Großer Beitrag
Das Rechtblog zitiert aus einem Schreiben der Polizei, in dem diese sich bei einem Zeugen bedankt:
Der Täter streitet zwar alles ab, es wurde dennoch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, in dessen Rahmen er auch erkennungsdienstlich behandelt wurde. Die Erfahrung zeigt uns, dass erkennungsdienstlich behandelte Straftäter oftmals von der Begehung weiterer Straftaten absehen, da das Entdeckungsrisiko deutlich ansteigt.
Sie haben hierzu einen großen Beitrag geleistet.
Ob ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat heilbar ist? Zahlt für so was die Beihilfe?
mir fehlen die worte.
aber gehirnwäschen (und wie anders sollte man dem mann helfen?) werden meines wissens von der beihilfe nicht gezahlt.
"Der Täter …"
Nun, wenn die Blöd-Zeitung vorverurteilen darf, wieso dann nicht auch der freundliche Polizist an der Ecke. Das hilft dann auch der Statistik weiter, mal wieder ein aufgeklärtes verbrechen.
Ein Kriminalistik-Student versuchte mir unlängst klarzumachen, Verdächtige seien ja immerhin eher Täter als Opfer. Ein solches Verhalten wäre damit unter dem Aspekt des Opferschutzes in Ordnung. :-P
Nach welchen Regeln der juristischen Kunst ist denn nun "Vorverurteilung" wo verboten? Haben da gerade eine kleine Diskussion zu einem ähnlichen Fall, nur dass es nicht um die Polizei, sondern die Medien geht:
http://spiegelkritik.de/2006/07/16/schuldfrage/
die unschuldsvermutung ist ausfluss des rechtsstaatsprinzips aus art. 20GG und art. 6 II MRK. Zu dem spiegellink: Ausdrücklich ist die unschuldsvermutung nirgendwo genannt. wird aber aus oben genanntem abgeleitet.