30.5.2006

ABMAHNSUMPF

Die Bundesjustizministerin sprach auf dem Anwaltstag:

In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!

Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.

Das Problem, Frau Zypries, beschränkt sich allerdings nicht nur auf Privatleute und das Urheberrecht. Auch im Markenrecht wird abgezockt. Und was ist mit den Anschlägen auf die Meinungsfreiheit, die über den Geldbeutel gewonnen werden? Um nur zwei Beispiele zu nennen.

Viele Abgemahnte sind überdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits länger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.

Sogar aus Anwaltssicht ist der Abmahnsumpf ein unappetitliches Terrain. Er gehört trockengelegt.

(Komplette Rede / Anmerkung von Dr. Martin Bahr)

118 Kommentare zu “ABMAHNSUMPF”

  1. jothaka meint: (30.5.2006 um 01:13) AntwortenReply to this comment

    "…Sogar aus Anwaltssicht ist der Abmahnsumpf ein unappetitliches Terrain. Er gehört trockengelegt…"

    Mhm, ich glaube der Freiherr sieht dies etwas anders.
    http://board.gulli.com/thread/545165-web-abmahnungen-zypries-gegen-den-abmahnirrsinn/#8

  2. Arnd meint: (30.5.2006 um 02:09) AntwortenReply to this comment

    Dieser Freiherr ist auch mit vorsicht zu geniessen. Er ist bekannt für unseriöse Handlungen.

  3. Andre Heinrichs meint: (30.5.2006 um 05:19) AntwortenReply to this comment

    "Sogar aus Anwaltssicht ist der Abmahnsumpf ein unappetitliches Terrain. Er gehört trockengelegt."

    Udo, Du sprichst ein weises Wort gelassen aus. Jetzt müsste nurnoch Frau Z. klar werden, dass diese Meinung von vielen Wählern vertreten wird. Und vor allem, dass so etwas wichtiger ist, als der Urheberrechts-Verwertungs-Industrie mal wieder einen Gefallen zu tun. Dann würde das vielleicht auch mal wieder klappen, mit der Volksvertretung.

  4. KiNGU meint: (30.5.2006 um 07:26) AntwortenReply to this comment

    Es ist mehr als nur zu begrüßen, dass die allgemeine "Abmahn-Problematik" endlich auch "die da oben" erreicht hat.

  5. marcc meint: (30.5.2006 um 07:27) AntwortenReply to this comment

    Als ich <a href="http://www.curious-creatures.de/?p=796&quot; rel="nofollow">vor 10 Monaten</a> die Justizministerin darauf ansprach, war die spätere Antwort aus dem Ministerium:

    Überlegungen dahingehend, dass erstmalige Abmahnungen kostenfrei sein sollten, sind bei der Reform des UWG bewusst nicht aufgegriffen worden, da eine solche Regelung die Tätigkeit seriöser Verbände erschweren würde und aller Voraussicht nach zu vermehrten Wettbewerbsverstößen geführt hätte.

    Anscheinend hat sich da doch was getan.

  6. Hannes meint: (30.5.2006 um 07:38) AntwortenReply to this comment

    Frau Zypries gibt doch den Weg vor, wie sie zum Umdenken zu bewegen ist:

    In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich

    Eingaben, Eingaben, Eingaben. Ob nur welche von Privatleuten beachtet werden, glaube ich nicht. Also, liebe Herren Anwälte, wo sind die Eingaben Ihrer Anwaltskammern, Ihrer Berufsverbände, Ihrer Kanzleien, von Ihnen selber? Wo sind die Eingaben der Lehrstühle, geführt von den jeweiligen Prof (univ) Dr. jur. Dr. h.c. mult.?

    Und umgekehrt, welche Lobby ist da am Werk, die das heutige Abmahnwesen stützt und für die Weiterführung sorgt?

  7. Dietrich meint: (30.5.2006 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    Die Geister, die ich rief, werde ich nicht los …
    http://myblog.de/alix/art/3653594

  8. WRler meint: (30.5.2006 um 08:48) AntwortenReply to this comment

    Ach der Kingu aus dem Geislinger Kleinstadtmillieu… ich dachte mir doch, dass ich den Namen schon mal gelesen habe. ;)

    Gruß
    ein WRler

  9. Torsten meint: (30.5.2006 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Besser: Die Kinder von Ministerialbeamten abmahnen lassen :-)

  10. Chat Atkins meint: (30.5.2006 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Der "Abmahnsumpf" ist das gegebene Terrain für jene nicht ganz seltenen "Bonanzeros" unter ihren Berufskollegen, die eine Anwaltskanzlei nicht als Möglichkeit betrachten, Recht zu bekommen, sondern als Möglichkeit, viel Geld zu bekommen. Wie viele Ihrer Berufskollegen das betrifft, können Sie sicherlich besser beurteilen als ich. Der Imageschaden für den ganzen Berufsstand aber ist nach meinen Erfahrungen gewaltig. Übrigens: In den USA steht das Ansehen eines "lawyers" schon unter dem eines Gebrauchtwagenhändlers.

  11. Ziegel meint: (30.5.2006 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    Herrlich. Jetzt haben Anwälte ohne Plan vom Urheberrecht noch mehr Gründe, die "bösen" Kollegen bei der Kammer anzuzeigen, nachdem Sie ihre Mandanten mit unsinnigen Schriftsätzen, Beschimpfungen und Widersprüchen gegen einstweilige Verfügungen finanziell ruiniert haben. Wie wäre es, wenn Kollegen einfach den Anspruch prüfen, um dann zu entscheiden, ob die Abmahnung berechtigt war? Das wird sich nun erübrigen: Eine Anzeige bei der Kammer ist einfacher als ein Blick ins Gesetz.

  12. Christoph Selzer meint: (30.5.2006 um 09:50) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mit Wettbewerbs- und Markenrecht bisher nur auf der Ebene des unternehmerischen Verkehrs konfrontiert worden, wo angesichts komplizierterer Sachverhalte und grenzüberschreitender Rechtsfragen sehr schnell wuchtige Kosten entstehen können.

    Hinzu kommt, dass insbesondere im Umfeld grosser Handelsketten und bie IT-Hardware der Preisdruck so extrem ist, dass man schnell einmal zu irreführender Werbung, Verstössen gegen Gebrauchs- und Geschmacksmuster oder ähnlichen Methoden greift.

    Entsprechend sehe ich hier durchaus Veranlassung, die Kosten der Abmahnung dem Verursacher aufzuerlegen. Dass der Missbrauch auf der Ebene der Verbraucher enorm ist, will ich nicht leugnen. Hier erscheint es mir aber sinnvoll, sich auf Ausnahmen zu konzentrieren (insbesondere bei den vollkommen übertrieben sanktionierten Tauschbörsen).

    Trotzdem möchte ich nicht dafür plädieren, die erste Amahnung kostenfrei zu halten.

  13. Kauli meint: (30.5.2006 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    Für ein Onlinespiel habe ich mal eine virtuelle Brauerei gegründet. Das Logo zu dieser Brauerei war relativ klein auf den Bierfässern abgedruckt (ca. 10 auf 10 Pixel). Vor einem Jahr flatterte mir ein Brief von einer Werbeagentur ins Haus, die der Meinung war, das dieses Logo dem einer reellen Brauerei ziemlich ähnlich sieht und man sich freuen würde, wenn ich das abändern würde. Um 11 Uhr hatte ich den Brief in der Hand, um 12 Uhr das Logo neu gestaltet und online gestellt und um 14 Uhr das noch mal telefonisch mit der Agentur besprochen.

    Fazit: wenn erwachsene Menschen sich unterhalten kann man so etwas auch ohne Rechtsanwälte und Mahnkosten erledigen. Und hätte ich auf dieses Schreiben nicht reagiert, hätte man immer noch abmahnen können.

    @5 wie ich sehe, haben wir beide die gleiche Direktkandidatin ;)

  14. Herr T. meint: (30.5.2006 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Einen Grund für eine Kostenfreiheit kann ich nicht erkennen. Wenn juristische Laien abmahnenlassen wollen (was ihr gutes Recht ist), müssen sie doch einen RA beauftragen, die Sachlage zu prüfen. Und diese Kosten müssen dann schon dem Verursacher auferlegt werden. Dass diese Kosten aber durch die jetzige Streitwert-Praxis schnell in unerträgliche und realitätsferne Höhen getrieben werden, ist in der Tat nicht hinnehmbar. Eine Deckelung ist also meiner Meinung nach ein sehr gangbarer Weg.
    Wünschenswert ist natürlich, dass in einer kurzen Info vom (potenziell) Abmahnenden darauf hingewiesen wird, dass man abzumahnen gedenkt und somit die Chance zu einer schnellen, einfachen Erledigung gibt.

  15. A. John meint: (30.5.2006 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    @6: [Und umgekehrt, welche Lobby ist da am Werk, die das heutige Abmahnwesen stützt und für die Weiterführung sorgt?]
    Das gleiche [***], welches z.B. auch mit Zähnen und Klauen das Rechtsberatungsgesetz von 1935 verteidigt. In den zuständigen Gremien des Gesetzgebers treiben vornehmlich verkrachte Juristen und frustrierte Lehrer ihr Unwesen. Leute, die ausschließlich ihre Klientel (bzw. Auftraggeber) schützen und denen das Gemeinwohl völlig egal ist.
    Das Abmahngeschäft ist für inkompetente Anwälte ohne seriöse Mandate oft die einzige Möglichkeit, sich halbwegs über Wasser zu halten.
    Und manch einer, der im Dialersumpf untergegangen ist, schafft selbst das kaum. Für die geht es ums nackte Überleben.

    Gruß A. John

  16. Anonymous meint: (30.5.2006 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    @14 und 15: Es geht um die Abmahnungen, die ohne jeglichen anderen Versuch vorher, eingehen und die einzig und allein dazu dienen, Anwälte verdienen zu lassen.

  17. Anonymous meint: (30.5.2006 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Gerade in "einfach gelagerten Fällen", also bei eindeutigen Urheberrechtsverletzungen, handeln die Verletzer in der Regel grob fahrlässig oder vorsätzlich. Und diese Verletzer sollen zulasten der Rechteinhaber besser gestellt werden?

  18. Anonymous meint: (30.5.2006 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    @15: "Wenn juristische Laien abmahnen lassen wollen" … dann sollen sie das auch selber bezahlen. Wenn ich für irgendwas anderes nen Spezialisten brauche weil ich es selbst nicht kann, muß ich es auch selber bezahlen.

    Man kanns auch anders regeln: Der Abmahnende wird verpflichtet vor Abmahnung erst einmal Kontakt zu suchen um das Problem anders zu lösen. Erst danach darf abgemahnt werden, und dann auch ggf. Kosten für einen Anwalt erhoben werden.

    Die Sache ist doch, daß ein sehr großer Teil von Abmahnungen verhindert werden könnte, wenn man einfach mal vernünftig miteinander reden würde. Aber das liegt natürlich nicht im Interesse der befragten Anwälte.

  19. RA Munzinger meint: (30.5.2006 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Wenn Frau Zypries Missstände anprangert, dann greift sie sicherlich in ein Wespennest. Die Gebührenpraxis muss auf einen Prüfstand. Andererseits wird hier mal wieder des Guten bzw. Gutgemeinten zu viel getan. Denn gerade Frau Zypries hat in einem kürzlich veröffentlichten Grußwort den Wert geistigen Eigentums betont. Wer schützt die Schöpfer dieses geistigen Eigentums ? Hat qualifizierte Rechtsberatung nicht ihren fairen Preis ? Erinnert mich an einen alten Witz:

    Ein Auto bleibt liegen. Der herbeigerufene Mechaniker schlägt einmal leicht mit dem Hammer auf eine bestimmte Stelle und – oh Wunder- der Motor springt wieder an. Der Fahrer ist begeistert, bis er die Rechnung erhält. Was, schimpft er, 10 Euro nur für einmal mit dem Hämmerchen klopfen ?!? Ja, sagt der Mechaniker: Ein Schlag mit dem Hammer: 1 Euro
    Gewußt wo: 9 Euro.

    Wer weiterhin über zu hohe Anwaltsgebühren klagt, kann sich ja den Rechtsrat beim Friseur holen.

  20. Anonymous meint: (30.5.2006 um 13:04) AntwortenReply to this comment
  21. Rudi meint: (30.5.2006 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Im gewerblichen Rechtschutz hat sich da das Instrument der sog. Berechtigungsanfrage etabliert. Hierbei wird (für Laien formuliert) kostenlos angefragt, woher man glaube das Recht zur Nichtbeachtung der eigenen Rechte zu haben.

    Man mahnt hier absichtlich nicht gleich ab, da eine Abmahnung den Abgemahnten zum Einen zu einer Negativen Feststellungsklage berechtigt und zum Anderen für den Abmahnenden ein Risiko dahingehend besteht, daß der Abgemahnte Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn sich im nachhinein herausstellt, daß die Abmahnung unberechtigt erfolgt ist.

    Da dieses Schadenersatz-Risiko bei Privatpersonen nicht besteht, sind diese hier die die "Möpse", da sich zwischen den "Großen" schon ein kostenloses Instrument etabliert hat.

    Vor diesem Hintergrund ist es durchaus überlegenswert, eine erste Abmahnung gegen Privatpersonen kostenfrei vorzusehen.
    Überlegenswert ist hierbei auch die Situation von kleinen Betrieben/Händlern, die mit einer Abmahnung u.u. auch "platt gemacht" werden könnten. In so fern ist zu prüfen, ob nicht eine Deckelung der Streitwerte bei UrhG/MarkenG-Abmahungen nicht die sinnvollere Variante darstellt.

  22. geheim meint: (30.5.2006 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Das größte Problem ist und bleibt einfach, dass die Kosten für eine Abmahnung einfach zu hoch sind. Wenn ich z.B. eine Karte einscanne und einen kleinen Ausschnitt davon auf meine Homepage stelle, dann ist das praktisch kein messbarer Schaden. Wenn dafür dann Abmahngebühren im vierstelligen Bereich anfallen, dann ist das einfach nicht gerechtfertigt.

  23. A. John meint: (30.5.2006 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    @20: [Die Gebührenpraxis muss auf einen Prüfstand. Andererseits wird hier mal wieder des Guten bzw. Gutgemeinten zu viel getan.]
    Es geht im Grunde nicht um die Gebührenpraxis, sondern um den Mißbrauch eines Rechtsinstituts.
    Es war vom Gesetzgeber sicher nicht vorgesehen, dass arbeits- und skrupellose Anwälte das Web nach Bagatellverstößen abgrasen und arglose Hobbyisten in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohen.
    Seit das Massengeschäft mit den tausendfach verschickten Serienabmahnungen (u.A. TDG §6) nicht mehr funktioniert, hat man sich anscheinend auf "einzelne Urheberrechtsverstöße" spezialisiert, bei denen jeder Müll zum unschätzbaren Kunstwerk erklärt wird und der Schaden angeblich unermesslich ist.

    [Wer weiterhin über zu hohe Anwaltsgebühren klagt, kann sich ja den Rechtsrat beim Friseur holen.]
    Textbausteine aus dem Formularbuch zusammenpasten und tausendfach verschicken, das kann in der Tat auch ein Frisör.
    Der Abgemahnte würde auf diese Art "Rechtsrat" sicher gerne verzichten, hat aber ohne eine gut gefüllte Kriegskasse kaum eine reale Chance, sich gegen diese Abzocke zu wehren.

    Gruß A. John

  24. norba meint: (30.5.2006 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Ich finde da es hier ja um Abmahnungen im Internet geht sollte es sogar so sein das erstmal eine normale Email reichen sollte die nichts kosten dürfte.
    "Sehr geehrte/r Herr/Frau XY,
    Sie haben "Bild/Foto/Scan/etc. A" auf Ihrer Webseite. Das ist eine Urheberrechtsveletzung §blabla. Entfernen Sie das "Bild/Foto/Scan/etc. A" bis zum xx.xx.xxxx.

    Mfg"

    So gut wie kein Zeitaufwand für einen normalen Anwalt der einmalig eine Sache bemängelt.

    Im übrigen ist es in Großbritannien so das die erste Abmahnung kostenfrei bleibt!
    Siehe http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21737/1.html

    Massenabmahnung sind m.M. nach sogar sittenwidrig, zumindest jedoch moralisch sehr verwerflich so das ich mich nicht wundere warum das Ansehen dieser Berufsgruppe in der Bevölkerung immer mehr den Bach runter geht.

  25. A. John meint: (30.5.2006 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @ 25: [Massenabmahnung sind m.M. nach sogar sittenwidrig, zumindest jedoch moralisch sehr verwerflich]
    Immer wieder schön zu lesen: http://transpatent.com/ra_krieger/olg20u194.html

    Zitat:
    Aufgrund des geschilderten Sachverhalts bestehen hier im Gegenteil deutliche Berührungspunkte zum Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs (vgl. § 13 Abs. 5 UWG und BGH NJW 2001, 371 – Vielfachabmahner), wobei die nachfolgenden Grundsätze für das Lauterkeitsrecht entwickelt worden sind, aber auch gewisse Bedeutung für die Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte haben. Das gilt schon allgemein, denn wer unnötige Anwaltskosten für Abmahnungen veranlaßt, setzt sich dem Verdacht aus, daß er daraus eine selbständige Einnahmequelle für sich selbst oder für einen nahestehenden, mit ihm zusammenwirkenden Anwalt machen will….

    Gruß A. John

  26. Sven Wallmann meint: (30.5.2006 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    Kann im Gedränge schon mal passieren. Ich stehe auf einem fremden Fuss. Eindeutig Unrecht. Darf der Besitzer des fremden Fusses Geld verlangen? Wie viel?

  27. Simon meint: (30.5.2006 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, dass hier beides notwendig ist: Deckelung des Streitwerts, und eine Änderung im Verfahrensablauf, die eine Berechtigungsanfrage zur Pflicht macht. Denkbar wäre mA auch eine Regelung, die Abmahnungen gegen Private komplett ausschließt.

  28. RA Dominik Boecker meint: (30.5.2006 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Ich war beim DAT leider nur am Mittwoch-Abend beim Get Together und kurz (vergleichsweise) auf dem Festabend, kenne die Ansprache der JuMi also nur aus der Veröffentlichung auf den Seiten des BMJ.

    Diese Ansprache wird auch andernorts (zB auf Anwaltsmailinglisten) diskutiert (und das ist auch gut so(tm)) ebenso wie das Problem der von Abmahnungen lebenden Anwälten.

    Die Anmerkung von Kollegen Dr. Bahr trifft schon einen guten Punkt, auch wenn ich eine Voraussetzung mehr (als Privatmann und Urheberrecht) in die Aussage der JuMi hineinlese (nämlich: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung (…)). Wie er sehe ich die Aussage aber auch nur als Versuch, von dem eigentlichen Problem, nämlich der auch anzutreffenden Rechtsmißbräuchlichkeit, abzulenken.

    Ein vom Kollegen Dr. Bahr angesprochener genereller SchE-Anspruch bei unberechtigten Abmahnungen würde auch weiterhelfen (und nicht nur einzelne Probleme "abdeckeln").

    Womit ich momentan nichts anzufangen weiß ist folgende Aussage: "Und ich bitte Sie: In Missbrauchsfällen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden. Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben."

    Welcher berufsrechtliche Anspruch sollte mir gegenüber den Abmahnenden Kollegen zustehen? Und wie soll ich den durchsetzen? Etwa im Wege einer Abmahnung?

  29. Hannes meint: (30.5.2006 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn man die Beiträge der hier kommentierenden RAs liest, gewinnt man den Eindruck, daß man es sich keinesfalls mit dem Abmahngeschäft verderben will. Dabei wird, mit Verlaub gesagt, auf die "kleinen" Nebenwirkungen (Abmahnung zur Unterdrückung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit) geschissen.

    Wie kaputt ist eigentlich so ein Organ der Rechtspflege, wenn große Bereiche auf Grundrechte pfeift? Mit Abmahnungen haben Anwälte ein Instrument in die Hand bekommen, bei der sie gleichzeitig Ankläger und Richter sind und die Strafen festlegen. Das mag sich geil anfühlen so als kleiner Judge Dredd. Für die von Anwälten Verarschten und Abgezockten ist es das nicht.

  30. Dietrich meint: (30.5.2006 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich jetzt hier die Namen von Fa. XYZ, UVW etc. hinschreiben würde – ähm, wie heissen die Luxus-Uhren- und Schmuckhersteller noch, deren Namen fangen mit Ca????* oder Rol??* an – entschuldigt, mein Namensgedächtnis ist eine Katastrophe – warum sollte ich eine Abmahnung bezahlen:
    *) genannte Namen bzw.Warenzeichen sind geschützt und dienen nur der Beschreibung.

  31. /DSSM1 meint: (31.5.2006 um 08:11) AntwortenReply to this comment

    Zunächst zwei Anmerkungen zum Statement von Dr. Bahr:

    I. "Was mit den abertausenden Fällen wegen angeblich fehlerhaften Impressum, sinnentleertem Markenrecht, und, und…?"

    Hatte der BGH nicht gerade geurteilt, dass ein vollständiges Impressum Pflicht sei? Jedenfalls verstehe ich das unter http://www.aufrecht.de/4750.html veröffentlichte Urteil vom 18. Mai 2006, Az.: I ZR 183/03, so. Nur am Rande: Ich kenne Fälle, in denen Gerichten die (angeblich) vom BGH gewählte Tenonierung "ohne dabei die nach § 6 TDG vorgeschriebene vollständige Anbieterkennzeichnung anzubringen" (als Antrag des Klägers) zu unbestimmt waren.

    Jedenfalls sieht der BGH wohl in einer nicht vollständigen Anbieterkennung (Umkehrschluss aus dem angeblichen Urteil) einen Wettbewerbsverstoß und damit einhergehend einen Unterlassungsanspruch. Sinnlose Abmahnungen wegen fehlerhaften Impressen? Nicht nach dem BGH-Urteil.

    II. "Anstatt generelle und allgemeingültige Regelungen einzuführen, die dem zu Unrecht Abgemahnten (auch außerhalb der Schutzrechtsverwarnung) Schadens- und Erstattungsansprüche bei unberechtigten Abmahnungen zuerkennen, wird wieder einmal nur kosmetische Korrektur betrieben"

    Als hätten wir noch nicht genug Gesetze! Der BGH hat mehrfach klargestellt, wie man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren kann. Diese Entscheidungen sollte ein RA kennen, ehe er über Regelungslücken lamentiert.

    III. Schlußendlich ist die ganze Diskussion aus einem anderen Grunde scheinheilig: Bislang ist mir noch kein RA untergekommen, der im Mandantenauftrag keine Abmahnung ausgesprochen hätte, sei das zu unterlassende Verhalten auch noch so banal. Und selbstredend wollte man vom Mandanten idR einen Vorschuss und vom Gegner Kostenerstattung. Besonders putzig: RAe, die gerne gegen Abmahnungen wettern, fordern vom Abgemahnten schon mal Kosten nach dem RVG, obwohl sie dem Mandanten gegenüber nach Stunden abrechnen

    IV. Abschließend wird vergessen, dass viele Großkanzleien inzwischen abmahnen, ohne Abmahnkosten geltend zu machen. Gerade in Standardfällen oder bei vielen Verletzern geht es den RAen und ihren Mandanten nur um die Unterlassungserklärung. Die meistens nicht kommt, wenn die Abmahnung nicht einigermaßen grob formuliert wurde und wenn sie kein Geld kostet. Eine Erfahrungsbericht zeigte, dass es sinnvoller ist, erstmal "nett & freundlich" und ohne Kosten abzumahnen… denn dann sind die Chancen einer Nichtunterwerfung höher – mit der Folge, dass die Kosten für eine einst. Verfügung schnell festgesetzt und beigetrieben werden können, werden man Abmahnkosten erst in den Niederungen der Amtsgerichte einklagen muss.

  32. Robin H. meint: (5.6.2006 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Gibt es eigentlich schon ein Spendenkonto für die künftig notleidende Abmahnerclique?

    - Einfamilienhaus am Stadtrand statt Villa am Starnberger See
    - Volkstümliches Auto (Marke?)statt Luxuskarosse
    - Gran Canaria (1x) statt Malediven (4x) jeweils pro Jahr
    - ………..
    Wer will das schon? Da muss doch der "Artenschutz" greifen!

    Und das alles nur wegen einer Ministerin, die das gemeine Wahlvolk zurückentdeckt hat – wenn auch extrem spät!

  33. Robin H. meint: (6.6.2006 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Aufgrund erster Hilferufe für die bedrohte Klientel fühle ich mich moralisch gezwungen, den Beitrag 34 zu erweitern bzw. zu ergänzen – allerdings kann ich z. Zt. noch immer keine adäquate Kontonummer mitteilen.

    In diesem Sinne beruhigt mich der Gedanke, dass 99,9 % der möglichen Spender die jeweilige Kontonummer bereits kennen!?

    Frau Zypries/Bischof Huber wurden zum Vortrag eingeladen, obwohl beide, ich betone- scheinbar- keine Ahnung vom Abmahngeschäft haben/hatten.

    Frau Zypries – Ola´Welle mit ca. 5000 Teilnehmern oder mehr?-zur mutigen Rede auf dem Anwaltstag in Köln 2006, die inzwischen vielfach im Netz nachlesbar ist!

    Wer ist eigentlich Bischof Huber von der EKD, dessen grandiose Rede auf der gleichen Veranstaltung ebenso im Netz nachlesbar ist?

    Klar, die um das Urheberrecht besorgten Abmahner entgegnen der Ministerin nur primitive >BuhrufeBleib bei Deinen Leisten> zum Beitrag 34.

    -"Einfamilienhaus" muss ersetzt werden durch "Platte a`la DDR"
    -"Volkstümliches Auto" durch "Nording Walking Stick"
    -"Gran Canaria" durch Ballermann (1x pro Jahr)und "Malediven"
    (4x pro Jahr) durch "Chiemsee" (höchstens 1x pro Monat)

    Traurig- aber wahr!

    Robin H., der R………….(genaueres findet man in jeder Enzyklopädie).

    A´la Trappatoni >>Ich habe noch lange nicht…….

  34. Robin H. meint: (6.6.2006 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Robin H. meint: (6. 6 .2006 um 21:22)
    Aufgrund erster Hilferufe für die bedrohte Klientel fühle ich mich moralisch gezwungen, den Beitrag 34 zu erweitern bzw. zu ergänzen – allerdings kann ich z. Zt. noch immer keine adäquate Kontonummer mitteilen.

    In diesem Sinne beruhigt mich der Gedanke, dass 99,9 % der möglichen Spender die jeweilige Kontonummer bereits kennen!?

    Frau Zypries/Bischof Huber wurden zum Vortrag eingeladen, obwohl beide, ich betone- scheinbar- keine Ahnung vom Abmahngeschäft haben/hatten -welch ein Eigentor!

    Frau Zypries – Ola´Welle mit ca. 5000 Teilnehmern oder mehr?-zur mutigen Rede auf dem Anwaltstag in Köln 2006, die inzwischen vielfach im Netz nachlesbar ist!

    Wer ist eigentlich Bischof Huber von der EKD, dessen grandiose Rede auf der gleichen Veranstaltung ebenso im Netz nachlesbar ist?

    Klar, die um das Urheberrecht besorgten Abmahner entgegnen der Ministerin nur primitive >BuhrufeBleib bei Deinen Leisten>Ich habe noch lange nicht…….
    Den Rest des Satzes muss man sich aus urheberrechtlichen Gründen denken!

  35. Robin H. meint: (6.6.2006 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Beitrag 35 und 36 werden leider aus mir unbekannten Gründen leider nicht korrekt dagestellt; aber >inhaltliche

  36. RA Dominik Boecker meint: (6.6.2006 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    90%, eher 95% der Anwälte gehen Abmahnung (nicht nur die arbeitsrechtlicher Art) ziemlich am Ar* vorbei, weil sie nie damit zu tun haben, weder auf der einen, noch auf der anderen Seite. Mein Vater ist sei Ende der 60er-jahre, Anfang der 70er Jahre Anwalt; ich habe in meinen jetzt dreieinhalb Jahren Praxis mehr Abmahnungen gesehen und auch selbst geschieben, als er in seinem ganzen Berufsleben.

    Das liegt schlicht daran, dass Abmahnungen ein typisches Vorgehen im gewerblichen Rechtsschutz (rund um Marken, Wettbewerbs- und Urheberrechte) sind. Dass dort die Annahme eines Handelns im geschäftlichen Verkehr relativ weit gezogen wird, ist in meinen Augen ein Problem; aber ein materiellrechtliches Problem und keine Angelegenheit, die gegen Abmahnungen spricht.

    Gewerblichen Rechtsschutz bearbeiten auch nur ein Bruchteil aller Anwälte. Und nur bei einem Bruchteil dieser Anwälte kommt ein Teil der Abmahnungen ins Gerede (und wenn's ins Gerede kommt, dann oftmals – nicht immer – weil de Abmahnung unberechtigt ist. Gegen unberechtigte Abmahnungen kann man sich prozessual sehr prima wehren; der spezialisierte Anwalt Deines geringsten Mißtrauens klärt Dich über begehbare Wege sicherlich sehr gerne auf.

    Ich behaupte, dass 95% der Abmahnungen gar nicht öffentlich wahrgenommen werden, weil es "nicht den Falschen" trifft. Interessiert's denn wirklich, wenn zB zwei Großkonzerne aufeinander losgehen? zB liefern sich momentan Premiere und arena ein interessantes wettbewerbsrechtliches Scharmützel. Da gehen sicherlich einige Abmahnungen hin und her. Interessiert das irgendjemanden außer die unmittelbar Beteiligten?

    Ich erinnere auch noch an das Dutzend Abmahnungen, die letzthin eine GbR getroffen haben als ein Verbraucherverband losgelegt hat. Da standen einige parat und haben applaudiert, dass es genau die Richtigen getroffen habe. Wie kommt denn das, wenn Abmahnungen per se böse(tm) sind und abgeschafft gehören? Diese Doppelzüngigkeit mag man mir bitte mal erklären.

  37. Lehrer meint: (7.6.2006 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    >Klartext³Abmahnwellescheinbarenur

  38. Lehrer meint: (7.6.2006 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Der ausführliche Kommentar zum Beitrag 38 wird nicht übernommen- warum (zu kritisch)???

    Kurzform:
    Die Reden von Frau Zypries und Bischof Huber auf dem Anwaltstag in Köln finden offensichtlich bei der Anwaltschaft keine breite Zustimmung – wie war das noch mit den \"Krähen\" ?

    (Die Kommentarfunktion überlebt nur mit strenger Spamkontrolle. Das geht automatisch. Jedenfalls habe ich hier nichts gelöscht. Tipp: Vor dem Senden den Text markieren und Control-C drücken. Dann ist er noch im Zwischenspeicher, falls ein weiterer Versuch erforderlich ist. U.V.

  39. RA Dominik Boecker meint: (7.6.2006 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    Wenn Dein – sehr gerne willkommener – ausführlicher Kommentar hier auch in einem zweiten, dritten Versuch nicht angezeigt werden sollte, dann liegt das wahrscheinlich an Sonderzeichen wie zB spitzen Klammern.

    Ich bin gerne bereit, auch auf emails zu antworten (finden sich auf der hier hinterlegten Webseite oder an dominik.boecker@gmx.de) oder eine Diskussion im IRC zu führen oder ähnliches. Das Diskussionsergebnis können wir dann ja für hier aufbereiten.

    Wenn Du die gmx-Adresse nimmst, dann hast Du gute Chancen, nachher noch (m)eine Antwort zu bekommen (nach dem leckeren Kölsch, das ich jetzt mit einem Kollegen trinken gehen werde. :-) )

    Wenn iRC gewünscht ist, könnte man ja auch gelegentlich mal eine etwas größere Runde organisieren. Ein, zwei, drei Anwälte und ein größeres Publikum..

    Grüße

  40. Robin Wood meint: (8.6.2006 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Dass Abmahnungen sinnvoll sind, will wohl niemand ernsthaft bestreiten.

    Indes geht es hier um den Missbrauch zur Bereicherung durch gewisse Kanzleien.

    Es geht hier nicht um große Firmen, sondern um den kleinen Otto Normalverbraucher, der hier bewußt über den Tisch gezogen wurde und wird.

    Sicherlich mag die Masche, nach der einige Absahnkanzleien arbeiten, rechtlich korrekt sein. Und sicherlich darf man im Kapitalismus nicht allzu laut nach Moral fragen, wenn es ums nackte Geldmachen geht. Was hier aber passiert, ist Mißbrauch durch hochgradige Spezialisten, nämlich der Anwälte. Sie sind gegenüber dem juristischen Laien klar im Vorteil. Und eben dies wird bis zur Perversion ausgenutzt. Hatten die Bürger bis jetzt ein gewisses Vertrauen in den Rechtsstaat, so arbeiten die Massenabmahner daran, dass auch das letzte Vertrauen verspielt wird.

    Was soll ein Bürger davon halten, der von einem Bekannten aus USA eine CD geschenkt bekommt, diese nicht nach seinem Geschmack ist, er sie bei Ebay anbietet und nun eine Rechnung von einer Kanzlei bekommt, die die Höhe seines Monatseinkommens übersteigt? Begründung der Kanzlei: Die CD ist nicht für den Markt in Europa bestimmt. Woher sollte der Bürger dies wissen? Er kann sich nicht einmal vorstellen, dass der Verkauf, ja sogar nur das Anbieten nicht erlaubt ist. Ich habe etliche Beispiele mehr dafür, dass hier Laien skrupellos über den Tisch gezogen werden. Und das wegen Lappalien. Denn was wohlweislich bewußt und gezielt verschwiegen wird, ist die Angabe eines entstandenen Schadens. Ich bin kein Fachmann, aber ich vermute, wenn der Rechteinhaber einen konkreten Schaden angeben würde (bei einer CD also im einstelligen Eurobereich), würde sich kein Anwalt finden, der ihn vertritt.

    Ich frage mich seit geraumer Zeit, wie sich die Geschichte im Fall der Massenabmahnungen überhaupt für den Rechteinhaber rechnet. Die offizielle Version: Musikkonzern beauftragt Anwaltskanzlei, den Markt von Raubmordkopien, Bootlegs, Kopierprogrammen usw. zu säubern. RAe mahnen nun fleißig ab und stellen der Musikfirma jede einzelne Abmahnung in Rechnung. Und die Firma holt sich nun das Geld von den Abgemahnten wieder. Kleines Rechenbeispiel: RAe mahnen 1.000 Leute ab, Gegenstandswert 10.000, macht ca. 635.000 Euro Kosten für die Firma. Jetzt zeigt sich, dass ca. die Hälfte der Leute Hartz-IV-Empfänger oder sonst wie verarmt sind. Dann macht die Firma ein Minus von 317.000 Euro.

    Ich glaube nicht, dass die Firma sich darauf einlässt. Ganz anders läge die Sache, wenn die Kanzlei der Firma ein Angebot machen würde, in dem sie ihr anbietet, den Markt durch Abmahnungen zu „bereinigen“, ohne dass die Firma ein finanzielles Risiko trägt, sprich: Wir räumen auf, streichen das Geld ein, das wir bekommen und verzichten auf das Geld, das wir nicht bekommen. Das kostet euch keinen Cent.

    Das ist natürlich nur Theorie, denn dann müssten Firma und RAe Luftbuchungen machen.

    Wenn dies nicht passiert, rechnet sich die Abmahnerei für die Firma nicht, denn die abgemahnten Leute werden in Zukunft Produkte der Firma meiden.

    Weiß jemand, was da abläuft?

    Ich bin kein Jurist und kein Steuerexperte.

  41. Lupo 05 meint: (8.6.2006 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    RA D.B. (Beitrag 38) hat die Reden der Bundesjustizministerin bzw. des EKD- Bischofes anscheinend nicht aufmerksam zur Kenntnis genommen.

    Frau Zypries hat das Abmahnrecht eindeutig nicht in Frage gestellt, sondern den vielfältigen – besser massenhaften- Missbrauch seit ca. 2 Jahren (siehe die Beispiele in der Rede und davon gibt es noch viele andere mehr – man muss nur ein wenig gezielt danach googeln)!

    Soll die Ministerin etwa schweigen, wenn beim BmJ täglich Beschwerden bezgl. solch unglaublicher Vorgänge eingehen und inzwischen auch diverse Medien darüber berichten (z.B. PlusMinus -ARD am 02.05.06; noch deutlicher geht es doch gar nicht!).

    Der Bischof bringt es auf den Punkt! Hier geht es nicht nur um vierstellige €urobeträge für minimalste Vergehen, sondern um das sinkende Vertrauen in den Rechtsstaat sowie um die verletzte Würde des Menschen.

    Zitat (Frau Zypries): "Ich möchte die Anwaltschaft bitten, solche Fälle im Blick zu behalten, …… In Missbrauchsfällen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechtes eingeschritten werden. Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben!"

  42. Lupo 05 meint: (17.6.2006 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    Hallo allers****,
    (ich hoffe, das diese Anrede nicht auch schon urheberrechtlich geschützt ist – aber wer weiß das schon bzw. wo kann man das vor der Abmahnung erfahren?).
    c´t -magazin 13/2006 informiert ab Seite 147 umfassend über den gegenwärtigen Stand der Dinge!

  43. Lupo 05 meint: (22.6.2006 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    Schade eigentlich,
    seit fast einer Woche warte ich auf adäquate Antworten!?
    Anscheinend geht den Abmahnern -besser "Abzockern" – die Luft/Argumentation aus.
    Aber wen wundert das noch vor dem Hintergrund des Anwalttages in Köln [Reden Frau Zypries/Bischof Huber], ARD [+/-] vom 02.05.06 und c´t 13/06 ab Seite 147?

  44. Dominik Boecker meint: (23.6.2006 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Um es ein bißchen abzukürzen: Es ist Richtig, dass in dem Bereich Mißbrauch betrieben wird. Der muß und sollte auch unterbunden werden, aber das bislang Vorgeschlagene würde nach meiner Auffassung lediglich eines der Probleme aufgreifen und nicht mißbräuchliche Abmahnungen unterbinden.

    Zypries will Abmahnungen gegen Privatpersonen wegen Urheberrechtsverstößen kostenmäßig deckeln. Soll sie machen, damit schließt sie aber nur ein Problem und öffnet damit gleichzeitig Argumentationsspielraum bei Verstößen gegen Markenrecht, pp. Argument: Offensichtlich will die Politik nur UrhG deckeln und nicht die anderen Verstöße.

    Die c't zieht mE den viel zu einfachen Schluss, dass mißbräuchliche Abmahnungen einfach nur mit der steigenden Zahl der Anwälte erklärt werden. der +- Beitrag hat sich für den Bericht ein extremes Beispiel und ein sehr dehnbares Beispiel herausgepickt, die in meinen Augen nicht verallgemeinerungsfähig sind.

  45. Lupo 05 meint: (23.6.2006 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    Der eher versöhnliche Beitrag von Dominik Boecker (Ziffer 46)zeigt mE ein gewisses "Unwohlsein" bei den Anwälten, die ihren Beruf (abgeleitet von Berufung und nicht von € oder $)höheren, rechtsstaatlichen Werten nicht nur berechtigt zuordnen, sondern dazu auch -per se – verpflichtet sind!

    So weit -so gut!

    Aber warum gibt es bisher seitens der (redlichen)Anwaltschaft keine Protestwelle gegen die allgemein bekannten, dunkel-schwarzen Schafe der Branche? Warum lässt sich die klare, überwiegende Mehrheit der Anwälte von diesem "Dunstkreis des Unrechtes" noch immer einnebeln?

    Liegt diese nicht nachvollziehbare Erkenntnis vielleicht doch an den "Krähen" (siehe Beitrag 40)?

  46. BBirke meint: (5.7.2006 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Frau Zypries verkennt, dass auch 50€-Abmahnungen noch eine gewinnorientierte Suche nach formalen Rechtsverstößen ermöglichen, wenn denn nur genug verschickt werden. Außerdem werden 50€ eher ohne Widerstand bezahlt als weit über 1000€, was es Betrügern leichter macht, mit Pseudo-Verstößen oder auch Marken-/Rechtegrabbing ohne echte Geschäftstätigkeit abzuzocken. Die ersten Abmahnungen müssen kostenfrei sein und dürfen dafür auch ggf. nur aus einer formlosen Aufforderung zum Unterlassen bestehen. Nur so lässt sich sicher stellen, dass nur dort abgemahnt wird, wo sich auch wirklich jemand beeinträchtigt sieht. Und in erheblicheren Fällen (z.B. Raubkopien, Verkauf gefälschter Markenprodukte als echt) können auch Kosten berechnet werden, allerdings im angemessenen Maß, nicht 8000€ für ein paar MP3s in der Tauschbörse.

    Am wichtigsten ist aber, dass die Streitwerte in Onlinesachen für Privatleute und Kleingewerbetreibende massiv gesenkt werden oder die Kosten nicht mehr davon abhängig sind. Denn wenn sich ein Beschuldigter auf Grund mangelnden Kapitals und astronomischer Kosten keinen Prozess oder auch nur Rechtsberatung leisten kann, wenn Menschen selbst absurden Forderungen nachgeben, weil das Restrisiko eines ebenso absurden Urteils beim Eintritt ihren Ruin bedeutete, dann ist keine Rechtsstaatlichkeit mehr gegeben. In der Tat haben wir beim Internetrecht, bei den üblichen Abmahngründen wie auch beim Namensrecht, Zustände wie in einer Bananenrepublik, wo der Stärkere dem Unterlegenen praktisch beliebig Forderungen aufdrücken kann, selbst bei wahrscheinlich nicht gegebener Rechtslage. Hauptursache sind die hohen Streitwerte, aber auch fehlender Schutz vor zu kurzen Fristen, Abwesenheitsschutz (Urlaub u.ä.), Duldung betrügerischer Unterlassungs-Vordrucke, wo nicht nur die Unterlassung erklärt, sondern auch überhöhte Streitwerte, Anwaltskosten, inakzeptable Bedingungen (z.B. Schweigeklauseln) durch Druck und kurze Fristsetzung diktiert werden. Letztlich kann nur dann von Rechtsstaatlichkeit gesprochen werden, wenn sich auch ein Hartz IV-Empfänger bis zum BGH durchsetzen kann.

    Und es wird höchste Eisenbahn, dass das Berufsrecht angewandt wird und krummen Hunden die Anwaltszulassung entzogen wird. Das Strafrecht (z.B. §263 Betrug, §253 Erpressung, §352 Gebührenüberhebung) muss gegen Abmahn-Abzocker endlich bis zum Äußersten ausgeschöpft werden.

  47. worker meint: (11.7.2006 um 02:14) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    also ich finde die (rein deutsche!) Abmahnpraxis absolut "toll" .. ja sogar so gut, dass man sie auf viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens ausdehnen sollte. Genauso wie in der deutsche Abmahnpraxis, wo ich einen nichtsahnenden (und vielleicht sogar unschuldigen) Bürger, mal ebenso mit einer Abmahnung überziehen kann und ihn (ganz anders als mit der sonst in einem demokratischen Rechtssystem üblichen Unschuldsvermutung) zunächst einmal von vornherein (ohne Beweise zu haben) zum potentiellen Verbrecher stempele und nicht ich seine Schuld, sondern ER (in Umkehr der Beweislast) seine Unschuld beweisen muss … ganz genauso finde ich sollten wir in Zukunft auch im normalem Leben miteinander umgehen z.B. Beim Kauf im Supermarkt zahle ich zunächst nichts an der Kasse, sondern verlange (in Umkehr der Beweislast) vom Kassierer, dass er mir beweisst, dass und was ich tatsächlich gekauft habe … natürlich unter Androhung einer gesalzenen Kostennote (100.000 EUR Minimum) falls er der Aufforderung zur Unterlassung der (möglicherweise) ungerechtfertigten Zahlungsforderung nicht binnen 2 Minuten nachkommt. Soll mir der Kassierer doch beweisen, dass ich etwas gekauft habe. Zunächst unterstelle ich dem Kassierer jedenfalls mal vorab immer, dass er lügt und von mir ungrechtfertigt Geld haben will…und solange er nichts eindeutig (möglichst nur vor Gericht!) beweisen kann, gibts auch keine Kohle von mir. Tolle Regelung, oder !? Würde unserer Volkswirtschaft viel Geld sparen, da die Supermärkte kaum noch an ihr Geld kommen würden ;-))) Und mir schweben da noch so einige ander "gute" Möglichkeiten vor, wo man die "tolle" Vorgehensweise bei einer Abmahnung, wo nicht der Abmahner die Schuld, sondern der der oftmals zu Unrecht Abgemahnte seine Unschuld beweisen muss, anwenden könnte!!! Es gibt so viele "schöne" Dinge, wo diese absolut "geniale" Umkehr der Beweislast angewendet werden könnte. Man stelle sich nur vor man will sein Haus verkaufen, kriegt die Hütte aber nicht mehr los. Nichts leichter als das…unsere "genialen" deutschen Gesetzeshüter haben's uns mit dem Abmahngesetz gezeigt, wie man es machen muss…das Zauberwort heisst "Umkehr der Beweislast" … ich fackele meine Hütte also ab und sage einfach der Nachbar wär's gewesen … soll dieser erstmal beweisen, dass er es nicht war … joch dazu wo ich ganz genau weiss, dass er für den Zeitpunkt kein Alibi hat, da er zu diesem Zeitpunkt mit der Nachbarin um die Ecke seine Alte bertogen hat…*grins* …."Umkehr der Beweislast" wie finde ich dich schöööönnn ! Weitere Beispiele gefällig ? Ach denkt doch selber drüber nach …. es gibt so viele "schöne" Beispiele!

    ;-)

    "Gute Nacht Deutschland"

    P.S.: Übrigens, man sehe sich nur das Chaos in unseren Nachbarstaaten an, welche keine solch "schöne" Abmahnregelung haben. Wir sehen ja jeden Tag im TV, wie in den anderen Ländern dieser Welt, allen voran der EU, die Wirtschaft aufgrund des fehlenden deutschen Abmahn(un)wesens langsam aber sicher den Berg runtergeht …. oder verwechsle ich das mit einem anderen Land … *grübelnach* ?!?! Kann ja wohl nicht rechtens sein, dass nicht jeder kostenpflichtig abmahnen kann, wie er will, oder? Wo kommen wir denn da hin !?

  48. Dominik Boecker meint: (11.7.2006 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @BBirke: Du hast eine Schwäche der Idee von Zypries erkannt (auch wenn von der Idee Marken nicht betroffen sind). Auch Hartz IV-Empfänger können bis zum BGH gehen (Prozesskostenhilfe ist das Stichwort).

    Worker, in Deinem Beitrag ist eine zentrale Fehlvorstellung drin, die mir darauf zurückzugehen scheint, dass Du davon ausgehst, dass eine Abmahnung eine irgendwiegeartete Beweislastverteilungsregel enthält:

    Eine Abmahnung hat keine, wirklich absolut gar keine, Auswirkungen auf etwaige Beweislastverteilungen. Der Abmahnende muß seinen Teil beweisen (allerdings nicht in der Abmahnung, sondern erst in einem etwaigen Gerichtsverfahren) und der Abgemahnte den seinen. Das unterscheidet sich genau gar nicht von allen anderen Beweislastverteilungen (und/oder Ansprüchen).

    Um an eine Kostennote in der Größenordnung von 100.000 EUR zu kommen braucht man einen Streitwert in der Größenordnung von ungefähr 27.000.000,00 EUR. Ich habe zwar schon Streitwerte in der Größenordnung gesehen, das aber nicht bei Abmahnungen.

    Grüße
    Dominik

  49. BBirke meint: (12.7.2006 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    Die hat den Nachteil, dass sie a) zurück gezahlt werden muss, wenn man wieder was verdient, und b) nur gewährt wird, wenn das Ganze nach Ansicht einiger Experten Aussicht auf Erfolg hat. Es hat laut Fernsehberichten auch schon Fälle gegeben, wo Versicherungen sich um die Auszahlung großer Summen für eine Invalidität (>100000€) drücken wollten und deshalb Einfluss auf die Vergabe der PKH zu nehmen versuchten (auch so hoher Streitwert, für Durchschnittsbürger normal kaum führbar).

    In der Tat ist der (ständige) Hartz IV-Empfänger bei Abmahnungen klar im Vorteil, weil er einfach nichts hat, was man ihm wegnehmen könnte, in der Regel dürfte er unter der Pfändungsgrenze liegen. Er kann praktisch ohne eigenes Risiko mit PKH prozessieren, wenn er sie denn bekommt. Das ist aber die Frage, ob da nicht von vorne herein "nein" gesagt wird. Gefährdet sind da vor allem die Durchschnittsbürger mit etwas besserem Einkommen, Auto und vielleicht Eigentumswohnung oder Häuschen. Das sind die, wo ein Prozess wirklich den totalen Absturz bringen kann und wo sich die zwielichtigen Anwälte wirklich selbst mit absurden Vorwürfen oder inszenierten "Verstößen" á la "Webspace" und "Explorer" erpressen können.

    Zur Beweislast: Die ist bedeutungslos, weil eben durch die hohen Streitwerte und damit das Risiko eines endültigen Ruins der Abgemahnte genötigt ist, dieses russische Roulette zu vermeiden. Für Firmen oder Abzocker sind dagegen auch etliche 10000€ Prozesskosten ein überschaubarer Schaden.

    Und es sind nicht wenige Richter, die bis an den Rand der Rechtsbeugung (und vielleicht darüber hinaus) gehen, um Abmahnopfern größtmöglichen Schaden aufzudrücken, siehe Hamburger "Wallpaper-Fall" oder den Fall "www.scheiss-t-online.de", wo bei einer privaten, nicht-kommerziellen Seite nur aus der Beschimpfung ein "geschäftlicher Verkehr" konstruiert wurde, nur um den Betreiber nach dem besonders kostenspieligen Markengesetz verurteilen zu können.

  50. BBirke meint: (12.7.2006 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Abmahnbetrug…

    wird leider nur viel zu selten verfolgt, sei es Strafrecht (Betrug, Erpressung, Gebührenüberhebung) oder Anerkennung von arglistiger Täuschung und Drohung als Grund zur Rücknahme von Unterlassungsverträgen.

    Gerade gab es wieder einen Fall einer Abmahnanwältin aus Tutzing, die öfter für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten tätig ist und die einen Betrag von über 1500€ von der Familie eines Jugendlichen abgezockt hat, weil der den Namen und das leicht abgewandelte Logo eines für seine Hetze gegen Computerspiele bekannten ZDF-Fernsehmagazins ironisch für die Seite eines Spieleclans verwendet hat. Die Seite war nicht kommerziell, hatte keine Werbung (nicht mal solche von kostenlosen Seitenanbietern), wurde aber trotzdem nach dem Markengesetz §15 abgemahnt, der nur im geschäftlichen Verkehr gilt. Anders als beim erwähnten Fall von "scheiss-t-online.de" gab es auch keine Beschimpfungen oder andere Verunglimpfungen, nur die ironische Verwendung des Namens. Ein typischer Fall der Ausnutzung juristischer Unerfahrenheit, um Geld auszupressen und nebenbei Kritiker eines zweifelhaften Journalismus einzuschüchtern.

    Außerdem gab die Anwältin an, das ZDF ständig zu vertreten, rechnete aber nach RVG ab. Wenn sie tatsächlich dem ZDF nur geringe Pauschalbeträge in Rechnung stellen (üblich), selbst aber Streitwertgebühren nach RVG kassieren würde, wäre das ein zweiter, sehr eindeutiger Betrugsfall.

    Eigentlich muss so etwas ein Fall für den Staatsanwalt sein (der Verdacht auf Straftaten ist sehr begründet, da abgemahnter Tatbestand unbegründet!), der Unterlassungsvertrag müsste, wenigstens im Bezug auf das Markengesetz, wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung aufzuheben sein. Und Drohung im Sinne einer Erpressung, §253 StGB, müsste allemal drin sein, weil auch die Drohung mit Rechtsfolgen (z.B. Erpressung mit Wissen um eine Straftat) als Erpressungsdrohung gilt. Mittlerweile gibt es ja -endlich- erste Ermittlungsverfahren dieser Art gegen Abmahner.

  51. Dominik Boecker meint: (12.7.2006 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    @BBirke (Nr 51): Überall, wo wirtschaftliche Interessen im Spiel sind, wird versucht, den eigenen Vorteil zu sichern.

    Beide Abmahnungen um Explorer und Webspace sind schlussendlich im Sande verlaufen. Die Marken Webspace und Explorer wurden gelöscht. Das war ohne Zweifel Aufwand und hat auch Geld gekostet, aber IMO: das war weniger ein Problem von Abmahnungen als vielmehr ein materiellrechtlich zu lösendes Problem, nämlich die Eintragung einer Marke trotz bestehender Schutzhindernisse.

    Das Problem gibt's aber immer wieder. In einem meiner aktuellen Fälle ist eine Marke eingetragen worden, die nach meiner Auffassung gegen die öffentliche Ordnung verstößt (vgl. § 8 II Nr. 5 MarkenG). (Sehr) Ähnliche Marken sind durch Erstprüferbeschluss wegen Verstoß gegen § 8 II Nr. 5 zurückgewiesen worden. Der Versuch, die Rechte aus dieser Registermarke durchzusetzen ist Kein Betrug (nichteinmal ein versuchter, wenn die Marke schlussendlich gelöscht wird)

    Auch der Hamburger Fall kann materiellrechtlich sauber gelöst werden, nämlich über die Höhe des Gegenstandswertes und des SchE. Ich kann in dem Fall beide verstehen, der abgemahnte hat sich auf eine unrichtige Angabe verlassen und der Fotograf will sein Werk vor unerlaubter Verwendung schützen, denn damit verdient er sein Geld.

    Die Marke t-online ist nunmal berühmt und der gesamte Streit hat insegamt keine 1000 € gekostet (566,92 € Hauptforderung und 412,40 € Prozesskosten, wenn ich mich nicht verrechnet habe; jeder Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung einer Mietwohnung kostet deutlich mehr). Das halte ich für eine überschaubare Hausnummer.

    zu 52: Das Ausnutzen etwaiger Unerfahrenheit ist kein Betrug.

    Wenn im Fall der Kollegin mit dem ZDF tatsächlich nicht nach RVG abgerechnet wird, diese Sume aber gleichwohl eingeklagt und (jetzt wird's wichtig!) mit unzutreffenden Tatsachenbehauptungen gestützt wird, kommen wir in der Tat in den Bereich des Betruges.

    Dass der abgemahnte Tatbestand möglicherweise unbegründet ist, ist *nichts*, worauf sich ein Betrug stützen läßt, so lange die Tatsachengrundlage wahrheitsgemäß behauptet wird. Sonst kannst Du an jeden Prozess direkt noch ein Strafverfahren dranhängen.

    Der Versuch, die Rechte des Mandanten durchzusetzen ist kein Betrug, solange die Tatsachengrundlage stimmt.

  52. Lupo 05 meint: (19.7.2006 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    Guten Abend!
    Was soll eigentlich dieses ständige -wenn und aber?

    Jeder, der einigermaßen informiert ist, weiß doch, dass der Rechtsstaat hier mit Füßen getreten wird – weil fehlerhafte Rechtsgebung den unglaublichen Vorgang ermöglicht!

    In diesem Sinne bleibe ich aktiv – ganz sicher, notfalls bis zum BVG!

  53. BBirke meint: (19.7.2006 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Die Abmahn-Abzocke im Internet ist kein Problem für sich, sondern sich zuspitzender Auswuchs grundsätzlicher Fehler im deutschen Zivilrecht.

    Hauptproblem ist die faktische Ausschaltung der Rechtsstaatlichkeit bei Gegnern stark unterschiedlicher Finanzkraft. Der Überlegene kann dem Unterlegenen mit astronomischen Streitwerten und somit ruinösen Prozesskosten drohen und so selbst in völlig absurden Fällen Unterwerfung unter seine Forderungen erreichen und mit dem nie auszuschließenden Restrisiko eines absurden Urteils beliebig Leute nötigen und erpressen. Mit dem Internet und der Rechtssprechung dazu (insbesondere den Streitwerthöhen) haben sich diese Bananenrepublik-Verhältnisse extrem verschärft. Faktisch bestand das Problem aber schon immer, und laut der Arbeit von Herrn Dr. Bahr sind alle Versuche, es zu entschärfen, im Sande verlaufen.

    Letztlich brauchen wir, wenn wir auf Rechtsstaatlichkeit bestehen, eine Entschärfung des Kostenrisikos für Unterlegene, also i.d.R. Normalbürger in der Auseinandersetzung mit Firmen, Institutionen usw. Das Angreiferinteresse darf nicht mehr der alleinige Grundsatz der Streitwertfestlegung sein, besonders, weil durch Privatleute oder Kleingewerbe Treibende weit geringere Beeinträchtigungen/Schäden entstehen als bei Verstößen durch große Konkurrenzfirmen. So, wie es ist, könnte man es niemandem verübeln, wenn er auf Grund der faktischen Ausschaltung der Rechtsstaatlichkeit seine eigene Justiz macht.

    Zu dem Fall von der Fernsehmagazin-Abmahnung ist es auch laut Angabe des Opfers so, dass sich auf der Seite wirklich keine Werbung befand und auch nicht für irgend etwas außer für die eigene Spielergruppe geworben wurde.

  54. Dominik Boecker meint: (19.7.2006 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    In Kommentar Nr. 7 des folgenden Beitrages wird mit vielen Vorurteilen zu dem Thema IMHO ziemlich gut aufgeräumt: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/07/14/links-9/

    Danke /DSSM1! Ich hatte auch schon eine Antwort geschrieben, die dann aber nicht abgeschickt, weil ich dann meinerseits wegen Ausdrücken, die wohl die Grenze zur Beleidigung überschritten hätten, ziemlich angreifbar gewesen wäre…

  55. Lupo 05 meint: (20.7.2006 um 00:14) AntwortenReply to this comment

    BBirke bringt es wohltuend auf den Punkt!

    Da kann Domninik Boecker mit seinen Beiträgen noch so viel dagegenrudern, wie er will- er sollte besser schweigen!

    Es gibt definitiv keine rechtsstaatliche Rechtfertigung für den vielfach dokumentierten, nachweisbaren Missbrauch!
    Die offenen Worte der Ministerin Frau Zypries und der erweiterte Beitrag von Bischof Huber auf dem Anwaltstag in Köln sind doch keine >fairytales

  56. BBirke meint: (20.7.2006 um 00:32) AntwortenReply to this comment

    @ RA D.Boecker: Vielen Dank für den Link auf die Ausführungen von /DSSM1!

    Ein Haufen von Beschimpfungen und Verhöhnungen, Verachtung gegenüber einem demokratischen Medium und das Bestreben, alles vermeintlichen "Experten" und ihren Finanzinteressen unterordnen zu wollen.

    Dass der Wert des Internets gerade durch die Laienpublikation ausgemacht wird, durch die Möglichkeit, unabhängig von Verlagen, Rundfunkanstalten und ohne journalistische oder geschäftliche Expertenkenntnisse eines mehrjährigen Studiums publizieren zu können, wird mit einem Wisch weg geputzt. Wenn dem Schreiber irgendwelche privaten Homepages, Blogs usw. zu 50% nicht passen oder er sie für wertlos hält, soll er sie halt nicht lesen. Effektiv ist aber jede abweichende, verquere, radikale Position im Internet, mit Einschränkungen selbst von Nazi-, Autonomen- oder Islamistenseiten, eine echte Ergänzung der öffentlichen Meinungsbildung, während etablierte Medien und ihre Online-Ableger oft nur den Satz für Nachrichtenagenturen machen und von ihrer Interessenlage allzu sehr im gesellschaftlichen Establishment verankert sind.

    Deshalb müsste gerade bei Rechtsverstößen, die dem Laien nicht direkt erkennbar sind (gerade bei Namen und Marken, die nicht so bekannt sind) erst eine kostenlose Information vom Rechteinhaber erfolgen, für die tätliche Unterlassung im Gegenzug ausreichen muss. Grundsätzlich ist die Information über einfache Rechtsverstöße durch Laien eine Sache, für die man effektiv keinen Anwalt und keine Unterlassungsformalien braucht. Jeder Fotograf oder Textautor kann dem Verletzer eine E-Mail oder einen Brief zukommen lassen.

    Und auch anwaltliche Abmahnschreiben mit Unterlassungserklärung sind zumeist vorgefertigte Briefe, in die nur ein paar Namen und vielleicht 2 Sätze geschrieben werden, nichts, was Kosten von etlichen 100 oder gar >1000€ rechtfertigt.

    Ja, ein Privatmann muss auch für Rechtskonflikte gerade stehen, aber dies auch können, nicht nur durch überhöhte Streitwerte zur Unterordnung unter willkürliche Forderungen gezwungen werden. Die finanziellen Folgen eines verlorenen Prozesses müssen sich in einem überschaubaren Rahmen halten, denn wenn der Stärkere nur durch seine fianzielle Überlegenheit den anderen zur Unterordnung zwingt, ist keine Rechtsstaatlichkeit gegeben.

    An den ruinösen Prozesskosten ändert auch die Prozesskostenhilfe nichts, weil sie zurück gezahlt werden muss (oder lässt sich damit wirklich das finanzielle Risiko eines 50-100000€-Prozesses über mehrere Instanzen auf sagen wir max. 5000-7000€ begrenzen, schon für die meisten zu viel…), und die Streitwertminderung hat auch kaum Bedeutung, oder hat es jüngst einen Marken-, Namens- oder Urheberrechtsprozess gegeben, wo die Prozesskosten im vorgenannten Maß oder darunter gesenkt wurden?

    Es geht nicht darum, beliebig Rechtsverstöße begehen zu können, aber die Putzfrau mit Homepage muss die gleichen Verteidigungsmöglichkeiten und relativen Risiken haben, wenn sie für Meinungsäußerungen in ihrem Forum abgemahnt wird, wie etwa der Heise-Verlag. Und dass heißt auch, dass, wenn die Prozesskosten für eine Seite nur Peanuts sind, für die andere aber ruinös, dass das Risiko auf ein tragbares Maß begrenzt wird, sonst kann den Unterlegenen faktisch alles vom Stärkeren diktiert werden (Zahlen und unterlassen oder "russisches Roulette" vor Gericht).

    Zu Verstößen: Auch, wenn sie wirklich begangen werden, müssen sich die Kosten im vernünftigen Rahmen halten. Es dürfen nicht tausende Euro für Werte berechnet werden, die normal weit unter 100€ liegen, z.B bei Fotos. Weiteres Problem (z.B. bei Stadtplänen): die nachträgliche Lizenzerzwingung als "Schadenersatz" zu Mondpreisen, wo ein Mini-Kartenausschnitt regulär 750-1000€ kosten soll – ein Preis, der im normalen Lizenzgeschäft nie auch nur annähernd zu erzielen wäre. Da würde ich lieber ein örtliches Grafikbüro beauftragen…

    Außerdem ist der Vergleich mit materiellem Diebstahl in den meisten Fällen, gerade wenn es um hohe Lizenzgebühren oder um Dinge geht, die man sich regulär nie kaufen würde, falsch, das ist allenfalls unerlaubte Benutzung. Wenn ich mir illegal einen Ferrari ausleihe, damit eine Spritztour mache und ihn nachher unbeschädigt zurück bringe, komme ich zwar sicher nicht ungeschoren davon, aber ich muss sicher nicht das ganze Auto bezahlen. Bei immateriellen Gütern sind außerdem kein Verschleiß und keine Unfallrisiken vorhanden…

    Ein wichtiges Element beim Internet ist, dass es einfach zu bedienen ist, d.h., dass man seine Zeit für das Erstellen des Contents verwendet und nicht den überwiegenden Teil für rechtlichen Overhead. Wenn dann mal unerlaubt eine einfache Sache, z.B. ein Foto, gebraucht wird, kann das Ganze formlos erledigt werden, der Fotograf kann seine Portokosten und einen üblichen Preis (von mir aus auch mit 50-100% Aufschlag) verlangen, und die Sache ist gegessen. Nicht aber so, dass jemand, der zufällig einen recht allgemeinen Begriff verwendet, der zufällig auch irgendwo als Marke registriert ist (wobei in Darstellung usw. keine weiteren Ähnlichkeiten sind), deshalb gleich mit tausenden Euros belastet wird! Dass man keine illegalen Software- und Musikkopien oder Hongkong-Uhren als "im Cartier-Stil" verbreiten darf, mag noch nachvollziebar sein, aber eine umfangreiche Recherche nach möglichen Markenkollisionen oder die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist Otto-Normalinternetnutzer wirklich nicht zumutbar. Gerade im Funsite- und Satirebereich muss auch freie Meinungsäußerung und Berichterstattungsrecht gelten, da müssen Marken- und Namensrechte oder auch allzu kleinlich ausgelegte Urheberrechte zurück stehen.

    In der Tat ist das derzeitige Recht stark fehlerhaft (und wird dazu noch manchmal böswillig ausgelegt, z.B. bei der Annahme "geschäftlichen Verkehrs"). Faktisch könnte man die Rechtssprechung zum gewerblichen Rechtsschutz, wo er von überlegener Seite mit Monster-Streitwerten gegen Privatleute und Kleingewerbetreibende angewandt wird, auch nach Nigeria outsourcen, es würde an der juristischen Praxis in diesen Dingen nichts ändern. Und mancher "Nigeria-Connection-419"-Betrüger könnte damit in der Rechtspflege einen halbwegs ehrenwerten Job bekommen, naja, so ehrenwert wie eben bei den bekannten Abmahn-Abzockern.

  57. BBirke meint: (20.7.2006 um 07:52) AntwortenReply to this comment

    Um es noch mal kurz zusammen zu fassen:

    Das Internet muss ein Medium auch für Laien bleiben, sonst hat es keinen publizistischen Mehrwert gegenüber Print- und Rundfunkmedien.

    Dazu muss die Publikation ohne größeres Expertenwissen und nach allgemeinem Rechtsgefühl möglich sein. Kommt es trotzdem zu einfachen Verfehlungen, dürfen sich Strafen bzw. andere Kosten höchstens im Bereich wie für Falschparken bewegen.

    Die elementaren Regeln für den Betrieb einer Internetseite muss man auf einer DIN A4-Seite stichpunktartig zusammen fassen können, kein immenser Bürokratieaufwand, kein Jura- oder BWL-Studium als Grundlage! Rechterecherche darf nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen als die Erstellung des Contents. Auch die Kosten dürfen nicht viel höher aus die reinen Providerkosten. Da ist es z.B. dem Fotografen eher zumutbar, dass er seinen Rechten hinterher läuft und dann ggf. vom eigenmächtigen Nutzer eine angemessene Aufwandsentschädigung bekommt

    Nicht alles, was in Gesetzen steht und was von Gerichten gesprochen wird, ist auch gerecht, dazu ist es ja nötig, dass mangelhafte oder ungeeignete Gesetze abgeschafft oder geändert werden. Für das Internet ist die Notwendigkeit: Geringere Kostenrisiken für Normalbürger, kein Bürokratieaufwand für Privatseiten, konsequente Anwendung des Strafrechts gegen Rechte-Abzocker, die völlig überhöht oder unberechtigt für Kleinigkeiten kassieren!

  58. Volker Neundorf meint: (20.7.2006 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Ich wollte an dieser Stelle auf meinen Fall, den ich hoffentlich gut dokumentiert habe, aufmerksam machen. Ich wurde ähnlich wie Heise, wegen einer Verlinkung auf DVDShrink (keine Downloadangebot!) abgemahnt.

    Details sind auf meiner Homepage unter:

    zu finden.

    Gerne nehme ich Kontakt mit ebenfalls Betroffenen auf. Alle Daten wie man mich erreichen kann sind auf meiner Seite hinterlegt. Ich habe bisher ca. 50 Fälle und Kontakte "gesammelt".

    Helfen wir uns gegenseitig.

    Viele Grüße aus Ilmenau

    V.Neundorf

  59. Robin H. meint: (20.7.2006 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    Hallo BBirke,
    hallo Volker9dorf,
    der Seitentitel lautet "Abmahnsumpf"(!), wobei die Betonung auf der zweiten Silbe liegt.
    Wer (außer D.B.) zweifelt noch an diesem unglaublichen, vielfach dokumentierten Rechtsskandal in der Bananenrepublik?
    Auch ich habe mir ultimativ vorgenommen, diesen Sumpf auszutrocknen – allerdings an anderer, verantwortlicher Stelle!

  60. Dominik Boecker meint: (20.7.2006 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    @Lupo 05: "Da kann Domninik Boecker mit seinen Beiträgen noch so viel dagegenrudern, wie er will- er sollte besser schweigen!"

    Werde ich sicher nicht tun, wenn etwas – in meinen Augen zu Unrecht – durch das virtuelle Dorf gescheucht wird.

    "Es gibt definitiv keine rechtsstaatliche Rechtfertigung für den vielfach dokumentierten, nachweisbaren Missbrauch!"

    Richtig, es gilt den Mißbrauch zu bekämpfen. Da stimme ich Dir ohne Widerspruch, ohne jede Einschränkung und vorbehaltlos zu.

    Es gibt aber andererseits auch keine rechtsstaatliche Rechtfertigung für vielfach dokumentierte, nachweisbare Rechtsverstöße. Aber den Mißbrauch dadurch zu bekämpfen, dass ein an sich sinnvolles und (bis auf den Mißbrauch) funktionierende Instrument zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten auf Eis gelegt werden soll, finde ich nicht akzeptabel. Bei den bisherigen Voschlägen zur Deckelung von Streitwerten, etc werden Lücken in das System gerissen, die einen noch intensiveren Mißbrauch befürchten lassen und deswegen halte ich diesen Weg nicht für sinnvoll. Es würde ein Kopf abgeschnitten und dafür wachsen zwei weitere nach.

    "Und auch anwaltliche Abmahnschreiben mit Unterlassungserklärung sind zumeist vorgefertigte Briefe, in die nur ein paar Namen und vielleicht 2 Sätze geschrieben werden, nichts, was Kosten von etlichen 100 oder gar >1000€ rechtfertigt."

    Hast Du einmal miterlebt, was in einer solide geprüften Abmahnung – ebenso bei einer Verteidigung gegen eine solche – an Arbeit des Anwaltes drinsteckt (lassen wir Massenabmahnugen und rechtsmißbräuchliche an dieser Stelle außen vor, dazu habe ich grade oben etwas geschrieben)?

    Ein goldener Mittelweg, der allen Interessen gerecht wird, ist mir nur leider noch nicht über den Weg gelaufen (Vorschläge sind herzlich willkommen! Wenn da was sinnvolles und schlüssiges bei ist, bin ich der letzte, der sich dagegen wehren wird). Das Internet wie vor 10 Jahren als ich meine ersten Schritte darin machte, wird nur nicht zurückkommen…

  61. Dominik Boecker meint: (20.7.2006 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    "Wer (außer D.B.) zweifelt noch an diesem unglaublichen, vielfach dokumentierten Rechtsskandal in der Bananenrepublik?"

    Ich zweifele nicht, dass es Mißbrauch gibt und das habe ich noch nie. Ich will über den sinnvollen Weg diskutieren, der allen Interessen gerecht wird.

    Den Sumpf dadurch trocken zu legen, dass man die Verwendung von Wasser verbietet, ist (zu) kurzsichtig.

  62. Hootch meint: (21.7.2006 um 00:12) AntwortenReply to this comment

    Tja, Abmahnungen sind ein gutes Mittel um berechtigte Interessen durchzusetzen, soviel ist klar. Und ich würde mir auch nicht das Recht nehmen lassen, meine berechtigten Interessen durchsetzen zu können.
    Aber _jedes_ System kann missbraucht werden! Missbrauch gibt es zu Hauf im Gesundheitssystem, bei Sozialleistungen vom Staat, bei der Steuer, bei Versicherungen etc. Aber deswegen würde niemand auf die Idee kommen, all dies abzuschaffen. Man muss in jedem Fall versuchen den Missbrauch zu reduzieren – keine Frage! Aber man kann – meiner Ansicht nach – niemandem das Recht nehmen, seine Rechte durchzusetzen, nur weil Andere das Instrument Abmanhung missbrauchen. Dies könnte man damit vergleichen, dass meine Hausratversicherung bei einem Einbruch nicht zahlt, nur weil ein anderer Versicherter die Versicherung betrogen hat. Es gibt nun mal Regeln, an die man sich halten muss.
    Es gibt viele Tempo-30-Zonen, wo dies nicht einzusehen ist. Wer schneller fährt und geblitzt wird, muss zahlen – ob das Tempolimit einzusehen ist, oder nicht.
    Und es gibt nun mal auch die Regel, dass man keine fremden, geschützten Markenbezeichnungen führen darf. Und das ist auch gut so. Wer sich daran nicht hält, kann abgemahnt werden, okay.
    Wie man den Missbrauch bekämpfen kann, weiß ich leider auch nicht. Vielleicht könnte man eine Regelung schaffen nach der vor der ersten Abmahnung ein (von mir aus auch mit 5 Euro kostenpflichtiges) formloses Anschreiben per Einschreiben/Rückschein erfolgen muss, damit der Abgemahnte die Chance hat, sein Verhalten zu ändern. Ob das geht weiß ich nicht – IANAL.
    Aber Abmahnungen generell abzuschaffen ist nicht die Lösung des Problems. Man müsste sie 'weiterentwickeln'.

    Grüße!

  63. BBirke meint: (21.7.2006 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, niemand will die Abmahnung an sich abschaffen, wenn es um legitime Rechte und eine ernsthafte Schädigung durch deren Verletzung geht. Missbrauch ist hier aber nicht nur ein unangenehmer Nebeneffekt, sondern hat katastrophale Folgen für die Betroffenen und droht das Internet als demokratisches Medium zu zerstören.

    Darüber hinaus liegt grundsätzlich ein Missbrauch vor, wenn Hobby-Homepagebastlern, oft Kindern und Jugendlichen, für absolute Lappalien Beträge von weit über 1000€ in Rechnung gestellt werden, selbst, wenn es formal korrekt ist. In solchen Fällen ist ein seriöser Rechteinhaber in der (leider nicht gesetzlichen) Pflicht, hier eine formlosere und vor allem billigere Abmahnung zu verschicken. Missbrauch liegt nicht nur da vor, wo er bislang von Gerichten fest gestellt wurde.

    Es gibt ein Grundrecht, das über dem gewerblichen Rechtsschutz steht, nämlich das auf Eigentum und Schutz vor böswilliger finanzieller Schädigung. Letztere liegt auch dann vor, wenn für eine absolut geringfügige Verfehlung völlig überhöhte Kosten (alles > ca. 50€ bei einfachen Verstößen) gefordert werden.

    Darüber hinaus muss der Web-Publizist Sicherheit haben, was er darf und was nicht, und wo das nicht der Fall ist, insbesondere beim Marken- und Namensrecht, dürfen auch nicht ohne vorherige Information des unwissenden Verletzers Gebühren gefordert werden. Die gegenwärtige Unsicherheit gerade dabei ist ein weit größeres Übel, als dass vielleicht mal wirklich ein Markenname unerlaubt verwendet wird und der Eigner für seine Rechtsdurchsetzung selbst zahlen muss (diese Kosten dürften tatsächlich meist deutlich unter 50€ liegen, er muss ja nicht gleich einen Anwalt zu Streitwertvergütung einschalten).

    Durch die meisten abgemahnten Verstöße entsteht zudem wirklich kein Schaden, weil Privatleute sonst kaum teure Lizenzen erwerben würden. Ein "Diebstahl" geistigen Eigentums liegt nur vor, wenn jemand ansonsten wahrscheinlich die Sache käuflich erworben hätte, alles andere ist nur unerlaubte Benutzung, die nur wesentlich geringere Entschädigungen und Kosten rechtfertigt.

  64. Lupo 05 meint: (21.7.2006 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    @BBirke: "Ich denke, niemand will die Abmahnung an sich abschaffen, wenn es um legitime Rechte und eine ernsthafte Schädigung durch deren Verletzung geht."

    Wenn die Abzocker bei den sprichwörtlichen "Leisten" im Sinne des Rechtstaates geblieben wären, gäbe es diese unwürdige Diskussion doch überhaupt nicht!

    Nun geht der Schuss nach hinten los – die eindeutige Mehrheit ehrlicher und pflichtbewußter RA´s wird von den unseriösen Kollegen(?)in diesen Sumpf gezogen und erscheint in den Augen der Öffentlichkeit (ARD +/-; c´t usw.)als "Selbstbediener" übelster Sorte!

    Würde Vergleicbares in meinem Beruf passieren, ich hätte diese "Kollegen" schon längst wegen allgemeiner Rufschädigung angezeigt!

    Warum lässt man das zu? Wo bleiben Verantwortung und Reaktion der Rechtsanwaltskammern? (Hinweis: Beitrag 40 bzw. 47)

    Frau Zypries wird da schon deutlicher:"…..notfalls mit den Mitteln des Berufsrechtes einschreiten…" .

    Ich hoffe sehr, dass das Ministerium entsprechend aktiv wird, denn zu diesem Vorhaben passende Beispiele gibt es mehr als genug (s.a. Beitrag 65).

    Wenn dann auch noch die Eltern strafmündiger Kinder zur Kasse gebeten werden, um die lebenslange Vorstrafe aufgrund minimal unbewusster Vergehen (HomepageBagatellen) zu vermeiden, hört alles auf!

    @ D.B. "Es würde ein Kopf abgeschnitten und dafür wachsen zwei weitere nach!"

    Das mag wohl sein und die angedeutete Gefahr sehe ich sehr wohl. Aber das kann nie und nimmer den gegenwärtigen Zustand rechtfertigen, weil sich die "beiden nachwachsenden Köpfe" spätestens nach der Erstabmahnung bezüglich des kriminellen Handelns bewusst sind!

    Übrigens – ich glaube kaum, dass die schwarzen Schafe der Branche(und ich betone nochmals ausdrücklich- nur um diese geht es!) wegen 50 € auf den Kopierknopf drücken oder gar Millionen kleiner, privater Homepages nach bagatellen Fehlern durchforsten, um vierstellig abkassieren zu können!

  65. Robin Hood 2 meint: (22.7.2006 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    Die Beiträge von RA Dominik Boecker ließen schon fast die Schlussfolgerung zu, dass er selbst – unter verdeckter Identität- zu der allseits bekannten Abmahnmaffia gehört.

    Also habe ich mir erlaubt, einfach einmal nach dem Namen zu googeln und wurde dabei sehr schnell fündig.

    Frage an D.B. im Sinne von Lupo 05 (Beitrag 66):

    "Warum unterstützen/legalisieren Sie in Ihren Beiträgen immer noch den nachgewiesenen Missbrauch? Warum lassen Sie es weiterhin zu, dass Ihre gesamte Berufsbranche irrepable Rufschädigung erleidet – nicht nur in dieser verborgenen Ecke des Internets (hier), sondern inzwischen in aller medialen Öffentlichkeit!?"

    @ Lupo 05: "Wo bleiben Verantwortung und Reaktion der Rechtsanwaltskammern? (Hinweis: Beitrag 40 bzw. 47).

    Frau Zypries wird da schon deutlicher:”…..notfalls mit den Mitteln des Berufsrechtes einschreiten…”.

    Ich verfüge inzwischen über mehrere Leitz-Ordner dokumentierter Einzelfälle, die solches Einschreiten ultimativ erzwingen und werde dieses Material natürlich dem Bundesjustizministerium (u.a.) kostenlos zur Verfügung stellen.

    Und dann- schau´n wir mal (Urheberechtsverletzung?)!

  66. Dominik Boecker meint: (23.7.2006 um 01:43) AntwortenReply to this comment

    @Robin Hood 2: "dass er selbst (…) zu der allseits bekannten Abmahnmaffia gehört."

    Das tue ich sicherlich nicht. :-)

    "Also habe ich mir erlaubt, einfach einmal nach dem Namen zu googeln und wurde dabei sehr schnell fündig."

    Googlen kann ich selbst. Bitte Fundstellen aufführen! Keine einzige meiner Abmahnungen ist jemals an eine größere Öffentlichkeit gegangen oder veröffentlicht worden (es gibt keine mißbräuchlichen oder Massenabmahnungnen aus meiner Feder). Im Gegenteil, grade wenn Du gegoogelt hast, sollte Dir meine kritische Haltung gegenüber Massenabmahnungen und dem Mißbrauch bekannt geworden sein. Was Du grade versuchst ist billigste Stimmungsmache…

    “Warum unterstützen/legalisieren Sie in Ihren Beiträgen immer noch den nachgewiesenen Missbrauch?"

    Nicht nur, dass ich das nicht tue, ich arbeite selbst dagegen an.

    "Warum lassen Sie es weiterhin zu, dass Ihre gesamte Berufsbranche irrepable Rufschädigung erleidet – nicht nur in dieser verborgenen Ecke des Internets (hier), sondern inzwischen in aller medialen Öffentlichkeit!?”

    Ich arbeite selber dagegen an, indem ich Beiträge verfasse, die Leute davor bewahrt, Opfer von Abmahnungen zu werden.

    Und zur Frage: "Frau Zypries wird da schon deutlicher:”…..notfalls mit den Mitteln des Berufsrechtes einschreiten…”."

    Auf Grundlage welcher berufsrechtlichen Norm sollte man berufsrechtlich tätig werden können?

    @Lupo 05: meine weitere Antwort wird kommen, ich will nur nicht unausgegorene Ideen in die Welt setzen..

  67. Robin Hood 2 meint: (23.7.2006 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    Sorry,
    offenbar ein Missverständnis – ich habe nur nach dem Namen (D.B) gegoogelt, aber ausdrücklich nicht nach etwaigen Abmahnungen der verdächtigen, rechtstaatfeindlichen Art seitens D.B.!

    Aufgrund der Antwort darf ich wohl annehmen, dass wir uns bezüglich des Missbrauches durch "Dritte" grundsätzlich einig sind.

    @D.B. (Beitrag 46):
    "Die c’t zieht mE den viel zu einfachen Schluss, dass mißbräuchliche Abmahnungen einfach nur mit der steigenden Zahl der Anwälte erklärt werden. Der + – Beitrag hat sich für den Bericht ein extremes Beispiel und ein sehr dehnbares Beispiel herausgepickt, die in meinen Augen nicht verallgemeinerungsfähig sind."

    Sind Sie- in deutlich mehr als 1000 Augen – leider doch und erwiesenermaßen keineswegs eine exemplarische Ausnahme.

    Gerade daraus resultiert der bundesweite Aufschrei nach dem Gesetzgeber! Die Karrikatur auf Seite 146/147 der c´t (13/06)trifft absolut in das sprichwörtliche "Schwarze"!

    Mir selbst sind inzwischen – nennen wir es ´mal "Kuriositäten im Rechtstaat" – fast 50 Fälle bekannt!

    Deswegen wäre es natürlich nicht nur wünschenswert, sondern zwingend erforderlich, dass sich die allgemeine Anwaltschaft von den Winkeladvokaten in aller Öffentlichkeit deutlich distanziert!

    Aber genau das Gegenteil ist anscheinend der Fall! Als zufälliger Zeuge der Fernsehübertragung (Phoenix) vom Anwaltstag in Köln habe ich sehr wohl die "Buhrufe" seitens der versammelten Anwälte auf die Rede der Ministerin wahrgenommen.

    Vorsichtshalber -um erneute Missverständnisse auszuschließen-frage ich: "Wem galten diese Buhrufe – der Ministerin oder den Verursachern des Skandals!"

  68. BBirke meint: (24.7.2006 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    "Ich arbeite selber dagegen an, indem ich Beiträge verfasse, die Leute davor bewahrt, Opfer von Abmahnungen zu werden."

    Dieses lässt sich aber gerade wegen der großen Rechtsunsicherheit und wegen der von mir (und auch z.B. im Offenen Brief an Frau Zypries von "rettet-das-internet.de") geschilderten Ausschaltung der Rechtsstaatlichkeit durch extreme Streitwerte nicht verhindern.

    Dafür machen Sie sich (weiter oben) einen verlinkten Beitrag von User /DSSM1 zu eigen, der die ganze arrogante und an der Misere mitschuldige Haltung vieler Anwälte und anderer Fachleute zum Ausdruck bringt. Man könnte auf den ersten Blick glauben, dass /DSSM1 auch einer der Abzocker wäre, wahrscheinlicher ist aber, dass er eine absolut abgehobene und arrogante Haltung pflegt, die den Normalnutzer am liebsten als aktiven Netzteilnehmer verbannt wissen will (am besten wieder nur von "Experten" erstellte Einwegmedien, so wie Print und Rundfunk).

    Dann eine völlig selbstzweckhafte Betrachtung des Rechtsstaat, nach dem Motto: "Gesetze sind alles, Gerechtigkeit ist egal", wo dann auch einige Internet-typische Verfehlungen aufgelistet werden in einem Tonfall, der die astronomischen Abmahn- und Prozesskosten rechtfertigt und die Verfehlungen völlig übertreibt (z.B. -"geklaute"- Karten für Anfahrtskizzen, gerade bei den Kartenausschnitten entsteht den Eigentümern gar kein Schaden, weil niemand wegen einem kleinen Ausschnitt sich keine Karte kaufen wird!).

    Nein, es gibt im Internet wichtigere Ziele, als rein formale Rechteverletzungen auch dort völlig übertrieben zu verfolgen, wo dem Rechteeigner gar kein Schaden entsteht. Wer selbst da fordert, dass Justiz und Anwälte da hinterher sind wie der Teufel hinter der armen Seele, der verursacht zwangsläufig auch den reinen Missbrauch mit. Deshalb darf nichts, was nach gängigem Rechtsempfinden und (laienhaftem) Kenntnisstand legitim ist, ohne vorherige Information mit Abmahnungen zu RVG-Kosten bedacht werden. Der Missbrauch von Abmahnungen ist um ein vielfaches schwerwiegender als mögliche zusätzliche Rechtsverletzungen in Folge kostenloser Erstabmahnungen. Man könnte hier aber auch für professionelle Händler, sagen wir mal ab Vollkaufmann nach HGB, weiterhin Abmahnungen nach RVG zulassen)

    Außerdem können große Firmen die erste Rechtsverletzung ohne weiteres begehen und daraus auch Profit schlagen, weil für sie 1500-3000€ Anwaltskosten nur Peanuts sind und weit geringer als sonstige Kosten für eine wettbewerbswidrige Werbekampagne…. treffen tut so etwas nur die Kleinen.

  69. Hootch meint: (24.7.2006 um 00:39) AntwortenReply to this comment

    @ 70, BBirke:
    Sie schrieben:
    "z.B. -”geklaute”- Karten für Anfahrtskizzen, gerade bei den Kartenausschnitten entsteht den Eigentümern gar kein Schaden, weil niemand wegen einem kleinen Ausschnitt sich keine Karte kaufen wird!"

    Sicherlich haben Sie in diesem Falle recht. Wegen zehn oder 20 Straßen im 'geklauten' Stadtplan wird sicherlich niemand davon abgehalten, sich einen Stadtplan zu kaufen, wenn er ihn braucht.
    Aber irgendjemand hat diesen Satdtplan erstellt. Und eben dieser Jemand will auch geld dafür haben.
    Man muss eine Grenze ziehen. Wo wollen Sie diese Grenze ziehen?

    Beispiel:
    Ich veröffentliche eine Kurzgeschichte eines Autors, die mir besonders gut gefällt. Diese Veröffentlichung wird auch niemanden davon abhalten, sich das Buch zu kaufen, in dem unter Anderem auch diese Kurzgeschichte steht.
    Aber angenommen, Andere kommen auch auf diese Idee, eine Kurzgeschichte diese Autors zu veröffentlichen. Diese Anderen haben selbstverständlich einen völlig anderen Geschmack als ich. Folglich veröffentlichen sie andere Kurzgeschichten als ich. Irgendwann ist das gesammte Buch des Autors online abrufbar, ohne dass der Autor einen mühden Cent dafür bekommt. Dies sollte aber nicht sein!

    Wie gesagt, irgendwo muss es eine Grenze Geben. Und der Gesetzgeber hat es nunmal so festgelegt: Wenn ich einen Stadtplan male (oder ein Gedicht oder eine Kurzgeschichte schreibe) gehört das mir, und niemand darf das (auch teilweise) ohne meine Einwilligung für sich nutzen, und das ist auch gut so.

    Im Übrigen stellt es meiner Meinung nach kein Problem dar, eine eigene Anfahtsskizze zu erstellen, ich hab das mal gemacht – es dauert keine zehn Minuten (Merke: Man darf sich ja durchaus 'Anregungen' holen!)

    Ich stimme Ihnen aber insoweit zu, dass wenn jemand sich abstrakte Begriffe (Extremes Beispiel: 'Schön' für Schmuck, Kunst etc.) registrieren lässt, und dann alle e-bay-anbieter abmahnt, die diesen Begriff verwenden, sich nicht mehr im Bereich der Lagalität bewegt, zu!

    Grüße!

  70. Lupo 05 meint: (24.7.2006 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    Noch ´n Vergleich!

    Gibt es „Anybody“, der noch nie versehentlich außerhalb geschlossener Ortschaften die höchstzulässige Geschwindigkeit von 21 bis 25 km pro h überschritten hat?

    Folge(n) nach dem aktuellen Bußgeldkatalog:
    40 € 1 Punkt kein Fahrverbot

    Nun flattert „Anybody“ eine Abmahnung in Form des liebevoll genannten „Knöllchens“ ins Haus. „Verdammt, wo bzw. wann war das – und überhaupt – saß ich denn selbst am Steuer!?“, denkt er/sie nach dem genauen Studium des Vorwurfes, der erforderlichen Rechts ~ und Widerspruchsbelehrung.

    Aber alles vergeblich „Anybody“ erkennt -wohl oder übel- zahlen zu müssen. Verärgert über sich selbst schwört er, seinem Fahrverhalten künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

    Der erzieherische Effekt des Bußgeldbescheides ist damit im Sinne aller gefährdeten Verkehrsteilnehmer erfüllt. Die oft zitierte ´Verhältnismäßigkeit der Mittel` bleibt gewahrt!

    Fast gleichzeitig erhält der Nachbar „Nextbody“ eine eher unfreundliche Serienabmahnung in eindeutig kopierter Form, wobei Unterlassungs~ und Kostenübernahmeerklärung ultimativ miteinander verknüpft sind – Annahmefrist wenige Stunden; Rechts~ und bzw. oder Widerspruchsbelehrung einfach Fehlanzeige!!!???

    Vorwurf:
    „Verletzung des Urheberrechtes nach § 95a Abs. 3 (u.a.) . Sie haben bei ebay den kompletten Satz der Computerbild 2001 zum Verkauf angeboten. Dazu gehörte insbesondere auch die CD- Beilage 19/2001, auf der sich durch zwischenzeitliche Gesetzgebung (September 03) illegale Programme befinden sowie die ausführliche Anleitung in 20/2001 mit der irreführenden Coverzeile „Kopiergeschützte Software und Musik-CD´s legal kopieren!“

    Kosten der Abmahnung: ca. 4000 €.“

    Angedrohte Folge(n) einer verzögerten Antwort bezüglich der extrem knappen Frist):

    Vertragsstrafe: 10 000 € Zusätzl. Strafanzeige („Gefühlter“ Gegenstandswert): 125 000 €

    „Nextbody“ erinnert sich an seine Rechtsschutzversicherung! Aber auch da haben die unseriösen Abmahner schon längst vorgesorgt – denn Urheberrechtsstreitigkeiten sind vom Versicherungsschutz per se ausgeschlossen. Dieser Umstand wird seitens der (nur) Gewinn orientierten Nadelstreifen in schwarzen Roben offensichtlich kompromisslos ausgenutzt.

    „Nextbody“ zahlt notgedrungen den Betrag, der fatal an Formen der Selbstjustiz erinnert! Die oft zitierte ´Verhältnismäßigkeit der Mittel` bleibt auf gar keinen Fall gewahrt!

    Einsichtigkeit (s.o.) in das abgemahnte Fehlverhalten „verbrecherischer Dimension“ (4000 €) darf und kann wohl niemand ernsthaft erwarten (Zitat Frau Zypries: „Mondhonorare“!)

    Anmerkung:
    Mit diesem Beitrag verabschiede ich mich endgültig aus dem Forum. Alle beanstandeten „Merkwürdigkeiten“ sind angesprochen oder mit persönlichen Worten kommentiert.

    Der Gesetzgeber muss und wird hoffentlich für Klarheit sorgen!

  71. Abmahnopfer 2xxx meint: (25.7.2006 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    Anwaltstag in Köln 28 – 05- 2006

    Manche glauben hier(und anderen Foren) anscheinend immer noch, den gesamten Abmahnsumpf als absolut „koscher“ darstellen zu können oder zumindest verteidigen zu müssen. Alle medialen Berichte und Stellungnahmen einschließlich Webseiten und ~foren werden einfach ignoriert.

    Deswegen sollte zunächst die folgende Frage erlaubt sein:

    „Welcher Diabolus sollte den frommen, über jeden Zweifel erhabenen Bischof Huber von der EKD (Evangelischen Kirche Deutschland)geritten haben, ausgerechnet auf dem Anwaltstag in Köln über das Thema „Vertrauensberuf im Rechtsstaat“ zu referieren?“

    Ein solch qualifizierter Vortrag ist doch kein Zufallsprodukt, sondern wurzelt im Zeitgeist und (oder) aktuellen Hintergründen.

    Insofern ergänzen und vertiefen die höchst intelligenten Worte des Bischofs in grandioser Art und Weise den vorausgegangenen Beitrag der Bundesjustizministerin Frau Zypries zum Thema „AbmahnungsMissbrauch“ auf der gleichen Veranstaltung.

    Die Organisatoren (und Teilnehmer) des Anwaltstages versprachen sich bei der Einladung von Frau Zypries und Bischof Huber sicherlich nicht das, was dort urplötzlich über die Lautsprecher zu vernehmen war und „live“ im Fernsehen (Phoenix) übertragen wurde.

    Zu allem Übel und Blamage gesellte sich dann auch eine technische Panne des Senders. Die Schelte der Ministerin wurde sogar – einschließlich des beispiellos pöbelhaften Verhaltens einiger Tagungsteilnehmer (Rechtsanwälte!?) noch einmal wiederholt.

    Beide Reden sind natürlich im Internet nachlesbar –lohnt sich in jedem Fall- und leicht durch ´GoogleRecherche` zu finden. Einfacher wären natürlich LINKS zu den Seiten, aber das kann schon heute aufgrund der skizzierten Vorzeichen niemand mehr wagen.

    Schade,
    die gewaltigen Möglichkeiten des Informationsaustausches – wir leben doch ohne Zweifel im Informationszeitalter und profitieren davon allgemein -wird durch einige wenige Winkeladvokaten ad absurdum geführt!

  72. nilz meint: (25.7.2006 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    ihr tut mir leid. der versuch eine konstruktive diskussion anzustossen, bei einem solch sensiblen thema wie abmahnungen, wird im keim erstickt von anstrengenden und nervigen trollen, die es zu meiner verwunderung schaffen, konsequent in jeden ihrer 982349 comments, die gleiche information zu verbraten (ich weiss schon gar nicht mehr wie oft ich jetzt "plusminus", "ct seite 147" oder "ordner mit 50 fällen" gelesen habe).

    ich ertrage momentanen abmahnmissbrauch auch nicht, denke das vieles übertrieben wird, käme aber nie auf die idee deswegen den gesamten berufsstand der anwälte zu verteufeln, vor allem nicht wenn ein RA so wie hier, sich dafür engagiert das das alles besser, transparenter und normalsterblichenfreundlicher wird.

    nochmal: mein beileid.

  73. Robin Hood 2 meint: (25.7.2006 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    @ D.B.(Beitrag 68)
    “Frau Zypries wird da schon deutlicher-…..notfalls mit den Mitteln des Berufsrechtes einschreiten.

    Auf Grundlage welcher berufsrechtlichen Norm sollte man berufsrechtlich tätig werden können?"

    Da ich kein Jurist und nach diesen Erfahrungen -Gott sei Dank, auch nicht bin- kann ich die Frage nicht beantworten.

    Aber man darf doch wohl davon ausgehen, dass die Bundesjustizministerin bzw. deren Ministerium ausreichend Sachverstand mitbringt!

    @nilz
    ich ertrage momentanen abmahnmissbrauch auch nicht, denke das vieles übertrieben wird, käme aber nie auf die idee deswegen den gesamten berufsstand der anwälte zu verteufeln, vor allem nicht wenn ein RA so wie hier, sich dafür engagiert das das alles besser, transparenter und normalsterblichenfreundlicher wird.

    Niemals wurde der gesamte Berufsstand verteufelt, jedenfalls nicht von meiner Seite. Ich beschreibe nur die ohne Zweifel abfärbende Wirkung der medialen Beiträge auf die öffentliche Wahrnehmung. Der PlusMinus-Bericht war ja nun ganz sicher nicht als Werbespot für die bundesdeutsche Anwaltschaft geeignet (Einschaltqoute?).

    Ich wundere mich allerdings nach wie vor, warum der kollegiale Protest nicht deutlicher präsent ist? Dr. Bahr(Hamburg), Herr Ruhland (Essen) gehören z.B. immer noch zu den wenigen "Exoten" in diesem Sinne; der letztere übrigens von Anfang an (2003)!

    Konstruktive Lösungen bestehen ganz sicher in der Solidarisierung der überwiegend rechtschaffenden Anwaltschaft (vermutlich mehr als 95%), die sich ganz deutlich von den wenigen schwarzen Schafen distanziert und diese folgerichtig isoliert.

    Spätestens seit dem Anwaltstag in Köln erscheint die BundesJustizMinisterin inzwischen sehr offen für solche Eingaben.

    Und wenn diese nicht nur einzeln, sondern gebündelt eingereicht werden – eventuell (am besten) seitens der Anwaltskammer(n)- ist das ultimative Ende dieses Rechtsskandals nur noch eine Frage der Zeit und das Vertrauen rechtssuchender Bürger in die Anwaltschaft kann langsam gesunden; aber das braucht jetzt natürlich Zeit – viel Zeit!

  74. Anonymous meint: (27.7.2006 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    @ nilz:
    „ihr tut mir leid. der versuch eine konstruktive diskussion anzustossen, bei einem solch sensiblen thema wie abmahnungen, wird im keim erstickt von anstrengenden und nervigen trollen, die es zu meiner verwunderung schaffen, konsequent in jeden ihrer 982349 comments, die gleiche information zu verbraten (ich weiss schon gar nicht mehr wie oft ich jetzt “plusminus”, “ct seite 147″ oder “ordner mit 50 fällen” gelesen habe).

    Bei 982 349 geht´s erst richtig los – darum Gegenvorschlag:

    a)PlusMinus-Beitrag wird 1x pro Woche auf allen öffentlich-rechtlichen Kanälen wiederholt.

    b)c´t stellt den Artikel aus 13/06 sämtlichen (PC) Zeitschriften der Konkurrenz kostenlos zwecks Nachdruck und unbegrenzter Serien (!?)- Vervielfältigung zur Verfügung.

    c)Die „Bild“ – Zeitung berichtet bei freiem Format tagtäglich über nur einen einzigen der absurden Vorgänge. Das dafür zu entrichtende Honorar an die zur Auskunft bereiten Opfer des Abmahnsumpfes orientiert sich dabei selbstverständlich an deren abgemahnte Kostennote im Peanut -Bereich (durchschnittlich also 4000 € !?) und dürfte inzwischen- unter der Annahme von ca. 300 Ausgaben der vielgelesenen Zeitung pro Kalenderjahr für mehrere Jahre ausreichen.

    Mit anderen Worten, der „Abmahnsumpf“ ist der allgemeinen Öffentlichkeit lange noch nicht ausreichend bekannt. Statistische Erhebungen bleiben trotz intensiven Googelns unbekannt.

    Vermutlich würden mehr als 90% der wahlberechtigten Bevölkerung solche Vorgänge für den Rechtsstaat völlig ausschließen und erst dann als Fakt realisieren, wenn von heute auf morgen (siehe Beispiel im Beitrag 72) vierstellig gezahlt werden muss – ohne die geringste Chance, sich gegen die Anschuldigung adäquat wehren zu können.

    Schwerverbrechern jeglicher Art wird dieses Grundrecht ohne wenn und aber zugestanden – gut so, denn das zeichnet den Rechtsstaat aus!

    Bei der Verwendung der angeblich freien „WallPaper“ oder des Bildes der sugarsüßen „BoyGroup“ bzw. des „MiniAusschnitt“ eines Stadtplanes (u.v.a. mehr) aber wird von
    RechtsUnwälten gnadenlos abgezockt. Man gönnt sich ja…………

    „Alles übertrieben“ (?) – definitiv nachweisbar nicht, weiterhin unglaublich und eine Schande für den Rechtsstaat als solchen.

    Der Eklat auf dem diesjährigen Anwaltstag in Köln (s. Beitrag 73) setzt neue Zeichen der Hoffnung auf die Rückkehr zum wahren- nicht von der unseriösen Abmahnclique fremd gesteuerten (Unrechts-) STAAT.

  75. Anonymous meint: (27.7.2006 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    "abgemahnte Kostennote im Peanut -Bereich (durchschnittlich also 4000 € !?)"

    Das ist deutlich zu hoch gegriffen. Auf ca. 4000 EUR Abmahnkosten käme man bei einem Gegenstandswert von einer halben Million EUR. Üblich sind Streitwerte zwischen 10.000 und 150.000 € (entspricht RA-Kosten von 651,80 € und 1.780,20 €).

    "ohne die geringste Chance, sich gegen die Anschuldigung adäquat wehren zu können."

    Das ist ja nun Unsinn. Es gibt immer mehr als eine adäquate Verteidigungsstrategie.

  76. Anonymous meint: (27.7.2006 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    @
    "Das ist deutlich zu hoch gegriffen. Auf ca. 4000 EUR Abmahnkosten käme man bei einem Gegenstandswert von einer halben Million EUR. Üblich sind Streitwerte zwischen 10.000 und 150.000 € (entspricht RA-Kosten von 651,80 € und 1.780,20 €)."

    Dem kann ich nur beiflichten! Aber die "Kostennote" – prädestiniert für das Unwort des Jahres- besagt anderes!

    Und die adäquate Verteidigungsstrategie scheitert an den 5-(meist) 6 stelligen angedrohten Streitwerten in der Abmahnung.

  77. Anonymous meint: (27.7.2006 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    "Und die adäquate Verteidigungsstrategie scheitert an den 5-(meist) 6 stelligen angedrohten Streitwerten in der Abmahnung."

    Wenn man es richtig angeht, dann streitet man nicht um diese 5 bis 6 stelligen Summen, sondern um eine drei bis vierstellige (nämlich alleine die Kosten der Abmahnung). man kleiner Wettbewerbs- oder man kleiner Markenprozess gibt (wie jeder Anwalt, der den Bereich ein bißchen kennt) mehr Auskunft dazu.

  78. Anonymous meint: (27.7.2006 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    Vorwurf(nachlesbar im Beitrag 72):
    „Verletzung des Urheberrechtes nach § 95a Abs. 3 (u.a.) . Sie haben bei ebay den kompletten Satz der Computerbild 2001 zum Verkauf angeboten. Dazu gehörte insbesondere auch die CD- Beilage 19/2001, auf der sich durch zwischenzeitliche Gesetzgebung (September 03) illegale Programme befinden sowie die ausführliche Anleitung in 20/2001 mit der irreführenden Coverzeile „Kopiergeschützte Software und Musik-CD´s legal kopieren!“

    Kosten der Abmahnung: ca. 4000 €.“

    Angedrohte Folge(n) einer verzögerten Antwort bezüglich der extrem knappen Frist):

    Vertragsstrafe: 10 000 € Zusätzl. Strafanzeige („Gefühlter“ Gegenstandswert): 125 000 €

  79. Anonymous meint: (27.7.2006 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    Unter dem Strich gibt es sicherlich nur wenige,
    die sich mit den skizzierten Methoden niemals abfinden werden.

    Die meisten Opfer fügen sich (leider) in ihr Schicksal, weil sie noch höheren Kosten ausweichen wollen oder mit Rücksicht auf die Familie einfach müssen.

    (Zumindest) § 1 bis § 6 des GG werden seitens der unseriösen Abmahner mit Füßen getreten – da soll man schweigen?

    Never!!!!

  80. Volljuristin meint: (28.7.2006 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Hallo. Ich habe gestern ein sehr verlockendes (geldmäßig) Jobangebot bekommen und würde gerne Ihre Meinung dazu wissen. Es geht um einen Verein (der noch in Gründung ist) und demnächst eingetragen wird. Ich soll diesen Verein als Rechtsanwältin vertreten und monatlich 50.000 Abmahnungen verschicken. Dies soll sich mit der Zeit auf 200.000 Abmahnugnen monatlich steigern. Dabei werden mir die "Sachverhalte" bereits vorgelegt und ich "soll" sie noch nicht einmal selbst überprüfen, da sie "identisch" seien. Außerdem muss ich dementsprechend den Verein gerichtlich in diesen Sachen vertreten und es wären etwa 30-50 Termine monatlich. Ich bin als Berufsanfängerin auf diesem Gebiet sehr unerfahren. Aber nachdem ich einiges zu diesem Thema im Internet gelesen habe, finde ich diese Vorgehensweise bedenklich. Weiß jemand, ob ich meine Zulassung riskieren würde oder ob gegen mch persönlich ein Strafverfahren eingeleitet werden könnte, wenn ich das so mache, wie er mir das vorschlägt? Welche Wirkung hätte das Ganze auf meine Reputation? Was würden Sie mir in dieser Situation empfehlen? Soll ich lieber die Finger davon lassen?

  81. Robin Hood 2 meint: (28.7.2006 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    @ Volljuristin (Beitrag 82):

    "Ich bin als Berufsanfängerin auf diesem Gebiet sehr unerfahren. Aber nachdem ich einiges zu diesem Thema im Internet gelesen habe, finde ich diese Vorgehensweise bedenklich. Weiß jemand, ob ich meine Zulassung riskieren würde oder ob gegen mch persönlich ein Strafverfahren eingeleitet werden könnte, wenn ich das so mache, wie er mir das vorschlägt? Welche Wirkung hätte das Ganze auf meine Reputation? Was würden Sie mir in dieser Situation empfehlen? Soll ich lieber die Finger davon lassen?"

    (Vielleicht kann Dir absolute `Nichtjurist´ Robin Hood 2 etwas Nachhilfe zum Nulltarif anbieten!?)

    Aus den ´Berufsregeln´ der Rechtsanwälte der Europäischen Union (Stand 01.07.03)

    Ziffer 1.1. : Der Rechtsanwalt in der Gesellschaft

    In einer auf die Achtung des Rechts gegründeten Gesellschaft hat der Rechtsanwalt eine besonders wichtige Funktion. Seine Aufgabe beschränkt sich nicht auf die gewissenhafte Ausführung eines Auftrages im Rahmen des Gesetzes. Der Rechtsanwalt ist in einem Rechtsstaat sowohl für die Justiz als auch für den Rechtsuchenden, dessen Rechte und Freiheiten er zu wahren hat, unentbehrlich;………………….

    Bei der Ausführung seines Auftrages unterliegt der Rechtsanwalt zahlreichen gesetzlichen und berufsrechtlichen Pflichten, die zum Teil zueinander in Widerspruch zu stehen scheinen.
    Es handelt sich dabei um Pflichten gegenüber
    - dem Mandanten
    - Gerichten und Behörden, denen gegenüber der Rechtsanwalt seinem Mandanten beisteht und ihn vertritt

    - "seinem Berufsstand im Allgemeinen und jedem Kollegen im Besonderen"

    - der Gesellschaft, für die ein freier, unabhängiger und durch sich selbst auferlegte Regeln integerer Berufsstand ein wesentliches Mittel zur Verteidigung der Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat und gegenüber Interessengruppen ist.

    Ziffer 1.2. : Gegenstand des Berufsrechtes

    1.2.1. Die freiwillige Unterwerfung unter die Berufsregeln dient dem Zweck, die ordnungsgemäße Wahrung seiner für die Gemeinschaft unerlässlichen Aufgaben durch den Rechtsanwalt sicherzustellen.

    "Beachtet der Rechtsanwalt die Berufsregeln nicht, so führt dies schließlich zu einer Disziplinarmaßnahme!"

  82. Robin Hood 2 meint: (28.7.2006 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    @ Anonymous (Beitrag 77):

    "Das ist ja nun Unsinn. Es gibt immer mehr als eine adäquate Verteidigungsstrategie."

    Superextrafragelistischexpeallegor……….Schön wär´s ja!

    Also soll der abgemahnte Computerbild-Anbieter (Beitrag 72 oder 80)bei den dort nachlesbaren Streitwerten in Höhe von 125 000 € gegen 8 multinationale Konzerne klagen, die selbst
    über eine Rechtsabteilung in Armeestärke verfügen?

    (Übrigens -um Missverständnissen vorzubeugen- ich bin nicht der Anbieter des beschriebenen, "abscheulichen Verbrechens")

    RH2

  83. Robin Hood 2 meint: (28.7.2006 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    @Anonymous (Beitrag 77):

    “abgemahnte Kostennote im Peanut -Bereich (durchschnittlich also 4000 € !?)

    Das ist deutlich zu hoch gegriffen. Auf ca. 4000 EUR Abmahnkosten käme man bei einem Gegenstandswert von einer halben Million EUR. Üblich sind Streitwerte zwischen 10.000 und 150.000 € (entspricht RA-Kosten von 651,80 € und 1.780,20 €)."

    Das ist ja sehr tröstlich zu hören bzw. zu lesen – danke!

    a)Warum werden dann im Erstschreiben (Mail,Fax oder per Einschreiben)nachweislich rund 4000 € gefordert?

    b)Warum reduziert sich die Forderung urplötzlich auf die Hälfte, wenn das Opfer unangenehme Fragen stellt?

    Ich freue mich schon jetzt und bin gespannt auf Antworten zu meinen Beiträgen 83 bis 85.

    RH2

  84. volljuristin meint: (29.7.2006 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Tja, Robin Hood 2, so weit war ich auch schon. Leider hast Du mir zum Nulltarif nichts Neues erzählt…Ich hätte gerne etwas Konkretes (bezogen auf die geschilderte Situation) gewusst, aber da du ja ein absoluter Nichtjurist bist, hatte ich dich eigentlich gar nicht angesprochen…

  85. Robin Hood 2 meint: (29.7.2006 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    Hallo "Volljuristin",

    das ist ja nun wirklich schade und ich bedaure es sehr, dass ich Dir nicht richtig weiterhelfen konnte. Aber vielleicht erinnern sich andere an die zitierte "Selbstverpflichtung"
    aus den ´Berufsregeln´ der Rechtsanwälte der Europäischen Union (Stand 01.07.03). Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!

    Und dass ich vor dem Hintergrund der von Dir genannten künftigen Verdienstoptionen (Beitrag 82)als "Nichtjurist" eigentlich gar nicht angesprochen war, habe ich natürlich auch sofort erkannt(= fishing for compliments)!

    Nun- ich vermute, dass die schon jetzt aktive "Abmahnlobby" Dir keine substanziellen Hilfen anbieten wird. Es würde ja das eigene Geschäft gründlich verderben, wenn jeder Berufsanfänger (siehe c´t 13/06)ein Stück vom Kuchen abschneiden will. Wo kommen wir denn da (ggf.)hin?

    Das hat mein seelenverwandter "Robin H." ja schon in den Beiträgen 34, 35 und 36 prognostiziert.

  86. volljuristin meint: (29.7.2006 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    Hallo Robin Hood 2! Sei beruhigt, ich habe das Angebot bereits abgelehnt und verzichte auf die von mir erwähnten Verdienstoptionen. Ich muss weder von dir noch von "den anderen" an die Berufsregeln erinnert werden. Es tut mir sehr leid, dass ich mich hier geäußert habe. Ich beaduere ebenfalls, dass du mir nicht wirklich helfen kannst, aber wozu hab ich meinen eigenen Kopf, nicht wahr?

    PS: Schöne Grüße an deinen Seelenverwandten.

  87. Hootch meint: (29.7.2006 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    @ Volljuristin:
    Es tut mir leid, aber ich würde Ihr Verhalten – mit Verbaub – durchaus als stutenbissig beschreiben. Das soll keine Beleidigung sein, es wirkt so auf mich.
    Sie fragten, ob Sie einen Job bei einem 'Abmahnverein' annehmen sollen. Woher soll der Leser (sei es R. Hood oder irgend jemand anders) dies wissen? Ich weiß nicht, wie Sie gestrickt sind. Ich meine, ich weiß nicht, ob Sie zu denjenigen Menschen gehören, die für Geld Ihre Mutter verkaufen würden, oder nicht. Ob man Ihnen jetzt bie Berufsordnung für Juristen oder Kants kathegorischen Imperativ vorhält ist letztlich egal – eine Entscheidungshilfe sellt beides (meiner bescheidenen Meinung nach) dar. Anders verstehe ich die Antwort auf Ihre Frage nicht.
    Ich hoffe, Ihr Wohlbefinden wird nicht durch die Tatsache beeinträchtigt, dass auch ich ein Jura-Laie bin. Falls dem doch so sein sollte, ignorieren Sie mich bitte.

    Grüße!

    P.S.: Die Tatsache, dass Sie den Job abgelehnt haben, beweist aber, dass Sie Rückgrat haben. Ich bin mir zwar Sicher, dass ein Anderer den Job an Ihrer stelle machen wird, und das Geld verdienen wird, gerade deshalb: Respekt!

  88. Udo Vetter meint: (29.7.2006 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    "Leider hast du mir zum Nulltarif nichts Neues erzählt."

    Ich liebe diesen Satz.

  89. Anonymous meint: (30.7.2006 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    An anderer Stelle (Forum HYZ) erfahre ich soeben erneut, dass dergleichen (Beitrag 77 und 84) im „Rechtsstaat“ überhaupt kein Problem darstellt; wohlgemeinter Hinweis: Grundgesetz!! -schon David gewann bekanntlich gegen Goliath!

    Welcher Rechtsstaat könnte also dort gemeint sein?

    Die BRD kann es jedenfalls nach meinen vierstelligen € – Erfahrungen(ähnlich Beitrag 80) nicht sein!

    Jahrzehntelang stand diese Frage völlig außer Zweifel; seit ca. 3 Jahren darf man davon nur noch träumen!

    Die Begriffe „Abmahnwelle“ und „Abmahnsumpf (also hier)“ gäbe es doch sonst gar nicht – oder (?) und die tausendfache Protestwelle bis hin zum Bundesjustizministerium auch nicht!

    Empfehlung an alle vermeintlichen „Besserwisser“ –
    träumt weiter und fangt schon an zu sparen, bis ihr selbst zahlen müsst!!!

    Und was den hoffnungsvollen, juristischen Nachwuchs („Volljuristin“); aufgrund der vorstehende Beiträge betrifft, es gibt andere zukunftssichere akademische Berufe, die durch das Gesetzvorhaben der Bundesjustizministerin (Frau Zypries) weniger gefährdet sind!

  90. Robin Hood 2 meint: (30.7.2006 um 23:30) AntwortenReply to this comment

    Das „Hilfeersuchen“ der Volljuristen (Beitrag 82) wirkte in der eher naiven Darstellung als spöttisch, sarkastisch –korrigierender Kommentar. Da haben sich wohl viele gründlich geirrt.

    Die Anfrage scheint Madame ´s voller Ernst gewesen zu sein. Jedenfalls lässt der angekündigte Rückzug eine solche Interpretation leider zu!?

    Liebe „Volljuristin“ (u.a.);
    nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge musst du keine 50 000
    Abmahnungen pro Monat verschicken; eine einzige reicht z. Zt. noch aus, um aus banalen Gründen (siehe Beitrag 80)in Saus und Braus leben zu können.

    Und wenn Du schnell genug handelst, bevor die Ministerin die Abmahnkosten – wie geplant- gesetzlich deckelt, könntest Du für Dein gesamtes Leben vorsorgen, allerdings mit extrem schlechten Gewissen und ständigen Selbstzweifeln.

    Ultimativer Tipp – nicht wahr!?

    Ich gönne jedem den 3. Ferrari, die Luxusvilla am Chiemsee und Wochenend-Reisen in die Karibik, wenn das alles durch ehrliche Arbeit und nicht durch Abzocke verzweifelter Familien erwirtschaftet wurde.

    Ich hoffe deswegen, dass sich die nachwachsende Juristen-Generation ganz deutlich von der der gegenwärtigen "Selbst-
    bedienung" distanziert.

    Eine echte Zukunftsoption für die „Volljuristin“ ! Das kann sie natürlich nicht allein bewältigen oder realisieren; aber die internetten Möglichkeiten erfordern regelrecht das „Abdrehen der Gelddruckmaschine“ durch jugendliche Frische!

    Das Bundesjustizministerium befindet sich jedenfalls auf dem richtigen, wenn auch immer noch korrekturbedürftigen Weg!

  91. Anonymous meint: (31.7.2006 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    "Also soll der abgemahnte Computerbild-Anbieter (Beitrag 72 oder 80)bei den dort nachlesbaren Streitwerten in Höhe von 125 000 € gegen 8 multinationale Konzerne klagen, die selbst
    über eine Rechtsabteilung in Armeestärke verfügen?"

    Der Weg in den kleinen Marken-, wettbewerbs- oder Urheberprozess ist hier mehr als einmal beschrieben worden.

    Und auch in dieser Konstellation: Das eigentliche Übel liegt in dem materiellen Recht, nämlich der verschuldenslosen Haftung für Unterlassungsansprüche und der durch puren Lobbyismus entstandenen Regelungen, die alleine der MI in die Karten spielt.

    @: voljuristin "Sei beruhigt, ich habe das Angebot bereits abgelehnt"

    Sehr weise Entscheidung, wenn man nicht ansatzweise überblickt, was da passieren soll…

  92. Robin Hood 2 meint: (2.8.2006 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    PlussMinus (ARD 01.08.2006)

    (für alle, die die Sendung verpasst haben sollten
    oder noch einmal das nächste, neuerliche Beispiel des "Unglaublichen" nachvollziehen wollen)

    Das Script des Beitrages ist natürlich im Internet nachzulesen; der VideoStream vermutlich auch bald
    oder schon jetzt abrufbar?

    - Watschen Nr.2x seitens ARD + – gegen die Abzocker!

    Nun beteiligen sich Rechtsanwälte (soll doch wohl
    heißen "Anwälte des Rechtes (?)") auch noch an
    eindeutig dubiosen "InkassoUnternehmen"!

    Da bin ich doch sehr gespannt, wie man diesen
    zusätzlichen Verstoß gegen den (angeblichen)
    Rechtsstaat seitens der RA- Lobby rechtfertigen
    will!

    Wahrscheinlich gilt bei den "Fragwürdigen" der
    RA- Branche: "Ist der Ruf erst ruiniert,
    lebt´s…..!"

    Ich bedauere zutiefst, dass eigentlich alle
    "Rechts-Schaffenden bzw. Rechts-Verpflichteten"
    RA´s durch solch mediale Berichterstattung
    natürlich unberechtigt, aber doch irgendwie
    verdächtig in diesen Sumpf hineingezogen werden
    -und frage deswegen nochmals, warum wehrt Ihr
    Euch nicht!

    Wo bleibt der Protest gegen die schwarzen Schafe?
    ("Schafe" ist eigentlich nicht angemessen, selbst
    wenn es denn schwarze sind, besser wäre ….. .).

    Und wenn doch, wo und wann hat der angemahnte
    Protest stattgefunden? Das Berufsbild des RA ist
    ohne Zweifel extrem gefährdet!

    Warum lasst ihr (die anderen) solches Unrecht
    noch immer -anscheinend oder scheinbar-
    widerstandslos zu? Warum gibt es bisher kein
    öffentlich-rechtliches Statement in diesem Sinne
    (oder habe ich das einfach versäumt -eher
    unwahrscheinlich und fast auszuschließen)?

    Tipp 1:
    Anwaltskammer(n)

    Tipp 2:
    ´Berufsregeln´ der Rechtsanwälte der Europäischen Union
    (siehe mein Beitrag 83)

    Tipp 3:
    Bundesjustizministerium bzw. Frau Zypries
    (voll informiert und offensichtlich nicht mehr bereit, den Missbrauch durch einige wenige RA´s bzw. Kanzleien zu dulden).

    Tipp 4:
    §1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar!"

    Was bedeutet "unantastbar"?
    Selbst der geringste Versuch, jahrzehntelang
    rechtstreue Bürger wegen Bagatellen
    (72, 80, ebay-Angebote)zu kriminalisieren und
    echten Straftätern gleichzustellen, ist in diesem
    Sinne absolut verwerflich!

    Ich stelle fest, die "Würde des Menschen" wird
    von € -orientierten RA´s und Kanzleien mit Füßen
    getreten!

    Soll bzw. muss (erst) das Bundesverfassungsgericht
    die verletzte Menschenwürde feststellen -
    Beweise gibt es ja in ausreichender Höhe?

    Tipp 5:
    Klare, eindeutige Distanzierung von den beschriebenen Vorgängen z.B. im ARD Ratgeber "Recht"! Ich bin
    sicher, dass die Redaktion dazu auf Anfrage Gelegenheit
    geben wird.

    Mein "Pseudo-Name" ist Programm – kein Zufall!

  93. Dominik Boecker meint: (2.8.2006 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    So, da ich eben mit meiner letzten Geschichte fertig geworden bin und grade nichts anderes mehr zu tun habe:

    "Nun beteiligen sich Rechtsanwälte (soll doch wohl heißen “Anwälte des Rechtes (?)”) auch noch an eindeutig dubiosen “InkassoUnternehmen”!"

    Wieso kommst Du jetzt in diesem Kontext auf Inkassounternehmen?

    "-und frage deswegen nochmals, warum wehrt Ihr Euch nicht!"

    Wie sollte man sich denn wehren können?

    "Warum lasst ihr (die anderen) solches Unrecht noch immer -anscheinend oder scheinbar- widerstandslos zu? Warum gibt es bisher kein öffentlich-rechtliches Statement in diesem Sinne (oder habe ich das einfach versäumt -eher unwahrscheinlich und fast auszuschließen)?"

    Es gibt Widerstand und dieser Widerstand wird vor Gericht ausgefochten.

    "Tipp 1:
    Anwaltskammer(n)"

    Was haben die Kammern denn damit zu tun und was sollten die veranlassen können?

    "Tipp 2:
    ´Berufsregeln´ der Rechtsanwälte der Europäischen Union (siehe mein Beitrag 83)"

    Mach das bitte etwas konkreter!

    Ich habe heute morgen ein Treffen mit einem der 13 höchsten anwaltlichen Richter in berufrechtlichen Fragen in NRW (http://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/senate/anwaltsgericht.htm) gehabt und mit ihm zusammengesessen und die Frage des berufsrechtlich motivierten Einschreitens gegen mißbräuchliche Abmahnungen besprochen. Wir haben parallel dazu die beiden Standarkommentare zum Berufsrecht zur Hand genommen und nach einer entsprechenden Norm gesucht, die ein Einschreiten möglich machen würde.

    Wir haben keine gefunden. Uns ist auch keine Norm eingefallen, die ein Einschreiten auf berufsrechtlichem Wege möglich machen würde. Es bliebe das "unwürdige Verhalten". Dazu habe ich dort: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/08/02/post-aus-hamburg-und-berlin/#comment-110554 etwas geschrieben.

    "Tipp 3:
    Bundesjustizministerium bzw. Frau Zypries (voll informiert und offensichtlich nicht mehr bereit, den Missbrauch durch einige wenige RA´s bzw. Kanzleien zu dulden)."

    Ich habe daraufhin heute im Laufe des Vormittags eine Mail ans BMJ geschrieben und nach der berufsrechtlichen Norm gefragt, die ein Einschreiten unter Kollegen ermöglichen würde. Ich bin durchaus gespannt, wann und was da an Antwort kommt…

    Morgen probiere ich es nochmal bei meiner Kammer, um nachzuhören.

    "Tipp 4:
    §1 GG: “Die Würde des Menschen ist unantastbar!”

    Was bedeutet “unantastbar”?
    Selbst der geringste Versuch, jahrzehntelang rechtstreue Bürger wegen Bagatellen (72, 80, ebay-Angebote) zu kriminalisieren und echten Straftätern gleichzustellen, ist in diesem Sinne absolut verwerflich!"

    Durch Abmahnungen wird niemand kriminalisiert und es wird auch niemand einem Straftäter gleichgestellt.

    (Und das Problem, dass Grundrecht nur den Staat unmittelbar binden und Privatpersonen nur mittelbar möchte ich hier mal nicht näher erörtern).

    "Tipp 5:
    Klare, eindeutige Distanzierung von den beschriebenen Vorgängen z.B. im ARD Ratgeber “Recht”! Ich bin sicher, dass die Redaktion dazu auf Anfrage Gelegenheit geben wird."

    Ich soll – abstrakt gedacht – die meinem Mandanten nach der Rechtsprechung ohne weiteres zustehenden Rechte nicht durchsetzen?

    Wie geht das denn überein mit (Zitat aus #83) "Es handelt sich dabei um Pflichten gegenüber – dem Mandanten (…)" und der strafrechtlichen Sanktion des Parteiverrates nach § 356 StGB? Ein kurzes Zitat aus dem Tröndle dazu: "Regelmäßig hat der Vertreter [gemeint ist der Anwalt] nur einseitig die Interessen seines Auftraggebers zu vertreten, es sei denn, dass ihm von beiden Seiten der billige Ausgleich beider Interessen aufgetragen wird (RG 62, 292) oder er früher nur einen Vertrag für beide Parteien in die Schrfitform gebracht hat (AnwBl 55, 69)."

    Wie soll denn ein Anwalt im Angesicht der Strafsanktion (die ihn unter Umständen seine Zulassung kosten kann! Parteiverrat wird wohl regelmäßig § 7 Nr. 5 BRAO nach sich ziehen) denn guten Gewissens die Interessen sowohl des Abmahnenden als auch des Abgemahnte vertreten können?

  94. Robin Hood 2 meint: (3.8.2006 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    Hallo D.B.!

    Frage: "Wieso kommst Du jetzt in diesem Kontext auf Inkassounternehmen?"

    Antwort: "Einfach nur durch den neuerlichen, für die Anwaltschaft höchst peinlichen ARD (+ -)Beitrag" !

    "Es gibt Widerstand und dieser Widerstand wird vor Gericht ausgefochten!"

    Frage: "Wo bitte"?

    Zitat: "Durch Abmahnungen wird niemand kriminalisiert und es wird auch niemand einem Straftäter gleichgestellt."

    Juristisch gesehen mag das ja zutreffen, aber ich persönlich empfinde es so – und viele tausend andere auch!!!

    Das BVG hat schon vor Jahresfrist "Verständnisprobleme" signalisiert!

    Ich warte nur noch auf die überfällige Stellungnahme des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages!

    Was habe ich verbrochen?
    Ein völlig veraltetes DownloadAngebot, dass sich noch nicht einmal als funktionsfähig erwies! Totzdem durfte bzw. musste ich vierstellig zahlen, um noch höheren Strafen auszuweichen.

    Spätestens jetzt solltest Du/Ihr meinen Protest verstehen können!

    Aber ich erkenne in der Antwort natürlich, dass D.B. sich an dem verwerflichen Spiel nicht beteiligen kann oder wird -
    das freut mich außerordentlich!

    "Ich habe daraufhin heute im Laufe des Vormittags eine Mail ans BMJ geschrieben und nach der berufsrechtlichen Norm gefragt, die ein Einschreiten unter Kollegen ermöglichen würde. Ich bin durchaus gespannt, wann und was da an Antwort kommt…

    Morgen probiere ich es nochmal bei meiner Kammer, um nachzuhören."

    Antwort:
    Ähnliches wollte ich mit dem letzten Beitrag provozieren!
    D.B. distanziert sich wohltuend von den Winkeladvokaten!
    Ich bitte nochmals um Entschuldigung für meine ersten,
    offenbar unberechtigten Angriffe!

    Bilden wir doch einen >Pool

  95. Robin Hood 2 meint: (3.8.2006 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    "Bilden wir doch einen >Pool"

    Sorry – ich vergaß soeben die unerwünschte NebenWirkung der (Pfeil- Klammern).

    Dennoch dürfte der größte, wesentliche Teil meiner Antwort ´rübergekommen´ sein.

  96. Anonymous meint: (5.8.2006 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    Zitat B.Brecht:
    "Wo Recht zu Unrecht wird, ist Widerstand Pflicht!"

  97. Anonymous meint: (6.8.2006 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    @Wie soll denn ein Anwalt im Angesicht der Strafsanktion (die ihn unter Umständen seine Zulassung kosten kann! Parteiverrat wird wohl regelmäßig § 7 Nr. 5 BRAO nach sich ziehen) denn guten Gewissens die Interessen sowohl des Abmahnenden als auch des Abgemahnte vertreten können?@

    Frage: "Warum nimmt der (die) RA solch offensichtlich rechtsstaatfeindlichen Aufträge überhaupt an?

  98. Dominik Boecker meint: (6.8.2006 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    "Aber ich erkenne in der Antwort natürlich, dass D.B. sich an dem verwerflichen Spiel nicht beteiligen kann oder wird -
    das freut mich außerordentlich!"

    Ich könnte (handwerklich) schon; das habe ich von der Pike auf gelernt.

    In den Portforlios meiner Mandanten finden sich auch so einige Register- oder Benutzungsmarken und Urheberrechte und ähnliches aus denen abgemahnt werden kann und (selbstredend auch von mir) abgemahnt (und prozessiert) wird, wenn es Verstöße gibt.

    Aber: bei meinen Sachen ist nichts dabei, wo es auf (vermeintlich) Unbeteiligte/ersichtlich Finanzschwache oder offensichtlich Unwissende losgeht.

    “Warum nimmt der (die) RA solch offensichtlich rechtsstaatfeindlichen Aufträge überhaupt an?"

    Wenn in Argumentationen das Wort "offensichtlich" erscheint, ist es ganz regelmäßig fehl am Platz.

    Wieso sollte eine Abmahnung an sich ein "offensichtlich rechtsstaatfeindlicher Auftrag" sein? Es werden die Rechte des Einen gegen den Anderen durchgesetzt, was sollte daran rechtsstaatfeindlich sein?

  99. Anonymous meint: (9.8.2006 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    @Wieso sollte eine Abmahnung an sich ein “offensichtlich rechtsstaatfeindlicher Auftrag” sein? Es werden die Rechte des Einen gegen den Anderen durchgesetzt, was sollte daran rechtsstaatfeindlich sein?@

    Okay, einverstanden – der Auftrag ´an sich` ist natürlich nicht rechtsstaatfeindlich; aber die immer noch andauernde, missbräuchliche Art der Durchsetzung durch fragwürdige Kanzleien und (bzw.) einzelne Rechtsanwälte. Dafür gibt es ja nun wirklich ausreichend Beispiele!

    Bei gezielter Google-Suche findet man sekundenschnell mehrere tausend auf Webseiten und Kommentare in sonstigen Foren!

    Fragen bzw. Stellungnahmen:

    -1- Warum werden die eindeutig ´meist unbewussten´ Urheberrechtsverletzungen auf kleinen, privaten Homepages sofort mit kürzester Antwortfrist (wenige Stunden!) vierstellig abgestraft- pervers?

    Diesbezüglich reicht(e) schon ein uralter, längst vergessener Link auf ein inzwischen illegales (seit 09.2003)- noch nicht einmal funktionsfähiges Downloadangebot von "dritter" Seite- pervers²!

    Ohne Email-Option hätte ich selbst (auf dem normalen Postweg) erst ´nach Ablauf der Frist´ von der Abmahnung erfahren!

    Solche Fristen erlauben natürlich keine fundierte, juristische Beratung- noch nicht einmal einen Termin beim sachkundigen RA!

    Die ultrakurze Frist soll anscheinend jegliche Gegenwehr im Keim ersticken! Der(nur bundesdeutsche mögliche Rekord) liegt etwa bei 5000 € – pervers³.

    -2- Im Sinne des Rechtsstaates wäre es ohne Zweifel selbstverständlich dienlich und erforderlich, den ´Sünder´ zunächst über das nachweisbare Fehlverhalten aufzuklären und (unter diesen Vorzeichen berechtigte) kostenpflichtige
    "Unterlassung" zu fordern.

    Aber diese Option wird erst gar nicht eingeräumt – der Grund ist "€" eindeutig (nicht nur offensichtlich – s. Beitrag 100).

    -3- Sollte der in diesem Sinne informierte ´Sünder´ dann noch immer nicht handeln (also seinen unbewussten Fehler korrigieren) hat er selbst Schuld und soll zahlen; nur dann keine Einwände meinerseits!

    Aber (wie schon dargestellt) die Korrekturmöglichkeit wird erst gar nicht angeboten, sondern nur die vierstellige Kostennote – "Friss oder Stirb" !

    -4- Üblicherweise hat jeder Angeklagte selbst bei schwersten Verbrechen das Recht, sich zum Vorwurf zu äußern – nur hier (Abmahnsumpf)nicht!?

    Verstehe ich wirklich nicht!?

    Aber D.B. wird es mir und der internetten Gemeinde – soll heißen, nicht nur in diesem Forum (!) – sicherlich erklären können.

  100. Robin Hood 2 meint: (10.8.2006 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    Unter diesen Vorzeichen fühle ich mich nicht mehr in der Lage, meinen Schülern bzw. Schülerinnen (Kl. 10 RS) den Begriff "Rechtsstaat" zu vermitteln!

  101. Dominik Boecker meint: (10.8.2006 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    "aber die immer noch andauernde, missbräuchliche Art"

    Ja, es gibt in dem Bereich Mißbrauch und ich wäre der letzte, der sich dagegen wehrt, wenn der Mißbrauch unterbunden wird. Aber nochmal die Frage: wie? Hier ist noch kein einziger sinnvoller Vorschlag gekommen, wie das gehen sollte.

    "Die ultrakurze Frist soll anscheinend jegliche Gegenwehr im Keim ersticken!"

    Ultrakurze Fristen sind im Regelfall auch nicht wirksam.

    "Aber diese Option wird erst gar nicht eingeräumt – der Grund ist “€” eindeutig (nicht nur offensichtlich – s. Beitrag 100)."

    Genau. Ich verletze das Eigentum (und diese Aussage entstammt jedenfalls hinsichtlich Marken der ständigen Rechtsprechung des BVerfG; UWG kläre ich kurz morgen früh) eines anderen und bekomme schlimmstenfalls erstmal einen Bettelbrief, dass das aufhören soll. Das ist doch absehbar, wo das hinlaufen wird.

    Ich wette, dass es – wenn Abmahnungen abgeschafft werden – völlig unbestimmte Hinweise und eine Menge Klageüberfälle geben wird. Sollen dann die Klagen abgeschafft werden?

    "Üblicherweise hat jeder Angeklagte selbst bei schwersten Verbrechen das Recht, sich zum Vorwurf zu äußern – nur hier (Abmahnsumpf)nicht!?"

    Niemand untersagt Äußerungen oder Kritik . Auch zu dem Teilbereich kann ziemlich heftig diskutiert werden (und wird's auch)

    JFTR: Das Bundeministerium der Justiz hat meine Anfrage nach den von unserer JuMi erwähnten berufsrechtlichen Regelungen bislang nicht beantwortet.

  102. Robin Hood 2 meint: (11.8.2006 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    "….bekomme schlimmstenfalls erstmal einen Bettelbrief, dass das aufhören soll. Das ist doch absehbar, wo das hinlaufen wird."

    Muss die Erst-Abmahnung gleich eine Kostennote in Höhe von 3000 € bis 5000 € (+ x)beinhalten, geht´s nicht ein bisschen billiger- soll einfach nur heißen, angemessener?

    Den "Bettelbrief" verlangt nach meiner Kenntnis niemand wirklich! Der vielseitige Protest wurzelt doch nur in den völlig überzogenen "Mondhonoraren" (Zitat Fr. Zypries).

    "Ultrakurze Fristen sind im Regelfall auch nicht wirksam."

    Sollte im Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein; aber es sind mehrere Beispiele dafür bekannt, dass die Richter vom "Regelfall" abgewichen sind- wohlgemerkt auch bei den Bagatellvorgängen!

  103. Robin Hood 2 meint: (12.8.2006 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    @Sollte im Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein; aber es sind mehrere Beispiele dafür bekannt, dass die Richter vom “Regelfall” abgewichen sind- wohlgemerkt auch bei den Bagatellvorgängen@

    Ich vergaß leider zu erwähnen, dass mich einer der
    "Oberabzocker" vor kurzem genau auf diesen höchst fragwürdigen Tatbestand mit Link hingewiesen hat, um sich irgendwie zu rechtfertigen- ist inzwischen ja auch nicht mehr so ganz einfach!

    Quatsch – sonst nichts!

  104. Abmahnopfer 2xxx meint: (13.8.2006 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    Auch ich bleibe dabei und unterstütze die vorausgegangenen Beiträge sinngemäß!

    Es muss der (deutlich überwiegenden) bundesdeutschen Anwaltschaft doch irgendwie möglich sein, sich von den rechtsstaatlichfeindlichen bzw.~ missbräuchlichen Vorgängen abzusetzen!?

    Die Ministerin hat auf dem diesjährigen Anwaltstag in Köln (05.06) erfreulicherweise keinerlei Zweifel am nachweisbaren Unrecht gelassen und die notwendigen Konsequenzen seitens der politischen Ebene angedeutet.

  105. Anonymous meint: (18.8.2006 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    Das Forum ist irgendwie -merkwürdig- ruhig geworden,
    kein neuer Eintrag seit 13.08.2006 um 23:25 !?

  106. BINGO! meint: (18.8.2006 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    Du hasts gemerkt!
    Wenn Du das so sagst, dann muß es ja wohl so sein.

  107. Robin Hood 2 meint: (18.8.2006 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    Was/Wer bedarf des rechtsstaatlichen Schutzes von höchster, politischer Ebene – (?)

    a)das gewinnorientierte Vorgehen seitens der inzwischen allgemein bekannten Abmahner -oder-

    b)die unwissend in die Falle geratenen Opfer, die sich dagegen nicht adäquat wehren können?

    RH2

  108. Angela meint: (5.9.2006 um 05:24) AntwortenReply to this comment

    Zum Glück gibt es solche Blogs wie dieses, wo man alles nachlesen kann! Viel Glück allen!!!

  109. Anonymous meint: (14.9.2006 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    "Zum Glück gibt es solche Blogs wie dieses, wo man alles nachlesen kann! Viel Glück allen!!!"

    Der sympathische Gruß geht sicherlich (leider) an den Fakten vorbei! Hier kann nur noch knallharte Wirklichkeit helfen,
    soll heißen:

    - Lokale MdB/ Bundesjustizministerium/Bundesjustizministerin/
    Petitionsausschuss des Bundestages informieren
    - mindestens BGH, besser gleich BVG
    (§1 GG- Verletzte Würde des Menschen)

    PS.:
    Das (unwissentlich-strafbare) Angebot zum (Ver-) Kauf einer alten PC-ZeitschriftSammlung aus 2001 führt zu Strafen in Form an Selbstjustiz erinnernde Abmahnungen, die jegliche Gegenwehr ausschließen.

    Selbst die brutalste Körpererverletzung kann damit auch nur annähernd -kostenpflichtig- Schritt halten und orientiert sich maximal an der Hälfte des geforderten Betrages.

    Was kann/muss das abgemahnte Opfer in die Wege leiten, um
    dieser nur gewinnorientierten Perversion des Rechtsstaates
    die rote Karte zu zeigen (s.o.)?

    - Einschaltung/Information/Beschwerden bei lokalen MdB und des
    Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (s.o.)

    Die Ministerin (Frau Zypries)hat inzwischen öffentlich reagiert und dem eklatanten Missbrauch des Abmahnrechtes auf dem Anwaltstag in Köln (Mai 06) eine klare Absage erteilt.

  110. micha meint: (23.9.2006 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    …Bundesjustizministerin Brigitte Zypries übte auf dem 57. Deutschen Anwaltstag, unter den Pfiffen ihrer Zuhörer, scharfe Kritik an der Abmahnpraxis einiger Anwälte…

    die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.

    Ich kann unserer Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nur zustimmen damit wird wirklich angefangen Ordnung zu schaffen und nicht noch die letzten EUROs an Anwälte ausgeben, die gar nicht der Sache dienen, sondern nur Geld verdienen wollen.

  111. Anonymous meint: (13.11.2006 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Verbrechen Nr.1:
    ebay -Angebot des kompletten, 5 Jahre alten ComputerbildJahrganges 2001 (und nahezu allen anderen PC-Zeitschriften, z.B. Chip, PC Go, Com usw.).

    Verbrechen Nr.2:
    Verkauf eines 486- PC, auf dessen Festplatte sich noch immer CloneCD und dessen Ableger befinden.

    Verbrechen Nr.3:
    Downloadangebot ursprünglich absoluter Freeware, siehe Verbrechen Nr. 1

    Verbrechen Nr.4:
    Verkauf / Angebot im Ausland erworbener CD´s oder DVD´s

    Verbrechen Nr.5:
    Verkauf / Angebot oder sogar im Inland (BRD) rechtmäßig erworbener Programme und Lizenzen – aber inzwischen seit (September 2003) illegal.

    Verbrechen Nr.6:
    Die fotographierte (digitalisierte) OriginalVerpackung des ebayAngebotes.

    >Im Fall der Digitalisierung von "Mona Lisa" (Louvre Paris) ist die Rechtslage eindeutig- kein geringerer als Bill Gates
    verfügt laut internetter Recherche über diese Rechte.

    Also – jeder Besucher des weltberühmten Museums, der es nicht lassen kann, seine Digitalcamera trotz eindeutiger Verbots- hinweise vor dem außerordentlichen Kunstwerk zu aktivieren – begeht Verbrechen Nr. 7.

    Aber das sieht anscheinend selbst der reichste Mann der Welt nicht so; sondern nur eine relativ kleine Klientel bundesdeutscher Rechtsanwälte – oft ohne >echtes

  112. XYZ meint: (16.11.2006 um 23:28) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich unglaublich, aber definitiv wahr -
    Vebrechen 1 bis 7 (Beitrag 113) kann ich leider nur – aus eigener, leidvoller Erfahrung (Abzocke von fast 1700 €) bestätigen.

  113. Verbandsvorsitzender meint: (4.12.2006 um 09:15) AntwortenReply to this comment

    wir haben jetzt auch mit diesem Abmahnsumpf zu tun! Als junger Verband haben wir aus unkenntnis die überall im Netz findbare Publikation einer Rettungsorganisation in unsere Homepage übernommen. Es hat nicht lange gedauert kam ein Schreiben eines Anwaltsbüro mit einer horenten Forderung. Wir sind alle ehrenamtlich tätig. Die Forderung bedeutet das aus für unseren jungen Verband. So kann man Konkurrenz auch kaputt machen.

  114. Anonymous meint: (19.12.2006 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    Antwort auf Beitrag 115:

    Nervt – so viel ihr nur irgendwie könnt- das Bundesjustizministerium, die Ministerin selbst und am besten auch noch gleich den Petitionsaussschuss des deutschen Bundestages – irgendwann müssen die doch "Kapieren" und v.a. Handeln.

    Die Ministerin hat sich inzwischen wohltuend sehr weit vorgelehnt (Respekt!?). Aber werden Bundestag und ~ rat (man beachte die Anzahl der RA´s in diesen Verfassungsorganen)zustimmen und – last not least- der Bundespräsident abzeichnen. Selbst dass ist ja inzwischen nicht mehr sicher?

    Die Demokratie driftet unter solchen Vorzeichen ständig ab – die Richtung bleibt der persönlichen Interpretation über -lassen.

    Sicher ist, die tagtäglich gestärkte Richtung seitens der Politik findet bisher nur sehr wenige Anhänger; die gegenwärtige Praxis wirkt wie Dünger auf den "rechten" Rasen!

  115. xxl-killababe meint: (9.4.2007 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Da gibt es Themen wie Datenschutz, Abmahn-Terror, Kaltakquise (unerbetene Werbeanrufe), Gesundheitsreform uvm.
    Bundestagsabgeordnete sowie Hamburger Parlamentarier öffentlich einsehbar zu den aktuellen Themen befragen.
    http://xxlkillababe.wordpress.com/2007/02/23/bundestagsabgeordnete-sowie-hh-parlamentarier-offentlich-einsehbar-befragen/
    Das Gesetz muss immer die Schwächeren vor den Stärkeren schützen.

  116. Anonymous meint: (2.5.2007 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video/0,,OID3513598_VID3533560_TYPreallow_LOCint,00.html

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