12.7.2006

Bequeme Ermittler

Ermittlungsbehörden dürfen eine Wohnungsdurchsuchung nicht als bequemsten Weg wählen, um einen vagen Verdacht zu erhärten. Das Bundesverfassungsgericht rügt deshalb die Haudurchsuchung bei einem Geschäftsmann. Die Ermittler hätten zunächst Auskünfte einholen bzw. Zeugen befragen müssen.

Pressemitteilung des Gerichts

6 Kommentare zu “Bequeme Ermittler”

  1. RA Munzinger meint: (12.7.2006 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Zum Glück gibt es noch eine Institution, die die Grundrechte schützt. Von vielen anderen staatlichen Stellen, vom Bundestag angefangen über Behörden bis zu den Fachgerichten werden die Grundrechte zunehmend als lästige und überkommene Hindernisse an der freien Entfaltung der Macht IGNORIERT.

  2. Tintin meint: (12.7.2006 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Schade nur, daß es viele Amtsgerichte den bequemen Ermittlern so leicht, bzw. es sich selbst auch so bequem machen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird an der großzügigen Praxis wahrscheinlich nichts ändern.

    Im vorliegenden Fall ergab sich ja auch noch im Nachhinein, daß die Angaben des Beschwerdeführers gegenüber den Finanzbehörden richtig waren. Es wäre interessant zu erfahren, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch bei einem durch die Durchsuchung bestätigten Verdacht so ausgefallen wäre.

  3. Markus meint: (12.7.2006 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @1 (RA Munzinger)

    Vielleicht liegts daran, dass unsere Verfassungsorgane sich nur noch der Politik und dem Zweckdenken unterordnen. Diese Zwecke mögen ja meistens ganz toll und ehrenhaft sein, aber bei so vielen Kompromissen, Intrigen und Populismen verliert man das Kerngeschäft leicht aus den Augen.

    Selbst das BVerfG sehe ich insb. angesichts der – für mich etwas verstörenden – Auflösungsentscheidung von 2005 nicht mehr als über jeden Zweifel erhaben an. War es das jemals?
    Ich grübele zB immer noch über die Verfassungsmäßigkeit der Auslandseinsätze der Bundeswehr… :-)

  4. Daniel meint: (13.7.2006 um 07:10) AntwortenReply to this comment

    "Zum Glück gibt es noch eine Institution, die die Grundrechte schützt."

    Was ist eingetlich in Stralsund los?
    Was man da so hört und liest, das lässt einen schon fragen, wo bitte sind denn die Grundrechte geblieben.
    Da kommt ein Mann (mit Gefolge) und alles steht Kopf. Nein, es ist nicht Jürgen Klinsmann ;-) sondern der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika.

    * Gullideckel werden zugeschwiest – OK, kostet "nur" Geld.
    * Briefkästen werden versiegelt – wohin kommt meine Post?
    * Geschäfte müssen schließen – wer bezahlt meine Mitarbeiter?
    * Ich werde ausquartiert – warum?
    * Ich muss die Fenster geschlossen halten – ich brauche frische Luft!
    * Mein Auto muss auf einen Parkplatz am Rande der Stadt – wie komme ich ins Büro?
    * Ich darf nicht demonstrieren – warum?
    * Ohne Passierschein komme ich nicht rein – noch zu verkraften …

    Aber muss das sein?
    DARF das sein?

    Fragen, Fragen, Fragen … wo ist die Freiheit geblieben???

  5. asd meint: (13.7.2006 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    @4 tja als stralsunder wäre ich auch nicht froh. (ok ich wäre stocksauer, wenn mir jemand verbietet aus meinem haus zu latschen wann ich will geschweige denn die fenster zu öffenn wann ich will…) allerdings dürfen die das anscheinend und anscheinend dürfen sie auch millionen dafür ausgeben.. wie eine ältere stralsunderin auf die frage antwortete, ob sie sich auf herrn bush freue: "ich habe ihn nicht eingeladen!"

  6. Tilman (Link) meint: (13.7.2006 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Hilft das eigentlich dem Opfer (kann er Schmerzensgeld verlangen), oder kann er lediglich stolz das Papier herumzeigen, dass die Durchsuchung seinerzeit illegal war?

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