AMTSGEHEIMNIS

Das Informationsfreiheitsgesetz bringt einen Paradigmenwandel, schreibt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung:

Nun aber, seit dem 1. Januar 2006, ist nicht mehr die Geheimhaltung der Informationen die Regel, sondern ihre allgemeine Zugänglichkeit. Jeder hat einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den amtlichen Informationen, es sei denn, es liegen im Einzelfall spezielle Ausschluss- oder Beschränkungsrechte vor.

Nicht mehr der Zugang zu den Informationen der Behörden ist an Bedingungen geknüpft, sondern deren Geheimhaltung. Der Staat muss begründen, warum er Unterlagen nicht herausrückt, nicht der Bürger, warum er sie haben will. Das Wort „Amtsgeheimnis“, das zu den Hauptwörtern deutscher Bürokratie gehört, verliert an Bedeutung.

Der Artikel erzählt die – bis ins Jahr 1830 zurückreichende – Geschichte der Idee von der Informationsfreiheit. Er liefert außerdem Beispiele aus den Bundesländern, in denen es so ein Gesetz bereits gibt.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)