EILIG

Mit Schreiben vom 4. November lädt die Polizei meinen Mandanten zu einer Vernehmung ein. (Ich sage bewusst Einladung, denn es steht jedem frei abzusagen. Oder einfach nicht hinzugehen.) Der Vernehmung soll am 10. November 2005 sein. Abgestempelt ist das Schreiben am 14. November. Eingetroffen ist es zwei Tage später.

Mit rotem Kuli hat der Beamte noch notiert: Eilig! Als ich jetzt angerufen habe, um mich zu melden, war er allerdings bereits im Urlaub. Und seine Sachen bleiben liegen, bis er wieder ins Büro kommt. Sagt zumindest sein Kollege.

Eilig ist halt immer relativ.