GILT NICHT FÜR DAGOBERT DUCK

Geld ist keine „übrige persönliche Habe“, urteilt das Landgericht München I. Damit fallen Geldscheine und Wertpapiere nicht unter eine entsprechende Klausel im Testament. Nach Auffassung der Richter ist Geld kein persönlicher Gegenstand, auch wenn es sich im Haushalt befindet.

Weitere Einzelheiten zu der Entscheidung berichtet der Anwalt-Suchservice.