19.3.2006

BEDROHTE BLOGGER

Ich bin noch nicht im Büro. Deshalb kann ich nicht zählen. Aber es dürfte eine lebhafte Woche gewesen sein. Gemessen an der Zahl von Abmahnungen, die sich Blogger, Podcaster und Forenbetreiber eingefangen haben. Sie brauchen nur kritisch über die Geschäfte eines Unternehmens zu berichten. Oder darüber, dass ein Unternehmen schon andere abgemahnt hat. Die Bekanntschaft mit Rechtsanwälten ist dann programmiert. Deren zweitklassiges juristisches Geschwurbel auch: Rufschädigung, Kreditgefährdung und, kann es noch jemand hören, Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Ich kriege mittlerweile Mails mit Beitragsentwürfen. “Kann ich das so schreiben, ohne eine Abmahnung zu riskieren?” Inhalt: die Geschichte einer verkorksten Paketzustellung oder Autoreparatur, Ärger mit einem DVD-Versender und kritische Worte über den eigenen Vater. Auf die Frage kann ich nur nein antworten. Es gibt keine Möglichkeit, Post vom Anwalt zu verhindern. Wer partout das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung scheut, muss die Klappe halten.

Die halbgaren, lieblosen juristischen Argumente in den jüngsten Abmahnschreiben belegen, dass es den Iniatoren um mehr geht als den Einzelfall. Sie wollen – für ihre jeweiligen Auftraggeber – Angst verbreiten, die Schere im Kopf der Blogger installieren. Wenn du was über die schreibst oder zulässt, dass über die geschrieben wird, brauchst du einen Anwalt. Also lass es besser.

Lass es besser?

Dazu sollte man wissen, dass Anwälte gerne drohen. Aber sich schwer tun, ihre Drohungen in die Tat umzusetzen. Bloß weil im Schreiben steht, Sie verletzen das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten, steht dies noch nicht fest. Gut möglich, dass der Anwalt seinem Mandanten gesagt hat: Mit einer einstweiligen Verfügung kommen wir wahrscheinlich nicht durch. Letztlich würden wir auf den Kosten sitzen bleiben. Aber versuchen wir es erst mal mit einem bösen Brief.

Ein aktuelles Beispiel, über das berichtet wird, zeigt eine durchaus typische Reaktion aggressiver Abmahner. Wehrt sich der Gegner mit guten juristischen Argumenten, besinnt sich der Abmahner auf Kulanz und verzichtet großmütig auf seine Ansprüche. Auf seinen Kosten bleibt der Abgemahnte allerdings sitzen. Es sei denn, er klagt sie ein. Oder er sammelt Spenden. Aber das klappt natürlich auch nicht öfter als ein Plattenvertrag nach einem häufig verlinkten Video.

Was bleibt allen, die nicht schweigen wollen?

Sie sollten daran denken, dass in unserem Land Meinungsfreiheit herrscht. Wer also seine persönliche Überzeugung äußert, ist eher auf der sicheren Seite. Also zum Beispiel: Ich finde XY zu teuer, das Essen dort schmeckt mir nicht. Den Ton des Mitarbeiters habe ich als aufdringlich empfunden. Die Grenze bildet die bloße Schmähkritik, das heißt der Versuch, jemanden grundlos in den Schmutz zu ziehen.

Heikler sind Tatsachenbehauptungen: Das Paket lag fünf Tage unbearbeitet bei denen im Lager. Mein Onkel hat mich am Ostersamstag 1998 grün und blau geschlagen. Die haben meine Kündigung unterschlagen. Tatsachenbehauptungen müssen wahr sein. Die Beweislast hierfür trägt, wer die Behauptung aufstellt.

Gegen wahre Tatsachenbehauptungen gibt es aber keinen Unterlassungsanspruch. Wer schildert, dass er eine Kündigung abgeschickt hat, die Firma aber behauptet, sie habe sie nicht erhalten, verletzt keine Rechte des Unternehmens. Kritisch wird es erst, wenn im Beitrag steht, die Firma habe die Kündigung verschwinden lassen.

Also: Im Zweifel lieber eine Meinung äußern. Bei den belegbaren Tatsachen bleiben.

104 Kommentare zu “BEDROHTE BLOGGER”

  1. Olav meint: (19.3.2006 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Im Grunde ist es also unsozial und verfassungsfeindlich, was diese Anwälte da betreiben? Wie rechtfertigt man das, wenn man Terrorbekämpfung nicht in's Feld führen kann? Soll das den Standort Deutschland sichern? Oder doch nur die eigene Tasche füllen?

  2. unzelblog (Link) meint: (19.3.2006 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das ist eine gute Information (ob man jetz wohl in blogeinträgen vermehrt "Ich finde" lesen wird?)

  3. Philipp Krebs (Link) meint: (19.3.2006 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    @2 warscheinlich gibts bald einen Standard-Disclaimer a la "Landgericht Hamburg", z.B. "Hiermit weise ich darauf hin, dass alle Beiträge lediglich meine persönliche Meinung widerspiegeln". Die juristische Wirksamkeit dürfte sich, zumindest von meiner Laienperspektive aus betrachtet, ziemlich in Grenzen halten.
    Interessant wäre noch, was passiert, wenn man Behauptungen wie im Text als Spekulation deklariert, z.B. "Man könnte fast glauben, dass die Firma xy meine Kündigung verschwinden lassen hat". Das wäre wohl ein Grenzfall :-)
    Insgesamt auf jeden Fall ein hochinteressanter Beitrag!

  4. RA Dominik Boecker (Link) meint: (19.3.2006 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Dem Grundtenor des Beitrages stimme ich zu. Es wird in diesem Geschäft mitunter heftig gepokert.

    Eine kurze ergänzende Anmerkung habe ich aber auch noch: "Gegen wahre Tatsachenbehauptungen gibt es aber keinen Unterlassungsanspruch."

    Doch, den kann es geben! Die Verbreitung einer wahren Tatsachenbehauptung ist dann rechtswidrig, "wenn die Aussage die Intim- oder Privatssphäre oder eine vertrauliche Sphäre betrifft und sich nicht durch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigen läßt oder wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht." Der Teil in "" steht mwN in Palandt/Sprau, § 823 Rn. 101a.

    MfkG
    Dominik Boecker

  5. Sven Wallmann (Link) meint: (19.3.2006 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Danke für den Artikel.

  6. Torsten meint: (19.3.2006 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    Mittlerweile gehts auch schon in die andere Richtung: absolut gerechtfertigte Einzelabmahnungen werden als vermeintlicher Rechtsmissbrauch angeprangert, um dem anderen nochmal eins auszuwischen.

    Dieses Beispiel gehört meiner Meinung nach in diese Kategorie:
    heise.de/foren/go.shtml?r...075091&forum_id=10541
    Grüne Antworten beachten…

  7. Alix (Link) meint: (19.3.2006 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Zu dem Abmahnungswahnsinn einige Fragen: hat das System? Wollen sich Anwälte auf diese Art bereichern? Oder geht es um 'berechtige' Interessen? Darf ich in meinem Blog noch meine Meinung äussern? Darf ich in Deutschland überhaupt noch meine Meinung zu irgend welchen Themen äußern? Soll ich, unter Androhung von evtl. zu zahlenden Geldern in gewaltiger Höhe, mundtot gemacht werden?
    Ich habe den Eindruck, dass sich in Deutschland 'amerikanische' Verhältnisse breit machen. Ich schreibe (mal wieder), wie mir der Schnabel gewachsen ist: wegen jedem Scheiss wird geklagt, die zu entscheidenden Richter haben nicht unbedingt den Durchblick – und schon wird ein Urteil gefällt, das den Beklagten an den Rand des Ruins treibt. Nur deshalb, weil er seine Meinung veröffentlicht hat, d.h. er hat auf die Meinungsfreiheit vertraut.
    Wenn ich der Meinung wäre (bin ich nicht!), dass McD Ware in miser Qualität verkaufen würde, warum darf ich meine Meinung nicht äussern? Es geht um _meine_ Meinung. Ich habe den Eindruck ,dass — , ich behaupte doch nicht, dass es so ist; andere Leute haben eine andere Meinung.

  8. Mone meint: (19.3.2006 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    supernature ist nur die Spitze eines Eisberges. Gerade in der Forenszene wird viel abgemahnt, aktuelle Beispiele:
    gulli.com/news/euroweb-gm...-einstweilige-2006-03-06/
    gulli.com/news/euroweb-in...et-gmbh-droht-2006-03-15/

  9. Hobbyjurist meint: (19.3.2006 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Angesichts des grassierenden Abmahn-Wahns kann man nur hoffen, daß die Abmahn-Anwälte irgendwann mal ordentlich einen auf den Deckel bekommen. Der Betreiber des Supernature-Forums scheint mit der Gegen-Offensive unter Zuhilfenahme eines in der Bekämpfung des Abmahn-Wahns erfahrenen Anwalts genau den richtigen Weg eingeschlagen zu haben. Ich bin schon mal gespannt auf den weiteren Verlauf der Angelegenheit.

  10. Peter meint: (19.3.2006 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Mir passierte es einmal, dass ein Mensch einen Newsletter erhielt, der diesen nicht wünschte. Für ihn war besagte E-Mail also Spam. Er schaltete einen Anwalt ein, der eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung schickte. Ich machte mich kundig und erfuhr, dass der zugrundegelegte Streitwert zu hoch war. Ich schickte einen Brief, in dem ich das Versehen bedauerte, die Löschung der Adresse bestätigte und auf den zuhohen Streitwert hinwies. Danach kam nichts mehr. Ich musste nichts zahlen. Es geht also auch manchmal anders.

  11. Anonymous meint: (19.3.2006 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    @6: Naja, nach Lesen der Dokumente komme ich schon zu dem Schluß, daß Heise Wasser predigt und Wein säuft und sich in dem Fall sehr schäbig verhalten hat. Zumal unklar ist, wieso man den Forenbetreiber abmahnt und nicht nur zur Löschung der Postings auffordert, denn selber hat er diese wohl nicht eingestellt.

  12. Jossi meint: (19.3.2006 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Was mich jetzt als juristischen Laien interessieren würde: Wenn ich mir, z. B. den guten Ratschlägen Udos folgend, hinreichend sicher bin, keinen Rechtsverstoß begangen zu haben und eine Abmahnung bekomme, die ich mit hoher Wahrscheinlichkeit für vollkommen grundlos halte (also mit so hoher Wahrscheinlichkeit, dass ich zwar bereit bin, dafür auch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu riskieren, mir den damit verbundenen Aufwand aber lieber sparen möchte) – wie verhalte ich mich dann richtig, um am Ende jedenfalls nichts zahlen zu müssen?

  13. Udo Vetter (Link) meint: (19.3.2006 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Bei der Abmahnung durch heise geht es um Verletzungen des Urheberrechts. Anderes Thema. Ich bitte deshalb darum, die Diskussion über heise woanders zu führen.

  14. Torsten meint: (19.3.2006 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    LOL, was für eine Häufung von Anonymoussen. Sorry, ich wollte nur einen Hinweis loswerden, nicht die Heilige Trollarmee einladen.

  15. A. John (Link) meint: (19.3.2006 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    [Dazu sollte man wissen, dass Anwälte gerne drohen. Aber sich schwer tun, ihre Drohungen in die Tat umzusetzen.]
    Also ich kenne da einen – sagen wir mal "umstrittenen" – im Abmahngeschäft und Dialermilieu tätigen Anwalt, welcher gegen die durchweg sehr negative Berichterstattung über ihn mit geradezu brachialer Wut anrennt. Es gibt Homepagebetreiber, die er seit Jahren mit schikanöser Rechtsverfolgung drangsaliert.

    [Sie sollten daran denken, dass in unserem Land Meinungsfreiheit herrscht. Wer also seine persönliche Überzeugung äußert, ist eher auf der sicheren Seite.]

    Auf dem Papier mag das stimmen, in der Realität stimmt es definitiv nicht.
    Ich kenne Fälle, in denen Anwälte mit an Prozeßbetrug grenzenden Methoden oder absurden Unterstellungen und aus dem Zusammenhang gerissenen- sinnentstellten Zitaten EVs gegen mißliebige Berichterstattung erwirkten.
    Die Meinungsfreiheit gilt de facto nur für diejenigen, welche genug Geld und Nerven haben, sie in teuren und unwägbaren Prozessen zu verteidigen.

    @7: [Zu dem Abmahnungswahnsinn einige Fragen: hat das System? Wollen sich Anwälte auf diese Art bereichern?]
    Ein lesenswerter Artikel dazu auf Telepolis:
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15853/1.html

    Gruß A. John

  16. Sebastian meint: (19.3.2006 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @23: "Nun eine kostenpflichtige Abmahnung ohne Kenntnis egal aus welchen Recht passt durchaus zum Thema"
    Wer mit seiner Homepage Geld verdient und gegen Geld Dienstleistungen anbietet und dann automatisiert(!) komplette heise-Artikel einbindet, der verstößt sehr dreist und vorsätzlich gegen das Urheberrecht.
    Das heise dann auf die Kosten der Abmahnung verzichtet, weil der Übeltäter minderjährig ist und er damit kostenfrei aus der Sache rauskommt, sollte man dann auch erwähnen.

    @U.V.: Irgendwie habe ich den Eindruck, einer Ihrere Kollegen treibt sich hier rum und verteilt fleißig falsche Informationen. Insofern verzeihen Sie mir bitte, daß ich mitspamme.

  17. MaxR meint: (19.3.2006 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    zum Thema "Ich PERSÖNLICH" empfehle ich lawblog.de/index.php/arch...es/2006/03/18/fieberhaft/

    ;-))

  18. RA Thomas Richter (Link) meint: (19.3.2006 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    dem beitrag mit der ergänzung von dem kollegen boecker kann ich vom grundsatz ebenfalls nur zustimmen.

    ergänzen möchte ich noch, daß tatsachenbehauptungen auch dann wahrheitswidrig sein können, wenn wesentliche teile dazu sinnentstellend weggelassen werden.

    mfkg
    thomas richter

  19. Hannes meint: (19.3.2006 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    Wie fühlt man sich als Anwalt eigentlich, wenn man merkt, was für Gestalten sich im gleichen Beruf, gedeckt durch das Recht, tummeln? In einem Beruf, bei dem es nur noch um die Schädigung und die Unterdrückung von Rechten anderer geht?

  20. auch anonym meint: (19.3.2006 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Fazit: Wer ernsthaft über kontroverse Sachen bloggen will, der sollte sein Blog bei einem ausländischen Bloganbieter hosten, der nicht hier in De aktiv ist…

  21. Torsten meint: (19.3.2006 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Hmmm – Massenabmahner ruinieren den Ruf von Anwälten, schaden dem Ruf des Berufsstandes und können letztlich Vermögensschäden verursachen.

    Eigentlich sollte man sie deshalb abmahnen können :-)

  22. Udo Vetter (Link) meint: (19.3.2006 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    Wie gesagt, hier geht es nicht um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Deshalb habe ich die zahlreichen Postings eines Anonymus gelöscht. Und auch weitgehend die Beiträge, die sich darauf bezogen. Ohne die Ablenkungsmanöver des Herrn Anonymus sind sie nicht verständlich.

    Ich bitte um Verständnis. Auf das von Anonymus kann ich allerdings verzichten.

  23. KOENICH (Link) meint: (19.3.2006 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    Danke für die Erwähnung unseres Falles, auch wenn ich auf meine Mail direkt keine Antwort erhalten habe ;-)

  24. Nadja Vietz (Link) meint: (20.3.2006 um 00:28) AntwortenReply to this comment

    Interessanter Artikel. Wie sieht das mit Blogs von Anwälten aus, sollten die generell einen Dislaimer haben hinsichtlich veröffentlichter juristischer Beirträge?

    <a href="http://www.harrismoure.com/_ger/unserekanzlei.html /" rel="nofollow">Anwalt USA</a>

  25. Ich, der unerkannte Held meint: (20.3.2006 um 01:14) AntwortenReply to this comment

    Also wie immer, Schnauze halten und Ruhe!?!?! (oder wird Schnautze jetzt mit tz geschrieben nach neuer Rechtschreibung?)

    NEIN – SCHREIBEN WAS DAS ZEUG HÄLT!!

    Und fälschen – wer überprüft schon ob ich wirklich Peter Pan bin bei WEB.DE…und merke:

    Über sieben Proxys musst du gehn…..

  26. Funbug (Link) meint: (20.3.2006 um 01:49) AntwortenReply to this comment

    Ich habe bisher erfreulicherweise nur positive Erfahrungen mit einer von IKEA beauftragten Kanzlei machen dürfen.

    Ein Kommentar in meinem Blog beinhaltete den Link zu einem eingescannten Rabatt-Coupon für ein Frühstück. Etwa zwei Monate später erhielt ich eine E-Mail einer Kanzlei im Auftrag von IKEA, ich solle den Link doch bitte innerhalb zwei Tagen entfernen oder es würden weitere Schritte eingeleitet werden. Selbstverständlich habe ich den Link umgehend entfernt, gar keine Frage.

    So einfach kann das sein.

  27. Jurastudentin (Link) meint: (20.3.2006 um 03:00) AntwortenReply to this comment

    Wer Meinungfreiheit möchte, dabei eine eigene Domain haben möchte, und nicht von jedem netten Anwalt Liebesbriefe erhalten möchte, kann seine Domain auch unter Benutzung einer Kreditkarte z. B. hier anmelden:

    http://www.domainsbyproxy.com

  28. Klabautermann meint: (20.3.2006 um 03:17) AntwortenReply to this comment

    Es wird der Tag kommen, dessen können sich alle sicher sein,
    da wird bei so manchem die Hemmschwelle schnell tief sinken,
    und eine Zunft, die eigentlich Recht verteidigen sollte,
    über fehlende Mitglieder beim Frühstück jammern wird.
    Leider muss immer erst ein, oder auch mehrere Köpfe rollen,
    in diesen Fällen jedoch habe ich kein Mitleid.

    In Nachbarländern lachen sich Richter und Anwälte kringelig,
    undenkbar das dort jemand klagt weil jemand ein paar Fakten nennt.
    Nur hier in D ist es schon fast ein Freibrief zum Gelddrucken,
    Anlässe dazu gibts an jeder beliebigen Ecke.

    Wohin soll das noch führen ? Kann uns doch allen eigentlich egal sein, in absehbarer Zeit wird es nichtmehr genügend Strom geben, dann wird eine Keule zum überleben wichtiger als eine Tastatur sein.
    Und eins wird dann auch wieder Fakt, wer dann nur mit ner Tastatur umgehn kann, wird verhungern, macht auch nix, gibt eh zuviele Fressmäuler auf dieser Welt.

    Ich für meinen teil hoffe mir begegnet mal einer dieser Knaller REAL, mit Schwung und wachsender Begeisterung wird der dann das bekommen was er verdient. :)

  29. RA Holger Kiefer (Link) meint: (20.3.2006 um 07:21) AntwortenReply to this comment

    Man muss in Zukunft damit rechnen, dass die Abmahnungen gegenüber den Autoren von Blogs steigen werden. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass Blogs auch Meinungsmacht sein können. Es gibt immer wieder Personen und Firmen welche nicht wollen, dass man bei Google etwas über sie findet.

    Sich gegen Abmahnungen zu wehren ist natürlich auch eine Frage des Geldes. Einen Schutz vor Abmahnngen gibt es nicht. Wer sich den Pressekodex durchließt und sich bei seiner Recherche und bei seinen Veröffentlichungen daran hält, hat zumindest gute Chancen eine Abmahnung mit der notwendigen Gelassenheit zu begegnen.

  30. SP meint: (20.3.2006 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    Mit diesen Worten kann man Zensur, Verleugnung von Tatsachen und die Angst vor Heise auch umschreiben.
    Zur Meinungsbildung (zumindest über LawBlog) trägt dass natürlich trotzdem bei.

  31. catweasel (Link) meint: (20.3.2006 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    Jaja, nur in Deutschland ist ja alles sooooo furchtbar. Macht mal die Augen auf! Irrwitzige Forderungen einklagen liegt doch nicht nur hierzulande im Trend:

    nytimes.com/2006/03/19/opinion/19crichton.html

    Weasel Out…

  32. Torsten meint: (20.3.2006 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Klabautermann: Welches Ausland soll das sein?

  33. Marcel vom Parteibuch (Link) meint: (20.3.2006 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    Anwälten und andere Briefeschreiber haben einen solch bestechenden Humor, dass ich dazu im Parteibuch inzwischen eine Rubrik <a href="http://www.mein-parteibuch.de/schlagzeilen/kapitel/fanpost/" title="Fanpost vom Parteibuch" rel="nofollow">Fanpost</a> eingerichtet habe.

    Seitdem ich diese Rubrik eingerichtet habe, läßt die Häufigkeit der Fanpost leider nach. Falls jemand anders Fanpost erhält, freue <a href="http://www.mein-parteibuch.de/impressum/" title="Marcel Bartels" rel="nofollow">ich</a> mich immer über ein Doppel zur Veröffentlichung.

  34. RKS meint: (20.3.2006 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist gar nicht so einfach. Häufig übersehen wird, dass Meinungsäußerungen oftmals Tatsachenbehauptungen enthalten.
    Unter Juristen ist der Merksatz verbreitet, dass die Tatsachenbehauptung dem Beweis zugängig sein muss. Ob das Laien viel hilft, kann ich schlecht beurteilen.
    Hier in diesem Blog kommt es nicht so selten vor, dass Kommentatoren unbewiesene Tatsachenbehauptungen aufstellen und dabei davon ausgehen, derartiges sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
    Die Flut von Anwaltsschreiben in diesem Bereich ist wahrlich kein Ruhmesblatt für den Berufsstand. Und gerade in diesem Gebiet wird ungeheuer viel Mist geschrieben. Nicht zuletzt aufgrund der mittlerweile dramatischen Konkurrenzsituation muss man sich damit abfinden, dass jeder einen Anwalt findet, der jeden Scheiß mitmacht.

  35. eco (Link) meint: (20.3.2006 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Gab es nicht mal die Idee einer Art "Abmahnversicherung"? Bzw. ist sowas von der Rechtschutzversicherung abgedeckt?

  36. Michael Strunck (Link) meint: (20.3.2006 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank für diese klärenden Worte Herr Vetter die mir sehr viel wert sind ! 100 Punkte von mir und herzliche Grüße aus dem Würmtal bei München !

  37. Dr. Michael Stehmann (Link) meint: (20.3.2006 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    Der Rechtsanwalt ist auch Organ der Rechtspflege und an Berufsregeln gebunden, deren Verletzung für ihn durchaus prekäre Folgen haben kann.
    Wenn also ein Anwalt in Serie (und nicht nur im Einzelfall – auch Anwälte sind Menschen, die Fehler machen können) juristischen Schwachsinn absondert, um rechtswidrige Ziele zu erreichen, dann ist das ein Fall, der unter Vorlage entsprechenden Materials durchaus bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Anzeige gebracht werden kann. Auch wenn sicherlich keine sofortigen Erfolge zu erwarten sind: Steter Tropfen höhlt den Stein.

    Was die Kosten der Rechtsverteidigung angeht, sollten die Blogger und Forenbetreiber vielleicht mal über eine Art von Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit nachdenken.

  38. Doener (Link) meint: (20.3.2006 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Der Schaden, der das Heise-Urteil und die danach durchgeführte Abmahnwelle für die freie Redekultur im deutschen Teil des Internets bedeutete, ist kaum zu ermessen. Allerorten geht die Angst um – wenn's um den Namen von Firmen geht, hält man lieber die Klappe. Aktuelles Beispiel: debianforum.de/forum/view...5c5da03ce10e8545f5bb5573b

  39. A. John (Link) meint: (20.3.2006 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    @52: [dann ist das ein Fall, der unter Vorlage entsprechenden Materials durchaus bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Anzeige gebracht werden kann.]
    Schon. Allerdings erweist sich hier i.d.R. die Richtigkeit der Sprichwörter von den Krähen, bzw. dem Sumpf und den Fröschen.

    [Auch wenn sicherlich keine sofortigen Erfolge zu erwarten sind:]
    Eine mehr als diplomatische Umschreibung für ein m.E. ziemlich aussichtsloses Unterfangen.

    [Steter Tropfen höhlt den Stein.]
    Guter Vergleich. Der Zeitraum bis zum Eintreten einer messbaren Wirkung dürfte ähnlich lang sein.

    Gruß A. John

  40. bernd meint: (20.3.2006 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Mir liegen gerade zwei Dinge auf der Zunge..
    Einmal.. Müsste man nicht intensiver auf diese Rechtsgrundlage Abmahnwesen eingehen?
    Dieses Abmahnwesen, hat doch zum Inhalt, die Menschen Mundtod zu machen.
    Für eine Kanzlei, die nur mal auf das schnelle Geld aus ist, macht es doch gerade Sinn, sich ein Script fürs Web zu schreiben.
    Kurz gesagt es würde immer was gefunden werden.
    In den Kommentaren hier ist doch schon mitzubekommen, das es sich um Einschüchterungsversuche handelt.
    Für mich eine ganz klare Angelegenheit, die auch auf der Seite Abmahnwelle e.V. beschrieben wird.
    2. Hier wurde Angeregt, eine Versicherung, oder so etwas in der Art.
    Klar dürfte doch sein, das diejenigen mit mehr Taler in der Tasche., bald jeglichen Rechtsstreit länger aushalten werden.

    Fragen könnte man natürlich auch, warum immer mehr Menschen dieses Land verlassen.
    Gibt es ein Zusammenhang? Ist aber wohl(?) ein anderes Thema..
    Im Zusammenhang mit der "verortnenten" Eigenverantwortung, ist man wohl wieder einmal der Absurdistanischen Republik ein wenig näher.

  41. joe_f meint: (20.3.2006 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Nun ja, die Demokratie und alle damit zusammenhängenden Freiheiten sind in Deutschland bekanntermaßen zur Zeit auf dem Rückzug. Die Geisteshaltung der Abmahner spiegelt das dafür verantwortliche Denken wider.

  42. nberlin (Link) meint: (20.3.2006 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    Es ist echt schade! Aber habe auch vor einem halben Jahr meine erste Abmahung (und dann die 2&3 bekommen). Jetzt frag ich mich bei Allem was ich schreibe: "kann ich das so schreiben" bzw. lasse es gleich über andere Leute/Firmen so direkt zu schreiben!
    Ist traurig, vorallem weil die Abmahnung zu unrecht war (wie mir ein anderer Anwalt schrieb!), aber wie mit diesen ganzen Stress klar kommen…..man hat ja auch ein Leben neben dem Blog…

  43. RA-Opfer meint: (20.3.2006 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    @52: Dein Wort in Gottes Ohr. Wenn das die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nur auch so sehen würde. Such mal in google "EuthaNAZIlümmel"… und staune.

  44. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (21.3.2006 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    a)
    Die Meinungsfreiheit findet dort ihre Grenzen wo in die Rechte anderer eingegriffen wird – wie z.B. mit Aufrufen zu DDOS-Angriffen im HEISE-Forum.

    b)
    Ob kurze Fachartikel urheberrechtliche Werksqualität haben ist sehr frqaglich. Zumindest ein "Fachjournalist" von CHIP ist mit seiner Klage vor dem lG/OLG Düsseldorf schon böse auf die Nase gefallen. http://www.jurpc.de/rechtspr/20020231.htm

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

  45. Mainbube (Link) meint: (23.3.2006 um 06:30) AntwortenReply to this comment

    @33: Das ist ja wohl ein total doofer Tip, und nur Wasser auf die Mühlen derjenigen die meinen das Internet sei voll von Betrügern und Verleumdern.

  46. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (23.3.2006 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Zu 74:

    Nach meiner Info war das bisher nur eine Abmahnung durch die RAe von Herrn Schröder (er ist selbst RA, schaffte das aber nicht mehr). Eine Gerichtsentscheidung ist mir nicht bekannt.
    Diese wäre wohl auch über die Presse gegangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

  47. Gerd meint: (23.3.2006 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @yadayada.de @74
    wenn "Mensch" darüber nachdenkt, dann muß eine verbindliche Lösung her.
    Diese muß "kann leider" nur im rechtlichen Rahmen geschehen.
    Mehr und weniger war nicht mein Anliegen.. und auch Aussage.
    Klar dürfte doch sein..
    Je mehr sich einschüchtern lassen… desto mehr legen die "Verantwortung" in immer weniger Hände.
    Das es Lösungen bneben der "Verordneten" es gibt "keine Alternative" gibt steht wohl ausser Frage..
    So nun lese ich mal deine Seite @ yadayada.de

  48. Denis (Link) meint: (25.3.2006 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    Danke für den sehr aufklärenden Text!

    Aber leider ein wenig zu spät,
    ..ich habe meine Abmahnung schon.

    Die einstweilige Verfügung gratis dazu.

    Eigentlich hatte ich mir ein Auto kaufen wollen. :(

  49. Detlev Lengsfeld (Link) meint: (26.3.2006 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    Auch andere Seiten werden dicht gemacht. Es ist leider kein Priveleg von Bloggern.

    http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?t=171

    Es hilft ja ev. http://www.rettet-das-internet.de/interview.htm

  50. rucksack meint: (26.3.2006 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    das mit den Abmahnungen wegen jedem "Furz und Feuerstein" nervt langsam.

    In einem Forum für Pharmaberater wurden User Abgemahnt
    - weil sie sich über eine/n Regionalleiter/in einer Firma beschwerten (die Firma wurde namentlich genannt, die Person nur mit einem Buchstaben)
    - weil eine Userin eine Signatur hatte, "in der sich eine Person eindeutig wiedererkannt hatte" – auch hier wurde über eine namentlich genannte Firma diskutiert
    - weil User festgestellt haben, dass ein "Fachblatt" der Branche "indirekt mit einer Pharmafirma verheiratet" ist (Geschäftsführer des Blattes und Produktmanagerin der Firma)

    Es werden auch User abgemahnt, weil sie einen Nicknamen haben, auf den Firmen ein Copyright haben…..

    Es wird eine völlig neue Branche für Juristen geben, die sich mit solch schmierigen Abmahnungen ihr täglich Brot verdienen….

  51. Reli meint: (29.3.2006 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    im Moment erlebe ich, wie in einem Selbsthilfeforum (für chronische Erkrankungen) die ganze Situation für Verunsicherung bei den Teilnehmern sorgt. In solchen Foren findet naturgemäß ein Austausch über die Wirksamkeit von verordneten Medikamenten statt – für die Betroffenen sehr wichtig im Umgang mit ihrer Erkrankung. Unsicherheit besteht z. B. darüber, darf man die Medikamente überhaupt noch beim Handelsnamen nennen, wenn über eigene Erfahrungen mit Wirkung und Nebenwirkungen geschrieben wird, ohne gegen irgendeine Regel zu verstossen und eine Abmahnung zu riskieren?

    Bei einigen Homepagebetreibern im Selbsthilfebereich chronischer Erkrankungen besteht Unsicherheit darüber, wenn Erfahrungsberichte (z.T. wissenschaftlicher Art) oder Presseberichte aus dem Ausland vorliegen, man vom Verfasser das Übersetzungs- und Veröffentlichungsrecht eingeräumt bekommen hat, so dass man zwar die Urheberrechte nicht verletzt, diese Übersetzung in Deutschland aber wieder "abmahnungsfähig" sein könnte.

  52. Mike meint: (2.4.2006 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    (Text editiert. "Erfahrungsberichte" zu Euroweb, zumal aus zweiter Hand, noch dazu über Proxyserver abgesetzt, werde ich hier derzeit nicht stehen lassen. Wir vertreten Euroweb-Kunden. Diese konkreten rechtlichen Auseinandersetzungen möchten wir nicht belasten. Außerdem geht es natürlich nicht, Euroweb und ihre Anwälte pauschal zu beschimpfen. Ich bitte um Verständnis. U.V.)

  53. Andreas J meint: (8.4.2006 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    Wenn einige Anwälte tatsächlich aus leicht nachvollziehbaren, nämlich niederen Beweggründen die Meinungsfreiheit, bzw. die Verbreitung von Wahrheiten, die sich nicht mit den Werbebotschaften bestimmter Firmen decken, im Web gefährden, könnte man nicht "einfach" sein Blog anonymisieren und auf einem Server auf den Bermudas oder sonst wo hosten?

  54. Stefan W. meint: (12.4.2006 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das allerdings dort endet wo die Rechte anderer eingeschränkt werden.
    Sachliche und konstruktive Kritik sind in Bloggs / Foren ohne Frage durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Beleidigungen und die Verbreitung von Unwahrheiten ohne jeglichen Sachbezug und Wahrheitsgehalt allerdings nicht! Und genau daraum ging es wohl in dem diesem Thread ursprünglich zugrunde liegenden Fall.

    Schränkt es nicht ebenso die Freiheit ein, wenn man dem anderen (Geschädigten) sein Recht abspricht dagegen vorzugehen?

    Sehr schnell wird dann das böse Wort von Massenabmahnungen benutzt und die vertrenden Anwält als schwarze Schafe bezeichnet, auch wenn es sich nur um sehr konkrete nachvollziehbare Fälle handelt.

    Ist ein Anwalt ein "schwarzes Schaf" wenn er rechtlich Zweifelsfrei die berechtigten Interessen seines Mandanten vertritt?

    Muss es sich eine Firma gefallen lassen, sich in einem Forum unter voller Namensnennung und Firmensitz mehrfach als "Mafia-Unternehmen", "Betrüger-Firma", "Penner" usw.usw. bezeichnen zu lassen und weiterhin Beiträge wie z.B. "hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.)" hinnehmen?

    Wohlgemerkt, es gibt und gab keine enstprechenden Verfahren gegen die Firma – nicht einmal Ermittlungen und dementsprechend auch keine Verurteilungen!

    Das vorstehende ist der tatsächliche Sachverhalt der der Angelegenheit "Supernature-Forum" zugrunde liegt.

    Es ist doch eigentlich klar, dass eine Firma dies nicht akzeptiert. Ebenso ist doch klar, dass man sich als "normaler" Mensch mit Leuten die solche Beiträge veröffentlichen und dulden nicht auseinandersetzt. Ebenso ist doch klar, dass es sich dabei um einen Fall für einen Anwalt handelt, oder?

    Selbstverständlich wäre es mit der Löschung nicht getan gewesen – wer stellt den sicher, dass nicht direkt nach der Löschung wieder gleiche oder ähnliche Artikel gepostet werden?

    Dieser Wiederholungsgefahr lag die Abmahnung zugrunde!

    Supernature scheint sich für die Postings in dem von Ihnen betriebenen Forum nicht verantwortlich zu fühlen. Nebenbei: Es handelt sich um ein moderiertes Forum und es ist belegbar, dass der Forenbetreiber die Inhalte kennt. Zahllose Beispiele belegen, dass er stets binnen Minuten selbst auf Beiträge postet die ihn betreffen!

    Statt sich der gestzlich geregelten Verantwortung als Forenbetreiber zu stellen, behauptete Supernature nun, dies sei ein Angriff auf die gesamten Foren und vor allem auf die "frei Meinungsäusserung".

    Dies ist anhand des konkreten Falles nicht nachzuvollziehen!

    Die entsprechende Haftung eines Forenbetreibers ist doch bereits schon entschieden – siehe LG Berlin, Urteil v. 10.11.2005, Az.: 27 O 616/05

    "
    Nach Ansicht der Berliner Richter, die sich insoweit auf die BGH-Entscheidung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern bezogen (BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. I ZR 304/01), hätte er der Beklagte trotz Löschung beantsandeter Beiträge weitere Maßnahmen zu treffen, um derartige Rechtsverletzungen in Zukunft auszuschließen.
    …..
    "

    Dies verschweigt Supernature aber gefliessentlich in seinem Spendenaufruf!

    Selbst wenn Supernature die negative Feststellungsklage erheben wird und gewinnen sollte (was nicht so klar ist wie behauptete), was ist denn damit erreicht?

    Wo ist denn dann da das "Wegweisende", dass "Rechtssicherheit für alle Forenbetreiber schafft"?

    Es wäre nur ein Urteil, dass in einer Reihe mit anderen steht, mehr nicht!

    Von der Vermarktung her ist es sicherlich genial, wie Supernature mit Begriffen wie "Angriff auf Meinungsfreiheit", betrifft alle Foren" etc etc. mit dem Geld anderer versucht seine eigenen Probleme zu klären.

    Aber ist es auch fair gegenüber den Spendern, die offenbar von anderen Gegebenheiten ausgehen und denken "Es geht immer noch um die Abmahnung an sich .. nicht den Grund für eine solche !" (Zitat eines Supoernature-Forums von gestern) ?

    Warten wir ab, was sich weiter entwickelt – immerhin hatte SAupernature die Klage am 18.3. für die nächsten 1 – 2 Wochen avisiert.

    Wer auf jeden Fall verdient ist der Anwalt, der Supernature zu der "für alle so wichtigen" (Satire!!) negativen Fetsstellungsklage überzeugt hat.

    Er kriegt auf jeden Fall sein Geld (notfalls eben aus den Spenden, die er grosszügigerweise ja wohl kostenfrei verwaltet)!
    Supernature

  55. marketing-blog.biz (Link) meint: (17.4.2006 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    Was mir hier irgendwie fehlt: Die meisten Abmahnungen beziehen sich auf Marken- bzw. Urheberrecht. Das sind doch wohl Fälle fürs Landgericht, bei welchem Anwaltszwang herrscht. Will heissen: Ich kann die irrsinnigste und bekloppteste Abmahnung aller Zeiten erhalten, wenn ich nichts auf der Naht habe um mich dagegen zu wehren, guck ich in die Röhre… Welcher Anwalt und zugleich Markenrechtsexperte bekommt nicht Bauchschmerzen, wenn erstmal um Gerichtskostenhilfe geht?

  56. Apachenbrut meint: (24.10.2006 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    Zitat "Wie fühlt man sich als Anwalt eigentlich, wenn man merkt, was für Gestalten sich im gleichen Beruf, gedeckt durch das Recht, tummeln? In einem Beruf, bei dem es nur noch um die Schädigung und die Unterdrückung von Rechten anderer geht?"

    Ich kenne eine Frau, die ihr Jurastudium mit ner knappen Eins abgeschlossen hat und jetzt nicht als Anwalt arbeitet. Ich habe sie darauf angesprochen und sie äußerte mir gegenüber, daß es sehr viele "Anwälte" gäbe, die ihr Studium "gerade so" geschafft hätten… und daß sie mit jenen nicht in einen Topf geworfen werden möchte… Ich sage dazu: Späte Erkenntnis, dazu hätte man nicht studieren müssen…

  57. Thomas (Link) meint: (31.10.2006 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    mich würden interessieren ob die freie meinungäußerung wirklich schon so eingeschränkt ist. ich verstehe die ganzen abmahnungwellen sehr sinnlos und verstehe nicht was das bringen soll. blogs sind desshalb so im boomen, weil mehr und mehr leute einfach mal ihre meinung kund tun wollen wieso soll man das unterbinden?

  58. Steffen (Link) meint: (18.11.2006 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch alles so gewollt – gewerbliche Abmahnungen sind doch ein wichtiger Wirtschaftfaktor geworden !

  59. Jasmin Maßat (Link) meint: (8.2.2007 um 02:13) AntwortenReply to this comment

    Jede Abmahnung im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht muss eine Schilderung des beanstandeten Sachverhalts, eine rechtliche Erläuterung, sollte auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, eine angemessene Fristsetzung sowie ggf. die Androhung rechtlicher Schritte enthalten. Bei einer anwaltlichen Abmahnung gehört die Beigebung einer Vollmacht zum guten Ton. Die Beigabe ist auch anzuraten, da einige Gerichte (OLG Düsseldorf, OLG Report 2000,57 und OLG Nürnberg, GRUR 91,387) sie als Wirksamkeitsvoraussetzung ansehen. Nach herrschender Rechtsprechung ist eine schriftliche Vollmacht jedoch nicht erforderlich (OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 1322; KG Berlin GRUR 1988, 79, OLG Köln WRP 1985,361, OLG Hamburg, WRP 1986, 106, OLG Hamm WRP 1982, 592, OLG München WRP 1971, 487 sowie OLG Celle (Az. 13 W 73/78, WRP 1982, 592. "Eine Abmahnung ist eine Rechtshandlung und keine Willenserklärung." (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 17. April 1990 – 4 W 117/87). Dies ist auch unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung "Goldene Armbänder" (GRUR 1973, 384) logisch, da die Abmahnung eine Geschäftsführung ohne Auftrag für den Abgemahnten ist.

    Eine Abmahnung kann sogar telefonisch erfolgen (OLG München, NJW-RR 1988, 680; OLG München Urteil v. 1. April 1997, Az. 29 W 1034/97; OLG Dresden WRP 2004,970). Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist in diesem Falle nicht möglich. Eine Abmahnung ist auch kein einseitiges Rechtsgeschäft (vgl. dazu BGH NJW 81, 1210). Nach ganz h. M. sind bei Abmahnungen auch nicht die allgemeinen Vorschriften über Willenserklärungen anzuwenden, vgl. Mü-Ko-Gerlach, Fn. 28a zu RdNr. 12 und OLG Karlsruhe, Beschluss v. 7. Oktober 1992, 12 W 51/92, veröffentlicht in WRP 93, 42. Die Vorlage einer Originalvollmacht kann daher nicht notwendig sein (so auch LSG Essen CR 1991, 232 (LS)).

  60. Meble (Link) meint: (22.2.2007 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    [...]In Nachbarländern lachen sich Richter und Anwälte kringelig,
    undenkbar das dort jemand klagt weil jemand ein paar Fakten nennt.
    Nur hier in D ist es schon fast ein Freibrief zum Gelddrucken,
    Anlässe dazu gibts an jeder beliebigen Ecke.[...]

  61. Leitkulturevolution.de (Link) meint: (28.2.2007 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    In Frankreich gibt es 10 mal mehr Blogs als bei uns. Wer ist freier ?

  62. Sabine Meyer (Link) meint: (11.3.2007 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Ich finde diese zunehmende Abmahungspraxis beschämend für das dt. Recht. Denn hier geht es nicht mehr um das RECHT sondern um echte Prfitgier mancher Rechtsanwälte…

  63. banery flash (Link) meint: (29.4.2007 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Great work ! I really enjoyed browsing through this site. I will recommend it to my friends. Greetings

  64. gorgeousgorgy meint: (24.5.2007 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Nach allem was ich Hier lese scheinen nur noch die Gedanken
    des einzelnen frei zu sein.
    Und wie lange es bis auch dieses nicht mehr möglich ist sei dahingestellt.

    Mfg. Gorgeousgorgy

  65. Ewald Krieger (Link) meint: (2.6.2007 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Sicherlich habt Ihr auch von der Unterschriftenaktion auf http://www.rettet-das-internet.de gehört. Dieser wendet sich gegen genau die Fakten die hier beschrieben werden.

  66. Robert (Link) meint: (23.7.2007 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Solange Juristen im Bundestag das Sagen haben, wird sich wahrscheinlich am Abmahnwesen wenig ändern.

  67. L.v.K. (Link) meint: (27.7.2007 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn manchmal die Infos nicht einwandfrei sind, trotzdem kann man sich so schnell nen Überblick verschaffen..

  68. Sören meint: (17.8.2007 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Gedankengänge eines Zeitgenossen

    Die westliche Welt, wie sie heute existiert, muss nicht mehr altruistisch sein.
    Nach Charles Darwin wird sich das Problem schon durch die natürliche Zuchtwahl selbst gelöst haben,
    da die Gemeinschaft bestand hat, die sich gegenseitig unterstützt und hilft.

    Aber in einer Welt, in der Einzelne Individuen nicht mehr auf die Hilfe von der Gemeinschaft angewiesen sind, da sie ja ein Recht auf den Luxus der Sozialleistungen besitzen, alleine durch ihre Geburt, ist es nicht mehr nötig altruistisches Verhalten nachzuahmen und diejenigen die egoistisch sind und den eigenen Vorteil suchen sind nun im Vorteil.
    Da durch die Menschenrechte und die Sozialstaaten ein asoziales Verhalten ermöglicht wird.

    Ich möchte nur eine allgemeine Debatte anregen, wenn ihr Kritiken, Anregungen oder Ähnliches habt, dann bitte an altruismus_debatte@gmx.net

  69. Michael Barsch (Link) meint: (20.9.2007 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    Für alle diese Fälle muß man heute gewappnet sein. Gerade wenn man viel im "Netz" unterwegs ist, einen Onlineshop betreibt oder nur mal Großmutters alte Sachen bei 3..2..1 verkaufen will, hinter jeder Ecke steht ein gieriger Anwalt. Hilft wohl bloß sich anständig abzusichern, Versicherungen für sowas solls ja geben.

  70. Dirk Hirsch (Link) meint: (20.11.2007 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Hier ein Interessanter Disclaimer der Internetseite: http://petart-foundation.org

    Kurzfassung:

    Klarstellung:

    Es ist üblich geworden, sich von allen Linkinhalten Dritter distanzieren zu sollen nach deutscher – offensichtlich zudem fehlinterpretierter – Richtermeinung. Dem beugen sich in voreilendem Gehorsam insbesondere Rechtsunkundige in der irrigen Annahme, sich dadurch freizustellen. Zugleich wird von Juristen darauf hingewiesen, dass ein Disclaimer erst recht den Verdacht für Vorsatz zu bedenklichen Links beim Richter bewirken kann. Die deutsche Justiz insbesondere steht hier in Widerspruch zu sich selbst in nicht einheitlicher Rechtsprechung. Daher ist eine Distanzierungserklärung weder nützlich, noch erforderlich.

    Es gelten die gesetzlichen Üblichkeiten der Meinungsfreiheiten für Jedermann, der Hinweisung auf unserer Meinung nach wichtigen Zusatzinformationen zum Recht auf Informationsfreiheit auch mißliebiger Inhalte und der Konfiszierungsvorbehalt durch endgültig rechtskräftigen gerichtlichen Indizierungsbeschluss und Gleichstellungen. Dieses muß öffentlich nachprüfbar zur Kenntnis der Indizierungsweisung für die Webmaster nachgewiesen sein, um beachtbar zu sein, sonst gilt die Unschuldsvermutung nach Gesetz zum Verbot der Beweislastumkehrung. Ein öffentliches Indexregister für Webmaster, aus dem indizierte Sites und Inhalte ausgewiesen sind gibt es nicht. Wir werden uns an voreilender Gehorsamszensur nicht beteiligen und niemanden anstelle der zuständigen Gerichte in verbotener Eigenmacht vorverurteilen, das würde unserem demokratischen Rechts- und Gerechtigkeitsempfingen diametral widersprechen und dieses empfindlichst verletzen. Da Beleidigungssachen Antragssachen der Betroffen sind und keine Offizialdelikte zur Erkennbarkeit wie z.B. der Aufruf zum gewaltsamen politischen Umsturz oder das Angebot von nicht legitimierten Angeboten auf Tauschbörsen z.B. maßen wir uns auch nicht an, anstelle des Betroffenen grundgesetzrelevante Entscheidungen in dessen Rechtssphäre vorzunehmen. Wir lehnen es grundsätzlich ab, uns hier zum "Büttel" der Behörden, der Justiz zu machen und an einer politisch höchst bedenklichen Einschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit ggf. mitzuwirken.

    Wir erklären lediglich, dass ein Link auf irgendeigen Inhalt nicht bedeutet, dass wir uns mit fremden Meinungen und Inhalten, inbesondere Inhalten, zu denen wir nicht direkt verlinkt haben, identifizieren und uns damit gemein erklären. Wir machen Hinweise auf andere Informationen und Meinungen um ein Sachthema, nicht mehr und nicht weniger.

    Wir distanzieren uns generell von der "Disclaimermanie" und Übereifrigkeiten sowie Furchtreaktionen vor Juristen, die ihre Verhältnisse zur Meinungs- und Informationsfreiheit in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat noch nicht abschließend geklärt haben sollten.

    Der Name PetArt setzt sich aus den Namensinitialen "Pet" für Peters und "Art" als allgemeine Tätigkeitsbezeichnung Art = Kunst zusammen, "Foundation" ist der allgemeine englischsprachige Begriff für "Stiftung", der zur pflichtgemässen steuerrelevanten Kennzeichnung gehört. Da die Stiftung international tätig sein wird ist als internationale Üblichkeit die englische Formulierung sprachlicher Standard. Das als Hinweis.

    Abmahnungen werden gern als gewerbliche Abmahnungen zur ungerechtfertigen Bereicherung mit den Nötigungsmittel der Kostennote unter Bedrohung mit vermeidbaren Klagen zu sachfremden niedrigen Bereicherungszwecken und Gründen der "Meinungslenkung" u.U mißbraucht und zweckentfremdet. Solche Abmahnungen sind verboten und erfüllen damit Straftatbestände. Sie gefährden zudem die Meinungsfreiheits- und gesamtgesellschaftlichen Meinungsbildungsgrundrechte als konstituierende Grund- und Bürgerrechte in einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie. Sie unterlaufen und untergraben damit auch das Rechtsmittel gerechtfertigter Abmahnungen, die sich schon dadurch kenntnlich machen, dass zuerst eine kostenfreie Hinweisung erfolgt, bevor eine Kostennote ergehen darf, da zunächst das mildeste Mittel angesetzt werden muss und diese erste Hinweisung nach geltender Rechtsprechung als Standardschreiben im allgemeinen Büroverkehr jeder Unternehmung anwaltsfrei auszufertigen ist zur gütlichen Einigung vor weiteren Zwangsmitteln bei Bedarf. Ungerechtfertigte und unerlaubte Abmahnungen und Abmahnungsformen werden daher unnachsichtig strafverfolgt unter Überprüfung auch der Vereins-, Kanzlei- und Titelzulassungen zu deren ggf. Einziehung wegen nachhaltiger Kundenberatungspflicht-, Berufspflicht- und Standesrechtsverletzungen. Die damit verbundenen Aufwände und Kosten werden den Verursachen in Rechnung gestellt und durchvollstreckt unter ggf. Prüfung auch durch das Konkursgericht etc. pp., wenn erforderlich. Darauf wird warnend wohlmeinend hingewiesen.

    Unter Link findet Ihr die Langfassung dazu.

    Mich findet ihr unter "Vorstand" und bin der mit den etwas wenigen Haren. Ansonsten ist die Seite für die, die das juristische nicht so beherschen wie man es gern hätte, eine wahre Fundgrube über das Vorgehen übelster Sorten der Behörden. Die Stadt Braunschweig hebt sich hier besonders hervor.

    Den Rest findet Ihr unter: Der Anlass, Der Schaden, Akten zu dem Fall.

    Viel Spass beim lesen

  71. Dirk Hirsch meint: (20.11.2007 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Bei Infos oder Fragen bekommt man mich unter E-mail: d.h.fis@onlin.de

  72. Christian (Link) meint: (13.12.2007 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Salve
    Es ist doch schön, wie sich ein Artikel aus dem Jahr 3.06 bis ins Jahr 11.07 weiterentwickeln kann. Leider hat sich an den Animositäten gewisser Firmen gegen die Meinung Dritter noch nichts geändert. Noch immer werden Blogger bedroht, abgemahnt, mit Zückerchen gelockt. Hoffen wir, dass wir gemeinsam die Gesellscchaft etwas aufrütteln können und die Informationen ihren Weg finden. Dazu aber eine Bitte. Informationen, nicht Beleidigungen, Unterstellungen usw. Dies schadet uns mehr als es uns nützt.

    Christian
    meinungsfreiheit.li

  73. Ingo meint: (18.5.2008 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Ist der Vorschlag von Jonathan bei elfengleich.de den nicht gut, um die Rechte(Bedrohung) für beide Seiten fair zu regeln?:

    Identität bei einem Notar hinterlegen. Im Web stünde dann nur noch:
    Notariat Soundso
    Mandant Nr. 78231
    Adresse des Notariates

    Dann wäre wieder angstfreieres Bloggen möglich ohne ständig an den Arbeitgeber, die Dorfplatzältesten … und die vorauseilende Selbstzensur-Schere im Kopf denken zu müssen.
    Z.B. auf Domains wie meinblog.reporter-og.de
    Publizieren unter Pseudonym/Künstlername in Printmedien ist doch auch nicht verboten. Oder doch schon?

  74. Friederike (Link) meint: (29.10.2008 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich könnte nichts schiefgehen, wenn man seine eigene Meinung als eigene Meinung hersustellt und die Rechte Dritter nicht verletzt.

    Eigentlich …

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