Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen

Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München. Danach darf der Mobilfunkanbieter O2 nicht einfach Guthaben seiner Kunden löschen, bloß weil eine gewisse Zeit abgelaufen oder der Vertrag beendet ist.

Andere Anbieter verwenden ähnliche Bedingungen. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts dürften Kunden aber gute Karten haben, sich gegen gestrichene Guthaben zu wehren.

(via verbraucherrechtliches; dort auch ein Link zum Urteil des Landgerichts)