Wenn es Streit in Bahnhöfen gibt, existiert neben Zeugenaussagen meist ein weiteres Beweismittel: die Überwachungsvideos.
Wegen einer tätlichen Auseinandersetzung stehen sich die Aussagen der Bundespolizisten und ihrer Kontrahenten gegenüber. Ziemlich unversöhnlich. Zeugen berichten, die Bundespolizisten hätten ohne Anlass einen Mann, der eigentlich nur seinen Personalausweis zeigen sollte, Handschellen angelegt, ihn gewürgt, geschlagen und getreten. Nach Darstellung der Beamten hat der Mann sie zuerst geschlagen.
Was mich wundert: Laut Akte hat sich niemand von der Bundespolizei darum bemüht, das Überwachungsband anzusehen. Oder es gar zu sichern. Dabei hätte man die Vorwürfe gegen den Beschuldigten mit den Aufnahmen doch so gut untermauern können. Und auch die Aussagen der Zeugen hätten problemlos als reine Gefälligkeit entlarvt werden können.