ÜBLE NACHREDE

Als Fax
Transparency International Deutsches Chapter e.V.
Alte Schönhauser Straße 44
10119 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, vertreten wir die rechtlichen Interessen von Frau Monika S.

Gegenstand unseres Schreibens sind Äußerungen, die Ihr Vorstandsmitglied Jochen Bäumel gegenüber tagesschau.de und der Süddeutschen Zeitung gemacht hat. Wir gehen davon aus, dass Herr Bäumel hierbei im Namen Ihres Vereins und mit Billigung der zuständigen Organe gesprochen hat. Sollte dies anders sein, teilen Sie uns dies bitte mit; wir werden dann direkt Herrn Bäumel in Anspruch nehmen.

tagesschau.de zitiert Herrn Bäumel im Bericht „Transparency International im Clinch mit Weblogs“ mit folgenden Worten:

„Die Behauptungen aus dem Weblog waren vollkommen an den Haaren herbeigezogen.“ (Stand 28. März, 15.34 Uhr)

… bezeichnet Bäumel ihre Darstellung „als vollkommen an den Haaren herbeigezogen“. (Stand 29. März, 07.34 Uhr)

Im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 29. März 2006 mit dem Titel „In der Mangel der Blogger“ äußert sich Herr Bäumel wie folgt:

„Uns hat gestört, dass mit den Fakten nicht richtig umgegangen wurde.“

Wir halten also fest, dass Ihr Verein unserer Mandantin unterstellt, die Unwahrheit gesagt zu haben. Diese tatsächlichen Behauptungen sind unrichtig. Unsere Mandantin hat den Sachverhalt korrekt geschildert. Dies kann und wird ggf. belegt werden. Als Beweismittel steht nicht zuletzt Ihre eigene Pressemitteilung zur Verfügung.

Die Behauptungen erstaunen in ihrer Pauschalität auch, denn auf unsere E-Mail an Ihren Justiziar haben wir keinerlei Reaktion erhalten. Dort hatten wir Sie ausdrücklich um Mitteilung gebeten, welche Tatsachen unsere Mandantin denn falsch dargestellt haben soll.

Die Behauptungen des Herrn Bäumel sind nicht nur unrichtig. Sie beleidigen unsere Mandantin auch, da ihre Glaubwürdigkeit ohne jeden Grund in Abrede gestellt wird. Es liegt also eine strafbare Verleumdung vor (§ 187 StGB), jedenfalls aber eine üble Nachrede (§ 186 StGB).

Unsere Mandantin, die durch das Verhalten Ihres Vereins schon genug mitzumachen hatte, wird sich nicht noch öffentlich in den Schmutz ziehen und als Lügnerin hinstellen lassen.

Wir fordern Sie hiermit auf, bis spätestens 30. März 2006, 16 Uhr, mitzuteilen, dass Sie nicht an der Behauptung festhalten, unsere Mandantin habe völlig an den Haaren herbeigezogene Behauptungen aufgestellt bzw. sei mit den Fakten nicht richtig umgegangen. Außerdem erwarten wir eine Erklärung, dass Sie die beanstandeten Behauptungen künftig nicht wiederholen werden.

Sollte wir die Erklärungen innerhalb der gesetzten Frist nicht vorliegen haben, behält sich unsere Mandantin vor, eine einstweilige Verfügung gegen Ihren Verein und / oder Herrn Bäumel zu erwirken.

Außerdem wird selbstverständlich Strafantrag gestellt. Die Kosten unserer Tätigkeit teilen wir Ihnen noch gesondert mit.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt