Kontakt- und Begleitperson

In unzähligen Interviews haben Bundesinnenminister Schäuble und BKA-Chef Ziercke die Online-Durchsuchung verharmlost. Immer vorne mit dabei das Argument, alles werde selbstverständlich von einem Richter genehmigt und überwacht.

Möglicherweise war auch dies wieder nur eine kalkulierte Täuschung. Denn der Entwurf des BKA-Gesetzes soll Online-Überwachungen auch ohne richterliche Genehmigungen vorsehen, wie zum Beispiel die Welt berichtet. Außerdem soll im Entwurf vorgesehen sein, dass auch Daten unverdächtiger Personen durchsucht werden können, sofern sie einen Computer mitbenutzen oder in einem Netzwerk zusammenhängen.

Überdies soll das BKA auch gegen an sich unverdächtige Personen schnüffeln dürfen, und zwar schon dann, wenn sie als „Kontakt- und Begleitpersonen“, derer sich potenzielle Täter „zur Begehung der Straftat bedienen könnten“, eingestuft werden. Man muss sich klarmachen, dass schon gegen „potenzielle Täter“ an sich nichts Verwertbares vorliegt. Das sind Leute, die bislang weder eine Straftat verabredet noch eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. Ansonsten könnten sie nämlich schon strafrechtlich verfolgt werden.

Da kann man sich ausmalen, wie viel vorliegen muss, um von emsigen Ermittlern künftig als Kontakt- oder Begleitperson eingestuft und mit dem vollen Programm behandelt werden zu können.

Nichts.

Tatsachen und Beweismittel

Vorgestern habe ich per Fax in einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Am Dienstag ist schon Haftprüfung. Deshalb machte ich es etwas eilig:

Ich bitte darum, mir die Akteneinsicht so rechtzeitig zu gewähren, dass ich im Haftprüfungstermin über alle Tatsachen und Beweismittel informiert bin, auf die der Haftbefehl gestützt wird. Es ist nicht zulässig, den Haftbefehl auf Umstände zu stützen, von denen der Beschuldigte keine Kenntnis und demgemäß keine Möglichkeit hat, diesen entgegen zu treten. Eine mündliche Information unmittelbar im Haftprüfungstermin reicht nur in einfach gelagerten Fällen. Ein solcher liegt hier aber nicht vor.

Zu meiner Überraschung war die Akte heute schon in der Post. Ich habe einen neuen Textbaustein.

Talent

Heute war ein Gerichtstermin. Wer ist nicht gekommen? Der Auftraggeber. Seine telefonische Erklärung:

Sie haben gesagt, Sie kümmern sich um alles.

Das habe ich tatsächlich gesagt:

Bei einer Bußgeldsache müssen wir die Verhandlung am 30. August zusammen wahrnehmen. Sie müssen also zum Gericht kommen. Am besten, Sie melden sich ein, zwei Wochen vor dem Termin noch einmal oder wir machen einen Termin. Dann besprechen wir die Einzelheiten.

Eigentlich braucht mich der Betreffende gar nicht. Seine Auslegung meiner Worte zeigt, er ist ein juristisches Naturtalent.

Freiwillig hinterlassen

Eine Polizeibeamtin schildert in ihrem Ermittlungsbericht, sie habe dem Beschuldigten „aus Höflichkeit“ ein Glas Wasser angeboten. Der Beschuldigte haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

Da fragst du dich natürlich, seit wann wird so was protokolliert, weil freundliche Polizei ist doch selbstverständlich. Aber dann kommt schon die Erklärung:

Der Beschuldigte habe sich mitten in der Vernehmung allen weiteren Maßnahmen widersetzt und nach einem Anwalt verlangt. Deshalb sei seine „freiwillig hinterlassene“ DNA in Form eines „deutlich erkennbaren Lippenabdrucks“ gesichert worden.

Kleiner Beitrag

Ein Mandant war bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Die gegnerische Versicherung hat zügig für das kaputte Auto gezahlt und ein akzeptables Schmerzensgeld überwiesen. Vorhin bat mich der Mandant, den Strafantrag gegen den Unfallverursacher zurückzunehmen.

Ein kleiner Beitrag zur Entlastung der Justiz.

Far Far Away

Datensicherung im Büro. Eine lange Geschichte. Früher habe ich ab und zu eine CD gebrannt. Dann DVDs. Später kam eine externe Festplatte zu Hause dazu. Die nahm ich gelegentlich mit in die Kanzlei und überspielte alles, was mir wichtig schien.

Allerdings hilft die Festplatte in der Wohnung nicht viel weiter, wenn mal alles einkassiert wird. Was heutzutage – schöne Grüße an (meiner Meinung nach unschuldig) betroffene Verteidigerkollegen – durchaus schon mal vorkommt. Sozusagen Berufsrisiko.

Jetzt läuft alles über verschlüsseltes Online-Backup. Der Server steht in Far Far Away.

Kein Kabel angeschlossen

Heute mal wieder das Vergnügen gehabt, einer erkennungsdienstlichen Behandlung beizuwohnen. Die Szenerie im Polizeipräsidium Düsseldorf ist eigentlich wie für einen Horrofilm gemacht. Ein muffiger Vorraum, ohne Licht, nur eine Bank.

Dann durch ein normales Beamtenbüro. Die hintere Wand des ED-Raums macht zur Hälfte eine offene Zelle aus, mit richtig dicken Eisenstäben. Bis auf die Digicam und den Computer ist alles antiquiert. Die Balkenwaage. Das verschiebbare Metalldreieck für die Größenmessung. Der Tisch mit den Stempelkissen für die Fingerabdrücke. Aber vor allem der Stuhl. Uralt, klobig, mit einem fies rötlichen, übel zernarbten Leder bezogen. „Keine Sorge, ist kein Kabel angeschlossen“, witzeln die Beamten routinemäßig, wenn der Beschuldigte käsig wird.

Wie alt der Stuhl ist, in dem der Beschuldigte für die Fotos posieren muss, kann keiner sagen. Wahrscheinlich stammt er noch aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, meint einer der Beamten. „Wir sagen immer, das Präsidium wurde um diesen Stuhl erbaut.“ Jetzt ist mir auch wieder klar, warum viele Beschuldigte ohne Anwalt spätestens nach der ED-Behandlung redselig werden. Bloß raus hier, dafür tut man (fast) alles.

Staatshandwerk tricksen und täuschen

Das Innenministerium plant möglicherweise, den Bundestrojaner unter dem Namen anderer Behörden auf den Computer des Verdächtigen einzuschleusen. Tagesschau.de zitiert aus einem internen Vermerk des Bundesinnenministeriums, „das Versenden von E-Mails unter dem Namen einer anderen Behörde“ könne in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

Dass der Vermerk echt ist, steht noch nicht fest. Wenn die Pläne allerdings so weit gehen, dass der Bürger künftig jeder Mail und jedem Onlineangebot einer Behörde mit doppelter Skepsis begegnen, die Mail im Zweifel zurückgehen und das Onlineangebot ungenutzt lassen wird, ist der Schaden für die E-Republik Deutschland schon eingetreten – bevor der erste neue Bundestrojaner überhaupt geschnüffelt hat. Will man wirklich eine Fronstellung Behörden – Bürger, ein Klima des permanenten Misstrauens im Umgang mit den Behörden?

Wenn ja, passt das kaum zu den popeligen fünf bis zehn Online-Überwachungen, die BKA-Chef Ziercke laut heise online angeblich pro Jahr für realistisch hält. Solche Versprechungen mögen vielleicht sogar ernst gemeint sein. Heute. Die Erfahrung lehrt aber, dass alle technischen Überwachungsmöglichkeiten früher oder später immer mehr Anwendungsfälle finden. Das weiß natürlich auch der BKA-Chef. Aber tricksen und täuschen gehört heute offenbar zum Staatshandwerk. Siehe oben.

Spiegel online: Viele Fragen, schwammige Antworten

Anwälte gegen Sicherheitswahn

Heimliche Überwachungsmaßnahmen müssen in einem Rechtsstaat die Ausnahme bilden und bedürfen einer besonderen Legitimation. Dies bekräftigt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung.

„Mit diesem Grundsatz ist es nicht vereinbar, dass es nach dem Gesetzentwurf in einem weiten Umfang möglich sein soll, die Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant heimlich zu überwachen, obwohl die Beziehung zwischen dem ratsuchenden Bürger und seinem Rechtsanwalt eines besonderen Vertrauensschutzes bedarf“, so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses. Der absolute Schutz der mandatsinternen Kommunikation dürfe nicht nur für Strafverteidiger gewährleistet werden.

Der DAV spricht sich mit Nachdruck gegen die vorgesehenen Regelungen zur sog. „Vorratsdatenspeicherung“ aus, denn es bestehe kein Handlungszwang, die Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 15. März 2006 in innerstaatliches Recht umzusetzen, zumal vor dem EuGH ein Nichtigkeitsverfahren anhängig sei, dessen Ausgang man abwarten solle. Der DAV appelliert an die Politik, trotz des momentan vorherrschenden, populistischen „Sicherheitswahns“ eine sachliche Debatte über die geplanten Neuregelungen zu führen.

Komplette Stellungnahme des DAV

Prämie

„Wenn Sie ihn da rausholen, zahle ich 15.000 Euro Erfolgsprämie.“

„Mir wäre es lieber, Sie bezahlen vorab unsere normalen Anwaltsgebühren.“

Habe nie wieder was von dem Anrufer gehört.

Im Auto gelassen

Heute morgen in einer Justizvollzugsanstalt:

Wenn Sie mir anwaltlich versichern, dass Sie Drogen, Feuerwaffen und Handgranaten im Auto gelassen haben, können wir uns die Knutscherei sparen.

Auch der Mandant fühlt sich o.k. behandelt. Da scheint das Betriebsklima ausnahmsweise mal zu stimmen.

Wirtschaftsspione im Staatsauftrag

Fremde Staaten steuern hierzulande ihre Wirtschaftsspione, davor warnte gestern NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP): „Gerade die Volksrepublik China stützt sich stark auf die Arbeit ihrer Nachrichtendienste, wenn es um den Transfer von Technologie und Know-how aus dem Ausland geht“.

Aktuelle Studien bestätigen, dass rund 40 Prozent aller deutschen Unternehmen bereits durch kriminelle Angriffe im Wirtschaftsbereich geschädigt worden sind. „Manche Staaten gründen dafür sogar Scheinfirmen, hinter denen sich tatsächlich jedoch ihre Nachrichtendienste verbergen“, sagte Wolf.

Ausländische Wirtschaftsspione tarnen sich demnach als Praktikanten und schmuggeln Daten, Formeln, Rezepte oder Konstruktionszeichnungen außer Landes. Gefährdet seien besonders kleine und mittelständische Unternehmen. (pbd)

Neue Preise

Eine Bäckerei an der Nordstraße in Düsseldorf.

„10 Brötchen, das macht zwei Euro und neunzig Cent.“

Die Kundin vor mir hat die Tüte entsetzt wieder ausleeren lassen. Die Verkäuferin agierte gleichmütig. Kommt wahrscheinlich öfter vor, in diesen Tagen.