Um 21 Uhr ruft mich Frau G. an. Sie ist gerade auf einer belebten Düsseldorfer Straße von der Polizei aus ihrem Auto geholt worden – wegen Suizidgefahr. Wie sich herausstellt, hat ihre Mutter telefonisch bei der Polizei behauptet, Frau G. wolle sich das Leben nehmen. Darauf nahm die Polizei den Wagen kurzerhand in die Fahndung.
Jetzt sitzt Frau G. auf der Wache. In Handschellen. Die Beamten wollen Frau G. einweisen lassen. Da sie das nicht entscheiden können, bitte ich Frau G., mich später aus dem Landeskrankenhaus noch einmal anzurufen, wenn sie mit dem Arzt und dem Beamten des Ordnungsamtes spricht.
Das tut Frau G. Kurz vor Mitternacht. Der im Zimmer anwesende Arzt weigert sich, mit mir zu sprechen. Nicht einmal auf den Hinweis, dass ich Frau G. kenne und ihm vielleicht wichtige Informationen zu ihr und ihrem familären Umfeld geben kann.
Der Herr vom Ordnungsamt will ebenfalls nicht telefonieren. Erst als ich ihn durch meine Mandantin nach seinem Namen, seiner Amtsstellung und dem Namen des Arztes fragen lasse, ist er dran.
Ich erkundige mich bei ihm, welche tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr sprechen – außer den Anrufen bei der Polizei. Zunächst erzählt er was von einer Fahndung und zwei Polizeiberichten. “Da war ja mächtig was los, bis die Ihre Mandantin gefunden habe.” Ich bohre weiter, will wissen, was er an verwertbaren Belegen in der Hand hat.
Da es anscheinend nichts gibt außer der Panikmache einer (psychisch erkrankten) Mutter, schwenkt er plötzlich um. “Ich sage gar nichts mehr, ich weiß doch gar nicht, ob Sie wirklich Anwalt sind. Ich kann Ihnen doch nicht einfach am Telefon Informationen geben.” Ich frage ihn, ob Frau G. nicht den Wunsch geäußert habe, mit mir zu sprechen. Er bejaht. Ob sie das noch immer möchte. Frau G. bejaht. Er merkt, wohin die Reise geht und zieht die Notbremse. So lange ich mich nicht “legitimiert” habe, diskutiere er nicht mehr. Außerdem habe man es eilig. “Wir müssen ja auch mal weiter.”
Ich will ihm vorschlagen, dass ich meinen Anwaltsausweis faxe, da ist das Gespräch abrupt beendet.
Bisherige Erkenntnisse aus dem Fall:
1) Es genügt ein Anruf bei der Polizei, um jemanden festnehmen und in die Psychiatrie bringen zu lassen. Es reicht völlig, wenn man sich als besorgter Angehöriger ausgibt und behauptet, die Person wolle sich das Leben nehmen.
2) Wenn ein Betroffener in einer schwierigen Situation seinen Anwalt einschaltet und dieser unbequeme Fragen stellt, ist es dagegen oberstes Gebot, die Diskussion mit irgendwelchem Datenschutz-Nonsens abzuwürgen.
Fortsetzung hier
Um 21 Uhr ruft mich Frau G. an. Sie ist gerade auf einer belebten Düsseldorfer Straße von der Polizei aus ihrem Auto geholt worden - wegen Suizidgefahr. Wie sich herausstellt, hat ihre Mutter telefonisch bei der Polizei behauptet, Frau G. wolle sich das Leben nehmen. Darauf nahm die Polizei den Wagen kurzerhand in die Fahndung.
Jetzt sitzt Frau G. auf der Wache. In Handschellen. Die Beamten wollen Frau G. einweisen lassen. Da sie das nicht entscheiden können, bitte ich Frau G., mich später aus dem Landeskrankenhaus noch einmal anzurufen, wenn sie mit dem Arzt und dem Beamten des Ordnungsamtes spricht.
Das tut Frau G. Kurz vor Mitternacht. Der im Zimmer anwesende Arzt weigert sich, mit mir zu sprechen. Nicht einmal auf den Hinweis, dass ich Frau G. kenne und ihm vielleicht wichtige Informationen zu ihr und ihrem familären Umfeld geben kann.
Der Herr vom Ordnungsamt will ebenfalls nicht telefonieren. Erst als ich ihn durch meine Mandantin nach seinem Namen, seiner Amtsstellung und dem Namen des Arztes fragen lasse, ist er dran.
Ich erkundige mich bei ihm, welche tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr sprechen - außer den Anrufen bei der Polizei. Zunächst erzählt er was von einer Fahndung und zwei Polizeiberichten. "Da war ja mächtig was los, bis die Ihre Mandantin gefunden habe." Ich bohre weiter, will wissen, was er an verwertbaren Belegen in der Hand hat.
Da es anscheinend nichts gibt außer der Panikmache einer (psychisch erkrankten) Mutter, schwenkt er plötzlich um. "Ich sage gar nichts mehr, ich weiß doch gar nicht, ob Sie wirklich Anwalt sind. Ich kann Ihnen doch nicht einfach am Telefon Informationen geben." Ich frage ihn, ob Frau G. nicht den Wunsch geäußert habe, mit mir zu sprechen. Er bejaht. Ob sie das noch immer möchte. Frau G. bejaht. Er merkt, wohin die Reise geht und zieht die Notbremse. So lange ich mich nicht "legitimiert" habe, diskutiere er nicht mehr. Außerdem habe man es eilig. "Wir müssen ja auch mal weiter."
Ich will ihm vorschlagen, dass ich meinen Anwaltsausweis faxe, da ist das Gespräch abrupt beendet.
Bisherige Erkenntnisse aus dem Fall:
1) Es genügt ein Anruf bei der Polizei, um jemanden festnehmen und in die Psychiatrie bringen zu lassen. Es reicht völlig, wenn man sich als besorgter Angehöriger ausgibt und behauptet, die Person wolle sich das Leben nehmen.
2) Wenn ein Betroffener in einer schwierigen Situation seinen Anwalt einschaltet und dieser unbequeme Fragen stellt, ist es dagegen oberstes Gebot, die Diskussion mit irgendwelchem Datenschutz-Nonsens abzuwürgen.
Fortsetzung hier
Das ist wirklich ein beängstigendes Verhalten der Ordnungskräfte. Allein die Vorstellung "einfach so" in einer Anstalt zu landen. Mannomann, das ist wirklich ein starkes Stück.
Ich hoffe, Ihre Mandantin geht gegen diesen Übereifer der Beamten vor. Irgendwo muß da doch eine Grenze sein.
einfach unfaßbar
Ich bin geschockt, ich würde an Stelle der Frau ausflippen. Mal eben für ne Nacht ins Landeskrankenhaus, und Kontakt mit dem Anwalt Fehlanzeige. Wo leben wir eigentlich?
@3
"Ich bin geschockt, ich würde an Stelle der Frau ausflippen."
Das ist ja auch so ein Problem. Wenn die Leute dann ausflippen wird das als weiterer Beleg für die Suizidgefahr gewertet. Nach dem Motto "die ist ja völlig hysterisch".
Jaja: das, was früher die Hexenprozesse und die Inquisition waren, übernimmt heute die Psychatrie und die behördliche Ermittlung.
Das ging doch bei der Stasi und bei den Nazis auch so ähnlich, oder? Denunzieren und schon hat man unliebsame Menschen beiseite geschafft.
Mich würde sehr interessieren, wie die Geschichte ausgegangen ist.
Ich würde dann bei Gelegenheit mal Dienstaufsichtbeschwerde gegen den Arzt und den freundlichen Beamten vom ordnungsamt empfehlen, die Presse informieren, die Mutter ärztlich-psychatrich betreuen lassen … und die beiden freundlichen Herren, also Arzt und Ordnungsbeamten, für eine Woche in ihr eigenes Landeskrankenhaus wegschließen …
Das wäre doch die Gelegenheit, die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten unserer Rechtsordnung einmal zum guten Zwecke auszuschöpfen.
Das Formalrecht bietet IMO genügend Möglichkeiten, durchgeknallte Bürokraten zu disziplinieren. Strafanzeigen, Zivilklagen, Dienstaufsichtsbeschwerden usw. usw…
Einfach mal das volle Programm abspulen.
Gruß A. John
Einerseits ist das natürlich beängstigend. Auf der anderen Seite war die Dame möglicherweise wirklich suizidgefährdet. Und in dem Fall war es sehr gut, dass sich jemand um sie gekümmert hat, anstatt sie mit dem Verweise auf Rechtsstaatlichkeit wieder alleine zu lassen.
@ 9
Verständnisvolles kümmern sieht aber anders aus als Handschellen und eine Einweisung in die Psychatrie.
Und das Ignorieren des Anwalts kommt ja auch noch dazu.
Uff! Das mach einem ganz schön Angst. Was wohl aus der Frau geworden wäre, wenn sie keinen Anwalt gehabt hätte?
Vielleicht war sie suizidgefährdet, ja – vielleicht entsprech die Suizidalabsicht aber auch nur dem Gehirn der ja wohl psychisch kranken Mutter. Das wissen wir nicht!
Diese Unsicherheit entschuldigt aber nicht das Verhalten von Arzt und Ordnungsbeamten! Und die beiden haben für ihr Verhalten meiner Ansicht nach Konsequenzen verdient!
@Simon
> Und in dem Fall war es sehr gut,
> dass sich jemand um sie gekümmert
> hat, anstatt sie mit dem Verweise
> auf Rechtsstaatlichkeit wieder
> alleine zu lassen.
Achso, ja dann ist ja alles in Ordnung! Dann war es sicher gut, erst gar nicht erst mit dem Anwalt reden zu wollen, dann keinerlei konkrete Anhaltspunkte vorlegen zu können und schließlich das Gespräch mit fadenscheinigen Gründen und Auflegen des Telefons abrupt zu beenden. Ja, wirklich prima, vielleicht war sie ja wirklich suizidgefährdet (wer kann das schon so genau wissen, sind wir denn alle nicht ein bißchen…), und es gab halt einfach nur das Pech, dass es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gab. Da hätte so ein Rechtsverdreher sie glatt noch rausgeholt, und das wäre dann ja nicht in ihrem Interesse gewesen. Dann lieber mal ein, zwei Nächte in die geschlossene Abteilung einweisen, schadet ja niemandem.
mhhhhh echt krass. solche sachen regen mich immer total auf! hoffentlich werden die verantwortlichen zu quantastillarden schwerzensgeld verklagt.
Wohl dem, der einen so engagierten Anwalt hat. Da ist der Spuk schon nach wenigen Minuten vorbei, sonst kann er Jahre dauern.
Hätte die Frau nämlich keinen so guten und engagierten Anwalt, dann wäre sie womöglich in die Klapse eingewiesen worden und dann dort mit Drogen wie Beruhigungsmitteln, Psychopharmaka und Krampflösern vollgepumpt worden. Zum Termin der Überprüfung der Einweisung wäre sie dann völlig high gewesen, und wenn sie dann noch gewagt hätte, da die Rechtmäßigkeit ihrer Einweisung in Frage zu stellen, nun ja, das wäre dann womööglich als deutliches Zeichen einer schweren psychyischen Erkrankung gewertet worden, was ihr die Einweisung für einen langen Zeitraum beschert hätte. Nach dem Gabe der Psychopharmaka über einen längeren Zeitraum wäre sie dann wirklich krank.
Pech gehabt, nennt man das dann.
Sehr merkwürdige Ansichten hier.
Das nordrhein-westfälische PsychKG ist extrem zurückhaltend bei Zwangsunterbringungen in der Psychiatrie. Es ist eine gegenwärtige massive Gefahr erforderlich.
Eine sofortige Unterbringung, also ohne gerichtlichen Beschluß, ist nur zulässig, wenn die Ordnungsbehörde ein Zeugnis eines psychiatrisch erfahrenen Arztes hat, das nicht älter als einen Tag ist und die Erkrankung und die gegenwärtige Gefahr belegt.
Im Falle einer sofortigen Unterbringung erfolgt spätestens am nächsten Tag eine richterliche Überprüfung und Genehmigung, anderenfalls ist der Untergebrachte zu entlassen.
Ein Anruf einer Mutter (durch Rückruf überprüfbar), ihre Tochter sei psychisch krank und akut suizidal, begründet zunächst für die Polizei die Annahme einer gegenwärtigen Gefahr. Ob die Mutter lügt oder selbst psychisch krank ist, kann in dieser Situation nicht schnell genug geklärt werden.
Handschellen sind in solchen Situationen völlig unüblich und weisen auf körperliche Gegenwehr hin. Falls das so war, liegt jedenfalls unabhängig vom Anruf der Mutter eine weitere Auffälligkeit aus Sicht der Polizei vor.
Ohne ärztliches Zeugnis kann das Ordnungsamt nicht unterbringen. Das heißt, die Betroffene ist zunächst nach Polizeirecht zur Gefahrenabwehr festgenommen worden. Sie wurde ins LKH gebracht, damit ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sie untersucht und ein solches Zeugnis ausstellt – oder eben nicht.
In einer solchen Untersuchung kommt es weder auf Anrufe der Mutter noch auf solche des Anwalts an. Es geht um den psychischen Zustand und die Angaben der Betroffenen selbst. Ich als Arzt würde in einer solchen Situation auch nicht mit dem Anwalt diskutieren, erst recht nicht über eine von diesem ins Spiel gebrachte psychische Erkrankung der Mutter.
Nur falls der Arzt zum Ergebnis einer durch psychische Erkrankung verursachten akuten Selbst- oder Fremdgefährdung kommt, was eine hohe Hürde ist, kann der Ordnungsbeamte sie danach im LKH unterbringen. Der Anwalt kann dann bei der richterlichen Anhörung am nächsten Tag darlegen, weshalb eine Unterbringung nicht nötig war oder ist. Gegen schuldhaftes Verhalten des Arztes, der Polizei oder des Ordnungsbeamten gibt es selbstverständlich Rechtsmittel und Schadensersatzansprüche. Ich sehe allerdings bisher nichts dergleichen.
Ich sehe nur einen Ordnungsbeamten, der Probleme damit hatte, einem Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage klar zu machen.
"Ich will ihm vorschlagen, dass ich meinen Anwaltsausweis faxe, da ist das Gespräch abrupt beendet."
Ist die Mandantin nun büer Nacht interniert gewesen oder hat man da die gute Frau wieder rausgelassen?
@15: Nach Lesen Deines Postings kann man gut erkennen, auf welcher Seite Du stehst. Natürlich machen weder anwesende Ärzte noch wichtige Menschen vom Ordnungsamt einen Fehler, sondern nur der Anwalt ist der renitente Querulant. Du repräsentierst recht gut die Halbgötter in Weiss und ihre Diener. Du solltest vielleicht mal von Deinem unreflektiertem Thron herabsteigen, und der Realität ins Auge blicken.
Natürlich ist es einfach, jemanden zu denunzieren. Und gerade in psychischen Fragen wird ja eher erstmal nicht dem vermeintlichem Patienten geglaubt, sondern dem Meldenden, insbesondere wenn so etwas wie Suizid im Raum steht. Und jemand der unvorbereitet und unberechtigt von der Polizei plötzlich aufgegriffen wird, wird wohl auch nicht ruhig und freundlich reagieren, und da gibts dann die Gegenwehr ganz automatisch, und nach Deinen Worten dann eben auch die Handschellen. Und dann wird dem angeblichen Patienten erst recht nicht mehr geglaubt.
Und es ist wohl eine Binsenweisheit, daß viele Verhaltensweisen ganz normaler Menschen sich auch problemlos in psychische Probleme und die Notwendigkeit einer Einweisung umdeuten lassen. Und da man im Zweifel gegen den Patienten entscheidet (weil kein Arzt hinterher den großen Ärger am Hals haben möchte, weil der entlassene Patient sich doch umgebracht hat), hat man da ganz schnell verloren. Und Einmischung von außen, wie z.B. von einem Anwalt, hat man ja sowieso nicht gerne, weil man sich da in seiner ärztlichen Autorität untergraben fühlt.
So siehts aus, und nicht anders. Auch wenn Du es nicht wahrhaben willst.
Im Grunde genommen ist das die softe Variante von "Einer flog über's Kuckucksnest"…
>Und es ist wohl eine Binsenweisheit, daß viele Verhaltensweisen ganz normaler Menschen sich auch problemlos in psychische Probleme und die Notwendigkeit einer Einweisung umdeuten lassen.Und da man im Zweifel gegen den Patienten entscheidet (weil kein Arzt hinterher den großen Ärger am Hals haben möchte, weil der entlassene Patient sich doch umgebracht hat), hat man da ganz schnell verloren.
Sorry. Zitatproblem.
Erstens ist eine Zwangsunterbringung nach PsychKG sehr eingeschränkt. Jemand mit einer floriden Psychose, der sich von der russischen Mafia und den Illuminaten verfolgt fühlt, kann nicht eingewiesen werden, es sei denn, er greift vermeintliche Verfolger ernsthaft an.
Zweitens hat ein Arzt, der eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Zwangsunterbringung verweigert (was ständig passiert), so gut wie keinen Ärger außer vielleicht Selbstvorwürfen, wenn sich diese Beurteilung nachträglich als falsch herausstellt.
@15:
*LOL* Wie eine bloße Behauptung eine polizeiliche Gefahr begründen soll, ist mir schleierhaft – jedenfalls im Regelfall kann das wohl kaum ausreichen. Wenn, dann reden wir über einen Gefahrenverdacht – und da wäre die erste Gefahrenerforschungsmaßnahme, die Betroffene anzuhören. Wenn sich hieraus keine weiteren Anhaltspunkte ergeben, ist m.E. der Spuk vorbei und jedes weitergehende Vorgehen rechtswidrig.
Man mag noch einräumen, daß einem Polizisten schwer zumutbar ist, dieses "Erforschungsgespräch" fachkundig zu führen (ich zweifle allerdings – er soll ja keine Diagnose stellen, sondern nur sehen, ob sich irgendein Anhaltspunkt ergibt) – wenn man dann aber einen Arzt hinzuzieht, hat der sich gefälligst um seine Aufgabe zu bemühen. Und hier spielen Aussagen des Umfeldes sehr wohl eine Rolle – wenn der Anwalt also Aussagen zur Mandantin machen kann und sogar ein Licht auf den Hintergrund (–> Erkrankung der Mutter) werfen kann, hat er sich das anzuhören und es einzubeziehen.
Spätestens an dieser Stelle sind weitergehende Maßnahmen rechtswidrig; auf weitergehende Bestimmungen kommt es schlicht und einfach nicht an.
Bezogen auf die Gegenwehr, die eine weitere Auffälligkeit begründet: Ich würde einen Polizisten, der mir eine derartige Behandlung nahelegt, erst auslachen und ihn dann notfalls gewaltsam von einer Vollstreckung abbringen – ich halte das für eine natürliche Reaktion und keineswegs für eine Auffälligkeit. Daraus, daß sicherlich auch auffällige Personen in der Lage sind, sich zu wehren, sind keine Rückschlüsse möglich – ich hielte es eher für auffällig, sich in dieser Situation zu beugen.
@15: "Handschellen sind in solchen Situationen völlig unüblich und weisen auf körperliche Gegenwehr hin."
Mögen die Götter verhindern, daß der Schreiber dieser Aussage in eine vergleichbare Situation kommt. Er wird sich dann sicherlich bereitwillig aus dem Auto ziehen und "zuführen" lassen, die bewaffneten Organe werden ja schon wissen, was sie tun, auch wenn man selbst nicht über diese Kenntnis verfügt, nicht wahr?
Merkwürdiges Rechtsstaatsverständnis, das.
@ Dieter
unangemessen ironisch/sarkastischer Tonfall nach dem recht sachlichen Posting von 15.
Ich kann 15 nur zustimmen! Kein Thron! Die Realität aus eigner Anschaunung!!
Meiner Erfahrung nach wird alles was ein Patient sagt ernstgenommen. Suizidgefährdung / psychische Erkrankungen werden nicht leichtfertig unterstellt!
Der Anwalt wurde nicht als renitent/Querulant dargestellt…
Ich unterstelle Dir aber mal leichtfertig, daß Du eine geringe Meinung von der Ärzteschaft (und Ihren Dienern) besitzt. Du solltest Dich fragen, warum das so ist und ob Deine Objektivität beeinträchtigt ist!
@22:
Hier muß man unterscheiden – es geht ja nicht um strafrechtliche Vorwürfe (da gibt es den Zweifelsgrundsatz und Angeklagte), sondern um Gefahrenabwehr. Hier gilt der Zweifelssatz nicht (auch wenn man gelegentlich meint, die Richter gingen von "in dubio pro Polizei" aus – aber das ist ein anderes Problem).
Tja, da eilt der schlechte Ruf der Anwaltszunft voraus. Ich würde in so einem Fall auch nicht mit einem Anwalt am Telefon reden
- Sollte er wirklich Anwalt sein, bin ich nicht so blöd mein eigenes Gab zu schaufeln
- Sollte er kein Anwalt sein, dann eh nicht
Wenn sich die Zunft immer als "mächtig böse" und dem Normalbürger überlegen darstellt, dann muß sie sich nicht wundern, wenn andere nicht mit den Schmuddelkindern spielen wollen.
@ 23
@ 25
diese kombination sagt eigentlich alles aus ….
ansonsten hab ich mal erschreckt durch das psychkg geblättert:
§ 17 Aufnahme und Eingangsuntersuchung
(1) Bei der Aufnahme unterrichtet das Krankenhaus die Betroffenen mündlich und schriftlich über ihre Rechte und Pflichten. Eine Person ihres Vertrauens ist unverzüglich über die Aufnahme zu benachrichtigen.
…
§ 22 Besuche, Telefongespräche, Telekommunikation
(1) Die Betroffenen haben das Recht, regelmäßig Besuche zu empfangen. § 19 Satz 2 gilt entsprechend. Näheres kann durch Hausordnung geregelt werden.
(2) Besuche der gesetzlichen Vertretung, der Verfahrenspflegerinnen oder Verfahrenspfleger, der in einer Angelegenheit der Betroffenen tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Notarinnen und Notare dürfen nicht untersagt werden. Schriftstücke und sonstige Unterlagen, die diese Personen mit sich führen, werden nicht überprüft. Für die Übergabe anderer Gegenstände gilt § 19 Satz 2 entsprechend.
(3) Für die Nutzung von Telekommunikationsmitteln gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
und gibt es nicht auch in d'dorf einen richterlichen notdienst den man in der nacht/am wo.-e in anspruch nehmen kann!?
ich hoff mal, die frau ist inzwischen draussen und die strafanzeige wegen nötigung (nicht mit dem anwalt telefonieren lassen) schon geschrieben ….
@ 15
Sind Sie Jurist oder Arzt? Ieher ch vermute Arzt, da Ihre Darstellung des PsychKG völlig unausgewogen ist.
Empfehle allen hier, besser den Gesetzestext zu lesen:
http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_3_2_10.html
Die Sachverhaltsschilderung von Udo Vetter rechtfertigt das Vorgehen der Behörder jedenfalls nicht; daran ändern Ihre Unterstellungen zu Gunsten der eingeschalteten Behördern und der Ärzte überhaupt nichts.
Ich sehe nirgendwo Gefahr im Verzuge. Im übrigen sollte man sich mal die Grundsatzbestimmung in § 2 des Gesetzes für Maßnahmen auf Grund des Gesetzes vergegenwärtigen!
Das, was tatsächlich gegen den Willen der Frau passiert ist, könnte nur ultima ratio bei akuter Lebensgefahr bzw. sonstiger Gefahr im Verzuge sein.
Grundsätzlich hätte die Ordnungsbehörde die Frau zunächst nur auffordern dürfen, sich freiwillig in psychiatrische Hilfe zu begeben.
@27
Alles, was Udo Vetter schildert, ist überhaupt nicht nach den Vorgaben des PsychKG passiert, sondern nach den Regeln des allgemeinen Polizeirechts zur Gefahrenabwehr.
Das PsychKG kommt erst zur Anwendung, wenn ein Zeugnis eines psychiatrisch erfahrenen Arztes vorliegt, dass die Unterbringung zwingend erforderlich ist. Ob es ein solches Zeugnis im vorliegenden Fall überhaupt gibt, wissen wir nicht.
Ob der geschilderte Ablauf nach den Regeln des allgemeinen Polizeirechts korrekt ist, ist die eigentliche Frage.
@28: Ich unterstelle mal, daß Du der gleiche Anonymous wie weiter oben bist (denk Dir doch bitte einen Namen aus, der ist genauso anonym, aber deutlich eindeutiger). Wenn das PsychKG hier gar nicht zur Anwendung kam, warum hast Du dann in Deinem ersten Beitrag erst darauf hingewiesen? Versuchst Du hier Verwirrung zu stiften, oder hast Du erst später bemerkt, daß Du Blödsinn geschrieben hast?
Auf jeden Fall liest man aus Deinen Beiträgen den Arzt heraus. Garantiert fehlerfrei, und schuld sind nur die anderen, und wenn irgendetwas von Behörden angeordnet und/oder durchgeführt wurden, dann ist das immer richtig.
@Anonymus:Ich finde auch das Deine Darstellung sachlich erfolgte. Ich kann trotz allem nichts erkennen, warum die Betreffenden nicht mit dem Anwalt der Frau reden wollten. Das tut doch nicht weh oder so und trägt doch eher zur Konfliktlösung bei.
@23: Ich habe keineswegs Vorurteile gegen Ärzte, sondern nur viel praktische Erfahrung. Ich kenne genug Ärzte die wirklich kompetent sind, und denen ich voll vertraue. Aber wie in allen Branchen gibt es eben auch bei den Ärzten Stümper, und die "Halbgötter in Weiß" Mentalität ist schon recht ausgeprägt, insbesondere bei diesen. Und da die Ärzteschaft sich seit Jahrzehnten mit Händen und Füßen gegen jegliche Qualitätskontrolle wehrt, muß man sich halt auch die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen zurechnen lassen. Dabei sollte gerade im Medizinbereich besonders kontrolliert werden, weil man dort eben viel schlimmes verursachen kann.
"Alles, was Udo Vetter schildert, ist überhaupt nicht nach den Vorgaben des PsychKG passiert, sondern nach den Regeln des allgemeinen Polizeirechts zur Gefahrenabwehr."
Weder – noch !
Waren Sie etwa in den Fall involviert, weil Sie behaupten, den Sachverhalt so genau zu kennen?
Lesen Sie doch einfach mal § 9 Abs. 5 i.V.m. § 9 Abs. 1-3 PsychKG sowie § 12 i.V.m. 11 PsychKG als ultima ratio.
Ihre Darlegungen sind unzutreffend; Ordnungsbehörden sind auch Polizeibehörden und nach PsychKG sachlich zuständig.
@ 30
Sorry, mein Beitrag 34 bezieht sich auf Ihren Beitrag 30
@ Udo Vetter
Warum meldet sich bei mir zuletzt mehrfach so ein angeblicher Spamfilter, sperrt einen Beitrag und führt dann gleichwohl zu mehreren Einträgen desselben Inhalts? Siehe @ 35 und @ 36 !Was soll man machen / vermeiden?
@Justus
Schuld sind Umbauarbeiten im Maschinenraum – ist nur vorübergehend. Ich habe das konkrete Doppelkommentar gerade entsorgt.
@34:
§ 9 PsychKG betrifft das Verfahren der unteren _Gesundheits_behörde (also des Gesundheitsamts) im angenommenen Normalfall, in dem ein Richter _vor_ der Unterbringung entscheidet. Das gleiche gilt für § 12. Hier kommt _zusätzlich_ das Ordnungsamt ins Spiel, "im Benehmen" mit dem sozialpsychiatrischen Dienst.
§ 14 hingegen regelt den Ausnahmefall. Kein Gesundheitsamt, kein sozialpsychiatrischer Dienst, nur das Ordnungsamt mit einem Zeugnis eines psychiatrisch erfahrenen Arztes.
In diesem Ausnahmefall, in dem das Gesundheitsamt und der sozialpsychiatrische Dienst überhaupt nicht eingeschaltet waren, wird das PsychKG erst anwendbar, wenn genau dieses Zeugnis vorliegt. Vorher geschieht alles nach allgemeinem Polizeirecht.
@ 38
Was ist das für ein Unsinn!
Sie beziehen sich doch selbst auf Bestimmungen des PsychKG, in dem auf auf die Zuständigkeit / Einbeziehung von Ordnungsbehörden abgehoben wird.
§ 9 Abs. 5 PsychKG lautet wörtlich:
"(5) 1Soweit die örtliche Ordnungsbehörde eine sofortige Untersuchung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst aus Gründen beantragt, die eine besondere Eilbedürftigkeit belegen, hat die untere Gesundheitsbehörde die Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 durchzuführen. 2Absatz 1 Satz 2 findet keine Anwendung."
Wahrscheinlich meinen Sie laienhaft den Polizeibeamten mit Martinshorn und Handschellen, soweit Sie sich auf das "allgemeine Polizeirecht" beziehen.
Das allgemeine Polizeirecht ist ebenso Ordnungsrecht wie das PsychKG besonderes Ordnungsrecht; lex specialis geht aber lex generalis vor.
Wir werden wohl kaum wissen, ob uns hier eine urbane Legende serviert wurde oder ob wir endlich eine Möglichkeit sehen, unliebsame Verwandte auf Staatskosten verwahren zu können, es sei denn, Udo Vetter erzählt uns, wie es denn weiter gegangen ist. Hat er sich wieder ins Bett gelegt, schließlich war das Telefonat beendet (bürokratische Variante)? Ist er bei Nacht und Wind in die Klinik geeilt (heldenhafte Variante)? Und wer kann schlussendlich mit welchen Konsequenzen rechnen?
Justus (@39): Alles sehr aufschlußreich, und man könnte tatsächlich fast annehmen, daß "anonymous" in den Fall verwickelt ist. Aber viel wahrscheinlicher ist, daß er dies nicht ist, aber anderswo mit gleichen Aufgaben betraut ist und ähnliche Entscheidungen trifft. Und wenn Deine Ausführungen stimmen, dann handelt es sich dabei vermutlich um ebensolche Fehlentscheidungen wie im vorliegenden Fall.
@ 40
"… ob wir endlich eine Möglichkeit sehen, unliebsame Verwandte auf Staatskosten verwahren zu können …"
Daran habe ich auch die ganze Zeit denken müssen … für den Fall, dass meine Schwiegermutter wieder mal aufzutauchen droht.
Ich wüßte auch gern, wie der "Fall" weitergegangen ist!
Das Gute am LawBlog ist, dass hier entgegengesetzte Auffassungen weitestgehend ohne Polemik vertreten werden.
Lieber Udo Vetter. Könntest du, wenn möglich, in einem FollowUp eine Art Handlungsdirektive posten? Ich wäre sehr daran interessiert, zu erfahren, wie man sich in der Situation der in die Psychatrie eingewiesenen Person am sinnvollsten verhalten sollte.
Wenn sich die Diskutanten der unterschiedlichen Lager auch auf eine Art Handlungs-Leitfaden zur Schadensbegrenzung einigen könnten — um so besser.
Seien wir doch mal ganz ehrlich: So einfach weisen Polizeibeamte eine Frau nicht in die Psychatrie ein. Mit Sicherheit wurde Frau G. zu dem "Vorwurf" vorher befragt. Wahrscheinlich hat sie folgendes geanwortet: "Lt. den zahlreichen Beiträgen auf Lawblog.de soll man nur Angaben zur Person machen und zur Sache nichts aussagen. Ohne meinen Anwalt Herrn Vetter sage ich nichts".
Folgedessen stand nur ein einseitiger Sachvortrag im Raume, der Verdacht auf Selbsttötung konnte nicht ausgeräumt werden.
Gesetzt, es wäre so gewesen, beweist dieser Fall einmal mehr, daß man mit der Polizei zusammenarbeiten soll, um solche Schwierigkeiten zu vermeiden.
@ 43
"Handlungs-Leitfaden zur Schadensbegrenzung"
Schlage vor, Annonymus gibt sich einen Namen, dann werde ich ihm das "du" anbieten.
@39:
Ist es nicht vielmehr so, daß die TBM der speziellen Ermächtigungsgrundlage nicht im Ansatz erfüllt sind (weder gewichtige Anhaltspunkte noch ärztliche Gutachten etc.) und daher höchstens die allgemeineren Bestimmungen des PolG aufleben können?
@44:
Deine Aussagen verursachen Juristen körperliche Schmerzen, laß' es dir gesagt sein.
M.E. reicht die reine Behauptung suizidaler Absichten generell nicht als Verdacht aus, so daß schon gar nichts auszuräumen wäre. Darüber hinaus kann ein "vernünftiges" Auftreten jedenfalls genügen, um jeden Ansatz eines Verdachtes wegzuwischen – "vernünftig" hat jedoch nichts damit zu tun, ob man sich zur Sache äußert; vielmehr kann sich das bereits aus der Forum der (ablehnenden) Äußerung ergeben.
Davon abgesehen würde m.E. noch nicht einmal ein Verdacht auf Selbsttötungsabsicht genügen, da die Selbsttötung legal nicht zu verhindern ist – hier ergibt sich allerdings tatsächlich das Problem, einen frei verantwortlichen Selbstmord von einem krankheitsbedingten Selbstmord zu unterscheiden. Dennoch muss auch diese Frage erörtert werden.
Ansonsten sind die von Ihnen getroffenen Annahmen schlicht und einfach nicht fundiert – wie kann man der Polizei generell richtiges Verhalten unterstellen und sowohl Anwälten als auch der Betroffenen selbst "falsches"? Nahe liegt m.E. vielmehr das Gegenteil – jedenfalls der PVzD ist nicht gerade besonders qualifiziert im Umgang mit möglichen psychischen Erkrankungen.
Darüber hinaus bleibt die Frage, wie eine Zusammenarbeit mit der Polizei aussehen soll. "Nehmen sie mich ruhig mit, es wird sich schon aufklären?" Wohl kaum. "Wie kommen sie darauf, nein, mir geht es gut, würden sie mich bitte in Ruhe lassen?" Schon eher, aber in der Regel nicht erfolgversprechend. "Machen sie, daß sie von meinem Grundstück kommen?" Vielleicht angebracht, jedenfalls aber nicht erfolgversprechend.
@ dieter (31):
1.
n.n. ist nicht anonymus. anonymus wird angezeigt, wenn jemand keinen namen eingibt, n.n. wird nur angezeigt, wenn man "n.n." eingibt!
2.
ich bin kein arzt sondern jurist!
3. natürlich findet das psychkg spätestens in dem moment anwendung, in dem die frau zur klinik gebracht wird. vorher dürfte in der tat allgemeines ordnungsrecht anwendbar sein, da sich das psychkg nrw an die untere gesundheitsbehörde wendet. so lange die grüne polizei aufgrund ihrer eilzuständigkeit handelt, richten sich ihre kompetenzen nicht nach sonderordnungsrecht sondern nach sog (oder wie auch immer das in nrw heisst).
§ 9 Abs.1 PsychKG, der von der örtlichen Ordnungsbehörde gemäß § 9 Abs. 5 PsychKG ausgelöst werden kann, lautet von den Rechtsfolgen her in einer ersten Stufe lediglich:
"(1) 1Sind gewichtige Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass Betroffene wegen einer psychischen Krankheit sich selbst erheblichen Schaden zuzufügen oder bedeutende Rechtsgüter anderer zu gefährden drohen, kann die untere Gesundheitsbehörde die Betroffenen auffordern, zu einer Untersuchung in der Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu erscheinen."
Selbst wenn man behördlicherseits, vielleicht aus Furcht nichts falsch machen zu wollen oder Unkenntnis, erst einmal "gewichtige" Anhaltspunkte für einen psychiatrischen Fall der Selbstgefährdung sieht / sehen will, lese ich in der o.a. Bestimmung jedoch nichts von Handschellen oder einem Telefonverbot mit Anwälten.
Früher bediente man sich in Fällen der Selbstgefährdung statt Handschellen eher einer Zwangsjacke, aber nur, wenn jemand z.B. unbedingt immer mit dem Kopf gegen die Wand rennen wollte oder sich aufzuschlitzen drohte. Darüber hat Udo aber nichts vorgetragen.
@ 47
@ 31
"n.n. ist nicht anonymus. anonymus wird angezeigt, wenn jemand keinen namen eingibt, n.n. wird nur angezeigt, wenn man “n.n.” eingibt!"
So, das haben wir jetzt geklärt! Wir werden also n.n. nicht für das "beschimpfen", was Anonymus sagt, ihn insbesondere nicht mit einem Arzt verwechseln.
Allerdings bedeutet die Abkürzung "n.n." aus dem Latein übersetzt ja wohl, dass der eigentliche Name noch nachgeliefert wird,oder?
@47
"3. natürlich findet das psychkg spätestens in dem moment anwendung, in dem die frau zur klinik gebracht wird. vorher dürfte in der tat allgemeines ordnungsrecht anwendbar sein, da sich das psychkg nrw an die untere gesundheitsbehörde wendet. so lange die grüne polizei aufgrund ihrer eilzuständigkeit handelt, richten sich ihre kompetenzen nicht nach sonderordnungsrecht sondern nach sog (oder wie auch immer das in nrw heisst)."
Auch das Bringen zu einer Klinik ist noch Polizeirecht.
Erst die Unterbringung dort ist PsychKG.
Das ist echt unglaublich
@ 49
"Allerdings bedeutet die Abkürzung “n.n.” aus dem Latein übersetzt ja wohl, dass der eigentliche Name noch nachgeliefert wird,oder?"
"n.n." steht zum einen für "nomen nescio", zu deutsch: "den namen kenne ich nicht"
eine andere bedeutung lautet: "nomen nominandum", also "der zu nennende name"
die dritte bedeutung lautet "normalnull", auch dies wäre eine logische erklärung, da ich hier nicht allzuweit von der ostsee entfernt bin ….
Hallo! Ich habe von Jura keine Ahnung und bin auch nicht mit den gesetzlichen Regelungen einer Psychiatrie vertraut. Ich kann nur für meinen gesunden Menschenverstand sprechen. Und darum fehlt mir in den bisherigen Kommentaren die Aussage, dass eigentlich kein Mensch über Leben und Tod eines anderen Menschen entscheiden sollte. Und wenn ein Mensch in die Psychiatrie eingeliefert wird, aufgrund Suizid-Gefährdung, so widerstrebt mir das. Ich finde, man sollte keinem Menschen vorschreiben, ob er nun Suizid begehen darf oder nicht. Solange er keinen anderen damit in Gefahr bringt (und ich spreche jetzt nicht von den psychischen Leiden eines Hinterbliebenen), sollte ein Mensch sein Leben beenden dürfen wann er will. Und da hat keine Polizei, kein Ordnungsamt, kein Arzt oder Jurist einzugreifen. Die Würde des Menschen ist unantastbar – aber welche Würde hat ein Mensch denn noch, wenn er sich nicht selber das Leben nehmen darf?
@Lady:
Das sieht der Jurist – soweit man das so generell sagen kann – durchaus ähnlich. Zwar wird ein konkretes "Recht auf Selbstmord" üblicherweise bestritten (m.E. irrtümlich), jedoch ist ein Zwang zum Weiterleben jedenfalls nicht vorgesehen.
Allerdings wird hier differenziert – während der "Bilanzselbstmord", d.h. der aus freien Stücken und klaren Geistes begangene Suizid von der Polizei (jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung des PolG) nicht verhindert werden darf, ist sie verpflichtet, bei z.B. depressionsbedingten Selbstmorden einzuschreiten. Es wird davon ausgegangen, daß viele Selbstmorde Resultat einer psychischen Erkrankung oder Kurzschlußreaktionen sind – diese gilt es zu verhindern.
Wo im Einzelfall die Grenze zu ziehen ist? Schwierig.
Bilanzsuizide kann man nicht verhindern. Auch durch eine Zwangseinweisung nicht. Man sollte sie auch nicht verhindern, meiner Meinung nach.
Es geht um krankheitsbedingte Suizidabsichten. Das ist der allergrößte Teil der Zwangseinweisungen.
Bilanzsuizide sind in der Regel erfolgreich, ohne vorher zu einer Zwangseinweisung zu führen.
@ Lurker: Vielen Dank für deine Ausführungen.
Wie aber soll ein Aussenstehender (in deinem Bsp die Polizei) feststellen, ob der Selbstmord nun aus 'freien Stücken und klarem Geist' oder 'depressionsbedingt' erfolgt/erfolgen wird ?
Vor allem stellt sich mir da die Frage: Wird ein Selbstmord nicht auch ausgeführt, weil der/die Betroffene Depressionen hat? Und, wenn ja, dann leidet meiner Meinung nach nicht jeder, der Depressionen hat, an einer 'psychischen Erkrankung'. Die Sache mit den 'Kurzschlußreaktionen', 'die es zu verhindern gilt', leuchtet mir ein, nur, woraus resultieren solche Reaktionen? Konsum von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln?
Krankheitsbedingte Suizidabsichten? Zwangseinweisungen?
Warum lässt man die Leute sich nicht einfach selber umbringen? Der Staat bzw. die entsprechenden Institutionen würden sich eine Menge Geld sparen, das sinnvoller eingesetzt werden könnte, als für die Behandlung von Menschen, die nicht mehr leben wollen. (Bitte nun nicht mit dem Argument der Arbeitsplatzbeschaffung kommen.) Für mich sind solche Institutionen nur eine legitime Form von Versuchslabor, in denen des Lebens überdrüssige Menschen gegen ihren Willen – oft erfolglos – behandelt, mit allerlei Medikamenten vollgepumpt und die neuesten Erkenntnise der psychiatrischen Forschung ausprobiert werden.
Verzeiht mir, wenn meine Worte ein wenig naiv klingen, aber das ist nunmal meine Meinung.
Wenn mich die Diskussion in einem bestärkt, dann darin, dass eigentlich keiner so recht weiß, wie die Rechtslage bei einer Zwangseinweisung eigentlich genau ist. Praktisch läuft das wohl in der Routine des Alltags darauf hinaus, dass bei der Begutachtung ein Arzt sitzt, ein Formblatt ausfüllt, abschätzt, ob er es persönlich für angemessen hält, den zu begutachtenden Menschen zwangsweise in eine Klinik einzuweisen und dazu passend dann eine halbe Seite Untersuchungsbericht und Begründung schreibt.
Wie viel Rechtsunsicherheit dabei im Spiel ist, kommt gut dabei raus, dass aus Angst niemand mit dem Anwalt der zu Begutachtenden sprechen will.
@ LadYAnnA:
legitime Versuchslabors? Mit allerlei Medikamenten vollgempumpt? Wo haben Sie sich denn über die moderne Psychiatrie informiert? Bei AkteX? Oder House on the haunted hill?
Depressive Menschen sind krank! So krank, daß es ihnen so schlecht geht, daß sie lieber sterben als leben wollen!
Die Medikamente sind ein Segen für viele der Patienten! Wenn es depressiven Menschen besser geht, wollen sie sich zumeist nicht mehr umbringen! Ein gutes Argument, um eine folgenreiche Handlung, welche nicht mehr ungeschehen zu machen ist, um fast jeden Preis zu verhindern!
Kühl kalkulierte Bilanzsuizide einer geistig/seelisch völlig unbeeinträchtigten Person lassen sich nicht verhindern, weil es keine Hinweise darauf gibt!
Aber Ihre Website spricht Bände! Mit 24 Jahren sollte man eigentlich zu alt für Lacrimosa sein… :-) Ich gehe davon aus daß Ihre *kontroversen* Ansichten Ausdruck Ihrer Selbstdarstellung sind. :-) Nichts für ungut!
Das klingt ja wie aus einem schlechten Film. Also sollte man es sich mit der Familie schon aus dem Grund nicht verderben, da sonst möglicherweise ein Angehöriger bei der Polizei anruft und einen einweisen lässt. …aber halt: zum Einweisenlassen muss man sich ja nicht mal legitimieren. Es kann also quasi jeder tun. Echt verrückt.
"Handschellen sind in solchen Situationen völlig unüblich und weisen auf körperliche Gegenwehr hin. Falls das so war, liegt jedenfalls unabhängig vom Anruf der Mutter eine weitere Auffälligkeit aus Sicht der Polizei vor."
Was ist daran auffällig, wenn sich ein psychisch gesunder Mensch gegen Handschellen wehrt? Weist das wirklich darauf hin, dass die Person vielleicht nicht psychisch gesund oder sogar suizidgefährdet ist. Ich würde toben wie ein Berserker und mich mit Beissen, Kratzen und Schlagen wehren ob eines solchen Ansinnens. Bin ich deshalb als suizidgefährdet zu bezeichnen?
@62 – wenn du eine Frau wärest, wahrscheinlich. "Psychisch gesunde" Frauen verhalten sich gem. psychiatrischer Lehrmeinung halt deutlich braver, angepasster und "kindlicher", als es gemeinhin Männern zugestanden wird.
Und körper"behinderte" Frauen, die sich nicht völlig dem Kindchenmuster unterordnen, sind eh verrückt(heitsverdächtig).
@60 (karl):
Als jemand, der selber jahrelang mit Psychopharmaka vollgepumpt und auch einmal in einer Psychiatrie festgehalten wurde, kann ich LadYAnnAs Sichtweise nur beklatschen (sofern sie statt "legitim" eigentlich "legal" meinte). Deine Sichtweise finde ich dagegen teilweise naiv, teilweise ekelhaft und abstoßend.
Stell dir vor, selbst Bilanzsuizide können eine schwere Entscheidung sein, und bei der Entscheidungsfindung kann man auch den Wunsch hegen, enge Vertraute zu konsultieren. Und stell dir vor, wenn man sich die notwendigen Medikamente, Waffen, oder andere Mittel besorgt, dann kann auch bei aller Vorsicht jemand etwas davon mitbekommen. Daß es bei Bilanzsuiziden keine Hinweise gibt, ist nicht notwendigerweise der Fall.
Aber unabhängig von Bilanzsuiziden: Diese Medikamente mögen vielen Menschen helfen — sie machen aber auch viele kaputt, und davon kenne ich genug. Ein Psychiatrieaufenthalt mag vielen Menschen halt geben und helfen — sie machen aber auch viele kaputt, und auch davon kenne ich genug.
Mal ganz davon abgesehen, daß die mir bekannten Assistenzärzte in Psychiatrien allesamt ekelhafte, arrogante, selbstherrliche und herrische Vollidioten sind.
@jan:
Nun, die mir bekannten Assitenzärzte in der Psychiatrie sind allesamt verständnisvolle, engagierte und sich aufopfernde, i. d. R. hochintelligente Menschen, welche unterbezahlt und überarbeitet sind. Außnahmen gibt es natürlich immer und überall…
Viele Psychopharmaka haben durchaus üble Nebenwirkungen, weshalb sie normalerweise nicht grundlos verschrieben werden!
Sie sagen, Sie wurden vollgepumpt, hat man Ihnen jahrelang täglich mit Gewalt Ihre Medikation eingeflößt? Oder haben Sie Ihre Medikamente freiwillig genommen?
Auch wenn Sie mich für naiv halten, ich denke, daß die Grunderkrankung die Leute kaputt macht – und glauben Sie mir, von diesen Leuten kenne ich genug! – und nicht die Medikamente!
Nochmal Bilanzsuizid: ich möchte niemandem das Recht streitig machen, sein Leben zu beenden. Aus ärztlicher Sicht ist aber zunächst immer davon auszugehen, daß der Todeswunsch Ausdruck eines krankhaften Vorganges ist! Simplifiziert ausgedrückt: Wer sich wirklich umbringen will, schafft das auch! In dem Augenblick, in dem ein Arzt mit der Situation konfrontiert ist – Suizidversuch, -ankündigung usw -, muß davon ausgegangen werden, daß eigentlich weitergelebt werden will! Siehe Wiederbelebungsmaßnahmen von Selbstmördern – letzlich haben die Juristen diese Sicht mitentwickelt!
@65 (karl):
Zum "vollgepumpt": Wenn man den Hausarzt, der gleichzeitig medizinischer Psychotherapeut ist, auf die Gefühle anspricht, die man halt so hat, und dann eine Packung in die Hand gedrückt bekommt mit den Worten, "mittlerweile sind die Nebenwirkungen gar nicht mehr schlimm"; wenn man dann nach Jahren versucht, die Dinger abzusetzen, weil man nicht mehr mit dem eigenen Gehirnstoffwechsel rumficken will, und es wegen der Absetzungserscheinungen einfach nicht schafft; wenn man dann immer wieder gesagt bekommt, für einen ambulaten Therapieplatz müsse man schon mindestens ein Jahr Wartezeit mitbringen; wenn man dann den mittlerweile wegen Umzugs gewechselten Arzt fragt, ob es eventuell Möglichkeiten gibt, die Absetzungserscheinungen zu mildern und die Antwort lautet, man solle die Dinger gefälligst weiternehmen und könne nicht auch noch Hilfe beim Absetzen erwarten — dann ist das zwar kein wirklicher Zwang, aber so wirklich frei fühlt man sich bei der Einnahme dann auch nicht. Und in der Psychiatrie — ja, in der Psychiatrie wurde ich tatsächlich gezwungen, die Medikamente (in erhöhter Dosis) zu nehmen. Da wurde kein Widerspruch geduldet.
Was den Rest anbelangt, verweise ich auf die hervorragende Essay-Sammlung "Hand an sich legen" von Jean Améry, in der es an einer Stelle heißt:
Nur schlecht begreift, wer immer da den Gedanken des Freitods, und sei es auch nur stundenweise, sei es sogar kokett-spielerisch, zu fassen sich anschickt, die zudringliche Besorgtheit der Gesellschaft um sein Endgeschick. Sie hat, diese Gesellschaft, sich wenig gekümmert um sein Dasein und Sosein. [...] Erst jetzt, wo er der Todesneigung nachzugeben wünscht, wo er dem Ekel und dem Sein nichts mehr entgegenzustellen gewillt ist, wo Dignität und Humanität ihm gebieten, die Sache sauber abzutun und zu vollbringen, was er ohnehin eines Tages wird müssen: zu verschwinden — nur jetzt gebärdet sich die Sozietät sich, als sei er ihr teuerstes Stück, umstellt ihn mit scheußlichen Apparaturen und führt ihm den höchst abstoßenden Berufsehrgeiz der Ärzte vor, die dann seine "Rettung" auf ihr professionelles Habenkonto schreiben, gleich Jägern, wenn sie die Strecke des abgeschlachteten Wildes abschreiten. Sie haben ihn, so meinen sie, dem Tode abgejagt und gebärden sich wie Sportler, denen eine außerordentliche Leistung gelang.
@ Urmel:
Sie haben sich offensichtlich in der Frauengruppe auf den neusten Stand gebracht! Laut Lehrmeinung der Psychiatrie haben in der Tat Männer ein höheres Gewaltpotential, was aber nicht dazu führt, daß aggressive Frauen sofort verückt sein müssen! Schlimm, wenn die Windmühlen zum bekämpfen immer selber mitgebracht werden müssen! Wachen Sie auf! Es herrscht das Jahr 2005! Nur wer sich selber zum Opfer einer Männerwelt erklärt, wird von den Männern und Frauen auch so behandelt!
@66 jan:
Ich weiß nicht, was sie verschrieben bekommen haben, aber mit Ihrem Gehirnstoffwechsel "rumficken"? Nun ja…
Was für Substanzen nehmen Sie denn ein? Welche "Absetzungserscheinungen" haben sie denn? Und aus welchen Gründen haben Sie die Medis ursprünglich eingenommen?
Viele Patienten setzen ihre Medikamente selber ab, ohne Absetzungserscheinungen, aber oft mit sofort folgenden Schüben Ihrer Grunderkrankung!
Zu Ihrem Essay, ich bin der Meinung daß es Bilanzsuizide aus völlig freien Stücken nur extrem selten gibt!
Meistens sind schwerde Depressionen, imperative Stimmen oder unerträgliche Schmerzen verantwortlich! Den Ärzten sportlichen Ehrgeiz vorzuwerfen, wenn sie Ihren Job machen, trifft nicht die Realität!
Ich bin froh, daß es Menschen gibt, die mich davon abhalten werden, mich umzubringen!
Aber nun: Gute Nacht :-)
@68 (karl)
Nur noch zu "Ich bin froh, daß es Menschen gibt, die mich davon abhalten werden, mich umzubringen!" etwas:
Ich bin darüber sehr frustriert — denn für mich bedeutet das, daß ich in den schlimmsten Phasen mit niemanden, schon gar nicht mit "Professionellen", offen reden kann. Man kann auch Hilfe wollen, die einem immer noch den Weg offen läßt, den Freitod zu wählen. So wird mir nichts anderes übrig bleiben, als medizinisches Personal anzulügen, und genauso die wenigen Vertrauten, die eventuell die Polizei alarmieren können.
Ich will ja gar nicht bestreiten, dass die Ärzte es gut meinen. Wäre ja auch noch schöner, wenn die Belegungsquote der Station eine Rolle spielte.
Allerdings ist bei staatlich angeordnetem Freiheitsentzug – einer der brutalsten Grundrechtseinschränkungen überhaupt – einfach kein Platz für Fürosorglichkeitserwägungen à la: Wir behalten Sie mal lieber eine Woche hier, das ist doch zu Ihrem Besten, entspannen Sie sich einfach, gewinnen Sie etwas Abstand vom Alltag.
An der ganzen Geschichte entsetzt mich, dass auf Grund von nicht näher verifizierten "Anzeigen" so eine Maschinerie in Gang kommt und es fast 20 Stunden dauert, bis eine vernünftige Richterin kommt und merkt, dass der anscheinend vorhandene Automatismus in diesem Fall gründlich versagt.
Eine Unterbringung mittelbar mit der Erwägung zu rechtfertigen, wer die Verantwortung trägt, wenn sich die Betroffene dann doch das Leben nimmt, halte ich offen gesagt für ziemlich erschreckend. Wir reden hier, im Falle der Rechtswidrigkeit, über eine staatlich organisierte Freiheitsberaubung. Die lässt sich nicht mit der hypothetischen Erwägung wegdiskutieren, dass sich der eine oder andere dann doch was antut.
Es soll im Übrigen auch schon Suizide während der Unterbringung gegeben haben.
och karl – so einfach mal was von "selbst schuld" und "opfer" zu murmeln, sollte sogar Ihnen zu billig sein.
Es gibt tatsächlich – auch wenn Sie es nicht goutieren sollten – Gewaltverhältnisse, zwischen Männern und Frauen ebenso wie zwischen "Behinderten" und Nicht"behinderten". Und für jeweils alle Gruppen gibt es "normales" und "krankes" Verhalten – abgestuft Mann-Frau-Behindi, also Erwachsener-Kind-LächelDepp. Wehe, eineR wagt es, dagegen zu verstoßen – die Psychiatrische Zunft wird ihn/sie schon wieder "richten".
Aber, wer satt und männlich sich in seiner Wissenschaft (?) wiegen kann, braucht sich um "die da draußen" nur durch die Brille seiner Zunft Gedanken zu machen und hat, wenn es denn "eng" wird, sein Realitätsabwehrinstrumentarium bereits an der Uni gelernt und parat.
Udo Vetter,
genau darin liegt m.E. ja auch die Crux. Es ist festgelegt, was "normal" sei, und es lauert die Gefahr der Psychiatrisierung allenthalben. Da braucht es nur eine durchgeknallte Mutter oder eine achsounglaublichbesorgte Freundin, falls Frau nicht so "spurt", wie es ihre soziale Rolle angeblich vorsieht – und zack, war es was mit Grundrechten.
Im übrigen: falls Sie mal Gelegenheit bekommen, setzen Sie sich doch mal angelegentlich mit den Grundrechten körperlich "Behinderter" auseinander. Sie bekämen ähnliches Grausen …
@60 (karl)
Vorweg: ich habe meine HP nicht angegeben, um mir von jemandem hier in der Runde ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen. Meine Ansichten sind nicht "kontrovers" sondern ganz subjektiv. Und diese Ansichten resultieren aus Erfahrungen mit nahestehenden Menschen. (Im Übrigen ist kein Mensch zu alt für Musik, und schon gar nicht zu alt für Musik, die ihm gefällt.) Nichts für ungut.
@64 (Jan):
Ja, sorry ich meinte legal. (Aber ich bin ja auch erst 24 und anscheinend zu jung für diese intellektuelle Runde ^^).
@68 (nochmal karl):
Zitat: "Ich bin froh, daß es Menschen gibt, die mich davon abhalten werden, mich umzubringen!"
Gehört nun nicht ganz zum Thema, also sorry wenn ich abschweife…Angenommen, Sie wären todkrank (keine Ahnung was es da alles an Krankheiten gibt – Krebs, Aids etc. – ist ja auch nicht wichtig). Die Ärzte geben ihn noch soundsoviel 10 Monate zu leben. Nachdem die ersten 5 Moante verstrichen sind, wissen Sie, dass Sie sich nicht mehr um sich selber kümmern können und von anderen völlig abhängig sind (Toilette gehen, Hygiene, Essen…), Sie werden an alle möglichen Apparate angeschlossen und vegetieren dann die letzten 5 Monate mehr oder weniger so vor sich hin. Würden Sie sich dann nicht nach den ersten 5 Monaten das Leben nehmen wollen? (Eine Aussicht auf erfolgreiche Heilmittel bietet die zweite Hälfte der 10 Monate wohl kaum.) Natürlich sind diese Depressionen und der Todeswunsch in dem Fall krankheitsbedingt, nur leider unheilbar. Wäre es Ihnen in dem Falle denn nicht lieber, dass man Sie einfach dem Suizid überließe? Oder möchten Sie Ihrem Tod nach weiteren 5 Monaten ohne Würde entgegentreten?
Lassen Sie sich dieses Szenario mal durch den Kopf gehen (was ich aber keinesfall auch nur einem Menschen wünschen würde), und vielleicht lassen Sie sich Ihre eigene Meinung dann nochmal durch den Kopf gehen.
Nichts für ungut.
Ein paar Sachen zu Orrientierung
Gesundheitsamt = für Maßnahmen nach dem PsychKG zuständige Behörde
Ordnungsamt = für die öffenltiche Sicherheit und Ordnung zuständige Behörde
Polizei = Polizeibehörde.
Bei Kreisnfreien Städten ist die Polizeibehörde die örtliche Polizei und untersteht der Bezirksregierung.
Ordnungsamt und Gesundheitsamt sind Aufgaben, die beide von der Gemeinde wahrgenommen werden, beide unter dem Briefkopf "Stadt xyz – Der Oberbürgermeister". Wie die Zuständigkeiten intern geregelt sind ist Sache der Geschäftsordnung und der Organisationsverfügungen des Behördenleiters = OB. So werden ZHeilpraktikerangelegenheiten in Düsseldorf komplett vom Gesundheitsamt abgewickelt, in KRefeld komplett vom Ordnungsamt, das sich nur bei Bedarf einen Arzt vom Gesundheitsamt "ausleiht".
In PsychKG-Fällen ist meist das Ordnugnsamt zuständig, das keine Polizeibehörde ist. Abgesehen vom Tragen von Waffen ist das OBG (Ordnungsbehörden Gesetz) aber mit vergleichbaren Maßnahmen ausgestattet wie das Polizeigesetz.
Insofern kann der OA-Mitarbeiter eine Person, bei der er einen konkrete Gefahr für eingene oder fremde wichtige Rechtsgüter, also eine GEfahr für die öffentliche Sicherhet und Ordnung, zunächst festhalten. Und zwar sowohl nach dem PSychKG als auch nach dem OBG.
Was dann passiert definiert das lex specialis, in diesem Fall das PsychKG. Es ist für die 36-Stunden-Einweisung ein ärztliche Gutachten erforderlich. Wenn in der jeweiligen Gemeinde eine Landesklinik vorhanden ist, hat diese auch Bereitschaftsärzte. Alles Psychiater. Und deshalb wird die Person idR erstmal zur Examination der Landesklinik zugeführt. Normalerweise kommt dann auch am nächsten Morgen ein Vormundschaftsrichter und prüft die Voraussetzungen.
Ich hab privat ähnliche Fälle erlebt, wo ein fast echter Suizid heruntergespielt wurde (und der Kunde nach dem Besuch der Cops die Wohnung vollgekotzt hat mit den geschluckten Pillen) und Fälle, wo maßlos – wie hier beschrieben – überreagiert wurde.
Gruß,
Volker.
Gruselige Geschichte. Im übrigen wird man von Psychopharmaka, die in einem solchen Fall verabreicht werden könnten, ganz sicher nicht "high". Stichwort: Neuroleptikum. Ich möchte den auf sich gestellten Bundesbürger ohne einen Fürsprecher sehen, der unter Einfluss dieses Medikaments vernünftig argumentieren kann. Auch wenn es nur ein niederpotentes ist.
Hat noch jemand die Story im SPIEGEL gelesen, vor einigen Wochen: Frau wird im Kindesalter in Psychiatrie eingewiesen, weil ihr Vater das wollte. Jahrelang medikamentös ruhiggestellt.
Nun sehe man sich mal das ICD an, vergleiche die Schnittmengen der dort aufgeführten psychischen Krankheiten und sage mir, dass ein Arzt, mit welcher Erfahrung auch immer, einen Patienten wirklich zweifelsfrei diagnostizieren kann. Widerspruch des Patienten ist selbstverständlich als "Uneinsichtigkeit" zu werten, was den Schweregrad der Krankheit beweist.
Prima.
@ Udo Vetter (70)
Ich denke, es ist besser, eine solche Maschinerie kommt zu leicht in gang, als zu schwerfällig!
Um einen Mißbrauch des Systems zu verhindern gibt es ja die richterliche Anhörung und Anwälte! Das es in Einzelfällen zu Härten kommt ist menschlich und nicht immer zu verhindern!
*versöhn*
@ Urmel (71)
Zitat: Wehe, eineR wagt es, dagegen zu verstoßen – die Psychiatrische Zunft wird ihn/sie schon wieder richten Zitat ende.
:-) Momentan bin ich der Lächeldepp! *lach*
Wenn man in der Psychiatrie u/o Psychiologie eines lernt, dann einen radikal erweiterten Normalitätsbegriff. Ich unterstelle Ihnen mal mit meiner Brille, daß Sie sich über Ihre eigenen vermeintlichen Normverstöße wahrscheinlich mehr Gedanken machen, als alle anderen.
@ LadYAnnA (74)
Sie bemühen Horrorszenarien, die mit dem eigentlichen Problem gar nicht so viel zu tun haben! Lassen sie mich mein eigenes Szenario beschreiben: Ihnen geht es gut, sie haben einen Job, einen liebenden Partner, sind gesund und plötzlich aus heiterem Himmel fühlen Sie sich trist und ausgelaugt. Sie werden beobachtet. Sogar Ihre Familie arbeitet für "die". Man manipuliert Ihre Gedanken!! Überall Mikrophone und Lautsprecher! Sogar das Fernsehen steckt mit denen unter einer Decke! Nur Jesus hält zu Ihnen! Gottseidank offenbart er sich Ihnen regelmäßig! In Ihrem Kühlschrank! Die Eier, das sind eindeutige Zeichen! Irgendwann fängt er auch an, direkt mit Ihnenzu sprechen, aber da sind auch noch die Anderen in Ihrem Kopf! Die sagen, Sie müssen in das Jenseits flüchten! Jesus stimmt denen zu! Er sagt sogar noch sehr genau, wie Sie es anstellen sollen und um Gotteswillen, trauen Sie niemandem!
Kein Witz.
Lassen Sie sich das mal durch den Kopf gehen!
In genau so einem Fall will ich um jeden Preis von meiner Suizidhandlung abgehalten werden!
In vielen Fällen hören Stimmen, Denkstörungen und Verfolgungswahn unter Medikation auf.
Ich rede hier nicht von Sterbehilfe bei ausweglosen Leiden. Das ist doch ein ganz anderes Thema (Wie wiederholt von mir angedeutet). Ich rede von menschlichen Abgründen, denen sich jeder von uns ausgesetzt sehen kann. Ich bin der Meinung, daß in diesen Fällen Hilfe gewährt werden muß. Diese Hilfe besteht aus meiner Sicht u. a. in der Verhinderung von Suizidhandlungen!
"Die Doktorspiele des Hochstaplers Postel
Wörter machen Leute: Der Postbote Gert Uwe Postel büffelte Ärztelatein, bis er als Dr. Dr. Bartholdy mit seinen "Diagnosen" auch Fachleute überzeugte. Er flunkerte so erfolgreich, daß ihm in Sachsen sogar eine Professur angeboten wurde. Dann flog der Schwindel auf. Heute steht er in Leipzig vor Gericht [...]"
"Wer die Dialektik beherrscht und die psychiatrische Sprache", schreibt er später in seinem Buch "Die Abenteuer des Dr. Dr. Bartholdy", "der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken. [...]"
""Wenn das Geniale im Raum schwebt", prahlt Postel später, "dann sind die Leute blind."Und so reformiert der Postel von der Post als Amtsarzt die Einweisungspraxis in psychiatrische Kliniken, leitet den sozialpsychiatrischen Dienst, ist amtlich bestellter Hafenarzt und Leichenbeschauer. Er schreibt Gutachten und hält sogar Vorträge vor Fachkollegen.Das Vokabular für seine Testate schaut er sich bei Kollegen ab: Schweigsame Patienten leiden unter "symptomschwacher autistischer Psychose", lebhaftere unter "akuter Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis". Das überzeugt. "Es gab nie Beanstandungen oder Zweifel an meiner Fachkompetenz", wird Postel später triumphieren. [...]"
Quelle: http://www.welt.de/data/1999/01/20/623409.html
@ 75 (VolkerK)
"Gesundheitsamt = für Maßnahmen nach dem PsychKG zuständige Behörde
Ordnungsamt = für die öffenltiche Sicherheit und Ordnung zuständige Behörde
Polizei = Polizeibehörde."
So kann man sicherlich nicht trennen! Natürlich ist die Polizei für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, das sagen Sie ja selbst weiter unten:
"Abgesehen vom Tragen von Waffen ist das OBG (Ordnungsbehörden Gesetz) aber mit vergleichbaren Maßnahmen ausgestattet wie das Polizeigesetz."
Im vorliegenden Fall muss man vielmehr nach der jeweiligen Zeitachse unterscheiden:
1. In der Zeit vom Anruf der Mutter bis zum Verbringen der angeblich suizidgefährdeten Frau in das Krankenhaus war die Polizei zuständig und hat dabei die für sie unmittelbar geltenden Vorschriften, insbesondere auch das Übermaßverbot, zu beachten.
2. In der Zeit ab Verbringen in das Krankenhaus sind die Bestimmungen des PsychKG bei der weiteren "Behandlung" der Frau maßgeblich, wobei schlußendlich die örtliche Ordnungsbehörde die Zwangsanweisung nur durch ein Gericht als ultima ratio "beantragen" kann (§ 12 PsychKG).
Vor einer Zwangseinweisung, aber nach Verbringen in das Krankenhaus, sieht das PsychKG zahlreiche mildere Formen der "Behandlung" der Frau auf freiwilliger Basis vor; und da hat sich die Polizei besser rauszuhalten.
Hallo Justus,
nicht ganz. Zuständig de leges ist die Gemeinde. Basta. Die Polizei tritt lediglich in Amtshilfe in Aktion, weil sie alramiert wurde und bessere Möglichkeiten hat, jemanden ausfindig zu machen, als das OA. Die Polizei ist aber an dieselbe Ermächtigungsgrundlage gebunden. Und die ist immer zuerst das lex specialis, nämlich das PsychKG. Nur dort, wo das Lücken hat, beispielsweise bei der Frage, ob körperliche Gewalt angewandt werden darf, ist das OBG heranzuziehen.
Insofern war immer das OA zuständig, bis zur Bestätigung der Einweisung durch das Vormundschaftsgericht.
Wird auch von den Beteiligten gerne übersehen.
Fakt ist, dass das ärztliche Gutachten für eine Zwangseinweisung ungeeignet war (siehe mein Posting dort, doppelter Konjunktiv, könnte Gefahr werden – es muss jedoch eine konkrete Gefahr sein, damit das PsychKG zieht). Altes Problem, wenn Ärzte versuchen, mit juristischen Vokabeln zu hantieren.
@ 81
"Basta"
Hammer, wie einfach das in Deutschland geht.
Danke für dieses schockierende und aufzeigende Beispiel.
@ 53
“n.n.” steht zum einen für “nomen nescio”, zu deutsch: “den namen kenne ich nicht”
Wie wär`s denn mit Pianoman?
" … die dritte bedeutung lautet “normalnull” …"
oder nullnormal?
Alter Hut, das hat es auch in Bloggersdorf schon gegeben, andere auf diese Weise schädigen zu wollen. Die Polizei nimmt nicht wahllos jedes Opfer solcher Attacken mit, muss aber auch auf Fake-Anrufe hin ausrücken.
Suizid ist in Deutschland immernoch nicht strafbar. Daher sollt auch keinerlei Rechtsstaatliche Maßnahme ergriffen werden, wenn ein Fall von Suizidgefahr bekannt wird.
Außerdem wird es sehr schwer jemandem wirklich stichhaltig nachzuweisen das er sich umbringen wollte, man beachte auch Hilfeschreie (durch den Auspruch eines drohenden Suizids) usw.
Ein weiterer Berweis wie -sagen wir- unannehmbar und absurd das deutsche Rechtssystem und seine Umsetzung doch ist,oder nicht?!
Keiner weiß, ob die geschichte da oben wirklich stimmt.
Es ist absolut richtig von der Polizei die Dame aufzugreifen, bevor es evtl. zu spät ist! Lieber einmal zu oft nachgeschaut als einmal zu wenig.
Klar ist die "Festnahme" und Einweisung eine Beschneidung der persönlichen Freiheit, welche aber in diesem Fall durch den Schutz eines höheren Gutes in kauf genommen werden musste.
Zudem hat der Anwalt von psychischen Krankheiten keinerlei Ahnung, der würde einen Psychopaten schlicht und einfach nicht erkennen. DAS IST SACHE EINES ARZTES! Der ist der Profi. Sollte der Anwalt seinen Mandanten frei kriegen, und dieser tötet sich selber, sollte der Anwalt dafür auch zur rechenschaft gezogen werden? -> NEIN, da er keine Ahnung von der Materie hatte. Oder halt nur von Gestzen.
Das Wissen hat der Arzt, und dieser entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen.
Daher gilt ihm die alleinige Verantwortung.
Polizei und Arzt werden richtig gehandelt haben. Bei den anderen bin ich mir da nicht so sicher.
Sollte sich eine/r der hier anwesenden JuristInen nebenbei auch als 'gesetzlicher Betreuer'verdienen würde ich mir wünschen, daß wenigstens einer von Ihnen die gleiche Energie dazu aufbringen wird, sich für die Rechte der Menschen einzusetzen die schon lange von dem viel zitierten PsychKG betroffen sind und in LKH's oder Einrichtungen untergebracht sind, als nach Schuld und Unzulänglickeiten in einem Fall zu suchen, deren Hintergründe anscheinend niemanden und auch mir nicht bekannt sind.
Wenn ich nicht selbst schon fürchterliche Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht hätte, würde ichs nicht glauben.
Mein damals körperlich schwerstbehinderter Mann wurde auf "Anregung" von Klinikpersonal unter Zwangsbetreuung gestellt (d.h. gegen seinen ausgesprochenen Willen), obwohl er psychisch vollständig gesund war (inzwischen ist er verstorben, wohl auch an der Schmach dieser Zwangsbetreuung).
Der gerichtlich bestellte Gutachter hat mich, als jemanden, den er nur 1 Mal zufällig gesehen hat, in das Gutachten miteinfließen lassen und versucht, auch mich unter Betreuung stellen zu lassen, obwohl ich weder körperlich noch psychisch erkrankt war. Daher ist dem Gutachter dieser Coup nicht gelungen, was ich durchlebt habe, war schrecklich. Ich wurde ohne jede Voranmeldung zuhause von 4 Männern des Ordnungsamtes überrascht, in Hand- u. Fussfesseln gelegt und zwar auf brutalste Weise, und zum Gesundheitsamt gefahren. Dort hat eine sog. Anhörung stattgefunden, nach 1 Stunde war ich wieder draussen, in die Klinik bin ich, weil ich gesund bin, nicht gekommen. Jedoch steckt mir dieses Erlebnis noch heute in den Knochen. Was den Gutachter zu solchem Tun bewogen hat, kann nur Spekulation bleiben, jedenfalls hatte ich mich zuvor mit häuslichen Pflegediensten gestritten, weil ich unzufrieden war. Dass man aber die Ehefrau eines Körperbehinderten, der auch nicht entmündigt gehört (Zwangsbetreuung ist nichts anderes) gleich dem Psych-KG und damit der sicheren Zwangsbeteuung, zuführen will, sprengt jegliche Vorstellung der Rechtsstaatlichkeit.
willkür meiner ex
bin von meiner ex in die psychartrie nach unserer trennung eingewiesen worden. meine ex brannte mit meinem nachbarn durch und wollte mich aus dem weg haben. unseren gemeinsamen sohn nahm sie mit und mein auto auch. wir wohnten weit abseitz von geschäften und das telephon hat sie rausgerissen den Computer hat sie mitgenommen.
da ich nicht gut laufen konnte weil ich einen bandscheibenvorfall hatte saß ich in unserer wohnung fest.ich überlegte was ich aus der situation machen könne um mit meiner ex zu reden denn ich wollte nicht das unserer sohn darunter leidet. leider wollte sie nicht sprechen und mir fiel dies auch schwer,
betrogen hatte sie mich schon ein ganzes jahr zuvor und ein neues kind war auch schon vom nachbarn unterwegs.mein bruder ,den ich schon eine lange zeit nicht gesehen hatte wurde von ihr beauftragt mich dort wegzuholen damit ich aus dem weg bin, er stand immer vor meiner tür und
wollte mich mitnehmen was ich verneinte denn ich wollte wenigstens in der nähe meinsohnes sein.meinem bruder wurde von ihr erzählt das ich mich umbringen wolle,wo von ich jedoch nichts wusste.ich habe mir nur sorgen über meinen sohn gemacht der völlig mit der situatio war .mein bruder versprach meiner ex sich zu erkundigen was man machen kann und so informierte er den sozialpsychiatrischen dienstund bat darum sich mit meiner ex in verbindung zu setzen. er hatte angst das wenn meine ex recht hat er sich vorwürfe mache. der dienst setzte sich mit meiner ex in verbindung und schon begann meine odysse. ich wusste nichts von dem vorhaben. meine ex meldete sich bei mir und bot mir ein gespräch an was ich gern annahm allerdings hatte sie was anderes im schilde sie kam mit einer Ärztin. ich war völlig verdutzt und konnte ihre frage nicht verstehen .
ich wurde 5 mal gefragt ob ich suizidal gefärdet binn was ich natürlich zurückwies.dann bat ich sie höflich unser haus zu verlassen da ich auf solche fragen keine berechtigung sehe.
Sie ging und ich sagte zu meiner ex das ich mir solche spielchen verbiete. sie verlies mich grinsent.am nächsten tag rief sie mich vormittags an und bat mich am nachmittag gegen 15.30 zuhause zu sein da sie noch mal mit mir sprechen wolle. ich freute mich darüber und wartete.pünktlich war sie da und im schlepptau 4 herren, ich saß im wohnzimmer und wusste in dem momentnicht was mir geschiet. ohne eine möglichkeit mich zu erklären
wurde mir berichtet das ich entmündigt werde und einem arzt vorgefürt werde. der beschluss dazu flog über den tisch und indem moment fing ich unheimlich an zu zittern und ich brauchte einige zeit mich wieder zu fangen ,ich dachte nur das sich so die juden gefühlt haben müssen als die ss sie unrechtswiedrig abholten. nach dem ich mich gefangen habe fragte ich nur warum gerade ich denn es gibt doch bestimmt andere menschen die der hilfe bedürfen worauf man mir nur sagte das ich zum glück angehörige habe dehnen ich etwas bedeute.(wie ironisch ) meine ex grinste nur .
Ich wollte dann nun auch schnell zu dem Arzt und fragte wer mich fährt, worauf man mir sagte das mich ein krankenwagen abholt. ich fragte nur wozu denn ich könne doch noch laufen und sitzen . ich zog mir meine jacke an und ging vor unser haus wo ich das ganze ausmaß meiner situation sah denn dort standen zwei pollizeiautos .ich hatte bis dahin gedacht das ich nur einem arzt übergeben solle aber der nette herr von dem dienst erklärte mir dann das es einen sechs wochen beschluss gebe und ich in die geschlossene gebracht werde . meine ex überreichte mir eine kleine sporttasche in die sie meine zahnbürste ein deoroller eine unterhose eine damenjogginghose und ein damentop mit der glizernden aufschrift "I LOVE YU übergab. in dem moment kam der krankenwagen und ich wurde festgeschnallt. ich bat noch darum die signalhörner einzuschalten damit auch der lezte nachbar bescheit weiß.nach einer halben stunde fahrt kamen wir in der psychatrie an ich stieg wieder aus und wurde zu einer seitentür gebracht wo mich 4 männer in weiß in empfang nehmen wollten um mich auf einem bett zu fixieren .auf die frage warum antwortete man mir das ein anruf eingegangen sei wo berichtet wurde das ich hochgradig agressiev sei. von wehm konnte ich mir gut vorstellen(ex). ich konnte allerdings deutlich machen das ich nicht agressiv bin und so ließen sie von ihrem vorhaben ab. ich bat darum einem arzt vorgeführt zu ewerden allerdings war das nicht möglich da keiner da sei erst am nächsten tag.
ich wurde untersucht und nachdem man meine persöhnlichen daten aufgenommen hatten durfte ich nun meine neue umgebung begutachten.
ich kam in ein zimmer wo 2 insassen nun meine kollegen wurden einer war schwer alkoholabhängig und hatte den ix ten selbstmord hinter sich der andere war dement und wusste garnicht wo er ist mit allen folgen ,ich musste ix male mein bett verteidigen und wenn er seinen urin nicht halten konnte urinierte er gegen mein bett was echt ekelig war.
ungefär 30 insassen mit denen man sich nicht einmal unterhalten konnte ,von borderleinern alkoholikern und total durchgeschossenen die nicht mal ihren namen wussten geschweige denn was und wo sie waren.
eine dame wollte mich heiraten und ein kind von mir die andere rannte den ganzen tag herrum und schrie nur das sie raus wolle.beim abendbrot fielen manche mit dem kopf ins essen. nach dem abendbrot bekamen alle medikamente und gingen ins bett. ab 19 uhr war ruhe bis auf einige damen die immerwieder aufstanden und orientierungslos über den flur liefen.
ich bekam nichts an medikamenten und so dachte ich mir das ich an meine ex einen brief schreibe und dies tat ich dann bis 24 uhr jeden tag.
mein bruder kam mich nach der einweisung besuchen und entschuldigte sich bei mir denn er wollte dies nicht, er dachte nicht das meine ex mich einweisen wollte.
am nächsten tag wurde ich einem arzt vorgeführt , der mich jedoch nur fragte ob ich wüsste warum ich hier wäre und was ich dazu zu sagen hätte.
Ich sagte ihm das meine ex mich aus dem weg haben wolle um mit ihrem neuen mann ungestört seien zu können und um mir eventuell das sorgerecht zu entziehen und bat darum wieder entlassen zu werden.
ohne sich dazu zu eußern wurde ich aus dem zimmer gebeten.
gegen mittag bekam ich einen anruf von meinem vormund der mich darauf hinwies das ich die möglichkeit habe eine selbsteinweisung zu unterschreiben dann könne ich nach einer woche wieder raus.ich dachte der will mich auf den arm nehmen und so antwortete ich ihm das er wenn er was für mich machen will er sich etwas besseres einfallen lassen soll.
er erwiedertwe nur das ich mich erst einmal einleben solle und er schon genau weis was das beste ist. ich legte mit dem kommentar auf das er mich mal gern haben kann.bis zur entlassung hörte ich dann auch nichts von ihm.
ich kwalmte eine zigarette nach der anderen die ich mir von den pflegern bringen ließ denn ich durfte ja nicht raus.ich rief meinen besten freund an um ihn von meiner situation zu berichten der kam dann auch zu besuch um mich etwas zu unterhalten. der lachte sich zwar krank denn so etwas hat er auch noch nicht erlebt. aber er bescheinigte mir auch das ich ganz normal bin und er an meiner stelle schon längst durchgedreht wäre.
am 3.tag war wochenende und außer rauchen und insassen zu studieren und meine malzeiten einzunehmen (übrigens echt lecker) blieb mir nichts.
ich hatte nach dem 4.tag und der 4. nacht immer noch nicht schlafen können denn ich machte mir gedanken über meinen sohn und mußte irgendwie meine situation analysieren bat ich um ein schlafmittel, das war die einzige medikation!!!
am montag gab es wieder ein gespräch mit einem arzt für mich jedoch mit keinem erkenn ergebnis.
ich durfte jetzt jedoch an der gymnastikgruppe teilnehmen, echt toll wenn man mit der bandscheibe zu tun hat, aber der arzt war so froh über diese
maßnahme das ich ihm dies nicht ausschlagen wollte.
am nächsten tag meldete er mir überglücklich das ich am mittwoch in die offene station verlegt werde.ich habe bis dahin noch nicht ein gespräch mit einem arzt geführt, was der situation angemessen wäre oder zu irgendwelchen schlüssen über mein angebliches krankheitsbild aufschluss geben könnte. ich fühlte mich nur ohnmächtig und ausgeliefert.
am mittwoch kam ich in die offene station , dort waren zwar insassen mit denen man sich unterhalten konnte jedoch hauptsächlich alkoholiker mit echt wilden geschichten, aber egal ich durfte mir nach absprache endlich zigaretten selber ziehen.
am donnerstaghatte ich endlich nach langem betteln die möglichkeit mit einem arzt über meine situation zu sprechen, nach einer geschlagenen woche!!! als ehrlich wenn ich nicht so wäre wie ich bin glaube ich nicht das ein anderer so ruig geblieben wäre.
das gespräch dauerte eine stunde und war für mich etwas aufschlussreich jedoch auch sehr merkwürdig, brachteaber den durchbruch.
meinem arzt erklärte ich meine situation und wie es dazu gekommen ist allerdings wollte er dies garnicht wissen ihn interessierte nur wie ich mich fühle. nach dem ich ihm alles geschildert hatte sagte er nur das an mir auffällig gewesen sei das ich mich zuhause zurückgezogen hätte und nicht wie üblich bei einer trennung die frau geschlagen habe, die wohnung zerschlagen habe oder mich betrunken habe . mein verhalten wäre auffällig für mein umfeld gewesen und das müsse ich doch verstehen.
es ist selten das ein mann so reagiere!!!! fand ich normal???????
dann erzählte er mir noch das jeder mensch ein kästchen in sich trägt und das es etwas verborgenes verbirgt was es nicht bei jedem zu öffnen lohne
er hätte sein kästchen mal geöffnet aber gleich wieder geschlossen. ich baht ihn mein kästchen zu öffnen , aber er sagte nur das bei mir dies nicht nötig ist. (Ich weiß erlich bis heute noch nicht was er meinte aber egal.)
ich bat ihn dann mich frei zulassen was er jedoch ablehnte mit dem hinweis er könne mich mit einem sechs wochenbeschluss nicht nach einer woche rauslassen aber er bietet mir einen belastungsurlaub am wochenende an.
also rief ich meinen bruder an er möge mich am samstag abholen. ich war so doof zu glauben das meine ex das garnicht wollte und das ihr ein echt schwehrer fehler passiert ist der zu einer eigendynamik führte.
ich hätte nicht gedacht das man so etwas einem menschen antuhen kann
und so rief ich sie an um ein klärendes gespräch zu erhalten. ich erreichte sie sogar aber sie lachte nur und sagte zu mir wenn ich einen termien haben möchte muss ich dies schon früher anmelden sie fährt schon mit meinem sohn zu einer freundin in den urlaub. (im nachhinein erfuhr ich das sie mit ihrem neuen an die ostsee fährt um ihr liebesleben aufzufrischen.
ich besuchte meine mutter die sich sorgen machte da ich so lange nicht erreichbar war. danach traf ich mich mit meinem bekannten und machte das was der arzt mir als rat mitgab, ich betrank mich.
am sonntag morgen wachte ich auf und versuchte die restlichen stunden in freiheit zu nutzen in dem ich eine bekannte aufsuchte die meine ex und ihren neuen kennt. sie sagte das die beiden alles geplant hätten und in unsem ort auch schon damit hausieren waren.
meine ex brauchte einen grund mich mit gutem gewissen verlassen zu können und was ist da ein besserer grund als wie wenn der alte bescheurt ist und sie mich darum verlassen musste.
um 17 uhr musste ich wieder in der klapse sein und so fuhr ich mit meinem bruder wieder in "haft".
am montag fragte der arzt mich wie ich draußen klarkam und ich erzählte ihm von meinen erlebnissen. jedoch als ich ihm von meinem abend mit meinem bekannte erzählte(ALKOHOL) wollte er mich auf alkoholsucht untersuchen ich konnte ihm dann jedoch erleutern das wir nur ein par biere getrunken haben (ZUM GLÜCK ).
er sagte mir dann das ich am mittwoch früh entlassen werde. ich war erleichtert und glücklich das ich das alles so locker verkraftet habe.
meine ex untersagte mir danach den umgang mit meinem sohn und beruft sich bis heute 4 Jahre später, auf meinen aufenthalt.
ich musste den umgang einklagen und noch ein jahr später eine nervenärztliches gutachten vorlegen.bei den besuchen und abholungen werde ich beschünft und bedroht ich fahre immer mit anderen persohnen zu den termienen bis auf einmal und seit dem habe ich eine anklage wegen körperverletzung ich war leider allein und die gegenseite hat zeugen aber noch leuft das verfahren.
beim jugendamt werde ich beschuldigt alkoholiker zu sein und es gibt keine möglichkeit mit ihr zu sprechen.
übrigens unser haus war nach dem ich wieder nach hause kam lehrgereumt und meine sachen standen auf dem sperrmüll
meinen bandscheibenvorfall lies ich 4 wochen später opperieren und habe nach einem zweiten echte probleme mit dem rücken.
alledings habe ich seit 3 jahren wieder ein eglückliche und harmonische beziehung .
meine ex zog zu guterletzt noch 200 km weit weg so das der kontakt mit meinem sohn nur in den ferien stattfindet.
ich kann nur sagen das es echt einfach ist jemanden in die klapse zu bringen und wenn man so eine erniedrigung erleidet kann ich nur jedem etwas von meiner kraft wünschen dies durchzustehen . es war mein schlimmstes erlebnis und ich wünsche keinem eine solche erfahrung.
übrigens mein vormund bot mir bei entlassung noch eine weiterführende betreuung an aber er konnte kaum ausreden um mir die vorteile schmackhaft zu machen da habe ich schon wieder aufgelegt.
mein psychoarzt verabschiedete mich mit den worten sie sind der erste seit über 2 jahren der mit einem sechs wochen beschluss nach 11 tagen wieder rauskommt
ich sage nur danke für alles und aufgepasst bei der ex.
mit freundlichen grüßen
Rainer A
(..emailadresse gelöscht. fh.)
In Deutschland darf afaik jede person _OHNE_ jeglichen Verdacht für drei Tage eingewiesen werden. Also wäre so gesehen nicht mal ein Anruf nötig gewesen. Das halte ich natürlich persönlich für ungeheuerlich, denn in drei Tagen können die dich schon so kaputt machen dass du mehr als drei Tage da bleiben "darfst".
Man verhält sich dir gegenüber als ob du ein nervenschwaches Kind bist und du bekommst Medikamente wo man eigentlich vorher nie weiß was sie eigentlich bewirken…
so long q9fx7
Abgesehen vom juristischen/ärztlichen Standpunkt (da bin ich wenigstens nicht voreingenommen ;) ): natürlich müssen viele der Geschichten über Psychiatrien, die man "vom Hörensagen" kennt (also Bekanntenkreis) nicht stimmen. So wie meistens – einfach nur Klatsch.
Darum geht es mir aber nicht. Was aber hier einige der Herren in Weiß nicht verstehen können: ob es dann tatsächlich zu einer Einweisung kommt oder auch nur beim Arzt endet (oder nach ein paar Tagen aufgeklärt wird) spielt keine so große Rolle. Es ist der MACKEL, der an einem haften bleibt. Siehe auch den Beitrag 92 (wobei, wie gesagt – es reicht schon bis zum Gespräch mit dem Arzt zu kommen).
Es interessiert später schlichtweg niemanden, ob man tatsächlich eingewiesen wurde (nach paar Monaten wird das notfalls hinzugedichtet) – hauptsache, man war DA. Das ist dann wirklich sehr sehr unangenehm und man ist wahrscheinlich keineswegs dankbar für diese "Vorsorge". Denn nach dem Volksverständniss wird man nicht unbegründet untersucht – man muss also schon "einen an der Klatsche" haben.
Und nach dem hier geschielderten Vorfall würde man wohl gleich in eine andere Stadt umziehen müssen.
Es bleibt natürlich fraglich, inwiefern die hier in den Kommentaren geschilderten Geschichten glaubwürdig sind (nicht persönlich gemeint – aber man muss ja immer, besonders im Internet, kritisch bleiben ;) ). Wenn man sich allerdings überlegt, wie so viele Sachen in der Praxis handgehabt werden, obwohl sie nicht oder nur selten auftreten sollten – dann ist es nicht so unplausibel.
Vor allem wenn es um Zwischenmenschliches geht. Klar, einfach mal aus Jux jemandem eine reinwürgen ist vielleicht nicht möglich. Aber solche "Ex-Geschichten", bei denen man die Person und deren Bekanntenkreis kennt und das Ganze ein wenig vorbereiten kann? Gerüchte verbreiten sich im Bekanntenkreis erstaunlich schnell und nachher kann ja notfalls alles bestritten werden.
Hallo
Ich bin der von dem Eintrag 92 und muss sagen das leider alles stimmt was ich geschrieben habe .
Ich sende euch noch mal die Vorgeschichte.
Dies ist ein Brief den ich an die Mutter geschrieben habe aber nie abgeschickt.
Ich habe noch mal unsere Beziehung dargestellt.
Hallo Alexandra
…
Hochachtungsvoll
Rainer
(Der Text ist interessant, müsste aber vor einer erneuten Veröffentlichung komplett anonymisiert werden. Also keine Namen, Adressen, eindeutige Orte etc. U.V.)
Hallo
Die vorgeschichte zu 92
Überarbeitete text ohne Namen und Orte
Nach all den Jahren sage ich dir mal die Wahrheit
Nach deinem letzten Brief ist es mal an der Zeit
Allerdings hätte ich mir schon eine etwas ehrlichere Formulierung deiner Ausführungen erhofft.
Und das deine Verunglimpfungen der letzten Jahre etwas auf ehrlichem nivot stattfinden. Leider hast Du nicht den Nagel auf dem Kopf getroffen und bist wohl auf Grund deiner Krankheit nicht in der Lage dazu.
Ich möchte Dir nun zum vorerst letzten mal die Vergangenheit ins Gedechnis rufen, damit Du in der Zukunft vielleicht etwas ehrlicher und verantwortungsvoller mit Dir und mir und nicht zuletzt natürlich auch mit unserem Sohn umgehst.
Wie Du wohl vergessen hast kommst Du aus einer sehr schweren Kindheit.
Wie Du mir erzähltest!
Deine Eltern haben sich wie meine auch Scheiden lassen und sind danach nicht gerade nett miteinander umgegangen, was euch Kindern nicht gerade zu gute kam.
Du bist bei deiner Mutter aufgewachsen mit deinem großen Bruder und dein kleiner Bruder mit deiner Schwester bei deinem Vater.
Ihr wurdet von euren Eltern getrennt und eure Eltern haben den Kontakt mit dem anderen Elternteil nicht gerade gefördert. Du musstest deinen Vater hassen, weil deine Mutter nicht mit der Trennung klarkam. Der Umgang mit ihm wurde zum größten teil untersagt. Dein zweiter Stiefpappa vergewaltigte dich. Deine Mutter schaute weg.
Deine Mutter brachte leider noch eine Erbkrankheit mit aus Dänemark mit.
Deine beiden Cousinen in Dänemark hatten ein Problem mit der Psyche,
Die folgen sind Dir ja bekannt. Selbstmord. Du erzähltest mir auch von deiner Oma die bei deiner Mutter gepflegt wurde und die laut deiner Meinung von deiner Mutter nicht ganz so nett behandelt wurde. Du hast dich damals noch mit einer erschreckenden Vermutung an mich offenbart.
Dein kleiner Bruder hatte leider auch ein Problem damit und Du leider auch.
Aber dazu später…
Ich habe dich am ….1999 bei… in der Pizzeria kennen gelernt.
Du warst gerade in einer Manischen Phase, was ich nicht wusste, und wir kamen uns näher.
Du wohntest im …..und hattest dir eine 2 Zimmerwohnung gemietet, die Du
Nicht bezahlen konntest. Deine Einrichtung hattest Du dir zusammengekauft obwohl Du kein Rechnung bezahlen konntest.
Ich gab Dir etwas Geld damit Du etwas zu essen kaufen konntest.
Ich war auf Montage bei Torsten und Du fielst von Manisch in Depressive Phasen.
Ich fuhr nachts von Papenburg zu Dir weil Du nicht allein sein wolltest , da Du Angstzustände hattest.
Du hattest zwei kleine Hunde, eine Katze, zwei Pferde, einen Geländewagen, und den geklauten Twingo deines Ex.
Du hast in einer von Hundekot und Urin verdreckten Wohnung gelebt.
Leider warst Du nicht in der lage aufzuräumen.
Dein Vermieter wollte Dich loswerden, und deine Richterlich bestellte Rechtsanwältin,
führte deine Finanziellen Geschäfte.
Du erklärtest mir deine Krankheit und batest mich des Öfteren dich wieder in die Obhut des psychiatrischen Krankenhaus in…. zu bringen. Zwei mal hast Du auch Kontakt gehabt, bei den Gesprächen wolltest du allerdings nicht hören.
Ich konnte mir allerdings nicht vorstellen wie deine Kornische Krankheit auf dich wirkt und dachte das man dies mit etwas Zuneigung und Liebe in den griff bekommt.
Ich besorgte dir Drei Nebenbeschäftigungen die dir spaß machten und die dein Selbstwertgefühl steigerten.
Du musstest dann im Dezember aus deiner Wohnung und standest auf der Straße.
Ich zog dann mit dir zu meiner Mutter und wir richteten uns die Kellerwohnung ein.
Du hattest nur mich und deine Tiere, und ich brachte mein Geld für deine teuren Hobbys durch.
Ich akzeptierte alles um dich glücklich zu sehen.
Du hattest im Sommer dein Konto um 6000 DM überzogen und bei der trennung mit deinem ex noch 10000.- DM geklaut.
Damit kauftest du dir die Pferde und deine Hunde, den geklauten Twingo und den Geländewagen. Deine Halbtagsbeschäftigung bei der Statt hattest du verlohren weil du deiner Arbeit nicht ordnungsgemäß nachkamst.
Deinen ex tyrannisiertest du mit einer Klage, und ruiniertest seine Dachdeckerei in dem du bei der Gemeinde seine Schwarzbaustellen anzeigtest.
Das gab dir ein gutes Gefühl.
Ich glaubte dir leider viel zu viel und so unterstützte ich dich auch noch.
Aber ich war eben etwas naiv und konnte mir nicht vorstellen das du so Lügst.
Bevor wir uns kennen lernten warst Du über Drei Jahre wegen deiner Manisch- Depressiven
Erkrankung in Behandlung. Dies verschwiegst du mir und behauptest das du nur wegen deines ex diese Kronische und vererbbare Krankheit bekommen hast.
Ich glaubte dir alles. Leider.
Unsere Verlobung war auch nur ein mittel zum Zweck für dich ,wie so vieles andere.
Eigentlich brauchtest du keinen Mann sondern nur einen Ernährer, der deine Manie zahlt.
Leider sah ich dies nicht.
Ich hoffte nur, das ich wenn ich in deiner Nähe bin, auf dich aufpassen kann.
Also entschloss ich mich in …..das Deutsche …..zu eröffnen.
So konnte ich bei dir sein um auf dich aufzupassen, und mit dir etwas Aufzubauen.
Ich bekam 20000.- DM Von meiner Mutter um starten zu können.
Wir bauten um und hatten viel Stress bis zur Eröffnung .
Du wolltest in der Küche aufpassen und mitarbeiten allerdings stellte ich schnell fest das du dafür nicht geeignet bist.
Du warst zwar bemüht und wolltest wohl auch, allerdings fiel dir der Umgang mit den Angestellten und Gästen schwer.
Ich habe dies akzeptiert und du konntest deine Arbeit frei einteilen, keiner wusste über deine Krankheit bescheit und so versuchte ich immer eine Ausrede für dich zu erfinden.
Ich bezahlte deine Rechtsanwaltskosten und bezahlte deine Pferde. Alles Gerne.
Mit Menschen wolltest Du nichts zu tun haben. Du konzentriertest dich auf die Buchführung was du auch konntest.
Du hast manche Schluderei von meiner seite ausgebügelt.
Ich arbeitete so gut ich konnte aber war manchmal auch überlastet.
Nach 2 Monaten sagtest du mir das du Schwanger bist, ich kam gerade von der Schützenfestfeier und war leicht beduselt. Aber als neuer Inhaber musste ich in den Verein eintreten.
Du hattest an diesem Abend die Verantwortung für unser Geschäft.
Du sagtest mir das du Schwanger bist und ich musste erstmal mich ordnen um diese glückliche Nachricht zu verarbeiten.
Danach zogst du dich Immermehr zurück und man konnte sich nicht mehr auf dich verlassen. Ich dachte das dies an der Schwangerschaft liegt und akzeptierte dies.
Du zogst dich zurück und unsere Angestellten wunderten sich nur.
Natürlich hast du auch gearbeitet allerdings nur nach laune und Wohlbefinden.
Unsere Angestellten wunderten sich nur das ich so rücksichtsvoll mit dir bin aber die kannten auch nicht die umstände deiner Krankheit .
Meine Familie hast Du beleidigt und beschimpft, so das diese meinen Kontakt abbrachen.
Ich glaube das für dich die Schwangerschaft nur ein mittel zum Zweck war um dich aus der Verantwortung zu stehlen.
Natürlich hast du auch manchmal mitgeholfen selbst als du im 7. Monat warst allerdings konnte man sich nicht darauf verlassen.
Mein Wochenendumsatz von 4000 DM der mir geklaut wurde , bei dem bin ich mir nun auch sicher das Du ihn geklaut hast um deine gerichtskosten und Anwaltskosten zu bezahlen.
Wenn Du mir erklären kannst wie Du deinen Rechtsanwalt im Sommer 00 bezahlt hast dann entschuldige ich mich natürlich.
Um das fehlende Geld zu entschuldigen gab mir deine Schwester einen Blankonachweis und
Im selben moment ein Schreiben das ich ihr nichts Schulde.
Nach meiner Aufgabe des Geschäfts zogen wir nach…… wo Du unseren Sohn bekamst. Du konntest nicht kochen , und hast dich von allen Menschen abgekapselt. Unsere Nachbarn waren dir nicht gutgenug und ich bin Arbeiten gegangen um Geld zu verdienen.
Ich musste im monat 400 DM an schulden bezahlen den Rest bekamst Du.
Ich ging sogar soweit, mich an eine Bettenverkaufsfirma zu verschachern um dir ein schönes leben zu ermöglichen. Ich zahlte Auto und schulden, und brachte dir monatlich 2000 DM nach hause.
Aber du hattest ja eine tolle gabe alles wieder unter die leute zu bringen und wahrscheinlich bezahltest du deine Schulden davon. Wenn ich am Wochenende zuhause war musste ich kochen und mit unserem Sohn etwas unternehmen , leider ohne dich denn du warst immer überlastet. Du wolltest deine ruhe haben und sagtest das Du am Wochenende nicht dich auch noch um Hendrik kümmern willst.
Ich war zwar unheimlich gern mit Hendrik zusammen und genoss die wenige stunden
Aber mit dir wäre es schöner gewesen.
Zu der zeit warst du leider immer öfter depressiv und auf Grund meiner gescheiterten Selbstständigkeit hattest Du wohl auch Existenzängste.
Wir hatten keinen Kontakt mit anderen Müttern oder anderen Bekannten, da Du die nähe nicht gut ertrugst. Du hattest bis zum Januar 01 eine Betreuung vom Gericht gehabt , die aufgehoben wurde weil ich dafür mich eingesetzt habe. Man sagte mir danach bloß das ich auf dich aufpassen soll. Deine Rechtsanwältin warnte mich schon im voraus vor dir.
Im Sommer 2001 wolltest Du unbedingt nach …..ziehen, Du wolltest unbedingt dieses kleine Haus im ……ziehen. Ich warnte dich davor da es nur 55 qm. Aber du wolltest nicht hören.Wir Renovierten das Haus nach unseren Möglichkeiten allerdings kamen schnell 4000.- DM zusammen. Eine neue Küche kaufte ich dir auch noch aber schon nach kurzer Zeit warst Du wieder unzufrieden und ich musste sogar mit meinem Sohn zu einer Müttergruppe gehen da Du keine Sozialen Kontakte pflegtest und unser Sohn keine Möglichkeit hatte mit anderen Kindern zu spielen.
Die Hunde wurden auf dem Grundstück eingesperrt weil Du zu Faul warst mit ihn Spazieren zu gehen.
Dein Interesse lag jedoch im Garten, den du gerne pflegtest.
Ich war zu der zeit eigendlich am Wocheende immer zu Hause bei euch und kümmerte mich dann um euch. Allerdings unternahm ich meistens nur mit unserem Sohn etwas, Im Wald Spazierengehen, Schwimmbad, auf Spielplätzen……
Du wolltest meistens deine Ruhe haben und sagtest damals schon zu mir das ich doch nicht immer bei dir in der nähe sein soll weil Du beim sozi gemeldet bist, allerdings glaube ich im nachhinein das Du mich damals schon nicht mehr wolltest da du nur einen ernährer gesucht hast.
Da Du kein Verhältnis zum Geld hast, war ich nicht in der Lage deine Wünsche im vollen umfang zu erfüllen.
Wenn man immer nur auf kosten anderer gelebt hat und nur Halbtagsjobs hatte kann ich dies auch verstehen.
Aber bei dir sind nach der Trennung sowieso immer die ex Partner schuld. Weil du auf Grund deiner Krankheit auch gar nicht anders kannst.
Darum entschuldige ich auch dein Verhalten bis heute. Ich sage nach wie vor nicht das Du nicht nach deinen Vorstellungen dich um Hendrik Kümmerst, jedoch warst und bist du dazu auf Grund deiner Lebenssituation und Jugenderfahrungen nicht einsichtig das Du einen großen Fehler machst bei der Erziehung.
Ich bin Erwachsen, deshalb schadest Du dir nur selbst und die folgen deiner Lebenslüge muß Hendrik ausbaden. Du bist schlimmer wie deine eigene Mutter. Die ich allerdings immer geschätzt habe da sie ihren Fehler eingesehen hat und das ist mit Hochachtung und Respekt
zu achten. Die Folgen wirken sich allerdings bis Heute aus.
Du warst in der lage mich und viele andere über fünf Jahre, nun allerdings deinen Mann und dein Umfeld, zu täuschen, und deine Krankheit zu deinem Vorteil zu nutzen .Wenn Du nicht krank wärest hätte ich dich sowieso nicht so geschützt und verteidigt.
Ich mache jetzt mal einen Sprung in das Frühjahr 2004.
Meine erneute Selbstständigkeit war gescheitert, Ich hatte unterschätzt das bei einer Wochenarbeizzeit von über 100 Stunden Ich dies nicht Durchhalte und natürlich auch keine Zeit hatte mich um meine Familie zu kümmern. Aber Du hast mir auch keine Unterstützung gegeben denn es war ja praktisch nur das Geld zu nehmen und sich zu amüsieren.
Du machtest mir nicht einmal etwas zu essen und warst eiskalt geworden .Deine Augen waren so kalt wie der Nordpol.
Du hattest schon seit einiger Zeit ein Verhältnis mit deinem Lieblingsnachbarn Ralf , und die Nachbarn erzählten mir schon im Sommer 03 das du ein Verhältnis mit ihm hast .
Ich wollte dies leider nicht glauben, oder verdrängte dies.
Aber einer Manisch –Depressiven ist man als gutmütiger und etwas naiver Mensch nicht gewachsen.
Außerdem bin ich der Papa eines wunderbaren Sohnes der es verdient hat, das er in einer
zufriedenen und liebevollen Umgebung aufwächst, und wenigstens von seinem Papa Wärme, Geborgenheit, Liebe und Zuneigung erfährt.
Dazu warst Du nicht in der Lage. Du willst dies zwar aber du spielst diese Wärme nur , dein wahres ich verabscheut diese art der Zuneigung.
Dies habe ich an meinem eigenen Leib erfahren.
Du bist im April oder Mai mit deiner Mutter nach ….gefahren, dort hatte sich mal wieder ein Familienmitglied durch Selbstmord vom leben verabschiedet.
Du sagtest dass deine Verwandtschaft ziemlich merkwürdig sei und du Angst hättest das dir auf Grund deiner Veranlagung dasselbe passiert. Da warst du das einzige Mal ehrlich mit Dir.
Übrigens unser Sohn heißt Auerbach weil Du damals nicht wolltest das er , wenn du wieder entmündigt wirst, bei deiner Mutter aufwächst.
Darum haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht.
Ich konnte mir nicht vorstellen dass unsere Beziehung mal so negativ wird denn ich bin bis heute nicht in der Lage so böse zu denken wie du.
Im Sommer war ich zuhause weil ich völlig ausgepauert war und echt keine Kraft hatte sofort wieder durchzustarten. Ich musste erst einmal wieder richtig ausschlafen und mich von meiner Arbeit erholen.
Du gabst mir keine kraft denn du warst schon mit deinem Kopf bei deiner neuen Liebe, oder doch nur ein finanzkräftiger neuer Brötchengeber???
Du warst an den Wochenenden bei Ralf zum frühstücken und ließt mich mit unserem Sohn zurück. Deine Hunde wurden nicht mer beachtet und deine Mehrschweinchen die ich finanzierte wurden nach und nach vernachlässigt bis sie sogar von unserer Nachbarin gefüttert wurden.
Du warst mir und auch Hendrik gegenüber eiskalt und abweisend, allerdings sobald fremde dabei wahren spieltest du wie auch heute noch die tolle Mama. Andere zu täuschen hast du echt in deiner Krankheit gelernt ,aber manchmal nicht unter Kontrolle , dann bricht alles zu tage und du trittst bekannten und freunden voll ins Gesicht. Darum hatten wir auch keine Bekannte und Freunde.
Du hieltest den festen Kontakt und Nettigkeit nur eine weile aus dann wurde dir alles zu viel und du vergraultest alle. Ich konnte mich dann immer entschuldigen, und nahm dich auch noch in Schutz. Eigentlich war ich ganz schön blöd .
Aber was macht man nicht alles um dich vor anderen nicht zu beschämen.
Du lebtest deine Krankheit voll egoistisch aus und ich konnte dir nicht mehr folgen.
Ralf fand deine Ausstrahlung und deine sexuelle Aktivität voll toll und du wickeltest ihn genau wie mich anfangs um den Finger. Er wusste ja bis auch nichts von deiner Veranlagung
Geld zu riechen und zu benutzen.
Im Herbst warst du schon mit deinen Gedanken bei Ralf und plantest wie du mich loswirst.
Du trafst dich sogar mit deiner Schwester ….um zu beraten wie man mich am besten entsorgt.
Da kamt ihr wohl auf die Idee mit der Klapse, denn wie du mir mal erzähltest kanntest du diese Möglichkeit aus …..wo einige Frauen es so auch mit ihren Partnern gemacht haben um sie loszuwerden.
Echt toller plan, ……
Also tratst du auf mir rum und stelltest mich bei jeder Gelegenheit bloß.
Gespräche waren nicht mehr möglich und damit du gut dastehst gabst du mir die schuld daran.
Du fuhrst mit Ralf Häuser anschauen und benutztest Hendrik um mir weh zu tun.
Eiskalt und berechnend, nun habe ich deinen hass auf Menschen erfahren.
Am 29.10.04 kamst du angeblich von einer party von deiner Meerschweinchenfreundin aus OHZ, die sich gerade von ihrem Mann getrennt hatte und ihre Einweihungsparty
Sie hatte ihren Mann gerade um 2000 € monatlichen unterhalt und noch mal einige hundert für ihren Sohn gebracht und feierte ihre Freiheit.
Du wolltest un ein Uhr wieder da sein und ich machte mir einen schönen Abend mit unserem Sohn.
Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen weil ich mir sorgen machte weil du um 11UHR noch nicht zu Hause warst.
Um zwanzig Minuten nach elf kamst du nach hause, und sagtest mir das du dich trennst und zu Ralf ziehst.
Also hattest du die Nacht mal wieder beim Nachbarn verbracht und mich und unseren Sohn
In deinem Wahn alleine gelassen.
Ich hatte mich schon lange damit abgefunden und so nahm ich deine Entscheidung eher verwundert als traurig auf.
Ich machte mir aber große Sorgen um unseren Sohn der nun um seine glückliche Kindheit gebracht wurde. Das machte mir echt Probleme und ich schämte mich für dich.
Deine Hunde verhungerten fast und wurden manchmal nicht einmal rausgelassen.
Ich saß zuhause und machte mir Gedanken, wie ich mit dir eine ordentliche und für unseren Sohn akzeptable Lösung hinbekommen würde aber du warst voll im Trennungsstress und echt mir gegenüber abweisend.
Nun kam dein Plan für meine Entsorgung ins Spiel.
Astat eine Regelung zu suchen warst du mit anderen Aufgaben beschäftigt.
Nach drei Jahren tauchte mein Bruder auf und wollte mich aus unserer Wohnung holen.
Ich sagte nur das er mich zufrieden lassen soll denn ich wollte auf jedenfalls in Garlstedt bleiben. Er bat mich noch mit ihm und einem Freund am 03.11.04 zu helfen eine Halle abzubauen, ich würde auch Geld bekommen. Ich willigte ein obwohl ich lieber mit dir eine Regelung finden möchte. Allerdings warst du so wieso nicht bereit.
Du hattest unseren Sohn einfach eingepackt und mit zu Ralf genommen. Keine Spielsachen kein Bett, und mit der aussage das der Papa nicht mehr mit zur Familie gehört.
Unser Sohn weinte und wollte wieder nach hause.
Mein Bruder tauchte das erste mal am 31.10.04 auf, und ich wusste gar nicht wieso.
Am 01.11.04 kam mein Bruder wieder und wollte mich mitnehmen, dies wollte ich aber nicht. Als er nachmittags wieder auftauchte machte ich einfach nicht auf, darauf hin brach mein Bruder das Fenster unseres Schlafzimmers auf, als ich dies bemerkte war ich so entsetzt das ich in diesem Moment nur dachte “ Du findest mich nicht ´´ Denn ich dachte wenn ich schon so tue als währe ich nicht da dann ist es schon peinlich wenn er mich nun doch antrifft. Meine Entscheidung mich im Schrank zu verstecken fasste ich in Bruchteilen einer Sekunde.
Ich stellte mich in den Schrank und war mir sicher dass er mich nicht findet.
Wie du allerdings weißt fand er mich dann doch. Echt peinlich im nachhinein.
Am 03.11.04 fuhren wir auf Montage und Arbeiteten Tag und Nacht da die Halle
Bis zum 18.11.04 abgebaut werden musste. Ich hatte schon seit langer Zeit Probleme mit dem Rücken, deshalb bin ich auch nicht mehr gern spazieren gegangen.
Bei der Arbeit verstärke sich dies noch und ich musste mich echt quälen um dies durchzuhalten.
Ich machte mir nur Gedanken was du wohl jetzt Hendrik erzählst und wie er damit umgeht.
Ich kam am 09.11.04 abends wieder, und als ich nach hause kam hattest du alles von wert mitgenommen. Das Telefon war rausgerissen und die Hunde waren in Hendriks Kinderzimmer eingesperrt wo sie wie damals zum Anfang unserer Beziehung Hinkoteten und Urinierten. Hendrik sein Bett war voller Hundehaare und stank erbärmlich. Was soll denn ein kleiner Junge denken????
Aber dir war sowieso alles egal, Hauptsache einen mit Geld abkriegen.
Unsere Nachbarin rannte durch den Garten und musste sich um deine Meerschweinchen kümmern.
Mir war dies derart peinlich dass ich die Roll-Läden runterließ damit keiner dieses Kaos sieht, außerdem warst du so peinlich das ich mich gar nicht traute mit jemanden zu sprechen denn dann hätte ich ja erzählen müssen was du für ein Problem hast.
Da du unser Auto hattest kam ich aus ……nicht weg und außerdem tat mir mein Bein weh von dem Bandscheibenvorfall. Mein Bruder schloss mir noch das Telefon an damit ich wieder anrufen konnte.
Ich hatte auch nicht viel Appetit denn wenn man gerade verlassen wirt dann ist dies manchmal so.
Ich bestellte mir eine Riesenpizza von der ich zwei tage aß.
Du hast bestimmt mit deinem neuen schönen Zerano Schinken gegessen
Und dich von seiner ´´Fürsorge´´ mollig wohl gefühlt???
Am Freitag den12.11.04 fuhr ich mit meinem Bruder wieder auf die Baustelle, um den Rest zu erledigen. Wir Arbeiteten bis Sonntagmorgen um zwei Uhr.
Um sechs Uhr morgens am14.11 war ich wieder völlig kaputt zu hause.
Die Nachtspeicherheizung war ausgestellt und die Hunde rannten im ganzen Haus rum.
Alles stank nach Kot und Urin.
Um 11 Uhr kamst Du zu mir um mir unseren Sohn zu bringen, Hendrik war völlig geschockt über Das Kinderzimmer und setzte sich unter den Wohnzimmertisch. Du zogst grinsend von dannen und ließt mich mit unserem Sohn allein.
Ich wusste nicht was du dir denkst und konnte dich nicht verstehen, wie du mit der Situation umgehst. Aber so bist du eben.
Ich konnte dich nicht verstehen und mir zogen meine Bronchien zu vor Unverständnis.
Ich rannte aus dem Haus und ließ Hendrik zurück weil ich keine Luft bekam.
Ich holte von dir das Auto und fuhr ins Krankenhaus um mir ein mittel gegen die Erstickungsanfälle geben zu lassen .
Als ich wieder zu Hause war parkte ich das Auto wieder bei dir. Du standst bei Ralf im Eingang und Hendrik saß am Mittagstisch. Du grinstest mich wieder voller Hass an und verlangtest die Schlüssel.
Ganz schön frech wenn man immer von anderen schmarotzte und nach der Trennung auch noch das Auto vom ex beansprucht aber bei den Wertsachen musstest du ja selbst als Sozialhilfeempfängerin alles beanspruchen. Du nahmst mein Geld und kauftest ei und dann war alles deins. Aber das war bei all deinen ex ja so.
In dem Moment gingen mir die Nerven durch und ich fragte dich ob du dich vor unserem Sohn f….. lässt und du grinstest nur da nahm ich Hendrik seinen Roller und warf ihn ins Gebüsch.
Unser Sohn weinte und ich entschuldigte mich bei ihm und nahm ihn in den Arm. Aber ich musste selber weinen und drehte mich um und ging völlig aufgelöst weg. Aus lauter Frust über dein verhalten warf ich meine Jacke auf den Boden.
Am Nachmittag machte ich die Wohnung sauber um wenigstens schlafen zu können.
Ich ließ die Rolladen runter und legte mich auf das Sofa um nachzudenken aber ich musste weinen und weinen.
Draußen rannte unsere Nachbarin rumm und fütterte deine Hunde und Meerschweinchen.
Ich wollte aber meine Ruhe. Nach dem ich mich beruhigt hatte und zum nachdenken kam
Gingen mir viele Sachen durch den Kopf und da du mir vorwarfst nicht mit dir sprechen zu können setzte ich mich hin und wollte dir einen Brief schreiben , ich fing bestimmt zwanzig mal an aber fand nicht die richtigen Worte und so kam ich nicht weit.
Ich schaute Fernsehen und wartete auf einen Anruf von dir. Kam aber nix.
Ich schlief ein und wachte morgens um zehn Uhr erst auf weil unsere Nachbarin wieder im Garten rumrannte.
Ich fühlte mich wie auf dem Präsentierteller und zog die Roll-Laden runter.
Immerhin konnte man wenn man im garten sich bewegt das ganze Wohnzimmer einsehen.
Wer hat es schon gern beobachtet zu werden und dann auch noch in der Situation.
Gardinen hatten wir ja nicht.
Du riefst mich an und sagtest das du vorbei kommen wolltest um mit mir zu reden.
Das war am Montag den 15.11.04 gegen 11 Uhr ich ging also nicht weg um dich nicht zu verpassen, allerdings hatte ich nichts mehr zu essen und trinken im Haus da ich erst am Sonntag zurückkam. Geld hatte ich auch keins mehr zu Hause.
Du kamst erst gegen Abend und ich musste auch weinen wenn ich dich sah.
Du sagtest nur das du am nächsten tag wiederkommst und warst genauso schnell wieder verschwunden.
Ich bat noch um mein Auto damit ich noch einkaufen und zur Bank komme .
Ich holte Geld und mir was zu essen und einen sechser Träger Becks.
Das Auto tankte ich voll und legte dir sogar noch zwei schachteln Zigaretten rein, da du zu der zeit viel geraucht hast.
Danach versuchte ich noch mal dir zu schreiben musste aber immer wieder weinen weil ich an meinen Sohn dachte und unheimlich traurig war.
Ich schaute noch fernsehen und trank zwei Bier die mir aber nicht schmeckten da ich eigentlich nur was trinke wenn ein schöner Anlass ist.
Am nächsten tag den 16.11.04 war eigentlich nichts du kamst einmal vorbei und ich musste wieder weinen darauf hin gingst du wieder und sagtest nur ich soll mich mal zusammenreißen
Ich bin doch kein Kind.
Aber so bin ich nun mal. Und werde immer wieder so sein. Allerdings komme ich wohl nie mehr in eine solche Situation weil keine andere Frau so wie du ist und ich auch nur unseren Sohn habe.
Ich fing wieder an dir einen Brief zu schreiben aber fand nicht die richtigen Worte.
Komischer weise konnte ich nachts gut schlafen aber dies lag wohl auch an der kräftezärenden Situation.
Am nächsten tag dem 17.11.04 riefst du mich an um die Mittagszeit und batest mich gegen
15 Uhr zu hause zu sein da du mit mir noch mal reden wolltest. Ich glaubte dir und versuchte die richtigen Worte zu finden und nicht wieder zu Weinen.
Was dann passierte schlug dem fass den Boden aus, du kamst mit einer Frau die sich als Ärztin erklärte und ich wurde total überrumpelt.
Aber dein Plan hatte genau dies vorgesehen.
Die Dame fragte mich ob ich suizidal veranlagt währe und ich musste erst mal überlegen was das ist. Allerdings kam ich nach kurzem überlegen darauf und fragte sie was das mit mir zu tun haben soll.
Sie antwortete nur das mein Umfeld der Meinung ist das ich suizidale Gedanken hätte
Ich fragte mich nur welches Umfeld sie meint aber als ich das grinsen in deinem Gesicht sah, und deinen eisigen Blick, wusste ich wen sie meint.
Ich verneinte und dachte mir nur jetzt reiches aber.
Aber die Dame ließ nicht nach und fragte mich wieder was ich auch verneinte, ich dachte die will mich vera…… .
Aber die Dame meinte dies echt ernst und behauptete das sie den Eindruck hätte das ich suizidal veranlagt bin.
Nach dem sie mir nun vier mal die selbe Frage stellte und zum nächsten versuch Anlauf nahm , fiel ich ihr ins Wort und sagte das ich gestern aus unserem Wohnzimmer Fernster gesprungen bin und im selben Moment wieder zurück.
(unser Wohnzimmerfenster ist 70 cm über dem Boden und draußen ist Rasen meine Tonlage war auch eher auf ironisch gestimmt
So das dies eigentlich jeder als Witz auffasst und bestimmt nicht als Eingeständnis. )
Du sagtest selbst noch das dass ein Witz ist.
Ich forderte die Dame dann auf unser Haus zu verlassen was Sie dann auch tat. Die ganze Aktion dauerte keine acht Minuten.
Sie sagte noch das ich Sie bis Morgen anrufen soll. Sie ließ jedoch keine Telefonnummer da und ich hatte auch kein verlangen mir noch mal solch eine Unterhaltung anzutun.
Ich wusste ja auch nicht was du vorhattest und welche Geschütze du auffährst.
Ich wusste nicht was du wolltest.
Ich verlangte von dir solche Aktionen zu unterlassen und du zogst einfach ab.
Was dann passierte weißt du ja und du hattest dein Ziel erreicht.
Endlich wieder einen ex losgeworden.
Danke für deine Bemühung ……
Dies war bis zum 17.11.04 unsere tolle Beziehung nun sind wir nur noch unserem Sohn verpflichtet und da habe ich auf anfrage noch den zweiten teil bis Heute.
Ich verachte dich als meine ex bin aber zu allem bereit was unserem Sohn eine Glückliche Kindheit ermöglicht. Dafür schaue ich gern über alles hinweg.
Leider befürchte ich das du nicht in der Lage bist für unseren Sohn unsere Beziehung
Zu verbessern. Aber ich bin dir auch darüber nicht böse aber den schaden für unseren Sohn hast Du ganz allein zu verantworten.
Ich bin allerdings der Meinung das Du sowieso darauf keine Rücksicht nimmst da du leider
Nicht in der Lage dazu bist aber überrasche mich doch mal.
Ich achte dich als Mutter von Hendrik und werde immer so handeln das unser Sohn zu beiden ein gutes Verhältnis hat. Seine Meinung bildet er sich selbst aus unserem Handeln.
Dieses Schreiben und alle anderen werde ich für unseren Sohn weglegen bis zu seine
18. Lebensjahr.
Übrigens da du immer behauptest das ich Lüge dann bringe mal ein par Beispiele
Die du irgendwie belegen kannst.
Übrigens habe ich für vieles Beweise.
Und wenn du der Meinung bist das ich sowiso lüge dann schreibe ich noch ein Buch darüber.
Denn dann bin ich bestimmt ein guter Geschichtenerzähler.
Hochachtungsvoll
Rainer
Hallo,
ich habe nich alles gelesen, aber kann nur bestätigen: Einen Menschen in der Psychiatrie zwangsweise einweisen zu lassen ist besser als Mord. Weil legitim und gesetzlich geschützt.
Meine Erfahrung:
Jeder kann innerhalb von wenigen Tagen von unterschiedlichen Psychiatern genau das beschneigt bekommen, was der Psychiater haben möchte.
Beispiele aus einem konkreten Fall:
1. Tag, 1. Psychiater: Verdacht auf Borderline, keine akute Suizidalität
2. Tag, 2. Psychiater: Akut Suizidal
6. Tag, 2. Psychiater: Verdacht auf Borderline, nicht akut suizdal, Empfehlung zur zwangsweisen Einweisung
10. Tag, 2. Psychiater: Verdacht auf Borderline, nicht akut suizdal, Empfehlung zur zwangsweisen Einweisung
14. Tag, 2. Psychiater: Verdacht auf Borderline, nicht akut suizdal, Empfehlung zur zwangsweisen Einweisung
15. Tag, 3.-6. Psychiater: Keine akute Suizidalität, rest noch unklar.
18. Tag, 3.-6. Psychiater: Keine Auffälligkeit bis auf leichte Depression.
Die Gemeinschaft der Psychiater, Amtsärzte und Amtsgerichte weigert sich standhaft ein standardisiertes Verfahren für Begutachtung, Befunderhebung, Diagnose und Therapieempfehlung einzuführen, um sich die Freiräume für Willkür zu erhalten.
Und das nutzen sie aus.
Wer glaubt es sei alles rechtlich gereglt, dem wünsche ich von ganzem Herzen, dass er einmal in eine Situation kommt, in der jemand gegenüber der Polizei behauptet er sei akut suizidal.
Wer glaubt, dass unser System in Ordnung sei der mache mal den Selbsttest!
Nur Mut – alles wir gut.
(Und wenn die Psychiatrie Deines Krankenhauses noch etwas Umsatz braucht, dann machst Du damit ja auch etwas wirklich Soziales. Schreib mal, wenn Du wieder raus bist.)