Aus einem Prozessbericht:
Der Staatsanwalt bezeichnete den bereits wegen Drogenhandel vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mann als „Berufsverbrecher … Es gibt andere Länder, da würde er für den Rest seines Lebens im Gefängnis verschwinden oder sogar hingerichtet werden“, betonte der Anklagevertreter.
Staatsanwälte sollten an sich nur Argumente in ihr Plädoyer einfließen lassen, die Bedeutung für die Strafzumessung haben. Ob jemandem in einem anderen Land eine höhere Strafe drohte, gehört nun wirklich nicht dazu.
Vielleicht sollte ich mich mal hinstellen und in einer Haschisch-Sache die Strafe mit dem Hinweis runterdefinieren, dass so was in den Niederlanden keinen interessiert. Das Gesicht des Anklägers möchte ich sehen, das des Richters auch.
Andererseits ist es natürlich nicht verboten, ein Plädoyer mit blumigen Anmerkungen zu schmücken. Auch wenn’s nicht unbedingt zum Image der objektivsten Behörde der Welt passt.
Aus einem Prozessbericht:
Der Staatsanwalt bezeichnete den bereits wegen Drogenhandel vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mann als „Berufsverbrecher ... Es gibt andere Länder, da würde er für den Rest seines Lebens im Gefängnis verschwinden oder sogar hingerichtet werden“, betonte der Anklagevertreter.
Staatsanwälte sollten an sich nur Argumente in ihr Plädoyer einfließen lassen, die Bedeutung für die Strafzumessung haben. Ob jemandem in einem anderen Land eine höhere Strafe drohte, gehört nun wirklich nicht dazu.
Vielleicht sollte ich mich mal hinstellen und in einer Haschisch-Sache die Strafe mit dem Hinweis runterdefinieren, dass so was in den Niederlanden keinen interessiert. Das Gesicht des Anklägers möchte ich sehen, das des Richters auch.
Andererseits ist es natürlich nicht verboten, ein Plädoyer mit blumigen Anmerkungen zu schmücken. Auch wenn's nicht unbedingt zum Image der objektivsten Behörde der Welt passt.
Als Referendar in der Sitzungsvertretung wären mir für solche Sprüche (zurecht) die Ohren lang gezogen worden.
Merke gut: Den DICKEN Bock schießt immer der OBERförster!
Verkehrte Welt oder die Wahrnehmungsstörungen des Herrn V.
Da wird ein Prozessbericht zitiert und ein "angeblicher" Missstand angeprangert. Dabei sieht es in Wirklichkeit so aus, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in aller Regel sachlich plädiert, während Verteidiger oftmals dazu neigen, im Plädoyer "so richtig vom Leder zu ziehen." Jedenfalls kommt derartiges Verhalten bei Verteidigern häufiger vor als bei Staatsanwälten.
Außerdem: Ich finde gerade im Plädoyer sollte man deutliche Worte finden, die der Angeklagte auch versteht. So kann die Bezeichnung "Berufsverbrecher" meiner Ansicht nach durchaus angemessen sein. Den Hinweis auf die Strafbarkeit im Ausland halte ich dagegen für nicht sonderlich glücklich. BTW: Den Vergleich mit den Niederlanden in BtM – Sachen habe ich tatsächlich schon von einigen Verteidigern gehört.
@ RKS: Wieso Ausland?
Art. 21 Abs. I der Hessischen Verfassung:
"(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden."
(Ja, ja, ich weiß, Art. 102, 31 GG, aber immerhin :-)
@ RKS:
"Den Hinweis auf die Strafbarkeit im Ausland halte ich dagegen für nicht sonderlich glücklich."
Genau so sehe ich das auch. Und nichts anderes steht in meinem Beitrag. Außerdem dürfte man nach Ihrer Logik nicht über ein in Deutschland verhungertes Kind schreiben, weil in Afrika mehr Kinder verhungern.
@ 5:
Die Textstellen "Staatsanwälte sollten an sich…" und "Auch wenn’s nicht unbedingt zum Image der objektivsten Behörde der Welt passt" sprechen für Verallgemeinerung. Ihr Text soll doch eine Botschaft enthalten, die über den Einzelfall hinausgeht.
Bei allem Respekt: Der Vergleich mit den verhungerten Kindern ist ziemlich daneben.
@6
Die Textstelle "Staatsanwälte sollten an sich…" ist mitnichten eine Verallgemeinerung, sondern nur auf Staatsanwälte bezogen. Es gibt doch für jeden Berufsstand gewisse Grundregeln, die nichts mit Verallgemeinerungen zu tun haben.
Außerdem ist der Vergleich mit den verhungernden Kindern nicht daneben, sondern nur eine Zuspitzung, die, wenn es so weitergeht in einiger gar nicht mal so abwegig ist.
also, den hinweis auf nicht rechtsstaatliche sanktionsmaßnahmen anderer länder finde ich schon ziemlich daneben. das klingt ja fast danach, dass der staatsdiener es bedauert, an die fesseln des rechtsstaats gebunden zu sein und viel lieber wie der herr freisler seinerzeit durchgreifen würde.
im plädoyer allerdings auf den üblichen substanzgebrauch anderer kulturkreise hinzuweisen finde ich gar nicht so abwegig. ich denke sogar, dass ein guter verteidiger durchaus zur sprache bringen MUSS, dass es sich z.b. bei kath um ein in somalia durchaus übliches genussmittel handelt, wenn er einen konusmenten aus dem dortigen kulturkreis vertritt. dies zeigt zum einen, dass der mdt. ein nur eingeschränktes bewusstsein von der strafwürdigkeit seines handelns hat, zum anderen dass die substanz sooo gefährlich vielleicht doch nicht ist.
@6 und @7:
“Staatsanwälte sollten an sich…” ist m.E. eine allgemeine, auf (alle) Staatsanwälte bezogene Aussage, die auf diesen speziellen Staatsanwalt nun nicht so ganz ganz zweifelsfrei zutrifft.
Was den Vergleich mit dem Kind angeht: Dieser ergibt sich, wenn man die Argumentation dieses Staatsanwaltes auf einen anderen Fall anwendet; was verdeutlicht, dass diese Aussage nicht ganz unproblematisch ist.
Allerdings kann ich nicht erkennen, dass 3 sich diese Aussage des Staatsanwaltes zu eigen macht (auch, wenn der einleitende Satz m.E. prokativ ist).
@Anonymus
ja, richtig "Staatsanwälte sollten an sich" ist eine auf alle Staatsanwälte bezogene Aussage bzw. hier ein Apell an angemessenes Verhalten, aber keine Verallgemeinerung, darum ging es mir.
@3 RKS
Die Bezeichnung 'Berufsverbrecher' so unlogisch wie die Aussage "'Beruf' kommt von 'Berufung'".
Deutliche Worte im Plädoyer, die der Angeklagte auch versteht? Was passiert eigentlich einem Angeklagten, wenn er sich einer Sprache bedient, die er versteht und den Staatsanwalt mit 'Du Hornochse' anspricht? Ist nicht so gut? Wird etwa mit zweierlei Maß gemessen? Jemand ist evtl. ein Verbrecher, wenn er von einem Gericht verurteilt ist, der Staatsanwalt kann ohne Urteil ein Hornochse sein…
@4: Von NRW aus betrachtet *ist* Hessen "Ausland" ;)
@12 (Fred):
Das erinnert mich daran, dass ich noch vor Jahresende bei der Hessischen Botschaft mein Visum für NRW verlängern lassen muss – Danke!
@Thema:
Staatsanwälte, die sich so gut im Rechtssystem "anderer Länder" auskennen, sollten, bevor sie hier in Verhandlungen darüber referieren, einmal überlegen, ob sie nicht in einem dieser Länder ihre Tätigkeit fortsetzen sollten.
Sonst sind unsere Schwerverbrecher ja noch am Ende glücklich, wenn sie "nur" 20 Jahre einfahren… und verzichten auf alle Versuche, mit guter Führung früher freizukommen. Das würde etliche Psychologen arbeitslos machen und erhebliche Überbelegungsprobleme verursachen.
@12: Hessen ist "Gollum-Land"! Allein daher ist es schon Ausland … genau wie die Heimat von Michael Mittermeier! :)
@4. Alle Artikel (ab 21) im GG können mit 2/3 Mehrheit geändert werden.
Artikel 102 neu:
Die Todesstrafe ist "Mittel der Rechtspflege".
Also vielleicht "Hessen vorn".
@15: stimmt zweifach nicht.
1. Nach nahezu einhelliger Ansicht verstieße die Wiedereinführung der Todesstrafe durch Änderung/Abschaffung von Art. 102 GG gegen die Grundsätze des Art. 1 GG und wäre deshalb gem. Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig.
2. Auch die Artikel vor Art. 21 GG können geändert werden.