18.7.2006

Alsbald, aber doch zu spät

Eine Drogengeschichte. Ereignet haben sollen sich die Taten in den Jahren 1998 und 1999.

Die Anklageschrift stammt aus dem August 2001. Im Dezember 2001 habe ich beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Ein schöner Packen Papier.

Vielleicht hat jetzt sogar mal jemand einen Blick darauf geworfen. Jedenfalls schreibt das Gericht im Juli 2006:

Hier ist beabsichtigt, nunmehr alsbald über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden.

Ehrenhaft, aber womöglich etwas spät. Wenn mich nicht alles täuscht, habe ich neulich über drei Ecken gehört, dass der Angeschuldigte nicht mehr unter uns weilt.

5 Kommentare zu “Alsbald, aber doch zu spät”

  1. ct meint: (18.7.2006 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    sozusagen ein unüberwindbares Strafverfolgungshindernis :-D

  2. Nik meint: (18.7.2006 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    Kann mal einer einem Nichtjuristen erklären, warum ein Gericht knappe 5 (in Worten "fünf") Jahre braucht, um das zu entscheiden?

  3. chakamoto meint: (18.7.2006 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    @ 2: Nein!

  4. asd meint: (18.7.2006 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    ich würde sagen: akte angeschaut.. *sigh* ..ganz hinten in den schrank gepackt..referendar wird die mal bearbeiten müssen…5 jahre keinen referendar bekommen…

  5. Der Mann vom Gericht meint: (18.7.2006 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @ 2:
    Eine zumindest denkbare Möglichkeit wäre es, dass das Verfahren zwischenzeitlich wegen unbekannten Aufenthalts des Angeklagten gemäß § 205 StPO eingestellt war und er erst jetzt wieder aufgetaucht ist. Allerdings denke ich, dass Herr Vetter das dann hier auch mitgeteilt hätte.

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