StudiVZ trägt fett auf
Theoretisch hätten die Leute bei StudiVZ ja die Möglichkeit, einen Juristen zu befragen. Bevor sie Statements zu ihren neuen AGB abgeben. Wie dieses gegenüber heise online:
Die Klauseln sind im Übrigen nicht überraschend, weil ausdrücklich in Fettdruck und gesondert auf sie hingewiesen wird und weil das Wort Vertragsstrafenregelung selbst auch gleich am Anfang der gesonderten Klausel hierzu durch Fettdruck deutlich hervorgehoben wird.
Der Jurist hätte ihnen erklärt, dass dies mit dem Fettdruck so eine Sache ist und allein die grafische Gestaltung einer Klausel den Überraschungseffekt nicht verhindern kann. Es kommt nämlich auch immer auf den Inhalt an. (Zur Hürde der Unzulässigkeit von Vertragsstrafen gegenüber Verbrauchern und der unangemessenen Benachteiligung ist StudiVZ nichts eingefallen?)
Nun gut, vielleicht ist gerade kein Geld da für juristische Beratung. Oder der Hausanwalt spielt gerade Golf. Dann sollte man wenigstens erwarten, dass die eigenen Behauptungen darauf überprüft werden, ob sie stimmen. Mir haben jetzt schon einige StudiVZ-Nutzer die Mail mit den neuen AGB weitergeleitet. Mit dem übereinstimmenden Befund:
Dort ist gar nichts fett gedruckt.
In den AGB auf der StudiVZ-Website sind jedenfalls die fraglichen Passagen nicht fett gedruckt.
Könnte natürlich sein, das das mit Fettdruck so geplant war, aber StudiVZ dennoch nur normale Mails (nicht-HTMl) verschickt.
StudiVZ = Lachnummer 06/07
Ich halte es da mit Badesalz: Studende? Mag isch ned!
Ich hatte mich auch sehr gefreut, als ich die Stellungnahme bei heise.de las. :D
Ein schönes Dissertationsthema: "Die Umgehung des § 305c BGB durch Fettdruck". :D
Nicht nur die AGB in der Mail waren an keiner Stelle fett gedruckt. Auch die AGB die man auf der Webseite abrufen kann weisen keine solchen Hervorhebungen auf.
Gab's da nicht mal diese Faustregel: "AGBs dienen hautsächlich zur Einschüchterung der Kunden"? Dies scheint ja ein Paradebeispiel zu sein.
die neuen AGB Mails sind nicht mal vernünftig formatiert, bei mir in outlook ist alles total zerschossen :)
Hi,
ich will nur mal so anmerken, dass ich auch [aus welchen Gründen auch immer, ist ja nicht die Frage hier] beim StudiVZ angemeldet bin und noch keinerlei Mail o.ä. Hinweise auf neue AGB erhalten habe – auch seltsam, oder? :-)
@7: Schon mal im Spamfilter nachgesehen? Da hab ich die Mails gefunden.
Bei mir gilt das Gleiche, wie bei Klaas. Ich habe keine Mail bekommen, die mich auf die neuen AGB hinweist. Habe auch gerade miene Mails extra nochmal durchsucht. Nichts.
Ach Mist. Marks Kommentar zu spät gelesen. War tatsächlich im Junk-Ordner von Thunderbird. Aber nur diese Mail alle anderen StudiVZ Mails waren im Posteingang.
Völlig wurscht, ob die fett gedruckt sind oder nicht. Die Unwirksamkeit der überraschenden Klausel trägt dem Umstand Rechnung, daß sich Menschen im Rechtsverkehr mitunter die AGB überhaupt nicht(!) ansehen und deshalb auch eine in Schriftgrad 48 gedruckte Klausel überraschend und damit unwirksam sein kann. Diese Regelung komplementiert die Regelung, daß zur wirksamen Einbeziehung der AGB die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme reicht.
@9
Das ist eingebaute Intelligenz…
@9: Oh, ein intelligenter juristisch gebildeter Spam-Filter, der die neuen AGB gleich als das erkannt hat, was sie sind: Junk!
Ich hab auch keine Mail bekommen. Es wird zweigleisig gefahren:
http://studivz.net/terms.php
Alte AGB (für Mitglieder, die sich vor dem 14.03.2007 – 18:00 Uhr bei uns angemeldet haben)
Neue AGB (für Mitglieder, die sich ab dem 14.03.2007 – 18:00 Uhr bei uns angemeldet haben)
Bei mir war der Fetzen auch im Spam-Ordner, kein Fettdruck. Na ja, ich hab mal widersprochen. Mal sehen, ob sie mich rauswerfen. Ich glaub, da haben sie mal genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollten. Hoffentlich widersprechen noch mehr Leute…
@14: Ich hab mich aber auch vor dem 14.3. angemeldet und trotzdem die Mail bekommen. Was gilt nun?
Ich hab heute mit ein paar meiner Studenten darüber gesprochen. Es sieht wohl so aus, als ob StudiVZ ein spürbarer Mitgliederschwund bevorsteht. Und da mußte ich nicht mal was zu beitragen…
Ich habe mich damals bei StudiVZ unter falschem Namen angemeldet. Was soll ich denn jetzt tun? Wenn ich ich mich abmelde (geht ja nur per Mail) um den neuen AGB zu entgehen, fällt denen evtl. auf, dass ich einen falschen Namen genutzt habe = Vertragsstrafe fällig. Bleibe ich weiter bei dem Schuppen = Vertragsstrafe fällig, wenns ihnen trotzdem auffällt. Und was ist, wenn die jetzt überhaupt meinen internen Mailverkehr der letzten Monate überprüfen?
Ich habe Angst vor StudiVZ.
"StudiVZ-AGB" nominiere ich als das Unwort des Jahres…
Also, ich finde ja diese pseudo-kumpelige und anbiedernde Art der Veröffentlichungen von StudiVZ ganz unerträglich, vor allem wenn klar wird, daß es darum geht, Fehler von StudiVZ schönzureden und seine Nutzer für dumm zu verkaufen.
@ 18 angst habbisch nedd, aber einfach keine Lust mehr,
@ 17 kann ich zustimmen, langsam wird es unstylisch, in dem schmuddelkindergarten mitglied zu sein
Oh süß!
"§ 11 Juridiction et droit applicable
Le droit applicable est celui de la République fédérale d'Allemagne. "
Na dann mal viel Spaß..
WELCHER normale Mensch bewegt sich eigentlich in solchen Vereinen? Das sog. Gruscheln ist für mich sexuelle Belästigung und sollte zur Anzeige gebracht werden von denen die belästigt werden!
@23:
Ich zum Beispiel. Ich weiß ziemlich genau, das studiVZ Sciherheitstechnisch ein Saftladen ist und das die Gefahr besteht, dass Holtzbrinck meine Daten mißbraucht.
Deswegen steht dort über mich auch nichts relevantes, mein Name, ein Foto von mir, das war's.
Aber es ist trotzdem ganz lustig, da ein wenig herumzusurfen. Man muss sich eben nur darüber bewusst sein, WAS man auf so einer Seite macht und welche Angaben man macht.
Es wird sich wohl igendwo ein Jurastudent finden lassen der Lust auf eine kleine Fingerübung in Form einer Feststellungsklage hat. Zu den Waffen Kollegen! :-)
§ 256 ZPO
Ich hab meine Konsequenzen aus dem ganzen Mist der letzten Wochen gezogen und meinen Account bei studivz gelöscht. Brauch ich eh nie wieder…
Ich bin Studivz Nutzer fast der ersten Stunde und kann die ganze Aufregung mal wieder nicht verstehen.
Die Studivz AGBs interssieren mich recht wenig da deren juristische Wirksamkeit höchst fraglich ist. Da ich diese Skandale schon oft erlebt habe, nehme ich an auch dieser wird recht bald ohne Folgen verpuffen.
Beim Gruscheln handelt es sich übrigens keineswegs um Belästigung sondern um eine effeziente Form von Kontaktanbahnung. Selbstverständlich kann es auch Mißbraucht werden, aber mein Gott was kann man auf dieser Welt nicht alles mißbrauchen.
Jo also fassen wir mal zusammen.
Erst erheben die Blogger den Anspruch über Moral bestimmen zu können und schreien Skandal wegen der Dariani Einladung, den Klo Videos usw. und angeblichen Stalker Gruppen. Sind sich ganz sicher das die Tage von StudiVZ gezählt sind.
Dann kommen die Sicherheitslücken, da sind sich die Blogger ganz sicher das so eine gefrickelte Seite bald den Geist aufgibt, wie kann man auch so einen Mist programmieren. Sind sich ganz sicher das die Tage von StudiVZ gezählt sind und vor allem wer würde denn so ne Seite kaufen?
Na gut, dann ist es Januar, StudiVZ macht plötzlich nen Millionendeal mit Holtzbrinck. Nun mutieren die Blogger plötzlich zu BWL Experten, StudiVZ wird doch nie und nimmer Profit abwerfen! Das mit der Werbung klappt doch sowieso nicht! Die von Holtzbrinck haben doch von Business viel weniger Ahnung als wir Blogger!
Nun ist es März und StudiVZ hat eine neue AGB die z.B. Massengruscheln untersagt. Plötzlich finden die Blogger das StudiVZ, welches ihrer Ansicht nach früher zu wenig gegen gestörte User gemacht hat nun in Aktionismus verfällt und zu viel macht. Die Blogger erleben nun eine erneute Metamorphose zu Jura Experten, "Mensch diese AGBs die sind doch nicht rechtskräftig!
Da hätten die dummen Anwälte von denen mal lieber uns Blogger befragen sollen!"
Was lernen wir daraus? Blogger sind Universalexperten, ob Moral, Technik, BWL oder Jura, sie wissen es einfach alles besser.
Was lernen wir noch? Im März 2007 hat StudiVZ zwischen 1.5 und 1.8 Millionen User, die (sicher nicht symphatischen Gründer) sind Milionäre und eine Konkurrenz ist nicht in Sicht.
So kann sich die Wahrnehmung verschieben wenn man sich nur in Klein Bloggersdorf aufhält.
Anmerkung: Der Einfacheit halber habe ich "die Blogger" geschrieben weil mir kein Blog bekannt ist das nicht beim StudiVZ Bashing mitmacht. Wenn man mir hier unzulässige Vereinfachung unterstellt dann bitte ich die Blogs von Jörg-Olaf Schäfers, Don Alphonso, Alexander Trust, Karsten Wallraff, den Law Blog, usw. zum Thema neue AGBs durchzulesen, man wird keinen Unterschied erkennen können.
Ist so eine Sache mit dem Fettdruck: In reinen textmails dürfte das recht schwierig sein, jedenfalls bei Menschen wie mir, die nur Textmails zulassen und den HTML-Teil nicht anzeigen (wobei ich jetzt nicht weiss, ob da überhaupt ein HTML-Teil bei war.)
Nebenbei witzig die Sache mit "Überraschend" und "Fettdruck" – solche Anfängerfehler dürften doch seit dem Grundstudium nicht unterlaufen, zumal der Gesetzestext doch eigentlich eindeutig ist. Wie auch immer: Ich bin dort seit der AGB-Änderung gelöscht.
Das Wort "Fettdruck" ist doch bestimmt auch diskriminierend, dicken Menschen gegenüber, oder?
So, wollte noch anmerken das der Blogbesitzer hier ja scheinbar von der juristischen Materie Ahnung hat. Umso besser, aber sowohl in den Artikeln als auch insbesondere in den Kommentaren klingt ja der allgemeine Hass auf StudiVZ durch mal abgesehen von den Kommentaren und das hatte mich zu meiner Kritik veranlasst die man auch bei den anderen Bloggern die ich aufgezählt habe lesen kann.
@31 (Uwe),
ich denke schon. Ich denke es muss ein gleicher Anteil an Dünndruck vorhanden sein, damit sich die etwas stabiler gebauten Menschen nicht diskriminiert werden. Werde Klage auf Grundlage des AGG prüfen.
… manual trackback … beitrag @ http://nixloshier.simpleblog.org/16832/ …
Nein, es liegt daran, dass die Macher keine Ahnung haben (die ja immer noch im Mgmt. sitzen, oder?!) Ich habe mittlerweile einzelne Leute aus diesen Kreisen persönlich kennen gelernt. WHU, EBS, HHL. Die gehen als studentische Unternehmensberater rum. Andere machen eben eigene Klitschen auf. Eines haben sie aber alle gemeinsam: sie machen an und für sich gutes "Handwerk", glauben irgendwann, alles überblicken zu können und werden nachlässig. Dann passieren solche sachen wie bei StudiVZ – oder peinliche Fehler in den Ergebnispräsis der studentischen Berater, mit denen man den gegelten Vortragenden mit rotem Kopf ausstatten und in ein erbärmliches Gestotter treiben kann.
was ist eigentlich *gruscheln*???
Was ich mich auch frage ist ob die AGBs von schuelervz.net, welche die entsprechenden Formulierungen ebenfalls in abgewandelter Form enthalten, gerade im Bezug auf die wahrscheinliche Minderjährigkeit der User wirksam sind…
@28
Man kann den "Obergruschler" ja per Video "live" sich anschauen und da sieht man eine eindeutige Belästigung, wenn nicht gar Nötigung! Wenn die Mädels sich nicht wehren. Okay, kann man sagen "Pech gehabt". Dennoch stellt es für mich dann immer noch nicht anders dar. SOWAS sollte man nicht unterstützen! Ebenso würde ich mich eh nie mit allen Adressdaten / Tel. nummern etc. da verewigen.
@ 28,29
Die Stimmung ist nicht nur in der Bloggeria eindeutig gegen das StudiVZ, auch die print- und online-presse basht, und da reicht der Bogen von der FTD, über SPON bis zur Süddeutschen.
Ich denke, die Wahrnehmungseintrübung liegt NICHT in der Szene, sondern bei unbedarften Usern, die mit der Rosa Brille durchs Leben marschieren und nicht wahr haben wollen, was nicht in ihr Weltbild passt!
Gleich mal eine Fachfrage:
Angenommen es wird folgende AGB verwandt:
§ 1 – Haftungsaussschluß
Der Verwender haftet generell nicht.
§ 2 – Gewährleistungsausschluß
Der Verwender gewährleistet gar nichts.
§ 3 – Blabla (aber rechtmäßig)
§ 4 – Blabla (aber rechtmäßig)
§ 5 – Blabla (soweit rechtmäßig)
I Blabla
II Blabla
III Wird insoweit auf § 2 der AGB verwiesen.
§ 6 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel in dieser AGB unrechtmäßig sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Frage:
Man spricht im Zusammenhang von AGB immer vom Verbot der "geltungserhaltenden Reduktion". Was aber genau ist eine Klausel in diesem Sinne?
Ist das die AGB wie sie durchnummeriert ist? Oder meint Klausel im Sinne des BGB die Regelung eines rechtlichen Bereiches? Fällt § 5 III AGB dann also unter § 2 AGB, sodass auch § 5 AGB komplett wegfallen müsste? Oder fallen nur §§ 1, 2 und § 6 weg?
Vielen Dank für die Mühen
Was eine Klausel ist, ergibt sich aus der Auslegung. Maßgeblich ist die Frage, ob bei wertender Betrachtung ein innerer Zusammenhang zwischen mehreren Regelungen besteht. Wenn ja, bilden diese "eine" Klausel. Die Durchnummerierung mag einen Anhaltspunkt bilden, ist aber letztlich nicht maßgeblich.
In Deinem Beispiel käme es also darauf an, was in § 5 Abs. 1 und 2 steht. § 6 ist völlig unproblematisch aber auch überflüssig. Die Geltung der gesetzlichen Bestimmungen im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln ergibt sich bereits aus dem Gesetz (§ 306 Abs. 2 BGB).
"Theoretisch hätten die Leute bei StudiVZ ja die Möglichkeit, einen Juristen zu befragen."
Das hieße ja, Geld für qualifizierte Leute auszugeben!
Das läuft nun mal nicht so. Man muss halt mit der Zeit gehen! = zuerst viel Geld für den Zukauf von Firmen ausgeben, am besten aus dem Bereich der newest economy. Dann ggf. noch mal kräftig in die IT investieren und was dann übrig bleibt… an Schulden… muss leider an qualifizierten Mitarbeitern eingespart werden…
Ach ja, das liebe StudiVZ! Ich bin dort auch "eingeschrieben", habe allerdings außer meinem Namen nix angegeben… Ich finde die ganze Aufregung ein bißchen übertrieben, die AGB interessieren mich nicht sonderlich (obwohl ich herzlich gelacht habe beim Durchlesen – übrigens war auch bei mir nichts fettgedruckt ;-) )
Sie machen sich halt ein bißchen lächerlich, was solls. Schade drum. Ich nutze das Ding halt, um Kontakt zu Leuten zu halten, mit denen man halt sonst nie reden würde… Und dafür reichts… ;-)
Wenn ich mir Punkt 9, insbesondere Punkt 9.4 deren neuer AGB anschaue, heißt das doch, dass StudiVZ-Nutzer nichts mehr über gefundene Sicherheitslücken sagen dürfen. Wie sähe das denn aus, wenn ein StudiVZler eine solche Lücke findet und sich danach abmeldet, gelten dann noch die AGB? Oder muss er seine Informationen jemanden zuspielen, der nicht angemeldet ist?
Allen Nutzern von StudiVZ kann nur empfohlen werden, den neuen AGB zu widersprechen. Sonst kann es teuer werden.
Am besten kurzen Widerspruch senden an agb@studivz.net und vor allem Freunde darüber informieren !
Es ist unfair von StudiVZ, die Änderung der AGB in den neuen Verhaltenskodex einzubinden und dann durch die Hintertür dem Nutzer eine Vetragsstrafe unterzuschieben.
Das studiVZ wird den Teufel tun und jemals auch nur in Erwägung ziehen, einem Nutzer, der ohne explizit böse Absichten handelt, eine Vertragsstrafe aufzubrummen, denn -das- hätte ganz sicher die viel beschworene Massenabwanderung und damit das Ende vom studiVZ zur Folge.
Die Salvatorische Klausel in der AGB des SchuelerVZ bzw. StudiVZ ist für mich ein sehr strittiger Punkt. Ich denke, jeder der Lust hat diesen Punkt einzuklagen, würde mit 95 Prozent recht haben.
Ist die Salvatorische Klausel nicht sehr sinnvoll, um die Wirksamkeit von AGB sicherzustellen?
Erst einmal möchte ich aufführen, dass die Klausel vollkommen übflüssig ist, denn den Fall den die Klausel regeln soll, ungefähr wie folgt lautend:
-…Dass die Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des Restes nicht berührt…-
dieser Fall ist ohnehin im deutschen Recht geklärt (§ 306 BGB I).
Schauen wir doch einen Paragraphen im BGB weiter, muss ich doch recht zweifeln ob die Salvatorische Klausel mit § 307 BGB übereinstimmen kann.
Meine Meinung drüber: eindeutig nein, ein Gericht kann doch nicht einfache eine unwirksame Klausel durch eine andere, gerade noch wirksame Klausel ersetzen.
Für mich ist klar entweder ist eine Klausel wirksam, oder sie ist vollständig unwirksam. Natürlich gilt hier dann die Grundregel des § 306 Abs. 2 BGB:
eine unwirksame Klausel wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Eine davon abweichende Salvatorische Klausel ist selbst nach § 307 BGB unzulässig.