13.9.2006

Die Gier der Fahnder

Kapitalflucht hat nicht immer etwas mit dem Wunsch zu tun, Erträge zu verschleiern. Mittlerweile fürchten sich Bundesbürger auch einfach vor überzogenen Maßnahmen der fast allmächtigen Steuerfahnder.

Wie das manager magazin an einigen drastischen Beispielen aufzeigt, dauert es mitunter Jahre, bis Gerichte rechtswidrige Steuerbescheide und Kontenpfändungen aufheben. Bis dahin ist die Existenz des angeblichen Steuersünders und seiner Familie dann längst vernichtet.

Im Ausland ist das Geld vor dem Zugriff deutscher Behörden weitaus sicherer. Daran ist nichts illegal, sofern die Einkünfte aus dem Vermögen ordnungsgemäß gemeldet werden.

38 Kommentare zu “Die Gier der Fahnder”

  1. Arno meint: (13.9.2006 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Gibt es eigentlich mittlerweile auch die Möglichkeit online im Ausland ein Konto zu eröffnen? Oder muss man immer noch nach Zürich, Vaduz oder Luxemburg fahren?

  2. L. meint: (13.9.2006 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Natürlich kann man ein Auslandskonto Online führen, nur das Bargeld muss man dahin karren. (Oder Überweisen)

  3. Streitberg meint: (13.9.2006 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    In Auszügen müsste dieser Artikel Pflichtlektüre für all diejenigen werden, die bis heute meinen:"Ich habe ja nichts zu verbergen, erhöhte Überwachung bringt doch nur erhöhtre Sicherheit."

  4. stefanolix meint: (13.9.2006 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Aber gibt es da keine Rechtsmittel, die der Betroffene einlegen kann, um wenigstens wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben? Kann er dann überhaupt noch ein Konto führen? Ohne Bankverbindung im Inland geht doch heute für einen Gewerbetreibenden oder Freiberufler überhaupt nichts.

    Es kann doch nicht das Ziel der Finanzbehörden sein, Existenzen zu vernichten — immerhin müssten die doch auch wissen, dass man die Kuh nicht schlachten sollte, die Milch gibt.

  5. Udo Vetter meint: (13.9.2006 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Das Problem mit dem Finanzamt ist, dass die Bescheide grundsätzlich sofort vollziehbar sind, egal wie absurd die Summen und wie abenteuerlich die Mutmaßungen der Behörde sind.

    Natürlich kann man beim Finanzgericht beantragen, dass die Vollziehbarkeit der Bescheide ausgesetzt wird. Das passiert aber in der Praxis aber nur, wenn die Bescheide absolut untragbar sind. In der Gemengelage von Vermutung und Verdacht wird eher zu Gunsten des Finanzamtes entschieden.

  6. Thomas Schulz meint: (13.9.2006 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    @4: Behörden handeln nicht rational. Rechtsmittel scheint es auch keine zu geben. Geschweige denn Entschädigung für durch die Kontenpfändung entstandenen Ausfälle – oder irre ich mich?
    Zudem kann einem irgendein Anonymus mit einem "Tipp" die Steuerfahndung auf den Hals hetzten. Kein Wunder, wenn sich Betroffene dann an der Buchhaltung vorbei mit ihren Gläubigern einigen, um ihren Ruf nicht noch weiter unverschuldet zu ruinieren.

  7. Anonymous meint: (13.9.2006 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Das ist einem Anwaltkollegen von mir passiert. Der hat seine Steuer 2004 im September 2005 abgegeben und die Steuer 2005 in der ersten Januarwoche 2006.

    Beim FA wurde angenommen, dass im Januar noch keine Steuer 2005 erklärt wird ("So schnell ist doch keiner" und das obwohl das oben auf dem Formular stand), sondern es sich dabei um eine korrigierte Erklärung für 2004 handele. Weil das Jahr 2005 aber deutlich deutlich besser war als das Jahr 2004 wurde die Differenz festgesetzt (Größenordnung 80.000 €) und kommentarlos das Geschäftskonto dichtgemacht. Der Sachbearbeiter beim FA war die darauf folgenden zwei Wochen nicht erreichbar.

  8. moe meint: (13.9.2006 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @1: ab etwas höheren Summen kannst du dich von schweizer und luxemburgischen Bankberatern in der Regel "besuchen lassen".

  9. Ghettomaster meint: (13.9.2006 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Ich glaub wenn mans in DE zu ein wenig Vermögen gebracht hat, ist der einzige gangbare Weg immer mal wieder kleinere Summen Geld auf ein karibisches Konto verschwinden zu lassen. Nicht nachvollziehbar natürlich. Falls dann irgendwann das Finanzamt hohl dreht und einem das Leben zur Hölle macht hat man immer noch die Option sich ins Ausland abzusetzen.

    Hört sich makaber an, aber ich glaub so, oder so ähnlich, macht das zwischenzeitlich schon jeder Millionör in Deutschland.

    Ich habe keinen Kontakt zu den oberen 100.000, mir reicht was ich so aus dem Bekanntenkreis höre. Imho hat sich das deutsche Finanzamt in den letzten 10 Jahren immer mehr zur gedankenlosen, schier allmächtigen Existenzvernichtungsmaschinerie entwickelt.

  10. Ein Anonymus meint: (13.9.2006 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    hm, also aktuell habe ich kaum, oder eher kein Kapital.
    Da ich Stundent bin, sollte das niemand wundern.
    Sollte ich aber jemals Summen besitzen, die nennenswert sind, werde ich die mit Sicherheit auf zwei oder drei (notfalls noch mehr) Länder aufteilen. Sollten dann die Behörden eines Landes durchdrehen, habe ich immerhin in den anderen Ländern noch etwas.
    Ich habe nicht vor, mich irgendwie illegal oder sonstwie so zu verhalten, dass es einen Grund gäbe, zu solchen Maßnahmen zu greifen – leider braucht es wohl nicht immer Gründe …
    (nicht, dass meine Meinung von solchen Institutionen nicht schon vorher mies gewesen wäre …).

  11. Hendric meint: (13.9.2006 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Genau einen solchen Fall haben gerade Bekannte von mir hinter sich. Zwar haben sie nach guten 10 Jahren!! vor Gericht ihr Recht erhalten, aber in der Zwischenzeit mußten sie das Mietshaus – welches eine Haupteinnahmequelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts war – verkaufen. Der Finanzbeamte meinte nur trocken, man hätte ja noch das Privathaus und somit sei es nicht existensbedrohend!

    Das Gericht hat zwar für sie entschieden, aber das Haus ist trotzdem weg. Zu allem Überfluß behält das Finanzamt die gezhalten Säumniszuschläge mit der Begründung ein, der Verwaltungsvorgang hätte schließlich auch Kosten verusacht!

    Für mich ist das der reinste Hohn! Erst Fehler machen und dann noch nicht mal dafür gerade stehen müssen.

  12. A. John meint: (13.9.2006 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    [Im Ausland ist das Geld vor dem Zugriff deutscher Behörden weitaus sicherer. Daran ist nichts illegal, sofern die Einkünfte aus dem Vermögen ordnungsgemäß gemeldet werden.]
    So ist es. Bei schweizer Banken sind (nach meiner Erfahrung) nicht nur Beratung und Service seriöser und besser, sondern auch die Anlageangebote. (Bei gleichem Rating und Risiko).

    Einem Bekannten von mir ist es ähnlich ergangen, wie im Manager Magazin beschrieben. Jetzt hat er nicht nur sein Geld, sondern auch seine Firma und seinen Wohnsitz in der Schweiz. Er ärgert sich schwarz, daß er das nicht schon 10 Jahre früher getan hat, denn er zahlt dort weit weniger Steuern.

    Gruß A. John

  13. A. John meint: (13.9.2006 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    @11: [Für mich ist das der reinste Hohn! Erst Fehler machen und dann noch nicht mal dafür gerade stehen müssen.]
    Das müßte er nur, wenn wir in einem Rechtsstaat leben würden, der diesen Namen auch verdient.
    Kaufmännisch gesehen, ist das Land bankrott. Die gesamte Politmafia müßte eigentlich wegen Konkursverschleppung, Untreue, Bilanzfälschung und betrügerischem Bankrott im Knast sitzen.
    Die Finanzbehörden stehen mit dem Rücken zur Wand und verhalten sich wie angeschossene Elefanten. Sie trampeln alles nieder, was ihnen in die Quere kommt.
    Wer in diesem Land glaubt, der Staat würde seine Bürger schützten, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

    Gruß A. John

  14. jens meint: (13.9.2006 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    Kann mir mal einer grob sagen, wie hoch die normalen Zinsen auf nem Girokonto und Sparbuch dort sein können?

  15. stuka meint: (13.9.2006 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    @14: Die Zinsen für ein normales Sparbuch liegen in der Schweiz bei knapp unter 1,5%

  16. Arno Y meint: (13.9.2006 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    Ich kann mich A.John nur anschliessen. Wer die Möglichkeit dazu hat (mit Beruf, Familie usw), sollte das sinkende Schiff schnellstmöglichst verlassen. Sollen sie doch ihre Steuern und ihren Sozialstaat alleine bezahlen. Vor allem hat man im Ausland die Chance, dass man von seiner Altersversorgung im Alter auch noch etwas hat…
    Die Schweiz, aber auch die USA, Irland, Australien und Neuseeland sind alles Länder, in die man meist ohne allzu grossen Kulturschock flüchten kann.

  17. Martin_mb meint: (13.9.2006 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    Ertrinkende schlagen bekanntlich wild um sich. Spätestens bei solchen Meldungen sollte auch dem letzten klar sein, wie es um die Staatsfinanzen tatsächlich steht. Würde mich nicht wundern, wenn behördenintern mittlerweile Parolen ausgegeben werden wie: "Quetscht raus, was drin ist, wir brauchen Kohle, egal woher."

    Dazu mal eine Frage: Angenommen man setzt sich nach Jahren vor Gericht durch, aufgrund der Maßnahmen des Finanzamtes ist die eigene Firma aber mittlerweile K.O. gegangen. Hat man dann irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz, hilfsweise die Köpfe der bearbeitenden Finanzbeamten auf Silbertablets, oder gibt es nur ein Schulterzucken Marke: "Pech gehabt"?

  18. Hendric meint: (14.9.2006 um 01:08) AntwortenReply to this comment

    @17
    Das nennt sich unternehmerisches Risiko.
    Siehe das Bsp. von meinen Bekannten. Das Gericht hat zwar zu ihren Gunsten entschieden, aber das Haus ist trotzdem verkauft und damit auch ein Teil ihres monatlichen Einkommens und ihrer Altersvorsorge. Was hilft da ein Urteil?

  19. BMG meint: (14.9.2006 um 02:44) AntwortenReply to this comment

    Mir kommen hier gleich die Tränen. Die armen Kapitalflüchtigen…

  20. Marxty meint: (14.9.2006 um 03:16) AntwortenReply to this comment

    @ 19 mir auch….. Literweise

    *Die Bundesbürger haben …* Ich bin auch einer, hab keine Angst vor diesen Menschen. Eher von denen, die meinen das man hier in D, speziell Rhein-Main von Stundenlöhne um die 7€ leben könnte.

    Ne ne.. ihr könnt mir schon leid tun.

    @7 warum gibt der Herr Anwalt denn seine Steuer für 2004 erst 9 Monate später ab. Meine wird sofort abgezogen, ich kann da keine Zinsgewinne machen.

    Warum wird denn versucht jedes Schlupfloch zu ergattern … Tja das ist die selbe Mentalität der Mitnahme wie die so-genannten Sozialschmarotzer es machen. Keinen Deut besser. Geht alles auf Kosten der ehrlich, die gar nichts anders können.

    Zu denen die Auswandern wollen, mach mal in den USA ein Steuervergehen. Da sehnst du dich an nach deutschen Richtern und Strafmass. Frag die Schweizer mal nach deren Kosten für Gesundheits- und Rentensystem.
    Aber auf solche Leute kann die Gesellschaft gut und gerne Verzichten. Die sind mir bis jetzt nicht aufgefallen und der Verlust wird nicht nennenswert sein

  21. Dietrich meint: (14.9.2006 um 07:02) AntwortenReply to this comment

    Nicht nur das Finanzamt ist allmächtig, auch das Straßenverkehrsamt in OS.
    1. Mahnung wegen angeblich nicht bezahlter Steuern fürs Auto -> ab damit in die runde Tonne, weil das Wägelchen vor über zwei Jahren verschrottet wurde, ordnungsgemäß bei Amt und Versicherung abgemeldet.
    2. Mahnung: habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert. Ergebnis: Durch Umstellung von Karteikarten auf EDV sei etwas 'schief gelaufen'.
    Etwas Bares von der kontoführenden Stelle holen: Fehlanzeige – Konto gesperrt – oder anders gesagt: Kontenpfändung durch das oben genanntes Amt – für ein Auto, das (wahrscheinlich) noch nicht mal mehr beim Schrotthändler rostete.
    Ein Anruf beim Straßenverkehrsamt erbrachte folgende Lösung: "Bringen Sie die Abmeldebescheinigung mal vorbei". Hmmm, wo ist der Zettel? Und warum wurde die Karre nicht zwangsabgemeldet, weil keine Haftpflichtversicherung bestand?
    Merke: wenn eine Behörde arbeitet, endet das oft mit einer Katastrophe.
    Ach ja, wenn jemand einen roten Simca (Talbot) mit dem Kennzeichen OS-WT 76 sieht, dann ist er vom Schrotthaufen geklaut worden und die Kennzeichen wurden gefälscht :-)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Talbothorizon.jpg

  22. Anonymous meint: (14.9.2006 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    @20: warum sollte man Fristen, die einem Selbständigen bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung zustehen, nicht ausschhöpfen dürfen?

  23. SvenR meint: (14.9.2006 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 20 (Anonymus):
    Und außerdem muss der Sebständige Einkommenssteuervorauszahlzungen leisten und wenn er spät zahlt auch noch Zinsen. Wenn man was vom Finanzamt bekommt, müssen die auch Zinsen zahlen, aber erst vieeeeeeeeeeeeeel später.

    @ Nr. 11 (Hendric):
    Natürlich "ist das Haus jetzt weg". Entweder hat Ihre Bekannte es verkauft, oder es wurde zwamgsversteigert, um die Forderungen des Finanzamts zu befriedigen. Wenn anschließend erkannt wird, dass die Forderungen unbegründet waren, gibt es das Geld wieder zurück, und nicht das Haus. Was hindert Ihre Bekannte daran, wieder ein Haus zu kaufen. Bei der Wertentwicklung von Immobilien müsste Sie schon einen katastrophal schlechten Erlös erzielt haben, um jetzt nichts ebenbürtiges erwerben zu können.

    Das soll natürlich nicht die Unverhältnismäßigkeit des Verhaltens der Finanzverwaltung rechtfertigen.

    Wobei meine persönlichen Erfahrungen viel besser sind. Es hilft ungemein, wenn man einen fähigen Steuerberater hat, rechtzeitig und ordentlich kommuniziert (d. h. bei wesentlichen Sachverhalten sicherstellen, dass die relevanten Stellen die Information erhalten und verstehen).

    Viele Steuerpflichtige, insbesonder Freiberufler mit hohen Einkommen, fühlen sich den Finanzbeamten überlegen und versuchen sie das auch spüren zu lassen. Das die davon nicht begeistert sind und im Zweifel dann nicht gutgläubig alles schlucken, sondern erst einmal von dem "Schlimmsten" ausgehen, ist nachvollziehbar.

  24. sz meint: (14.9.2006 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    @13: Du hast Deine übliche Brille auf. Kaufmännisch gesehen ist das Land nämlich keineswegs bankrott. Von Konkursverschleppung, Untreue, Bilanzfälschung und betrügerischem Bankrott kann daher überhaupt nicht die Rede sein. Du übersiehst, dass Bund, Länder und Gemeinden nicht nur über Schulden, sondern auch über erhebliche Werte verfügen und Deutschland international Kreditgeber ist.

    Eine isolierte Betrachtung der Schulden ist eben nicht kaufmännisch. Als ich mir vor ca. 15 Jahren ein Haus gekauft habe, stand ich bei Banken mit etwa dem 10fachen Jahresnettoeinkommen in der Kreide. Und auch heute noch ist die Restschuld höher, als ich netto im Jahr verdiene. Niemand würde mich wegen dieser Schulden als pleite bezeichnen, weil niemand auf die Idee käme einzig meinen Saldo bei den Banken zu betrachten und den mit meinen laufenden Einnahmen zu vergleichen. Schließlich stellen Haus und Grundstück, finanziert über 30 Jahre, einen Wert dar. Bilanziere ich, so stehe ich sogar gut da.

    Anders als ich besassen Bund und Länder nun immer ein Vermögen. Ihre Belastung macht in der Regel nur einen Bruchteil dieser Vermögenswerte aus. In der politischen Auseinandersetzung mit ihrem Populismus macht es sich aber offenbar gut, wenn man auf horrende Schulden des Staates verweist, ohne die Werte, die dagegen stehen, zu berücksichtigen. Und so eine einseitige Betrachtung ist eben nicht "kaufmännisch".

  25. der andere Jens meint: (14.9.2006 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @sz
    Schön und gut!
    Dann sollte man aber mal wirklich unter kaufmännischen Gesichtpunkten bilanzieren.
    Wurde nicht in jüngster Vergangenheit erhebliches Bundesvermögen versilbert. An der Schuldenhöhe hat sich m.W. nicht viel geändert…. zumindest nicht zum Positiven.

    Also, wer macht mal eben eine Bilanz nach HGB? Würde mich echt mal interessieren.

  26. Hendric meint: (14.9.2006 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @23(SvenR)
    Vom Prinzip her ist das richtig. Aber ein Teil des Verkaufserlöses ging an die Bank, um die bestehende Hypothek abzulösen. Den Rest hat das Finanzamt bekommen.
    Tatsache ist, das Haus ist weg, ein Teil des Geldes auch und den beiden wurde wegen eines Fehlers des Finanzamtes ein großteil ihrer Lebensgrundlage genommen. Das bekommt man nicht wieder.

  27. A. John meint: (14.9.2006 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    @20: [Aber auf solche Leute kann die Gesellschaft gut und gerne Verzichten. Die sind mir bis jetzt nicht aufgefallen und der Verlust wird nicht nennenswert sein]

    Eine Gesellschaft die glaubt, auf ihre Leistungsträger verzichten zu können, sollte bedenken, woher das Geld für ihre Leistungsempfänger kommt.
    Andernfalls kommt es zu verheerenden Folgen:
    Mit der Kapital- und Unternehmensflucht verschwinden nicht nur Steuereinnahmen und Arbeitsplätze, es sinkt auch die allgemeine Lebensqualität. Die bewegt sich zwar noch auf relativ hohem Niveau, der Trend ist allerdings alarmierend.
    Ärzte z.B. die nach Norwegen auswandern, zahlen in Deutschland keine Steuern und behandeln hier auch keine Patienten.
    Als Einzelfall betrachtet, scheint auch der ausgewanderte Schreinermeister mit seinen 25 Arbeitsplätzen, oder der Privatier, der seinem Vermögen in die Schweiz folgt, nicht problematisch. Hier macht es aber die Masse.
    Dieses Land läßt scheinbar nichts unversucht, seine wissenschaftliche- und unternehmerische Elite zu vergraulen.
    Während die großen Konzerne und ihre Lobby de Facto die Rolle des Gesetzgebers übernommen haben und sich immer dreister auf Kosten der Allgemeinheit bedienen, blutet der Mittelstand immer weiter aus. Es ist nicht der Aktienwert von EON, der den Wohlstand in Deutschland fördert, sondern der Bäcker, der seinen Laden nicht eröffnen darf, weil die Abdeckung an der Verkaufstheke 2cm zu schmal ist.

    Gruß A. John

  28. A. John meint: (14.9.2006 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: [Andernfalls kommt es zu verheerenden Folgen:]
    Z.B. diesen:
    http://www.n-tv.de/710315.html

    Gruß A. John

  29. der andere Jens meint: (14.9.2006 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    @sz
    Die Bilanz hat wohl schon jemand erstellt:
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,432290,00.html

    Demnach ist der Bund mit 1.300 Milliarden Euro überschuldet.
    Ich denke da brauch A.John in Nr. 13 auch nicht seine "Brille".

  30. Anonymous meint: (14.9.2006 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    In diesem Fall wurde die Frau doch wirklich als "Strohmann" benutzt. Das Finanzamt hatte recht.

  31. Einer, der bald auch flüchtet meint: (14.9.2006 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Der ganz normale deutsche Wahnsinn: wir haben ein Steuersystem, welches nicht einmal mehr der BFH versteht, einen Staat, der nichtvorhandenes Geld mit vollen Händen verausgabt und eine Steuerfahndung, die den Leuten die Eier zusammendrücken und sie bis auf den letzten Cent auswringen soll. Ganz im Stile des deutschen Neidkomplexes (wer mehr hat als ich, ist ein sozialschädlicher Besserverdiener) werden diejenigen, die überdurchschnittlich verdienen, besonders gerne malträtiert.

    Man kann nur jedem (angehenden) Unternehmer raten, seine Investition nicht in Deutschland zu tätigen, sondern sich z.B. Österreich genauer anzuschauen. In Deutschland wirst Du ausgelündert, blöd angeschaut, wenn Du ein größeres Auto als einen Golf fährst und darfst Dich von den übelsten Schmarotzertypen als Heuschrecke bezeichnen lassen. Die Folgen sind bereits sichtbar. Junge Forscher hauen ab, bei Berufungen auf österreichische und schweizer Fakultäten geben sich die deutschen Bewerber die Klinke in die Hand. Gut ausgebildete Handwerker finden ihr Glück in den skandinavischen Ländern oder den westlichen Nachbarstaaten.

    Dieser Staat hat sich überlebt. Die Politik hat über Jahrzehnte die Bürger mit Sozialgeschenken bestochen, die nicht bezahlbar waren und jetzt als Schuldenberg nicht mehr zu stemmen sind. Er wird mit einem Riesenknall in einer massiven Währungskrise in sich zusammenbrechen, es ist nur eine Frage der Zeit.

  32. Der Zeitungsleser meint: (15.9.2006 um 00:22) AntwortenReply to this comment
  33. Bernd meint: (15.9.2006 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    @5
    Herr Vetter schreibt:

    "…Natürlich kann man beim Finanzgericht beantragen, dass die Vollziehbarkeit der Bescheide ausgesetzt wird. Das passiert aber in der Praxis aber nur, wenn die Bescheide absolut untragbar sind. In der Gemengelage von Vermutung und Verdacht wird eher zu Gunsten des Finanzamtes entschieden. "

    1. Der AdV Antrag muss zuerst beim FA gestellt werden (§ 69 Abs. 3 FGO).
    2. Ich weiss ja nicht, woher der Kollege Vetter – ich bin Richter am FG – seine Weisheit über die regelmäßige Erfolglosigkeit solcher gerichtlicher Aussetzungsanträge bezieht; sie stimmt aber mit der Wirklichkeit nicht überein. Im Gegenteil neigen die Gerichte eher dazu, bei schlüssigem Sachvortrag die Aussetzung zunächst zu gewähren. 3. Der ganze Artikel des MM kommt über Bildzeitungsniveau nicht hinaus. Tatsache ist, dass die Verschiebung von Kapitalvermögen in das Ausland in 99% der Fälle den Zweck hat, die Feststellung von Kapitaleinkünften zu verhindern.
    4. Der Vollzug der Steuergesetze hinkt mit einer nicht unerheblichen Verzögerung hinter den Tricks zur Steuerhinterziehung hinterher. Man sollte dies nicht durch Panikmache gegen die Ausforschung bei ungeklärten Sacverhalten beschönigen.

    MfG

    Bernd

  34. Risikogruppe meint: (15.9.2006 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    @33
    Endlich ein Mensch mit Hintergrundwissen.

    Könnten Sie kurz erläutern, warum die Bescheide überhaupt vollziebar sind, bevor der Sachverhalt geklärt ist?
    Für den Fall, dass die Finanzbehörden Recht haben und auch vor Gericht Recht bekommen, gibt es ja die Möglichkeit, für die gesamte Zeit der Verhandlung Zinsen geltend zu machen (6 Prozent, wenn ich mich nicht irre).
    Problematisch ist doch an dieser Regelung, dass hier erhebliche Summen einbehalten werden und dies in vielen Fällen den Beschuldigten die Existenzgrundlage entzieht. Für mich als Nicht-Jurist sieht das aus, wie "im Zweifel gegen den Beklagten".
    Dies wiederum schafft soviel Rechtsunsicherheit, dass die Entscheidung, sein Geld "sicherheitshalber" ins Ausland zu bringen für viele Menschen nahe liegt.

  35. Bernd meint: (15.9.2006 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    @Risikogruppe

    "Könnten Sie kurz erläutern, warum die Bescheide überhaupt vollziebar sind, bevor der Sachverhalt geklärt ist?"

    Wie bereits von Herrn Vetter dargelegt, sieht das Gesetz (§ 69 Abs.1 FGO) vor, dass Rechtsbehelfe gegen Abgabenbescheide keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. es muss grundsätzlich sofort gezahlt werden. Der Gesetzgeber hat so entschieden, weil andernfalls ein geordneter öffentlicher Haushalt nicht möglich wäre. Ob diese Begründung trägt lasse ich mal offen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Behörde aber die Vollziehung des Bescheides aussetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen. Wann solche berechtigten Zweifel bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, insbesondere auch von der Bereitschaft des Steuerpflichtigen, an der Klärung des Sachverhaltes mitzuwirken. Nach meiner persönlichen Erfahrung fehlt es daran – aus welchen Gründen auch immer – oft.

    Es ist richtig, dass eine Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde oder das Gericht dazu führt, dass der ausgesetzte Betrag für die Dauer der Aussetzung verzinst werden muss. Es ist daher wirtschaftlich betrachtet manchmal günstiger, zuerst auf die – möglicherweise – unberechtigte Forderung zu zahlen und dadurch die Zinsen, die leicht ein Vielfaches der Hauptforderung ausmachen können, zu vermeiden.

    Gruss

    Bernd

  36. A. John meint: (15.9.2006 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    @33: [Tatsache ist, dass die Verschiebung von Kapitalvermögen in das Ausland in 99% der Fälle den Zweck hat, die Feststellung von Kapitaleinkünften zu verhindern.]
    Diese Behauptung klingt für mich schon eher nach Bildzeitung.
    Gibt es für diese Zahl verifizierbare Belege?
    Demnach gehören 5 Personen aus meinem Bekanntenkreis und ich selbst zu einer Minderheit von 1%. Schwer zu glauben daß wir ein derart exklusiver Club sind.

    Gruß A. John

  37. Udo Vetter meint: (15.9.2006 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Geldanlage im Ausland dient zu 99 % dazu, die Erträge zu verschleiern?

    Diese – nicht belegbare – Auffassung zeigt ja gerade das abgrundtiefe Misstrauen, welches dem Steuerpflichtigen in Deutschland entgegengebracht wird. Die Ansicht ignoriert aber, dass die Welt mittlerweile eine Großstadt geworden ist, in der man sich recht zügig bewegen kann, ohne überhaupt von der eigenen Terrasse aufzustehen. Warum sollte man also die Möglickeiten globaler Geldanlage nicht nutzen?

    Dazu kommt, dass sich Deutschland in der Metropole "Welt" auf der Attraktivitätsskala gerade von vorzeigbarer Vorstadt in Richtung Favela verschiebt. Warum sollte man das ignorieren und bessere Chancen andernorts nicht nutzen?

    Das alles heißt aber noch lange nicht, dass der global orientierte Anleger seine Erträge nicht angibt, so lange er (noch) in Deutschland steuerpflichtig ist.

    Genau dieses offene Misstrauen und die daraus resultierende geringen Eingriffsschwellen sind es, die der Artikel anspricht. Mich hat er jedenfalls sehr nachdenklich gemacht.

  38. Bernd meint: (15.9.2006 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Natürlich war die Zahl von 99% nicht als eine Tatsachenbehauptung gemeint. Sie kann auch nicht belegt werden, das liegt in der Natur der Sache.

    "Diese – nicht belegbare – Auffassung zeigt ja gerade das abgrundtiefe Misstrauen, welches dem Steuerpflichtigen in Deutschland entgegengebracht wird."

    Nein, nicht dem Steuerpflichtigen generell wird mit Mißtrauen begegnet – wenn Sie täglich mit Steuerklärungen beschäftigt wären, wären Sie vermutlich mehr als verwundert, was die Finanzämter tatsächlich bereit sind zu glauben – sondern nur dem, der seine Gelder ohne plausiblen Grund ins Ausland transferiert. Um diese Fälle geht es, nicht um den, der seine Einnahmen ordnungsgemäß erklärt. Nach meiner Erfahrung sind Steuerpflichtige äußerst kreativ im Finden von Begründungen, warum ein Konto dessen Existenz erst durch Fahndungsmaßnahmen aufgedeckt wurde gerade im Ausland angelegt werden mußte. Und selbst wenn es dann entdeckt wurde, wird noch gemauert. Nund, das ist das gute Recht jedes Steuerpflichtigen. Er darf sich dann natürlich nicht wundern, wenn das Finanzamt dann von seinem Recht der Schätzung der Einkünfte Gebrauch macht und diese Schätzung nicht zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausgeht. Meistens kommt dann der Berater auf die tolle Idee, selbstverständlich dürfe nur in Höhe der tatsächlichen Einkünfte geschätzt werden. Wobei sich dann die Frage stellt, warum nicht von Anfang an die Einkünfte erklärt wurden.

    Ich will überhaupt nicht bestreiten, dass die FA – insbesondere im Anschluss an Betriebsprüfungen – oft falsch liegen. In dem Artikel sind sicherlich einige berechtigte Beispiele dafür aufgezeigt. Nun, dazu sind dann die Gerichte da, um solche Fehler zu korrigieren. Man sollte aber mal die Kirche im Dorf lassen: diese zugegebenermaßen teilweise erschreckenden Fälle sind nun weiss Gott nicht dazu geeignet, die Finanzbehörden unter Generalverdacht zu nehmen.

    Und Hand auf´s Herz: gehört nicht in bestimmten Berufsgruppen Steuerhinterziehung zum Guten Ton ? Für mich klingt dieser Artikel wie ein lahmer Rechtfertigungsversuch, warum man sein Geld unbedingt im Ausland anlegen musste. Ich bin jedenfalls mal gespannt, wann diese Argumentation in einem Verfahren auftaucht; wenn das der Fall sein sollte, werde ich berichten.

    MfG

    Bernd

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