StudiVZ verschickt Beruhigungspillen
StudiVZ schreibt derzeit an User, die den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zugestimmt haben. Wer jetzt nicht zustimmt, dem wird die Löschung des Accounts für den 2. April 2007 angekündigt.
Warum StudiVZ seine in weiten Teilen unwirksamen Bedingungen durchpauken will, bleibt das Geheimnis der Geschäftsführung.
Die Erklärungsversuche der AGB klingen wie eine Beruhigungspille:
In welchen Fällen wird die Vertragsstrafregelung wirksam? Wen betreffen diese?
Dieser Absatz wurde eingebaut, um künftig zu vermeiden, dass Nutzer versuchen die Seite zu crawlen oder zu hacken. Diese Strafe wird den Normalnutzer in keiner Weise betreffen. Diese Bestimmung ist nur für groben Missbrauch des Datenschutzes geschaffen worden und soll genau für solche Fälle auch zur Anwendung kommen.
Das stimmt nicht. Die Vertragsstrafenregelung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Tatbeständen. Diese haben mit hacken und crawlen nichts zu tun. Die Regelung greift, wenn der Nutzer möglicherweise gar kein Student ist oder es war (2.1), er sich doppelt anmeldet (2.2), er persönliche Daten oder Fotos eingibt, die sich nicht auf ihn beziehen oder nicht der Wahrheit entsprechen (2.3), er nicht nur private Zwecke verfolgt (2.4), er durch irgendwelche Angaben Rechte Dritter beeinträchtigt (7.1), er “gesetzeswidrige Inhalte” verbreitet (7.4), er massengruschelt (7.5), er Kontaktdaten anderer (z.B. E-Mail-Adressen) ohne deren Einverständnis weitergibt (7.6), er irgendwelche Waren anpreist (7.7), er durch die Nutzung irgendwie gegen Gesetze verstößt (7.8).
Das alles unter das Stichwort “Datenschutz” zu packen, ist dreist. Und unehrlich. Gleiches gilt für die Behauptung, die Regelung betreffe nur groben Missbrauch. Die Einschränkung auf groben Missbrauch gibt es in den AGB von StudiVZ nicht. Und für das Versprechen, der “Normalnutzer” sei nicht betroffen, wird man sich nichts kaufen können – wenn StudiVZ es sich anders überlegt und die Hand aufhält.
Abgesehen von der Verharmlosung der eigenen AGB wundert mich, dass StudiVZ offenbar noch immer keinen fähigen Juristen an die Sache gesetzt zu haben scheint. Anders kann ich mir diesen Absatz in den FAQ nicht erklären:
Sind die AGB, trotz außer Kraftsetzung von TDDSG und TKG gültig?
Die AGB sind schon vor dem 1.3.2007 entwickelt und ausgearbeitet worden.
Das Telemediengesetz (TMG) ist der Zusammenschluss von TDDSG, TDG und MdStV. Da das TMG erst am 01.03.2007 in Kraft getreten ist und die AGB schon vor diesem Datum entwickelt wurden, sind die AGB wirksam.
Die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen richtet sich also nach dem Zeitpunkt, zu dem diese entwickelt worden sind? Ob sich danach Gesetze ändern oder Gerichte bestimmte Klauseln für unwirksam erklären, spielt keine Rolle?
Wünsche noch angenehme Träume.
Die AGB von StudiVZ sind einfach nur lächerlich.
Man könnte es auch einfacher gestalten, indem die Betreiber
"Wir Chef, ihr nix", in diese hineinklöppeln…
Naja, da ich nicht als fieser Hacker oder "Scheinstudent" angemeldet bin, werde ich erstmal dabei bleiben, es ist ja auch ganz nett (bis auf die AGB).
Schade, vom Titel her war ich schon fast geneigt, mich doch mal dort zu registrieren. Immer diese Metaphern ;)
"dass StudiVZ offenbar noch immer keinen fähigen Juristen an die Sache gesetzt zu haben scheint"
Klingt für mich so, als würde sich hier jmd empfehlen wollen ;-)
herr vetter als anwalt bei den studi-vzen, da geht der traum ja i n die zweite runde.
ich möcht auch mal eine unprofessionelle klitsche basteln und für melonen von dollars gekäufelt werden. heul. wat bin ich neidisch.
muss ich doch einer ehrlichen arbeit nachgehen. mist.
ich hatte mir da mal ein account gemacht, um mir das mal anzugucken. damals dauerte der anmeldevorgang schon 3 tage oder so, da hatte ich schon keinen bock mehr. hab mir die seite nicht EINmal angeguckt.
als dann letztens hier über die neuen AGB berichtet wurde, hab ich direkt mein account gelöscht. wüßte mal gern, wieviele das auch gemacht haben
Warum muß man eigentlich jeden Trend mitmachen?
Was *machen* die eigentlich? Ich habe folgendes gehört: Da kann man über sich und sein Leben schreiben? Auf Freunde linken? Das ist ja fast so komfortabel wie im Web.
Schalten Sie bald wieder ein für den schockierenden Erlebnisbericht: "Wie Javascript mich mißbrauchte"
Also ich habe bis heute noch keine Mail erhalten, in der ich den neuen AGBs zustimmen soll.
Auch habe ich keine Mail mit einem Ultimatum erhalten. Ich bin mal gespannt ob ich dann zum 02.04. gelöscht werde. Sollte dies so sein, dann ist das ein weiteres Armutszeugnis des StudiVZ.
Ach ja, Herr Vetter sollte sich mal die AGB von Paypal angucken. Ich hab wirklich mal versucht, die zu lesen, das dann aber wegen Hirnkrampf aufgegeben. Daher kann ich auch nicht sagen, ob die inoffizielle Übersetzung, die im Netz unter allerlei Horrorstories kursiert ("wir behalten uns das Recht vor, Ihren Hamster in die Sklaverei zu verkaufen" oder so) stimmt.
Eine E-Mail mit einem Ultimatum vermisse ich bisher auch noch ;) Aber warten wir mal ab, was da noch kommt.
Nunja, die alten AGBs erhalten keine Regelung nach der das StudiVZ berechtigt ist, sich vom Vertrag zu lösen, wenn man der Änderung der AGBs widerspricht. Insofern bin ich ja gehalten im Falle der Löschung das mal rechtlich überprüfen zu lassen ;)
@7: Auch im Spamordner geguckt?
Sehr geehrtes StudiVZ-Team
Ihre derzeitigen AGB wurden erst nach meiner Anmeldung erarbeitet, deswegen werde ich mich weiterhin an ihre alten halten.
SCNR
Ich bin nicht angemeldet dort, kann also ruhigen Gewissens kräftig über die Leute lachen, die nochimmer dort sind.
Und mir Sorgen um Freunde & Freundinnen die, mit dem Argument "die anderen sind aber auch da" immer noch bleiben…
Nunja… jedem das seine.
Spamordner war der richtige Tip! Sollen sie meinen Account doch löschen…
In meinem Spamordner war nix :)
Der Absender ist nicht StudiVZ, sondern OTRS System.
@11
Das werde ich wohl auch antworten.
@15 OTRS? Das heisst, die sind noch nichtmal in der Lage, ihr Ticketsystem vernünftig zu konfigurieren? Meine Herren, da sind ja richtige Profis am Werk!
ich glaub ich code mir jetzt mein eigenes studiVZ – "mit black jack und nutten". es ist echt nicht feierlich, in welchen traumwelten so manche leben…
Und ich frage mich immer noch: Was ist "massengruscheln"?
Selbst wikipedia und Google bleiben stumm dazu.
Ein weiteres Armutszeugnis, wenn man seine AGB nicht klar formulieren kann. Ich kann ja auch mal ein Fantasiewort erfinden und Verstöße dagegen hart ahnden. Wobei ich gerne sehen würde, wie jemand versucht, dieses Wort einem Richter zu erklären.. :)
@10
Danke, hab die Mail im Spamordner gefunden. Ist exakt 2 Wochen alt. Geschickt gelöst die Mails so zu verfassen, dass sie vom Spamfilter gefangen werden. Auf diese Weise widersprechen die Wenigsten.
@16: ja, die schaffen es sogar noch nicht mal, ihren Mailserver richtig zu konfigurieren, geschweige denn das OTRS (was uebrigens eine sehr gute Software ist!)
From: OTRS System
sagt alles, oder?
Schade um meinen Fake-account, der wuerd dann wohl am 2. geloescht, falls sie das hinbekommen :)
Gilt eine Mail als rechtswirksam kenntnismöglich zugestellt, wenn der Absender nicht stimmt?
Neue Möglichkeiten eröffnen sich unseren unterbeschäftigten Juristen! Und einen Grund für eine Abmahnung werden wir doch auch noch finden!
Das StudiVZ möchte offensichtlich tatsächlich private Nachrichten – mit bewusster Missachtung des Fernmeldegeheimnisses – lesen.
Ich zitiere aus der Gruppe "Unser Verhaltenskodex – Abschlussdiskussion":
"also ich kann dich beruhigen, die möglichkeit, deine privaten nachrichten zu lesen,
hat JEDE community, bei der du dich anmeldest…das ist keine große neuigkeit.
wir behalten uns lediglich vor, in extremen fällen (Fallbeispiel: User X droht User
Y körperliche Gewalt via Nachricht an – User beschwert sich bei uns) von selbigem
Gebraucht zu machen. Diese Funktion zu mißbrauchen führt bei uns zu sofortiger
Kündigung und empfindlichen Strafen – ist doch klar…also muss man da keine angst
haben als unbescholtener bürger ;-) wie gesagt, JEDE community kann auf deine
nachrichten zugreifen…hart aber wahr…die meisten verschweigen es nur einfach."
@ 22: Ach, war das nicht schon ein Argument in der Diskussion über Onlinedurchsuchungen? Dass wenn man nichts zu verbergen hat ja auch nichts zu befürchten hat und wenn man sich beschwert sicherlich auch was zu verbergen hat?
Das ist fast noch besser als die Sache mit dem Fettdruck :D
StudiVZ sucht übrigens einen Juristen: http://urlx.org/monster.ch/5b08b
Jemand Interesse? ;)
@Juristen hier im Blog:
Ich habe eine Frage bezüglich AGB und der Wirksamkeit. StudiVZ hat Mails mit der Ankündigung geschickt, diese würden gültig, sofern man nicht widerspräche. Ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Denn Vertragsbedingungen sind doch zustimmungsbedürftig, das bedeutet, ich muss eine Willenserklärung abgeben. In der Regel kann aber eine solche Willenserklärung bei Privatleuten nicht durch Schweigen erfolgen, oder?
@25: Das ist zulässig, wenn es vorher in den AGBs verankert ist.
Das wird ja heiter, wenn Studivz all denjenigen Usern den Account kündigt, die die E-Mail mit den neuen AGBs nie erhalten haben. Denn grundsätzlich muß der Erklärende beweisen, daß dem Adressaten einer Willenserklärung diese auch zugegangen ist. Das ist bei E-Mails naturgemäß kaum möglich. Ohne Zugang der beabsichtigten Vertragsänderung besteht aber bei verweigerter Zustimmung auch kein Kündigungsrecht: AGBs die mir nicht zugehen, kann ich weder zustimmen, noch ablehnen.
Es wird also noch lustig werden, wenn Usern gegen Ihren Willen überraschend der Account gekündigt wird.
Vielleicht freuen sich einige ja auch darüber. Denn Studivz braucht kein Mensch.
These: die AGBs werden sie eh nie durchsetzen, sie dienen nur dazu Leute einzuschüchtern.
Andreas, andere: Die angesprochene Mail bekommt man wohl nicht automatisch, sondern nur, wenn man den neuen AGB explizit widersprochen hat.
@26: In den alten AGB steht aber kein Wort zur AGB-Änderung, wenn ich das jetzt richtig gelesen habe…
Hier sind doch genug Fachlaute: Wird es nicht langsam illegal, was die treiben?
Für eine Firma, die eine Website mit 2 Millionen Usern betreibt, sollte man doch eine gewisse Pflicht erwarten, sich korrekt zu informieren, so dass Unwissenheit nicht zählt.
Das, was sie verbreiten, wie hier dargestellt ja dreist gelogen, und falls sie alles durchführen, auch illegal (Postgeheimnis)
Arglistige Täuschung ist ja nun erstmal nicht mit einem Strafbestand verbunden. Gibt es was anderes?
Hmm…mir wurde keine solche E-Mail geschickt. Stattdessen bekam ich eine, in der mir die AGB noch mal bis ins Detail erläutert wurden, ohne jedoch von einer Account-Löschung zu sprechen. Schließlich hatte ich ja angeblich nur "Fragen zu den neuen AGB". Dabei hatte ich doch ausdrücklich was von "ablehnen" geschrieben…
Die Idee ist geklaut, das Design auch, die Technik ist nicht besonders leistungsfähig und höchst unsicher, die Geschäftsführung fällt durch bestenfalls … eigenartiges Verhalten auf – warum sollte ausgerechnet die "Rechtsabteilung" positiv aus dem Rahmen fallen?
Was ist crawlen? Ich kenne das Wort nicht und dict.leo.org meint auch es nicht zu kennen. Vielen dank für die Antworten schon mal im voraus. :)
@34:
Damit ist wohl das automatische Durchsuchen, Analysieren und Archivieren von Daten gemeint, also das, was Webcrawler oder Spider machen.
[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Webcrawler[/url]
Hmm… okay… vielleicht hätte ich den [url]-Tag weglassen sollen, ich glaube, ich bin Forums-geschädigt ;)
Mein Account ist bereits geloescht worden, dabei habe ich nur "einschlaegigen" links auf diese seite und blogbar gesetzt…
das hat wohl jemandem nicht gepasst…
:D
Zwar wurde mir gedroht, aber bis jetzt (20:16) ist noch nix passiert.
Oder löscht es die Daten gar nicht, wo wir dann wieder beim Datenschutz wären.. :-D
vg
Selbst schuld, wer seinen Account bei denen immer noch nicht gelöscht hat.
Mein Account wurde am 3.4. gelöscht.
Das peinlichste an der ganzen Aktion:
Heute kam die Antwort an das OTRS System von StudiVZ als unzustellbar zurück.
Hab aufgrund der neuen AGB eine Widerspruchsmail an das Studie-VZ geschickt.
Da ich bis heute keine Nachricht bekommen habe, dass ich abgemeldet sei, hab ich heut mal versucht, mich einzuloggen. Ging nicht. Auch ein neues PW beantragen ging nicht. Kriegte die Meldung, meine Mailadresse sei unbekannt. Ein PW verbasele ich vielleicht schon mal, meine Mailadresse weiß ich aber noch. Dieser Fehler kann also nicht bei mir liegen.
Problem ist nur: Habe am 03.04.2007 noch eine Nachricht bekommen, ich sei gegruschelt worden. Von einer guten Freundin meinerseits, die sich Anfang April erst registriert hat. Nicht, dass ich auf das Studie-VZ angewiesen wäre, um mit ihr in Kontakt zu bleiben…
Bleiben nur diese Fragen:
Existiert mein Acc. nun doch noch?!? Nur ist mir der Zugang dazu verweigert? Kann DAS denn so angehen? Müsste man mich nicht zeitgleich mit einer Acc.-Löschung informieren?
Fragen über Fragen…
Leonie
Wenn mal wieder Bedarf zu neuen Meckereien besteht. Man werfe mal einen Blick auf Abschnitt 8 der Datenschutzerklärung.
Ich werfe mal die Stichworte Unnötige Kosten, Sinn, Reisepass (ohne Adresse darin) in den Raum.
studiVZ hat schon wieder neue AGB und Datenschutzbestimmungen.
6.
Ich willige ein, dass mir studiVZ Benachrichtigungen und Mitteilungen zusendet; diese Nachrichten beinhalten Hinweise und Berichte für Nutzer des studiVZ-Netzwerkes. Ich nehme zur Kenntnis, dass studiVZ hierzu meine personenbezogenen Daten nach Maßgabe der von mir gewählten Einstellungen nutzt; demnach erfolgt die Zusendung per E-Mail an die von mir für die Nutzung des studiVZ-Netzwerkes verwendeten E-Mail-Adresse oder über den Nachrichtendienst.
Zudem erkläre ich mich einverstanden, dass studiVZ meine personenbezogenen Daten nutzt, um mir Marketing-Mitteilungen unter Verwendung elektronischer Post zuzusenden (z.B. zum Versand von E-Mails an die von mir für die Nutzung des StudiVZ-Netzwerkes verwendete E-Mail-Adresse, SMS-Werbung an die von mir hinterlegte Mobilfunk-Rufnummer sowie von Nachrichten mit werbendem Charakter über den Nachrichtendienst von studiVZ oder einen von mir angegebenen Instant-Messenger).
Einfach krass wie die abgehen.