Gehsteigberater

Das Landgericht München I hält es für zulässig, dass Abtreibungsgegner vor Arztpraxen Patientinnen ansprechen und in Diskussionen über Schwangerschaftsabbrüche verwickeln. Es wies damit die Klage eines Arztes ab, der seine wirtschaftliche Existenz durch „Gehsteigberater“ und Mahnwachen bedroht sah.

Laut beck aktuell verneint das Landgericht München I ein Recht des Einzelnen, von anderen Privatpersonen in Ruhe gelassen zu werden. Auch Patientinnen müssten in der Situation eine „Ansprache“ akzeptieren. Der Arzt hatte dagegen vorgetragen, seine Patientinnen seien einem Spießrutenlauf ausgesetzt und litten darunter.