MEGA-PR

Die Welt berichtet über den Plagiatsprozess gegen Dan Browns Megaseller „The Da Vinci Code“:

Es war aufregend zu erleben, wie die Rechtsvertreter der beiden Kläger in ihrer Begründung immer wieder auf diese quasi-fiktiven Vokabeln zu sprechen kamen: „Konjektur“, statt historisch unwiderlegbare Fakten, und „plot“, was eine Vokabel der erzählenden Literatur ist, die Handlung eines Buches beschreibend. Wollten sie damit den Raum der strengen Historiographie verlassen, wo es nahezu keinen Copyright-Schutz gibt, und ins halb-fiktive Fach überwechseln, wo der Urheberschutz strenger überwacht wird?

Interessant: Die Rechte an dem Werk, aus dem Brown angeblich über das erlaubte Maß hinaus abgeschrieben hat, liegen beim gleichen Verlag. Der Prozess wird sich also wahrscheinlich für alle Beteiligten lohnen, unabhängig von seinem Ausgang.

Ich habe mir jedenfalls „Der Heilige Gral und seine Erben“ gerade bestellt. Er findet dann seinen Platz im Regal der ungelesenen Bücher. Gleich neben dem Da Vinci Code (noch immer oben rechts).

(Danke an den Kollegen Christoph Selzer für den Link)

LÜGEN

Herr S. hat sich vor Jahren bei der GEZ abgemeldet. Er wohnt bei einer Frau, die für Fernsehen und Radio bezahlt. Er hat keinen eigenen Fernseher. Und kein Radio. Die GEZ hat sogar mehrfach bei Herrn S. angerufen und gefragt, warum er kündigt.

Jetzt droht die GEZ mit Vollstreckung. Sie will mehr als 500 €.

Auf meine Nachfrage heißt es, von einer Kündigung sei nichts bekannt. „Hier steht auch nichts im Computer, dass wir bei Herrn S. angerufen haben.“

Schon wieder ein Mandant, der mich schamlos belügt.

KEIN VIDEO

Wenn es Streit in Bahnhöfen gibt, existiert neben Zeugenaussagen meist ein weiteres Beweismittel: die Überwachungsvideos.

Wegen einer tätlichen Auseinandersetzung stehen sich die Aussagen der Bundespolizisten und ihrer Kontrahenten gegenüber. Ziemlich unversöhnlich. Zeugen berichten, die Bundespolizisten hätten ohne Anlass einen Mann, der eigentlich nur seinen Personalausweis zeigen sollte, Handschellen angelegt, ihn gewürgt, geschlagen und getreten. Nach Darstellung der Beamten hat der Mann sie zuerst geschlagen.

Was mich wundert: Laut Akte hat sich niemand von der Bundespolizei darum bemüht, das Überwachungsband anzusehen. Oder es gar zu sichern. Dabei hätte man die Vorwürfe gegen den Beschuldigten mit den Aufnahmen doch so gut untermauern können. Und auch die Aussagen der Zeugen hätten problemlos als reine Gefälligkeit entlarvt werden können.

JOURNALISTEN BESPITZELT

Die Wolfsburger Polizei hat sich Verbindungsdaten von Telefonen der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung sowie von Privatanschlüssen von Journalisten beschafft. Anlass war nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung die Vermutung, Reporter hätten Polizisten bestochen.

Möglicherweise war es auch nur die Hoffnung, dass es so sein könnte. Laut HAZ liegt es nämlich näher, dass sich die Polizei nur über unbotmäßige Berichterstattung geärgert hat.

Die Verfahren wurden ohne Ergebnis eingestellt. Der Justizminister schweigt. Bislang.

(Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten)

STUNDEN SPÄTER

Amt für soziale Sicherung und Integration, Abt. Verwaltung Organisation und Service.

Ich hoffe, die Mitarbeiter dürfen wenigstens am Telefon weiter Sozialamt sagen.

NICHT BEKANNT

Der T-Com ist die Rufnummer des Anwaltsbüros Vetter & Mertens nicht bekannt. Zumindest ist das die Auskunft bei der Abfrage, ob ein DSL-Upgrade möglich ist.

Vielleicht sollte ich mit dem Hinweis mal die Rechnung zurückgehen lassen.

MÜLLOPFER SOLLEN KÜRZEN

Wer unter dem Streik der Müllabfuhr leidet, kann sich möglicherweise wehren. Politiker rufen jedenfalls zum Müllgebührenboykott auf, berichtet Spiegel online.

Auch Mieter sollen sich wehren, regt der Mieterbund an. Der Berliner Vorsitzende hält es für zulässig, dass Mieter während des Streiks 10 % kürzen – sofern die Wohnqualität unter dem Streik spürbar leidet.

OHNE LORE

Ich lese gern historische Romane. Aber nur schnörkellose. Also ohne Lore-Faktor. Wer wie ich noch dazu ein Faible für das Alte Rom hat, der sollte sich die Bücher von Simon Scarrow nicht entgehen lassen.

Mit dem Band „Under the Eagle“ beginnen die Abenteuer des Quintus Licinius Cato, der um den Preis seines Eintritts in die römische Armee aus der Sklaverei entlassen wird. Gleichzeitig ist es der Auftakt der römischen Invasion in Britannien. Scarrow verbindet Catos Karriere in der II. Legion mit der Geschichte dieses Feldzuges.

Die ersten drei Bände habe ich durch, zwei liegen noch da. Ich muss mich immer zwingen, zwischendurch mindestens ein anderes Buch zu lesen. Ansonsten wäre das Vergnügen mit dieser Serie dann doch zu schnell vorbei.

IMMER NOCH ERKÄLTET

Man kennt das ja. Früher oder später kommt es zu einer Brieftaschenkontrolle. Natürlich unter der scherzhaften Vorgabe, dass es doch nur um die alten Passfotos geht.

Vielleicht hole ich mir besser mal eine zweite Brieftasche. Für die Einkaufszettel. Und die Payback-Rabattcoupons.

Obwohl, ganz so schlecht ist es dann doch nicht gelaufen. Das kleine Klötzchen mit der lesbaren Aufschrift „a 100“ aus dem Fach ganz hinten rechts ging als Hustenmittel durch.

Der Typ am Nebentisch hat sich prächtig amüsiert.

DOITSCHES STUDIO

Ein Bielefelder Fitnessstudio zwingt seine Kunden, deutsch zu sprechen. Sonst gibt es die Kündigung. Zumindest wenn die Kunden türkisch sprechen. Das berichtet die taz. Das Studio möchte mit seiner Maßnahme angeblich die Integration fördern und „eine intakte Kommunikation aller Trainierenden gewährleisten“.

Landesintegrationsminister Armin Laschet soll den Betroffenen Hilfe zugesagt haben.

HANDY – ALLES NUR GERÄUMT

Wer im Auto nur auf die Uhr des Handys guckt, zahlt Bußgeld. Und kriegt einen Punkt. Es gibt – Überraschung ! – allerdings doch noch Situationen, in denen man im Auto das Handy in der Hand halten und trotzdem keinen Ärger kriegen kann.

Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, dass das Handy links im Türablagefach liegt. Und rappelt. Man darf es dann nehmen und auf die Mittelkonsole legen, damit es nicht mehr rappelt. So hat es das Oberlandesgericht Köln entschieden (NJW 2005, 3366).

Die Richter haben § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung genau gelesen und festgestellt, dass der Autofahrer das Handy nur nicht zur „Benutzung“ aufnehmen oder halten darf. Ein Wegräumen sei aber keine Benutzung, weil keine der vielfältigen Funktionen des Handys auch tatsächlich genutzt werde.