Abmahnsport als Königsdisziplin
Die Abmahnung des Deutschen Olympischen Sportbundes gegen das Saftblog war weit weniger erfolgreich, als es sich der Verband wohl gewünscht hätte. Offensichtlich hat der DOSB eingesehen, dass die Verwendung der Begriffe “Olympiade” und “olympisch” in einem sachlichen Bericht auch auf einer kommerziellen Internetseite das Olympiaschutzgesetz nicht verletzt. Im Saftblog heißt es jedenfalls, der DOSB stoße sich nicht mehr hieran.
Die ungenehmigte Abbildung der olympischen Ringe war nach geltender Rechtslage nicht in Ordnung, das war klar. Ich nehme an, die jetzt unterzeichnete Unterlassungserklärung bezieht sich hierauf. Die Anwaltsrechnung soll sich um 90 % verringert haben. Ein schöner Erfolg für die Kelterei Walther und ihren Anwalt. Eine Blamage für den DOSB, aber das hat man von juristischer Kraftmeierei.
Erneut kein gutes Licht auf den DOSB wirft allerdings die Bedingung, dass Walthers eine Stellungnahme zu der Sache veröffentlichen. Der “Textvorschlag” des DOSB zeigt jedenfalls das Bestreben, sich PR-mäßig reinzuwaschen. Bemerkenswert finde ich den wiederholten Hinweis, dass die Anwälte des DOSB eine Einzelfallanalyse erst vornehmen, wenn sie a) die Abmahnung geschickt und b) sich der Abgemahnte bei ihnen gemeldet hat. An sich ist so ein Verhalten ein gewichtiges Indiz für Massenabmahnungen. Die sind unzulässig. Aber lassen wir das…
… jedoch könnte vielleicht noch jemand schnell dem DOSB erklären, dass er keine “Marke” besitzt. Vielleicht hat er bald auch nicht mehr den Schutz des Sondergesetzes auf seiner Seite. Gegen das nach der gescheiterten Leipzig-Bewerbung sinnlose Olympiaschutzgesetz läuft ja bereits eine eine entsprechende Petition..
Weder der olympische Gedanke noch die olympischen Ringe gehören in die Hände von Geschäftemachern (größtes Argument im Abmahnschreiben war der Ausfall von Lizenzgebühren) und staubtrockenen Funktionären, die aus dem Abmahnsport (17 Seiten!) offensichtlich erheblichen Lustgewinn ziehen. Schon deshalb kann man der Petition nur Erfolg wünschen.
Bin ich der einzige, der völlig fassungslos nach Atem ringt?
@Stefan: Nee, die anderen japsen noch und können nicht schreiben
Inwiefern könnte in diesem Olympiaschutzgesetz auch Verstoß gegen das Verbot von Einzelfallgesetzen gemäß Art. 19 I GG gesehen werden? Immerhin gibt ein Gesetz einer speziellen (privatrechtlichen) Organisation besondere und besonders weitgehende Rechte.
"An sich ist so ein Verhalten ein gewichtiges Indiz für Massenabmahnungen. Die sind unzulässig. Aber lassen wir das…"
Das sind sie in der Tat (ob das geschriebene ein Indiz dafür ist, lasse ich mal offen).
In der Aussage steckt IMHO noch größerer Sprengstoff drin, der weit lauter knallen kann.
@Lutz: BVerfGE 10, 234 Abs. 43: "Bei der Prüfung, ob eine Norm ein Individualgesetz oder einen allgemeinen Rechtssatz darstellt, ist zunächst ihr Inhalt durch Auslegung zu ermitteln. Wie das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat (BVerfGE 1, 299 [312]), ist für die Auslegung einer Vorschrift der in ihr zum Ausdruck kommende, objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist. Die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder ist nicht entscheidend. Wie bereits ausgeführt, beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 8 StFG keinesfalls darauf, lediglich in den Fällen des "Platow- Komplexes" Straffreiheit zu verschaffen; vielmehr kommt der zur Nachprüfung gestellten Straffreiheitsnorm nach ihrem Inhalt die Fähigkeit zu, unbestimmt viele weitere Sachverhalte zu erfassen."
Vom OlympiaSchG werden eine Vielzahl von Sachverhalten erfasst und damit ist es kein Einzelfallgesetz (aber IMHO aus anderen Gründen Verfassungswidrig)
Wenn das mit dem Abmahnen so weiter geht macht das BLoggen ja bald schon keinen Spass mehr :-/(.
Wir haben auch gerade ein riesiges Problem. Unser Autoblog wurde heute direkt nach China vorgeladen, da wir einen Bericht aus dem Spiegel zum Thema "Produkt-Piraterie" zitierten:-(