6.7.2007

Unfall: Mietwagen nur zu günstigem Tarif

Wer nach einem Verkehrsunfall nicht den möglichst niedrigsten Tarif für einen Ersatz-Mietwagen wählt, bleibt oft auf immensen Kosten sitzen. Darauf weist das Landgericht Dortmund mit seiner Rechtsprechung hin (AZ: 4 S 129/06, 4 S 163/06 und 4 S 165/06).

So hatte ein Unfallbeteiligter für 15 Tage einen Mietwagen der hohen „Unfallersatztarif“-Klasse zu insgesamt 3.031,27 Euro gefahren. Die gegnerische Versicherung musste ihm aber nur 1.741,25 Euro ersetzen, entschied die 4. Kammer des Landgerichts. Den Rest musste der Unfallbeteiligte selber zahlen, weil er sich nicht nach dem günstigsten Tarif (etwa einer Mehrtages- oder Wochenpauschale) erkundigt hatte. (pbd)

18 Kommentare zu “Unfall: Mietwagen nur zu günstigem Tarif”

  1. Andreas Spengler meint: (6.7.2007 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Gibt es dafür nicht mittlerweile bei jeder Autovermietung so ein schönes Formular, dass man zur Kenntnis nimmt, dass ein günstigerer Tarif nicht zur Verfügung steht…?

  2. Siggi meint: (6.7.2007 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    Warum ist denn der Unfallersatztarif eigentlich so viel teurer? Wegen der Zwangslage des Opfers?

  3. Anonymous meint: (6.7.2007 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, eine richtige Entscheidung. Immerhin ist das ja kein neues Thema. Dennoch sollte man ja vor solch unlauterem Geschäftsgebaren geschützt sein. Gibt es vielleicht die Möglichkeit den Autoverleiher auf die Differenz zu verklagen? Immerhin erweckt der Vermieter mit dem Begriff "Unfallersatztarif" (bewusst) den Eindruck, es würde sich um einen unproblematischen, von gegnerischen Versicherungen akzeptierten oder sogar verhandelten Tarif handeln.

    Wie groß ist im Kleingedruckten der Hinweis: "Achtung, die gegnerische Versicherung zahlt nur einen Teilbetrag!" Wurde darauf hingewiesen usw. usf.

  4. Anonymous meint: (6.7.2007 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Es würde übrigens auch viel Prozessiererei gespart, wenn die Versicherungen auf das unlautere Geschäftsgebaren der Autoverleiher hinweisen würden. Immerhin ist das denen bekannt und es gibt ja wohl eine Deckungszusage vor der Anmietung des Ersatzwagens.

  5. Mumpakl meint: (6.7.2007 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    200€/Tag ist aber auch wirklich unverschämt teuer, selbst wenn das die Versicherung komplett übernehmen würde, müsste man sich doch mal überlegen, ob man das selbst zahlen würde, denn warum soll der Vermieter unnötig viel Geld verdienen, nur weil es die Versicherungsgemeinschaft zahlen würde? [Ja, ich bin zu gut für diese Welt ;-)]
    Mehr als 600-700€ sollte man für 15 Tage (z.B. 1er BMW) nicht zahlen müssen.

  6. Dirk meint: (6.7.2007 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Diese Rechtsprechung ist aber doch schon alt…

  7. Kurt meint: (6.7.2007 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Ja, ja, einen uralten Fiesta fahren und sich dann als Ersatzwagen einen 7er-BMW besorgen…..

  8. Zack meint: (6.7.2007 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    200€ pro Tag??? Dass nenn ich mal Wucher, für den Preis hab ich einen Monat einen Leihwagen gehabt. (zugegeben ich hab auf meinen neuen gewartet deswegen einen besonders günstigen Tarif bekommen) Was war den dass für ein Auto, ein Lamborgini?

  9. RA JM meint: (6.7.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Die Sache hat aber auch eine Kehrseite, nämlich ggf. den entsprechenden Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, vgl. z.B. schon AG Saarbrücken vom 26.o4.2006, 5 C 460/05 – ADAJUR-ARCHIV #70447::

    „Vermietet eine Autovermietung einem Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zum Unfallersatztarif, ohne diesen darauf hinzuweisen, dass die Kosten wahrscheinlich nicht in voller Höhe von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen werden, so steht diesem ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem von der Versicherung erstattetem Betrag und dem Mietpreis zu."

  10. Der andere Udo meint: (6.7.2007 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @9: ja, aber den muss Lieschen Müller ja erst mal wieder einklagen.

    Das Problem hat m.E. die Ursache darin dass hier zwei (Mieter und VermieteR) in der Lage sind ein Geschäft zum Nachteil eines Dritten (der Versicherung) zu schließen. Klar hat die Versicherung die Kostne eines Mietwagens zu tragen, aber dem Mieter fehlt ohne die Drohung, dass er auf Kosten sitzenbleibt, jeder Anreiz, für eine Schadensminderung zu sorgen. Dass sich die Versicherung dabei den schwächsten aussucht, ist klar, denn der Kunde kann evtl. zu einer anderen Versicherung wechseln, aber die handhabt dass dann genauso (was der Kunde weiss).

    Ganz ähnlich mein Gefühl bei privatärztlichen Abrechnungen, da wird m.E. auch sehr sehr oft auf Papier und Abrechnung etwas produziert im Sinne von "Boah, dass der es noch in die Praxis geschafft hat, der war ja halbtot" und eigentlich hatte man nur ein wenig Schmerzen im Fuss.

  11. Lutz meint: (6.7.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @10:

    > Dass sich die Versicherung dabei den schwächsten aussucht,
    > ist klar

    Die Versicherung hat gar nicht die Möglichkeit, direkt gegen die Autovermietung vorzugehen.

  12. n.n. meint: (6.7.2007 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    ist doch eine altbekannte und völlig korrekte rechtsprechung.
    letztlich sorgen solche urteile dafür, dass die haftpflicht halbwegs bezahlbar bleibt. die einzige, die das ärgern kann sind autovermieter und rechtsanwälte …
    ;-)

  13. Dirk meint: (6.7.2007 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    @12: Ja, denn der Anwalt des Mieters ist hier sicherlich wegen § 280 I BGB des Anwaltsvertrages dran.

  14. Tilman meint: (6.7.2007 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Manch einer bekommt sogar "vernümftige" Mietkosten nicht erstattet. Nämlich dann, wenn er das gemietete Auto kaum verwendet. LG München I (Az.: 17 S 20753/04)
    http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/04/27/076a1606.asp

  15. genevainformation meint: (6.7.2007 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Die Suche nach "Unfallersatztarif" und Autovermietung ergibt nur dubiose Treffer – wen wundert's?

    Beim Erich zum Beispiel (nicht dubios!) gibt's einen 3er für einen Monat für 998 EUR.

  16. Curios meint: (7.7.2007 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Mann Mann Mann!
    Wenn ich z.B. einen Luxusschlitten mit allen Annehmlichkeiten und reichlich PS fahre (gibt es ja viele) und da kommt einer daher, zerdeppert mit den Wagen und beschert mir eine Menge Lauferei…….
    Warum soll ich dann noch der Dumme sein? Und mich mit einem Kleinwagen begnügen? Eine Stufe kleiner, um der Schadensminderungspflicht nachzukommen, finde ich schon unverschämt. Eigentlich sollte ich ja bei einem unverschuldeten Unfall so gestellt werden, dass mir keine Nachteile entstehen.

  17. Dirk meint: (7.7.2007 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @Curios, niemand sprach von einem kleineren Wagen. Es geht um überteuerte Verträge zu Lasten Dritter.

  18. Anonymous meint: (8.7.2007 um 07:37) AntwortenReply to this comment

    Wenn man in der Praxis allerdings dann liest, daß der Versicherer am liebsten nur einen Betrag in Höhe der einfach bis maximal 1,2-fachen Nutzungsausfallentschädigung nach Sanden-Danner erstatten würden, ist das ebenso unredlich.

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