26.7.2007

Alles alltäglich

Diese Bezirksrevisoren, Sparkommissare der Staatskasse, treiben mich noch in den Wahnsinn. Ich hatte bei einem Freispruch die sogenannten Mittelgebühren angesetzt und dargelegt, dass es sich um eine durchschnittliche Strafsache handelt. Dazu schreibt der Bezirksrevisor vier Seiten (!), um meine Gebühren um 150 Euro zu drücken. Die Krönung ist das hier:

Dass die hier zu beurteilende Rechtsfrage, inwieweit aufgrund der gegenteiligen Aussagen der Tatbeteiligten der Vorwurf der falschen Verdächtigung seitens der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Betroffenen haltbar ist, eine Besonderheit für einen Strafverteidiger darstellt, trifft nicht zu. Dies rechnet zum Rüstzeug eines Verteidigers und stellt keine Besonderheit im Rahmen der strafrechtlichen Materie dar. Die Besprechung mit dem Mandanten und die eingehende Auseinandersetzung mit dem Akteninhalt rechnet ebenfalls zum üblichen Verteidigungsaufwand, den jeder Mandant erwarten darf.

Mal abgesehen vom anmaßenden Unterton ist es genau das, was ich sage. Der Fall war durchschnittlich und erforderte einen normalen Aufwand. Deshalb ja auch die Mittelgebühren. Ich hatte mir nur den Hinweis erlaubt, dass Anklagen wegen falscher Verdächtigung – noch dazu aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft komplett missverstandenen Sachverhalts – nicht unbedingt alltäglich sind und die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfragen deshalb jedenfalls auch nicht unterdurchschnittlich war.

Aber wenn der Herr Bezirksrevisor weiß, dass Rechtsanwälte ständig mit falscher Verdächtigung zu tun haben, verneige ich mich demütig vor so viel Erfahrung. Darf ich zum Abschluss noch wünschen, dass er sich bei der Brotzeit morgen den Finger in der Tupperdose klemmt. Dankeschön.

26 Kommentare zu “Alles alltäglich”

  1. Siggi meint: (26.7.2007 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Welche Ausbildung haben denn diese Personen genossen? Rechtspfleger im gehobenen Dienst oder doch Juristen?

  2. Fincut meint: (26.7.2007 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, Sie kleiner Gierschlund :D ;)

  3. T.K. meint: (26.7.2007 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Gut ist der Hinweis auf die Tupperdose: So stelle ich mir das in der Behörde auch vor! Das Brot hat Mutti geschmiert (echtes Paderborner).

  4. Anonymous meint: (26.7.2007 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe den Typen gerade vor mir: Strickpullover, dicke Brille, gegelte Haare … bäääh! Und am Abend bringt Mami ihn ins Bett!

    Ach ja: Wie alt ist der Typ? 40, 50? :o

  5. Bernie meint: (26.7.2007 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Textbaustein. Wetten? Von Hand ergänzt wurde nur "der falschen Verdächtigung".

  6. TheDoctor meint: (26.7.2007 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Die Auseinandersetzung mit dem der dafür sorgt das kein Geld verschwendet wird ist immer nervig.

    Ob es nun Anwaltsrechnungen sind oder der Investmentantrag mit einer ROI-Zeit von einem Monat.

    Trotzdem ist es nötig.

    Ich arbeitete dereinst für eine Firma die das lockerer sah…
    …Friede ihrer Asche.

  7. SvenR meint: (26.7.2007 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Schreiben Sie ihm doch: "Ich freue mich sehr, dass Sie meine Auffassung teilen, dass es sich um einen durchschnittlichen Fall handelte, der einen normalen Aufwand erforderte. Deshalb habe ich ja auch nur die Mittelgebühren zum Ansatz gebracht."

  8. joe meint: (26.7.2007 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Offenbar kennt der Herr Bezirksrevisor nicht die Rechtsprechung, die ihm ein Abweichen vom Kostenfestsetzungsantrag nur erlaubt, wenn die Bestimmung des Anwalts "unbillig" ist. Davon hat er ja wohl nichts geschrieben oder?

  9. Udo Vetter meint: (26.7.2007 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Dass ich mein Ermessen nach § 14 RVG zumindest nicht überschritten habe, Rhabarberrhabarber, ist bei mir ein Textbaustein.

  10. otaku meint: (26.7.2007 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Gib einem kleinem Geist ein, und sei es ein noch so kleines, Stück Macht und sowas kommt dabei heraus. Was mich zu Richtern, Staatsanwälten, Polizisten, RAs und vielen anderen bringt…. Könnte durchaus die oftmals selbstherrlichen und anmassende Attitüden erklären…. Ähm, ja.

    Mfg
    Otaku

  11. RA JM meint: (26.7.2007 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Einfach nur eklig, das Volk. Das ging sogar schon hin bis zu der verqueren Rechtsauffassung, eine Rechtspflegerin hätte im Kostenfestsetzungsverfahren gefälligst eine (tatsächlich fehlerhafte) Kostenentscheidung zu Gunsten des Nebenklägers in einem rechtskräftigen Urteil eines Landgerichts zu korrigieren

  12. Anonymous meint: (26.7.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @9

    Krieg der Textbausteine

  13. n.n. meint: (26.7.2007 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    wobei man – um der wahrheit die ehre zu geben – auch nicht verschweigen sollte, dass es mindestens ebenso viele maßlose gebührenrechnungen gibt, wie auf der anderen seite merkbefreite revisoren existieren …

  14. A. John meint: (26.7.2007 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Tupperdose? Nie im Leben! Der weiß garnicht, dass es so etwas überhaupt gibt.
    Da sitzt einer, akkurat gescheitelt, in kurzärmeligen Nylonhemd und kramt eine nierenförmige Alu-Dose Marke Volkssturm aus der kunstledernen Aktentasche.

  15. Moxy meint: (26.7.2007 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Oder handelt es sich um eine Art "Ritual"?

    Früher traten die Ritter im Turnier gegeneinander an.
    Der zivilisatorische Fortschritt hat erst dazu geführt, dass nur noch mit der Feder (und Tinte) gefochten wurde.
    Heute duelliert man sich mit "mein Programm hat mehr Textbausteine als Deins"!

    Was kommt als nächstes?

  16. SD meint: (26.7.2007 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Wissen die Leute, mit denen Sie zu tun haben, eigentlich von Ihrem Blog? Ich meine falls der Typ das hier liest, weiß er doch sofort, dass er gemeint ist.
    Sind Sie mal von so einem auf einen Blog-Eintrag über ihn angesprochen worden? :)

  17. Udo Vetter meint: (26.7.2007 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @ SD: Das kommt schon mal vor. Aber ich schreibe hier ja nichts, was ich dem Betreffenden auch nicht selbst sagen würde. Oder einem Journalisten, wenn so was für den ein Thema wäre.

  18. Ulf meint: (26.7.2007 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Nun bleibt mal ein bisschen geschmeidig, Leute!
    Der Mann macht nur seinen Job: Er passt auf, das aus dem Staatssäckel, in das die meisten von euch eingezahlt haben, nicht zu viel an gierige Anwälte ausgezahlt wird. Dazu legt er Gesetze aus, für die er nichts kann. Wenn euch die Gesetze nicht passen, redet mit eurem Bundestagsabgeordneten darüber. Er hat keine Macht, sondern gibt nur eine Stellungnahme ab. Entscheiden tut der Rechtspfleger des Gerichts – unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des gierigen Anwalts und des knauserigen Bezirksrevisors. Damit ist doch eigentlich alles im Lot, oder?

  19. flo meint: (26.7.2007 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    @1: Rechtspfleger. Wobei mir das "oder doch" in Ihrem Kommentar doch zu denken gibt, die Kenntnisse eines "normalen" Juristen im Kostenrecht sind mit denen eines Rechtspflegers geradezu erbärmlich.

  20. Anonymous meint: (26.7.2007 um 23:11) AntwortenReply to this comment

    Es soll Gerichte geben, bei denen der nur Bezirksfriseur genannt wird.

  21. Karl Auer meint: (27.7.2007 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    Die korrekte Berufsbezeichnung dieser Rechtspflegerlaufbahn in gehobenen Justizdienst lautet "Erbsenzähler". Ein solcher Job prägt über Jahrzehnte hinweg natürlich interessante Persönlichkeitsbilder. Und wie bei sogenannten Volljuristen – die allzu oft bekanntlich im Kostenrecht auch unbedarf sind – gibt es in dieser Branche eben auch vernünftige Menschen und absolute Vollasis.

  22. meint: (27.7.2007 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Alles alltägliche unterdurchschnittliche Standardsituationen:

    Im Bauwesen werden die Ingenieurleistungen ja theoretisch nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) honoriert. Wenn dann aber etwa ein Jahr nach Abschluss der Maßnahme folgende Frage auftaucht:
    ——————————————-
    Sehr geehrter Herr Bauüberwacher,
    anbei erhalten Sie ein Nachtragangebot der Firma C+G Schilder GmbH (Name geändert) mit der Bitte um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

    - Hat Fa. C+G Ihnen angezeigt, dass Material entwendet wurde?
    - Hat Fa. C+G Material nachgeliefert, da Schilder entwendet wurden?
    - Gibt es ggf. Aufzeichnungen in Ihrem Bautagebuch?
    - Hat es eine Abnahme der gelieferten Leistung gegeben?
    - Wurde ein "Materialrückholschein" bei Abholung der Schilder ausgefüllt?

    Dem Bauherren ist bzgl. diese Vorganges nichts weiteres bekannt.
    >
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus.
    Mit freundlichem Gruß
    i.A. Revisor
    ———————————————–
    Bei der Rechnung handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 280 € (in Worten Zweihundertachtzig Euro). Das Honorar für die nachträglich angeforderte Leistung kann nach kurzer Rücksprache mit dem Revisor großzügigerweise gem. Hauptvertrag (auf bassis der HOAI) abgerechnet werden. Es würde sich zu 280 € x 0,021 (Mindestsatz nach §59, HOAI für Bauüberwachung) = 5,88 € ergeben. Bei einem Stundenhonorarsatz von 36 €/Std. (Mindestsatz gem. §6, HOAI für Ingenieure) dürfte die Bearbeitung der Rechnung also maximal 10 min. in Anspruch nehmen.
    Bisher habe ich diesen Vorgang noch nicht weiter behandelt.
    Alles alltägliche unterdurchschnittliche Standardsituationen

  23. volker meint: (27.7.2007 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    was sollen die Beleidigungen? Der "Erbsenzähler" macht seinen Job und das offensichtlich engagiert. Er achtet einfach darauf, dass die Steuergelder zu denen ich auch beitragen darf – und aus denen ich bezahlt werde – nicht ungeprüft rausgehen. Und wenn er über das Ziel mal hinausschießt so bleibt der Hinweis, dass das auch manchem Anwalt schon passiert ist. Auch bei der Abrechnung!
    Gegen eine sachliche Auseinandersetzung mit den jeweiligen Textbausteinen ist doch nichts zu sagen. Dafür gibt es ja Rechtsmittel.

  24. meint: (27.7.2007 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Wer kommt für den Aufwand auf, der entsteht, wenn ein Revisor öfter mal über das Ziel hinausschießt?
    Und dabei die Sache, das Projekt, die Aufgabe aus den Augen verloren geht?

  25. Steuerzahler und Durchschnittsausgebeuteter meint: (27.7.2007 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    @ Ich!

  26. BeZi meint: (9.8.2007 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Die armen Anwälte. Haben als "Voll"-juristen nicht die leiseste Ahnung von Kosten. Lassen alles ihre kleinen Mäuse im Vorzimmer beantragen.
    Wie wäre es, wenn sich diese Herren mal mit den entsprechenden Gesetzen vertraut machen würden und detaillierte und begründete Anträge stellen?
    Dann würden
    1. nicht alle Rechstsanwälte als gierig darstehen,
    2. die armen Bezirksrevisoren die Gründe für den Kostenansatz leichter nachvollziehen können.
    Kleiner Tipp:
    Ich habe mit vielen Rechtsanwälten beste Erfahrungen gesammelt, in dem wir uns persönlich kennengelernt haben. Jetzt telefonieren wir häufig miteinander und klären evtl. strittige Verfahren vorab zur allgemeinen Zufriedenheit ab.

    Leute, bleibt locker.
    PS: Tupperdosen sind out!

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