Werbe-Anrufe im Visier der Politik

Unerbetene Werbeanrufe sind ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) – doch das kratzt aggressiv werbende Firmen meist wenig. Den Anruf zu beweisen ist wegen unterdrückten Telefonnummern schwierig, die möglichen Folgen für den Werber sind ohnehin gering. Laut einem Bericht im „Tagesspiegel“ halten einige Politiker nun strengere Vorschriften für sinnvoll:

Das Verbraucherschutzministerium will erreichen, dass Anrufer ihre Nummern nicht länger unterdrücken können. Die Grünen wollen Firmen per Gesetz Bußgelder bis zu 50 000 Euro aufbrummen. Die Union – Julia Klöckner, Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und Rechtspolitiker Günter Krings – hat das Bundesjustizministerium aufgefordert, mögliche Schritte zu prüfen. „Schon der erste Verstoß muss zu spürbaren Einbußen bei den Unternehmen führen“, fordert Klöckner. Verträge, die den Verbrauchern am Telefon untergeschoben werden, sollen unwirksam sein.

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http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/archiv/22.04.2007/3217612.asp

Wenig Verständnis habe ich bei diesem Thema für Finanzvermittler, etwa aus der Versicherungsbranche, die die Kundenberatung in Gefahr sehen und sich fragen, „wie bei der Rechtsprechung Makler und Versicherungsvermittler noch arbeiten sollen“.
Anrufe zu laufenden Verträgen sind durchaus zulässig, etwa wenn es um die Schadenregulierung geht.
Und ansonsten, wenn etwa die neue Rentenversicherung präsentiert werden soll, kann das m.E. genauso per Brief geschehen.