Mitarbeiter klagt Kaufhof zu

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Düsseldorfer „Kaufhof Am Wehrhahn“ muss am kommenden Montag- und Dienstagabend schon um 20 Uhr statt, wie vorgesehen, um 22 Uhr schließen. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (AZ 3 L 1110/06) hat ein einzelner Beschäftigter erstritten.

Er war für die je zwei Stunden außerhalb der normalen Geschäftszeit zur Arbeit eingeteilt, klagte aber gegen eine Verfügung der Bezirksregierung. Die hatte im März für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft Warenhäusern erlaubt, ihre Läden länger offen zu halten. Die 3. Kammer des Gericht entschied jedoch zugunsten des Arbeitnehmers: Dessen Interesse „an der Einhaltung der Ladenschlusszeiten“ sei höher einzustufen, als das Interesse, während der WM 2006 die Läden ganztägig zu öffnen.

Regierungspräsident Jürgen Büssow ließ wissen, er habe lediglich auf Weisung des Wirtschaftsministeriums gehandelt. Dessen Sprecher Joachim Neuser sagte, das Urteil werde sorgfältig geprüft: „Wir halten fest daran, den WM-Gästen Öffnungszeiten zu bieten, die sie in ihrer Heimat gewohnt sind“. Die Kölner Kaufhof-Zentrale zeigte sich gestern überrascht: „Wir kennen die Entscheidung weder hier noch im Düsseldorfer Haus“, sagte Pressesprecher Steffen Kern der Nachrichtenagentur pbd.

Mögliche Verluste konnte er nicht nennen, und er wusste auch nicht, wie viel Personal unfreiwillig zwei Stunden eher in den Feierabend gehen wird. (pbd)