StudiVZ: Lizenz zum Schnüffeln
Haben Sie gedacht, die Vertragsstrafendrohung gegen jeden (!) Nutzer ist das Brutalste, was StudiVZ seinen Kunden antun kann?
Dann schauen Sie mal, was die Datenschutz-Erklärung der Studentenplattform zum integrierten Message-Dienst sagt (Punkt Nachrichtendienst):
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass studiVZ Mitarbeiter in Extremfällen, in denen der akute Verdacht besteht, dass die AGB nicht eingehalten werden oder unzulässige Inhalte über die Plattform verbreitet werden, diese Nachrichten einsehen können.
Das Mailsystem macht StudiVZ zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). § 88 TKG regelt das Fernmeldegeheimnis:
Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.
Eine Kenntnisnahme von Inhalten ist dem Anbieter nur in engen Grenzen gestattet:
Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden.
StudiVZ behält sich vor, wegen jedes Verstoßes (“Extremfall”, was ist das?) gegen die ausufernden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe den gestrigen Beitrag) in den Mails des Nutzers zu schnüffeln. Offensichtlich verkennt die Datenschutz-Erklärung die Reichweite der gesetzlichen Ausnahmeregelung. Mit der “geschäftsmäßigen Erbringung der Telekommunikationsdienste” ist ausschließlich das betreffende Mailsystem gemeint – nicht die Plattform insgesamt.
Ein möglicher Verstoß gegen die AGB, der sich überhaupt nicht auf das Mailsystem auswirkt, rechtfertigt den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis nicht. Schnüffelt StudiVZ also zum Beispiel wegen einer vermeintlichen Doppelanmeldung in den Mails oder geht man der Frage nach, ob der Nutzer überhaupt mal an einer Uni eingeschrieben war, verstieße das gegen das Fernmeldegeheimnis. Gleiches gilt für die weitaus meisten Punkte in den AGB, denn diese haben überhaupt keinen direkten Bezug zum “Nachrichtendienst”.
Sollte StudiVZ tatsächlich von der Datenschutz-Erklärung Gebrauch machen und im dort dargelegten Sinne schnüffeln, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Auf die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
ui, da sehen die Damen und Herren von studivz ja mal wieder hochprofessionell aus. wo doch der laden so teuer war.
Es wird wirklich immer besser – ich werde meinen Account löschen (oder zuerst den AGB widersprechen und sehen was passiert).
Spielt es eine Rolle, ob es sich um einen echten Maildienst oder ein portal-internes Nachrichtensystem handelt?
5 Jahre Gefängnis, dass ich nicht lache. Angesichts des Vermögens der ehrenwerten Herren müssten die sich schon einiges mehr leisten um auch nur einen Tag im Gefängnis zu landen.
:-))
Anhand der Pannen und Peinlichkeiten keimt in mir so langsam den Verdacht, dass es der Blogoria gelungen ist, ein Fake an zentraler Stelle im System des studiVZ zu plazieren.
ob der nächste GAU die vorherigen toppen wird?
*grööhl*
Naja. Seien wir doch mal ehrlich. So gut wie jeder Internetdienst wird sich hemmungslos private Daten seiner Nutzer ansehen, wenn er vermutet, daß dort Mißbrauch betrieben wird. StudiVZ ist nur so doof, das in seinen Datenschutzbestimmungen zuzugeben.
Naja, das ist ja schon fast Standard, ICQ erlaubt sich nicht nur die Nachrichten zu durchforsten sondern will auch die Verwertungsrechte an den Nachrichten besitzen.
*Googlemail* druchsucht auch um passend Werbung zu schalten.
Der einzige Unterschied ist das StudiVZ in Deutschland sitzt und sowas wohl nicht so einfach darf, Lösung wäre vieleicht die Überwachung zu Outsourcen.
Aber aufregen tut sich darüber wohl niemand. Die Dienste werden ja schlieslich reichlich Benutzt.
Standard ist leider, dass dies scheinbar keinen der Nutzer aufregt, dass man seine privaten Nachrichten ungestraft (!) liest.
Ich habe es allerdings selbst erlebt, wie bei einem bekannten deutschen Maildienst kurzfristig die Hölle losbrach, als intern Gerüchte aufkamen, die Server-Admins würden sich in der Nachtschicht einen Spass daraus machen, in User-Mails zu stöbern. SOWAS kann nicht nur entsprechende gesetzliche Strafen nach sich ziehen, sondern auch massiv schlechte Presse machen, über die sich die Konkurrenz natürlich freut.
Doch wenn es den Nutzer nicht juckt, dass hier Firmenangestellte in privaten Nachrichten herumwühlen … mei, man soll die Menschen nicht zum ihrem Glück zwingen ;)
Ihr glaubt doch nicht wirklich dass die Administratoren dort (oder bei ähnlichen Seiten) nie gucken was da so an Nachrichten durch die Datenbanken geht. Gerade bei solchen Vögeln wie da von StudiVZ. Ich kann mir gut vorstellen wie sich da über die User Beömmelt wird.
Nunja nsich ist es sicher richtig sowas zu verbieten, aber ehrlich gesagt ist es mir beim studivz schnuppe. Meine "persönlichen daten" (vorname, nachname, email-adresse und Adresse) sind an ca 356646 stellen hinterlegt. die einzige zusatzinfo zum telefonbuch ist meine public-email, auf der ich eh nur spam und phishing kriege. Ich nutze die plattform zum chatten, spammen, lästern und verabredungen treffen….WENN das die jungs vom studivz tatsächlich interssiert sind sie herzlich eingeladen vorbeizukommen und mitzufeiern.
Wirklich private (in sinne von "darf nicht jeder wissen") bzw. geschäftliche sachen mache ich garantiert NICHT über ein solches portal.
… und was ist wenn jemand anderes eine Nachricht an Dich
schreibt, wo was wirklich privates drinsteht?
Funktioniert zufällig bei jemandem folgende Seite?
http://www.studivz.net/verhaltenskodex.php?t=1
Nun wollte ich mich mal informieren, was die Gangster dann ihrerseits beisteuern, aber scheinbar…nichts!
@12, G:
Nö, die Seite gibt es anscheinend nicht. Falls es Dich aber interesiert: http://www.studivz.net/rules.php
Grüße!
Sehr geehrter Her Vetter,
hiermit möchte ich Sie auf einen besonders schlimmen
Rechtschreibfehler aufmerksam machen!
Es hießt "StasiVZ", nicht etwa "StudiVZ".
MfG
H
A
G
politblog.net/allgemein/s...ert-einfach-nicht-auf.htm
@13 Hootch
Danke! Dachte eigentlich, dass ich unter "Verhaltenskodex" auch Punkte finde, wie sich das StudiVZ gegenüber den Nutzern verhält und nicht wie sich die Nutzer untereinander verhalten sollen.
Und das StudiVZ-Blog scheint es auch nicht mehr zu geben.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86879
Heise sagt:
"[...]
Der StudiVZ-Sprecher entgegnet: „Die Klauseln sind im Übrigen nicht überraschend, weil ausdrücklich in Fettdruck und gesondert auf sie hingewiesen wird und weil das Wort Vertragsstrafenregelung selbst auch gleich am Anfang der gesonderten Klausel hierzu durch Fettdruck deutlich hervorgehoben wird.“
[...]"
Das Statement finde ich wirklich interessant.
In meiner Mail ist NICHTS fett hervorgehoben (Kein Wunder; Ich habe html-Darstellung komplett deaktiviert und bekomme Mails in reinem Textformat, ohne irgendwelchen Schnickschnack).
Außerdem: Ändert das irgendwas an der Geltung, wenn ich in den AGB fett hervorhebe, was unterschrieben wird? Denn in der Regel bedeutet "überraschend" doch, dass ich diese Klausel ohne dass ich die AGB lese nicht erwarten würde. Sprich: Es ist total irrelevant, was IN den AGBs fett hervorgehoben wird.
Besitzt studiVZ irgendetwas, das einer Rechtsabteilung entfernt nahekommt? Oder sitzen da irgendwelche angehenden Jurastudenten neben den BWL-Studenten? Total praktisch. Die einen programmieren Mist, die anderen verzapfen Mist ;)
@ 12: Seite ist nur für registrierte User zugänglich ;)
Das ist der Inhalt:
"Liebe Studis!
Das Thema Datenschutz auf studiVZ ist schon allein durch die Akzeptanz, die unser Verzeichnis mit rund 1,8 Millionen Studenten inzwischen bei euch hat, immer wichtiger geworden.
Wir haben uns hierüber in letzter Zeit sehr viele Gedanken gemacht und euch ein Paket zusammengestellt, das einerseits die Transparenz erhöhen, euch andererseits aber auch mehr Sicherheit auf studiVZ bieten soll.
Dieses Paket besteht aus mehreren Teilen:
Wir haben die AGB erweitert, um euch auf rechtlicher Basis mehr Schutz liefern zu können. Daraus haben wir eine spezielle Datenschutzerklärung ausgegliedert. Damit wollen wir zeigen, wie wichtig uns dieses Thema ist.
In einer speziellen Datenschutz-Information haben wir uns bemüht, euch das rechtliche Kauderwelsch verständlich zusammenzufassen. Hier wollen wir euch klar zeigen, welche eurer Daten von wem einsehbar sind. Hier könnt ihr auch noch einmal, in einem Überblick über die Seite, genau nachlesen, was mit euren Angaben passiert.
Zusätzlich dazu gibt es jetzt den Verhaltenskodex für studiVZ. Im Dezember und Januar habt ihr die einzelnen Teile des Kodex' intensiv diskutiert. Aufgrund der vielen Kommentare konnten wir uns nur ab und zu in die Diskussionen einschalten. Auf jeden Fall haben wir uns in den letzten Wochen durch knapp 600 Seiten an Beiträgen, Hinweisen, Vorschlägen, Kritik und Lob von euch durchgearbeitet.
Dieser Kodex soll in Zukunft die Grundlage für den gegenseitigen Umgang auf studiVZ sein.
In den nächsten Tagen habt ihr noch mal in der eigens dafür gegründeten Gruppe "Unser Verhaltenskodex – Abschlussdiskussion" die Möglichkeit, eure Kommentare und Meinungen zu äußern.
Meldet euch bei uns, wenn ihr Fragen habt. Wir werden uns alle Mühe geben eure Anliegen zeitnah zu beantworten.
Es ist uns wichtig euch die nötige Transparenz bieten zu können, die ihr fordert, insofern sind wir für alle Hinweise dankbar.
Euer studiVZ-Team "
Na hoff ma ma das das dann auch jemand in Anspruch nimmt. Den StA mein ich.
Gut, damit bereue ich die gestrige Löschung meines Accounts schon mal nicht.
Schon nach dem ersten StudiVZ-Gau vor Monaten habe ich den Berliner Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. Immerhin sandte er mir jetzt einen Zwischenbescheid, dass es im Leid tue, dass sich die Bearbeitung verzögere, doch StudiVZ kooperiert mit der Behörde wohl nicht.
Aus den Studi-VZ AGB, neue Fassung:
"7.6 Der Nutzer muss zur Wahrung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses, E-Mails und andere Nachrichten vertraulich behandeln und darf diese deshalb nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen."
Man bildet sich also ein, daß z.B. das Briefgeheimnis es dem rechtmäßigen Empfänger eines Briefes verbiete, diesen anderen zu zeigen. Gleichzeitig erteilt man sich selbst eine Schnüffellizenz. Sehr merkwürdig, das.
Dabei wäre es doch für sie besser, wenn sie in solche Nachrichten vollkommen gesetzeskonform nicht reinschauen würden: Erlangen sie von gewissen Sachverhalten keine Kenntnis müssen sie auch nicht tätig werden…
Die Darlegungen sind zwar im wesentlichen zutreffend; § 206 StGB stellt allerdings das "Schnüffeln" in E-Mails oder wie hier in mit dem internen Nachrichtensystem übertragenen elektronischen Nachrichten *nicht* (!) unter Strafe.
Die einschlägige Tatbestandsalternative (§ 206 Abs. 2 Nr. 1 StGB) bezieht sich ausdrücklich auf verschlossene (!) Sendungen, d.h. nur Sendungen körperlicher Art. Darüber läßt sich im Gegensatz zu § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB m.E. angesichts des Wortlautes auch nicht streiten. Nachdem ein Verstoß gegen die Regelung in § 88 Abs. 2 TKG dort gleichfalls weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit erfasst ist, dürfte dort insoweit eine Strafbarkeitslücke bestehen.
Den Strafverteidiger sollte das allerdings freuen. :)
Für alle die interessiert sind sich abzumelden, hier eine kleine Hilfestellung (LOL): blog.koosishart.de/index....elden-knnen-sondern-mssen
Da hätte ich mehr Angst vor 3. die da mitlesen. So unsicher uns schlampig programiert ist fast kein 2. soziales Netz.
Cool…