26.1.2006

FBEA (FRAG BESSER EINEN ANWALT)

Es ist doch erst Januar. Und trotzdem ist schon kein Geld mehr da – zum Beispiel für Rechtsberatung? Das war mein erster Gedanke, als ich diese Verzichtserklärung (PDF) las. Die legt eine mittelständische Firma tatsächlich Stellenbewerbern vor:

Hiermit erkläre ich ausdrücklich meinen Verzicht auf die Zahlung von Sonderzahlungen/Weihnachtsgeld und Urlaubsgeldansprüchen, nebst Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ein Ausgleich für diese Zahlungen ist in dem vereinbarten Stundenlohn/Arbeitsgeld/Stücklohn bereits enthalten.

Verzicht auf Urlaub? Geht nicht, weil Urlaub für jeden Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich (bei einer Fünf-Tage-Woche) mindestens 20 Werktage. Und davon darf nicht abgewichen werden (§ 13 Bundesurlaubsgesetz).

Verzicht auf Lohnfortzahlung? Auch auf die Lohnfortzahlung besteht ein zwingender Anspruch (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz in Verbindung mit § 12 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Der Arbeitgeber könnte also noch so lange mit der Verzichtserklärung wedeln, kein Richter würde ihm Recht geben. Womöglich kann er sich sogar noch ordentlich Ärger einfangen. Immerhin wäre es ja mal einen Gedanken wert, ob hier nicht versucht wird, Arbeitnehmer über ihre Rechte zu täuschen mit dem Ziel, sich auf deren Kosten zu bereichern. Von der unvermeidlichen Rufschädigung, wenn so ein Verhalten ruchbar wird, mal abgesehen.

51 Kommentare zu “FBEA (FRAG BESSER EINEN ANWALT)”

  1. Rudi meint: (26.1.2006 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    einfach immer wieder unglaublich…

    Erinnert mich an einen Fall im TV, als einer Mitarbeiterin im Einzelhandel im Pausenraum vom Bezirksleiter und Filialleiter ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde und bei Nichtunterschreiben mit Kündigung gedroht wurde…

  2. M. meint: (26.1.2006 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Fehlt noch der Verzicht auf Lohn und Gehalt. "Sie sollten froh sein, dass wir die Berufsgenossenschaft für Sie bezahlen!"

    Ich frage mich, warum man unbedingt einen Anwalt brauchen sollte, um zu erkennen, dass dies nicht funktioniert. Es gibt immerhin den gesunden Menschenverstand. Ich hatte gestern in einer anderen Sache (wo jemand ins Schleudern kam) ein längeres Gespräch mit einem befreundeten Anwalt, der sich sehr intensiv darüber gewundert hat, wie unprofessionell viele kleinere und mittlere Firmen mit Kunden (sic!), Mitarbeitern und Lieferanten umgehen.

    Es scheint oft daran zu liegen, dass man *alles* für sich herausholen möchte und dem "Vertragspartner" nichts gönnen möchte. Ist dann mal stärkerer juristischer Druck nötig, sind Geschrei und Kosten groß.

    Grüße,
    M.

  3. TK meint: (26.1.2006 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @ 1 Rudi:
    Das gibt's ziemlich häufig, nicht nur im Fernsehen.

  4. Alix meint: (26.1.2006 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Könnte doch getrost unterschrieben werden? Der Vertrag verstößt gegen geltendes Recht und die betreffende Vereinbarung dürfte damit im Falle z.B. eines Lohnfortzahlunganspruchs hinfällig werden. Aber der Mensch hat erstmal einen Job.
    Auch scheint mir die Formulierung 'Arbeitsgeld' etwas unpassend, es 'Arbeitsentgelt' für geleistete Arbeit.
    Aber es ist schon ein starkes Stück. Demnächst in diesem Wirtschaftstheater: "Darf ich bei Ihnen arbeiten und, wenn ja, was kostet der Spaß?"

  5. caroline meint: (26.1.2006 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    lassen sie mich raten: der arbeitgeber ist entweder lidl oder die dgb rechtsschutz gmbh

  6. Sebastian meint: (26.1.2006 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Um mal von den bösen Heuschrecken abzulenken: Ohne den ein oder anderen oben zitierten Paragraphen würde es vielleicht den einen oder anderen Arbeitslosen weniger geben…

  7. Simon meint: (26.1.2006 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    Ich finde da nichts überraschendes dran. Nichtjuristen über ihre Recht zu täuschen, ist, so wie ich das sehe, eine der Haupt-Aufgabenfelder von Juristen. Man muss sich nur mal den typischen AGB-Text anschauen, eine exemplarische Korrespondenz mit eine Inkasso-Firma, oder, wenn man es ganz hart will, auch mal einfach nur <a href="http://quellwasser.blogspot.com/2006/01/meine-rechte.html&quot; rel="nofollow">eine defekte Ware reklamieren</a>.

  8. Irmgard meint: (26.1.2006 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, dass es ein kleiner Mittelstandsbetrieb war – und nicht LIDL und Co. – die gehen viel subtiler vor und haben ja auch ihre Rechtsabteilung. Ich habe auch schon einiges mitbekommen, wie die Arbeiter und Arbeiterinnen für dumm verkauft wurden.
    Es ist gut, dass man hier auch Informationen bekommt. Ich finde es gut, dass ich hierher auf diesen Blog gefunden habe.

  9. Stefan meint: (26.1.2006 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    wie nimmt er sich nicht nen scheinselbstständigen, ist viel einfacher

  10. Bent Condit meint: (26.1.2006 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    So sieht ein normaler Arbeitsvertrag in den Ostbundesländern aus. Und bei zweimaligem Zuspätkommen gibt es fristlose Kündigung – rückwirkend. Diese Unternehmenskultur scheint sich langsam westwärts auszubreiten.

  11. selber meint: (26.1.2006 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Auf Bloomberg hat gerade ein Professor Seltsam erklärt wie durch den Kombilohn erstmal alle Löhne der unteren Lohngruppen sinken und anschließend das ganze Gehaltsniveau nach untewn ins Rutschen kommt. Dadurch ermindert sich die Arbeitslosigkeit.

  12. ixy meint: (26.1.2006 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    Ich würde auch sofort auf einen Arbeitgeber im Osten tippen. Mein Bruder durfte mal bei einer solchen Firma arbeiten.
    Erster Arbeitstag: Ende gegen 22:30 Uhr
    Kann ja mal passieren. Aber das war dort schon fasz Normalität. Einen Tag gings bis Nachts um eins. Mit Fahrzeit war er dann so gegen zwei zu Hause und hat für sich beschlossen, dass er erst um 8.00 Uhr morgens wieder in der Firma erscheint. Da wurde er böse vom Chefchen angepflaumt.
    Schwierig ist es nur, aus solch einem Arbeitsverhältnis wieder herauszukommen.
    Und falls Kommentare in der Form soll froh sein, dass er Arbeit hat und bloß zu faul, kommen:
    Der Junge ist fleißig und hat sich für die bisherigen Chefs immer abgearbeitet, auch wenn die am Ende keinen Lohn mehr gezahlt haben. Und den Job hat er auch für gut 1000 Euro gemacht. (Heizung/Sanitärinstallateur)
    Für solche Firmen sollte es einen Pranger im Internet geben. Aber das darf man ja dann auch wieder nicht. :-/

  13. Alix meint: (26.1.2006 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    RTFM (Read The Fucking Manual) entspricht etwa in bestimmten Situationen FBEA.
    RTFM habe ich letztens unserem Hausmeister empfohlen: damit er seinen sch*** Sat-Receiver selbst programmieren kann.

  14. Sansiba meint: (26.1.2006 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    Ich hab auch einen Arbeitsvertrag, von dem ich weiß, dass er rechtlich so gar nicht zugelassen ist. (Überstunden sind (ohne irgend eine Begrenzung der Stundenzahl) im Gehalt inbegriffen und ich bin kein leitender Angestellter.
    Nur: Es gibt keinen besseren Job derzeit.
    Und besser als Arbeitslosigkeit ist es trotz allem noch.
    Also: Mach mer halt (bei stillem Ärger) so weiter,…

  15. yeda meint: (26.1.2006 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Da wurde doch nun schon auf das Recht der ersten Nacht (Ius primae noctis) für den Geschäftsführer in dem Vertrag verzichtet. Und der Bittsteller bedankt sich nichtmal artig und unterschreibt, sondern rennt gleich zu Udo Vetter. Na toll.

  16. Towanda meint: (26.1.2006 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    Da ich den Fall <a href="http://towandas-turbulenzen.de/blog/arbeitsvertrage-sind-wir-schon-so-weit/&quot; rel="nofollow">ins Rennen geschickt habe</a>, kann ich etwas Licht in die Sache bringen: Es ist kein "Ost"-Betrieb und auch kein Großbetrieb, sondern ein relativ kleines Unternehmen (weit unter 50 MA) in NRW.

    So weit ich weiß, wurde der Vertrag bisher nicht unterschrieben, sondern man hat dem Geschäftsführer die Bedenken mitgeteilt. Die drei betroffenen MA sollen in den nächsten Tagen einen anderen Vertrag vorgelegt bekommen.
    Das war der Stand vom Dienstag dieser Woche, und ich hoffe, morgen einen aktuellen Lagebericht zu bekommen.

  17. abc meint: (27.1.2006 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    @12 Wieso vermindert sich dadurch die Arbeitslosigkeit?
    Die Praxis zeigt doch, dass die Profite, die durch immer geringere Löhne erzielt werden, keineswegs dazu verwendet werden, mehr Arbeitsplätze zu schaffen.

  18. 321 meint: (27.1.2006 um 08:07) AntwortenReply to this comment

    Solche Gebahren sind doch vollkommen unabhängig von der Größe oder der örtlichen Lage eines Unternehmens oder der Branche. Wenn man die Rechtsprechung zu "freien Mitarbeitern" – nämlich Berufsanfängern im Anwaltsbereich – verfolgt ist das doch Harmlos. Immerhin soll es zumindest noch einen festen Lohn geben.
    Und Bewerbungen von Juristen in Kanzleien mit 2.Staatsexamen akzeptabel, gute Stationsnoten, laufende Promotion – aber freie Mitarbeit ohne Lohn- oder Gehalts- oder überhaupt Vergütungsvorschlag sind gar nicht selten. Im MV hat lt. Versorgungswerk die Hälfte der Anwälte ein Einkommen von weniger als 2000,00 € – einen echten Anfänger kann man durchaus für 1300,00 € und auch noch weniger einstellen.
    Was bei der Zahlungsmoral auch von Rechtschutzversicherungen bei Vorlage der Deckungszusage irgendwie auch nicht mehr verwundert.

  19. Ethelbert meint: (27.1.2006 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    Es wird immer wieder gern versucht, die Zahlung von Urlaubsentgeld mit dem Stundelohn abzugelten. Wird gern bei studentischen Aushilfen gemacht. Hatte selbst mal das Problem und weder der Betriebsrat, noch ein eingeschalteter Anwalt wollten mein Problem verstehen.

  20. Urmel meint: (27.1.2006 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    Solcherlei "Verträge" (sprich: Ausbeute) sind in den ach so "beschützten Werkstätten" für sog. "Behinderte" üblich, normal, seit Jahren und Jahrzehnten in Beton gemeißelt – und es interessiert nicht. Niemanden. Keine Sau. Sind ja nur Behindis, Schrott, der Rest.

    Trifft solcherlei Ungemach – und ich gönne es wirklich niemandem! – nun einen "gsunden" Arbeitnehmer – ist das Geschrei groß.

    Zweierlei Recht(sempfinden) – für Normalos und für Behindis???

  21. Arno meint: (27.1.2006 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    @#20: Ich kenne das auch von einer großen wissenschaftlichen Forschungsgesellschaft — gibt eigentlich nur zwei wirklich große, deshalb keine weiteren Details. :-) Die stellen ihre studentischen Hilfskräfte ("Hiwis") auch mit solchen Verträgen ein. Da sie die festgesetzten Stundenlöhne für Hiwis an Hochschulen übernehmen, versuchen sie wohl auf diesem Wege die Lohnkosten zu drücken. ;-)

  22. MD meint: (27.1.2006 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Verzicht auf Lohnfortzahlung hatte ich auch mal bei einer amerikanischen Großbank.

    @ 321: Dein Gejammer ist widerwärtig. Du wusstest, dass du Jura und somit in die Arbeitslosigkeit studiertest. Dein Verhalten ist nur peinlich. Das hat was, wenn einer, der nicht unter Inkontinenz leidet, in die Hose macht und wenn es dann erkaltet und unangenehm wird, anfängt Wehzuklagen.

  23. stefanolix meint: (27.1.2006 um 09:30) AntwortenReply to this comment

    Die Verträge studentischer Hilfskräfte sollte man bitte nicht mit richtigen Arbeitsverträgen vergleichen. In meiner Studentenzeit wurden die auch nicht allzu toll bezahlt, aber man nahm doch einen solchen Job auch wegen des Lerneffekts und wegen der damit verbundenen Kontakte an. Ein Student findet immer irgend einen Job, der ähnlich wie ein Hiwi-Job bezahlt wird. Das ist auch eine Weile ganz lustig. Aber irgendwann muss man halt erwachsen werden.

    In diesem Fall geht's doch um Verträge von Arbeitnehmern, die sich oder/und ihre Familie mit dem Einkommen versorgen müssen. Da darf man gern genauer hinschauen. Und zu "Towanda": entscheidend wird nicht sein, ob die Mitarbeiter bessere Verträge vorgelegt bekommen. Entscheidend wird sein, dass sie eine anständige Entlohnung vorgelegt bekommen :-)

  24. Sebastian meint: (27.1.2006 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    @24
    Komische Logik im ertsen Teil.

  25. Manfred S. meint: (27.1.2006 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    Ich wohne im ländlichen Raum und kenne wirklich viele (!) 400-Euro-Kräfte, die zum Teil sogar wissen, dass zum vereinbarten Stundenlohn noch gesetzlich zustehender Urlaub, sogar mit Bezahlung, und auch Bezahlung an Feiertagen gehören würde usw.
    Meist sind dies kleine Betriebe unter 5 Mitarbeitern. Und die meisten sind sich sicher, dass die Einforderung dieser Ansprüche eine Kündigung zur Folge hätten.

  26. somlu meint: (27.1.2006 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    Manueller Trackback:

    <a href="http://myblog.de/somlu/art/2768850&quot; rel="nofollow">Schöne neue Welt</a>

    Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung. Nein, es gibt nicht mehr Arbeitsplätz. In die Zeitung habe ich heute noch nicht geschaut, falls sich an diesem Punkt über Nacht etwas geändert haben sollte. Was sich aber ändert und dass dank der freundlichen Unterstützung hochfinanzierter Lobbys, wie INSM und Gehirnwäschekampangnen ist die Haltung von Unternehmen zu ihren Arbeitnehmern…

  27. Sebs meint: (27.1.2006 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian: Du kannst es dir vielleicht leisten in den 5 Tagen urlaub die so ein Juppie wie du im Jahr noch machen kann dann selber aufzukommen, oder auch die Tage die du im Privatversicherungseinzelzimmer liegst sind in deiner Krankenhausmenschenklasse recht bequem. Aber andere brauchen das …. das solltest du verstehen.

  28. Sebastian meint: (27.1.2006 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    @Sebs
    Schön, daß wir persönlich werden.
    Rein emotionslos in dieser emotionalen Disskusion sollte man nicht vergessen, daß restriktives Arbeitsrecht zu weniger Arbeitsplätzen führt. Man muß sich klar machen, daß außerhalb Deutschlands fast alle Arbeiter billiger sind, viele besser und einige besser und billiger! Das kann man doof, gemein und unsozial finden, es ändert aber nichts an der Tatsache.
    Es gibt nur einen Weg, in solch einem Wettbewerb zu bestehen: Bildung!

  29. somlu meint: (27.1.2006 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    @stefanolix, an dem Tag, an dem du für dein Leben vollständig selbst aufkommen musst, während du studierst, werden anständige Verträge überlebenswichtig. Bei regelmäßiger Anstellung ist das außerdem ein Teilzeitarbeitsverhältnis und es kommen entsprechende Gesetze zur Anwendung. Mag sein, dass der ein oder andere Student sich das leisten kann, darauf nicht zu bestehen aber die, die ich kenne, können das nicht.

  30. somlu meint: (27.1.2006 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian, irgendwie übersiehst du, dass es in einer Gesellschaft eben nur nur Hochqualifizierte geben kann, aber klar, wers nicht schafft, ist halt selbst schuld und soll halt schauen, wo er im Falle einer Erkrankung seine Miete herbekommt. Ziemlich zynischer Standpunkt.

  31. Sebastian meint: (27.1.2006 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    @31
    Das hat mit Zynismus nichts zu tun, sondern mit Fakten. Wenn man bedenkt, daß ein erheblicher Anteil der Langzeitarbeitslosen keinen Berufsabschluß hat und 10% jedes Jahrgangs die Schule ohne Abschluß verläßt, kann man nicht behaupten, diese Leute sind alle irgendwie lernbehindert. Das ist das Ergebnis verfehlter Sozial-, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik. Wenn man jahrzehntelang Fehlanreize setzt, braucht man sich nicht zu wundern, daß man ein massives Problem mit der Wettbewerbsfähigkeit bekommt.

  32. somlu meint: (27.1.2006 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    ja ja, die lieben Fakten, ich bin im Bilde (Achtung Ironie)

  33. stefanolix meint: (27.1.2006 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    @Somlu: Ich habe während meines Studiums vom ersten Tag an sehr hart für meinen Lebensunterhalt gearbeitet (sowohl mit dem Kopf als auch mit den Händen!) und ich hatte auch Jobs als studentische Hilfskraft. Aber auf Dinge wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld habe ich schon deshalb nicht geachtet, weil es sowieso nie diskutiert wurde. Ich habe mir einfach gesagt: "Akzeptiere die Bedingungen oder suche dir einen anderen Job".

    Hätte ich die Uni auf Weihnachtsgeld verklagen sollen, nur weil ich in dem betreffenden Jahr in einem 15-Stunden-pro-Woche-Job durchgängig beschäftigt war? Hätte ich die Baufirma verklagen sollen, für die wir damals Wärmedämmung geklebt haben? Oder die Softwarefirma, für die ich später an einem Programm mitgeschrieben habe? Nein, ich hätte in meiner Studentenzeit nie auch nur eine Sekunde daran gedacht! Und vielleicht hat mir genau das einiges leichter gemacht …

    Ich sollte vielleicht nochmals betonen, dass ich es bei dauerhaften Arbeitnehmerverhältnissen anders sehe und dass ich solche Vorgaben wie in dem gescannten Vertrag natürlich ablehne. Nur um zu vermeiden, dass mich heute noch jemand in die neoliberal-konservativ-und-noch-schlimmere Kiste packt …

  34. Sebastian meint: (27.1.2006 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    @35
    Ich bin neoliberal. Und konservativ. Und noch schlimmer!
    Außerdem esse ich Kinder!!!

  35. tara meint: (27.1.2006 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    gerade wenn mensch gezwungen ist, sein studium selbst zu finanzieren, ist fehlende lohnfortzahlung im krankheitsfall ein risiko, über das sich durchausnachzudenken lohnt. zum thema studentische aushilfen: manche arbeitgeber denken wohl, dass sie gut ausgebildete und in der regel intelligente menschen und ihre arbeitskraft zum nulltarif bekommen können.

    und es geht nicht um freiwillige zahlungen wir urlaubsgeld oder weihnachtsgeld, sondern um gesetzlich festgelegte zahlungen wie urlaubsentgeld oder lohnfortzahlung im krankheitsfall.

    zum thema lohnniveau: nicht vergessen, dass hier meistens für den profit einiger wenige gearbeitet wird. wieso sollte also der staat den unternehmensgewinn finanzieren, durch kombilohn oder ähnlichen blödsinn? das halte ich für verschwendung meiner steuergelder. sowas kotzt mich an.

  36. Micha meint: (27.1.2006 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Steht im verlinkten Gesetzestext (§3 BUrlG) nicht, daß man jährlich mind. 24 Urlaubstage bekommen muß? Reduziert sich bei einer Fünf-Tage-Woche die Anzahl etwa auf 20 Tage? Offiziell zählt der Samstag ja zu Werktagen…

  37. stefanolix meint: (27.1.2006 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Nach dem Wort "gezwungen" wollte ich schon mit dem Lesen aufhören. Es wird niemand gezwungen, zu studieren. Also kann auch niemand "gezwungen" sein, seinen Lebensunterhalt während des Studiums selbst zu finanzieren.

    Lohnfortzahlung? Klar wurde an der Uni der Lohn fortgezahlt, aber nur, wenn wir die Arbeit zu einer anderen Zeit nachgeholt haben.

    Und es geht hier nicht um studentische Arbeiten zum Nulltarif, wer hat denn solche Parolen in die Welt gesetzt? Alle guten Studenten, die ich kenne (und ich kenne viele), haben auch heute noch einen oder mehrere Jobs, die etwa so beschrieben werden können, wie ich es oben getan habe. Die bringen Leistung. Die lassen es sich bezahlen. Punkt.

  38. somlu meint: (27.1.2006 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Klar, kontingente Argumentation, niemand ist gezwungen also sind gesetzeswidrige Arbeitsverträge kein Problem.

  39. tara meint: (27.1.2006 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    naja, sagen wir es mal so, wenn jemand intelligent genug ist fürs studium, aber die eltern kein geld haben, aber zu viel für bafög, und dann arbeiten geht, ist es gerechtfertigt, ihn um arbeitnehmerrechte zu betrügen?

    ich arbeite auch und bringe leistung. also bin ich ein ganz normaler arbeitnehmer mit den entsprechenden rechten. wieso soll das anders sein, wenn jemand student ist? der kostet den ag sowieso weniger, weil weniger sv-beiträge gezahlt werden.

    es geht vielleicht nicht um arbeiten zum nulltarif, sondern zum billigtarif.

  40. Arno meint: (27.1.2006 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @stefanolix: Deine Argumentation ist extrem wirr. Es gibt in Deutschland Gesetze an die sich alle halten müssen, auch Arbeitgeber die Studenten einstellen. Studenten sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Auch dann nicht wenn sie von einer Hochschule beschäftigt werden.

    Und Dinge wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch etc. haben nichts mit bezahltem Faulenzen zu tun. Hier wird einfach Leistung anders bezahlt und gewisse Risiken werden — ähnlich wie in einer Versicherung — von einer größeren Gemeinschaft getragen, damit ein einzelner nicht einem unverhältnismäßig großem Risiko ausgesetzt sein muss.

    Wenn es diese Dinge nicht gäbe, müssten die Löhne, die gezahlt werden, entsprechend höher sein. Das würde zu denselben Ausgaben auf Seiten der Arbeitgeber führen. Die Arbeitnehmer hätten im Durchschnitt auch noch dieselbe Einnahmen. Es würde sich in Summe also auf den ersten Blick nichts ändern.

    Nur auf den zweiten: Wenn ich als Arbeitnehmer das Pech habe, eine Woche krank zu sein, bekomme ich eine Woche lang kein Geld. Naja, Pech. Das gleicht sich mit der Zeit schon aus. Aber was mache ich denn, wenn ich wochenlang krank bin?

  41. pewe meint: (27.1.2006 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Wir bewegen uns ständig zurück, was soziale Standards angeht. Irgendwann werden wir im Winter Heizöl mitbringen müssen, um den eigenen Arbeitsplatz warm zu haben. Über diesen lächerlichen, zudem sittenwidrigen Vertrag muß man kein weiteres Wort verlieren.

    Aber immer wieder interessant, wie die Stiefellecker solcher Vertragsverfasser das auch noch toll finden. Sie glauben ernsthaft, sie würde so etwas nicht treffen, wenn sie nur ordentlich Stiefellecken. Aber sie täuschen sich. Die Sklavenhalter von Morgen kennen keine Dankbarkeit sondern verlangen unbedingten Gehorsam.

  42. somlu meint: (27.1.2006 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @stefanolix, schau einer an, ich hab auch gearbeitet, immer seit ich 16 Jahre alt bin, wann immer es ging, nach dem Grundstudium u.a. auch als Hiwi und mein Vertrag war nach Tarif, da war auch Weihnachtsgeld dabei. Außerdem habe ich in fast allen Verträgen, auch wenn ich irgendwo nur 6 Wochen war Urlaub, anteilig ausgezahlt bekommen. Wie Arno @ 42 schon schrieb, es gibt in diesem Land noch Gesetze, die das regeln. Wenn du während deines Studium nicht daran gedacht hast, dich auch für deine Rechte einzusetzen, dann ist das dein Problem aber genau sowas führt doch dazu, dass die allgemeine Stimmung aufkommt, es ginge auch ohne solche Regelungen, an dem Tag an dem das nicht mehr deine eigenen Entscheidung ist, sondern dir aufgezwungen wird, ist Schluss mit lustig. Und inzwischen sind wir soweit, wie aus den Kommentaren deutlich wurde, sind antisoziale, sittenwidrige und ungesetzliche Verträge in einigen Regionen wohl schon selbstverständlich. Wo willst du denn mit den Ausnahmen anfangen und aufhören, das ist total unlogisch, wie du argumentierst.

  43. F L A M E meint: (27.1.2006 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Was die ganze Diskussion?
    Mal nebenher bemerkt!
    Eine Friseurin verdient im Monat netto so ca schlappe 700 – 800 Euro. OK ein bischen Trinkgeld kommt noch.
    Eine Bäckereifachverkäuferung kommt auch nur auf schlappe 600.
    Die arbeiten beide Vollzeit!

    Ich bekomme bei einer 35 Stunden Woche auf dem Papier wohlgemerkt Summe X zzgl Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 35 Tage Urlaub, einen Firmenwagen gehobene Mittelklasse, 10 Tage bezahlten Urlaub [Weiterbildung in der Karibik 1 x pro Jahr] usw usw. Und was habe ich davon? Als ich letztes Jahr meinen Änderungsvertrag bekam war der vollgepackt in einem DinA4 Leiz Ordner. Ich brauchte nur ein einzigen Vordruck auszufüllen – naja ein X entweder in dem einen oder anderen Kästchen zu machen – meinen Willhelm darunter und ab das Ding nach Darmstadt.
    Das Kreuz an der falschen Stelle und ich hätte mich mit goldenem Händedruck verabschiedet.
    Jetzt ein halbes Jahr später bereue ich nichts. Naja, ok.. 120 % mehr Leistung bei 80% des vorherigen Gehaltes sind schon gravierende Einschnitte im Leben.
    Aber, nur so geht es wieder aufwärts in Deutschland.
    Last but not Least spielte sich selbiges was Udo postete ab, nur auf einer anderen Ebene.
    Meine Meinung, wer zurückstecken kann sollte es auch. Das auch zum Wohle der Solidargemeinschaft in Deutschland und nicht nur als Niesnutzer dieser Gemeinschaft!
    Achja, noch kurz an alle jammernden Studenten!
    Warum seit ihr nicht gleich in die Produktion, sondern wollt studieren und mal eben ein paar Jährchen verzichten?
    Reizt Euch die große Kohle in Zukunft??

    Grüße aus der Dönerfreien Republik
    F L A M E

  44. stefanolix meint: (27.1.2006 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Also noch mal von vorn: Ich will keine Rechte in dauerhaft angelegten Arbeitnehmerverhältnissen beschneiden. Ich lehne solche Vorgaben wie in dem gescannten Vertrag ab. Zum wiederholten Male.

    Ob es Anfang der 90er Jahre in den Hochschulen im Osten für studentische Hilfskräfte eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gab, weiß ich nicht. Ich habe jedenfalls keine in Anspruch genommen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld kann es wohl nicht gegeben haben, weil die Verträge immer nur über ein Semester liefen. Keine Ahnung, ob da etwas mit verrechnet wurde. Es hat mich einfach nicht interessiert.

    Mich hat interessiert, dass ich in einer DOS/Win3.11-Welt an echten Unix-Maschinen programmieren durfte. Ich habe dort Dinge gelernt, die mir später einen großen Vorsprung gaben und ich habe in einem doppelten Vertrauensverhältnis gearbeitet: meine Auftraggeber haben sich auf meine Ergebnisse und auf meine Zeitangaben verlassen. Ich habe die Uni — so wie ein Freiberufler — als interessanten /Auftraggeber/ angesehen. Nicht als feindlichen, ausbeuterischen Arbeitgeber. Und ich sehe das heute immer noch so. Falls das jemanden befremden sollte, bitte ich vielmals um Entschuldigung.

  45. stefanolix meint: (27.1.2006 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    @FLAME: Ich weiß, dass Juristen nicht so gern rechnen, aber die Prozentrechnung übst Du noch ein wenig(?) :-)

  46. tara meint: (27.1.2006 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    @FLAME: vielleicht arbeiten ja einige studenten in der Produktion, um das studium zu finanzieren?
    anscheinend sollen gesetze nur für vollzeitkräfte gelten, deiner logik nach. nochmal: der studentenstatus ist für das arbeitsverhältnis im sinne von arbeitsrecht nicht von bedeutung. es gelten die gleichen kündigungsfristen etc. pp wie für alle anderen auch. studenten sind halt teilzeitangestellte. wie jeder andere teilzeitangestellte auch, der nur 10 oder 20 stunden in der woche arbeitet. der studentenstatus zählt nur bei der kranken-, renten- und sozialversicherung. insbesondere bei der arbeitslosenversicherung. auf die hat mensch als arbeitende/r student/in nämlich keinen anspruch (muß aber auch nicht einbezahlen).

    dein beitrag liest sich für mich so: sei froh, dass du studierst, da kannst du auch auf deine rechte verzichten und dich zum sklaven machen. ich sage ja nicht, dass es nicht durchaus positionen gibt, in denen der vorteil (qualifikationen, kontakte) dem nachteil (kein urlaubsgeld, wohlgemerkt, ich spreche nicht von urlaubsentgelt!) überwiegen. das ist aber nur eine minderheit der studentenjobs. callcenter zähle ich nicht zu den lohnenden jobs. andererseits: was hindert eigentlich die arbeitgeber daran, dinge wie urlaubsentgelt oder lohnfortzahlung im krankheitsfall bereits in der stundenlohn mit einzukalkulieren? wird doch bei jedem anderen arbeitnehmer, vollzeit- oder teilzeitangestellt, auch gemacht.

  47. Sara meint: (15.11.2006 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Genau diesen Verzichtserklärung habe ich unterschrieben! Sicher war mir klar, dass es nicht 100% rechtens ist. Aber ich brauchte den Job! Nun wurde allen Angestellten betriebbedingt gekündigt, kann ich nun im Nachhinein gegen den Verzicht vorgehen und meine Ansprüche für dieses und das letzte Jahr geltend machen? Oder muß ich mich an der Verzichtserklärung fest machen lassen. Und wie mache ich ggf meine Rechte gelten? Ich möchte ungern vor Gericht ziehen, da ich keinen Rechtschutz habe.
    Vielen Dank MfG

  48. Veronika Vera Hoppe meint: (13.2.2007 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

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