8.1.2006

BILDERKLAU UND ABMAHNWELLE

Wer auf ebay Bilder für seine Auktionen klaut, lebt gefährlich. Denn die Betroffenen wehren sich. Manche jagen so rigide Abmahnungen raus, dass es schon wieder dubios erscheint. Volker König schaut für Telepolis hinter die Kulissen.

Zu einem ähnlichen Thema auch der MCNeubert, öhm, lawblog.

12 Kommentare zu “BILDERKLAU UND ABMAHNWELLE”

  1. Andre Heinrichs meint: (9.1.2006 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie muss ich grade ziemlich schmunzeln über die letzte Zeile. Die Selbstironie gefällt mir jedenfalls.

  2. tagessau meint: (9.1.2006 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    sagt mal, bei telepolis steht:
    *snip*
    Etwas "klügere" Bilderdiebe gehen aufwändiger vor. Sie speichern das Bild lokal und laden es für die eigene Auktion wieder hoch. Während beim "Diebstahl per Referenz" in manchen Fällen unklar ist, ob er überhaupt einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen kann, ist das Hochladen des geklauten Bildes fraglos einer.
    *snap*

    was ist da mit "manchen fällen" gemeint?

  3. Gast meint: (9.1.2006 um 01:35) AntwortenReply to this comment

    @2: Deep-Links hat der BGH ja erlaubt. Verweise auf Bilder sind im Prinzip nichts grundsätzlich anderes. Wenn also ein existierendes und legal ins Internet gelangtes Bild von einer anderen Seite irgendwie referenziert wird, wird im Urheberrechtssinn nichts "kopiert" – es wird allenfalls "genutzt".

    Addiere zu dieser Nicht-ganz-Eindeutigkeit das möglicherweise vorhandene juristische Halb-bis-Dreiviertelwissen des Artikelautors, und schon hast du als Ergebnis diesen Absatz.

  4. Suitcase meint: (9.1.2006 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    @3: Du musst schon zwischen "Referenzieren" im Sinne von "Verweisen auf fremde Inhalte" einerseits, und "Einbinden fremder Inhalte" andererseits differenzieren.

    Auch der BGH dürfte einen Unterschied darin sehen, ob nun nur ein Link auf eine Unterseite eines fremden Webangebots gesetzt wird, oder ob diese fremde Unterseite – wenn auch ohne Kopieren der "materiellen" Daten – in ein eigenes Frameset eingebaut wird.

  5. Gast meint: (9.1.2006 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @4:

    ICH muß sowieso gar nichts, weil ich den Artikel nicht geschrieben habe. Deine Replik gilt also direkt diesem Autor – DER sollte das unterscheiden, und käme im Ergebnis eben kaum auf die zitierte Fraglichkeit.

  6. henteaser meint: (9.1.2006 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Macht sich der Fotograf nicht eigentlich selbst schon strafbar, weil/wenn er ein Objekt ablichtet, dessen Aufmachung (Cover, Produktdesign) urheberrechtlich geschützt ist?

  7. Christian meint: (9.1.2006 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Heise darf man grundsätzlich nichts glauben.

  8. Björn meint: (9.1.2006 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    @9: Also ich lehne ja Verallgemeinerungen grundsätzlich ab.
    :-)

  9. Nils meint: (9.1.2006 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    Ich habe Bandbreitendiebe immer ganz besonders gestraft – indem ich das so depp verlinkte Bild durch irgendwas ersetzt habe, das ich irgendwo gefunden habe und was die Bandbreitendiebe so ueberhaupt nicht haben wollten. Das Goatse.cx Prinzip, fuer Slashdot-Leser. Oder anders ausgedrueckt: "Sextipps fuer Schwuele" Buchcover-Scan anstelle eines "The Simpsons" covers.

    Das wirkt in der Regel :-)

  10. Nils meint: (9.1.2006 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    haha. "Schwule" nciht "Schwuele". Doofe Tastatur :-)

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