OLG-Richter angeklagt
In Sachsen-Anhalt zeichnet sich ein ziemlich einmaliges Verfahren ab. Gegen Richter eines Familiensenats am Oberlandesgericht Naumburg hat die Generalstaatsanwaltschaft Anklage erhoben – wegen Rechtsbeugung.
Recht und Alltag zitiert eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (23/06, derzeit wohl nicht online):
Dem OLG ist bekannt geworden, dass die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen zwei Richter des OLG Naumburg und einen Richter des Landgerichts (LG) Halle Anklage wegen Rechtsbeugung beim LG Halle erhoben hat. Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache gemäß § 170 GVG nichtöffentlich verhandelt wurde. Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Das OLG vertraut darauf, dass die erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Für Angehörige der Justiz gelten in diesem Zusammenhang keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger. Die Betroffenen können aber wie jeder andere Bürger auch ihre von der Verfassung garantierten Rechte wahrnehmen. Zu diesen Rechten gehört insbesondere die Unschuldsvermutung, d.h. dass die Betroffenen solange als unschuldig zu gelten haben, bis ein unabhängiges Gericht ihre Schuld rechtskräftig festgestellt hat.
Die Richter sollen im Verdacht stehen, einem türkischen Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind zu verwehren. Unter anderem hatte sich der Familiensenat gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gestellt, welche dem Vater den Rücken stärkten.
Anklagen wegen Rechtsbeugung lassen sich in der Geschichte der Bundesrepublik an zwei Händen abzählen. Verurteilungen sind noch viel seltener.
Für die Richter ist dies jedenfalls eine ernste Sache. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Gefängnis. Eine Veurteilung, auch auf Bewährung, hätte zwangsläufig zur Folge, dass die Justizdiener demnächst dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Frühere Berichte im law blog:
- Renitent
das, was die richter da gemacht haben ist allerdings auch unfaßbar. riesen sauerei.
Besonders schön finde ich den letzten Satz der Meldung. Hat man am OLG Naumburg womöglich das Gefühl, daß dieser eigentlich selbstverständliche Grundsatz sonst nicht mehr allzu ernst genommen wird, oder warum wird explizit darauf hingewiesen?
Als Brandmalerei über dem Haupteingang diverser Großverlage und Medienhäuser würde er sich auch gut machen…
@1: Hmm, wissen Sie da mehr als ich? Ich sehe bisher nur einen Verdacht und eine Anklage, sonst nichts. Vielleicht sollten Sie sich noch einmal den letzten Absatz im Zitat durchlesen.
Martin_mb: Ich denke, gerade auf das gelegentlich zu beobachtende Verhalten der Presse war der mahnende Absatz gemünzt.
@3: Wenn man den Links folgt, dann findet sich der Vorgang findet sich u.a. hier: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,386927,00.html
Was die Richter getan haben ist Fakt. Geklärt werden muß, ob es sich dabei um Rechtsbeugung handelt. Aber nicht, ob die Urteile tatsächlich gefällt wurden. Und auch Urteile kann man kritisieren.
Daß das Verfahren noch zu Lebzeiten der Angeklagten abgeschlossen wird, wage ich zu bezweifeln.
Eine Dokumentation dieses Irrsinns:
http://www.vaeternotruf.de/oberlandesgericht-naumburg.htm
Ist es das, was die verehrte Juristenschaft als "Rechtsstaat" bezeichnet?
Gruß A. John
Wurde denn schon jemals in der Geschichte der Bundesrepublik tatsächlich ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt?
Soweit mir bekannt soll es in der bundesrepublikanischen Geschichte erst ein einziges Mal eine rechtskräftige Verurteilung wegen Rechtsbeugung gegeben haben (und zwar, wenn ich mich recht entsinne, auch erst in Neunzigern).
@A.John:
Dieser Kommentar wird gerade angesichts der Tatsache, daß hier gerade der Rechtsstaat *arbeitet* und eine Klärung des Falles vorantreibt, relativ sinnfrei. Juristenbashing mag in einigen Fällen angebracht sein – in diesem allerdings sicherlich (in Bezug auf die Justiz, nicht auf den Einzelrichter – der ist Mensch wie jeder andere auch) nicht.
@ 9
Das ist aber eine reichlich technokratische Auffassung, meinen Sie nicht? Versetzen Sie sich mal in die Lage des Vaters!
Ob der Ihre Begeisterung über den funktionierenden deutschen Rechtsstaat teilt? Nach nunmehr sechs Jahren Verfahrensdauer, die ihn zwischenzeitlich bis vor das BVerfG und den EuGH führte?
PS.: Die (wohl einzige) rechtskräftige Verurteilung wegen Rechtsbeugung in der bundesdeutschen Geschichte betraf übrigens eine Ex-DDR-Richterin (ihre erfolglose Verfassungsbeschwerde hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/ddrricht.html).
@10:
Wenn man den Fall kennt, dann muß man sagen, daß es sich um einen reichlich diffizilen Fall handelte, auf den das Recht kaum allseitig befriedigende Antworten geben kann. Die Antworten, die es in Gestalt der jeweiligen Gerichte gegeben hat, sind unterschiedlich ausgefallen, waren jedoch allesamt nicht unvertretbar – in einem weniger rechtsschutzfreudigen Land (ergo: überall weltweit) hätte man hier gesagt "Klappe zu, Affe tot".
Daß das OLG sich danebenbenommen hat und – völlig unabhängig von der materiellen (Nicht)Berechtigung ihres Urteils – die Bindungswirkung der BVerfG-Urteile ignoriert bzw. umgangen hat, ist in der Tat ein Skandal – das aber ist weniger der Justiz (die ja gerade darauf reagiert) anzulasten als dem jeweiligen Einzelrichter bzw. Senat.
Daß Einzelpersonen sich nicht an Gesetze halten, kann die beste Justiz nicht verhindern – sie kann nur dafür sorgen, daß das nicht fortgesetzt passiert. Und genau das tut sie gerade.
@ 11: Das sehe ich auch so. Der Fall zeigt doch gerade, dass der Rechtsstaat funktioniert!
@ 11,12
"Der Fall zeigt doch gerade, dass der Rechtsstaat funktioniert! "
Klar. Nach sechs Jahren! Daß der Mann überhaupt so lange (auch finanziell) durchgehalten hat, ist erstaunlich und nötigt Respekt ab.
Ihre Kommentare verkennen diesen Aspekt, die opferbezogene Perspektive, vollständig.
Und daß die BRD das "rechtsschutzfreudigste Land der Welt" sei, kann sich allenfalls auf die Höhe abgeschlosssener Rechtssschutzversicherungen beziehen. Damit ist über die Effizienz gerichtlichen Rechtsschutzes aber noch gar nichts gesagt. Und wenn überhaupt etwas, dann gibt gerade dieser Umstand eher Anlaß zu Befürchtungen als zu allem anderen.
ohne den fall zu kennen: ich frage mich aber doch, wie man die kausalität belegen will: bei einer senatsentscheidung kann es sich auch um eine mehrheitsentscheidung handeln und die unterliegt dem beratungsgeheimnis. folglich wäre bei schweigenden angeklagten wohl kaum ein schuldspruch möglich.
im übrigen: wenn wir uns hier schon über rechtsbeugung unterhalten, dann war das olg düsseldorf mit den wiederholt vom bverfg aufgehobenen haftbeschlüssen da sicherlich deutlich näher dran. in tateinheit mit freiheitsberaubung.
Aha. Bei Senatsentscheidungen läuft also der Straftatbestad der Rechtsbeugung ebenso leer wie Art. 98 Abs. 2 GG?
Das kann es ja wohl kaum sein. Siehe:
http://www.mindermeinung.de/index.php?module=pnForum&func=viewtopic&topic=794
@ 15
dein verweis auf mindermeinung greift nicht.
der ledersprayfall ist, wie auch dort schon erwähnt gänzlich anders gelagert.
und die teleologische reduktion des § 43 drig über art. 98 gg ist nun wirklich absoluter schwachsinn. dies umso mehr, als neben die schweigepflicht des § drig noch der übrigens grundrechtlich abgesicherte nemo tenetur grundsatz der stpo tritt.
Lurker meint, anderswo hätte man es auf sich beruhen lassen.
Was auf sich beruhen lassen ?
Das BverfG hatte zuerst die Verfassungsbeschwerde des Vaters nicht zur Entscheidung angenommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem Vater aber Recht gegeben und den Fall zur Neuverhandlung zurückgewiesen.
In Europa hat man es nicht auf sich beruhen lassen.
Die väterfeindliche Rechtsprechung in Deutschland ist einmalig.
@13:
Nennen Sie mir bitte ein System, das rechtsschutzfreundlicher als das deutsche System ist. Ich kenne auch lange nicht alle – ganz im Gegenteil, weiß aber aus einigen, daß man relativ schnell gegen eine Wand läuft.
Frankreich z.B. läßt zwar mehr Klagen zu, bügelt diese dann aber im Rahmen der Begründetheit mit Freude ab. Italien fängt sich regelmäßig Verurteilungen vor dem EGMR für überlange Verfahrensdauer. Etc. pp.
Deutschland hat bei weitem kein ideales System – aber der Rechtsschutz ist zumindest dem Grunde nach funktionsfähig. Daß man vielleicht ab und an einen neuen Richter einstellen sollte, ist dennoch richtig.
Ich finde das Eingereifen der Sta. wunderbar! Auch ich arbeite bei der Justiz und wenn man live erlebt, wie sich viele Richter in ihrer Unabhängigkeit suhlen, freut man sich schon über diese gelebte Kontrolle! Auch Richter sind nicht unfehlbar (auch wenn man es vielen Vertretern der Richterschaft mal deutlich klar machen müsste).
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Interesse an Ihren Mitteilungen ist sehr gross. Ich danke
Ihnen vom Herzen.
Damit erfahre ich, als Italiener, d.h. Representant eines Lan-
des, das Wiege des Rechtes gewesen ist, wie wertvoll Deutsch-land ist und wie bedeutungslos die BellaItalia immer wird .
Ad maiora, liebe Freunde.
Cordialiter,
n.p.
Bei Umgangsrecht für Väter ist Spanien rechtschutzfreundlicher.
Dies ist der Fall Görgülü. Seit Jahren versuchen die dortigen Behörden mit Hilfe des OLG, seinen leiblichen Sohn per Adoption "einzudeutschen".
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/TBlesen.htm
http://www.stiefkindadoption.de/Kreidekreis.htm
Das ist nur die Spitze eines gigantischen Eisberges. Justizkritiker in Frankfurt und verantwortungsvolle Juristen weisen seit langem darauf hin, dass Richter wegen ihrer Unabhängigkeit keinerlei Qualitätskontrolle unterliegen. Ob sie die Gesetze anwenden, oder richtig anwenden, bleibt ihnen überlassen. Besonders heftig sind diese Zustände auf der unteren Ebene der Gerichte in Zivilverfahren, dort wo keine Öffentlichkeit besteht.
Die Generalstaatsanwaltschaft wäre im vorliegenden Fall sicher nicht tätig geworden, wenn dem keine Klage vor dem EGMR vorausgegangen wäre.
Die europäische Menschenrechtskonvention wurde am 04.11.1950 von Deutschland unterzeichnet. Art.46 der Konvention lautet zur Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofes zu befolgen.“ Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.10.2004, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für deutsche Gerichte nicht bindend seien.
Wäre Deutschland nicht 2004 bereits Mitglied der EU, hätte es wahrscheinlich Probleme, in die EU aufgenommen zu werden.
Es muss also viel Druck aufgebaut worden sein, wenn sich Richter wegen eines gesetzwidriges Verfahrens verantworten müssen.
Wenn der Vorsitzende des Richterbundes in Sachsen-Anhalt nun in tiefes Nachdenken verfällt, liegt das sicher nicht daran, dass ihm das Problem neu sind.
Justizkritiker raten den Richtern zum Beispiel auf „Rechtsblindheit“ zu plädieren.
In der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins der „Spiegel“ 1994 berichtete der Redakteur Rolf Lamprecht von dem Umgang der deutschen Justiz mit NS-und SED-Richtern. Unter dem Titel „Feispruch für Rechtsblinde“ schildert der Autor den Umgang der deutschen Justiz mit ihren eigenen Kollegen. Dafür wurde extra die „Rechtsblindheit“ als straf- mildernder oder ausschließender Faktor für Richter gefunden.
Was für NS- und SED- Richter recht war, ist sicher bei einer „Lappalie“ (es geht im vorliegenden Fall „nur“ um eine Familiensache eines türkischen Bürgers), den bundesdeutschen Richtern billig.
Natürlich darf kein Mensch außerhalb der Richterschaft auf „Rechtsblindheit“ plädieren. Diese Erkrankung ist nur Juristen vorbehalten und noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht. Aber Justizkritiker befürchten, dass diese Erkrankung unter Juristen epidemischen Charakter hat. Tun wir was dagegen!
Der Kommentar von "andrea" hat mich echt erschüttert. Ich sehe völlig überarbeitete und im europäischen Vergleich ausgespochen unterbezahlte Richter. An was für einem Gericht arbeiten Sie? Inwiefern "suhlen sich viele Richter in ihrer Unabhängigkeit"? Wissen Sie, dass es ohne Unabhängigkeit keine von den Herrschenden unabhängige Justiz geben kann? Dass die Justiz dann wie in der DDR nur Befehlsempfänger sein kann? Fänden Sie das wirklich gut?
Ich habe darauf gehofft, dass "andrea" Näheres mitteilt. Ist leider nicht geschehen. Schade.
Im Übrigen: Das, worauf sich Huck bezieht, ist juristischer Dünnpfiff. Bei einer Senatsentscheidung kann es sich auch um eine Mehrheitsentscheidung handeln und die unterliegt dem Beratungsgeheimnis, da hat n.n. völlig Recht. Und eine Staatsanwaltschaft, die auf solcher Basis eine Anklage erhebt, steht ja wohl unter politischem Druck oder hat einfach daran Gefallen gefunden, Richter anzuklagen. Es ist ja nicht die este Anklage in Sachsen-Anhalt. Und auch einen Staatsanwaltskollegen hat man ja schon in U-Haft gebracht, aus der er nach seinem Freispruch schwerbehindert herausgekommen ist. So steht's mit der Staatsanwaltschaft im Toyota-Land. Nichts ist unmöglich.
Der "anonyme Richter" und "andrea" sprechen offensichtlich von verschiedenen Rechssystemen. Gern würde ich mit Beiden über unseren Rechtsstaat sprechen. Es geht um Gerechtigkeit, auch den Richtern und Staatsanwälten gegenüber. Auf der einen Seite beklagen Richter Überlastung, aber auf der anderen Seite brummt das Geschäft mit der Nebentätigkeit (siehe Frankfurter Neue Presse 27.11.2006 "Auf Kosten des Volkes") Ich könnte auch noch viele andere Artikel zu den Thema zitieren, denn ich sammel alles, was mir helfen könnte, zu verstehen, was in dem Rechtsstat passiert. Die "richterliche Unabhängikeit" wird von den Richtern sehr großzügig interprätiert. Auf der Ebene der Amts und Landgerichte, dort wo kaum Öffentlichkeit hinschaut wird von Justizerfahrenen Bürgern der Rechtsstaat bereits bezeifelt. Lesen Sie dazu unter http://www.hu-marburg.de vom 26.09.2006 Rubrik "Justiz" den Artikel von Dr. Egon Schneider "Der Niedergang des Rechtsstaates". Der Artikel endet mit " "Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des GG vorgeschwebt hat, den haben wir nicht und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal". Wir, Bevölkerung und Juristen, müssen ins Gespräch kommen. Wir haben eine ungeheuer wichtige Sache zu verteidigen, die Demokratie. Ich habe in der DDR freiberuflich, also nicht ins System eingebunden und von ihm versorgt, gelebt. Die Demokratie ist das wichtigste, was wir haben. Und sie muss täglich neu erobert weden! Was heute nicht gut ist, können wir wieder besser machen. Also sprechen wir miteinander!
Fünfmal wurde ein Verfassungsgerichtsbeschluss ignoriert.
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare_aus_der_zeitung/?em_cnt=1016102&
"Es steht der Vorwurf im Raum, dass drei Richter den Familienrechtsstreit des türkischen Vaters Görgülü bewusst an sich gezogen haben, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Weil sie – in Allianz mit dem zuständigen Jugendamt – dem leiblichen Vater auf keinen Fall das Umgangsrecht geben wollten, ignorierten die Richter die Verfahrensvorschriften und entschieden trotz fehlender Zuständigkeit."
Dann könte man das schon beweisen.
Ausserdem muss im Falle einer Straftat gehaftet werden, bei einfachen Fehlurteilen nicht.
Anonymus meint: im Falle einer Straftat muss gehaftet werden. Was, wenn bei den nicht seltenen, der Öffentlichkeit unbekannten Fällen, die Staatsanwaltschaft überhaupt NICHTS ERKENNEN KANN, weil sie nicht erkennen will. Es gibt inzwischen Untersuchungen, wie Anzeigen und Beschwerden "abgeschmettert"(Originalton!) werden, wie Tatsachen auf den Kopf gestellt werden oder der Fall X an Fall Y beantwortet wird, und wenn Y auf den Fehler hinweist, wird nicht geantwortet. Und "einfache Fehlurteile" sind Lateralschäden? (Verkehrsunfälle sind auch nur Lateralschäden?) Was, wenn der beauftragter Anwalt sich der einseitigen Argumentation des Richters in vorauseilendem Gehorsam anschließt und die Berufung platzen lässt? In meinem Fall sind nur alle Beteiligten Verlierer, auch die obsiegende Partei, weil sie jetzt in der Familie isoliert darsteht, da auch die eigene Familie über den Betrug empört ist! Damit hat diese Patei und das Gericht sich selbst die Möglichkeiten zu einem selbstbestimmten Leben verbaut, es sei denn, die Partei ist so aufrecht, dass sie ihren Betrug zugibt. Aber dazu gehört viel Charakter. Fehlurteilen muss solange widersprochen werden, bis sie korrigiert sind! Und ich kann jeden tatsächlich Justizgeschädigten nur ermutigen: wehrt euch! Richter sind keine Naturgewalten, RICHTER SIND DEM GESETZ VERPFLICHTET und im übrigen unabhängig, aber nicht gegenüber dem Gesetz!!!!
Es gibt Fehlurteile. Aber der Meinung, Fehlurteilen müsste solange widersprochen werden, bis sie korrigiert sind, kann ich nur vehement widersprechen. Ein rechtskräftiges Urteil gilt, und damit müssen dann alle auch leben.
Wer dazu nicht bereit ist, den nennt man zu Recht einen Querulanten.
Und wenn man den Aufsatz von Dr. Egon Schneider “Der Niedergang des Rechtsstaates” liest, kann einen schon das Entsetzen packen, aber nicht wegen der geschilderten vermeintlichen Fehler, sondern weil dem Autor offensichtlich nicht bewusst ist, dass das Prozessrecht nicht Selbstweck ist, sondern einem Zweck dient: Es ist Zweckmäßigkeitsrecht, das der Verwirklichung materiellen Rechts dient (Zöller, ZPO, 25.Aufl., Einl.Rz.92 ff.). Ein übermäßiges Haften am Gesetzeswortlaut ist unangebracht, ebenso übertriebene Form- und Fristenstrenge. Wichtig ist der Grundsatz der Prozessökonomie.
zuerst freue ich mich, dass wir ins Fahrwasser kommen. Wir (Juristen und rechtserfahrene Bevölkerung) müssen miteinander sprechen, weil wir nur so einander verstehen lernen. Wenn wir Feindschaften pflegen, wird das nie was.Die Richter brauchen die Bevölkerung genauso, wie wir ohne Richter nicht auskommen werden. Natürlich habe ich meine Meinung, wenn ich erkenne, dass sie falsch ist, werde ich diese Meinung korrigieren.
Ich bin unter meinem Namen im Internet zu finden. Nur einer Sache muss ich noch in der Öffentlichkeit widersprechen: "den nennt man zurecht Querulant" Der Begriff kommt aus dem unsäglichen tausenjährigen Reich, dass ich noch erlebt und durch seine Gesetze erlitten habe. Es gab auch ein Gesetz, das Querulanten wegsperren konnte und sogar zum Tode verurteilen!!!
Der Widerstand bei einer anderen Auffassung ist kein Querulantentum, es ist doch auch möglich, dass der Widerstand zu recht oder zum Teil recht ist und somit ist der Widerstand politische Pflicht. "Justizkritik ist das Korrelat zum Richterprivileg" hat ein großer Jurist gesagt.
Doch noch eines: "ein übermäßiges Haften am Gesetzeswortlaut ist unangebracht, ebenso übertriebene Form-und Fristenstrenge!" Das gilt für den "freischaffenden Richter" wenn es ihn gerade past, aber nicht für den rechtsuchenden Bürger, dem die Berufung verwehrt bleibt. Nun möchte ich aber auch noch hinzufügen, ich habe vor dem Beruf des gewissenhaften Richters großen Respekt und ich weiß, es gibt viele Richter, die es sich nicht leicht machen.
Es gibt die Segnung der Rechtskraft, die bedeutet, das mit dem Prozessieren in einer Sache Schluss ist. Danach ist Kritik z.B. im privaten Kreis, z.B. in Presse, Rundfunk, Fernsehen selbstverständlich zulässig. Nur gibt es auch Leute, die dann trotzdem noch die Gerichte mit überflüssigen Schreiben und unzulässigen Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen zumüllen, die ich auch weiterhin als Querulanten bezeichne.
@anonymer Richter:
Ich finde mehrere Sachen sehr bedenklich. Zum Einen verstehe ich nicht, wie man die Behinderung des erwähnten Staatsanwaltes nach der U-Haft der Justiz anlasten kann. Ich weiß natürlich nichts über das Zustandekommen der Behinderung, aber ich bezweifle, dass sie unmittelbar mit der Inhaftierung zusammenhängt. Sollte dies jedoch der Fall sein und die Inhaftierung durch grobe Justizfehler zustandegekommen sein, dann sollte gegen die Verantwortlichen ermittelt werden, so wie das auch im hier diskutierten Fall Görgülü nun geschieht.
Zum Anderen finde ich es sehr problematisch, dass der Fakt, dass eine Rechtsbeugung stattgefunden hat, wenn dies denn so entschieden werden würde, nur aus dem Grund beiseite gewischt wird, weil kein "Schuldiger" ermittelt werden kann. Wenn also die Rechtsbeugung erwiesen ist (um gleich vorzubeugen: ich stecke nicht genug drin um das zu bejahen oder zu verneinen, aber die Diskussion lief ja darauf hinaus), dann sollte das beachtet werden. Eine Mehrheitsentscheidung bei drei Richtern kommt ja zustande, wenn zwei oder mehr der Richter die gleiche Meinung vertreten. D.h. also, dass mindestens zwei der Richter der Rechtsbeugung schuldig sind. Dass man nicht weiß, welche es sind, befreit sie nicht von dieser Schuld. Wenn man nun aus welchen Gründen auch immer (Beratungsgeheimnis) nicht feststellen kann, welche Richter dies sind führt aber nicht dazu, dass es kein Delikt mehr gibt. Insofern kann es einen Freispruch dann auch nur mangels Beweisen geben und nicht wegen erwiesener Unschuld. Und selbst dies wäre in meinen Augen – immer vorrausgesetzt, die Rechtsbeugung ist erwiesen – ein wichtiger Schritt. Zusätzlich sollte natürlich überdacht werden, inwiefern das Beratungsgeheimnis in solchen Fällen sinnvoll ist.
Und zuletzt noch eine Frage: Beim BVerfG ist es doch möglich und kommt auch häufig genug vor, dass ein Richter eine vom durch Mehrheitsbeschluss gefassten Urteil abweichende Meinung angibt und begründet. Dies verstößt ja offensichtlich nicht gegen §43 DRiG. Was würde denn passieren, wenn einer der Richter dies im vorliegenden Fall auch tun würde? Hätte man dann die Möglichkeit, die anderen Beiden zu belangen?
An Skimble:
Soweit mir aus der Presse bekannt, wurde der Staatsanwalt während seiner Inhaftierung so schwer geschädigt, dass er schwerbehindert ist.
Woraus die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht der Rechtsbeugung herleitet, ist mir nicht bekannt. Dass das Engagement von Richtern zugunsten des -vermeintlichen- Kindeswohls den Tatbestand erfüllen würde, wäre mir neu. Offenbar hat man sich den diversen Anzeigen der Lobbyisten nichtehelicher Väter unter Berücksichtigung der herben Worte des Bundesverfassungsgberichts gebeugt.
Aber sollte man einmal unterstellen, hier sei das Recht gebeugt worden, dürfte eben wegen des Beratungsgeheimnisses bei keinem der Richter des Senats eine Strafe in Betracht kommen. Dann dürfte es aber an einem genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage i.S.d.§ 170 Abs.1 StPO gefehlt haben. Müsste man dann nicht sogar prüfen, ob staatsanwaltschaftlicherseits der Tatbestand Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) gegeben ist? Aber welche Staatsanwaltschaft prüft das?
Schließlich: Minderheitenvoten sind, soweit mir bekannt ist, bisher nur beim Bundesverfassungsgericht vorgesehen. Der Gesetzgeber könnte sie auch in anderen Verfahrensordnungen vorsehen.
Antwort auf Nr. 32 "anonymer Richter"
Sie reagieren mit "Basta, es muss Schluss sein!" Ich frage Sie "wie", wenn "Rechtsprechung" Verletzugen mit Dauerfolgen produziert und diese Dauerfolgen nicht Schicksal sondern "Rechtsprechung" heissen?
Wenn ein Verkehrsunfall keine Folgen für die Verursacher hat, werden sich leichtsinnige Kraftfahrer kaum an die Reglen halten, und einzig die Regeln einforgern, die sie begünstigen.
Fehlurteile hinzunehmen, "damit einfach zu leben" bedeutet auch, dass sich der "leicht -fertige Richter" nicht an die Reglen zu halten braucht, weil das für ihn ohne Konsequenzen ist. Das was Dr. Egon Schneider in dem bei der HU- Marburg veröffentlichen Aufsatz (siehe oben) beschreibt, habe ich und viele andere Bürger in diesem Land im Selbstversuch ausprobiert. Ergebnis: inhaltlicher Bestätigung des Aufsatzes von Dr. Schneider.
Was also die "Basta"- Haltung der Gerichte für den Verletzten bedeutet, interessiert die Justisten nicht(siehe der hier diskutierte Fall).
Durch ein Gutachten von anabhängigen Juristen, kann der vermeindlich mit einem Fehlurteil beschwerte Bürger den Mut, sich zu wehren, finden. Justizkritiker regen an, Justizombudsmänner einzusetzen, da BGH und EGMK für den Normalbürger kaum realisierbare Wege sind.
Das würde die Greichte von unnötigen Schreiben der Bürger entlasten und für mehr Rechtsfrieden sorgen. Für die "selbsternannten Justizopfer" kann man auch Hilfen schaffen, denn sie sind keine Qurulanten, sondern krank!
So wie die Justiz derzeit mit Kritik umgeht, hat das zu einen bedenklichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Wir nenen unser Land einen demokratischen Rechtsstaat (nicht Feudalsystem nach Gutsherrenart!). Die Justiz ist dem Staat und seinen Bürgern mit der Beachtung der Gesetze verpflichtet!
Zur gesamten Disskusion rate ich den Brief vom Sprecher des Vorstandes der Neuen Richtervereinigung Herrn Wilfried Hamm unter htt://www.nrv-net/main.php?id=151&vo_id=321 zu lesen. Ich stelle fest, Juristen, rechtsuchende Bevölkerung und Justizkritiker sitzen in einem Boot. Alle wollen wir das Gleiche, alle beklagen wir die selben Misstände. Alle wissen, so darf es nicht weitergehen! Nur wir müssen uns einigen, wie es weitergehen soll. Die Juristen sind die Fachleute, die Bevölkerung ist der Souverän, die Politiker haben den Auftrag ordentliche Verhältnisse zu schaffen. Mitarbeit durch das Volk: ja, über die Köpfe des Volkes hinweg entscheiden: nein!
Gudrun Hoffmann schreibt: Sie reagieren mit “Basta, es muss Schluss sein!”
Genau so ist es.
Eine Rechtsordnung kann nur damit leben, dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung auch wirklich Schluss ist. Bei permanenter Fortdauer eines Streits kann es keinen Rechtsfrieden geben.
Es gehört zudem zum normalen Leben, auch Ungerechtigkeiten zu ertragen. Nur nebenbei gemerkt, habe auch ich in eigener Sache schon Rechtsstreite geführt, die meiner Meinung nach falsch entschieden worden sind. Damit muss man leben. Wichtig ist vor allem, dass überhaupt in angemessener Zeit eine rechtskräftige Klärung stattfindet.
Wer mit Veränderungen, hier einer Weiterentwicklung der Rechtssystems, nicht leben will, begünstigt eine Rückentwicklung.
Im speziellen Fall geht es nicht um ein kleines Unrecht, sonderen um gravierenden Betrug, der sich ohne Gegenwehr lebenslang auswirken wird. Bitte lesen Sie den Brief an Thomas Hammarberg EMRK von dem Sprecher des Vorstandes der NR. Dort wird bestätigt, was Justizkritiker und Dr. Egon Schneider beklagen.
Querulantentum ist keine Weiterentwicklung des Rechtssystems.
Der Staat hat eine Reihe von Aufgaben. Dazu gehört die Rechtsprechung, die, soweit eine Befriedung nicht auf bessere Weise (z.B. durch Vergleiche im Zivilprozess) möglich ist, durch b i n d e n d e Entscheidungen für Ordnung zu sorgen hat.
Man kann sich bereits fragen, ob wir nicht schon viel zu viele Rechtsmittel haben. Eine OLG-Entscheidung muss nicht zwangsläufig "richtiger" als eine Amtsgerichts- oder Landgerichtsentscheidung sein. Entscheidend ist aber, dass rechtskräftige Entscheidungen verbindlich sind.
Auf diese kann man schimpfen, diese kann man diskutieren, aber klar muss sein: Sie sind verbindlich und müssen notfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
Es mag den einen oder anderen Fall geben, in dem eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat und die Sache neu aufgerollt werden muss oder unmittelbar vom BVerfG anders entschieden wird. Das müssen aber extreme Ausnahmen sein und bleiben.
"Eine OLG-Entscheidung muss nicht zwangsläufig “richtiger” als eine Amtsgerichts- oder Landgerichtsentscheidung sein. "
Es ist in meinen Augen gut, richtig und auch wichtig, dass es einen Instanzenzug gibt (an dessen Ende eine der Rechtskraft fähige Entscheidung steht).
Die Erfolgsquote von Berufungen ist dabei aber nicht zu verachten:
"Die Erfolgsquote der zivilprozessualen Berufung spricht dafür, dass ihr für die Einzelfallgerechtigkeit eine nicht nur unerhebliche Bedeutung zukommt. Im Jahr 2003 hatten die Berufungen in den vom Berufungsgericht durch Urteil entschiedenen Fällen im Bundesdurchschnitt beim Landgericht in 44,71 % und beim Oberlandesgericht in 50,85% der Sachen Erfolg." Zitiert aus: http://www.anwaltverein.de/03/05/2006/bericht.pdf
Eine Änderungsquote von fast 45% und fast 51% der Entscheidungen wo Berufung eingelegt wurde (und das ist nur ein verhältnismäßig kleiner Bruchteil aller Entscheidungen), spricht in meinen Augen eine klare Sprache gegen eine (weitere) Beschränkung der Rechtsmittel.
Dass eine Entscheidung der unteren Instanz geändert wird, besagt zunächst einmal nicht mehr, als dass die höhere Instanz anderer Auffassung war. Es besagt nicht, dass die Entscheidung "richtig" oder "richtiger" ist. Insofern besagt die Erfolgsquote von Rechtsmitteln für sich genommen nichts über die Qualität der erstinstanzlichen Entscheidungen – es sei denn, man hält Richter an Obergerichten kraft ihres Amtes wirklich für weiser als Richter an Untergerichten.
Aber auch wenn die Entscheidung der oberen Instanz "falsch" ist, ist sie entscheidend ("Ober sticht Unter"-Prinzp). Dann gilt eben sie, wenn sie rechtskräftig ist.
Und entscheidend ist, dass die rechtskräftige Entscheidung, auch wenn einige sie für falsch halten, für alle verbindlich ist.
Wer bestimmt, was "richtig" oder "richtiger" ist ?
Sind die OLG-Richter hier nicht auch Querulanten, die fünfmal einen BverfG-Beschluss ins Leere haben laufen lassen ?
Ein Adoptionsverfahren eingeleitet, während der Sorgerechtsstreit noch läuft.
An Anonymous:
Sie haben zutreffend erkannt, dass "richtig" oder "richtiger" die falsche Kategorie ist. Entscheidend ist, was rechtskräftig ist.
Ich kann den Streit um Umgangs- oder Sorgerecht im Fall Görgülü nicht einschätzen. Allerdings mag es aufgrund veränderter Umstände jeweils neue Gesichtspunkte gegeben haben, die eine andere Einschätzung erforderten. Ich will nicht behaupten, dass das so war -ich kenne die Fakten nicht-, aber es ging ja offensichtlich nicht um einen abgeschlossenen Sachverhalt, der rechtlich zu beurteilen war, sondern um einen dynamischen Vorgang.
"es sei denn, man hält Richter an Obergerichten kraft ihres Amtes wirklich für weiser als Richter an Untergerichten."
Das nicht, sondern Kraft ihrer Qualifikation.
"Entscheidend ist, was rechtskräftig ist."
Völliger Lötzinn.
Anonymous meint:
"“es sei denn, man hält Richter an Obergerichten kraft ihres Amtes wirklich für weiser als Richter an Untergerichten.”
Das nicht, sondern Kraft ihrer Qualifikation.
“Entscheidend ist, was rechtskräftig ist.”
Völliger Lötzinn."
ad 1: Wer am Obergericht sitzt, muss nicht zwangsläufig besser qualifiziert sein als ein Richter der unteren Instanz.
ad 2: Wäre eine rechtskräftige Entscheidung, auch wenn einige sie für falsch halten, nicht für alle verbindlich, könnte es niemals Rechtsfrieden geben. Dafür gibt es Rechtsprechung, dass Konfliktfälle a b s c h l i e ß e n d mit staatlicher Autorität entschieden und notfalls durchgesetzt werden.
Genau bei der fachlichen und menschlichen Qualifikation der Richter sind wir richtig. Wenn ein Richter so oder so ungenügend qualifiziert ist oder kein Interesse hat die Sachlage mehr als nur oberfächlich zu erörtern, weil er weiß, wenn bestimmte Sachverahlte im Protokoll auftreten, m u ß er ein Urteil sprechen, was er nicht sprechen w i l l, dann ist sein Urteil trozdem verbindlich. Wenn Ihr Klemptner Ihnen die Installation mehr kaputt macht, statt sie zu reparieren, werden Sie, als Richter das bestimmt nicht demütig hinnehmen.
Nichts anderes liegt bei Fehlurteilen vor! Ihr "Basta" ist völlig verfehlt.
Ich gehe bei allen Kollegen davon aus, dass sie um richtige Urteile bemüht sind, wobei in manchen Fällen der eine dies, der andere das in vertretbarer Weise für richtig hält.
Für den Rechtsfrieden ist die Verbindlichkeit allerdings absolut essentiell.
Genau das "Basta" ist der entscheidende Punkt staatlicher Rechtsprechung, die Durchsetzung einer rechtskräftigen Entscheidung notfalls mit Anwendung unmittelbaren Zwangs.
Es ist Weihnachten, Zeit für ein paar besinnliche Stunden: Junger Mann (aus meiner Sicht darf ich das bei allem Respekt sicher sagen), schauen Sie mal in Ihren Bücherschrank, oder in eine Bibliothek: der Franzose Montaigne im 16.Jahrhunder entdeckte den Z w e i f e l für ein vorurteilsloses Erkennen der Wahrheit. Leider sind solche Bücher aus der Mode gekommen, aber noch immer richtig.
Sie machen mir den Eindruck, als lebten Sie in der besten aller nur möglichen Welten. Leider ist das für viele Menschen nicht so und für die arbeite ich.
Ich werde im Neuen Jahr weiter an der Aufklärung über Zustände in der Justiz arbeiten, die sich nicht mit der Demokratie vereinbaren. Die einzige Waffe, die ich habe, ist das Wort!
Zweifel sind doch völlig in Ordnung. Und natürlich weiß ich, dass die Justiz nicht immer Richtiges produziert, schließlich schimpfe ich selbst auch über manche Entscheidung.
Aber wenn rechtskräftige Entscheidungen nicht verbindlich wären, wäre Rechtsprechung sinnlos.
Nur das Basta kann für Rechtssicherheit sorgen.
Auch das Bundesverfassungsgericht, das ja kein ordentliches Gericht im Instanzenzug ist, sondern hinsichtlich der Rechtsprechung nur für Verfassungsverstöße durch diese zuständig ist, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit mitunter nicht hinreichend zu gewichten.
Die Justiz muss sich die Vorwürfe gefallen lassen, dass sie nicht bereit ist, sich ihren Fehlern zu stellen. In Naumburg ist wohl erstmalig eine Gegenbewegung eingeleitet. Justizkritiker werden den Fall sehr genau beobachten und mit Aktionen auf die Gesamtsituation in der Justiz aus Sicht der Bürger hinweisen. Gut und demokratisch wäre es, wenn die Justiz ihre Sicht darstellt. Um den Dialog wird die Justiz nicht herumkommen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wie lange es dauert, dass die vielen justizkritischen Vereine (Väteraufbruch, ISUV, Immobilienopfer und viele viele andere) sich zu einer gemeinsamen Forderung zusammen schließen. Die Anfänge sind gemacht.
Inwiefern soll die Justiz sich "ihren Fehlern" (welchen?) stellen? Dass Fau Hoffmann nichts von der Justiz hält, ist mir schon klargeworden. Was sie eigentlich möchte, dagegen weniger. Lieber Anarchie?
Was viele Bürger wollen, nein fordern, ist die Einhaltung der Gesetze auch von allen Richtern und Staatsanwälten. Das diese sich hin und wieder mal über Gesetze (Prozessordung, GG, EMRK) hinwegsetzen, ist wohl ob des Anlassens dieser Diskussion ziemlich sicher.
Wie Sie auf Anarchie kommen, ist mir nicht klar. Wenn meine Worte diesen Eindruck machen, dann bin ich sehr besorgt.
Übrigens habe ich großen Respekt vor jenen Juristen, die ihren Beruf voller Verantwortung in der Bundesrepublik (mit anderen habe ich mich noch nicht beschäftigt) ausführen oder ausgeführt haben.
Rechtsprechung ist ein ergebnisorientierter Prozess. Deswegen kann eine Prozessordnung nichts Heiliges sein und ist es auch nicht. "Die teleologische Interpretation des Verfahrensrechts verlangt die Berücksichtigung von Zweckmäßigkeit, Sachdienlichkeit, Praktikabilität, Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens, es gilt der Grundsatz der Prozessökonomie" (Zöller, ZPO, 26.Aufl., 2007, Einleitung Rdnr.95).
Welche Entscheidung "richtig" oder "falsch" ist, kann im Einzelfall unterschiedlich beurteilt werden aufgrund unterschiedlicher Grundannahmen. Rechtsprechung ist ganz bewusst Menschen anvertraut, die eben unterschiedlich sind. Letztlich gilt als "richtig", das, was rechtskräftig geworden ist. Die Verbindlichkeit ist wesentlich. Ohne Verbindlichkeit könnte die Rechtsordnung niemanden schützen. Es gälte nur noch das Recht des Stärkeren (Anarchie).
Nicht zu vergessen, Verfassungsgerichtsbeschlüsse sind Makulatur und werden von "anonymer Richter" nicht beachtet.
Denn das BverfG ist kein ordentliches Gericht.
An Anonymous:
Ich halte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts keineswegs für Makulatur. Ich würde mich sicher nicht über eine Entscheidung des BVerfG hinwegsetzen. Inwieweit dies im Fall Görgülü geschehen ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Unabhängig von der Verbindlichkeit seiner Entscheidungen muss sich aber auch das BVerfG Kritik gefallen lassen, und zwar vielleicht etwas mehr als die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Fachgerichtsbarkeiten, eben weil das BVerfG auch eine politische Rolle hat und bei seiner Besetzung die Politik maßgebend ist. Manche Entscheidung scheint mir auch eher von Theorie und guten Wünschen als von Kenntnissen der Lebenswirklichkeit geprägt. So führen übertriebene Anforderungen in Haftsachen dazu, dass immer mehr Aufwand um das eigentlich nur einen kleineren Teil der Justizarbeit darstellende Strafrecht getrieben wird, eine meines Erachtens verhängnisvolle Entwicklung gerade vor dem Hintergrund knappen Personals.
Sehr geehrte Damen und Herren,
den "anonoymen Richter" würde ich bitten, mit mir Kontakt aufzunehmen unter der Mail-Adresse Michael.Fiebig@uni-jena.de. Ihre Eintragungen haben einige interessante Sachen enthalten, darunter auch welche, von denen noch nicht einmal ich was weiß. Da ich über das Thema arbeite und publiziere, wäre ich über eine kurze Mail, die selbstverständlich auch anonym sein kann, sehr dankbar.
Viele Grüße!
Michael Fiebig
Die höchsten richterlichen Urteile des EuGH (Europäischer Gerichtshof) sind zu akzeptieren und in die Tat umzusetzen. Basta!
Richter, die Richterwillkür, Rechtsbeugung und Machtmissbrauch betreiben, haben nichts mehr in der Rechtsprechung zu suchen und müssen ihres Amtes enthoben werden.
Viele Fälle von Rechtsbeugung und Richterwillkür findes man unter http://www.beschwerdezentrum.de
an Herrn Fiebig: Was wollen Sie fragen?
an Chris: Mit dem EuGH haben wir ja eher selten zu tun. Mit Görgülü war auch nur der EGMR befasst, dessen Entscheidungen jedenfalls nach bisheriger Rechtslage zu keiner Änderung einer deutschen Gerichtsentscheidung Anlass geboten hätten. Ihr Link ist ja ganz interessant, nur stoße ich da z.B. schon wieder u.a.auf den offenbar justizkarierremäßig unbefriedigten Dr.Schneider, dessen Kritik ich für blanken Unsinn halte (siehe oben).
Nochmal an Chris: In Ihrem Link habe ich noch ein wenig weitergelesen. Offenbar scheint dieser weitgehend von dem zumindest äußerst sonderbaren Dr.Niehenke zu stammen, der ja von verschiedenen Gerichten verurteilt zu sein scheint. Seriöse ernstzunehmende Kritik ist das von ihm und Dr.Schneider sicher nicht.
"schon wieder u.a.auf den offenbar justizkarierremäßig unbefriedigten Dr.Schneider"
Bist Du so ignorant und unwissend oder ist Dir einfach nur egal, was Du so von Dir gibst?
An Anonymous: Ich kenne Sie nicht und kann in Ihrem Beitrag auch kein Argument erkennen.
Es sei nur noch angemerkt:
"Die Gerichte dürfen sich bei der Rechtsfortbildung nicht dem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck des Gesetzes entziehen. Angesichts des beschleunigten Wandels der gesellschaftlichen Verhältnisse und der begrenzten Reaktionsmöglichkeiten des Gesetzgebers sowie der offenen Formulierungen zahlreicher Normen gehört aber die Anpassung des geltenden Rechts an veränderte Verhältnisse zu den Aufgaben der Dritten Gewalt. Dies gilt insbesondere bei zunehmendem zeitlichen Abstand zwischen Gesetzesbefehl und richterlicher Einzelfallentscheidung (vgl. BVerfGE 96, 375 ).
In einer solchen Situation kann das Gesetz seine Fähigkeit verloren haben, für alle Fälle, auf die seine Regelung abzielt, eine gerechte Lösung bereit zu halten. Die Gerichte sind dann befugt und verpflichtet zu prüfen, was unter den veränderten Umständen "Recht" im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG ist (vgl. BVerfGE 82, 6 ). Dabei müssen sie das materielle Recht aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten, die für die betreffende Rechtsbeziehung maßgeblich sind (vgl. BVerfGE 84, 212 )."
So das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 1168/04 vom 22.8.2006).
Du schreibst über einen verdienten, bekannten und hoch geachteten OLG-Richter a.D. (OLG Köln), der eine Vielzahl von zivilrechtlichen und zivilprozessualen Standardwerken geschrieben hat. Aus seiner Feder stammen mehr als 800 Veröffentlichungen.
Bekannte Standardwerke von ihm: "Logik für Juristen"; "Die Klage im Zivilprozess", der Streitwertkommentar (zusammen mit Kurt Herget, seineszeichen Mitkommentator im Zöller).
Sollten die drei angeklagten Richter auch noch Recht in ihrer Rechtsbeugung, Richterwillkür und Machtmissbrauch bekommen, dann hätte es wahrscheinlich fatale Auswirkungen auf die Familiengründung in Deutschland! Es sind angeblich schon 25% der Männer zwischen 20 und 65 Jahren im Zeugungsstreik, da das Unrecht in Deutschland vorprogrammiert ist. Der EuGH verurteilt Deutschland jährlich mehrmals wegen Menschrechtsverletzungen an Väter, offenbar lernt die deutsche Justiz nichts aus der Vergangenheit? Im Fall Görgülü ist es nichts anderes als Kindesentziehung und Menschenverachtung durch manche deutsche Justiz, und ich hoffe, dass die Verantwortlichen in der Justiz verurteilt werden!
Hier ein Zitat von einem Richter:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997
Ich selbst, bin in Deutschland in den Zeugungsstreik getreten, weil das Unrecht vorprogrammiert ist!
An Anonymous: Solche Ergüsse wie "Der Niedergang des Rechtsstaates" (http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=134#text)deuten meines Erachtens auf Gekränktsein hin. Es ist mir allerdings durchaus bekannt, dass Herr Dr.Schneider auch viel Nützliches verfasst hat.
An Chris: Ein Zeugungsstreik potentieller nichtehelicher Väter ist außerordentlich begrüßenswert.
"Solche Ergüsse"
Greif doch bitte konkrete Passagen heraus und nimm die durch. In der Pauschalität hat es IMO "einen Beigeschmack".
Wenn da was Erhebliches kommt, erzähle ich von einem Ordnungsgeldbeschluss, bei dem es mit Kraut und Rüben (und Fehlern zuhauf von Gericht und Klägervertreter) zuging.
Warum, anonymer Richter, äußern Sie sich herabsetzend ("die Ergüsse") und nicht sachlich und inhaltlich zu dem Artikel von Dr. E. Schneider? 1. ist das keine Streitkultur, die einfach zu einer lebendigen Demokratie gehört und 2. ist der Artikel von Dr. E. Schneider nicht polemisch, sondern sachlich richtig und beruht auf zu vielen Erfahrungen, die Bürger mit der Justiz schmerzhaft machen mussten (eben die Lateralschäden!)
Sie wissen doch, das es wahr ist, dass es keine Dienstaufsicht über Richter gibt, dass schon die falsche Frage nach dem Verfahrensstand oder unliebsame Berichterstattung ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit darstellen kann. Der Gerichtsreporter a.D. Norbert Leppert (Frankfurter Rundschau) schildert u. a. das auch in seinem Artikel „Justizkritik- Balance – Akt zwischen den Stühlen“. Ich habe ihn gestern unter http://www.hu-marburg.de unter „Justiz“, etwas gekürzt, abgelegt.
Auch bei dem Naumburger Fall ist zu befürchten, dass nach einer „Schamfrist“(Zitat) das Verfahren eingestellt wird. Mir ist in der BRD kein Fall einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung bekannt.
Da die Medien als Wächter über die Justiz ihren Auftrag von der Öffentlichkeit (also der Bürger)aus vielen Gründen nicht mehr leisten können, ist hier ein Machtvakuum entstanden, das die Justiz lange vor den Bürgern begriffen hat und es ausfüllt – auch mit Machtmissbrauch (siehe Artikel von N. Leppert).
Dagegen werden Bürger (also der Souverän in der Demokratie) ihre Forderungen zur Veränderung stellen.
Eine der Forderungen ist die Qualitätssicherung in der Justiz.
Prof. Dr. K. Röhl (Uni Bochum)führt aus: „In der Justiz fehlt die persönliche Haftung der Handelnden, die sonst a l l e anderen Professionen trifft. Die richterliche Unabhängigkeit verleiht k e i n e Unfehlbarkeit. Wer, wenn nicht die Justiz selbst, die noch in alle Richtungen ihre Haftungsblitze schleudert, müsste ein Gefühl dafür entwickeln, welch unerhörtes Privileg die Regelung des §839 Abs. 2 Satz 1 BGB bedeutet? Es muss daher auch Instrumente geben, die gezielt bei den Richterindividuen ansetzen.“ Also Durchsetzung der Dienstaufsichtspflicht (26 Abs. 2 DriG)und Verschärfung des § 339 StGB (Rechtsbeugung), Anwendung des Indizienbeweises und Verschärfung des 839 Abs. 2 BGB (Amtshaftung des Richters.
Nichts bleibt wie es ist, die Menschheit hat sich immer fortentwickelt. Arbeiten wir also für eine direkte Demokratie.
Frau Hoffmann, was Sie wollen, ist -und das kommt im vorletzten Absatz ganz deutlich heraus- die Abschaffung der richterlichen Unabhängigkeit. Eine Dienstaufsicht gibt es nämlich, und sie funktioniert auch. Was Sie sich offenbar darunter vorstellen, hat in der DDR existiert. Nun war ja nicht alles in der DDR schlecht, aber die fehlende Unabhängigkeit der Justiz zähle ich gerade zu den schlechten Dingen.
Sie sind offensichtlich von der Justiz enttäuscht – und ganz offensichtlich sind Sie nicht die einzige hier.
Im Übrigen verweise ich auf das, was ich schon mal geschrieben habe (oben 30):
"Und wenn man den Aufsatz von Dr. Egon Schneider “Der Niedergang des Rechtsstaates” liest, kann einen schon das Entsetzen packen, aber nicht wegen der geschilderten vermeintlichen Fehler, sondern weil dem Autor offensichtlich nicht bewusst ist, dass das Prozessrecht nicht Selbstweck ist, sondern einem Zweck dient: Es ist Zweckmäßigkeitsrecht, das der Verwirklichung materiellen Rechts dient (Zöller, ZPO, 25.Aufl., Einl.Rz.92 ff.). Ein übermäßiges Haften am Gesetzeswortlaut ist unangebracht, ebenso übertriebene Form- und Fristenstrenge. Wichtig ist der Grundsatz der Prozessökonomie."
Ja, Herr anonymer Richter, ich bin von einer Täuschung befreit, also kann man sagen "enttäuscht". Aber da ist noch viele mehr: nämlich das, was ich Verantwortung nenne, in der ich stehen, solange ich Handeln kann. Ich bin alt, aber ich habe eine fröhliche Schar Enkelkinder, für die habe ich noch Kraft!!Reisen oder Vergnügen, dafür ist schon lange keine Gesundheit mehr da.
Ihre Position scheint so fest und unbeweglich. Sind Sie wirklich so sicher, das das, wie es ist, so gut ist? Auf der einen Seite ist der Richter an die Bestimmung, die ihm genehm ist, unverrückbar gebunden, auf der anderen Seite verletzt er zwingendes Verfahrensrecht, verhindert den Anspruch auf Justizgewährung? Und das, weil er ohne sich zu verantworten handeln darf?
Nun wollte ich noch auf die DDR eingehen, ich kannte sie zufällig von innen und außen und auch aus Sicht der Justiz… Aber da sind mir vertraute Parallelen aufgefallen, die einen größeren Aufsatz füllen werden. Nur so viel: das Beste an der Bundesrepublik ist die Demokratie. Aber die muss noch viel besser werden. Und das liegt an uns. Ich streite mich gern, w e n n es Sie und uns voranbringt.
Das Beste an der BRD ist der Rechtsstaat. Und den gibt es ohne unabhängige Richter nicht.
Sie tun immer so, als würden Richter nach Belieben das Recht verletzen. Davon kann doch keine Rede sein.
Im Zivilrecht geht es darum, eine Regelung zwischen den streitenden Parteien zu finden. Die beste Regelung ist natürlich eine gütliche. Und ein Urteil enttäuscht meistens zumindest eine Partei.
Aber das Ziel des Verfahrens darf doch nicht beim Verfahren -und das werfe ich Dr.Schneider vor- aus den Augen gelassen werden. Befangenheitsgesuche sind z.B.in aller Regel -natürlich gibt es auch dabei Ausnahmen- Versuche, das Verfahren zu torpedieren, denen die Hoffnung zugrunde liegt, ein anderer Richter, der (nicht wegen eines vom Antragsteller selbst nicht erwarteten Erfolgs des Befangenheitsgesuchs, sondern wegen Dezernatswechsels im Laufe der verstrichenen Zeit) zuständig werden könnte, könne eine andere Rechtsauffassung haben.
Ich finde es gut, dass Recht durch Menschen gesprochen wird. Und so wie Menschen unterschiedliche Auffassungen haben, wird eben manchmal auch unterschiedlich entschieden. Gibt es allerdings eine höchstrichterliche Rechtsprechung, muss man schon gute Gründe haben, von ihr abzuweichen.
Hier haben wir übrigens eine der interessantesten rechtsstaatlichen Entwicklungen:
“Die Gerichte dürfen sich bei der Rechtsfortbildung nicht dem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck des Gesetzes entziehen. Angesichts des beschleunigten Wandels der gesellschaftlichen Verhältnisse und der begrenzten Reaktionsmöglichkeiten des Gesetzgebers sowie der offenen Formulierungen zahlreicher Normen gehört aber die Anpassung des geltenden Rechts an veränderte Verhältnisse zu den Aufgaben der Dritten Gewalt. Dies gilt insbesondere bei zunehmendem zeitlichen Abstand zwischen Gesetzesbefehl und richterlicher Einzelfallentscheidung (vgl. BVerfGE 96, 375 ).
In einer solchen Situation kann das Gesetz seine Fähigkeit verloren haben, für alle Fälle, auf die seine Regelung abzielt, eine gerechte Lösung bereit zu halten. Die Gerichte sind dann befugt und verpflichtet zu prüfen, was unter den veränderten Umständen “Recht” im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG ist (vgl. BVerfGE 82, 6 ). Dabei müssen sie das materielle Recht aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten, die für die betreffende Rechtsbeziehung maßgeblich sind (vgl. BVerfGE 84, 212 ).”
So das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 1168/04 vom 22.8.2006).
Wir erleben sanft, aber immerhin, den einsetzenden Bedeutungsverlust geschriebenen Rechts und damit zugleich eine Annäherung an auf dem case law beruhende Rechtssysteme.
So sehr jene, die man gemeinhin Konservative nennt, dies beklagen, so notwendig ist diese Entwicklung. Der Gesetzgeber arbeitet qualitativ immer schlechter und kann trotz des Massenauswurfs an Gesetzen doch nicht alles regeln. Der Bedeutungsverlust des Gesetzgebers geht mit einem Bedeutungsgewinn der Rechtsprechung einher. Dies entspricht indes der Intention des Grundgesetzes, das die Letztentscheidung streitiger Fragen Richtern (in Verfassungsfragen dem Bundesverfassungsgericht) zugewiesen hat.
Da immer wieder behauptet wird, es sei in Deutschland noch nie ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, sei kurz dazu etwas bemerkt.
Es sind durchaus einige DDR-Richter wegen Rechtsbeugung (durch überharte Strafen) nach der Wende verurteilt worden (siehe z.B. http://lexetius.com/2000,328).
Und ein Verfahren hat bundesweit Aufsehen erregt. Wenn der BGH dieses Urteil auch wieder aufgehoben hat, ist "Richter Gnadenlos" (Schill) doch zunächst in erster Instanz verurteilt worden ( siehe http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/BGH/3164).
Danke, anonymer Richter, ich werde den aus meiner Sicht guten Beitrag für mich auswerten. Nur eine Korrektur: ich bin nicht gegen die Unabhängigkeit der Richter. Das ist, wie Sie wissen, viel komplzierter, um es in einer solchen Duskussionsrunde darzustellen.
Aber im Anfang einer Reform brauchen wir die Aufklärung der Bevölkerung und der Justiz, dass hier tatsächlich ein Strukturproblem vorliegt. Wenn ein Richter gegen die Verfahrensregeln verstösst und der mit ihm im Kontakt getretene Anwalt die Berufung verhindert, die darauf folgenden und angekündigten Anzeigen wegen Prozessbetrug und Betrug an den Sozialträgern an der polizeilichen Ermittlung vorbeigeleitet und über Jahre nicht bearbeitet wurden, dann unter Verdrehung der Fakten abgeschmettet wurden, und alles das geht unwidersprochen durch, dann hält der rechtsuchende Bürger das für einen Verfall des Rechtsstaates.
Dass der BGH das Urteil gegen "Richter Gnadenlos" aufgehoben hat, ist doch ein Freifahrtschein für Richter, sich um eine eigenen Verfolgung keine Sorgen zu machen.
Wichtig ist noch einmal zu betonen, dass ich überzeugt bin, dass die meisten Richter gut und verantwortungsvoll ihren bestimmt nicht leichten Job machen. Ich weiss von den ökonomischen Zwängen, denen die Justiz unterliegt. Das gehört bei einer Justizrefom a u c h auf den Tisch des Hauses!
Wenn es einen Rechtsstaat in Deutschland geben würde, wieso muss dann immer wieder der EuGH für Menschenrechte jährlich mehrmals Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen an Väter verurteilen? Wenn es einen Rechtsstaat in Deutschland geben würde, wieso werden dann wohlgemerkt gesetzliche Diskriminierungen und Benachteiligungen nur an Männer verübt? Viele sind schon der Meinung, das wir keine Demokratie mehr in Deutschland haben, viele Menschen glauben sogar, das bei uns der Feminismus herrscht und die Justiz vom Feminimus unterwandert ist. Der Fall Görgülü ist daher ein absolutes Warnsignal! Übriegens, auch wenn Kinder in der Ehe gezeugt wurden, dann wird fat immer den Müttern nach der Scheidung das Sorgerecht übertragen, ein Vater ist immer auf den Willen der Mutter angewiesen um sein Kind sehen zu dürfen oder nicht, die Behörden zucken oft nur mit den Schultern und meinen "Man könne eben nichts machen, wenn die Mutter nicht will". Mich wundert es nicht mehr, wenn immer mehr Männer in Deutschland in den Zeugungsstreik treten, das Unrecht ist einfach vorprogrammiert.
Die gesetzlichen Diskriminierungen und Benachteiligungen gegen Männer kann man in Manndat einsehen -> http://www.manndat.de
Der Feminismus in der Budesrepublik hat wenig mit einer Gleichberechtigung der Frauen zu tun. Auf der einen Seite wird es den Frauen (besonders mit Kindern) schwer gemacht, beruflich vorwärts zu kommen,auf des anderen Seite glaube ich machmal, dass die Frauen sich für ihr Frausen an den Männern schadlos halten wollen. Die Biologie ist wie sie ist, man kann nicht alles aufrechnen, aber wir können Rahmenbedingungen schaffen, dass Frauen beruflich voran kommen können, sie müssen nicht 15 Jahre auf dem einen Kind glucken und dann dem Manne die Schuld geben, dass sie ohne Beruf sind. Dieses Land hat so wunderbare Möglichkeiten um etwas zu lernen.
Und die jungen Männer sollten von vornherein partnerschaftlich handeln. Unserer Scheidungskultur ist eine Katastrophe, statt zu vermitteln, werden die ehemaligen Partner gegen einander getrieben. Statt Frieden im Sinne der Kinder zu schaffen, die Familie zu begleiten, schaffen die Gerichte finanzielle Abhängigkeiten und bestrafen den Partner (meist den Mann), der sich beruflich eingebracht hat, für den Rest des Lebens.
Der Zeugungsstreik ist der falsche Weg, aber durchaus zu verstehen.
Halb so viele Rosinen im Kopf und mehr Bereitschaft auch die Rechte des Anderen anzuerkennen und die eigene Verantwortung zu tragen.
Ich verweise alle an der Justiz interessierten auf "Frontal 21" in der ARD am 06.03.2007 21.00 Uhr. Es wird zu Sabine Rückert und ihrem neuen Buch "Unrecht im Namen des Volkes" berichtet. Weitere Infos unter "TEIT online" und "Bücher.de".
Es passt in die Diskussion.
skusi: es muss "ZEIT-online" heissen.
@Gudrun Hoffmann
Unrecht im Namen des Volkes
Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Osnabrück schickt die Männer für viele Jahre ins Gefängnis – ein Justizirrtum. Lehrstück über Richter, die im blinden Glauben an die Behauptungen eines Opfers die Fakten verkennen S. Rückert
Mehr über diesen Fall, hier im Link. Kann man da noch von Justizirrtum sprechen oder war es sogar ein Justizverbrechen?
http://www.zeit.de/archiv/2002/19/200219_irrtum.xml?page=all
Unrecht im Namen des Volkes – Ein Interview mit Sabine Rückert
Es ist schon heftig, was sich die Justiz an Rechtsbeugung geleistet hat, und die Verantwortlichen sich nicht der Gerechtigkeit und der Verurteilung stellen!
http://www.solarresearch.org/unrechtimnamendesvolkes.htm
Dass eine Reform des Straftatbestandes – insbesondere des Strafrahmens – der Rechtsbeugung überfällig ist, setze ich hier mal voraus.
Dennoch durfte ich schon in einfachsten Zivilverfahren Urteile, Beschlüsse, verfahrensleitende Maßnahmen u.ä. erleben, bei denen die Frage, ob "Recht gebeugt" wird, meiner Einschätzung nach offensichtlich zu bejahen war (quasi "Stirntheorie"). Oft wird auf die Verfahrensökonomie verwiesen. Begründungen erfolgen häufig gar nicht, die Denkprozesse, mit deren Hilfe Richter zu ihrer Entscheidung gelangen, werden nicht offengelegt und sind daher kaum überprüfbar. Vermutlich gebietet die Verfahrensökonomie auch, sich einer Begründung zu enthalten ;-). Dass dann gerne der Eindruck einer willkürlichen Entscheidung entsteht, kann ich niemandem verübeln.
Soweit solche Begründungsdefizite einer Entscheidung anhaften, ist es statthaft, Befangenheitsanträge auf den Weg zu bringen. Ohne über aussagekräftige Statistiken zu verfügen, behaupte ich, dass auffallend wenig Ablehnungsanträge, überhaupt Erfolg haben werden.
Darin ein Torpedieren des Verfahrens zu sehen, zeigt jedoch zum einen, wie sehr die Entscheidenden einen solchen Antrag als persönliche "Kränkung der richterlichen Ehre/ Seele" auffassen, sowie zum anderen die gänzliche Verkennung des eigentlichen Sinn und Zwecks eines Befangenheitsantrages. Damit sollen lediglich Richter aus einem Verfahren komplimentiert werden, die eine objektiv willkürliche (also nicht nachvollziehbare) Entscheidung getroffen haben. Um dies jedoch beurteilen zu können, ist es notwendig, die Denkprozesse des Richters zu kennen. Macht er diese namhaft, setzt er sich zugleich der Gefahr einer Überprüfung aus. Genau so sollte es im Übrigen auch sein, wenn man sich vergegenwärtigt, dass alle übrigen Berufsgruppen sich im Zweifel einem richterlichen "Qualitäts-"Urteil zu unterziehen haben, der ordinäre RA (der einen sich ankündigenden Wechsel der BGH-Rechtssprechung ohnehin schon zu antizipieren weiß) ebenso wie der ordinäre Handwerker oder Chefarzt.
Betrachtet man die weiter oben angeführten Verurteilungen wegen Rechtsbeugung, so sind diese in Relation zu den tatsächlich von Richtern tagtäglich vorgenommenen Rechtsbeugungen (ob vorsätzlich oder fahrlässig soll hier keine Rolle spielen, obwohl dolus eventualis genügt) Einzelfälle, die sich vermutlich nicht in Promille ausdrücken lassen.
Auch der vorliegende Fall wird letztlich, insbesondere nach dem Abebben des öffentlichen Interesses, im Sande verlaufen. Das butterweiche Argument, die Richter hätten sich nicht bewusst UND in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt", wird Anwendung finden, denn die Beugung des Rechts setzt mehr als nur die Verletzung bindender Rechtsnormen voraus. Vielmehr muss sich der Angriff der Täter (=Richter:-) gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als ganze oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtsstaalicher Rechtspflege richten.
P.S.: Ich nehme noch Wetten an, dass eine Verurteilung im vorliegenden Fall nicht erfolgen wird. Quote: 1:1000
Rechtsprechung ist ein ergebnisorientierter Prozess.
Deswegen kann eine Prozessordnung nichts Heiliges sein und ist es auch nicht. “Die teleologische Interpretation des Verfahrensrechts verlangt die Berücksichtigung von Zweckmäßigkeit, Sachdienlichkeit, Praktikabilität, Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens, es gilt der Grundsatz der Prozessökonomie” (Zöller, ZPO, 26.Aufl., 2007, Einleitung Rdnr.95).
Eine Rechtsordnung kann nur damit leben, dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung auch wirklich Schluss ist. Bei permanenter Fortdauer eines Streits kann es keinen Rechtsfrieden geben.
Zum Argument der Prozessökonomie (in ihrer Ausformung durch den Beschleunigungsgrundsatz) folgendes Beispiel aus der Praxis:
Mit ihrer Klage verfolgte der Kläger die Feststellung, dass das Versicherungsverhältnis durch die Kündigung der beklagten Versicherung nicht beendet wurde und fortbesteht. Die Beklagte hatte die Kündigung mit dem Vorwurf des Versicherungsbetruges begründet.
Noch vor Abschluss des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens, welches im Übrigen wegen Nichterweislichkeit des Tatvorwurfes eingestellt wurde, wies das Gericht die Klage ab. Das Gericht begründete das Nichtabwarten des Abschlusses der staatsanwaltlichen Ermittlungsvefahrens mit dem Beschleunigungsgrundsatz und entschied aufgrund der – wie auch immer gearteten – Würdigung der Aktenlage gegen den Kläger. Dumm war für diesen (ein 62jähriger Beamter) nur, dass es sich bei der Beklagten um seine private Krankenversicherung handelte. Die Konsequenzen des Urteils auszuführen, erspare ich uns.
Natürlich bin ich mir bewusst, dass das Zivilgericht im Rahmen seiner Entscheidungsfindung nicht zwangsläufig an das Ergebnis staatsanwaltlicher Ermittlungen gebunden ist. In Anbetracht der schwerwiegenden Folgen des klageabweisenden Urteils halte ich gleichwohl die Argumentation mit dem Beschleunigungsgrundsatz für außerordentlich zynisch, da insoweit keine echte Eile geboten war, außer vielleicht derjenigen, die Akte vom Richtertisch zu bekommen ;-).
Die Denke, eine Rechtsordnung könne nur damit leben, dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung auch wirklich Schluss sei, sollte man den "Opfern" mal begreiflich machen. Das Argument ist, kann und darf kein Selbstzweck sein. Die Prozessordnungen sehen auch Durchbrechungen der Rechtskraft vor.
Daher meine Bitte: Weniger Prinzipienreiterei und weniger intellektuelle Diarrhoe!
P.S.: Das OLG zeriss das erstinstanzliche Urteil, der Kläger blieb privat krankenversichert.
Ich gehe mal davon aus, dass das OLG-Urteil rechtskräftig geworden ist. Sollte diese Rechtskraft wirklich durchbrochen werden können? Ich meine, wenn Schluss ist, sollte auch Schluss sein.
Wie starr der "anonyme Richter" in seinen Argumenten ist, erschreckt schon. Schade! Ich vermute, dass hier das "Glaubensbekenntnis" der Justiz mit dem unlebendigen "wenn Schluss ist, ist Schluss" beschrieben wird.
Wir brauchen starke, selbstbewusste, solidarische Bürger/innen, die für eine bessere Justiz streiten.
Eine gerichtliche Entscheidung ist der auf staatlicher Macht beruhende Abschluss der im Verfahren geführten Diskussion. Das Ergebnis kann wie jede staatliche Entscheidung k r i t i s i e r t werden, aber nicht mehr diskutiert.
Hielten Sie es wirklich für eine "bessere Justiz", wenn nichts mehr verbindlich e n t s c h i e d e n würde? (Für Richter wäre die Moderation unverbindlicher Diskussionsrunden allemal einfacher als ihre Arbeit jetzt.)
Na, mancher Richter/ manche Richterin würde aber besser unverbindliche Diskussionsrunden führen…insbesondere die Familienrichterin am AG Frankfurt…Ihr Beschluss hatte wohl mit Rechtsanwendung allenfalls rudimentär zu tun…eine Bindung an Recht und Gesetz für fleischgewordene Vertreter des Rechtsstaates solcher Qualität läßt sich wohl kaum noch bejahen. Meine Sicht der Dinge: Rechtsbeugung, Punkt.
Der BGH mag das aufgrund seiner restriktiven Definition anders beurteilen.
Wenn Richter ihre Arbeit ernst nehmen, ist es eine sehr schwer wiegende, verantwortungsvolle Arbeit. Aus diesem Grunde schlagen Justizkritiker vor, Richter aus den Reihen erfahrener Juristen für maximal vier Jahre zu wählen. Dann gehen sie wieder in ihren vorherigen Stand, meist als Rechtsanwälte. So kann dieser Jurist beide Seiten des Verfahrens erleben und auch erleiden. Das beutelt den Richter aber nicht so aus, stumpft ihn nicht ab, lässt weit weniger Seilschaften gedeien. Ich sehe viele Vorteile in einem solchen Verfahren. Ich kann mir aber vorstellen, dass ich für einen solchen Vorschlag von den Richtern Prügel bekomme.
Wahlen und zeitliche Beschränkungen sind schlecht, schon weil das Ganze dadurch wieder Beute der politischen Parteien wird. Das englische Modell, fast nur berufserfahrene Juristen -meist Rechtsanwälte- zu Richtern zu ernennen, weist allerdings Vorteile auf, da allzu jungen Richtern -direkt nach dem 2.Staatsexamen eingestellt- meist noch Lebenserfahrung fehlt.
Die Entflechtung der Gewalten ist natürlich vor jeder anderen Maßnahme wichtig. Richter könnten auch in einem direkten Wahlverfahren durch das Volk gewählt werden (Schweiz). Mehr Demokratie ist so wie so angesagt. Aber diese Details kann man hier kaum im Einzelnen besprechen. Mir fehlen dazu auch genaue Kenntnisse. Nur, dass es so nicht weiter geht, dass weiss ich genau. Dafür arbeite ich, dafür wurde am 26.03.2007 vor dem BGH in Karlsruhe eine schon deutliche Demo veranstaltet. Dafür wird auch das Thema für den nächsten Wahlkampf diskutiert.
Die wirkliche Umsetzung muss von Fachleuten geleistet werden. Ich will auch die Statik eines Gebäudes nicht berechnen, weil ich es nicht kann! Meine kleinen Beiträge sind nur aus der eigenen erlebten Praxis und dem, war ich täglich von anderen Bürgern erzählt bekomme.
In der Schweiz werden die Richter mit wenigen Ausnahmen entweder vom Volk oder dann vom Parlament bestimmt. Bei der Auswahl kommt den politischen Parteien eine entscheidende Rolle zu. Die Gewählten müssen sich dann dafür mit mehr oder weniger freiwilligen Mandatsabgaben bei ihrer Partei erkenntlich zeigen.
Da ist unser System weit überlegen.
Nur mal ein paar Fakten zur deutschen Justiz:
In Deutschland entspricht das Anfangsgehalt eines Richters in erster Instanz dem Arbeitnehmerdurchschnittseinkommen. Ebenso verhält es sich in Moldawien. Schweden ist das einzige europäische Land, in dem das Anfangsgehalt eines Richters niedriger ist als das Durchschnittseinkommen. In allen anderen CEPEJ-Ländern ist das Anfangsgehalt eines Richters höher als das Arbeitnehmerdurchschnittseinkommen. In Frankreich beträgt es z.B.das 1,3-fache, in Italien, Slovenien und Belgien das 1,6-fache, in England & Wales das 4,1-fache, in Russland das 4,4-fache, in Irland das 4,5-fache, in Aserbeidschan das 6,9-fache (Quelle: CEPEJ, European judicial systems, Edition 2006 (2004 data),Table 49).
Bei Ressourcenbegrenzung und -reduzierung passen sich die Richter dem Erledigungsdruck durch entsprechend geringere Bearbeitungszeiten pro Fall und abweichende Hasndhabung von Prozessvorschriften an. Da Richter im Schnitt 15 bis 20 % mehr Arbeitszeit aufwenden als entsprechende Beamte, können die meisten Richter den Erledigungsdruck nicht mehr durch entsprechendfe Mehrarbeit kompensieren. Heribert Prantl, ein Kenner der deutschen Justiz hat der deutschen Justiz bescheinigt, sie sei "ein einziges Wunder"; denn "sie funktioniert, obwohl sie eigentlich (wegen mangelhafter Organisation durch die Justizverwaltungen) gar nicht funktionieren dürfte." (Quelle: Schulte-Kellinghaus, Die Ressourcengarantie für die Dritte Gewalt, ZRP 2006, 169 ff).
Heribert Prandl war Richter und weiss sicher wovon er spricht.
Bei der Debatte geht es doch um einen besseren Rechtsstaat. Ich bin sicher, fast alle Richter wollen diesen Rechtsstaat genau so wie die Bevölkerung. Dass Ressourcenreduzierung die derzeit beklagte Situation nur verschäft, ist klar. Ich maße mir kein Urteil über die Einkommen der Richter an, aber denken Sie bitte auch daran, dass ein Installateur auch seine ganze Kraft und Zeit für seinen Lohn hergeben muss. Und wenn der schlecht arbeitet wird es zur Rechenschaft gezogen. Die Richter werden nicht zur Rechenschaft gezogen.
Die Gerichte m ü s s e n mit allen notwendigen Ressourcen ausgestaatet werden. Das ist am Ende mit Sicherheit Kostenneutral und bringt den Vorteil einer Zufriedenheit der Staatsjuristen und dadurch die Möglichkeit höherer Rechtssicherheit. Meine Diskussion geht nicht gegen… sondern m i t den Staatsjuristen. Feindschaft ist immer falsch.
Das Richtereinkommen ist schon von Bedeutung. Bislang war ein immerhin bescheidener Wohlstand möglich, ohne den persönliche Unabhängigkeit zumindest schwer möglich ist. Das ist seit etlichen Jahren bei nur einem Familieneinkommen immer schwieriger geworden. Wenn ein Richter sich kein neues Auto leisten kann, ist das schon peinlich und der Ausbildung und dem Amt nicht im geringsten angemessen. Es ist aber von Politikern gewollt, die das Ansehen der Justiz sowieso am liebsten auf den niedrigstmöglichen Level sehen wollen.
Juristen selbst – und das gilt für Richter wie für Rechtsanwälte- sind zu dumm oder zu vereinzelt, ihre eigenen Interessen zu vertreten. Während Ärzte schon lange hohe Zugangsschranken zu ihrem Beruf errichtet haben, damit ihr hohes Einkommen gesichert bleibt, wächst die Anwaltschaft und wächst und wächst… Richter sind auch nicht in der Lage, ihre Interessen zu vertreten. Da gibt es z.B.einen Berufsverband. Und der vertritt ausgerechnet auch noch die Interessen von Staatsanwälten, also 100 %-igen Beamten, was eine effektive Interessenvertretung für Richter von vorneherein ausschließt. Dementsprechend hat dieser Berufsverband (außer einmal vor Jahrzehnten) bei der Besoldung absolut nichts für Richter herausgeholt.
Rechtsstaat muss nicht Rechtsmittelstaat bedeuten. Grundsätzlich sollte eine Entscheidung auch die endgültige sein.
Nicht alles muss von Berufsrichtern erledigt werden. Wenn z.B. Nachbarn miteinander um Laubfall streiten, muss zwar auch darüber eine gerichtliche Entscheidung möglich sein. Warum es allerdings in Deutschland ausgerechnet ein Berufsrichter sein muss, der darüber befinden soll, leuchtet mir nicht ein. So wie ein Pflaster auch von einem Helfer auf die Wunde geklebt werden kann, kann auch ein ehren- oder nebenamtlicher Richter eine solche Entscheidung treffen.
Die Bemerkungen im Beitrag Nr. 93 : Rechtsstaat muss nicht Rechtsmittelstaat bedeuten und dass nicht jeder Nachbarschaftsstreit vor einen Berufsrichter muss, sind in den angedachten Forderungen für eine Reform bereits fixiert. Da beide Seiten (Juristen und Bevölkerung), mit der Justiz unzufrieden sind, sollte uns nichts aufhalten, das anzugehen und Lösungen zu gestalten und zu fordern. Ich bin überzeugt, dass wir über notwendige Verbesserungen in der Justiz bald sprechen werden.
Im Anfang ging es um die drei wohl nicht so ganz rechten Richter in Naumburg. Dazu hat Dr. Rolf Lamprecht Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe" in der Berliner Zeitung Ende April 2007 unter der Überschrift "Querulanten in Richterrobe" eine kleinen, aber feinen Artikel geschrieben. Das Internet macht´s möglich.
Hier im aufgeführten Link ist der Artikel “Querulanten in Richterrobe”
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html?keywords=florida-rolf;mark=rolf%20florida;start=20
Der Artikel ist dürftig. In einem Punkt ist er sachlich falsch, OLG-Rchter tragen keine rote Robe, sondern eine schwarze. Und wenn von 1933 die Rede ist, dann reicht es wirklich. Weder der Fall noch irgendwelche Reaktionen hierauf haben etwas damit zu tun. Hier hat nur ein Journalist kräftig daneben gegriffen. Der Artikel ist zusammengefasst einfach nur Schrott.
Es tut sich nichts bezüglich der Anklage, die nun schon seit über einem halben Jahr vor sich hinschlummert. Will man die Öffentlichkeit hinhalten?
Die Öffentlichkeit wird hingehalten. Inzwischen schaut mal unter Karin Jäckel ins Internet. Auf EU Ebene arbeitet Frau Dr. Jäckel an diesem Problem "Kindesentzug" weiter.
Jetzt aber kümmert euch um den Sachsen-Skandal. Die Generalbundesanwältin wird vorerst nicht ermittlen, weil sie wohl keine Gefahr für den Rechtsstaat erkennt.
Für mich ist dass, wie, wenn ein Dieb ertappt ist und seine Unschuld als erwiesen gilt, weil er bei der Anklage die Hände in den Hosentaschen hat.
Fakt ist, dass Zusammenhänge zwischen den Skandalen in Sachsen, in Naumburg und auch dem VW- Skandal und so weiter… bestehen. Der Hauptzusammenhang ist die Möglichkeit, dass unabhängige Richter auf Lebenszeit leicht Netzwerke mit anderen Stukturen bilden können. Solange Richter und Staatsanwälte in einer Sache keinen Ermittlungsansatz erkennen wollen, solange wird nichts passieren. Wir müsen die Fehler im Staatsaufbau in der Judikative erkennen und besser machen.
Die Freien Wähler in Hessen arbeiten daran.
EU-Kommission beschäftigt sich mit deutschen Jugendämtern
Die Missstände an vielen deutschen Jugendämtern treten immer deutlicher zu Tage. Häufig werden die Rechte der Kinder verletzt und missachtet, Kinder und Eltern sind zu oft der Willkür von Jugendämtern und Gerichten ausgesetzt. Brutale Kindesentziehungen und Umgangsboykott sind leider keine Seltenheit mehr.
Zu Tumulten kam es, als die Abgesandte der Bundesregierung, Frau Gila Schindler, die extra zu dieser Anhörung anreiste, zu einem Fall (Petition 38/2006) erklärte, dass tatsächlich Fehler durch das Jugendamt Hamburg begangen wurden. Weiter erklärte sie, dass die Arbeit der Jugendämter insgesamt aber einwandfrei und rechtskonform sei.
Der komplette Artikel ist hier zu lesen:
http://presseblog.blogger.de/stories/819483
Ich selbst bin in Deutschland in den Zeugungsstreik getreten, weil man als Vater in Deutschland keine Rechte besitzt. Wenn Unrecht zu Recht wird, dann wird Widerstand zur Pflicht!
Es läuft auch eine Petition mit Kommentare "1000x NEIN – Gründe gegen eine gewollte Vaterschaft"
Die Kommentare geben das wieder, was in Deutschland an Unrecht durch Jugendämter und Gerichte verübt wird.
http://www.petitiononline.com/mod_perl/signed.cgi?1000xno&51
An Chris: Ein Zeugungsstreik potentieller nichtehelicher Väter ist außerordentlich begrüßenswert. Niemand legt Wert auf nichteheliche Vaterschaften. Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie, nicht die nichteheliche Vaterschaft.
Seit einigen Tagen ist das Buch "Anklage unerwünscht" Untertitel "Korruption und willkür in der deutschen Justiz" von Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm im Eichborn-Verlag erschienen. Es werden 15 schier unglaubliche Fälle berichtet. Diese zeigen, dass wir uns auf die dritte Gewalt nicht mehr verlassen dürfen. Dieses Buch hat bereits vor seinem Erscheinen das Netzwerk der deuschen Mafia ins Licht der Merdien gerückt.
Das Buch berichtet aber auch von engagierten Bürgern, die sich mit Zivilcourage der Geleichgültigkeit der Justiz entgegenstellen.Wem unser Land am Herzen liegt, der sollte das Buch lesen. Rezension unter http://www.hu-marburt.de unter "Justiz".
An anonymer Richter: Warum bist du mit keinem Wort auf die Missstände in Deutschland und EU-Kommission eingegangen? Wo schützt das Grundgesetz die Ehe und Familie, heute wird aus reiner Willkür geschieden, die Väter entsorgt und die Rechte der Kinder massiv verletzt werden? Das mit deinem Grundgesetz steht nur auf einem Blatt Papier, die Praxis sieht deutlich anders aus! Früher gab es noch Gerechtigkeit wie Schuldprinzip, dann kam Zerrüttungsprinzip und heute haben wir das Willkürprinzip um sich scheiden zu lassen! Kennst du den VAFK und MANNDAT, dann weisst du, warum es in Deutschland als Vater nicht mehr lebenswert ist?
http://www.vafk.de
http://www.manndat.de
In Deutschland wurde vor 5 Monaten die erste Männerpartei gegründet. Gesetzliche Diskriminierungen und Benachteiligungen gibt es nur noch gegen das männliche Geschlecht, als Beispiele sind zu erwähnen die einseitigen Männer-Zwangsdienste (Wehrpflicht / Zivildienst), jährlich kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchungen die Frauen schon im Alter ab 20 Jahren und Männer erst im Alter ab 45 Jahren bekommen, obwohl mehr Männer im Alter von 30 Jahren an Hautkrebs sterben, Kindererziehungszeiten zur Rente nur mit Zustimmung der Mutter an den Vater übertragen werden kann, auch wenn sich nur der Vater(!) um das Kind gekümmert hat usw. usw.
Die Familienpolitik wird immer einseitig zu Gunsten für Frauen/Mütter betrieben!
Die Männerpartei will sich diesen und anderen Themen widmen, und will dadurch für mehr Gerechtigkeit und Gleichberechtigung von Männer sorgen.
http://www.maennerpartei.eu/
habe mir die Seiten der maennerpartei angesehen. Es wird Zeit, dass die Situation von Männern in der Familie bei der Trennung angesehen wird. Bei der Trennung sind die vormals "gleichgestellten Frauen" plötzlich ganz kein, krank und hilflos. Und wer fragt, wie es dem Mann geht? Dass Frauen sich damit häufig ein u n g e l e b t e s Leben auf Kosten der Männer erjammern, haben diese Frauen nicht kapiert. Die Frauen haben heute alle Möglichkeiten, nachdem das Kind etwa 10 Jahre geworden ist, wieder in ein selbstbestimmtes Leben zurück zu gehen. Und nach einer Scheidung kann man sich vielleicht auch daran erinnern, dass der Vater des Kindes früher mal der geliebte Partner war. Mit Abzocke und Hass verbaut man den Kindern und sich und dem Ex-Partner das Leben. Ich bin dafür, solches Verhalten gesellschaftlich zu ächten.
Das LG Halle hat die Anklage gegen die OLG-Richter abgelehnt. Jetzt soll das gleiche OLG über das weitere Verfahren entscheiden.
Ist das nun das endgültige Ende des Rechtsstaates?
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=b4fc12aa8f9f7c8bde267a95aefaec1f&em_cnt=352332
Wenn wir das weiter im "Namen des Volkes" unwidersprochen hinnehmen, dann wachen wir in einer Richterdiktatur auf! Richter durfen in diesem Land ohne Rechenschaftslegung alles. Denkt an des "Koran-Urteil" in Frankfurt. Die "Neue Richtervereinigung" findet es zwar auch nicht so gut, wenn die Frankfurter Richterin den Koran über unserer Gesetze stellt, aber es ist nach der NRV ihr gutes Recht wegen Art. 97. GG " Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen" – nur dem Gesetz unterworfen heisst für einige richter sicherlich auch in Deutschland dem Koran unterworfen!! Darum darf laut Neue Richtervereinigung die Frankfurter Richerin nicht zur Rechenschaft gezogen werden??Richter dürfen auf Lebzeiten auch soviel Unsinn machen und der Demokratie schaden, wie sie wollen.
Schreibt an das Landgericht OLG Naumburg, an die Rechtsausschüsse der regierenden und opponierenden Pateien, fordert die Verantwortlichen auf, die drei Richter für ihre Untaten zur Rechenschaft zu ziehen. Schreibt an Minister Banzer in Hessen, dass die Richterin, die den Koran über unsere Gesetze stellen, in der Justiz nicht zu suchen hat, weil die Einsicht in ein demokratisches Rechtssystem entweder nie vorhanden war, oder verloren gegengen ist. (Wer sagt denn, dass ein Mensch, nur weil er zum Richter berufen ist, sich nicht im laufe seines Lebens auch zur Uneinsichtigkeit verändern kann?) Welch einen Schaden richten Richter und Staatsanwälte an, die ihrer Aufgaben nicht gewachsen sind!
In Hessen haben sich die Freien Wähler des Themas angenommen. Organisiert in euren Bundesländern eine politische Front gegen eine sich der Kontrolle entziehende Justiz. Immernoch sind wir es, in deren Namen geurteilt wird. Ich möchte meinen Namen nicht von unausgewogenen Urteilen und Rechtsübertretungen beschmutzt wissen!
Mit einzelnen Beschimpfungen der Verantwortlichen erreicht ihr nur eine Beleidigungsklage
(Beleidigungsklagen machen bei Strafprozessen 20% in Deutschland aus -im vereinigten Königreich England waren es in 2006 gerade mal ein Fall!-, dafür kann die deutsche Justiz bei schweren Delikten manchmel ihrer Justizgewährungspflicht wegen "Überlastung" nicht nachkommen!!!)
"Demokratischer Rechtsstaat" ist ein Titel den wir verteidigen und manchmal auch wieder zurück erobern müssen. Also ran an die Parteien.
Vätervereine, wie VafK und pappa.com beobachten sehr genau die Entwicklung, ob diese Richter angeklagt werden. Würden sie nicht angeklagt werden, dann hätte es fatale Folgen für Demokratie und Rechtsstaat und jeder Richter bzw. Richterin dann ein Urteil aus reiner Willkür und Rechtsbeugung fällen könnte, ohne Angeklagt zu werden. Die Konsequenz wäre wahrscheinlich für viele Männer, niemals in Deutschland ein Kind zu zeugen, weil das Unrecht vorprogrammiert ist.
Gut wenn die Vätervereine den Juristen auf die Finger schauen. Leider gibt es noch viel mehr juristisches Unrecht, verursacht von Juristen, die mit Steuergeldern bezahlt werden.
Weil das ein grundlegendes Thema ist, was wir – das Volk – in die Hand nehmen müssen, haben die "Freien Wähler Hessen" das unter dem Stichwort "Innere Sicherheit und Justiz" in ihre Leitlinien zur Hessenwahl am 27.01.2008 aufgenommen. Die HU- Marburg und HU-Frankfurt planen im Herbst Foren, in denen die Bürger den Politikern der Parteien Fragen zur Justiz stellen werden.
Ich werde die Termine bekannt geben.
Wir müssen am einzelnen Fall arbeiten, aber in die politische Diskussion müssen wir uns mit den Ursachen für den vorkommenden Rechtsmissbrauch unserer Justiz auseinander setzen. Auf unserer Seite sich auch anerkannt Rechtswissenschaftler. Das Potential ist da!
Ich bin sicher, wenn wir die Bürger, die eine Veränderung in der gerichtlichen Praxis wünschen a l l e zusammenführen, können wir unserem Land einen guten Dienst tun!
Quo vadis, Justitia?
Eisenach, 23.09.2007: Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Denn diese Richter sollen im Fall Görgülü durch wiederholte Missachtung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts Recht gebeugt haben. Würde dieser Vorwurf bestätigt werden, würde feststehen, dass die angeklagten Richter ein Verbrechen begangen hätten.
Doch das Landgericht Halle hat beschlossen, die Anklage nicht zu eröffnen, weshalb nun ausgerechnet das OLG Naumburg über diesen Nichteröffnungsbeschluss als Rechtsbehelfsgericht zu entscheiden hat. Es stellt sich daher die Frage, ob die Strafrichter des OLG Naumburg ihre Kollegen vom 14. Familiensenat desselben Gerichts zur Verantwortung ziehen. Dies würde schließlich zur Folge haben, dass die angeklagten Richter im Falle ihrer Verurteilung neben ihrer Strafe erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen zu tragen hätten.
Die Anklageeröffnung und Verurteilung der drei Richter, denen das Bundesverfassungsgericht in das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR „nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt“ haben; es sei ein „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ vorliegend (siehe: BVerfG, NJW 2005, 2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar „Wenn der Rechtssaat seine Unschuld verliert“ (siehe: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746) davon, dass eine vergleichbare Herausforderung der „Autorität des Rechts bisher nur einmal“ erfolgt sei, nämlich „von der RAF“. Es gebe allerdings einen bedeutenden Unterschied: „Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“
Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält. „Diese Apathie“ sei „kein gutes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“ (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).
Selbst wenn man obige Vergleiche als weit hergeholt empfinden mag, so wird die Unzufriedenheit auch des akademischen Teils der Bevölkerung insbesondere an der mit dem Fall Görgülü befassten Justiz überdeutlich. Der Glaube und das Vertrauen an Recht und Gerechtigkeit beginnt zu bröckeln! Dies sollten sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde befassten Strafrichter des OLG Naumburg verdeutlichen.
Der drohende Vertrauensverlust ist nur dadurch aufzuhalten, wenn Recht und Gesetz auch gegen solche Richter zur Anwendung kommt, die im Verdacht stehen, statt Recht ganz bewusst Unrecht sprechen und gesprochen zu haben. Denn nur dann funktioniert die demokratische Gewaltenteilung uneingeschränkt und kann der Rechtsfrieden gesichert werden. Der Fall Görgülü ist leider nur die Spitze des Eisbergs familienrechtlicher Entscheidungen, die richterliche Rechtsbeugung besorgen lassen. Deswegen muss jedem Richter verdeutlicht werden, dass seine richterliche Macht gesetzeskonform angewendet werden muss, weil er andernfalls mit empfindlichen Mitteln zur Verantwortung gezogen werden kann. Die gesetzeskonforme strafrechtliche Aufarbeitung des Falls Görgülü stellt eine Chance dar, richterliche Willkür, wie sie im Fall Görgülü durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt worden war, erfolgreich einzuschränken, vielleicht sogar zu beenden.
Deswegen appelliert der Väteraufbruch für Kinder e. V. an die mit dem Fall Görgülü befassten Strafrichter des OLG Naumburg, sich nicht ebenfalls dem Verdacht der Rechtsbeugung auszusetzen, in dem sie den Nichtzulassungsbeschluss des Landgerichts Halle bestätigen. Der Schaden, der durch den Vertrauensverlust der Bevölkerung an der Rechtsstaatlichkeit der deutschen Justiz entstehen würde, wäre erheblich und nachhaltig. Dies rechtfertigt nicht den Schutz dreier Richter, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR teilweise mehrfach ignoriert und in einem Fall „in ihr Gegenteil verkehrt“ haben sollen.
Rechtsanwalt Marcus Gnau
Bundesvorstand
Autor: Väteraufbruch für Kinder e.V.
Quelle:
http://www.umweltjournal.de/fp/archiv/AFA_familienrecht/13017.php
Es ist schlimm, dass ein Strafsenat des OLG entscheiden muss. Wird eröffnet, ist die Situation im recht kleinen OLG nicht sehr angenehm. Wird nicht eröffnet, gibt es den Krähenspruch. Schuld ist das Justizministerium, das durch einen Staatsvertrag schon längst dafür hätte sorgen können, dass in solchen Fällen das OLG eines anderen Landes entscheidet.
Im Übrigen unterstütze ich den Zeugungsstreik der nichtehelichen Väter, denn Deutschland braucht nichteheliche Väter so sehr wie Krebs,Terrorismus und höhere Bahnpreise.
@anonymer Richter, ich werde in Deutschland weder Heiraten, noch eine Familie gründen wollen, den Grund kannst du vom Zitat eines Richters sehen!
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997
http://www.pappa.com/faelle/index.htm
http://www.pappa.com ist eines von vielen Foren. In Frankfurt hatte der LSVD-Hessen zu dem Thema "Gleiches Recht für alle?" am 15.10.07 Frau Zypries eingeladen und die Veranstaltung für jeden interessierten Bürger geöffnet. Es sind weit mehr Rechtsinteressierte gekommen, als der Raum fassen konnte. Die Veranstaltung verlief gut organisiert.
Meine Frage an Frau Zypries lautete: " Wie garantiert das Bundesjustizministerium die Anbindung der Richterschaft an Recht und Gesetz." Das Thema, das sehr viele Justizgeschädigte interessiert. Frau Zypries antwortete etwas ausweichend mit dem Hinweis auf den Föderalismus und betonte die Gewaltenteilung. Dass die Gewaltenteilung nicht vollzogen ist, sondern Richter von den Justizministern der Länder meist nach Parteibuch gewählt werden und mit ihrer beruflichen Weiterentwicklung weiterhin von der Exekutive abhängig sind, hat sie nicht gesagt. Ich interpretiere die Möglichkeit der Richter, ihre Macht beliebig zu mißbrauchen, als eine Entschädigung der Richter von der Exekutive für ihre Bevormundung durch die Justizministerien der Länder.
Wir könnendie unhaltbaren Zustände – siehe http://www.pappa.com/faelle nur zukünftig verringern, indem wir weiter Druck aufbauen. Glaubt mir, jede demokratische Aktion ist ein kleiner Schritt für eine bessere Justiz. Zur besseren Justiz gehören auch die Rahmenbedingungen, in denen die Gerichte (Richter/ Staatsanwälte) arbeiten müssen.
Eine gute Adresse im Internet dazu ist auch die ehemlaige BVerfG-Richterin und jetzige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Frau Renate Jäger.
Die Freien Wähler Hessens z.B. fordern Richterwahl auf Zeit, auch um den enormen Verschleiß der Richterpersönlichkeiten in ihrem Berufsleben zu begrenzen
In deutschen Bundesländern entscheiden die Justizminister über Auswahl, Anstellung und Beförderung von Richtern – zumeist allein, selten in einer für sie je nach Bundesland mehr oder weniger verbindlichen Zusammenarbeit mit Mitwirkungsgremien. In Deutschland führen Minister die oberste Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter.
Quelle: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm
Wenn man in Deutschland nach der Gewaltentrennung fragt wird man auf das Grundgesetz hingewiesen. Dabei ist die Forderung der Verwirklichung des Grundgesetzes so alt wie das Grundgesetz selber:
Schon der 40. Deutschen Juristentages 1953 hat diese Verwirklichung des Grundgesetzes angemahnt (Anlage 5):
II.
Gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern, sind notwendig zur Durchführung des Grundgesetzes.
Wann wird Deutschland eine Demokratie die aus leeren Phrasen besteht, zu einer Demokratie in der das Grundgesetz verwirklicht wird?
Walter Keim
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/index_de.htm
Ca. 70% aller Richter haben ein Parteibuch…
Bruno, den Richtern eine Parteizugehörigkeit und eine Weltanschauung zu verbieten, solange diese demokratisch ist, halte ich für einen Eingriff in die intimsten Rechte eines Menschen.
Wir sollten sie nur auf Recht und Gesetz verpflichten und sie zur Verantwortung ziehen, wenn sie ihre richterliche Unabhängikeit ÜBER Recht und Gesetz stellen.
Dazu gehören natürlich auch, dass die Voraussetzungen für eine qualifizierte Rechtsprechung geschaffen werden. Derzeit ist immer nur abgebaut worden und das zurückbleibende Chaos mussten die Juristen irgendwie verkraften. Sie haben es nicht verkraftet, wie die Realität uns zeigt.
># 84 anonymer Richter meint: (28.3.2007 um 08:51)
>
>Eine gerichtliche Entscheidung ist der auf staatlicher
>Macht beruhende Abschluss der im Verfahren geführten
>Diskussion. Das Ergebnis kann wie jede staatliche
>Entscheidung k r i t i s i e r t werden, aber nicht
>mehr diskutiert.
Lieber anonyme Richter, bitte verkenne nicht, daß über Art. 20 Abs. 4 GG als ultima ratiod und unter sehr, sehr begrenzten Voraussetzungen auch eine staatliche Entscheidung diskutiert werden kann. Leider sind wir Deutschen im Allgemeinen zu brav dafür, weshalb die schwarzen Schafe deiner Zunft ihr Unwesen trieben, treiben und wohl auch in Zukunft ungehindert treiben werden.
mfg
dein Art. 20 Abs. 4 GG