EC-KARTE UND AUSWEIS

Der Personalausweis und die EC-Karte müssen nicht getrennt aufbewahrt werden. Die Sparkasse Köln / Bonn muss nach einem Urteil des Landgerichts Bonn deshalb einem Ehepaar 40.000,00 € erstatten. Ein unbekannter Täter hatte am Arbeitsplatz eines Arztes dessen EC-Karte und Personalausweis gestohlen. Beides legte er in Filialen der Sparkasse vor und erhielt anstandslos Bargeld.

Die Sparkasse meinte, die Scheckkarte und der Ausweis müssten getrennt aufbewahrt werden. Eine derartige Pflicht konnte das Landgericht Bonn jedoch nicht erkennen. Im Gegenteil: Diese Dokumente „gehören zu den persönlichen Wertgegenständen, welche Beschäftigte erlaubterweise zu ihrem Arbeitsplatz mitzunehmen pflegen“.

(beck-aktuell)

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