19.7.2006

Gericht weist Callboy ab

In den letzten Tagen hat ein Berliner Callboy öffentlich einstweilige Verfügungen gegen Blogger angekündigt. Die Anträge hat er auf seiner Homepage veröffentlicht.

Das Amtsgericht Hohenschönhausen hat jetzt einen dieser Anträge zurückgewiesen.

Der Beschluss als PDF.

72 Kommentare zu “Gericht weist Callboy ab”

  1. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (19.7.2006 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Na, dann viel Spaß beim Eintreiben des Kostenerstattungsanspruches.

    Ist Liebeslohn pfändbar? Und kriegt man den Gerichtsvollzieher dazu, solange danebenzustehen, bis er verdient ist?

  2. Sebastian Kayhs meint: (19.7.2006 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Interessant finde ich die seuchenhafte Verbreitung der Schreibweise "Domaine". Ist mir zuerst bei einem auf mich ungepflegt wirkenden Berliner Liebesdienstleister aufgefallen, steht jetzt auch so im Beschluss des AG Höhenschönhausen.

  3. MaxR meint: (19.7.2006 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    "… hat einen Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht …"

    "… bei unverzüglicher Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses …"

    "Es ist nicht Aufgabe des Gerichts …"

    Schön formuliert!

  4. Mark meint: (19.7.2006 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Musste das sein? Wäre es nicht langsam angemessen, die Berichterstattung über diese tragische Gestalt zu beenden? Der Mann ist ganz offensichtlich nicht in der Lage, sich vor sich selbst zu schützen – da weiterhin nachzutreten, ist kein sehr kompetentes Sozialverhalten.

  5. Dominik Boecker meint: (19.7.2006 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Ohne die Sache vertiefen oder gar materiellrechtlich erörtern zu wollen: Es wurde im Endeffekt nur der Verfügungsgrund diskutiert.

    JFTR: "Es fehlt bereits an einem hinreichend bestimmten Antrag gemäß § 920 Abs. 1 i.V.m. § 936 ZPO, (…)"

    Nach BVerfG 86, 49 = NJW-RR 92, 988 muß der Antragsteller nur sein Rechtsschutzziel angeben, aber keine bestimmte Maßnahme beantragen. Nach § 938 Abs. 1 ZPO bestimmt das Gericht nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zwecks erforderlich sind.

  6. Carsten Dobschat meint: (19.7.2006 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @Mark: Nach treten? Er hat mich verklagt, nicht umgekehrt. Er hat seine Klageschrift veröffentlicht, da wird man doch auch noch das Ergebnis seiner von ihm öffentlich angekündigten Klage veröffentlichen dürfen, oder nicht? Das sehe ich nicht als "nach treten".

  7. Ein Leser meint: (19.7.2006 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    "Das Volk hat ein Recht auf die Wahrheit" waren seine Worte. Ich finde das Thema durchaus wichtig und gut das dieser Beschluss veröffentlicht wird. Zu berfürchten ist das der Callboy einfach weiter macht. Was kann ihm in so einem Fall den passieren und wie kommen die Antragsgegner an ihr Geld?

  8. Mike Schnoor meint: (19.7.2006 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Wie sagt man doch so schön? Recht so. ;)

  9. schredder66 meint: (19.7.2006 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    @5 Mark: Muss man jede "tragische Gestalt" (vor sich selbst) schützen? Wenn ich´s recht in Erinnerung habe, wurde CBT (Callboy Torsten) mehrfach aussergerichtlich auf sein zum Scheitern verurteiltes Handeln hingewiesen – ohne Erfolg.

    Ausserdem liest sich "tragische Gestalt" für mich wie "vermindert" bis "nicht schuldfähig"?!

  10. Princo meint: (19.7.2006 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    @schredder66
    Er wurde nicht nur darauf hingewiesen, sondern er wurde auch immer wieder danach gefragt, was er denn nun eigentlich bemängelt. Es kam nie eine Antwort darauf.

    Meine Glückwünsche an den Antragsgegner.

  11. Gonzo meint: (19.7.2006 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Bei manchen Leuten tritt ein Lerneffekt nur ein wenns teuer wird. Spätestens wenn es zum zweiten Mal teuer geworden ist, das sind aber die ganz harten Fälle :)

  12. Doc meint: (19.7.2006 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Das eigentlich traurige und die eigentlich Gelackmeierten an der Geschichte sind die Antragsgegner, die jetzt das "Vergnügen" haben, ihre RA-Kosten gegen CBT eintreiben zu dürfen …

  13. Ben meint: (19.7.2006 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Was sind denn die üblichen Kosten bei einem Gebührenstreitwert von 2000 EUR?

  14. Udo Vetter meint: (19.7.2006 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    223,76 €. Anwaltsgebühren.

  15. h meint: (19.7.2006 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    So ist es eben.

    Gerade noch die VerSAT1ung der dummen Bevölkerung beklagen und im nächsten Moment steckt man mitten drinne und schreibt längliche Schriften an das Gericht. Und natürlich wird auch nicht auf inhaltliche Einlassungen verzichtet, obwohl doch dir formalen Abweisungsgründen offensichtlich ausreichend sind…

  16. gerhard meint: (19.7.2006 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht hätte er seinen Antrag beim LG Hamburg stellen sollen, die machen ja inzwischen fast alles :-)

  17. Jens meint: (19.7.2006 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mir grad die Klageerwiederung angesehen:
    http://www.dobschat.de/weblog/images/uploads/Klageerwiderung.pdf

    12 Seiten???? ZWÖÖÖÖLF ??

    Immerhin weiss Callboy Torsten wie man Kosten produziert…

  18. Princo meint: (19.7.2006 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    @Jens
    Die 12 Seiten Klageerwiderung sind gar nichts. Du hättest mal den Otto-Katalog sehen sollen, den CT bei seiner EV gegen MyBigMouth eingereicht hat.

  19. Carsten Dobschat meint: (19.7.2006 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @Jens (und wohl auch h): Das liegt vor allem mal daran, dass Udo meinen Text, der eigentlich ein Blogeintrag werden sollte mit verwendet hat. Steht ja auch dabei. Hätte man in der Klageerwiderung sicher nicht verwenden müssen, aber wo der Text schon mal da war… :-)

  20. martin meint: (19.7.2006 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Was genau heisst denn "Zuwarten"? Ist das was anderes als "Warten"? Oder ist die phantasievolle Formulierung der Anklage ansteckend?

  21. Andreas Klein meint: (19.7.2006 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte eigentlich, dass der ganze Spuk vorbei wäre … aber kaum kommt morgen "Hui Buh" in die Kinos, ist der böse Geist aus Marzahn auch wieder da! :)

    @Udo Vetter: Das Impressum der Website eines gewissen Herren, der sein (geringes?) Geld meistens im Liegen erwirtschaftet, ist ABMAHNFÄHIG! ;)

  22. asd meint: (19.7.2006 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    er hats nicht anders verdient..

  23. stefan meint: (19.7.2006 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    @25
    wenn du Wettbewerber bist, nimm dir nen Anwalt ;-)

  24. Callboy Torsten meint: (19.7.2006 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    wie mann unnötig Gerichte beschäftigt wissen Sie Herr Vetter am besten – mit einer Einstweiligen Verfügung drohen gegen Sachen wo ich nichts dagegen haben und gegen diese Sache mache ich Widerspruch

  25. mrsoul meint: (19.7.2006 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @ #7: Das heißt "nachtreten", nicht "nach treten", weil "nach teten" im Gegensatz zu "nachtreten" reichlich sinnfrei ist und der überschüssige Trenner daher nicht umsonst "Deppen Leer Zeichen" heißt.

  26. Hootch meint: (19.7.2006 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe Ihn-dessen-Name-nicht-genannt-werden-sollte nicht (Und ich meine das wörtlich, nicht im übertragenen Sinne).

    Grüße!

  27. Ein Leser meint: (19.7.2006 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    @Callboy Torsten

    Herr Rahnert, kommen Sie zur Vernunft! Sie bringen sich meiner Meinung nach in Teufelsküche (umgangssprachlich für: in große Scheisse!). Dann investieren Sie wenigstens das Geld für eine kurze anwaltliche Beratung, denn Sie machen die Gesetze in Deutschland zum Glück noch nicht und das dürfte für Sie Kostengünstiger sein als "Ihre Schiene" weiterzufahren.

  28. Carsten Dobschat meint: (19.7.2006 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @Callboy Torsten: Sie sollten sich das mit dem Widerspruch überlegen – es wird dadurch nicht billiger.

    @mrsoul: na zum Glück hast Du keine echten Probleme :-)

  29. Udo Vetter meint: (19.7.2006 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    @ CT: Jeder kann sein Recht vor Gericht suchen. Gut finde ich, dass Sie, wenn Sie schlaus sind, in der Beschwerde auch jemanden an Ihrer Seite haben werden. Dann kommt die Angelegenheit hoffentlich in sachlicheres Fahrwasser.

  30. Arnd meint: (19.7.2006 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Puuuh. Ich habe mir mal den ganzen Kram durchgelesen. Es ist echt schwierig zu lesen, weil die Rechtschreibung und Grammatik sehr schlecht ist. Achja, Udo – er schreibt dort auch, dass man Dir das Handwerk legen sollte, weil Du keine Akteneinsicht beantragt hättest. ;-)

    Es ist schon sehr erstaunlich wie CT an der Sache vorbei debattiert und sinnfrei seine Meinung abgibt.

    Wer gerne mehr lesen möchte, der schaut hier:

    http://www.xxxichsuchedichx.de/blogg/

    Es ist wirklich sehr mühsam durchzulesen.

    P.S. Achja, wir distanzieren uns alle vor den verlinkten Seiten. ;-)

  31. Hendric meint: (19.7.2006 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    [ironie]Wie soll man als anständiger Mensc… äh Callboy noch sein Recht bekommen, wenn die Justiz mit den Bloggern unter einer Decke steckt. Wahrscheinlich bloggen die Richter und Staatsanwälte selbst! Das ist doch eine riesen Verschwörung hier! Torsten, ich unterstütze deine Foderungen nach Weltherrsch… äh nach Gerichtigkeit![/ironie]

  32. UsF meint: (19.7.2006 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    Mich erinnert diese ganze Sache an eine Klage von einem Konzern gegen ein Internetforum, weil dort Kritik gegen die vertriebenen Produkte gefuehrt wurde.
    Es kam zur Unterlassungsklage mit ziemlich hohen Kosten fuer den Beklagten.
    (Es handelte sich um einen Vertreiber von handheld-pc und software)

    Hier ist es aehnlich, nur dass der Antragsteller kaum Geld und nicht die noetigen Mittel mitbringt fuer das Unterfangen.

    Ersteres hatte, soweit ich mich erinnern kann, Erfolg. Freie Meinungsaeusserung ist auch nur Geld- und Formulierungssache.

  33. saarworres meint: (19.7.2006 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @CT
    Du verwechselst den Widerspruch vor Gericht mit dem Umstand sich selbst zu widersprechen. Die Androhung einer einstweiligen Verfügung hat ja auch überhaupt garnix damit zu tun ob Du was gegen "die Sachen" hast die du tust oder Dich im Recht fühlst. Sondern damit ob Herr Vetter oder dessen Klient der Meinung sind die sachen die Du tust seien ungesetzlich oder würde ihre Rechte verletzen. Wenn Du strafwürdige Fehler machst, gegen die Du nichts hast, heisst das ja wohl nicht das andere deshalb nichts dagegen tun können.

  34. Hendric meint: (19.7.2006 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @Torsten
    Mal im Ernst: Nimm alle deine haltlosen Behauptungen von deiner Seite runter und es wird sicherlich ganz schnell Ruhe einkehren.
    Mit deinen Klagen gegen jeden und alles provozierst du nur Leute, die dir auf legalem die Hölle richtig heiß machen können und du wirst die nächsten Jahre nur mit dem Abzahlen deiner Schulden beschäftigt sein. Sogar das Gericht hat deine Klagen abgelehnt. Lass es sein. DU kannst dabei nur verlieren.

  35. Callboy Torsten meint: (19.7.2006 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter – wo bleibt denn eigendlich die Klage auf die Einstweilige Verfügung das ich verlinkt werden möchte ( wo ich eh nichts dagegen habe ) ich warte Sehnsüchtig drauf

  36. Der Kontaktbereichsbeamte meint: (19.7.2006 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Geliebte deutsche Sprache, was tut man dir an?

  37. Rotkäppchen (bald Referendar) meint: (19.7.2006 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Sehe ich das richtig, daß noch 110 EUR Gerichtskosten dazu kommen, oder ist das falsch?

  38. Rotkäppchen meint: (19.7.2006 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    "Widerspruch"

    Aber dann brauchts nen Anwalt, oder?

  39. Andreas Klein meint: (19.7.2006 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @27 (stefan): Nein, ich verdiene mein Geld auf ehrliche Art und Weise … als Journalist! :)

  40. saarworres meint: (19.7.2006 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Torsten, Du hast da wohl was falsch verstanden….ehrlich… ich glaube nicht das irgendein Humanoide auf die Idee käme Dich per einstweiligen Verfügung dazu zu zwingen zu wollen, Dich gerne verlinken zu lassen. Dafür brauchst man keine…das darf man auch so…und man muss auch ganz ehrlich nicht auf Deine Gefühle Rücksicht nehmen was die reine Verlinkung angeht. Solange die Seite die Dich verlinkt nicht –>"rechtlich"

  41. Ein Leser meint: (19.7.2006 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Mal ne andere Frage. Kann und sollte man ihn nicht langsam auch mal zwingen seine ungerechtfertigten Anschuldigungen gegen diverse Leute von seiner Pranger-Homepage zu nehmen?

  42. Der Kontaktbereichsbeamte meint: (19.7.2006 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    @43(bald Referandar Rotkäppchen):

    Wie Udo Vetter bereits in Kommentar Nr.33 erwähnte! ;-)

  43. Andreas Klein meint: (19.7.2006 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    @28 (Callboy Torsten): Sehr geehrter Herr Rahnert, lassen Sie es gut sein! Ihre Kommentare, die Sie hier getätigt haben, erfüllen schon wieder straf- und zivilrechtliche Tatbestände – und gerade Rechtsanwälte reagieren auf solche unwahren Vorwürfe mehr als gereizt!

    Irgendwann kommen Sie mal an jemanden, der Ihnen bei solchen unwahren Behauptungen solange Strafanzeigen und Zivilprozesse um die Ohren hauen wird (im übertragenen Sinne, sollte man hier evtl. dazu schreiben …), dass Sie danach ernsthaft nicht mehr wissen, ob Sie jetzt ein Callboy oder ein Callgirl sind!

    Ein guter Tipp an Sie: Nehmen Sie sich einen Anwalt, lassen Sie die Ihrer Meinung nach bestehenden Vorwürfe überprüfen – und sollte der Anwalt Ihnen zur Klage (gegen wen auch immer) raten, dann können Sie diese ja dann einreichen. Und die restlichen Vorwürfe kommen dann in das runde Ding neben ihrem Bett … da, wo auch immer die ggfs. gebrauchten Verhütungsmittel reinkommen! ;)

  44. Nils meint: (19.7.2006 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Fast schade, dass ich nicht auf Deutsch blogge. ;)

  45. Rotkäppchen meint: (19.7.2006 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @ 47

    ja, Torsten plaudert immer von Widerspruch. Beim Widerspruch bedarf es keines Anwalts.
    Da Torsten aber mti seinem Antrag zurückgewiesen wurde, ist die Beschwerde statthafter Rechtsbehelf. Hatte mich da bisschen irritieren lassen.

  46. Dominik Boecker meint: (19.7.2006 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Text gelöscht, in Absprache mit dem Kommentator. U.V.

  47. stefansuperstar meint: (19.7.2006 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Ich glaub mit dem zurückzahlen wird das nix…
    Zitat CT:"…dann tut es mir leit
    desweiteren habe ich jemand , der mir meine Callboydomaine überarbeitet , der möchte bloß 100 € haben , die ich im Augenblick nicht habe – desweiteren habe ich was viel besseres , was ich hier lieber nicht veröffentliche um Sachadensbegrenzung zu haben…"Zitat Ende
    zu finden bei:http://www.krambox.de/item/1313#trackback

  48. Andre meint: (19.7.2006 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Interessant auf CT Seiten ist, das er WordPress verklagt *lol* Und das wegen der Seite ! -> http://princo.wordpress.com
    Impressum finden und lesen ist nicht einfach.

  49. mm meint: (19.7.2006 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    widerspruch?
    ne.
    sofortige beschwerde heißt das doch.
    @Cboy:
    Verwandt?
    http://mitglied.lycos.de/stb38259/

  50. Anonymous meint: (19.7.2006 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @mm: da steht "Wiederspruch" nich Widerspruch…heisst: wieder ein Spruch…muahahahahahahaha

  51. Morian meint: (19.7.2006 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    @54:

    Nein, das ist nicht sein Bruder.
    Aber dieser hier dürfte es sein:

    (Text editiert. Bitte nicht! U.V.)

  52. Dennis meint: (19.7.2006 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Die ganze Sache ist so unglaublich. Wenn es keine tatsächlichen Klagen gegeben hätte, könnte man fast meinen, da will einer nur die Bloger gemeide verarschen.

    Aber die ganze Sache und auch der feine Herr CT sind leider traurige Realität.

  53. F L A M E meint: (19.7.2006 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    mhhmm,

    ich überlege gerade was wohl passieren könnte wenn man Herrn Rahnert einen guten Anwalt zur Seite stellen würde.
    Man könnte ja sammeln nur um zu sehen was passiert.
    Hat den Vorteil das man mehreren Vertretern der Rechtsberatenden Zunft die sich keinen Urlaub leisten können etwas das Sommerloch füllt und ein kleines juristisches Geplänkel vom feinsten hat.

    S P E N D E N A U F R U F !!
    Einen Anwalt für Torsten! [kurz E.A.F.T.]

    Ich für meinen Teil hätte die EV´s schon durch einen GV zugestellt, bevor die Blogger überhaupt mitbekommen hätten was abgeht.

    @ CT " Manchmal ist es besser einfach mal die Schnauze zu halten"

    Grüße
    F L A M E

  54. Ein Leser meint: (19.7.2006 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Junge Junge… der Callboy haut Kommentare bei der Krambox raus, nicht zu fassen. Da wird erstmal der Seitenbetreiber durchbeleidigt und seine Pranger-Seite hat er mal eben aktualisiert und da stehen seit kurzem solche Dinge:

    Zitat von Torsten Rahnerts Pranger Seite:
    "Was macht Carsten D. ? Stalken und unwahre Tatsachen in das Netz stellen , sowie Suchmaschinen vollspämmen"

    War ihm der Text vom Amtsgericht nicht verständlich? Soviel Ignoranz habe ich noch nie erlebt. Unglaublich – aber leider wohl wahr.

  55. Sebastian meint: (19.7.2006 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    @ 59

    ich glaub leider langsam nichtmehr das das pure ignoranz ist :/

  56. Martina meint: (19.7.2006 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich wird von Klägerseite nicht noch erwogen, die Anwaltskosten in Dienstleistungen zu begleichen. ;)

  57. Year meint: (20.7.2006 um 07:18) AntwortenReply to this comment

    Torsten, du geiles Luder! Das hast du jetzt davon! Nimm ihn in den Mund!

  58. Der Kontatbereichsbeamte meint: (20.7.2006 um 07:50) AntwortenReply to this comment

    @63(Year): Contenance!

  59. Andreas Klein meint: (20.7.2006 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    @61 (Martina): Oder sogar die Gerichtskosten!

  60. Ein Leser meint: (21.7.2006 um 01:46) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, steigt der Pegel womöglich schon?

    "…setzt er sich mit den Rechtsanwalt Vetter in verbindung , der mittels falschen Tatsachen in erster Instans die Klage abweisen läßt Klageerwiderung (PDF) , wo ich jedoch Wiederspruch gemacht habe und das Amtsgericht mal die Wahrheit geschrieben habe …"

    http://www.xxxichsuchedichx.de/blogg/christian.htm

    Meine Meinung dazu: Unlustig Herr Rahnert, sehr Unlustig!

  61. Ausraster.. meint: (21.7.2006 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    Jetzt weiss ich wie u. a. Amokläufer und sonstige Durchgeknallte noch "entstehen" können, von denen man immer wieder 'mal lesen kann. Dieser Herr Rahnert ist auf dem besten Wege, die Grundlagen für eine derartige negative Entwicklung bei sich, zu legen. Zynisch? Vielleicht, aber nicht abwegig! Markus

  62. Callboy Torsten meint: (21.7.2006 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    ich frage die Blogger ob diese freiwillig die Artikel reduzieren , sämmtliche Beleidigungen entfernen , Euch auch was sagen läßt wenn ein Artikel nicht stimmt , dass er dann je nach Wahrheitsgehalt gelöscht oder umgeschrieben werden wird oder ob ich immer klagen muß , wo es auf beiden Seiten verlierer gibt und nur das Gericht der eigendliche Gewinner ist , weil diese dadran verdienen

  63. Petze meint: (24.7.2006 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    Zitat Callboy Torsten, gegen ca. 21:28 Uhr beim "Christian in Wien Blog"

    "(…)
    Gild für Aktenzeichen : 10 C 189/06 & 10 C 177/06 !
    Bevor irgend ein Schreiben von den Rechtsanwalt Vetter ;
    Lützowstrasse 2 in 40476 Düsseldorf kommt , der möglicherweise eine Klageabweisung beantragt möchte ich Sie auf das algemeine Problem hinweisen und Ihnen Mitteilen das der Rechtsanwalt Vetter bloß dafür sorgen möchte das diese Blogger weiter unwahre Tatsachen , Beleidigungen & Co weiter über mich verbreiten .Der beste Beweis ist in der Akte 10 C 189/06 wo Herr Vetter sogar mitmacht statt bei einen seiner Mandanten ewentuelle beantragte Akteneinsicht abzuwarten oder zu fragen was sein Mandant falsch macht um dies zu unterbinden .
    (…)"

    Kompletter Text bei:
    http://www.christian-in-wien.at/Blog/?p=129#comment-1658

    :-)

  64. Harald meint: (25.7.2006 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    ich habe mir nun etliche Seiten im Internet reingezogen, wo sich der Rufjunge und andere Blogger "austauschen". Ich bin nur zu einem Ergebnis gekommen: der Typ sollte eingewiesen werden. Schon um ihn vor sich selbst zu schützen. Er kann einem echt leid tun.

  65. Callboy Torsten meint: (5.8.2006 um 04:49) AntwortenReply to this comment

    @ Harald – es schreiben aber nur die wenigsten wahre Tatsachen & ich handel dagegen

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