Huberdiepolter
Stefan Niggemeier hat sich die “tagesaktuelle” Kommerzseite first.info von Dr. Frank Huber etwas näher angesehen. Oder besser gesagt: sie auf Änderungen in den letzten Monaten geprüft.
Die geradezu klinische, mit Belegen unterfütterte Untersuchung (Tatsachenbehauptungen! Bildzitate!) möchte Dr. Huber jetzt gelöscht haben. Sonst, ja sonst lässt er einen Anwalt prüfen, ob Stefan Niggemeier gegen Urheber-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht verstößt.
Hoppla, wäre es andersrum nicht besser? Erst prüfen und dann poltern. Obwohl, geht auch nicht. Dann wäre nämlich das Poltern ausgefallen…
Interessantes Urteil zum Äußerungsrecht: Bezeichnung von Bettina Röhl als «Terroristentochter» kann zulässig sein
Das liebe ich so am Internet: Heute kann sich jeder für ein Taschengeld
zum Vollhorst machenmit all seinen Qualitäten, Kenntnissen und Fertigkeiten präsentieren…Und das Beste: Dank Google-Cache und Co. werden sich auch noch spätere Generationen an den Fähigkeiten der Altvorderen erfreuen. ("Weißt Du noch? Damals mit Ebay und Craigslist?")
Echte Gorilla-Marketing, was der Huber da macht.
@4: Das finde ich nicht besonders abwegig. Einem Mandanten, dessen Mutter in der Jugend dem käuflichen Gewerbe nachging, würde ich auch eine Klage gegen die Bezeichnung "Hurensohn" empfehlen. Und auch ohne die Einkleidung in dieses gängige Scimpfwort könnte er sich gegen die Tatsachenbehauptung wehren, also auch gegen die Aussage: "Sie sind die Tochter einer Prostituierten".
Warum? Weil nicht jede wahre Tatsachenbehauptung auch beliebig oft und im beliebigen Abstand zur Tatsache legal wiederholbar ist, wie das BVerfG festgestellt hat in der Entscheidung BVerfGE 35, 202 – Lebach.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebach-Urteil
natürlich @ 3, nicht 4.
Hubers Frank kommt mir vor wie Trollboy Corsten – nur mit größerem Wortschatz, besserer Orthographie und Grammatik.
@ Nr. 4 (Nils G.):
Wahrscheinlich haben Sie recht, dass es so ist. Ich halte es für falsch.
Während die Opfer ein Leben lang mit den Folgen der Tat "konfrontiert" werden (fragen Sie mal Richard Oetker oder Jan Philipp Reemtsma, wie sie sich fühlen) oder gar ihr Leben lassen mussten (Jakob von Metzler) sollen die Täter nach relativ kurzer Zeit sich nichts mehr vorhalten lassen müssen?
Ich habe extra nur prominente und wohlhabende Opfernamen genannt. Was ist mit den Opfern, die nicht "nur" seelisch leiden oder "nur" tot sind, denen (oder ihren Angehörigen) die Tat auch noch in existenzielle Nöte gebracht haben?
Wie gesagt: Ich finde, dass ganze Abgemahne, Herumgeseiere und nicht zu dem stehen zu wollen, was tatsächlich war, widerwärtig.
… sollen die Täter nach relativ kurzer Zeit sich nichts mehr vorhalten lassen müssen?
Und die Tochter eines Terroristen ist warum genau ein "Täter"? Sippenhaft, oder wie?
@ Nr. 8: Macht Spaß, einen mißverstehen zu wollen, gell?
Die Tochter einer Terroristin ist dadurch kein Täter (von bösen Worten gibt es ja keine weibliche Form), sondern eine Terroristentochter – natürlich nicht ausschließlich, man muss es ihr auch nicht alle Nase lang unter dieselbe reiben.
Unser Ex-Kanzler ist in diesem Sinne auch kein Täter, trotzdem war sein Verhalten teilweise an den Haaren herbeigezogen.
Sigi "Popbeauftragter" Gabriel hat genauso interessante Rechtsauffassungen und dazu noch eine Anwältin, die in einem "Internetverfahren" freimütig zugegeben haben soll, nicht zu wissen was ein Wiki ist.
Und diese Leute bereiten den Entführern, Vergewaltigern und Mördern den Boden, dass die dann genauso ihre Persönlichkeitsrechte "verteidigen".
Mich kotzt das an. Eenn dann auch noch solche Leute wie sie von Sippenhaft reden, dann schüttelt es mich noch mehr.