2.8.2006

Gehsteigberater

Das Landgericht München I hält es für zulässig, dass Abtreibungsgegner vor Arztpraxen Patientinnen ansprechen und in Diskussionen über Schwangerschaftsabbrüche verwickeln. Es wies damit die Klage eines Arztes ab, der seine wirtschaftliche Existenz durch “Gehsteigberater” und Mahnwachen bedroht sah.

Laut beck aktuell verneint das Landgericht München I ein Recht des Einzelnen, von anderen Privatpersonen in Ruhe gelassen zu werden. Auch Patientinnen müssten in der Situation eine “Ansprache” akzeptieren. Der Arzt hatte dagegen vorgetragen, seine Patientinnen seien einem Spießrutenlauf ausgesetzt und litten darunter.

25 Kommentare zu “Gehsteigberater”

  1. Stefan_K meint: (2.8.2006 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Aha. Hätte mich ein solch unangemeldeter Demonstrant auf der Straße angehalten oder am Betreten der Praxis gehindert, wäre das ein anderer Fall, oder? Nötigung, Beleidigung, was kommt da so alles zusammen?

  2. n.n. meint: (2.8.2006 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    ich möchte lieber nicht wissen, wie das lg münchen urteilen würde, wenn es um prostituierte ginge, die die sonntäglichen kirchenbesucher ansprechen …

  3. Spongebob meint: (2.8.2006 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    @2: und dass gerade in dieser Situation…

  4. Lim_Dul meint: (2.8.2006 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Solange sie männlichen Kirchenbesucher nicht fragen, warum sie sich schon seit zwei Wochen nicht bei ihnen haben blicken lassen. SCNR ;)

  5. RAW meint: (2.8.2006 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    @Lim Dul
    …oder darauf hinweisen, daß der Scheck vom letzten Mal leider geplatzt ist. *g*

  6. Tomchen meint: (2.8.2006 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Grenzt das nicht schon an Stalking?

  7. RAW meint: (2.8.2006 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @Tomchen
    das der Arzt nix machen kann, bedeutet nicht notwendigerweise, daß die unmitelbar betroffenen Frauen nichts machen könnten

  8. Jim meint: (2.8.2006 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Ein Sieg für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

  9. KiNGU meint: (2.8.2006 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Am Amtsgericht gescheitert…. Das klingt für mich nach einer nächsten Runde in höherer Instanz.

  10. VolkerK meint: (2.8.2006 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    Das selbe AG erkennt bei Demonstrationen vor Pelzgeschäften, dass die Gewerbebebetriebe durch die Demonstrationen nicht beeinträchtigt werden dürfen und PassantInnen nicht individuell angesprochen werden dürfen, damit das Betreten der Läden nicht zu einem Spießrutenlaufen wird.
    Insofern kenne ich schon eine Hand voll TierschutzkollegInnen, die sich jetzt die Hände reiben.

  11. Jossi meint: (2.8.2006 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Das bietet noch ein weites Feld für die rechtschöpfende Kraft der Rechtsprechung… Was ist z.B., wenn ich auf die "Ansprache" sage: "Lassen Sie mich in Ruhe!" und der hört nicht auf?

  12. Helmut meint: (2.8.2006 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Hm, seltsame Einstellung. Eine Frau geht zum Arzt und wird ohne Rücksicht auf Privatspäre etc. direkt darauf angesprochen, ob sie eine Atreibung vorhat? Oder wie muss ich mir das vorstellen? Für mich schmeckt das doch ziemlich nach "Beleidigung", eventuell auch "Unterstellung einer Straftat". je nach Art der Ansprache.

    Ich stelle mir das ähnlich vor, wie wenn ich meinen Hausarzt aufsuche, der vermutlich auch HIV-Patienten hat, und mir dann vor der Tür an den Kopf werfen lassen muss, "AIDS ist die Rache Gottes." Zumindest grenzwertig.

    Dass der Arzt kein Hausrecht auf der Strasse vor seiner Praxis hat und also auf das Verhalten der dortigen Personen nicht per se einen Einfluß nehmen kann, leuchtet mir ein.
    Auch dass eine Privatperson eine andere in der Öffentlichkeit ansprechen kann, ist mir bewusst.

    Aber Abtreibungsgegner (wie alle Moralapostel) neigen doch dazu, diese Ansprache zu übertreiben. Das Beispiel von VolkerK zeigt ja, dass hier vielleicht das LG seine eigene Moralvorstellung in das Urteil doch ein wenig hat mit einfliessen lassen, möglicherweise. Ich persönlich finde das Urteil zumindest ethisch grenzwertig, und juristisch wird vielleicht noch einmal eine höhere Instanz darüber entscheiden müssen.

  13. Ben meint: (2.8.2006 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Das zeigt doch, wie glatt das Eis hier ist. Auch wenn ich die Ansichten der Abtreibungsgegner nicht teile, sollte es ihnen gestattet bleiben, diese im öffentlichen Raum frei zu äußern. Was anderes wäre es, würden die Frauen aktiv am Betreten der Praxis gehindert, oder beleidigt. Solange das nicht der Fall ist: Sorry, aber damit müsst ihr zurechtkommen.

    Schäbig und typisch bayerisch ist bei der ganzen Sache natürlich die Doppelmoral, Pelzgegnern dieses eigentlich selbstverständliche Recht, auf öffentlichem Grund seine Meinung sagen zu dürfen, auf einmal zu verweigern.

  14. Hannes meint: (2.8.2006 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Bedeutet das im Umkehrschluß nicht auch, daß der Artz ein paar Leute vor seiner Praxis postieren darf, die wiederum die "Ansprecher" ansprechen? Leute vom Typus, die sich am Abend ein ehrliches Zubrot mit der Zugangskontrolle zu Diskotheken verdienen und normalerweise am Tag in einer Muckibude trainieren.

  15. Ben meint: (2.8.2006 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    @14

    Meines Erachtens heißt es das absolut selbstverständlich. So lang da nicht mehr passiert, dürfen die ihre Meinungen austauschen, wie sie lustig sind. Freies Land und so…

  16. med_maxx meint: (2.8.2006 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    wo bleibt denn da die ärztliche Schweigepflicht?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich bei gyn. Praxen um reine Abtreibungskliniken handelt, sondern dass dort auch Patientinnen mit anderen Problemen hingehen. Für viele Frauen gehört der Besuch einer gyn. Praxis nicht gerade zu den angenehmsten Momenten. So mancher, für die es Überwindung gekostet hat, etwa einen Krebsvorsorgetermin wahr zu nehmen, reicht es dann, wenn sie "nur" in den Verdacht geraten!

  17. MaxR meint: (3.8.2006 um 08:23) AntwortenReply to this comment

    In dieser Woche erweitert sich mein Wortschatz ungemein. Erst "plurizentral" und jetzt "Gehsteigberater".

  18. AK meint: (3.8.2006 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, der Arzt ist da einfach der falsche Kläger in dem Zusammenhang. Eigentlich sollten die Patientinnen schon einen individuell einklagbaren Anspruch auf 'in Ruhe gelassen werden' haben.

    @8: Meinungsfreiheit heißt aber sicher nicht, dass ich mir die Meinung jedes Meinenden anhören muss.
    Das ist das gleiche Problem wie mit der Rundfunkfreiheit. Rundfunkfreiheit bedeutet eben die Freiheit ungestört rundzufunken, aber eben _nicht_ jedem den Krams aufs Ohr drücken zu können. Auch wenn das gewisse Kreise nur zu gern so auslegen würden.

  19. Lutz meint: (3.8.2006 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Ich würde hier die gleichen Maßstäbe wie beim Betteln anlegen: Aggressives Anquatschen ist nicht!

  20. Ben meint: (3.8.2006 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Ich find's lustig, wie hier einige meinen, sie hätten ein Recht, im öffentlichen Raum unbehelligt von Meinungen anderer zu bleiben. Sorry Leute, aber das geht mit gutem Grund nicht. Vor einigen Jahren z.B. haben sich vor einem SPD-Parteitag mal protestierende Kleinunternehmer eingefunden, die sich von der damaligen Regierung verraten und verkauft gefühlt haben. Sollte jetzt jeder sensible und empfindsame Sozialdemokrat das Recht bekommen, die Leute wegzuklagen oder ihnen zumindest den Mund zu verbieten? Von einem öfentlichen Grundstück? Kann doch wohl nicht ernstgemeint sein, oder?

  21. Ben meint: (3.8.2006 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, noch was zu Nr. 18:

    > @8: Meinungsfreiheit heißt aber
    > sicher nicht, dass ich mir die
    > Meinung jedes Meinenden anhören
    > muss.

    Vollkommen richtig. Du hast das Recht weiterzugehen, dir die Ohren zuzuhalten, "Lalalalalala" zu singen oder auch alles zusammen.

  22. Lutz meint: (3.8.2006 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    @21: Weitergehen ist aber etwas anderes als ein "Spießrutenlaufen". Von der anderen Meinung Kenntnis nehmen zu müssen ist okay.

    Wenn sich mir aber einer in den Weg stellen würde, würde ich ihn wegschubsen. Wenn mich einer berühren würde, würde ich ihn zurückberühren.

  23. Ben meint: (3.8.2006 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    @22

    > Wenn sich mir aber einer in den Weg
    > stellen würde, würde ich ihn wegschubsen.
    > Wenn mich einer berühren würde, würde
    > ich ihn zurückberühren.

    Da hast du absolut und volkommen recht. Nur gibt es absolut und vollkommen nicht einen einzigen Hinweis, das sowas hier geschehen ist. Dann wäre übrigens auch klipp und klar der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Aber genauso klipp und klar kannst du nichts dagegen machen, wenn jemand schlicht und einfach seine Meinung kundtut, auch wenn dir das in dem Moment unangenehm ist, und du es als Spießrutenlauf *empfindest*. Dass du dagegen nichts tun kannst, finde ich letztlich gut und wertvoll. Demokratie ist keineswegs immer eine Wohlfühlveranstaltung. Auch unpopuläre Meinungen dürfen in der Öffentlichkeit mit Sicherheit geäußert werden.

  24. Mag meint: (3.8.2006 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    ein erfreuliches Urteil. Couragiertes Gericht, Respekt! Der Druck des "Pro Choice"-Spektrums muss immens gewesen sein, und doch siegte am Ende die Gerechtigkeit.

  25. Ben meint: (3.8.2006 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @Mag

    Als ob es Ihnen auch nur eine Sekunde um Gerechtigkeit ginge. Das zeigt schon Ihre ganze erbärmliche Wortwahl, mit der Sie der anderen Seite vorwerfen, Druck auf das Gericht ausgeübt zu haben. Wie soll das denn geschehen sein? Drohbriefe an den Richter? Andererseits, was reg' ich mich auf, Lügen und perfide Unterstellungen sind und waren halt schon immer das typische Merkmal christlicher Fanatiker.
    Ihre Kollegen in den USA schrecken ja nicht einmal vor Mord zurück, von daher ist schon klar, mit wessen Geistes Kind wir es hier zu tun haben, wenn sogenannte "Lebensschützer" auf den Plan treten.

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