30.8.2006

Ähnliche Worte

Das Amtsgericht lehnt den Antrag ab, mich als Pflichtverteidiger beizuordnen:

Die Tat ist nich als schwer einzustufen. Die mögliche Schuld lässt allenfalls eine niedrige Strafe erwarten…

Danke für diese Feststellungen. Das kontere ich jetzt mit dem Vorschlag, die Sache wegen geringer Schuld nach § 153 Strafprozessordnung einzustellen. In der Vorschrift finden sich ja ganz ähnliche Worte. Welch glücklicher Umstand.

Und ganz am Rande: Wenn einem Vater die Hand ausrutscht, weil der Herr Nachbar den neunjährigen Sohn ohne jeden Grund am Ohr packt und das Kind durch die Siedlung zerrt, dann muss man das nicht in einer Hauptverhandlung abfeiern. Schon gar nicht mit dem unsympathischen Kinderquäler als Zeugen der Anklage.

24 Kommentare zu “Ähnliche Worte”

  1. Der Kontaktbereichsbeamte meint: (30.8.2006 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    Wenn dem so ist, warum ist die Sache dann überhaupt vor dem AG gelandet? (Im Hinblick auf 376)

  2. Anonymous meint: (30.8.2006 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Gab es wenigstens für den "unsympathischen Kinderquäler" auch eine Anzeige?

  3. SvenR meint: (30.8.2006 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Wieso ein Verfahren gegen den Vater, das war doch eindeutig Nothilfe, oder?

  4. RKS meint: (30.8.2006 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Warum haben Sie bei diesem Sachverhalt die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt? Die Voraussetzungen scheinen doch offensichtlich nicht vorzuliegen.
    Oder stellen Sie den Antrag immer?

  5. Examenskandidat meint: (30.8.2006 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    @3: Vermutlich nicht mehr gegenwärtig…

  6. Udo Vetter meint: (30.8.2006 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Mein Mandant hat von der Sache erst erfahren, als sein Sohn weinend nach Hause kam.

    Gefährliche Körperletzung (ja, das kann man aus so was machen) hat ja eine Mindeststrafe von einem halben Jahr. Da ist es nicht mehr weit bis zur Grenze der notwendigen Verteidigung (1 Jahr). Also macht der Antrag schon Sinn. Er macht aber auch Sinn, wenn der Auftraggeber eher nicht so flüssig ist. Dann hat er es wenigstens schwarz auf weiß, dass es keinen Pflichtverteidiger gibt und er selbst zahlen muss, wenn er verteidigt werden will.

    Der weitere Sinn des Antrag erschließt sich auch aus der Antwort des Amtsgerichts :-)

  7. RKS meint: (30.8.2006 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @ U.V.:
    Sie haben wohl das Wort "halben" vergessen. Oder ?

    Danke, zu schnell getippt. U.V.

  8. schorsch clowny meint: (30.8.2006 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Selbstjustiz ist natürlich immer schlecht, aber ansonsten ließe sich ja das volle Programm ausfahren, Widerklage, Strafanzeige usw. pp. Vom Nachbarschaftsstreit kann man wohl ganz gut leben, jahrelang?

  9. Bernd meint: (30.8.2006 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    @UV: Sie können das "ohne jeden Grund" streichen – ich wüsste nicht, welcher Grund es meinem Nachbarn gestatten sollte, meinen (noch nicht vorhandenen) neunjährigen Sohn am Ohr zu packen und durch die Siedlung zu zerren. Ganz ehrlich: würde ich einen solchen Vorgang mit einem mir völlig unbekannten Kind beobachten, würde mir mehr als die Hand ausrutschen. Das nennt man nicht Selbstjustiz, das nennt man Zivilcourage.

  10. genevainformation meint: (30.8.2006 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Schreiben ist leichter als tun, ganz ehrlich. Ich lief letztens im Einkaufszentrum hinter einer Familie her, da schüttelte die Mutter ihren siebenjährigen oder so Sohn ziemlich durch, im Streit. Was tun? Dank einer großen oligrünen Friedensorganisation habe ich noch den "Skill" des autoritären Auftretens, aber wenn das nicht reicht?

  11. Hannes meint: (30.8.2006 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    @10:
    So aehnliche Situationen kann man immer mal wieder beobachten
    und ich habe auch meistens richtig Lust, da etwas zu sagen.
    Das Problem dabei ist, dass ich nicht glaube, dass die Eltern
    dann nachdenklich werden wuerden, sondern dass sie die Verantwortung
    fuer die Ruege dem Kind in die Schuhe schieben und es dann
    zu Hause so richtig zur Schnecke zu machen.
    Schliesslich ist ja das Kind an der Situation schuld, oder?? ;-))

  12. Martin_mb meint: (30.8.2006 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    Und was ist mit der Verletzung und der (meist schlimmeren, weil Hass erzeugenden) Demütigung des Kindes?

    Solche Leute habe ich gern, erst Kleineren (aus welchen Gründen auch immer) Gewalt antun, und wenn man dann selber auf die Mappe bekommt wie der letzte Hosenscheisser nach der Mutterbrust Staatsgewalt schreien…

  13. SvenR meint: (30.8.2006 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 6 (Udo Vetter): …dann ist es leider keine Nothilfe mehr – dennoch kann ich Ihren Mandanten gut verstehen. Ich hätte wahrscheinlich ähnlich gehandelt, aber – aus fremder Erfahrung klug geworden – mich darum bemüht, es nicht justiziabel werden zu lassen (war das kryptisch genug?).

    Out of Topic: Könnten Sie bitte nicht mehr "Sinn machen" schreiben, Herr Sick wird es Ihnen danken.

  14. Torsten meint: (30.8.2006 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    Evtl. gibt es in den Punkten "grundlos" "durch die Siedlung schleppen" und "am Ohr" unterschiedliche Sachverhaltsdarstellungen?

  15. Volker meint: (31.8.2006 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist auch, ob es wirklich "grundlos" war.
    Ich meine irgend einen Grund muss es ja gegeben haben, ich z.B. habe doch an einem schönen Tag besseres zu tun als anderer Kinder durch die Siedlung zu ziehen…
    Die Möglichkeit, dass das Kind irgend etwas angestellt hat, dies aber nicht zugibt, ist durchaus gegeben.

    (Soll jetzt keine Diskussion über Bestrafungsmaßnahmen lostreten.)

  16. Wolfgang Jacques meint: (31.8.2006 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    @15: Naja grundlos war es auf jeden Fall in dem Sinne, dass es keinen denkbaren Grund gibt, der es rechtfertigt, das Kind durch die Gegend zu schleifen. Dass es nicht aus Jux und Dollerei geschehen ist, nehme ich einfach mal an. Ebenfalls in diesem Sinne kann es natürlich keinen "Grund" geben, den Kinderquäler zu ohrfeigen – damit sind wir bei der Frage, ob es sich jeweils um Affekthandlungen handelte und wie sie zu bewerten sind.

  17. n.n. meint: (31.8.2006 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    naja, wenn die sta nicht mitspielt, wird es wohl keine einstellung geben. aber vielleicht kann man mit dem richter einen minder schweren fall nebst verwarnung mit strafvorbehalt ausdealen, wenn man im gegenzug verspricht, ohne presse in die hv zu kommen.

    by the way: was hat der nette nachbar eigentlich bekommen?

  18. n.n. meint: (31.8.2006 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    @ 13

    ich findes es ziemlich krank, wie die halb deutschland inzwischen hinter dem obersten studienrat der nation basti sick herrennt.
    das macht doch überhaupt keinen sinn!

  19. SvenR meint: (31.8.2006 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 18 (n.n.):

    Dann bitte um meinetwillen ;-)). Ich hasse mich dafür, andauern "Sinn machen" zu sagen und anderen überflüssigen Quark zu reden, beim Schreiben merke ich es meist noch früh genug, um es zu korrigieren.

  20. n.n. meint: (31.8.2006 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @ 19

    die sprache ändert sich halt. und "sinn machen" ist eine klassische adaption aus dem englischen, wie schon so viele vorher. ich finde sie nicht unästhetischer als das altdeutsche pendant "sinn ergeben". das ist mir zu hochgestochen.
    ich denke man sollte einfach das sprachgefühl der mehrheit entscheiden lassen, als auf die vorschriften zu hören, die uns altgewordene studienräte und germanisten aus der dudenredaktion vorgeben wollen.
    :-)

  21. Bernd meint: (31.8.2006 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @20: Wenn das der Reinhard Pfaffenberg hört …

  22. SvenR meint: (1.9.2006 um 08:51) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 20 (n.n.):

    Ich sehe das anders. Ich finde Sprache zu wichtig, um alles was viele falsch machen, einfach zu adaptieren. Deswegen hatte ich auch mit der ursprünglichen neuen Rechtschreibung und Ihrer entstellenden Getrenntschreibung große Probleme.

    Ich gehöre auch zu den (altmodischen) Menschen, die z. B. in E-Mails Menschen ordentlich anreden, auf Rechtschreibung inkl. Groß- und Kleinschreibung und Gramatik achten – dass soll nicht heißen, dass ich alles richtig mache, teils aus Flüchtigkeit, teils aus Unkenntnis – und auch noch abschlußgrußformeln.

    Auch wenn fast alle die Versicherungen und die Steuer bescheißen, ich nicht. Ich kaufe weder geklaute Autoradios (gibt es dass heute eigentlich noch), Computer, Videorekorder, Mobiltelefone ("vom Laster gefallen") oder sonstwas. Ich bin sogar schon immer richtig bei der GEZ angemeldet (ich Idiot).

    Weil sich dass erstens so gehört (und wenn alle sich auch so verhalten würden wir gesellschaftlich viel weniger Probleme hätten) und zweitens ich meine Energie nicht auf diesen Nebenkriegsschauplätzen vergeuden will (gibt es ein weniger militartistisch angehauchtes Wort für "Nebenkriegsschauplatz?).

    Dass soll jetzt aber nicht heißen, dass ich 100 % linientreu und systemkonform bin. Ich überschreite aber Regeln nur dann, wenn dadurch andere nicht zu Schaden kommen und die Regelüberschreitung mich wirklich weiter bringt.

    Um zum eigentlichen off-topic-Thema (genauso blöd wie Nebenkriegsschauplatz) zurück zu kommen: Nicht jeder Anglizismus bereichert die deutsche Sprache. Gerade wir IT-Fuzzies neigen dazu, Dinge mit englischen Begriffen und Akronymen so zu verkomplizieren, dass nur noch Eingeweihte verstehen, was gemeint sein könnte. Ich habe einen Kollegen, wenn wir mit anderen gemeinsam Meetings haben muss ich immer dolmetschen, dammit alle nicht ITler den Hauch eines Schimmers einer Ahnung bekommen, was er gemeint hat. Und der sagt auch immer so Sachen wie "Sinn machen" (anstatt sinvoll sein), "geupdated" bzw. "upgedated" (anstatt aktualisieren) und "downgeloaded" bzw. gedownloaded (anstatt heruntergeladen)…

    Aber auch Sie sind frei, selbst zu entscheiden.

  23. MaxR meint: (1.9.2006 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    > weniger militartistisch angehauchtes Wort für
    > Nebenkriegsschauplatz?
    Wie wärs mit "Court No.7" ?

  24. SvenR meint: (1.9.2006 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 23 (MaxR):

    Tennis ist immer gut. Das gefäält mir. Danke.

    Sind wir eigentlich miteinander verwandt?

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