Wer nach einem Verkehrsunfall nicht den möglichst niedrigsten Tarif für einen Ersatz-Mietwagen wählt, bleibt oft auf immensen Kosten sitzen. Darauf weist das Landgericht Dortmund mit seiner Rechtsprechung hin (AZ: 4 S 129/06, 4 S 163/06 und 4 S 165/06).
So hatte ein Unfallbeteiligter für 15 Tage einen Mietwagen der hohen „Unfallersatztarif“-Klasse zu insgesamt 3.031,27 Euro gefahren. Die gegnerische Versicherung musste ihm aber nur 1.741,25 Euro ersetzen, entschied die 4. Kammer des Landgerichts. Den Rest musste der Unfallbeteiligte selber zahlen, weil er sich nicht nach dem günstigsten Tarif (etwa einer Mehrtages- oder Wochenpauschale) erkundigt hatte. (pbd)