Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen
Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München. Danach darf der Mobilfunkanbieter O2 nicht einfach Guthaben seiner Kunden löschen, bloß weil eine gewisse Zeit abgelaufen oder der Vertrag beendet ist.
Andere Anbieter verwenden ähnliche Bedingungen. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts dürften Kunden aber gute Karten haben, sich gegen gestrichene Guthaben zu wehren.
(via verbraucherrechtliches; dort auch ein Link zum Urteil des Landgerichts)
Ähm, Simyo teilt mir auf dem Handy mit: Ihr Guthaben läuft am 10. Juni 2007 ab. Das besagt: am 10. Juni 2006 das Konto aufgefüllt, gültig ein Jahr. Wenn ich das Ding nicht benutzen würde – sind am letztgenanntem Datum ca. 50 Euronen futsch? Da würde ich mächtig sauer…
Wurde auch Zeit!
Und wie sieht das mit skype aus ?
siehe :
http://www.skype.com/company/legal/terms/tos_voip.html
6.5A credit balance for Skype Credit expires 180 days after the last chargeable use of the Skype Credit. Credit balances that are not used within the said 180 day period will be lost.
oder gilt für die die Regel nicht ?
Manueller Trackback:
Guthaben darf nicht verfallen
http://arno-klein.de/weblog/2006/06/22/41/
Die Mobilfunkanbieter könnten aber auch auf die Idee gekommen sein, das Guthaben nicht verfallen zu lassen, sondern nur die Nutzungsmöglichkeit zu nehmen. Restguthaben können gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgezahlt werden. Damit wäre das Geld nicht verfallen. Um es jedoch weiter "abtelefonieren" oder anders nutzen zu können, wäre man zu neuen Kosten gezwungen.
zu #3:
an Skype hatte ich auch sofort gedacht (Hab da noch ~10€). Die haben deutsche Rufnummern, also tippe ich mal auch irgendeine Zweigstelle in DE. Daher würde ich sagen die müssten sich daran halten, aber ich bin ja kein Fachmann :o
@#6: Dass Skype deutsche Rufnummern anbietet, heißt ja noch nicht, dass sie in Deutschland sitzen. Und unabhängig davon, ob Skype die deutschen Gesetze beachten muss — eins ist sicher: das Urteil gilt für o2. Skype muss es nicht *beachten*, sondern einfach nur *befürchten*, dass ein Richter genauso entscheidet, wenn jemand auch gegen sie klagt.
Mich würde an dieser Stelle auch mal interessieren, wieviel Mobilfunkbetreiber auf diesem Wege erschlichen haben, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Tröple, tröpfle ins Geldtöpfche …
Da müßte man dann aber ein dickes Guthaben auf der Karte haben, daß sich ein Rechtsstreit lohnt… Bei meinen 15 Euro für Notfälle nicht wirklich eine Option, fürchte ich.
Aufatmen! Ich hoffe in Zukunft brauch ich nicht mehr jedes Jahr Guthaben für ein Handy was ich eventuell ein Mal im Jahr nutze kaufen, ohne dass ich es großartig genutzt habe …
Gerade o2 ist da pflegeleicht, 1 ct im jahr per banküberweisu genügt, um die karte und das damit verbundene guthaben zu erhalten!
@8: Guck Dir doch nur mal an, was der Handel an nicht eingelöstem Dosenpfand verdient.
Ich denke verfallene Prepaidguthaben spielen mindestens in derselben finanziellen Liga, was die Höhe angeht.
Mal sehen, wie die Mobilfunkkonzerne dem Problem der bald nicht mehr verfügbaren freien Handynummern Herr werden … Denn der Verfall ist ja vor allem auch dazu da, ab und an mal für frische Nummern zu sorgen. Dürfte sich damit scheinbar erledigt haben, denn so gesehen hätte ich selbst schon 4 Xtra-Pack-Nummern auf Lebenszeit okkupiert.
@13:
Dem Problem der "nicht mehr verfügbaren Handynummern" könnten man z.B. auch dadurch Herr werden, dass man eine Übernahme der Nummer ermöglicht. So dürften einige Leute ihre Nummern mitnehmen.
Auch könnte man die Guthaben (die in meinem Rechtsempfinden – bin kein Jurist! – nichts weiter als ein zinsloser Kredit sind) ja auch einfach zurückzahlen; mit dieser Aussicht würde wohl der ein- oder andere seine Nummer sehr gerne zurückgeben.
@14: "Der Mobilfunkvertrag endet automatisch nach einem Jahr ohne aktive Nutzung. Eventuelle Restguthaben werden erstattet."
Oder so ähnlich könnte man das lösen.
@15: Klingt logisch, wird aber zur Folge haben, dass es wohl nur noch im beschränkten Umfang Xtra-Packs & Co. samt Handy geben wird. Denn warum sollte ich mir nich ein Xtra-Pack holen; sacke das Handy ein und lass mir den Restbetrag der Prepaidkarte auszahlen.
@16: Und? Wenn sich das lohnt, hat der Anbieter irgendwas falsch gemacht oder er spekuliert darauf, dass die Leute das eben nicht machen.
Ich meine, es gibt ja auch Banken, die Dir 100 Euro Prämie bezahlen, wenn Du bei ihnen ein kostenloses Girokonto eröffnest. Die wissen wahrscheinlich aus Erfahrung, dass von zehn Leuten, denen sie 100 Euro bezahlen neun zufriedene Kunden werden, an denen sie im Laufe der Zeit viel verdienen und einer einfach die 100 Euro einkassiert und das Konto wieder auflöst. Rechnet sich, sonst würden sie es nicht machen.
Und das Geschäftsmodell der Xtra-Packs wird wie Du schon sagst bald der Vergangenheit angehören. Aber das ist mit den meisten Geschäftsmodellen, die darauf abzielen, die Kunden über den Tisch zu ziehen, so.
Ich persönlich habe eine tiefe Abneigung gegen alle Anbieter, die mein Geld schon haben wollen, bevor sie eine Leistung erbringen und das Geld auch dann noch behalten wollen, wenn sie die Leistung gar nicht erbracht haben.
Egal ob Prepaid-Handykarten, Videotheken mit Guthabenkarten oder ebay-Shops, nur gegen Vorkasse liefern aber dann plötzlich nicht mehr existieren.
O2 hat noch einen Trick auf Lager.
Sämtliche ankommende Gespräche werden auf die Mailbox umgeleitet.
Diese Variante wir auch bei umsatzschwachen Teilnehmer angewandt.
Schön und gut, anbieter wie D2 äh vodafone äh o2 äh oder wie? egal ignorieren das aber leider hartnäckig. ich wollte kürzlich da etwas bewegen für einen bekannten und wurde vom callcenter mit der klaren aussage weggeschickt: solche urteile seien bekannt, solange aber kein höchstrichterliches bestandskräftiges Urteil vorläge, lasse man es im einzelfall eben auf eine klage ankommen. Keine Chance.
@18
Die Umleitung auf die Mailbox kann man allerdings auch ausschalten.
@17:
"Ich persönlich habe eine tiefe Abneigung gegen alle Anbieter, die mein Geld schon haben wollen, bevor sie eine Leistung erbringen und das Geld auch dann noch behalten wollen, wenn sie die Leistung gar nicht erbracht haben."
Das machst Du doch schon, wenn Du Briefmarken kaufst: Eine Leistung zu bezahlen, die Du noch nicht in Anspruch genommen hast: den Transport der Briefe.
Simyo teilte mir kuerzlich mit, dass mein Guthaben nach 6 Monaten – ahem – verfaellt !?
Was soll das jetzt und gilt dies Urteil auch fuer 6 Monate oder nur fuer 12 oder generell ?
Das solle jemand kapieren…
Hilfe bitte !
Merci.
@22. Lucia: Das Urteil wäre wohl auch entsprechend für 6 Monate gesprochen worden. Aber es muss sich ja niemand an "fremde" Urteile halten. Gerade moderne Dienstleister halten sich gerne wenig an Recht. Zwischen Recht haben und Recht bekommen klafft eine Lücke, wie noch nie. Ich befürchte, dass Simyo, wenn du sie im Bezug auf dein Guthaben auf das Urteil hinweist, dir auch nur den Klageweg offen lassen wird. Siehe (19.) MfG
@18 "O2 hat noch einen Trick auf Lager. Sämtliche ankommende Gespräche werden auf die Mailbox umgeleitet."
Exakt genauso ist es bei Simyo! Meine Schwester kann nicht angerufen werden. Es kommt sofort die Mailbox. Diese muss sie dann kostenpflichtig abhören, damit sie weiß wer sie angerufen hat. In ihrem Handy kann sie die automatische Umleitung nicht abstellen!
Merkwürdigerweise erhielt ich von simyo vor sechs Wochen per eMail eine Gutschrift – aus heiterem Himmel, über das Aufladen aus Juli 2005. Somit endet die Gültigkeit auch erst im Mai 2007 (nach Banküberweisung an simyo beträgt die Gültigkeitsdauer anscheinend doch 12 Monate).
@23 Helge – Danke !
@25 Narana – Hm, habe zuletzt auch per Bankueb. aufgeladen.
Werde mal bei denen nachfragen, bevor 6 Mon bei mir um sind.
Brauche das dt. prepaid-Ding, da ich ansonsten in USA lebe …
irgendwie hat die übertragung nicht ganz geklappt. hier der fehlende text:
Am 03.07.2006 hatten Sie uns angeschrieben und auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 22. Juni 2006 hingewiesen.
In dieser Mitteilung heißt es, der Verfall von Guthaben bei
Prepaid-Karten ohne Aufladung innerhalb eines bestimmten Zeitraums sei unzulässig. Hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, dass dieses Urteil einen anderen Mobilfunkanbieter betrifft und uns die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Daher können wir im Einzelnen dazu keine Stellung nehmen. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir nach sorgfältiger Analyse gegebenenfalls notwendige Entscheidungen treffen.
Wir bedauern, dass wir Anfragen nach Aussetzung eines Guthabenverfalls jedenfalls zurzeit nicht entsprechen können. Wir werden Sie selbstverständlich unterrichten, wenn sich in diesem Punkt etwas ändern sollte.
Hallo,
habe vor 5 Tagen von E-Plus eine SMS bekommen, daß mein Handyguthaben (27,xx€)in den nächsten Tagen verfällt, wenn ich nicht auflade. Bin daraufhin gestern in einen E-plus Shop und bat um Auszahlung meines Guthabens.
Die haben mich dann aus dem Laden geschmissen, mit dem Hinweis, daß diese Urteil nur O2 betreffe.
Das dumme ist, daß ich eben nur noch sehr selten mit meiner alten Free&Easy Card telefoniere, sodaß ein weiteres aufladen gar keinen Sinn ergibt.
Habe E-Plus jetzt mal einen Fax geschickt mit der Bitte um Stellungnahme.
Mein Sohn (11 jahre)hat von vodafone ein handy,telefoniert aber selten.jetzt kam eine SMS von vodafone :ihre karte wird zum 26.12.2006 gekündigt es sei denn sie laden sie wieder neu auf.Das guthaben von knapp 11 euro würde sonst verfallen.Frechheit,das ist Nötigung.mal schauen was die zu dem brief und dem urteil zurückschreiben
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Wenn ich noch ein Guthaben von 30 € auf meiner Karte habe, ist es doch eine Frechheit von mir zu verlangen, dass ich mein Konto um weitere 15 € aufladen muss um weiter telefonieren zu können! Dies dürfte erst dann geschehen wenn das Guthaben nur noch 1€ beträgt. Warum wird dies nicht gesetzlich geregelt? Dein wäre das Problem gelöst und die Mobilfunkanbieter könnten ihre Kunden nicht mehr abzocken! Denn diese lassen sich immer neue Tricks einfallen um die Auszahlung des Guthabens zu verhindern!
Immer wieder liest man davon, dass Mobilfunkanbieter ein eventuell vorhandenes Guthaben erstatten müssen.
Da ich meine Simyo-Prepaidkarte nicht mehr benötigte, hatte ich eine Kündigung ausgesprochen. Die Antwort von Simyo lautete, dass der Vertrag nicht gekündigt werden kann (es besteht keine Vetragsbindung), sondern automatisch ausläuft und weitere 2 Monate später die Karte endgültig abgeschaltet würde. Am 19.05.2009 sandte ich auf Verlangen meine deaktivierte Simyo-Karte an Simyo zurück und sollte das Guthaben erstattet bekommen. Trotz mehrfacher Nachfrage habe ich bis heute kein Geld erhalten. Selbst eine Antwort auf meine Anfragen erhielt ich nicht – abgesehen von der automatisierten Nachricht, dass diese schnellstmöglich beantwortet werden solle, es derzeit jedoch auf Grund von erhöhtem Aufkommen Verzögerungen gäbe.
Der Werbespruch mit dem "Einfach" bezieht sich wohl eher auf alles andere, nicht aber auf die Belange des Kunden (Service, Kündigung etc.). Meines Erachtens hätte man den Spruch besser mit "billig" (nicht günstig!!!) getroffen.
Selbstverständlich werde ich wegen der lächerlichen 15 Euro nicht zu einem Anwalt rennen, aber empfehlen kann ich diesen Anbieter nun auch niemanden mehr. Schade, dass ich das vorher schon getan hatte und der eine oder andere Bekannte dort auf meine Empfehlung hin Kunde geworden ist.
Wie sieht es denn aus wenn kein Guthaben vorhanden ist und der Mobilfunkanbieter damit droht die Karte zu deaktivieren, wenn bis xx.xx.xxxx keine Aufladung erfolgt?