Windige Geschäfte mit der Sicherheit

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat „tatsächliche“ Anhaltspunkte für Straftaten rund um die Sicherheit am Flughafen: Verantwortliche eines Essener „Security“-Dienstes sollen ihrem Auftraggeber, der Bundespolizei, zu hohe Abrechnungen mit zu vielen Arbeitsstunden ihres Durchsuchungspersonals vorgelegt und damit um einen noch unbekannten Betrag geschädigt haben. Diese Ermittlungen bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg.

In einem zweiten Komplex besteht der Anfangsverdacht, ein Wattenscheider Ausbilder für die zivilen Assistenten der Bundespolizei könne zwei Angehörige der Bezirksregierung Düsseldorf bestochen haben. Diesen beiden Prüfern sind angeblich die Hotelkosten bei der privaten Geburtstagsfeier des Ausbildungsunternehmers bezahlt worden – damit sie weniger Prüflinge durchfallen lassen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte gestern, sowohl bei dem Unternehmen als auch bei den beiden Beschuldigten sei jetzt durchsucht worden.

Ob der Beamte und der Regierungsangestellte vom Dienst suspendiert worden sind, wollte gestern Claudia Pirch von der Bezirksregierung weder bestätigen noch dementieren: „Wir schützen unsere Mitarbeiter“. Der Bundespolizei waren falsche Abrechnungen des Essener Dienstes nicht aufgefallen: „Wer achtet bei bewährter Zusammenarbeit auf jede Stunde?“ so sagte es Wolfgang Sommerer vom Präsidium West in St. Augustin. Dieses Vertrauen soll missbraucht worden sein, das hatten ehemalige Sicherheitsarbeiter den Düsseldorfer Strafverfolgern schon im Januar vorigen Jahres berichtet.

„Diese Vorwürfe treffen nicht zu“, kommentierte gestern Unternehmenssprecher Carsten Gronwald und beteuerte: „Alle Abrechnungen sind vom zuständigen Bundesgrenzschutz, der jetzigen Bundespolizei, geprüft und genehmigt worden“. Das allerdings ist ohne Bedeutung für die Staatsanwaltschaft. Für sie ist das Verfahren noch längst nicht zu Ende. Im Gegenteil: Gerade erst ist es von der „Schwerpunktabteilung für Wirtschaftskriminalität“ übernommen worden.

Harald Olschock, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Wach- und Sicherheitsunternehmer mag die aktuellen Verfahren nicht kommentieren. Grundsätzlich aber steht er hinter dem, was auf der Internetseite des Verbandes steht. Wörtlich heißt es da:

Private Sicherheitsdienste übernehmen immer mehr Aufgaben zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Privatunternehmen und vor allem Behörden tragen die Verantwortung für den Kontakt und die Auswahl von Bewachungs- und Sicherheitsdiensten. Sind sie dafür gerüstet? Der Preiskampf in der Branche ist mörderisch, wer im Kampf um Aufträge im Sicherheitsgewerbe bestehen will, muss tricksen, dehnen und kneten, die Vorschriften, die Gesetze und die Mitarbeiter, wo bleibt der Auftraggeber? Der muss nämlich sehr genau kontrollieren, ob beim Sicherheitsdienstleister alles mit rechten Dingen zugeht. Tut er das nicht, hat er gute Chancen, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Der Aufttraggeber, wohlgemerkt, ist hier gemeint. Das sieht die Staatsanwalt anders. Sie trennt noch immer zwischen verdächtigen Tätern – und geprellten Geschädigten. (pbd)