17.10.2005

EC-KARTE UND AUSWEIS

Der Personalausweis und die EC-Karte müssen nicht getrennt aufbewahrt werden. Die Sparkasse Köln / Bonn muss nach einem Urteil des Landgerichts Bonn deshalb einem Ehepaar 40.000,00 € erstatten. Ein unbekannter Täter hatte am Arbeitsplatz eines Arztes dessen EC-Karte und Personalausweis gestohlen. Beides legte er in Filialen der Sparkasse vor und erhielt anstandslos Bargeld.

Die Sparkasse meinte, die Scheckkarte und der Ausweis müssten getrennt aufbewahrt werden. Eine derartige Pflicht konnte das Landgericht Bonn jedoch nicht erkennen. Im Gegenteil: Diese Dokumente “gehören zu den persönlichen Wertgegenständen, welche Beschäftigte erlaubterweise zu ihrem Arbeitsplatz mitzunehmen pflegen”.

(beck-aktuell)

10 Kommentare zu “EC-KARTE UND AUSWEIS”

  1. n.n. meint: (17.10.2005 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    kann es sein, dass der bankanwalt darauf hofft, dass das gericht nicht den unterschied zwischen der geheimzahl und einem personalausweis kennt?!
    *lach*

  2. Rudi meint: (17.10.2005 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @1:
    nein, nein, die Bank weiß, daß sich aus der Perso-Nummer
    die PIN ablesen lässt ;-)

  3. Andre meint: (17.10.2005 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    hört sich für mich auch stark wieder nach Abwälzen von Verantwortung an – der/die Bankmitarbeiter(in) sollte denke ich eigentlich den Personalausweis eigentlich mal mit der Person die vor einem steht gegenkontrollieren und vielleicht beim Bild stutzig werden (ok ich weiss die Perso-Bilder sehen manchmal nicht immer so aus, aber ich wage doch zu behaupten das das die wenigstens ausgerechnet dem Bild auf dem Perso, ausser man ist der Besitzer, ähnlich sehen werden, so das die Chance als nicht korrekter Besitzer des Perso's relativ hoch ist.

    Aber ähnliches erlebt man ja immer wieder – ich erhalte Geld vo n meinem Konto ggf. nur mit der Bankkarte ohne vorlage des Perso (was ich mir jetzt aber noch damit erklären kann das ich mit dem Mädel hinter dem Schalter von Grundschule bis zum Abitur in einer Klasse war, die sollte mich schon kennen ;) -ich hoffe mal bei weniger langjährigen Bekanntschaften wird da der Perso verlangt sonst seh ich ganz dunkel… )
    Über andere Dinger reg ich mich schon gar nicht mehr auf – das üblichste Beispiel: Bei fast jeder! Tanke bei der ich mein Auto mal getankt habe und mit meiner Kreditkarte anschließend bezahlt habe, hat man die Karte durchs Lesegerät gezogen, mir wiedergegeben, ich durft die Karte einstecken und anschließend wurde mir der Bon zum unterschreiben hingelegt – davon ab das ich eh eine vollkommen unleserliche Unterschrift habe – ein vergleich mit der Karte scheint unnötig, dadurch das die in meinem Besitz ist scheine ich als korrekter Eigentümer der Karte bestätigt zu sein.

    (übrigens: habe ich hier nicht schön die beiden rechtlich durchaus unterschliedlichen Begriffe von Besitz und Eigentum untergebracht ? ;) )

    übrigens nebenher eine lustige Anekdote – vor ca. einem dreiviertel Jahr hat meine Oma noch eine EC Karte auf Ihren Namen mit Pin-Nummer erhalten, auf der aber eine Ihr (und uns auch) unbekannte Kontonummer vermerkt war. Da Oma ja scho ein bisschen tüdelig ist und auch noch die Stromrechnungen von 1987 hortet und wir nichts damit anfangen konnten ist meine Mutter mit der Karte an nem SB Automaten an der Bank gewesen und hat festgestellt das satte 48.000 Euro auf dem Konto sind. Leider hat sich letzendlich rausgestellt das es keine unbekannte Sparkonten meiner Oma waren sondern die Bank schlichtweg das falsche Konto da zugeordnet hat und dann eine frische, funktionierende EC Karte ausgestellt und zugeschickt hat.
    Übrigen haben wir die Karte sofort ohne weiter damit was anzustellen mit dem entsprechenden Hinweis an der Bank abgegeben. Ein "Danke" hats dafür übrigens nicht gegeben…

  4. wiebke (Link) meint: (17.10.2005 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @ 3: Soweit ich das mitbekommen habe, ist bei einer Kreditkarte — anders als bei ec-Karten — aber auch völlig egal, wer darauf unterschreibt. Ich habe oft die Karte meines Mannes benutzt, auch bevor wir verheiratet waren, so dass da sogar ein anderer Name drauf stand. Die Unterschrift kann ja auch gar nicht der Legitimation dienen, da man über Internet oder Telefon nur mit Nummer und Ablaufdatum bezahlen kann. Ich glaube, bei der Unterschrift geht es nur darum, dass man damit sagt: Irgendwer hat mit der Karte bezahlt. Die Vermutung, dass er es auch darf, ergibt sich dabei daraus, dass er die Karte hat. Anders wie gesagt bei ec-Karten, mit meiner darf und kann (meistens) nur ich bezahlen.

  5. h meint: (17.10.2005 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    alle meine Scheck- und Kreditkarten tragen im Unterschriftsfeld "ASK FOR ID".

    Das gibt beim Bezahlen null,null Probleme. Nur die Bankleute, insb. die Auszubeutenden bekommen beim Tausch immer Ohnmachtsanfälle.

  6. chris meint: (17.10.2005 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    zum thema "ask for id": http://www.zug.com/pranks/credit/
    @4: nein, eine kreditkarte ist personengebunden. zumindest war das so, als ich damals meine erste bekam. hat sich evtl. geändert…

  7. Bodo meint: (18.10.2005 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    @wiebke: Nein, bei Kreditkarten kommt es auch auf die richtige Unterschrift an. (Wie oft an der Kasse tatsächlich jemand darauf achtet, ist eine andere Frage.) Händler, die für die vorgelegte Karte bestimmte Überprüfungen vornehmen – und dabei unter anderem die Unterschrift vergleichen -, bekommen eine Zahlungsgarantie. Bei Zahlungen nur mit Nummer und Ablaufdatum z.B. im Internet gibt es eine solche Garantie nicht.

  8. wiebke (Link) meint: (18.10.2005 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    Wieder was gelernt… Dann ist es echt seltsam, dass ich immer ohne Probleme damit bezahlen konnte.

  9. Andre meint: (18.10.2005 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    @8 das klappt wahrscheinlich immer so gut weil die Händler nicht drüber nachdenken und/oder das auch nicht wissen und meinen "jaja Kreditkarte da krieg ich mein Geld so oder so" und du auch nie mal hingegangen bist und mal eine Zahlungsbuchung auf deiner Kreditkarte, die du selbst getätigt hast, angefechtet hast ;)

  10. Stefan D. (Link) meint: (18.10.2005 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @3 Zitat:
    > (übrigens: habe ich hier nicht schön die beiden rechtlich durchaus
    > unterschliedlichen Begriffe von Besitz und Eigentum untergebracht ? ;) )

    Und ich dachte immer, eine Kreditkarte verbleibt im Eigentum des herausgebenden Bankinstitutes oder Kreditkartenunternehmens?

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