7.9.2006

Windige Geschäfte mit der Sicherheit

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat „tatsächliche“ Anhaltspunkte für Straftaten rund um die Sicherheit am Flughafen: Verantwortliche eines Essener „Security“-Dienstes sollen ihrem Auftraggeber, der Bundespolizei, zu hohe Abrechnungen mit zu vielen Arbeitsstunden ihres Durchsuchungspersonals vorgelegt und damit um einen noch unbekannten Betrag geschädigt haben. Diese Ermittlungen bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg.

In einem zweiten Komplex besteht der Anfangsverdacht, ein Wattenscheider Ausbilder für die zivilen Assistenten der Bundespolizei könne zwei Angehörige der Bezirksregierung Düsseldorf bestochen haben. Diesen beiden Prüfern sind angeblich die Hotelkosten bei der privaten Geburtstagsfeier des Ausbildungsunternehmers bezahlt worden – damit sie weniger Prüflinge durchfallen lassen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte gestern, sowohl bei dem Unternehmen als auch bei den beiden Beschuldigten sei jetzt durchsucht worden.

Ob der Beamte und der Regierungsangestellte vom Dienst suspendiert worden sind, wollte gestern Claudia Pirch von der Bezirksregierung weder bestätigen noch dementieren: „Wir schützen unsere Mitarbeiter“. Der Bundespolizei waren falsche Abrechnungen des Essener Dienstes nicht aufgefallen: „Wer achtet bei bewährter Zusammenarbeit auf jede Stunde?“ so sagte es Wolfgang Sommerer vom Präsidium West in St. Augustin. Dieses Vertrauen soll missbraucht worden sein, das hatten ehemalige Sicherheitsarbeiter den Düsseldorfer Strafverfolgern schon im Januar vorigen Jahres berichtet.

„Diese Vorwürfe treffen nicht zu“, kommentierte gestern Unternehmenssprecher Carsten Gronwald und beteuerte: „Alle Abrechnungen sind vom zuständigen Bundesgrenzschutz, der jetzigen Bundespolizei, geprüft und genehmigt worden“. Das allerdings ist ohne Bedeutung für die Staatsanwaltschaft. Für sie ist das Verfahren noch längst nicht zu Ende. Im Gegenteil: Gerade erst ist es von der „Schwerpunktabteilung für Wirtschaftskriminalität“ übernommen worden.

Harald Olschock, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Wach- und Sicherheitsunternehmer mag die aktuellen Verfahren nicht kommentieren. Grundsätzlich aber steht er hinter dem, was auf der Internetseite des Verbandes steht. Wörtlich heißt es da:

Private Sicherheitsdienste übernehmen immer mehr Aufgaben zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Privatunternehmen und vor allem Behörden tragen die Verantwortung für den Kontakt und die Auswahl von Bewachungs- und Sicherheitsdiensten. Sind sie dafür gerüstet? Der Preiskampf in der Branche ist mörderisch, wer im Kampf um Aufträge im Sicherheitsgewerbe bestehen will, muss tricksen, dehnen und kneten, die Vorschriften, die Gesetze und die Mitarbeiter, wo bleibt der Auftraggeber? Der muss nämlich sehr genau kontrollieren, ob beim Sicherheitsdienstleister alles mit rechten Dingen zugeht. Tut er das nicht, hat er gute Chancen, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Der Aufttraggeber, wohlgemerkt, ist hier gemeint. Das sieht die Staatsanwalt anders. Sie trennt noch immer zwischen verdächtigen Tätern – und geprellten Geschädigten. (pbd)

5 Kommentare zu “Windige Geschäfte mit der Sicherheit”

  1. Anonymous meint: (7.9.2006 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Ist doch klar: Wenn der Staat geschädigt wird, sind eben immer nur die anderen Schuld, aber niemals die trantütigen Beamten, deren Sehvermögen mit "blind" noch wohlwollend umschrieben wäre.

  2. Detlef Maessen meint: (7.9.2006 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Ha, ha!
    Für was haben wir gut ausgebildete VollzugsBEAMTE wenn man irgendwelchen "zwielichtigen" Securityfirmen a la Blackwater und Co. die offentliche Sicherheit überlässt?
    Was kommt als nächstes? Kopfgeldjäger mit tätowierten Unterarmen in schwarzer Ballistikweste? Private Räumkommandos mit russischem Akzent? …
    Dann bitte die Jungs in grün!

  3. DarthCopy meint: (7.9.2006 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    @2: Meines Wissens nach haben Vollzugsbeamte in diesem Zusammenhang gar keine Rolle gespielt – sofern nicht schon wer in U-Haft ist, denn soweit ich weiß, sind Vollzugsbeamte die "Aufseher" im StrafVOLLZUG.

    @topic: hübsche Sache, denke aber nicht dass sich an der angeprangerten Haltung seitens des Staates etwas ändern wird – eher im Gegenteil, dafür sorgen schon die klammen Kassen.

  4. Pascal Ludwig meint: (7.9.2006 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    @3: Ist so nicht ganz richtig! Vollzugsbeamte sind alle Polizisten die extra zur Vollziehung polizeilicher Verfügungen da sind. Dies sind grundsätzlich alle in grüner (oder in Hamburg: blauer) Uniform. Zu unterscheiden sind sie von der Kriminalpolizei (die Kommissare in Zivilkleidung) und von den Ortspolizeibehörden (meist der Bürgermeister).

    Die Beamten im Gefängnis sind gar keine Polizisten, sondern Justizbeamte.

    Es geht hier also sehr wohl um die Verlagerung von Vollzugsaufgaben in private Hand…

  5. Detektei Murana meint: (22.9.2006 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Grundsätzlich ist eine Kontrolle der Ordnungsämter entscheident für die Zulassung eines Sicherheitsunternehmens !
    Es gibt die Zulassung nach § 34 der GewO für Bewachungsunternehmen.
    Dies ist ein Prüfverfahren ob Inhaber und Betreiber einer Sicherheitsfirma seriös sind oder auch nicht.
    Mitarbeiter sollten ALLE die IHK Sachkundeprüfung besitzen
    und dessen Führungszeugnis ok sein.
    Das Problem ist wie so oft der Preiskampf.
    Wie soll ein Sicherheitsunternehmen für 4 € die Stunde arbeiten ? Gespart wird dann an der Ausbildung und am guten Personal.
    Sicherheitsdienste und Detekteien werden immer öfter eingesetzt und das ist wichtig für die Sicherheit.
    Eines ist doch Fakt die Kriminalität steigt erschreckend an.

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