Huberdiepolter

Stefan Niggemeier hat sich die „tagesaktuelle“ Kommerzseite first.info von Dr. Frank Huber etwas näher angesehen. Oder besser gesagt: sie auf Änderungen in den letzten Monaten geprüft.

Die geradezu klinische, mit Belegen unterfütterte Untersuchung (Tatsachenbehauptungen! Bildzitate!) möchte Dr. Huber jetzt gelöscht haben. Sonst, ja sonst lässt er einen Anwalt prüfen, ob Stefan Niggemeier gegen Urheber-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht verstößt.

Hoppla, wäre es andersrum nicht besser? Erst prüfen und dann poltern. Obwohl, geht auch nicht. Dann wäre nämlich das Poltern ausgefallen…

Interessantes Urteil zum Äußerungsrecht: Bezeichnung von Bettina Röhl als «Terroristentochter» kann zulässig sein