank denn nun soll ich NUR noch 2x 891,80,2x 20.-=1823,60 zahlen.Hinzu werden dann noch Gerichtskosten in Höhe von ca.300.-und die Abschlußerklärung von ca.2100Euro kommen,wenn wir es denn so anerkennen.So nun sind wir ja mal gerade Ohne eigenen Anwalt bei ca.4200Euro.Na da können wir als Privatverkäufer doch nur noch danke sagen.Wer will denn da noch meckern!

  33. Anonymous meint: (31.10.2005 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Ein Vorschlag an Engelkemper und die Porta Anwälte.Vielleicht sollten sie von dem vielen Geld was sie allen Opfern abnehmen ein Hochhaus bauen und dann Sozialwohnungen einrichten,dort könnten (und müßten wohl auch bald)alle Opfer einziehen weil sie ruiniert sind und so hat man dann auch noch Mieteinnahmen.

  34. princess opfer … meint: (31.10.2005 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    @Anonymous

    Na, da hättest doch gleich die knapp 5000 Euro zahlen können, oder? Sag bloß, das ist ein Problem? Bekommst doch Hartz 4 :-)

    Man sollte den lieben P. Anwälten mal eine Woche ein Leben mit Hartz 4 und diesem netten Schreiben zumuten. Damit Sie wissen, was einem im Kopf herum geht.

    Bin übrigens dabei, im Sozialhaus. Aber bitte unsaniert. Weil etwas teures kann ich mir dann nicht mehr leisten.

    Welche Abschlusserklärung eigentlich?

  35. Anonymous meint: (31.10.2005 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Sorry, Unterlassungserklärung.
    Super sind wir schon 2 im Sozialhaus

  36. Anonymous meint: (31.10.2005 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    Noch mal kurz,wenn wir den Streitwert anerkennen und die Unterlassungserklärung unterschreiben kommen dann noch mal ca.2100Euro auf uns zu.Ich hoffe das ich es jetzt richtig erklärt habe.
    Mal schauen vielleicht werden wir dann irgendwann Privatinsolvenz anmelden.
    Dann werden die P.Anwälte wohl endlich zufrieden sein.

  37. princess opfer … meint: (1.11.2005 um 09:30) AntwortenReply to this comment

    Die Unterlassungserklärung hab' ich zum Glück schon unterschrieben. Prima, kommt nur das Verfahren der Anwaltskosten. Reicht aber vollends für Privatinsolvenz. Bin also auf jeden Fall im Sozialhaus.

    Habe jetzt auch eine Info bekommen, dass die richtig Werbung dafür machen, die Leute abzuz….. äh natürlich abzumahnen. Suchen weitere Kundschaft, in dessen Auftrag sie abmahnen. D.h. unser Haus wird richtig voll.

    Wer ist noch mit dabei???????????

  38. Petra meint: (1.11.2005 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Ich bin natürlich auch mit von der Partie!!!!!!Allerdings darf die Wohnung nicht zu gross sein(für 5Personen),nicht das die P.Anwälte und deren Auftraggeber,wegen mir noch finanzielle Einbußen haben!!!!!!Vielleicht können wir ja alle gemeinsam die Privatinsolvenz anmelden!!!!Nur wegen der Kosten(grins!!!!)dann bleibt ein wenig mehr für die obengenannten übrig!

  39. princess opfer … meint: (1.11.2005 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Ja, da sollten wir uns auf jeden Fall auch zusammentun. Wir können denen doch nicht schaden. Mehr als Trockenbrot und eine Matraze haben wir auch nicht verdient. Sind immer noch sehr zufrieden. Haben ja ein Haus von den lieben Anw…..

    Aber was ich absolut nicht verstehe – Deutschland spendet für Tsunamiopfer, Deutschland unterstützt Hurrikan Gebiete aber seine eigenen Bürger tut Deutschland nicht schützen? Was ist nur los in diesem Staat? Ich lebe dann bestimmt nicht freiwillig vom Amt. Ich hab' garantiert nicht mit Absicht gerufen: Liebe Abmahner, hier bin ich! Was ist das für eine Welt?!?

  40. Arne Trautmann (Link) meint: (9.11.2005 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Hm. Schreiben die Kollegen etwas zu §§ 23, 24 MarkenG?

  41. SK (Link) meint: (10.11.2005 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    @43 (Trautmann) Schreiben Sie ;-)

    § 24 MarkenG kommt bei den bislang zu beurteilenden Konstellationen nicht in Betracht. § 23 Nr. 2 MarkenG (Beschaffenheitsangabe) wäre in der Tat eine Option gewesen, die aber a) zumindest im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Stuttgart bislang nicht gezogen hat und b) mit einigen kniffeligen Unwägbarkeiten verbunden ist, die wiederum zu prozessualen und damit zu Kostenrisiken führen würden.

  42. Gunar Mayer (Link) meint: (13.11.2005 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    zum Thema Massen-Abmahnungen wegen der Marke Princess von der Firma Carl Engelkemper durch Porta Patentanwälte:

    Um die Allgemeinheit zu warnen oder zumindest Schadensbegrenzung zu betreiben, wurde hierfür das Portal der moralischen Ungerechtigkeiten gegründet, welches unter den folgenden 4 Domains zu Hause ist:
    http://www.hilfeaufrufe.de
    http://www.moralhueter.de
    http://www.moralgesetz.de
    http://www.moralwaechter.de
    Diese Domains haben nahezu den gleichen Inhalt.

    Beachten Sie dort auf der Princess-Engelkemper-Unterseite unbedingt die Hinweise unter der Rubrik: Meine Tipps und Hilfe !:
    hilfeaufrufe.de/Princess-Engelkemper.htm#Tipps

    Unter der Rubrik: Bitte Bitte helfen Sie ! finden Sie Tipps wie Sie sich wehren können.
    hilfeaufrufe.de/Princess-Engelkemper.htm#Bitte

    Ein Banner finden Sie hier:
    http://www.moralhueter.de/index.htm#Banner

    Gunar Mayer
    Sachverständiger für Schmuck, Diamanten und Nobeluhren
    Geschäftsführer von http://www.juwelenmarkt.de
    Lärchenstr.14, D-85649 Brunnthal
    Fax: 08104 – 888 99 24
    eMail-Kontakt: P@ggm1.de

  43. Kommentar gelöscht meint: (18.11.2005 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Dieser Kommentar eines Rechtsanwaltes wurde gelöscht. Die Eigenwerbung hier hätte ich noch akzeptiert. Befremdlich ist allerdings, dass der Kollege unsere Mandanten direkt anschreibt und um Kontaktaufnahme mit ihm bittet. In diesem Fall möchte ich empfehlen, ein eigenes Weblog zu eröffnen. U.V.

  44. Anonymous meint: (18.11.2005 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    @46: "Zudem hat der Patentanwalt entsprechende Kenntnisse des formellen Rechts, um die prozessualen Erwägungen vornehmen zu
    können."

    Mag sein.

    "Er kann seinen Mandanten auch gerichtlich wie außergerichtlich in der Sache vertreten."

    Das ist falsch. Patentanwälte fehlt die Postulationsbefugnis, da sie keine Zulassung bei einem Amts- oder Landgericht bzw. Oberlandesgericht haben (§ 78 Abs. 1 ZPO).

  45. Manuela meint: (25.11.2005 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    es gibt jetzt einen Chat für Abmahnopfer,dort sollen allerdings keine Infos oder Stand der Dinge ausgetauscht werden,auch keine Beleidigungen!
    Es ist ein öffentlicher Chat.
    abmahnopfer.mainchat.de
    Ich hoffe ich verstoße mit dieser Info nicht gegen irgendwelche Regeln,ansonsten bitte einfach löschen.

  46. Manuela meint: (30.11.2005 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    ich habe gesehen das sich sehr viele im Chat blicken lassen,da alles noch ganz neu ist,ist er nicht immer gut besucht.Die beste Zeit ist zwischen 19 und 20 Uhr.Es muß sich halt erst mal alles einspielen.Wäre schon wenn es angenommen wird.

  47. Manuela meint: (1.12.2005 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    An alle Princess Opfer!
    bitte setzt euch mit mir in Verbindung,desto mehr wir sind umso mehr können wir erreichen.
    Manuela Kubik
    kubik-bs@t-online.de
    Tel: 0531-893200
    Fax: 0531-893200
    rufe auch gerne zurück

  48. Manuela meint: (1.12.2005 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    1. 16.09.05 Abmahnung Porta Anwälte 150 000 Euro Streitwert
    Kosten 4161 zzügl.Mwst.

    2. 23.09.05 Antwort darauf meines Anwalts

    3. 06.10.05 Porta an LG: Antrag auf Erlaß einstweiliger Verfügung

    4. 07.10.05 (wie schnell ist ein Richter,viel Zeit) LG Stuttgart Beschluß
    25 000 Euro Streitwert

    5. 14.10.05 Porta an LG Beantragung Gebühren u. Auslagen 1823,60 Euro

    6. 17.10.05 LG Festsetzung Gebühren u. Auslagen

    7. 07.11.05 LG Kostenfestsetzungsbeschluß 1823,60 Euro

    8. 07.11.05 Porta an LG Beantragung Zwangsgeld(weil Auskunft der Herkunft über Abmahnungsgegenstand nicht möglich)

    9. 10.11.05 Porta an Anwalt Zahlungsaufforderung 1823,60 Euro

    10. 11.11.05 Antrag auf PKH

    11. 11.11.05 Widerspuch Beschluß 25 000 Euro Streitwert ans LG

    12. 16.11.05 Widerspruch gegen Zwangsgeld ans LG

    13. 19.11.05 Landeroberkasse Baden -Württenberg Kostenrechnung für einstweilige Verfügung 466,50 Euro

    14. 24.11.05 Gerichtsvollzieher 1881,59 Euro

    15. mal schauen was kommt

    Ist vielleicht für neue ganz aufschlußreich

  49. Simon (Link) meint: (5.12.2005 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Die Anwaltskammer kann nur die Einhaltung des Berufsrechts überprüfen, sonst nichts. Auf die eigentliche Ungerechtigkeit, die nun mal einfach im Gesetz liegt, kann sie keinen Einfluss nehmen.
    Was wirklich helfen könnte, wäre eine größere Menge Eingaben an den Petitionsausschuss im Bundestag zu richten. Dort kann man das Gesetz nämlich ändern, nicht einfach nur auslegen.

    Denkbar wäre auch, einmal einen Fall bis vor die höheren Gerichte zu bringen. Möglicherweise ließe sich zum Thema § 242 BGB (Treu und Glauben) oder vielleicht sogar zu Art. 14; 20, I GG was erreichen.

  50. King-of-Jewels (Link) meint: (21.12.2005 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Es ist ein Skandal wie manch findige Leute versuchen an das Geld anderer zu kommen. Aber es scheint ganz einfach zu sein!
    Man versucht einfach sich einen Begriff welcher häufig benutzt wird schützen zu lassen. Wenn dies gelingt hat man quasi eine Gelddruckmaschine und kann jeden teuer abmahnen.
    Ich selbst habe den Begriff Princess in einer meiner Beschreibungen benutzt, und bin von einem aufmerksamen Bieter informiert worden, daß der Begriff Princess geschützt ist. Ich hatte den Begriff Princess Cut benutzt und ihn jetzt in Princesscut um geändert.
    Ähnlich verhält es sich bei dem Begriff Traumstein, wo ich selbst abgemahnt wurde.
    Hier noch ein interessanter Link zum Begriff Princess.

    iphpbb.com/board/ftopic-50385095nx20254-58.html

    Anbieter seid also vorsichtig bei der Benutzung dieser Begriffe.
    Es wäre schön, wenn Leser, welche ähnliche Probleme haben oder hatten, hier ihre Erfahrungen schildern würden.
    King-of-Jewels

  51. King-of-Jewels (Link) meint: (21.12.2005 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    P.s.: Fast vergessen, habe im Forum von EBay folgenden Post eröffnet..

    forums.ebay.de/thread.jsp...t=0&mod=1135171812037

  52. RA Dominik Boecker meint: (22.12.2005 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @47: "Das ist falsch. Patentanwälte fehlt die Postulationsbefugnis, da sie keine Zulassung bei einem Amts- oder Landgericht bzw. Oberlandesgericht haben (§ 78 Abs. 1 ZPO)."

    Das ist leider nur eine Hälfte. Richtig ist, dass PAe in Anwaltsprozessen tatsächlich nicht postulationsbefugt sind.

    Patentanwälte dürfen aber außergerichtlich beraten und gegenüber jedermann vertreten, wenn eines der in § 3 Abs. 2, Abs. 3 PAO genannten Gebiete betroffen ist. Sie dürfen aber "in ihren Gebieten" zusammen mit einem RA vor Gericht auftreten.

    Vor der ordentlichen Gerichten haben sie dabei eine Zwitterstellung, denn ihnen ist in Streitigkeiten aus den auf den Gebieten, die landläufig mit gewerblicher Rechtsschutz umschrieben werden, auf Antrag Wort zu gewähren, § 4 Abs. 1 PatAnwO. § 157 Abs. 1 und 2 der Zivilprozeßordnung gilt insoweit für Patentanwälte (und PA-Assesoren) nicht, d.h. ihnen darf vor Gericht nicht das Wort entzogen werden, weil der Richter meint, dass die Äußerungen des PA Unsinn sind.

    Im Gegensatz zur den aller-, aller-, allermeisten Rechtsanwälten (ob AG/LG oder OLG-Zulassung ist dabei gleich) sind Patentanwälte aber befugt, beim Bundesgerichtshof aufzutreten und die Mandanten dort zu *vertreten*, wenn es sich um Streitigkeiten aus dem Bereich 'Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Zurücknahme des Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz' handelt.

  53. Andreas meint: (23.12.2005 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Mir scheint, der Missbrauch liegt vor allem im Gebrauch des "Streitwerts". Wenn jemand ein Paar Ohrringe für zwei Euro fuffzig verkauft, sollte der Streitwert halt auch vernünftigerweise zwei Euro fuffzig sein. Alles andere ist doch bei nicht vorsätzlichen, gelegentlichen, privaten Abgemahnten einfach absurd.

  54. geschäftsmann meint: (11.9.2006 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Die Porta Jungs sind nicht nur gnadenlos, sondern auch noch inkompetent. Deshalb müssen die solche Dinge wie Princess machen, weil die sind so schlecht, dass sie keine anderen Mandate mehr bekommen. Ich kenne die Jungs, meine Vorfirma hat sich von denen vertreten lassen, ausser Nuscheln kann der eine nix, und eine Sauerei haben die in den Akten, es wundert dass da noch was geht. Leute, dass hilft zwar nicht unbedingt, aber vielleicht beruhigt das.

  55. manuela meint: (23.10.2006 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    hi geschäftsmann,geht runter wie öl :-))

  56. Diana meint: (10.8.2007 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    Hallo, habe heute eine Abmahnung wegen einer Ringbezeichnung "PRINZESS" bekommen. Ist das überhaupt rechtens???

  57. college meint: (15.8.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Hallo Diana, und zu was verdonnert? college

  58. Wayne meint: (21.9.2007 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    DIANA KANNST DU / KÖNNEN / MÖCHTEN SIE MIR NÄHERES SCHREIBEN?
    BY MAIL?
    NEUES ABMAHNOPFER

  59. Jürgen (Link) meint: (29.10.2007 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte die Abmahnungen lassen nun nach?
    Bei uns im Shop und Beschreibungen gibts diese Schliffart nicht mehr.. sieht zwar nicht schön aus, manche Leute Fragen auch wieso.. aber sicher ist sicher…

  60. Anonym meint: (12.3.2008 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Ich habe bei Ebay einen Artikel eingestellt mit der Beschreibung "Anhänger für z.b. Thomas S. …
    Dieser wurde von Ebay gelöscht bevor er verkauft war.
    Nun habe ich von besagter Anwaltskanzlei eine Abmahnung bekommen.

    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  61. YvWQn (Link) meint: (22.6.2008 um 10:18) AntwortenReply to this comment

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  66. Queen2308 meint: (17.8.2008 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    also nur noch mal für mein Verständniss:
    Ich habe so einen umstrittenen Dior Princess Ring und wollte ihn eigentlich bei ebay verkaufen!
    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  67. jKyuehj meint: (17.8.2008 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    Wer so fragt der kommt sicher mit "Geschäftsunfähigkeit" durch und kann nicht erfolgreich abgemahnt werden.

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