ABMAHNSUMPF

Die Bundesjustizministerin sprach auf dem Anwaltstag:

In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!

Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.

Das Problem, Frau Zypries, beschränkt sich allerdings nicht nur auf Privatleute und das Urheberrecht. Auch im Markenrecht wird abgezockt. Und was ist mit den Anschlägen auf die Meinungsfreiheit, die über den Geldbeutel gewonnen werden? Um nur zwei Beispiele zu nennen.

Viele Abgemahnte sind überdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits länger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.

Sogar aus Anwaltssicht ist der Abmahnsumpf ein unappetitliches Terrain. Er gehört trockengelegt.

(Komplette Rede / Anmerkung von Dr. Martin Bahr)