Woanders ist es schlimmer

Aus einem Prozessbericht:

Der Staatsanwalt bezeichnete den bereits wegen Drogenhandel vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mann als „Berufsverbrecher … Es gibt andere Länder, da würde er für den Rest seines Lebens im Gefängnis verschwinden oder sogar hingerichtet werden“, betonte der Anklagevertreter.

Staatsanwälte sollten an sich nur Argumente in ihr Plädoyer einfließen lassen, die Bedeutung für die Strafzumessung haben. Ob jemandem in einem anderen Land eine höhere Strafe drohte, gehört nun wirklich nicht dazu.

Vielleicht sollte ich mich mal hinstellen und in einer Haschisch-Sache die Strafe mit dem Hinweis runterdefinieren, dass so was in den Niederlanden keinen interessiert. Das Gesicht des Anklägers möchte ich sehen, das des Richters auch.

Andererseits ist es natürlich nicht verboten, ein Plädoyer mit blumigen Anmerkungen zu schmücken. Auch wenn’s nicht unbedingt zum Image der objektivsten Behörde der Welt passt.