21.11.2005

DRECKSÄCKE

„Ich will keine Drecksäcke verteidigen, nur des eigenen materiellen Wohlergehens wegen.”

Sagt eine Staatsanwältin, über die der Tagesspiegel berichtet. So eine Äußerung ist, ich verwende das Wort ungern, ein Skandal. Nicht wegen der Geringschätzung, welche die Dame offensichtlich Strafverteidigern entgegenbringt. Sondern wegen des Umstandes, dass Angeklagte für sie Drecksäcke sind bzw. sein können.

Schon mal was von der Unschuldsvermutung gehört, Frau Staatsanwältin? Und von Ihrer gesetzlichen Pflicht, auch alle Umstände zu ermitteln, die zu Gunsten des Beschuldigten sprechen?

Und wie kommen Sie überhaupt darauf, einen Beschuldigten als Drecksack zu sehen? Auch der schlimmste Straftäter ist und bleibt ein Mensch wie Sie und ich Ihr Nachbar. Er hat trotz seiner Tat die gebührende Achtung als Mensch verdient.

Ein Staatsanwalt, der Beschuldigten mit dieser Einstellung gegenübertritt und diese auch noch hinausposaunt, scheint mir ungeeignet, ausgerechnet die “objektivste Behörde der Welt” zu vertreten.

Update: Der Tagesspiegel hat das Zitat mittlerweile abgeändert.

(Link gefunden bei RA Carsten Hoenig)

50 Kommentare zu “DRECKSÄCKE”

  1. Uwe meint: (21.11.2005 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Die Frau Staatsanwältin ist blind. Und da steht nicht: Alle Beschuldigten sind Drecksäcke, sondern: „Ich will keine Drecksäcke verteidigen, nur des eigenen materiellen Wohlergehens wegen".
    Sie interpretieren nach meiner Meinung etwas zuviel in diesen Artikel über "Blinde, die als Richter arbeiten oder als Staatsanwälte – geht das? Sehr gut sogar. Jedenfalls in Deutschland." hinein.
    mfg
    Uwe

  2. krypter meint: (21.11.2005 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Das ist wirklich heftig. Nach "Datenschutz ist Täterschutz" jetzt auch noch "Rechtsvertretung ist Täterschutz"?

    @1: Ich gehe mal davon aus, dass Frau Staatsanwältin auch keine Unschuldigen nur des eigenen materiellen Wohlergehens wegen anklagen will…

    Gruß

    krypter

  3. Andreas meint: (21.11.2005 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    Es spielt doch hier keine Rolle, ob die Frau Staatsanwältin blind ist oder nicht. Und: selbst wenn sie nicht alle Beschuldigten als "Drecksäcke" bezeichnet, sondern nur einen einzigen, ist das meiner Meinung nach schon absolut fehl am Platz.
    Siehe (ist nicht meine Meinung, soll nur ein Gegenbeispiel sein):
    "Ich will mich nicht von Drecksäcken anklagen lassen." (ich hab ja nicht gesagt, dass alle Staatsanwälte Drecksäcke sind…)
    War da nicht neulich der Fall von dem angezeigten Schwarzfahrer:
    "Da könnte ja jeder Clown kommen."
    Der ist dafür verurteilt worden.

  4. RKS meint: (21.11.2005 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    Ach Herr Vetter. Soviel Selbstlosigkeit nimmt Ihnen doch keiner ab. Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass Sie noch nie einen Angeklagten für einen "Drecksack" (oder ähnliche Begriffe) gehalten haben. Auch solche Angeklagten haben natürlich einen Anspruch auf ein faires Verfahren. Das ändert aber nichts daran, dass sie eben "Drecksäcke" sind. Viele Juristen hätten Probleme damit, ein bestimmtes Klientel zu verteidigen. Ist aber auch nicht tragisch. Es muss ja nicht jeder Strafverteidiger werden.

  5. Andreas meint: (21.11.2005 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Trotzdem, eine Staatsanwältin, die Beschuldigte beleidigt, ist meiner Meinung nach fehl am Platze.

  6. RKS meint: (21.11.2005 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    @ 5:
    Das tut sie doch nicht. Sie sagt doch nur allgemein, dass Sie sich nicht vorstellen könnte, einen "Drecksack" zu verteidigen. Und diese Meinung dürfte ziemlich weit verbreitet sein (auch unter Juristen).

  7. Ingmar Greil meint: (21.11.2005 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    @4: Eine persönliche Meinung zu haben, und diese als Organ der Rechtspflege öffentlich zu vertreten sind aber immer noch zwei Paar Schuhe.

  8. Alix meint: (21.11.2005 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    @4
    Die Berurteilung eines Menschen als "Drecksack" ist eine Vorverurteilung bzw. eine Herabwürdigung einer Persönlichkeit. Es gibt keinen Menschen, der ein "Drecksack" ist, ihn sollte es jedenfalls nicht innerhalb einer Gerichtsbarkeit geben.
    Es gibt Arschlöcher – der Begriff ist allerdings anders besetzt und somit anders zu werten. Vielleicht gehören Sie auch dazu, entsprechend bewertet zu werden.

  9. Andreas meint: (21.11.2005 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    @RKS:
    Doch, tut sie. Dieses Interview gibt sie als Staatsanwältin, und als solche vertritt sie offensichtlich die Meinung, dass Strafverteidiger "Drecksäcke" verteidigen. Und das ist meiner Meinung nach eine Beleidigung.

  10. Hardy meint: (21.11.2005 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Meine Lieben Herren Anwälte, pisst euch doch nicht ins Hemd!

  11. twig meint: (21.11.2005 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Und sie beleidigt nicht nur potentiell Unschuldige, sondern auch deren Verteidiger. Denn die verhindern ja eventuell, dass die Drecksäcke verurteilt werden.

  12. gerichtsberichterstatter meint: (21.11.2005 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Viel Lärm um nichts, diese Diskussion, ich schließe mich den Kommentaren Nummer 1 und 10 in vollem Umfang an.

    Ich bin übrigens trotz zweier (bayerischer) juristischer Staatsexamen kein Rechtsanwalt geworden, weil er erstens schon genug schlechte Rechtsanwälte gibt und ich zweitens keine Drecksäcke verteidigen wollte … und davon gibt es in deutschen Gerichtssälen nun wirklich genug.

  13. Agiro meint: (21.11.2005 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Was soll der moralische Aufschrei: Es ist doch immer gut zu wissen, was gewisse Leute wirklich denken. Viel wichtiger scheint mir die Frage zu sein, wieso – wenn blinde Strafrichter schon nicht zulässig sind – dann blinde Staatsanwälte anklagen und Freiheitsstrafen beantragen können.

  14. gaius meint: (21.11.2005 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Im Zeitungsartiekl findet sich der "Drecksack" nicht. Hier sagt sie:
    "Jeden Verbrecher verteidigen zu müssen, das hätte sie nicht gewollt. Auch wenn es sich finanziell gelohnt hätte."
    Das klingt doch ganz anders.
    Ein Anwalt kann auch ein Mandat ablehnen. Dies war der StAin aber bei ihrer Berufswahl nicht bekannt.

  15. Udo Vetter meint: (21.11.2005 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Der Artikel ist geändert worden.

  16. RKS meint: (21.11.2005 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Teilweise ist das schon wirklich grotesk, wie sich einige RAe hier in diesem Blog darstellen.
    Rechtsanwälte als die besseren Menschen?
    Strafverteidiger als wahre Helden des Alltags?
    Fast schon seelsorgerischer Umgang mit dem Mandanten?
    Ich lach mich tot!
    Übrigens: Wenn ich was von RA Hoenig lese, muss ich immer an das Bild mit den albernen T-Shirts denken.
    http://www.kanzlei-hoenig.de/blog/4strafvert.jpg
    Fehlt eigentlich nur noch, dass die Vier Degen über ihren Köpfen kreuzen.

  17. Udo Vetter meint: (21.11.2005 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @ RKS: Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich um etwas mehr Sachlichkeit bemühen. So was Sinnfreies wie im letzten Beitrag können Sie sonst gern woanders veröffentlichen.

  18. Mone meint: (21.11.2005 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Der Artikel ist geändert worden?
    Das finde ich nun wieder unverschämt.
    Im Tagesspiegel wird's gedreht wie man es gerade braucht, ts.
    Sollte wahrscheinlich keine Diskussion drüber aufkommen ;o)

  19. RKS meint: (21.11.2005 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @ Herr Vetter:
    Sie verweisen darauf, dass Sie den Link zu dem Artikel bei RA Hoenig gefunden haben. Wenn man dort nachliest, findet man u.a. folgenden Satz:
    "Ich habe das Gefühl, daß für Frau Sauer ein Beruf als Korbmacherin, Bürsteneinzieherin oder Besenbinderin geeigneter ist" (vgl. http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/kein-mitleid-fur-drecksacke)
    Dieses schäbige Abstellen auf eine Behinderung hat mich ärgerlich und vielleicht auch unsachlich werden lassen.

  20. Martin_mb meint: (21.11.2005 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Ähm, irgendwie finden sich in dem Artikel des Tagesspiegels (mittlerweile) keine Drecksäcke mehr, es heißt jetzt: "Jeden Verbrecher verteidigen zu müssen, das hätte sie nicht gewollt. Auch wenn es sich finanziell gelohnt hätte."

    So klingt es weniger nach Angeklagten- sondern mehr nach Verteidiger-Verachtung, Stichwort "Söldnermentalität"…

    Hey, mal kurz Off-Topic: Unter dem Kommentarfenster finde ich gerade einen Banner für den "22C3". Hat Dir das Dein Webmaster untergeschoben, oder trittst Du da auf? Vielleicht mit dem Paper "Der Drecksack im Ermittlungsverfahren nach §§106 ff UrhG und sonstige Soße – Schweigen als oberste Beschuldigtenpflicht"?

  21. Udo Vetter meint: (21.11.2005 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    @ RKS: O.k., das kann ich nachvollziehen.

  22. Udo Vetter meint: (21.11.2005 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    Eine Teilnahme war aus Zeitgründen nicht möglich, leider. Ein Banner sollte aber drin sein, das hat sich jedenfalls der Webmaster gewünscht.

  23. Uwe (der echte) meint: (21.11.2005 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    @ RKS:

    Wenn schon, sollten Sie das vollständig zitieren, denn nach obigem kommt noch: "Vom Beruf eines Organs der Rechtspflege hat sie offenbar keine Ahnung."

    Wo sehen sie denn darin noch ein Hinweis auf eine Behinderung?

    Besenbinder, Pfannenflicker und dgl. waren früheren Zeiten sozial geächtete Berufsgruppen. Das hat sich in der Umgangssprache eben bis heute gehalten, wenn man ausdrücken will, daß jemand zu seinem Job nichts taugt. Mit Behinderungen hat das nichts zu tun.

    Eher schon ist dies also genau das, was da steht, nämlich eine abwertende Einschätzung über die fachliche Qualifikation der Dame. Wobei ich mal dahinstehen lasse, ob man sich dem anschließen sollte oder nicht; der TS scheint ja selbst nicht so genau zu wissen, welche Worte nun eigentlich gefallen sind. :-)

  24. Andreas meint: (21.11.2005 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Ich hab den Originaltext noch im Speicher, hab ich gleich mal gesichert…

  25. Volker meint: (21.11.2005 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    @24
    Im Google-Cache ist der Originaltext auch schon "gesichert".

  26. Jörg meint: (21.11.2005 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Das Grundproblem bleibt aber: Wie fühlt man sich als Verteidiger, wenn man einen Angeklagten zum milden Urteil oder Freispruch verholfen hat, obwohl man weiss, dass bei einer angemessenen Würdigung der Tat oder der Persönlichkeit ein weit höheres Strafmass angebracht wäre?

    Strafverteidiger ist ein Job, den sicher nicht jeder machen kann. Er ist genauso ethischen und moralischen Aspekten unterworfen wie andere Berufe, ob Arzt, Waffenhändler oder Polizist – oder Berater für die Pharmaindustrie (like me).

    Generall gilt: Man sollte sich in jedem Beruf Gedanken um ethische Belange seines Tuns machen.

    Auch der schlimmste Straftäter ist und bleibt ein Mensch ist zwar richtig, aber zu einfach.

  27. Andreas meint: (21.11.2005 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @26: Und wie fühlt man sich als Staatsanwalt, wenn man einen Unschuldigen hinter Gitter gebracht hat bzw. seinen Ruf ruiniert hat? Und ihn dann vorher noch als "Drecksack" bezeichnet? Staatsanwalt ist eben auch ein Job, den sicher nicht jeder machen kann.

  28. Jörg meint: (21.11.2005 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    @27
    Richtig. Aber seltsamerweise traue ich Staatsanwälten eher eine kritische Reflektion ihrer Arbeits zu, als Anwälten. Aber das kann auch an meinen subjektiven Erfahrungen liegen.

  29. Alix meint: (21.11.2005 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    @26
    "…Er ist genauso ethischen und moralischen Aspekten unterworfen wie andere Berufe, ob Arzt, Waffenhändler oder Polizist – oder Berater für die Pharmaindustrie …"
    *hüstel* ist vielleicht der Drogenhändler vergessen worden, wenn schon der Berufsstand Waffenhändler angeführt wird?

  30. Uwe (1.) meint: (21.11.2005 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    1:1. Auf sehr niedrigem Niveau. (Staatsanwälte:Rechtsanwälte).
    Für "Uwe der echte" von Uwe 1.:
    Typische Blindenberufe des 19.Jhs.: Korbflechter, Bürstenmacher, Stuhl- und Mattenflecher.
    http://www.paed1.ewf.uni-erlangen.de/schulmuseum/ka_450.htm

    Sehr nachdenklich macht mich:
    a)die schnelle Reaktion des TS. Zufall oder Blogüberwachung?
    b)Bisher keine Erklärung beim TS über diese Änderung. Wer hat Sie veranlasst?
    c) Das offensichtliche Anliegen des Artikels im TS wird in diesem Blog überhaupt nicht diskutiert. Kein moralischer Vorwurf, nur eine Feststellung.

  31. Andreas meint: (21.11.2005 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Normalerweise mag das vielleicht sogar zutreffen, ich will das nicht beurteilen, aber eben diese Staatsanwältin hat offensichtlich nicht diese Fähigkeit zur "kritischen Reflektion". Und wenn das Motiv für die Wahl des Berufs "Staatsanwalt" eben ist, keine "Drecksäcke" verteidigen zu müssen (sondern diese im Gegenzug anklagen zu dürfen), dann würde ich die Objektivität dieser Staatsanwältin doch in Frage stellen.

  32. Andreas meint: (21.11.2005 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @30:
    Im Artikel ging es ja auch eigentlich um die Fähigkeit von Blinden, in juristischen Berufen zu arbeiten. Das ist ja aber hier nicht kritisiert worden, warum auch. Es ging eben um diese Äußerung der Staatsanwältin, unabhängig davon, ob sie blind ist oder nicht.

  33. Udo Vetter meint: (21.11.2005 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte man die schnelle Reaktion des Tagesspiegels positiv sehen. Die Staatsanwältin hat es womöglich so gar nicht gesagt, wie es zitiert wurde. In diesem Fall wäre sie jetzt das Opfer dafür, dass jemand für einen knackigen Satz journalistisch unsauber gearbeitet hat.

    Oder die Staatsanwältin hat es so gesagt, will jetzt aber nicht zu ihren Worten stehen. Wenn der Tagesspiegel dann mitzieht und die tatsächlich gefallene Äußerung ohne Hinweis abschwächt, zeigt das allerdings auch nicht wahnsinnig viel journalistisches Rückgrat.

  34. Ingo meint: (21.11.2005 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Selbst schuldige Drecksäcke müssen verteidigt werden, andernfalls könnte man sich das ganze Justizsystem gleich schenken und die Leute auf Verdacht lynchen lassen. Schon von daher ist es unterste Schublade sich darüber aufzuregen dass Anwälte mit sowas Geld verdienen, Staatsanwälte lassen sich ja auch dafür bezahlen Unschuldige anzuklagen und eventuell sogar ihrer Freiheit zu berauben.
    Und dann bleibt da noch – wie schon mehrfach festgestellt – die Tatsache dass eine Staatsanwältin im Interview derartige Formulierungen von vornherein nicht verwenden kann, ungeachtet ihrer persönlichen Meinung.

  35. Torsten meint: (21.11.2005 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Hier geht einiges durcheinander: Solange es kein Verbrechen ist, ein Drecksack zu sein, ist die Charakterisierung auch überhaupt nicht mit einer Unschuldsvermutung zu verknüpfen.

    Als zweites: Als Anwalt nützt die Unschuldsvermutung wenig. man bekommt es ja mit dem Menschen und nicht mit der Akte zu tun.

    Und ein Drittes: was ist besser? Lieber einen Drecksack verteidigen oder einen Unschuldigen anklagen?

  36. Torsten meint: (21.11.2005 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Der dritte Punkt lässt sich leicht beantworten: es ist am besten in einem Justizsystem zu agieren in dem stets objektiv nach Lage der (sauber und gründlich zusammengetragenen) Beweise geurteilt wird und nicht subjektiv nach "der Typ sieht doch schon schuldig aus so wie der guckt", damit möglichst viele Drecksäcke hinter Gitter kommen und möglichst wenig Unschuldige. Und genau da verursacht eine Staatsanwältin, die offenbar schon voreingenommen und mit Geringschätzung für Verdächtige agiert, gewisse Magenschmerzen.

  37. pirat! meint: (21.11.2005 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    ich glaube nicht, dass die staatsanwältin meint, alle beschuldigten seien drecksäcke. ich glaube auch nicht, dass man aufgrund eines solchen zitates gleich mit grundlegenden prinzipien des strafprozesses gebrochen hat.

    ich glaube eher, hier ist etwas ganz menschliches passiert: da sind wohl die emotionen mit der staatsanwältin durchgegangen. das kennen wir verteidiger doch auch – oder?

  38. Jörg meint: (21.11.2005 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @29
    An der Reaktion zum "Waffenhändler" zeigt sich schön, dass man ethische Kriterien in die Bewertung infliessen lassen muss und nicht nur auf logische oder rechtliche Standpunkte beharren kann. Denn: Der Handel mit Waffen ist in Deutschland im Rahmen bestehender Gesetze erlaubt. Der Drogenhandel (mit illegalen Substanzen) nicht. Rechtlich könnte man sagen: Waffenhändler ist ein ehrbarer Job. Jeder wird sehen, dass es so einfach nicht ist. Und das gilt für Anwälte auch – wie für die meisten Berufe.

  39. n.n. meint: (21.11.2005 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @28

    also da hab ich aber auch schon ganz andere exemplare kennengelernt. leute, die ihren job sportlich nehmen, denen der jagdinstinkt durchgeht, die einen freispruch als niederlage sehen.

    aber auch glücklicherweise eine ganze menge anderer exemplare …

  40. Alix meint: (21.11.2005 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @38 Jörg
    Unter "Waffenhändler" verstehe ich nicht den Büchsenmacher, der Jagdflinten herstellt, an Jäger verkauft oder repariert. Als Waffenhändler bezeichne ich die Leute, die Waffen "zur Tötung eines Feindes" feil bieten. Ich denke, da ist ein kleiner Unterschied im Geschäftsfeld.

  41. Jörg meint: (21.11.2005 um 23:20) AntwortenReply to this comment

    @40
    Auch dafür gibt es Gesetze, bsp. das Kriegswaffenkontrollgesetz. Im Jahr 2003 wurden Kriegswaffen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro exportiert und Einzelgenehmigungen für Rüstungstransfers von 4,9 Mrd. Euro genehmigt. Insgesamt wurden in 78 Länder Kriegswaffen und militärisch verwendbaren Gütern geliefert. Das läuft ganz normal über Händler oder Vermittler. Also ein Job der im Rahmen der Gesetze abläuft.

  42. Dirk meint: (22.11.2005 um 02:13) AntwortenReply to this comment

    Meiner Erfahrung nach ist es doch so, das die meisten Staatsanwälte und Richter blind sind, unabhängig davon, ob sie sehen können…. ;-)

  43. Jan meint: (22.11.2005 um 04:48) AntwortenReply to this comment

    @33 (Udo Vetter)

    Es ist, soweit ich weiß, guter journalistischer Stil (bzw. eine Notwendigkeit, will man sich nicht auf längere Zeit auf Interviewpartner verzichten), ein niedergeschriebenes Interview bzw. wörtliche Zitate dem jeweilig Befragten vor der Veröffentlichung noch einmal vorzulegen. Ich könnte mir vorstellen, daß hier eine unbestätigte Fassung etwas vorschnell veröffentlicht wurde, die Befragte aber eben dieses Zitat nicht abgesegnet hat, und der Artikel daraufhin abgeändert wurde.

    Eine unbedachte Äußerung, die die Staatsanwältin aus den hier diskutierten Gründen nicht stehen lassen wollte, weil sie es "eigentlich nicht so meinte"? Dann ist doch eigentlich alles ok. Nichtsdestotrotz ist die Diskussion natürlich wertvoll — nimmt man sie als Diskussion darüber, ob ein Staatsanwalt ganz allgemein sowas sagen sollte oder nicht.

  44. Udo Vetter meint: (22.11.2005 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    @ Jan: Es ist an sich ein journalistischer Unstil, Interviewpartnern eine "Autorisierung" zu erlauben. Auch wenn sich das eingebürgert hat. Frage mal Journalisten, gerade in Berlin, wie sie darunter leiden, dass an sich gute Gespräche nachher von Pressesprechern oder Bedenkenträgern glatt gebügelt werden – bis zur Veröffentlichungsuntauglichkeit.

    Auf die Frage von Journalisten, ob ich ihren Text lesen will, sage ich, wenn mir der Gesprächspartner einigermaßen bei Sinnen erscheint: "Ist nicht nötig, vielen Dank. Wir haben doch beide gehört, was ich gesagt habe. Und Sie wissen, was die Leser interessiert." Oder so ähnlich.

    Ich bin bislang nicht wesentlich enttäuscht worden. Ich kriege dann auch schon mal Anfragen aus heiterem Himmel, so nach dem Motto: Ich habe mal wieder an Sie gedacht, weil das bei Ihnen ja so unkompliziert läuft.

    Was ja auch nicht schlecht ist.

  45. Matidio meint: (22.11.2005 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    @44:
    Nun ja, die Autorisierung hat ja nicht immer den Sinn das eigene Gesagte glattzubuegeln, sondern auch "eigenwillige" Interpretationen des Interviews, und seien es nur unglueckliche Herausschneidungen, seitens der Journalisten zu vermeiden. Du magst gute Erfahrungen gemacht haben, und sei es weil du nur vermeintlich "korrekten" Journalisten Interviews gibst. Aber spaetenstens, wenn du das erste Mal "fehlinterpretiert" wirst und eine Horde in irgendeinem Blog faelschlischerweise ueber dich herzieht wirst du zukuenftig auch auf Autorisierungen bestehen. (Das hat keinen Bezug zu der Staatsanwaeltin, sondern ist als hypotetischer Fall aufgefuehrt).

  46. Zielpublikum meint: (22.11.2005 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Mal den Absender und die Wortwahl ein wenig außer Acht gelassen: Die Frage darf man sich schon stellen als Jurist, oder?

  47. Knut meint: (22.11.2005 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Wie bitte? Nur weil die Staatsanwältin sich weigert, aus finanziellen Gründen jemanden verteidigen zu müssen, den sie persönlich als "Drecksack" empfindet, wird hier so eine Polemik abgeschossen? In meinen Augen ist die Frau integer.

  48. n.n. meint: (22.11.2005 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    @47

    na, dich möcht ich mal erleben, wenn du das mädel vom bauamt, das die die baugenehmigung verweigert hat, eine woche später mit folgendem zitat in der zeitung liest: "verwaltungsrechtsanwälte kann ich nicht verstehen, ich hätte keine lust irgendwelchen geschmacksfreien idioten zu einer baugenehmigung zu verhelfen, um geld zu verdienen"

    (nur um den sachverhalt mal in die erfahrungswelt der wohlanständigen bürger zu bringen …)

  49. stefan.costa meint: (22.11.2005 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    sollte die aussage der frau staatsanwältin tatsächlich so gefallen sein wie vor der änderung gelesen, dann zweifle ich massiv an ihrer juristischen kompetenz. denn die ansicht, die staatsanwaltschaft sei die gerechte institution, die grds nur und immer zurecht "verbrecher" anklage, die dann leider (!) ungerechtfertigterweise hilfestellung von "rechtsverdrehern" bekommen, ist sowohl im juristisch ungebildeten volk als auch unter jura-erstsemestern sehr verbreitet. indes schwindet sie im laufe des studiums und weicht einer differenzierteren anschauung und bewertung unseres rechtssystems, die unter volljuristen denn auch voll ausgeprägt sein muss.
    daher sei die frage erlaubt: wer hat frau sauer während ihres studiums WAS GENAU vorgelesen? oder bezieht sie ihre meinung aus dem hören von ally-mcbeal-folgen und amerikanischen gerichtsschnulzen, in denen der staatsanwalt die gerchtigkeit in person ist?

  50. jan meint: (23.10.2008 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    die Äußerung der staatsanwältin ist wirklich lächerlich weil sie damit den beruf des strafverteidigers schlecht macht. Sie sagt nämlich sinngemäß, dass es unredlich bzw. moralisch verwerflich ist als Strafverteidiger zu arbeiten, denn natürlich bekommen wir für unsere Arbeit Geld ( bin leider noch kein Millonär, der von den Zinsen leben kann). Nach diser Logik ist also die Institution des Rechtsstatees (Strafverteidigung ist eine Ausprägung eines jeden Rechtsstaates, sogar- man glaube es nicht – in den USA) moralisch verwerflich…. zum Weinen, Totlachen oder Aufregen… Die Frau hat ganz offensichtlich keine Ahnung und keinen charakter und hoffentlich gerät sie nicht mal selbst in die Fänge der Strafjustiz. Aber dann würde sie natürlich bei mir und meinen Kollegen anrufen und sich über die unmögliche Strafjustiz aufregen…..einfach nur erbärmlich und wenns nicht eine staatsanwältin gesagt hätte würd ich ja gar nichts zu schreiben. hoffentlich kommt die mir nicht mal vor die flinte

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