Das Rechtblog zitiert aus einem Schreiben der Polizei, in dem diese sich bei einem Zeugen bedankt:
Der Täter streitet zwar alles ab, es wurde dennoch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, in dessen Rahmen er auch erkennungsdienstlich behandelt wurde. Die Erfahrung zeigt uns, dass erkennungsdienstlich behandelte Straftäter oftmals von der Begehung weiterer Straftaten absehen, da das Entdeckungsrisiko deutlich ansteigt.
Sie haben hierzu einen großen Beitrag geleistet.
Ob ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat heilbar ist? Zahlt für so was die Beihilfe?