10.6.2006

KEINE FÄHNCHEN

Als ich vorhin nach Hause kam, hat es gegenüber mal wieder gebrannt. Die Polizei hat zwei von drei Zufahrten zur Siedlung gesperrt. Aber das hielt eine junge Frau nicht davon ab, Werbung der Lufthansa unter die Scheibenwischer geparkter Autos zu klemmen.

Das waren keine langweiligen Flyer. Sondern Sonnenschütze aus Pappe für unter die Windschutzscheibe zu legen. Ich habe nicht sofort einen Parkplatz gefunden. Deshalb habe ich mich wenig später an einem anderen Auto bedient.

Vor Deutschlandfähnchen schrecke ich allerdings weiter zurück.

30 Kommentare zu “KEINE FÄHNCHEN”

  1. Dietrich meint: (10.6.2006 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    Du scheinst ja in einer, im wahrsten Sinn des Wortes, 'brandgefährlichen' Gegend zu wohnen. Hast Du wenigstens eine entsprechende Anzahl von Feuerlöschern in Deiner Wohnung stehen? Wenns geht Pulverlöscher, was nicht verbrennt, wird richtig versaut. Oder solche Dinger, die ich hier im Büro habe: CO2-Löscher, nach deren Einsatz ist allerdings Eile wg. Sauerstoffmangels angesagt. Hat mir mal der Freund meiner Tochter gesagt, er ist bei einer Werksfeuerwehr beschäftigt.
    Was ist daraus zu lernen: abrauchen lassen das Zeug, selbstverständlich nur im gutversicherten Zustand.

  2. Markus meint: (10.6.2006 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    Ernst gemeinte Frage: War das ein Eigentumsdelikt?

  3. Udo Vetter (Link) meint: (10.6.2006 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    Ernst gemeinte Antwort:

    Dumdidum…

  4. Thomas Bliesener meint: (10.6.2006 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    @2: War denn der Autobesitzer bereits Eigentümer des Sonnenschutzes? In der Schule habe ich gelernt, daß man Eigentum durch "Einigung und Übergabe" erwirbt. Der Punkt "Übergabe" könnte erfüllt sein, aber wie sieht es mit der Einigung aus?

  5. Flo meint: (10.6.2006 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Eine Antwort zu @4 würde mich jetzt auch mal interessieren…

  6. Farlion (Link) meint: (10.6.2006 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Ist doch einfach: der Besitzer des anderen Wagens hat von der Existenz des Sonnenschutz wahrscheinlich gar nichts gewusst. Dementsprechend vermisst er auch nichts und ein Eigentumsdelikt liegt nicht vor, denn wo kein Opfer, da kein Täter ;)

  7. schorsch clowny meint: (10.6.2006 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    ad 2, falls sich ein Geschädigter melden sollte, kann ich ihm welche schicken, habe noch einen Fundus, allerdings nur langweilige Okisonnenbeschützer.

    was mich interessieren würde, wenn es da so oft brennt, was ist denn das für eine Gegend? Hm, mit irgendwelchen Auswirkungen auf Score und Rating??

  8. Andreas Klein (Link) meint: (10.6.2006 um 23:30) AntwortenReply to this comment

    @7: "was ist denn das für eine Gegend?" = Düsseldorf … ;)

  9. TK (Link) meint: (10.6.2006 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    @4:
    Das ist aber kein gegenseitiger Vertrag, wenn ein Autofahrer in Abwesenheit einen Sonnenschutz geschenkt bekommt. Eine Gegenleistung war ja nicht erforderlich. Andere Frage ist, ob der Autobesitzer schon Eigentum erworben hatte. Unter seinem Scheibenwischer ist seine Gewahrsamssphäre. Insofern: Dumdidum.

  10. Markus (der andere) meint: (11.6.2006 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @9 (TK)

    Übereignung = Einigung + Übergabe

    Übergabe ist Besitzverschaffung oder Begründung eines BK. Ich würde eine Besitzverschaffung hier nicht einfach so annehmen. Unter dem Scheibenwischer besteht mE noch keine Gewahrsamssphäre.
    Da es der Frau sicher egal war, wer das Teil bekommt, hat sie auch die Einigung nicht auf den konkreten Halter des Autos beschränkt.

    Freundlich ausgelegt würde ich Herrn Vetter für den Eigentümer halten.

  11. Seekorn meint: (11.6.2006 um 00:30) AntwortenReply to this comment

    Diebstahl erfordert aber kein Eigentum seitens des Opfers! Jegliche Diskussion bzgl. des Eigentums seitens des Opfers erübrigen sich somit.
    Der Gegenstand muss für den Täter nur fremd sein (hier: ja) und im Gewahrsam des Opfers stehen (hier: m.E. ja, aber strittig).
    Im Übrigen kann ein Dieb dann auch kein Eigentümer werden (§ 935 I BGB)

  12. Florian meint: (11.6.2006 um 00:34) AntwortenReply to this comment

    Umgekehrte Frage:

    _Darf_ eine Firma (hier z.B. Lufthansa) eigentlich ohne mir ohne meine Zustimmung etwas unter die Windschutzscheibe klemmen?
    (Oder verletzt die Lufthansa damit meine Eigentumsrechte? Immerhin muss ich das Zeug ja dann z.B. sachgerecht entsorgen).

  13. Sascha Ahlers (Link) meint: (11.6.2006 um 01:26) AntwortenReply to this comment

    zu 12:
    Hinzu kommt auch noch, nach meinen Wissen, dass unaufgeforderte E-Mail-Werbung (auch Spam genannt), zumindestens an Privatpersonen, nicht erlaubt sind.

  14. RA Dominik Boecker (Link) meint: (11.6.2006 um 07:57) AntwortenReply to this comment

    @12: das hat GVG doch letzthin mal an- und ausgetestet:

    http://www.r-archiv.de/article2337.html

    Ausgeschlafene Grüße :-)
    Dominik

  15. Anonymous meint: (11.6.2006 um 08:07) AntwortenReply to this comment

    Fragt doch mal unseren Experten aus der [i]Werbebrange[/i]. :)

  16. RA Lothar Müller-Güldemeister (Link) meint: (11.6.2006 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    "für unter die Windschutzscheibe zu legen"???

    Das hätte man uns in schon der dritten Grundschulklasse nicht mehr durchgehen lassen.

  17. Markus meint: (11.6.2006 um 09:17) AntwortenReply to this comment

    @11 (Seekorn)

    Aber Eigentum seitens des "Täters" schließt Diebstahl tatbestandlich aus.
    Ich schrieb, dass ich – freundlich ausgelegt – Herrn Vetter für den Eigentümer halte.

  18. F L A M E meint: (11.6.2006 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    @ 14 RA Becker,

    jaja, der Günni, der ist sich wirklich für nichts zu schade.
    Schade das Juramail tot ist, das hätte einen schönen Flamewar abgegeben.

    Grüße aus Leipzig welches derzeit von Holländern anektiert wird
    F L A M E

  19. Udo Vetter (Link) meint: (11.6.2006 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    @ RA M.-G.: Ich habe doch nur Dan Brown imitiert.

  20. Lurker meint: (11.6.2006 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Eine Übereignung hat noch nicht stattgefunden – die Besitzverschaffung wohl schon, die Einigung aber noch nicht. Auf den Zugang der Annahmeerklärung kann man verzichten, auf die Annahmeerklärung selbst aber nicht. Wie schon richtig bemerkt muß auch der Vollzug einer (übrigens ansonsten formnichtigen) Schenkung per Einigung erfolgen.

    Allerdings ist das jeweils vollkommen egal – wenn der Autobesitzer noch kein Eigentum erworben hat, ist die Lufthansa eben noch Eigentümerin [@11: die Aussage ist trotzdem falsch - die Sache muß nicht für den Täter fremd sein, sondern sie muß (auch) in fremdem Eigentum stehen; der Unterschied spielt bei derelinquierten Gegenständen eine Rolle]. Von einer Dereliktion seitens der L. ist nicht auszugehen, höchstens von einer Übergabe "an den, den es angeht" – hier würde ich allerdings deutliche Zweifel hegen.

    Streng genommen liegt wohl auch keine Einwilligung vor, eine mutmaßliche Einwilligung scheidet ebenfalls aus. Allenfalls käme eine hypothetische Einwilligung in Frage…

    Ansonsten rettet aber wohl noch das Erfordernis eines Strafantrags – der mögliche Besitzer wird nichts davon mitbekommen haben, die Lufthansa hat definitiv kein Interesse am Vergraulen eines Kunden. Insofern… ;-)

  21. Udo Vetter (Link) meint: (11.6.2006 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    Das Auto steht noch da. Am besten gehe ich jetzt runter und hänge das Ding wieder dran.

  22. Lurker meint: (11.6.2006 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @Udo:

    *G* Tätige Reue… so will man das sehen. ;-)

    Vielleicht wurde ich mißverstanden (vielleicht verstehe ich den letzten Kommentar aber auch falsch): Eine Wertung oder gar einen Appell will ich mit meinen Subsumptionsversuchen nicht verbunden wissen – derartige Lächerlichkeiten bis ins Detail durchexerzieren zu können gehört zu den Besonderheiten (sowohl positiv als auch negativ) der Jurisprudenz. Aber das weißt du vermutlich besser als ich… ;-)

  23. toebi toggenburger meint: (11.6.2006 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, der Tatbestand ist in etwa so hoch, wie das Entwenden eines Werbeflyers aus einem fremden Briefkasten. Wer sagt denn, dass der Eigentümer des PKWs denSonnenschutz überhaupt wollte oder ob er die Lufthansa nicht sofort angezeigt hätte, wegen …nennen wir es einfach *spam*?

    Damit hätte U.V. einen Beitrag zur Strafvereitelung gem.§ blabla begangen. Andererseits, wenn der Eigentümer den unerwünscht angebrachten Sonnenschutz einfach wutentbrannt ins nächste Gebüsch geschleudert hätte wäre es aber ein Beitrag zum Umweltschutz.

    Ich hatte mal zwei Mädels beobachtet, die am Eingang zur Heidelberger Fußgängerzone Flyer verteilt hatten. Man hätte quer durch die Innenstadt eine Schnitzeljagd veranstalten :-))

  24. anonym meint: (11.6.2006 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    können.

  25. usw. meint: (11.6.2006 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Alles falsch, zur Lösung dieses Problems bietet sich wieder einmal das beliebteste und einsichtigste Instrument des bürgerlichen Rechts an, nämlich die Geschäftsführung ohne Auftrag: Niemand hat gern Werbung an seinem Auto, man entfernt diese üblicherweise; daher entspricht die Entfernung mutmaßlich dem Willen des Geschäftsherrn. Also Nummer notieren, Halter feststellen lassen, Kosten für Arbeitsaufwand und Entsorgung in Rechnung stellen.

  26. toebi toggenburger meint: (11.6.2006 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    @ 24 danke ;-)

  27. Seekorn meint: (11.6.2006 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @20

    Sagen wir so, das Tatobjekt muss im (Mit)-Eigentum eines anderen stehen. Das ist hier aber unstreitig der Fall, nämlich noch im Eigentum der Lufthansa (aber auch wenn mans anders sieht, dann zumindest im Eigentum des Fahrzeughalters).

    Strafantrag? -> Besonderes öffentliches Interesse? Ein Strafverteidiger, der zum Dieb wird, da könnte man ein Zeichen setzen wollen. ;)

  28. Ozan meint: (11.6.2006 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @Dietrich: CO2-Löscher werden i.A. nur gegen brennende Flüssigkeiten eingesetzt. Auch nützt es nichts, beim einsatz den Atem einzuhalten, in geschlossenen Räumen kann man sich schnell damit vergiften. Besorg Dir einen ABC-Pulverlöscher, und wenn Du Dir Sorgen wegen der Sauerei machst sorg einfach dafür dass es nicht brennt ;-)

  29. Udo Vetter (Link) meint: (11.6.2006 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Habe vorhin gesehen, dass ein halber Dachstuhl weggebrannt ist. Aber diesmal in einem Wohnhaus schräg gegenüber, an der Collenbachstraße.

    Sonnenschütze (ich liebe dieses Wort) liegen hier mittlerweile auf der Straße.

  30. Thomas Bliesener meint: (12.6.2006 um 01:01) AntwortenReply to this comment

    @29: Dürfte man diese nun einstecken, oder wäre das Fundunterschlagung? SCNR.

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