Tatsachen und Beweismittel

Vorgestern habe ich per Fax in einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Am Dienstag ist schon Haftprüfung. Deshalb machte ich es etwas eilig:

Ich bitte darum, mir die Akteneinsicht so rechtzeitig zu gewähren, dass ich im Haftprüfungstermin über alle Tatsachen und Beweismittel informiert bin, auf die der Haftbefehl gestützt wird. Es ist nicht zulässig, den Haftbefehl auf Umstände zu stützen, von denen der Beschuldigte keine Kenntnis und demgemäß keine Möglichkeit hat, diesen entgegen zu treten. Eine mündliche Information unmittelbar im Haftprüfungstermin reicht nur in einfach gelagerten Fällen. Ein solcher liegt hier aber nicht vor.

Zu meiner Überraschung war die Akte heute schon in der Post. Ich habe einen neuen Textbaustein.