GEHT DOCH
In seiner Entscheidung über die achtjährige Untersuchungshaft eines Mordverdächtigen hat das Bundesverfassungsgericht folgenden Satz geschrieben:
“Dem Beschleunigungsgebot ist daher – sofern nicht besondere Umstände vorliegen – nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird.”
Die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts haben Gesetzeskraft. Dies hatte ich zum Aufhänger für eine Hafbeschwerde genommen (Einzelheiten hier).
Heute Morgen rief mich der zuständige Richter an. Er schilderte mir die Situation seiner Kammer, die Belastung mit Terminen und die faktische Unmöglichkeit, so “kurzfristig” gegen meinen Mandanten zu verhandeln. Ich bedauerte die Situation aufrichtig, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass es dem Beschuldigten wohl kaum zugemutet werden kann, auf die Sparzwänge der Justiz Rücksicht zu nehmen. Insbesondere wenn er – wie alle anderen Beschuldigten in Haft – mit so klaren Worten Rückendeckung vom höchsten deutschen Gericht erhält.
Ja, die in Karlsruhe. So ganz wollte der Richter mir die Sache mit den drei Monaten nicht glauben. Wir verblieben so, dass er sich die Entscheidung ansieht und dann gegebenfalls noch einmal durchruft. Ansonsten würde meine Beschwerde halt Bestand haben. Zu entscheiden hätten sie übrigens dieselben Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, die den drastischen Beschluss des Verfassungsgerichts ausgelöst haben.
Vorhin rief der Richter noch einmal an. Er sei zwar nicht erfreut, aber an der Entscheidung gebe es wohl nichts zu rütteln. “Wir haben jetzt eine Drei-Monats-Frist für die Hauptverhandlung”. Dann vereinbarten wir schnell noch Verhandlungstermine – innerhalb des neuen zeitlichen Rahmens.
Die Beschwerde habe ich im Gegenzug zurückgenommen.
Schön zu sehen, dass die Entscheidungen aus Karlsruhe zumindest in den meisten Fällen noch ernst genommen werden.
Dass es in Deutschland aber erst einer höchstrichterlichen Klarstellung bedarf, dass 8 Jahre U-Haft zu lang sind (und zwar völlig unabhängig von der Schuldfrage), ist schon ziemlich traurig.
Acht Jahre in U-Haft, die Sparzwänge in Deutschland nehmen langsam Formen an die wohl kaum noch wahr sein können.
Man liest ja öfter, wie teuer jeder Tag im Knast dem Staat zu stehen kommt. Man sollte mal eine Statistik – soweit vorhanden – daneben legen, woraus hervor geht, wie hoch die Durchschnittsdauer von U-haft bis zu einer erfolgreichen Beschwerde ist. Ich wäre nicht überrascht wenn man ein paar Richter mehr einstellen könnte, mit deren Hilfe man die Dauer solcher aufzuhebender U-Haften(?) derart verkürzt, dass die Richter das Geld für ihre eigene Stelle "erwirtschaften".
Tja, wer einen "scharfen" Anwalt hat, ist im Vorteil. Die anderen, dessen Anwälte sich nicht beschweren, werden wohl spätere Termine bekommen.
das ist für mich mehr als unfassbar. das ist (ver)legalisierte menschenrechtsverletzung.
wieso wird dafür niemand wirklich zur verantwortung gezogen? jeder verlorene tag, jede stunde ist kostbar, ja unbezahlbar.
naja, auf der anderen Seite ist mit irgendwelchen unter großem Zeitdruck irgendwie hingebogenen Entscheidungen auch niemandem geholfen. Im Zweifel wird das zugunsten des Beschuldigten gehen.
Man kann sich schon die Überschriften eines großen, deutschen Boulevardblatts vorstellen "Schlächter von XY – nach 3 Monaten in Haft wütete er weiter".
Wenn man überlegt, dass für U-Haft bei Nichtbestätigung des Vorwurfs auch Schadensersatz gezahlt wird, sind 3 Monate vielleicht doch zu eng.
8 Jahre ist natürlich zu krass, keine Frage. Aber ob man deswegen gleich ins andere Extrem verfallen muss…
Mich würde interessieren, wie hoch der Schadensersatz wäre bei acht Jahren.
Dies kann man doch gar nicht in Zahlen fassen. Milliarden?
Acht Jahre ist ca. ein Zehntel des Lebens.
So viel verlorene Zeit…
@7: lächerlich wenig.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2004/0424/lokales/0133/index.html?keywords=Haftentsch%E4digung;ok=OK%21;match=strict;author=;ressort=;von=;bis=;mark=haftentsch%E4digung%20haftentschadigung
Und ich dachte, Sie hätten das Urteil des BVerfG ausgedruckt und bei Ihrem Schreiben an den Richter das gleich als Anlage beigelegt, wenn es schon so eilig ist.
Es so umständlich zu machen, das ist auch eine unnötige Zeitverzögerung.
@ Santos: Wenn man Entscheidungen in gewissen Konstellationen beilegt, beinhaltet das die Unterstellung, dass der Adressat sie nicht kennt. Außerdem hatte ich die URL angegeben. Das schont den Wald.
10:
und, was ist an so einer Unterstellung so schlimm?
11: Dann soll halt sein Mandant noch ein wenig länger schmoren.
@5: [wieso wird dafür niemand wirklich zur verantwortung gezogen?]
Weil Frösche als Gutachter für Sumpftrockenlegungen denkbar ungeeignet sind. :-))
Ich würde schon unterscheiden, ob Gerichte Prozesse bewusst und ohne Not um (8!) Jahre verschleppen, oder ob ein Verfahrensbeginn in Folge schierer Überlastung der Gerichte um einige(!) Monate verzögert wird. (Z.B. weil Anwälte die Gerichte mit Antragsserien überfluten, um sie zu zermürben).
Ich habe mir sagen lassen, Richter würden gelegentlich sehr -im Wortsinn- "ungnädig" reagieren, wenn man sie unter (Zeit)Druck setzt.
Bleibt für den Angeklagten zu hoffen, dass sich die eingesparte U-Haft nicht doppelt im Strafmaß wiederfindet.
Gruß A. John
@ A. John: Meine Meinung (und Erfahrung) ist, dass Mandanten mit sachlichen, juristisch nachdenkenden, die realistischen Möglichkeiten aber konsequent ausschöpfenden Verteidigern am besten fahren. Mit Kuschlern und Krawallverteidigern dagegen nicht. Jedenfalls ist es seit jeher mein Ziel, zur ersten Gruppe zu gehören.
14: "Jedenfalls ist es seit jeher mein Ziel, zur ersten Gruppe zu gehören."
Ich muß Ihnen etwas eingestehen: Ich habe mit meinen Kollegen gewettet, daß es keine 3 Tage dauern wird und Sie sich dieses Urteil des BVerfG zunutze machen werden. Die weitere Wette war dann, daß Sie die Entscheidung nicht als Anlage beilegen werden. In beiden Fällen habe ich die Wette gewonnen und die Kollegen müssen Ihnen jetzt zähneknirschend zwei Weihnachtskarten schicken. ;)
P.S.: Ich bin heute gut gelaunt, vgl. http://de.internet.com/index.php?id=2040075§ion=Marketing-News
Ich bin zwar nicht vom "Fach", aber immer wieder erschrocken darüber, wie wenig ernst solche Themen von einigen doch genommen werden.
In der Justiz gilt das betroffene Individuum anscheinend nicht viel.
Ist ja auch nur 'n Aktenzeichen.
Würden die Beteiligten, auf Seiten des Gesetzes auch nur eine Minute an den Gedanken verschwenden, der eingesperrte Mensch könnte womöglich unschuldig sein, solange seine Schuld nicht bewiesen ist, sie würden sich vieleicht wieder auf ihre Pflicht besinnen das Recht gerecht, zügig und zum Wohle aller Menschen zu sprechen.
Es ist nun mal nicht im Sinne der Rechtsprechung Freiheitsberaubung unter dem Mantel von Personalmangel, zuvielen Überstunden und persöhnlicher Überlastung zu verstecken.
Sich auch in das vermeintliche Opfer seiner Entscheidungen versetzen zu können, dieses Lehrfach wird im Jurastudium anscheinend völlig vergessen.
Das mit der Gesetzeskraft ist ja nun nicht so vollständig richtig, wenn ich das mal gerade so kleinkariert einwerfen darf. Gesetzeskraft haben verfassungsgerichtliche Entscheidungen nur in den in § 31 Abs. 2 BVerfGG genannten Fällen, kurzgefasst, wenn eine Rechtsnorm für nichtig erklärt wird. Dann muss die Entscheidung allerdings auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. In Deutschland gibt es eben (noch) keine Präjudizienbindung, jedenfalls nicht de jure.
Die zitierte Stelle aus der Entscheidung und die Entscheidung selbst haben daher keine Gesetzeskraft.
Hi
Um zu sparen ist dem Staat doch alles recht.
Zwar kostet der Aufenthalt angeblich viel Geld aber
als entschädigung für 8 Jahre läppische 32000 (11euro/tag)
also ist es billiger als eine Richter einzustellen.
Des weiteren ist es den Richtern doch egal wer da verrottet-ob schuldig oder nicht.
Den unschuldigen wird dann ein Deal angeboten, mit den Worten entweder akzepierst du eine Bewährungsstrafe (damit ist auch die Haftentschädigung erledigt) oder du gehst in den Bau
Was macht der Betroffene – er akzeptiert und schweigt. nach der Bewährung ist der Fall verjährt und man hat keine möglichkeiten mehr. Das ist der Rechtsstaat – hoch lebe er
eigentlich müsste es ja auch gehen wenn ich jemand 8 jahre im keller einsperre und ihn dann frei lasse und ihm 32000 euro gebe ich keine strafe dafür bekomme weil ich ihn ja wieder entschädigt habe. mich würde interressieren wie viel tage haft ich bekommen würde wenn ich 11 euro schulden bei den hätte?
bestimmt ist das so für 1 tag knast bekommt man 11 euro und für 11 euro schulden geht man 2 tage in den bau. könnte ich mir bei diesem nicht funktionierenden rechtssystem vorstellen.
ich bin der meinung wenn ein system einem menschen etwas nimmt was nicht ersätzlich ist dann mus das besagte system so zuverlässig sein das es keine solche fehler giebt ansonnsten wüede ich sagen auf grund das man lebenszeit nicht wiedergeben kann dem jenigen zumindest ein leben in wohlstand bis zu seinem ende geben sollte damit die richter und anwälte sich mal darüber gedanken mache das system so zu verbessern das es nicht zu so vielen unschuldig verurteilungen kommt